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Gewerkschaftsbewegung

Ins Schwarze getroffen.

In Nr. 147 des Vorwärts"( Abendausgabe vom letzten Freitag) berichteten wir über die Vorstandssigung des Inter  nationalen Gewerkschaftsbundes, in der u. a. feſt­gestellt werden mußte, daß hinsichtlich der Einheitsfrontverhandlun gen, die zwischen dem JGB. und dem Allrussischen Gewerkschaftsrat gepflogen wurden, der IGB. noch keine Antwort auf sein Schreiben aus Moskau   erhalten hat. Diese Tatsache ist auffällig, da sich die Moskauer seit Jahr und Tag mit besonderem und verdäch tigem Eifer für die Einheitsfront einsetzen wie sie sie auf fassen. Selbst in Mostau muß man das Merkwürdige der Situation erfaßt haben, daß man den JGB. ohne Antwort ge= lassen hat. Die Mostquer versuchten nun den unangenehmen Ein­druck, den ihr Berhalten verursachte, zu verwischen, indem sie eine Erklärung dafür abgaben, und zwar nicht etwa durch eine direkte Mitteilung an den JGB., sondern durch eine Bahnhofsrede Bei uns in Westeuropa   wurde es bisher stets so gehalten, daß Abgesandte der Gewerkschaften erst dann redeten, wenn sie von einer beendeten Beratung zurüd tehrten. In Sowjetrußland aber wird vorher geredet. Am 27. März die Vorstands fitzung des JGB. war am 20. und 21. März- reifte eine Delegation des allrussischen Gewerkschaftsrats nach London   nicht nach Amsterdam   zum Zweck von Verhandlungen mit der Delegation des Generalrats des britischen Tradeunionskongresses in der Frage der koordinierten Aktion zur Wiederherstellung der Ein­heit der internationalen Gewerkschaftsbewegung".( Bericht der R. F." aus Moskau  .)

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Die von Tomsti geführte fünf Mann starke Delegation forgte vor ihrer Abreise für eine Begleitung zum Bahnhof durch eine * zweitausendköpfige Menge", an die Tomsti eine Ansprache rich tete, wonach die englischen und russischen Gewerkschaften die Einheit sichern werden. Die übrigen Gewerkschaftsländer, zu deren schließ­lich auch Deutschland   gehört, haben die Moskauer mithin nicht auf der Rechming. Wir sind allerdings daran gewöhnt, daß in Moskau   nach den 21 Punkten verfahren wird, und zwar ganz be­sonders auch in der Einheitsfrontattion. Da ist es denn von einigem Wert, die Fäden aufzuzeigen, die von Moskau   aus gesponnen werden. Im gestrigen Abendblatt des Vorwärts" ( Nr. 151) deuteten wir in zwei Sätzen an, welche Taktik die Mos­fauer bei den sehr realpolitisch, d. h. reformistisch" eingestellten englischen Gerperfschaften einschlagen, um sie auf ihre Seite zu be­kommen. Dem Organ der Berliner   Filiale ist unsere Aufzeigung dieser Taktik recht unangenehm. Um davon abzulenfen und uns zu verdächtigen, unterstellt uns das die Lüge als Kampfmittel ge= brauchende Bolschewistenblatt schon in der Ueberschrift etwas, wovon keine Rede sein kann: wir seien um den Kapitalprofit besorgt. Der Borwärts" fei nicht mehr imftande, proletarisch zu denken, er könne nur noch tapitalistisch denken.

" Nicht, was fommt dabei für die Interessen des Proletariats heraus, sondern wieviel verdient" oder perliert das deutsche oder fontinentale Rapital bei einer Gewerkschaftseinigung, das ist für den Borwärts" und seine Kumpane die Frage."

Berlegenheit und Aerger müssen schon einen ziemlichen Umfang bei der Roten Fahne" erreicht haben, wenn sie thien Lesern solchen Kohl vorjetzt. Das Proletariat eines jeden Landes und das Proletariat in allen Ländern hat ein großes Intereise daran, der Arbeitslosigkeit in seinen Reihen zu begegnen. Dieses ,, reformistische" Bestreben wird natürlich je nach dem Grade der

Arbeitslosigkeit zeitweilig in den einen Lande mehr oder weniger| mitglieder hervorgebracht, die einfiweilen durch nichts bewielen find hervortreten als in dem anderen. Für die Weltrevolution"

"

ist es allerdings vorteilhafter, wenn das Arbeitslosenelend riesen. groß ist, als wenn es weniger umfangreich ist Das hat die KPD. in Deutschland   auch bei den Wahlen am Sonntag wieder erfahren müssen.

Aber auch durch noch so hanebüchene Schimpfereien gegen den " Borwärts" lassen wir uns nicht abhalten, die Unterschiede auf zuzeigen zwischen einer wirklichen Einheitsfrontbewegung und einer Einheitsfrontmache Die Nichtbeantwortung des Schrei­bens des JGB., die Bahnhofsrede und die Delegation nach England lassen diese Mache erneut erkennen, und trotz aller Schlauheit und Lift der Moskauer ist ihre Taktik ziemlich durchsichtig. Wir beurteilen die Einheitsfrontakteure, dieselben Leute, die die Einheitsfront zer­stört haben, nicht nach ihren Worten, sondern nach ihren Taten.

Ausländerbeschäftigung in der Landwirtschaft.

Bom Verbandsvorstand des Deutschen   Landarbeiter- Berbandes wird ims geschrieben: Unter obiger Ueberschrift brachte der Reichs­ landbund  ( Nr. 11) eine Notiz. in der behauptet wird, daß kein Grund porliegt. gegen die Beschäftigung von 129 870 ausländi­fchen Arbeitern( 1924: 120 380) 3u polemisieren. Im Zusammen hang damit wird darauf verwiesen, daß heute noch rund 100 000 ausländische Industriearbeiter in Deutschland   tätig find, und bepauptet, daß die Sozialdemokraten gegen bieje Beschäfti gung von Ausländern noch nie nationale Bedenken" geltend ges macht haben. Die lektere Bemerkung ist dumm und unrichtig zugleich. Die 100 000 ausländischen Industriearbeiter sind nämlich zumeist deutsch stämmige Arbeiter mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Es sind Deutsche aus der Tschechosloma fei( 38615), aus Holland  ( 14 584), Bolen( 8811) Defterreich)( 6448) usw. Es bleibt also dem sich national gebärdenden Reichslands und vorbehalten, gegen unfere deutschen   Stammesbrüder aus den Grenz­staaten hämische Bemerkungen zu machen. Diefen deutsch stämmigen Ausländern", die sich zumeist in das deutsche   Staatsleben pöllig eingebürgert haben( es feht nur bisher an der offizellen Ein­bürgerung), gönnt man nicht die Beschäftigung im deutschen Wirt­schaftsleben. Vielmehr benutt man sie als Vorwand, um für sich daraus ein Recht abzuleiten auf Beschäftigung möglichst vieler nicht deutscher ausländischer Arbeiter, weil man fie als billigere und willigere Arbeitskräfte besser ausnüßen kann. Fürwahr eine feine Sorte von ,, nationalem" Geist, die im Reichslandbund zum Ausdruck fommt.

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Unerfreuliches von der Reichspoft. Man schreibt uns:

Die Beamten der Besoldungsgruppen I- IV der Boftver: waltung sind zum Tragen der Dienstkleider verpflichtet und gehören einer bestehenden Kleiderfasse an. Zur Bestreitung der Kosten für die Beschaffung der Dienstkleider zahlen die Mitglieder der Kleiderkasse zwei Drittel, während die Bostverwaltung ein Drittel als Zuschuß leistet. Bis zum Juni 1924 wurde diese Kleider­taffe von der Postverwaltung selbst verwaltet. Erst dem Drängen der Organisationen ist es gelungen, einer immer wiederholten For­derung der Beamtenschaft auf Selbstverwaltung der Kasse zur Durchführung zu verhelfen.

Bei der Wahl des Borstandes für die Kleiderkasse des Bezirks Berlin   wurden nun ausschließlich Mitglieder einer freigewerkschaft­lichen Organisation gewählt, die unbedingt fest auf dem Boden der Republik   steht Daß eine derartige Besetzung des Vorstandes der Verwaltung nicht angenehm war, zumal der 1. Vorsitzende nicht etwa auch von den Mitgliedern der Kleiderfasse gewählt, sondern von der Postverwaltung bestimmt wurde und ein höherer Ber­waltungsbeamter ist, war vorauszusehen. Eines Tages wurde der Gesamtvorstand außer dem 1. Borsigenden seines Bostens enthoben und Beschuldigungen gegen die einzelnen Borstands­

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Mit der Führung der Geschäfte wurden zwei Beisiger beauftragt, die beide allein nicht in der Lage waren, die Arbeit zu bewältigen. Es wurde deshalb eine weitere Arbeitskraft angefordert, und der vorläufige Vorstand brachte einen Postschaffner N. in Vorschlag. Dieser Vorschlag wurde von der Oberpostdirektion Berlin   abgelehnt, weil N. als überzeugter Republikaner des öfteren Zusammenstöße mit seinen reaktionären Vorgesetzten hatte. Als erschwerend für ihn wurde angesehen, daß er vor Jahren in seiner Eigenschaft als Obmann des Beamtenausschusses in der Wahrnehmung der Interessen seiner Kollegen einen Strauß mit der Verwaltung auszufechten hatte. Diese Tatsachen genügten der Oberpostdirektion, einen Mann, der das Vertrauen seiner Kollegenschaft hinter sich hat, abzulehnen.

Alle Beschwerden und Einsprüche, auch beim Reichspostministe­rium blieben erfolglos. Die Oberpostdirektion schert sich den Teufel darum, ob durch derartige Maßnahmen ungeheurer Schaden entsteht oder nicht, denn die Hauptsache ist, daß es nach dem Willen jener Kreise geht, die nun leider noch in derartigen Verwaltungs stellen fizen.

Fabrikant oder Handwerksmeister? Konfitüren, Schokoladen und Zuderwaren werden fast ausnahmslos in Großbetrieben hergestellt. Hin und wieder kommt es jedoch vor, daß Kleinproduzenten in einem Raum ihrer Wohnung minderwertige Konfitüren- oft unter hygienisch nicht einwandfreien Verhältnissen herstellen und in den Handel bringen. Sind solche Kleinproduzenten als Fabri­fanten oder als Handwerfer anzusehen? Diese Frage hatte die Kammer 14 des Gewerbegerichts aus Anlaß eines Einzel­falles zu entscheiden.

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Der Zentralverband der Bäder und Kanditoren hat mit dem Arbeitgeberverband der Schokoladen- und Zuckerwaren­industrie einen Tarifvertrag abgeschlossen, der auch die Be­zahlung der Lehrlinge regelt. Ein Kleinproduzent, dessen ganzes Arbeitspersonal aus zwei Lehrlingen be steht, zahlt diesen geringere Löhne als in dem Tarifvertrage vorges sehen find. Einer dieser Lehrlinge flagte unter dem Beistand eines Bertreters des Zentralverbandes der Bäcker und Konditoren auf Zahlung des Tariflohnes. Er berief sich darauf, daß die Herstellung von Konfitüren ein erst in neuester Zeit entstandener Industriezweig ist, für den es eine handwerksmäßige Be triebsweise und eine Innung nie gegeben hat und auch jetzt nicht gibt und daß also der mit dem Arbeitgeberverband abgeflossene Tarifvertrag für alle Betriebe gelte, die sich mit der Herstellung von Konfitüren und Zuckerwaren beschäftigen. Beklagte sagte dagegen, er sei geprüfter Konditormeister, aus diesem Gewerbe sei die Konfitürenherstellung hervorgegangen, er arbeite selber in seinem Betriebe und unterweise seine Lehrlinge. Er unterstehe nicht dem Tarifvertrage, sondern für ihn gelten die auf die Lehrlingshaltung bezüglichen Richtlinien der

Handwerkskammer  .

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Der

Durch Vernehmung von Sachverständigen und Einholung von Gutachten fuchte das Gericht festzustellen, ob hier ein Fabrik­oder ein Handwerksbetrieb vorliege. Nachdem mehrere Termine abgehalten waren, erkannte das Gericht auf Abweisung Der Klage. Es erachtete den Betrieb des Bellagten als einen nicht unter den Tarifvertrag, sondern unter die Richtlinien der Handwerfs­fammer fallenden Handwerksbetrieb. Begründet wurde diese Ent scheidung in der Hauptsache damit, daß der Betrieb räumlich und wirtschaftlich nur einen geringen Umfang hat, daß keine maschinellen Einrichtungen vorhanden sind, daß der Be­triebsinhaber selber mitarbeitet und die Lehrlinge unterweise.

Berantwortlich für Politik: Ernst Reuter  : Wirtschaft: Arthur Caternus; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner: Feuilleton: R. S. Döscher; Lokales und Conftiges: Frig Karstädt  ; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin  . Verlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin  . Drud: Borwärts- Buchdruckeret und Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co., Berlin   SB. 68, Lindenstrake 3.

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