Birte alles das zu stehlen und mitzunehmen, was ihm stehlenswert| schien. Als ihm der Boden in München zu heiß wurde, fam er nach Berlin . Eines Tages besuchte er ein Konzert und mit Kennerblicken stellte er fest, daß der Kapellmeister einen außer ordentlich wertvollen Brillanten an der Hand trug, der beim Hin- und Herschwingen der Hand im Lichte funfelte. Er verschaffte sich die Adresse des Kapellmeisters und am anderen Morgen, als der Herr noch im Bette lag, fand sich der Gauner bei ihm ein und verstand es unter der Maste eines Konzertagenten
dem Kapellmeister ein so verlockendes Angebot für Breslau zu machen, daß der Künstler Feuer und Flamme war. In den Gesprächen gelang es dem Gauner tatsächlich, sich den auf dem Nacht tisch liegenden Brillantring unbemerkt anzueignen. Er wurde aber doch festgenommen und in München verurteilt. Kaum war er frei, nahm er sein schlimmes Treiben wieder auf, nannte sich Dr. Steinthal, spielte den Arzt und mietete wieder möblierte Zimmer. Er trat sehr elegant auf mit 3ylinder und hellen Gamaschen und er. hielt deshalb von der Gaunerzunft den Spitznamen Gamaschen onfel". Jetzt verschaffte er sich bei Gesang- und Klavier lehrerinnen Eingang und gewann sich deren Vertrauen. Und wiederum ftahl er, wenn er allein gelassen wurde, alles was er fonnte. Bald kamen Nachrichten aus allen Ecken und Enden Deutschlands , bis es endlich gelang, in Köln den Gauner zu fassen und ihn nach Berlin zu bringen, wo ihn, als ihm die 24 Frauen gegenübergestellt wurden, sein Schicksal ereilte. Er mußte seine Miffetaten und Schwindeleien eine nach der anderen zugeben.
Auch ein gutes Nahrungsmittel.
Frischfleisch ist für den kleinen Mann auch heute noch uner schwinglich. Der Küchenzettel der Arbeiterhausfrau weist faum mehr andere als pflanzliche Koft auf. Es bleibt allenfalls noch das Gefrierfleisch, das seit dem Kriege in reichlichen Mengen auf den Martt kommt, aber leider noch nicht diejenige Beachtung und Wert schätzung gefunden hat, die ihm gebührt. Man hört die mannigfachsten Vorurteile gegen dieses Fleisch äußern: es stamme von minderwertigem Vieh, es werde unsauber behandelt, es verliere durch das Gefrieren seinen ganzen Nähr- und Geschmackswert.
Und in der Tat, es muß etwas mit dem Fleisch geschehen sein, es muß sich irgendwie verändert haben, denn, wie lange es auch auf dem Feuer steht, es bleibt hart und zäh und schrumpft zu fammen. Allerdings ist dem nicht immer so: es scheint auch gute, faftige Stücke zu geben, die sich nicht von Frischfleisch unterscheiden. Aber diese gute Ware fommt ersichtlich nur bei einigen wenigen Schlächtern zum Verkauf.
In der Hauptsache stammt das Gefrierfleisch, das zu uns kommt, aus den südamerikanischen Staaten Argentinien , Uruguan unb Brasilien, die besondere Rinder, verarbeiten. Alle diese Länder befizen so riesige Biehherden, doß das einzelne Stück nur einen sehr geringen Wert befigt. Daher ist für die großen Gefrierwerke, die das Einfrieren des Fleisches besorgen, das Interesse, frantes Biek init einzuschmuggeln, sehr gering, und der Vorteil, den sie dadurch hätten, stände in feinem Verhältnis zu dem Schaden. Außerdem stehen die ganzen Betriebe unter sorgfältiger Aufsicht von beamteten Tierärzten. Sorgfältig wird auch darauf geachtet, daß das Bieh nicht in abgetriebenem Zustande. wenn sich noch Ermüdungsgifte im Fleisch befinden, zur Schlachtung gelangt. Eine Ruhepause von mindestens 48 Stunden ist vorgeschrieben. Bevor die Tiere in die Schlachthalle gebracht werden, müssen sie sich einer gründlichen
Reinigung im Bade unterziehen. Nach der Schlachtung wird das Fleisch mit feimfreiem Wasser gründlich abgespült und gelangt nun in die Trockenhallen, von denen es schließlich in die Gefrierräume gebracht wird. Das Durchfrieren geschieht bei etwa 20 Grad Källe. Durch das Gefrieren wird das Fleisch vor Zersetzung und Fäulnis bewahrt. Es ist außerordentlich wichtig, daß es bis furz vor Auf teilung im gefrorenen Zustand bleibt. Das Allerwichtigste ist dann die Art des Auftauens. Und in den Fehlern, die hierbei gemacht werden, liegt die Qualitätsminderung begründet, die zu den Vorurteilen gegen das Gefrierfleisch geführt hat. Das Gefrierfleisch muß vor dem Verkauf, kurz vor dem Verkauf, langsam und in ganzen Stücken aufgetaut werden. Beim Gefrieren verläßt nämlich das Wasser die Fleischfasern, in denen es enthalten ist, und sammelt sich zwischen diesen zu kleinen Eisstückchen. Bird nun das Auflauen in der vorschriftsmäßigen Weise vorgenommen, so tommt es zur Wieder. aufnahme des Wassers in die Fleischfaser, sie quillt wieder auf und bietet dasselbe Bild wie bei frischgeschlachtetem Bieh. Die meisten Megger leider auch einige der großen Warenhäuser sind jedoch zu bequem, um das sachgemäße, aber etwas mehr Zeit in Anspruch nehmende richtige Berfahren einzuschlagen. Sie verkaufen das Gefrierfleisch in Stüde zerfägt in gefrorenem Zustande. Die Hausfrau legt ihr Fleisch zu Hause in eine Schüssel, um es auf zutauen und dabei wird nun das schmelzende Fleischwasser nicht wieder von der Faser aufgenommen, sondern rinnt durch die Schnitte flächen in das Gefäß. Damit ist das Stück aber vollkommen wertios geworden. Es bleibt beim Kochen und Braten' hart und zäh und schmeckt wie Stroh.
Die Hausfrau muß also darauf achten, daß das Gefrierfleisch mie bei frisch geschlachtetem Vieh stets vom gut aufgetauten Stüd heruntergeschnitten- nicht heruntergefägt wird, und einem Schlächter, der das nicht tut, oder nicht tun will, nichts mehr abkaufen. In anderen Falle wird sie stets imftande sein, ein billiges,
gutschmeckendes und nahrhaftes Fleischgericht auf den Tisch zu bringen.
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räte total vernichtet. Auch ein auf dem zweiten Hof be-| beantragte der Staatsanwalt ein Jahr Zuchthaus. Erwiesenermaßen findliches großes Holzgerüft hatte bereits Feuer gefangen, doch fonnte hier glücklicherweise schnell gelöscht werden.
Die Perlen der Gräfin.
Ende und Glück eines verwegenen Einbrechers. Eine Einbrecheraffäre mit recht romantischem Einschlag gelangte vor dem Großen Schöffengericht Charlottenburg, unter Borsiz von Landgerichtsdirektor Krohne, zur Aburteilung. Es handelte sich um einen verwegenen Einbruchsdiebstahl bei der Gräfin von Medem in Dresden , bei dem der Gräfin Familien- und Brautschmuck im erte von mehreren hunderttausend Mark gestohlen wurde.
In der Nacht zum 9. April 1923 wurde in der Villa der Gräfin Julie von Medem in Dresden , Goethestr. 1, ein verwegener Einbruch verübt. Gegen% 3 Uhr morgens erwachte die Gräfin durch ein Geräusch in ihrem Schlafzimmer. Als sie erschreckt auffuhr, ertönte von einer Person, die sich hinter einem Spiegel versteckt hielt, der drohende Anruf: Ruhig Kopf unter die Decke, oder ich schieße. Hier sind drei Mann!" Erschredt fuhr die Gräfin unter die Bettdecke und verhielt sich einige Beit ruhig. Als sie dann rief und keine Antwort erhielt, sprang sie aus dem Bett und weckte das Hauspersonal. Der Einbrecher war inzwischen durch ein Fenster hinausgesprungen und entkommen. Es fehlten eine Kaffette mit wertvollem Schmud und zahl reiche andere Schmuckgegenstände, die auf dem Nachttisch gelegen hatten. Erst im Dezember erfuhr die Berliner Kriminalpolizei, daß der unter falschem Namen lebende Techniker und damalige Caféhausbesizer Karl Claus zahlreichen Schmuck, der aus einem Diebstahl in Dresden stammen sollte, verkauft habe. Bei der Fest❘nahme blieb Claus aber dabei, daß er selbst den Schmuck in einem Café Unter den Linden zum Wiederverkauf erworben habe. Da sollte er bereits wieder ihm nichts nachgewiesen werden konnte, freigelassen werden, als noch im legten Augenblick die Fingerabdrücke von einer Fensterscheibe in Dres den eintrafen, die sich mit denen des Claus deckten. Claus hatte sich nach dem Einbruch aus dem Erlös einer Kette von 293 Perlen das Café Kurfürstenstube" am Kurfürsten damm gekauft und betrieb dasselbe unter dem angenommenen Namen Karlheinz Brud. Als Amateurborer war der elegant auftretende junge Mann sehr bekannt. Eines Tages erschien in seinem Café eine reiche junge englische Witwe aus Suffer, auf die Claus einen derartigen Eindruck machte, daß sie sich sterblich in ihn verliebte. Es tam auch bald ein Berlöbnis zustande. Die Lady fuhr nach England, um ihre Familienangelegenheiten zur Vorbereitung der Heirat zu erledigen, wobei ihr Claus einen der geraubten Brillanten von 6% Karat zum Verkauf in London mitgab. Die Lady schickte auch den Erlös in Höhe von 72 Pfund ein. Auch jetzt ist die Engländerin von ihrer Liebes leidenschaft nicht geheilt, denn, mie Claus vor Gericht versicherte und wie auch der Briefwechsel erwies, ist die ver= liebte Engländerin fest entschlossen, den Ber. brecher und Borer später zu heiraten. Ihm zu Liebe Claus bei dem Uhrmacher Joseph Drobig in der Wilmersdorfer hat sie sogar jetzt die deutsche Sprache erlernt. Seine Beute hatte Straße 151 abgesetzt. Als Claus die Perlenkette der Gräfin zu Drobig brachte, warf er eine Handvoll Perlen lose auf den Ladentisch, wobei zwei große Berlen auf den Fußboden rollten. Großzügig erklärte er der Berkäuferin Margarete N., daß sie die Perlen, die einen Wert von vielen tausend Mark hatten, wenn sie sie fände, zum Geschenk behalten könne. Die N. fiel darauf herein und be hielt auch eine Berle, die sie fand, für sich. Nach den Aussagen der aus Dresden als Zeugin erschienenen Gräfin Medem beziffert sich der Wert des ihr gestohlenen Familien- und Brautschmuckes auf mehrere hunderttausend Goldmark.
Hart am Zuchthaus vorbei.
habe der Angeliagte unmittelbar vor der Eidesleistung große faufmännische Geschäfte in gerissener Weise zu seinen Gunsten abgeschlossen und offenbar sei er als Zeuge von den damaligen Angeflagten gekauft worden. R.-A. Dr. Pindar betonte die krankhafte Großmannsjuht des Angeklagten, die ihm wiederum einen Streich gespielt habe. Angesichts der Sachverständigengutachten mußten zugunsten des Angeklagten mindestens erhebliche Zweifel an seiner Schuld entstehen. Nach längerer Beratung schloß sich das Schwurgericht diesen Zweifeln an, die zugunsten des Angeklagten ausgelegt werden mußten. Infolgedessen wurde N. freigesprochen.
Der unheimliche Fahrgast.
Ein räffelhafter Hypnosefall in der Stadtbahn. Die Potsdamer Kriminalpolizei beschäftigt sich mit der Verfolgung einer Anzeige, die bei ihr über ein Vorkommnis in einem Nachtzuge der Stadtbahn erstattet worden ist, das sich am 2. Mai ereignet hat. um 11 Uhr 39 Min. bestieg in Charlottenburg eine Potsdamer Dame ein Abteil 2. Klasse. In einer Ecke des Abteils, ihr schräg gegenüber, saß ein etwa 35 jähriger, bartloser, dunkeläugiger Herr, der sie beharrlich figierte. Unter der Einwirkung seiner scharfen Beobachtung verfiel die Dame in einen vollkommenen Erschlaffungszustand. Sie vermochte nicht mehr die Augen offen zu halten und war auch des Gebrauchs ihrer Sprache beraubt. Auch im Unterarm empfand sie einen lähmungsähnlichen Zustand. Den Mitreisenden fiel dieser plötzliche Körperverfall auf und man veranlaßte die Dame ans Fenster zu treten, um sich unter der Einwirkung des Luftzuges zu erfrischen. Im selben Augenblick sprang auch der Herr auf, legte der Dame die Hand auf die Schulter und suchte sie zu bewegen, mit ihm in Nikolassee den Zug zu verlassen. Dieses Anfinnen lehnte die Dame jedoch ab. Der unheimliche Passagier verließ nun allein den Zug und allmählich besserte sich, nachdem er aus ihrem Gesichtskreis verschwunden war, ihr Befinden. Sie erlangte auch ihre Sprache wieder, empfand aber fortdauernd heftige Kopfschmerzen und Beschwerden in den Augen. Am nächsten Tage stellten fich bei ihr wiederum ähnliche Erschlaffungszustände ein und sie zog einen Arzt zu Rate, der hypnotische Beeinflussung vermutet. Die Dame ist bis heute bettlägerig. Der Kriminalpolizei liegt daran, nähere Wahrnehmungen von Mitreisenden zu erfahren, um die Persönlichkeit des unheimlichen Fahrgastes feststellen zu können.
Erst zahlen!
Eine sonderbare Gebührenordung.
Die Not der Zeit hat die Entwicklung des Gebührenwesens in ungeahnter Weise begünstigt. Größer als vor dem Kriege ist jetzt die Zahl der Behörden, die nur dann sich in Bewegung setzen dürfen, wenn ihnen die einzelne Arbeitsleistung bezahlt wird. Ber das noch nicht weiß, der fann Ueberraschungen erleben. Gewiß ist es oft nicht unberechtigt, daß Behörden von dem, der sie in Anspruch nimmt, Gebühren fordern. Aber in dem folgenden Fall, der uns aus dem Wohnungsamt Schöneberg bekannt wird, möchten wir die Berechtigung denn doch bezweifeln.
Dem Wohnungsamt Schöneberg teilte jemand brieflich mit, daß eine im Verwaltungsbezirk Schöneberg gelegene Wohnung, wie nach etwa halbjähriger Beobachtung angenommen werden mußte, zu anderen als Wohnzwecken benutzt wurde. Angefügt mutung zutraf, und in diesem Fall die Wohnung ihrem Bestim wurde die Bitte, Ermittelungen darüber anzustellen, ob die BerBescheid zukommen zu lassen, und legte einen freigemachten Brief mungszweck zuzuführen. Der Einsender bat auch, ihm einen furzen Bescheid zukommen zu lassen, und legte einen freigemachten Briefumschlag bei. Ein paar Tage später fam vom Wohnungsamt marf zu zahlen. In einem gedruckten Bescheid wurde ihm erSchöneberg als Antwort die Aufforderung, zunächst mal brei öffnet, daß auf Grund der preußischen allgemeinen BerwaltungsDas Gericht verurteilte Claus zu 2 Jahren Zuchthaus, unter gebührenordnung vom 29. Dezember 1923 in Berbindung mit der Anrechnung einer Untersuchungshaft von 8 Monaten, so daß die Berwaltungsgebührenordnung des preußischen Ministers für Boltszu verbüßende Strafe in 1 Jahr 6 Monate Zuchtheus umgewandelt wohlfahrt in Angelegenheiten der Wohnungszwangsbewirtschaftung wurde. Drobig erhielt auch noch wegen anderer Straftaten 1 Jahr vom 8. August 1924 und der Verwaltungsgebührenordnung des 6 Monate Buchthaus, unter Anrechnung von 3 Monaten Unter Magistrats Berlin vom 27. September 1924 die Wohnungsſuchungshaft. Die Angeklagte N. erhielt eine Strafe von 2 Mo- behörden verpflichtet sind, Berwaltungsgebüh naten Gefängnis, jedoch wurde ihr eine dreijährige Bewährungs- ren zu erheben. Für die Erledigung seines Antrages" sei frift zugebilligt. eine Berwaltungsgebühr von drei Mart festgesetzt, und er sollte diesen Betrag an das Wohnungsamt zahlen. Bis zum Eingang der Gebühr müffe die Bearbeitung feines Gesuches" unterbleiben. Hoffentlich bedeutet das nicht, daß die Ermittelungen Die drei Mark nur für den Antrag"( an anderer Stelle wird er unterbleiben, bis die drei Mark gezahlt find. Wir nehmen an, daß als„ Gesuch" bezeichnet) gefordert werden, einen Bescheid über das Ergebnis zukommen zu lassen. Aus dem Wortlaut geht das allerdings nicht sicher hervor, und leicht fönnte er bei dem Emp fänger zu dem Mißverständnis führen, daß die Behörde sich von ihm die Arbeit der Ermittlung bezahlen lassen will. Daß die For derung einer Gebühr für den Bescheid in dem vorliegenden Fall berechtigt ist, glauben wir nicht. Sollte aber eine Berechtigung fönnen, so müssen wir die zweckmäßigkeit bestreiten. Wer soll noch dazu etwa doch aus der Gebührenordnung hergeleitet werden Luft haben, Behörden auf vermeintliche oder wirkliche Ungehörigfeiten aufmerksam zu machen, wenn er mit seinem Eifer, dem Wehl der Gesamtheit zu dienen, sich in Gefahr bringen fann, dafür bezahlen zu müssen? Auch die Behörde hat einen Gewinn davon, daß sie dem, der ihr eine Beobachtung mitteilt, Auskunft gibt, ob er mit seiner Vermutung im Recht ist oder nicht. Läßt sie ihn darüber im unflaren, daß er( wir wollen einmal den Fall annehmen) nicht im Recht ist, so fönnte er vielleicht bei Fortdauer der vermeintlichen Ungehörigkeit es für seine Pflicht halten, die Behörde durch erneute Anzeige zu„ beläftigen".
Durch seine Wichtigtuerei hat sich der Kaufmann Ewald N. in eine Situation gebracht, die ihn hart am Zuchthaus vorüber führte. In einem Hehlerprozeß war N. als Entlastungszeuge aufgetreten und hatte unter Eid angegeben, daß er bereidigter Sach verständiger der Berliner Handelskammer und in leitender Stellung bei einer befannten hiesigen Großfirma sei. Bei einer Rückfrage durch die Staatsanwaltschaft stellte sich heraus, daß beide Angaben uu wahr seien, und daß es sich bei diefem sonderbaren Sachverständigen der Handelskammer um einen feit seiner Jugendzeit die Gerichte und Irrenanstalten mehrfach wegen Betruges verbestraften Mann handelte, der schon beschäftigt hatte. Daraufhin wurde N. wegen Meineides angeklagt und hatte sich jetzt vor dem Schwurgericht I zu verantworten. Bei feiner Bernehmung gab er an, daß er sich auf die ganzen Vorfälle nicht mehr befinnen könne. Die von R.- 2. Dr. Pindar geladenen medizinischen Sochverständigen Medizinalrat Dr. Thiele und Oberarzt Dr. Pande aus Dalldorf stellten eine sehr schwere erbliche Belastung bei dem Angeklagten fest. Er sei ein phantastischer Lügner, der aus Wichtigtuerei und Eitelkeit sich als 3euge großsprecherisch benommen hat und im Augenblick der Eidesleistung zweifellos an seine Phantastereien geglaubt habe. Trotzdem
Das Rundfunkprogramm.
Mittwoch, den 6. Mai.
Außer dem üblichen Tagesprogramm:
Am Sonntag, den 3. Mai, fand in Guben die Weihe der Kreisfahne und 8 Kameradschaftsfahnen statt. Unter 3.30 Uhr nachm.: Märchenstunde. Friedrich Kayßler erzählt: gewaltiger Beteiligung der gesamten Bevölkerung marschierten die 1. Grimm: Der Hase und der Igel. 2. Andersen: Der standhafte Zinnsoldat. 3. Grimm: a) Strohhalm, Kohle und Bohne, b) Sechse Kameradschaften in Stärke von etwa 3000 Mann auf der Festwiese kommen durch die ganze Welt. 4.30-6 Uhr abends: Unterauf. Nach einer Begrüßungsansprache des Kreisvereinsvorsitzenden haltungsmusik( Berliner Funkkapelle). 6.30 Uhr abends: Zehn Nigringer nahm der Gauvorsitzende Fritz Koch- Berlin das Wort. Minuten für die Hausfrau. 6.45-7.35 Uhr abends: Hans- BredowEr sprach den Reichsbannerkameraden den Dank der Gauleitung für Schule( Hochschulkurse). Abteilung Völkerkunde. Dr. K. Th. ihre aufopferungsvolle Tätigkeit aus. Es fomme jetzt darauf an, die Preuß: Glaube und Mystik in der Völkerkunde. 5. Vortrag. deutsche Bevölkerung zu Staatsbürgern zu erziehen, um dadurch Die höchste Gottheit und die Götter". 7.15 Uhr abends: Abeine Gesundung im deutschen Staatsleben zu erzielen. Zum Schlußteilung Staatswissenschaft. Prof. Dr. Ernst Wagemann : Kon1. Vortrag. Wirtschaft und seiner Ausführungen gedachte Koch der Opfer des Weltfrieges und junkturlehre und Krisentheorie". Konjunktur". 7.50 Uhr abends: Ministerialdirektor Dr. jur. der gefallenen Kämpfer für die Freiheit, insbesondere des von Hafenkreuzlern ermordeten Kameraden Erich Schulz. Nach ihm trag. 8.30 Uhr abends: Abendkonzert. 1. Mozart: a) Arie der v. Schoenebeck :„ Die deutsche Handels- und Zollpolitik". 2. Vorweihte der Kamerad Friz Ebert die acht Fahnen. Mit anfeuern. Pamina aus der Oper„ Die Zauberflöte ". b) Arie der Konstanze den Werten übergab er die Kreisfahne dem Kreisvorsitzenden zu aus der Oper Die Entführung aus dem Serail "( Hedwig treuen Händen und schloß mit dem Gelöbnis: Deutsche Republit, v. Debizka, Sopran). 2. Mozart: a) Dort vergiß leises Flehn, aus wir alle schwören, letter Tropfen Blut soll dir gehören." Darauf er- der Oper Figaro", b) Ein Mädchen oder Weibchen, aus der Oper Die Zauberflöte "( Leo v. Berget, Bariton). 8. Sperrvogel( 1150 mannslied aus dem 13. Jahrhundert( Isa Oberländer. Rezitation). 4. Verdi: a) Arie der Leonore aus der Oper Troubadour", b) Er ist es, dessen wonnig Bild. Arie aus der Oper La Traviata "( Hedwig v. Debizka). 5. Verdi: a) Arie aus„ Don Carlos ( I. Akt), b) Romanze aus der Oper Maskenball"" Leo v. Herget). 6. a) Heinrich v. Morungen: Drei Liebeslieder( übertrag en von Käte Heß. Worms ), b) Dietmar von Aiste( 1150 bis 1200): Zwei Gedichte( Uebertragung von Will Vesper ), c) Dichter unbekannt( 1300-1400): Zwei Gedichte( übertragen von Will Vesper ), d) Aus des Knaben Wunderhorn: Hat gesagt bleibt's nicht dabei( Isa Oberländer). 7. Mozart: a) Bei Männern, welche Liebe fühlen, aus der Uper„ Die Zauberflöte ". b) So lang' hab' ich geschmachtet, aus der Oper Figaros Hochzeit ( Hedwig v. Debizka und Leo y. Herget). Am Flügel: Otto Urack . Anschließend: Dritte Bekanntgabe der neuesten Tagesnachrichten, Zeitansage, Wetterdienst, Sportnachrichten, Theater- und Film
Berliner Fernstromversorgung.
Eine dritte 100 000- Bolt- Doppelleitung, die Groß- Berlin mit der auf der mitteideutschen Brauntohle errichteten Großfraftwerken ( Golpa- 3schornewiß, Lauta und Trattendorf) verbindet, ist am Sonntag in Betrieb genommen worden. Sie geht von Golpa- 3schornewig aus, passiert auf ihrem 140 Kilometer langen Beg die Stadt Brandenburg und mündet in einem Umspannmert bei Spandau . Durch diese neue Leitung, die den westlichen Teil der Provinz Brandenburg und Groß- Berlin mit elettrischer Energie versorgen soll, erfährt die Leistungsfähigkeit und Sicherheit der Berliner Fernstromversorgung durch die Elektrowerke A.-G. eine nicht unbedeutende Verstärkung.
Falsche Hundefangbeamte. In letzter Zeit find in Berlin verfchiedentlich falsche Hundefangbeainte aufgetreten, die an Ort und Stelle die Auslösungsgebühr von dem Befizer des Hundes verlangt darauf hin, daß im Sperrgebiet fein Beamter irgend haben. Der Deutsche Tierschugverein Berlin , Schicklerstr. 4, weist welche Gebühr an sich nehmen darf. Auslösung findet nur im Tierhort, Schicklerstr. 4, statt. In sperrfreien Gebieten hingegen beträgt die Gebühr an Ort und Stelle 3 m. Das Bublifum wird gebeten, nur solchen Fangbeamten die Gebühr
folgte ein Umzug durch die Stadt und sportliche Vorführungen auf bis 1200): a) Gedicht, b) Der Tänzer unserer lieben Frau, Spiel- zu geben, die sich durch einen polizeilichen Ausweis auf gelbem
Feuer bei Carl Richard Schmidt. Mit der Meldung Mittelfeuer" wurden mehrere Löschzüge der Berliner Feuerwehr am Dienstagabend gegen 28 Uhr nach der Botsdamer Str. 60 alarmiert. In den Kaffeelagerräumen der Firma Carl Richard Schmidt, war, wahrscheinlich infolge von Unachtsam feit, ein Brand ausgebrochen, der nur durch die schnelle Feuermel dung und das Erscheinen eines Löschzuges feine gefährlicheren Formen annehmen konnte. Bei der Ankunft der Feuerwehr schlugen aus den Fenstern der Lagerräume, die sich in der zweiten Gtage befinden und auf den ersten und zweiten Hof münden, helle Flammen und starke Raud chwaden hervor. Mit zwei Schlauchleitungen gelang es dann, nach fast einstündiger Arbeit, des Brandes Herr zu werden. Die Räume find fast ausgebrannt und die Bordienst.
Papier legitimieren können und das Schild als Fangbeamte tragen. Erleichterte Einreise ins Saargebiet. Zur Einreise ins Saargebiet, die bisher an eine vorherige Einreisegenehmigung der Re gierungstommiffion gebunden war, bedarf nach einer Verordnung der Regierungsfommission vom 4. April fortab nur noch eines or b. nungsmäßigen Passes oder Personalausweises. Der Einreifende hat sich binnen drei Tagen bei der örtlichen Polizeibehörde zu melden und, falls er sich länger als 14 Tage aufzuhalten beabsichtigt, unter Vorlegung des Personalausweises eine Aufenthaltsverlängerung bei der Abteilung des Innern zu beantragen. Diese Aufenthaltsgenehmigung kann bis zu drei Monaten erteilt
und nach Ablauf verlängert werden.
Sprech- Chor für Proletarische Felerstunden. Uebungsstunde Donnerstag, den 7. Mai, 7, Uhr, im Befanassaal der Sophienschule, Beinmeister. ftraße 16/17. Ane Mitglieder müssen bestimmt und pünktlich anwesend sein