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Nr. 211+42. Jahrgang

2. Beilage des Vorwärtsi Der Tod Höfles vor dem Ausschuß.

Vernehmung der Justiz- und Gefängnisbeamten.

Bom Untersuchungsausschuß des Landtags zur Prüfung der Durchführung des Strafverfahrens gegen den verstorbenen Reichs minister Dr. Höfle wurde gestern als erster Zeuge Staatsanwalt schaftsrat Dr. Belzer vernommen. Die Bernehmung ergibt fol gendes Bild: Die Beschuldigung gegen Dr. Höfle tauchte zuerst auf gelegentlich einer Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft. Es stellte sich der Verdacht der Bestechung, der Untreue und des gemeinschaft lichen Betruges gegenüber der Abteilung München   heraus. Die Ber nehmungen Dr. Höfles haben sich Anfang Januar über dret oder nier Tage erstrect. Anfang Februar stellte die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Aufhebung der Immunität. Dr. Höfle hat dann fein Mandat niedergelegt. Die Deutsche Zeitung" brachte Damals einen Artikel mit der Ueberschrift Nächtliche Attentrans­porte". Es sollten Akten nach der Villa Dr. Höfles in Lichterfelde  gebracht und nachher in der benachbarten Schokoladenfabrik von Dr. Schondorf verbrannt worden sein. Auf Grund dieses Artikels erfolgten Nachforschungen, die zwar die Tatsache des Attentransports ergaben, nicht aber die der Aftenverbrennung. Man fand in Dr. Höfles Wohnung nur unverdächtiges Ma­terial. In Höfles Amtsbureau dagegen wurden weitere Aften beschlagnahmt, die für das Verfahren von Bedeutung waren.

Höfle hat gegen die Haussuchung nicht protestiert, er hat selbst gebeten, das in Frage tommende material im Reichstag abzuheben.

Nach der Haussuchung bat Höfle bei einer telephonischen Unter­redung um eine persönliche Aussprache mit dem Zeugen, die auch stattfand. Bei dieser Unterredung wurde Höfle mitgeteilt, daß man fich zum Untersuchungsrichter zweds Erlaß eines Haftbefehls begeben wolle.

Der Haftbefehl ist dann nach der Aussage des Zeugen nach Aufhebung der Immunität erfolgt, meil wegen der Höhe der zu er­wartenden Strafe Fluchtverdacht vorlag. Ueber die Höhe der Strafe habe man sich zwar Gedanken gemacht, jedoch tönne darüber nichts mitgeteilt werden. Der Untersuchungsrichter habe Anweisung gege ben, Frau Dr. Höfle von der Verhaftung zu benachrich tigen. Das sei wohl durch ein versehen unterblieben. Dr. Höfle wurde durch Profeffor Krauß und Medizinalrat Dr. Störmer auf Veranlassung des Unterjugungsrichters in der Charité untersucht und für haftfähig erklärt. Eine Anregung auf Durchführung einer Kur in Nauheim   und ein Haftent laffungsantrag wurden von der Staatsanwaltschaft ab gelehnt. Die Straftammer schloß fich dem an. Bei der Staatsanwaltschaft bestand der Fluchtverdacht fort. Wenn Dr. Höfle nach Ansicht der Aerzte in der Lage war, eine Eisenbahnfahrt nach Nauheim   zu machen, so war es

unendlich viel leichter, in einem Flugzeug über die Grenze zu gelangen. Das Verfahren Höfle habe nach der Aussage des Zeugen von dem Berfahren Barmat nicht getrennt werden fönnen, weil die An gelegenheiten zu eng miteinander zufammenhingen. Immerhin feien in Legter Beit Erwägungen über eine selbständige Durchführung der Sache Höfle angestellt worden. Höfle sei jedoch über diese Erwägungen gestorben.

Als zweiter Zeuge wird Generaldirettor Hermtes, der Freund Dr. Höfles, vernommen. Er befundet über das Gespräch zwischen Dr. Höfle und Staatsanwaltschaftsrat Pelzer: Dr. Höfle war vormittags in mein Bureau gekommen, um einige Privat briefe zu schreiben. Im Laufe des Vormittags rief Frau Dr. Höfle an und machte Mitteilung von dem Besuch des Staatsanwaltschafts­rats Pelzer. Darauf riefen wir in Moabit   an. Ich selbst stellte die Berbindung her.

Dr. Höfle richtete an Peltzer die Frage, ob das Gerücht ffimme, daß er verhaftet werden solle. Pelzer erwiderte, daran jei tein Gedante. Benn er aber Bedenten habe, nach Moabit   zu kommen, jo tönnten fie fich an einem neutralen Ort treffen. Dr. Höfle erwiderte, er werde nach Moabit   kommen. Ich jagte zu Dr. Höfle: Rechne damit, daß du verhaftet wirst, worauf dieser erwiderte: Peltzer wird mir doch die Wahrheit sagen.

Es wird darauf die Bernehmung des Zeugen Belger und Herm. tes abgebrochen und als nächster Zeuge Oberstaatsanwalt inde vernommen. Der Zeuge lernte Höfle bei der ersten Bernehmung Pennen. Nach der Bernehmung habe er mit Höfle eine perfönliche Aussprache gehabt. Aus dieser Unterhaltung fei die große Sorge Höfles um seine Familie hervorgegangen. Später hat der Zeuge Höfle auf Grund der ärztlichen Gatachten einige Male im Untersuchungsgefängnis besucht. Es wurde damals erwogen, Höfle wegen seines Zustandes nach Tegel   zu überführen, wo ein befferes Zimmer für ihn zur Verfügung stand. Am 18. April hat der Zeuge Dr. Höfle im Lazarett im Bett gefunden. Höfle hatte die Fenster geöffnet, weil er frische Luft haben wollte. Geistig sei Dr. Höfle feines Erachtens vollkommen frisch gewesen. Die schwere Sorge um seine Familie sei bei den Unterredungen immer wie der zum Durchbruch gefommen.

Auf Fragen des Vorsitzenden Dr. Seelmann( Dnat.) führt der 3euge weiter aus, Dr. Höfle habe schon bei der ersten perfon lichen Aussprache mit ihm den Eindruck gehabt, daß die Sache für ihn übel auslaufen werde.

Der Vorf. bemerkt dann, es sei dann die Frage aufgeworfen worden, ob trotz des Verhaltens Dr. Höfles in der vorangegangenen Zeit noch Fluchtverdacht angenommen werden fonnte. Der Beuge erklärt dazu,

daß man sich streng an den 1918 herausgegebenen Erlaß, der noch nicht aufgehoben sei, gehalten habe. Zeuge erflärt weiter, der Haftentlassungsantrag fet am 8. April gestellt und am 9. April deshalb abgelehnt worden, meil der dringende Tatbestand fortdauerte und auch noch Fluchtver­dacht bestand. Man habe auch die Ueberzeugung gehabt, daß Haft unfähigkeit nicht vorlag. Dem Zeugen ist nicht aufgefallen, daß sich am 18. April Dr. Höfle äußerlich auffallend verändert hatte. Dr. Höfle erklärte auch, daß er über eine schlechte Behandlung Seitens des Gefängnispersonals nicht zu flagen hatte. Er erschien aber seelisch sehr niedergedrückt und meinte bei beiden Besuchen und zwar immer, wenn er auf Frau und Kinder zu Sprechen tam. Er äußerte zu mir, meiner Erinnerung nach,

einmal:

Caffen Sie mich doch heraus, dann fönnte ich an meine Freunde persönlich herantreten, und dieje würden sicherlich ihre Unter­oftüßung geben, die sie mir schriftlich nicht geben wollen. Daß Dr. Höfle an Gewicht bedeutend verloren hatte, konnten mir nicht ersehen.

Mittwoch, 6. Mai 1925

Frau Dr. Höfle wäre es ficher ohne weiteres gestattet morben, auch| achten der Aerzte hat mir vorgelegen. Ich hatte die Sorge, daß es außerhalb des gewöhnlichen Termins ihren Mann zu sprechen. Fluchtfähigkeit lag nach unserer Meinung vor: Dr. Höfle brauchte sich ja nur auf die Eisenbahn zu sehen. Wir haben abge­wogen die Gründe, die für und gegen eine Flucht sprachen. Fluchte fähigkeit bei einem förperlich sehr schwer tranten Menschen würde ich auch verneinen. Dr. Höfle wußte damals noch nicht, welche Be weise wir hatten, insonderheit auch nicht, was wir über die Boste gelder wußten. Ich hatte von vornherein auch bei den Seugenver nehmungen nicht den Eindruck, als ob der Reichsminister Dr. Höfle sich unschuldig fühlte.

Außer dem Fluchtverdacht lag auch noch Berdunkelungs. gefahr vor. In dem Augenblid, wo Dr. Höfle annehmen mußte, daß er bestraft werden müßte, wenn er alles, was er aufgebaut hatte, zusammenbrechen sah, dann mußte für ihn der Gedanke fommen, anderswo hinzugehen. Dr. Höfle sprach zu mir jedenfalls in dem Sinne, daß er mit der Eisenbahn nach Nauheim  fahren wolle. Der Tatverdacht war nicht geringer, fondern stärker geworden, und ärztliche Gutachten sagten, es liegt teine Lebens­geworden, und ärztliche Gutachten fagten, es liegt teine Lebens. gefahr vor. Aus dem Gutachten von Dr. Thiele vom 16. April fam uns erst zur Kenntnis, daß Dr. Höfle seelisch beein trächtigt war. Ende Februar und im März hatten wir davon noch nichts gehört.

Eine etwaige Behandlung der Kranten war Sache des Unter­fuchungsrichters oder der Strafvollzugsbehörde. Ueber seinen förperlichen Zustand hat Dr. Höfle mir gegenüber nicht geflagt. Anträge auf Haftentlassung wegen feines Befindens find von Dr. Höfle nicht gestellt worden.

Die Berlegung Dr. Höfles in die Nähe der Tobsuchtszelle hat die Staatsanwaltsschaft nicht veranlaßt, das ist Sache der Ge­fängnisverwaltung. In dem Gutachten von Medizinalrat Dr. Stör­mer und Medizinalrat Krauß war gesagt, daß Lebensgefahr nicht vorlag. In der Presse ist über den Gesundheitszustand sämtlicher Herren, die wir da haben, fast durchweg falsch berichtet worden. Bon Zentrumsfreifen wird darauf der Anrtag gestellt, in der Nachmittagssigung Frau Dr. Höfle darüber zu hören, daß ihre Besuchszeiten bei ihrem Mann, wenn noch Barteifreunde ihn sprachen, gefürzt wurden und daß sie ihn bei ihren Besuchen in einem wesentlich verschlechterten Gesundheitszustande als vor der Inhaftnahme gefunden habe. Ferner foll durch die Bernehmung der Frau Dr. Höfle der Widerspruch in den Aussagen der Zeugen, Staatsanwaltschaftsrat Pelzer und Generaldirektor Hermtes, ge­flärt werden.

Zeuge Belher habe die Frage der Frau Dr. Höfle, ob ihr Mann verhaftet worden sei, verneint. Frau Dr. Höfle habe aber ge­fragt, ob ihr Mann verhaftet werden sollte, und diese Frage habe man verneint.

Da der Ausschuß der Meinung ist, daß die heutige Bernehmung der Frau Dr. Höfle die Planmäßigkeit der Unterfuchungsführung be einträchtigen fönne, wird der Zentrumsantrag auf die heutige Ladung der Frau Dr. Höfle zurüdgezogen.

Es tritt darauf eine einstündige Mittagspause ein. In der Nachmittagssigung fand zunächst die Vernehmung des Untersuchungsrichters von Dr. Höfle, Nothmann, statt. Der Beuge erklärt, Dr. Höfle fei von ihm bereits in einem früheren Stadium des Barmat- Verfahrens als Zeuge vernommen worden, und diese Bernehmung habe ihn dazu geführt, die Aften darüber der Staatsanwaltschaft zu unterbreiten, weil es dem Zeugen erschien, als ob ein Verdacht wegen Beteiligung an der Barmat­Sache gegen Dr. Höfle vorliege.

schlimmer mit feinem Zustand werden könnte. Deswegen habe ich die Aerzte auch immer wieder gefragt. Die Frage des Fluchtver­dachts habe ich dahin beantworten müssen, daß eine Flucht, trotz ichlechten Gesundheitszustandes, doch noch möglich fein würde, wenn er nicht gerade bewußtlos fei. Auch in diesem Falle fann er von willigen Freunden noch fortgeschafft werden. Dr. Höfle hat mehr­fach auf seine Entlassung gedrängt, aber mir ist nicht erinnerlich, daß er dabei auf seinen Gefundheitszustand hingewiesen hätte. Er hat immer wieber darauf hingedrängt, seine Berneh mung und Boruntersuchung möglichst schnell zu Ende zu führen. Wenn er bei solcher Bernehmung nach dem Herzen faßte und auch Schwäche anfälle   befürchtete, habe ich eine Pause gemacht und ihn gefragt, ob ich die Bernehmung unterbrechen soll.

Klagen über verkürzte Sprechzeit find mir nicht vorgebracht worden. Dr. Höfle ist in dieser Beziehung genau so behandelt alle 10 Tage Sprecherlaubnis für seine Ehefrau, Kinder und Eltern. worden wie alle anderen Untersuchungsgefangenen. Jeder bekommt Anträge auf häufigere Sprecherlaubnis sind bei mir nicht einge­gangen, nur hat einmal ein Abgeordneter Dr. Höfle sprechen wollen. Das ist aber abgelehnt worden. Auf meine Frage erhielt ich die Antwort, der Abgeordnete wolle gar nicht selbst Dr. Höfle sprechen, sondern eine Dame. Ich erhielt auf weitere Fragen die Antwort, die Dame ftände in verwandtschaftlicher Be­ziehung zu Dr. Höfle. Sie wünsche ihn zu sehen und ihm Trost zuzusprechen. Das habe ich abgelehnt.

Abg. Baumhoff( 3.) fragt dann den Zeugen nach den Daten der siebenmaligen Bernehmung Dr. Höfles. Er nehme an, daß die letzten fünf Bernehmungen erst schnell in der legten Beit erfolgten. Der 3euge erwidert, daß er das im Moment nich: genau feststellen fönne. Ebenso kann der Jeuge teine Aus­funft geben, wer für die fechzehntägige Berzögerung des Antrages der Frau Höfle auf eine Untersuchung verantwortlich zu machen sei. Wenn nach dem Tode des Dr. Höfle ein ganzes Bündel Briefe an Frau Dr. Höfle überfandt worden sei, so habe er das nicht veran­laßt. Vielleicht halten die Briefe im Gefängnis oder im Kranten­haus gelegen.

Weiter tellt Abg. Baumhoff( 3.) fest, daß der Gefängnis­wärter beinem Besuch von Frau Höfle die Begrüßung mit ihrem Mann unterbunden habe.

Auf eine Frage des Abg. Dr. Meyl( Soz.) bemerkt der Zeuge, daß er einen Häftling entlasse, wenn der Arzt die Ver­ficherung abgebe, daß eine Lebensgefahr besteht, und so der 3wed der Untersuchung hinfällig werde. Auf eine weitere Frage des Abgeordneten, wieviel solcher Entlassungen denn im Laufe des Jahres vorgefommen waren, erwidert der Zeuge, er er­innere fich feines folchen Falles. Der Zeuge habe einmal Gelegen­heit gehabt, Dr. Höfle zu sehen, als er Schlafmittel bekam und er habe sich bei ihm persönlich dahin ausgesprochen, er leide sehr dar­unter, daß er zu wenig Schlafmittel bekomme. Bei dieser geringen Dosis Pulver könne er nicht schlafen. Die Frage der Haftfähig tett sei zwischen ihm und Dr. Störmer eingehend besprochen wor­den. Eine Beurlaubng nach Nauheim   glaubte er nicht per­antmorten zu fönnen, weil das einer Aufhebung der Unter­fuchungshaft gleichgekommen wäre. Wer die fortlaufenden Nach­richten über die Untersuchung in die Preffe gegeben habe, wisse er nicht. Frau Dr. Höfle sei erstmalig etwa acht Tage vor dem Tode ihres Mannes bei ihm( dem Zeugen) gewesen und habe um die Entlassung Dr. Höfles gebeten. Der Zeuge hat Frau Dr. Höfle das Gutachten der Aerzte bekanntgegeben und ihr gefagt, daß er nicht in der Lage sei, ihrem Wunsche stattzugeben. Darauf habe Frau Dr. Höfle erwidert, fie tenne ihren Mann besser als die Aerzfe; er würde nicht mehr acht Tage leben.

Damit ist die Vernehmung Dr. Nothmanns beendet, und es wird der Oberstrafanstaltsdirektor des Moabiter Untersuchungs­gefängnisses, Bully, vernommen. Er befundet, er habe Höfle nur einmal gesprochen, unmittelbar nach seiner Einlieferung. Höfle machte damals einen gefunden Eindruc Später habe er dann erfahren, daß Höfle in die Charité übergeführt werden sollte. Bom Strafanstaltsarzt Dr. Thiele habe er bann später ein furzes 3eug­nis befommen, wonach Dr. Höfle haftfähig sei.

Der Borsigende weist darauf hin, daß der Witwe Dr. Höfles nach dessen Ableben noch ein ganzes Batet von Briefen übergeben worden sei.

Der Vorsitzende stellt fest, daß aus Mitteilungen bes Justiz ministeriums ersichtlich sei, daß der ursprüngliche Haft. befehl nur erlassen wurde megen passiver Bestechung. Der Zeuge befundet, daß später wegen der Verstärkung der Ver dachtsmomente, die auf Berbrechen der Untreue und des Be­truges schließen ließen, sich eine Ausdehnung des Haftbefehls auf diefe Taten notwendig machte. Das sei am 9. April geschehen. Im weiteren Verlauf gibt der Zeuge eine juristische Darlegung über die Abgrenzung der einzelnen Delifte, die für das Borgehen gegen Dr. Höfle in Betracht tamen, und erklärt, daß, als er das Inter fuchungsverfahren am 10. Februar eröffnet habe, er alle drei Fälle, sowohl den Fall der passiven Bestechung wie den der Untreue und des Betruges gemeint habe. Auch der Fall des 3 wei­millionentredits falle unter den Gefichtspunkt der Untreue. Ferner bestätigt der Zeuge, daß man zurückgegriffen habe auf die aftenfundigen Tatsachen; es handle sich um den in der Deutschen  Beitung behandelten Fall, der von Dr. Höfle angeordneten Herausfchleppung von Aften aus dem Reichspostministerium und deren Ueberbringung in die Schokoladenfabrit von Schondorf. Ich habe spezielle Aften im Auge, die dem Gericht oder der Staats. anwaltschaft übe liefert worden sind von einem Herrn, dem sie illegitim übergeben worden waren und der sich dann ges drängt gefühlt hat, diefe auszuliefern. Auch der Berdacht war be gründet, daß Dr. Höfle den Versuch machen könnte, 3eugen zu falschen Aussagen zu verleiten. Das schloß ich aus einer Differenz zwischen den Aussagen Dr. Höfles und Langesund  egermanns. Nachdem Dr. Höfle in Widersprüche verwickelt war und ihm die Unrichtigkeit gewiffer Aussagen nachgewiesen war, mußte ich befürchten, daß er verfuchen würde, durch Besprechung mit Lange- Hegermann, der damals auch noch auf freiem Fuß war, diese Differenzen auszugleichen.

Eine schriftliche Begründung des Antrages der Staatsanwalt­schaft ist mir nicht gegeben worden.

Eine mündliche Begründung ist möglicherweise bei den Besprechungen gegeben worden. Bei der laufenden Fühlungnahme zwischen Staats anwalt und Untersuchungsrichter find diese beiden Dinge, nämlich Fluchtverdacht und Kollusionsverdacht, besprochen worden. Der Kollufionsverdacht entstand durch das Verhalten des Abg. Dr. Höfle bei seiner Bernehmung. Die Festnahme des Abg. Dr. Höfle durch Staatsanwaltschaftsrat Dr. Pelker ist nicht im Einver­ftändnis mit mir erfolgt. Frau Dr. Höfle ist amtlich von der Ver­haftung ihres Mannes nicht benachrichtigt worden. Es ist ein Be. amier von mir beauftragt worden, noch abends oder in der Nacht Frau Dr. Höfle zu benachrichtigen. Ich habe dann zu meiner Ueber­raschung erfahren, daß Frau Dr. Höfle von der Berhaftung erst aus der Zeilung Kenntnis erhalten hat. Gegen den Beamten, der diesen Auftrag vernachläffint hat, ist nichts erfolgt.

Nach dem 10. Februar habe ich Höfle dann noch sechsmal in langen Vernehmungen vernommen, Gie gestalteten sich tm späteren Stadium schwierig mit Rücksicht auf die Gesundheit Dr. Höfles. Die zweite Bernehmung tann acht Tage später ge­mefen fein. Er sagte mir beim zweitenmal, er fäme aus dem Der Zeuge erklärt weiter, daß er bei der Obduktion zu Lazarett. Damals habe ich auch noch nichts Auffälliges bemerkt. Pallet Tetor  , und ihm dabei der besonders fräftige Kaufen ber zweiten und dritten Bernehmung hatte ich den Eindruck, fei. Es tönne nicht stimmen, daß er bei seinem Tode nur 120 bis 130 Bfund gewogen habe. Soviel er wiffe, habe das Gewicht Bernehmung fiel mir die bmagerung auf. In der Berneh­daß er unter der Haft mehr als andere litt. Bei der vierten damals 142 Pfund betragen. 3m allgemeinen hatte der Zeuge den Eindruck, als ob Dr. Höfle törperlich zwar sehr rüftig, aber feelisch mung machte er einen besonders schlechten Eindruck. schwer niedergedrüft war; das fei auch der Grund gewefen, weshalb man ihm einen befferen Aufenthalt in Tegel   geben wollte. Anträge von Herrn Dr. Höfle oder feiner Frau, die Zusammenfünfte über Das gewöhnliche Maß hinaus zu gestatten, sind nicht gekommen.

Die Abmagerung war fo, wie ich sie bei Untersuchungsgefan­genen noch nicht beobachtet habe.

Bei der drilleßten Vernehmung habe ich ihn im Lazarett ver­nommen, da der Arzt nicht wünschte, daß er aufstehe. Das Gut

Der Zeuge erklärt dazu, daß Höfle die Briefe wahrschein fannt, daß Briefe Dr. Höfles zurückgehalten worden seien. lich gar nicht abgesandt habe. Ihm fei nichts davon be­

Der Zeuge gibt auf Fragen an, daß seit dem 1. Januar 1924 im Gefängnis acht Untersuchungsgefangene gorben find. In Krankenhäuser überführt und dort verstorben sind drei. Wegen Krankenhäuser übergeführt und dort verstorben sind drei. Wegen 21., in diesem Jahte bis jeht 5.

fängnisarzt Dr. Thiele wurde zweimal telephonisch benachrichtigt Bewußtios wurde Höfle am 18. April nachmittags. Der Ge­tam um 6% Uhr. Davon, daß Dr. Thiele es das erstemat abgelehnt habe, zu kommen, weiß der Zeuge nichts. Eine Magen­[ pülung ist nicht vorgenommen worden, da Höfle bewußt. Bette von Dr. Höfle noch 31 Tabletten Banthropon und Luminal los war. Auf Fragen befundet der Zeuge weiter, es feien in dem gefunden worden. Es bestehe der Verdacht, daß ein ungetreuer Pfleger Dr. Höfle diese großen Mengen zugestellt hatte. Medizinal­rat Dr. Stör mer hat der Zeuge am 18. April nachts gegen % 1 Uhr gesprochen, nachdem vorher Dr. Thiele schon dagewesen war. Dr. Stormer fagte damals, der Zustand wäre nicht ernst. Das habe der Arzt auf Grund der Untersuchung geäußert. Die Einnahme der Schlafmittel follte durch den wärter fontrolliert werden, so lautete die Anweisung. Die Warter bekommen nur diejenige Anzahl von Tabletten, wie sie für die ver­fchiedenen Kranten benötigt werden. Ueberzählige Tabletten feien des Morgens zurückzugeben. Auch am Sonntag, den 19. 21 prit, fei Dr. Thiele wieder dur Untersuchung gekommen, wo er diesmal feststellte, daß der Zustand Dr. Höfles ernst fet, da die Bewußtlosigkeit anhalte. Als eine Lungenentzündung hinzutrat, sei Dr. Thiele die ganze Nacht bei Dr. Höfle geblieben. Am anderen Morgen fei dann die Ueberführung nach dem Hedwigs frankenhaus erfolgt. Frau Dr. Höfle war in der Nacht gegen 12 Ühr 15 Minuten von dem Zeugen von dem ernſten Zustande ihres Den zuständigen Untersuchungs­Batten benachrichtigt worden. richter habe man zweimal von dem verschlimmerten Zustand des Ertranfien in Kenntnis gefeht. Dieser habe darauf die Ueberführung angeordnet. Der Beuge erklärt nochinals, daß die Pfleger An­weisung hatten, bei der Einnahme der Tabletten durch die Kranken anwesend zu fein. Aber ein Bfleger habe ihm gegen. Wirkung bei Dr. Höfle aber ausgeblieben sei, wenn er sie schon um über erflärt, er habe sich nicht an die Berordnung gekehrt, da es üblich war, daß die Kranken die Tabletten um 7 Uhr bekamen, die 7 Uhr genommen hätte. Im Bertrauen auf die soziale Stellung Dr. Höfles habe er ihm die Einnahme der Tabletten um 10 Uhr abends selbst überlassen.

Damit ist die Vernehmung beendet. Der Ausschuß vertagt sich auf Mittwoch vormittag 11 Uhr.