war zu schwach, um auf größere Entfernungen, wie sie im Theater urtb für die Reklame zwischen Bühne und Objekt sowie Zuschauer- räum bestehen, staekc Wirtungen hervorzubringen, das vom abge- blendeten Scheinwerfer hervorgerufene Fluoreszenzlicht ist dagegen so hell, daß auch weithin die volle Wirkung auf den Beschauer eintritt.
Die Stadtbahn zahlt ihr Volt. Eigentlich war es die Stadt-, Ring- und Vorortbahn zusammen, di« gestern ihr Volk beglückte mit der Tafel:„Heute Verkehrs- Zählung". Je nach dem Bezirk bedachte sie die Reisenden mit grünen , violetten, weißen, gelben und roten Zählkarten, die am Ende der Fahrt wieder abzuliefern waren. An den großen Der- kehrspunkten wie Alexanderplatz gab es um die Zeit des Ge- schijftsschlusses kleine Stockungen, doch im großen ganzen wickelte sich der Verkehr glatt ab. Wie immer, wußte auch dieses Mal der Berliner mit seinem Humor der Zählung die beste Seit« abzu- gewinnen bis auf die Fluchenden, denen der Vorortzug vor der Nase wegfuhr. Einzelkarten, Wochenkarten und Monatskarten wurden fein säuberlich getrennt geführt. Das wissenschaftliche Interesse der EisenbahtAirettion Berlin aber ist mit der Zählung an einem Wochentag nicht erschöpft, die Zählung soll an einem Sonntag wiederholt werden. Ihrer statistischen Begierde ist„ein Sonntag hell und klar, wie selten wohl ein Tag im Jahr" zu wünschen, damit die Zügfolge auch wirklich entsprechend verstärkt wird. Freilich gab es viele Zweifler, die die Zählung zwar nicht als Mumpitz, aber als neues vorbereitendes Attentat auf die Börsen der Wochen- und Monatstartenbesitzer ansehen und gar nicht an eine Verbesserung de» Fahrplanes glaubten. Ein Mißtrauen, das der unschuldsoollen, niemals Arges denkenden Eisenbahndirektion dennoch mitgeteilt sei, damit sie nicht nur durch verstärkte Zugfolge, sondern auch durch ein« Tarifermäßigung die Leihgaben der bunten Karten zu erfreulichen Ereignissen macht. Ein solch verspäteter Osterhase der Eisenbahn ist schon für seine lieben Berliner unter- weg,(die 10 Proz. Verteuerung der Personentarfe für Mai auf der Reichsbahn dürfen arglos« Gemüter nicht beunruhigen!), und bringt solche frohen Gaben, wenn— Ostern und Pfingsten auf einen Tag zusammenfallen. Die Lolgen einer �Mormonenehe". Da# Gesetz des Staates Indiana als Rettungsanker. Eine verwickelte Bigamiegeschichte, die nach Amerika hinüber- spielt und ohne Seitenstück in Deutschland sein dürste, beschäftigte da» Schöffengericht Charlottenburg mit einer Anklage, die gegen den Ingenieur Th. wegen Bigamie erhoben worden war. Der Angeklagte war im Jahre 1313 nach Amerika au»- gewandert, und hatte im Staate Indiana 1316 eine an- geblich« Schweizerin geheiratet, mit der er sogar nach Deutschland kam. Nach einigen Iahren des Zusammenlebens trennte man sich 1320, und im Jahre 1324 knüpfte der Angeklagte Be- Ziehungen zu einem jungen Mädchen, Charlotte S., an. als diese Beziehungen Folgen hatten, heiratete er sie. trotzdem seine amerikanische Ehe noch nicht geschieden oder für nichtig erklärt worden war. Er hielt sich aber zu der neuen Heirat für berechtigt, da nach seinen Erkundigungen in Amerika die in Indiana geschlossene Ehe ungültig war. Er hatte nämlich er- fahren, daß seine in Amerika geheiratete Frau, als sie mit ihm die Ehe schloß, noch mit einem gewissen Gimpel verhei- ratet war, von dem sie erst nachträglich wegen vorsätz- lichen und böswilligen Verlassens durch ein amerikanisches Gericht gefch reden worden war. Infolgedessen hatte der ersten Ehe di- Gültigkeit gefehlt. Nach den Gesetzen des Staates Indi- a n a sei eine Ehe auch ohne Urteil nichtig, bei der einer der Heiratenden noch mit einem anderen oerheiratet war. Obwohl dieser Zustand gegenüber den Gesetzen aller anderen Kulturstaaten-inen �"inahmefall bedeute. Inzwischen war auch in der neuen Ehezwist eingetreten und man war zur Ehescheidungsklage geschritten. Die junge Frau hatte von der ersten Frau einen Brief bekommen, In dem sie mitteilte, daß sie mit dem Angeklagten in Amerika eine Mormonenehe abgeschlossen hätte. Auf die Anzeige der setzigen Ehefrau wurde der Angeklagte oerhostet und i m �«/ängnis zurückgehalten. Der Verteidiger stellte die Rechtszustände im Staate Indiana unter Beweis dafür, daß auf feiten de» Angeklagten eine Doppelehe nicht in Frage kommen könne. Da» Schöffengericht schloß sich auch dieser Aussassung an, indem es annahm, daß der Angeklagte in subjektiver Beziehung geglaubt haben könne, daß er nicht gültig verheiratet sei, und daß diese Ehe nicht erst durch Urteilsspruch für nichtig erklärt zu werden brauche. Infolgedessen kam das Gericht zur Freisprechung de« An- geklagten auf Kosten der Staatskasse. Amtsgericht Lichterfelde , Zimmer». Die Behörden haben die Pflicht, den Staatsbürgern die Erledi- guiig ihrer Angelegenheiten bei den betreffenden Behörde». Aemtern, Stellen ulw so bequem wie möglich zu machen. Jeder Dehördenbesuch sst mit Zeitverlust für den Besucher verbunden. Vielfach müssen Frauen heute derartige notwendige Gänge machen, da die Männer nn Berus unabkömmlich sind. Aber auch die Frauen versäumen im Haushalt wertvolle Zeit. Von diesen eigentlich selbstoerständlick'en Erwägungen scheint man im Aintsgericht Lichterselde nichts zu wissen, mindestens nicht im Zimmer 3. Dort befindet sich nämlich die Stelle, an der man seine Erklärungen zum Austritt aus de r Kirche anzubringen hat. Diese Erklärungen sind— schmerzlich genug für die evangelische Kirche— sehr zahlreich Ein einziger Beamter, der aber auch noch andere Obliegen- Helten zu erledigen hat, soll das machen. So kommt es, daß grauen. die um 10 Uhr hinkommen, um Ml Uhr noch nicht abgeferttgt sind So komntt es, daß Frauen, die um Ml Uhr hinkommen, die Nummer 21 erhatten, während Nummer 11 noch nicht einmal erledigt ist. Man wende sich in solchen skandalösen Fällen an den auf- sicht führenden Amtsrichter und bringe dort seine Be- schwerde vor. Man kann auch verlangen, daß die Beschwerde zu Protokoll grnoinnien wird. Es ist notwendig, daß auf dem Amts- gericht Lichterfelde Zimmer 3 schleunigst eine Aenderung eintritt.* Natürliche Todesursache. Im Leichenschauhaus fand die Obduktton des unter so eigen- tümlichen Umständen tot aufgefundenen Kaufmanns Labschies aus der Osnabrücker Straße statt: sie wurde ausgeführt durch Prof Dr. Strauch und Medizinalrat Ehrenfurth. Obgleich die Zersetzung bereits Ziemlich weit vorgeschritten war, konnte festgestellt werden, daß Labschies an einer Herzlähmung gestorben ist. Die zahlreichen Verletzungen, die der Körper des Toten aufwies, find ihm von stumpfen Gegenständen beigebracht und rühren höchst- wahrscheinlich von Stößen gegen Möbelstücke her. Keine dieser Verletzungen ist so schwer, daß sie den Tod hätte herbeiführen können. Es ist anzunehmen, daß Labschies sich diese Wunden selb st beigebracht hat, als er seine Einrichtungsstücke zer- trümmerte. Tragödie einer jungen Ehe. In der Landsberger Straße 71 wohnte«in junges Ehepaar Klose, das erst seit dem Dezember a. I». verheiratet war. Di« Frau hatte ein setzt 3 Jahre altes Mädchen in die Ehe mitgebracht. Klose, der in einem hiesigen Geschäft angestellt war. hatte den Weltkrieg mitgemacht und war schwer nervenkrank. In der jungen Ehe kam es oft zu Zwist. Am Dienstag abend spielte das kleine Mädchen auf dem Hofe. Als es dann an der Wohnungstür klopft«, fand es keinen Einlaß und «rhielt keine Antwort. Die Pförtnerfrau glaubte, daß die Eltern aus- gegangen sei�i und behielt das Kind die Nacht Wer bei sich. Als
der rasende Schutzpolizist. 7 Jahre Zuchthans für den Amokläufer.
Die beispiellose Tat des früheren Schupowachtmeisters Martin Wolter wurde im weiteren Verlauf der Verhandlung vor dem Moabitcr Schwurgericht durch Zeugenvernehmung immer eindeutiger und klarer zur schwersten Belastung des Angeklagten. Wolter ist bei seinen Exzessen mit einer Brutalität vorgegangen, die, wie Staats- anwaltschaftsrat Dr. H e r r m a n n in seinem Plaidoyer bemerkte, in der Kriminalgeschichte fast beispiellos ist. Die Verteidigung suchte zu retten, was noch zu retten war und stellte nach der Mittagspause den Antrag, Wolter auf seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen. Dieser Antrag wurde vom Gericht abgelehnt. Die erste Stunde des Nachmittags wurde durch die Bekundungen der beiden Nebenkläger Karl und Fried- r i ch Lukas ausgefüllt, die sich zu einer erschütternden An- klage gegen Wolter auswuchsen. Die Aussagen der beiden Chauffeure, die durch Wolters Ausschreitungen beruflich und körperlich wohl für Lebenszeit schwer geschä- d i g t worden sind, erweckten einen sehr gewissenhaften Eindruck und wurden später selbst von der Verteidigung als durchaus glaubwürdig anerkannt. Friedrich Lukas schilderte die blutigen Vorgänge in der tragischen Nacht folgendermaßen: Er wäre mit seinem Bruder Ernst, vom Dienst kommend, die Raumerstraßc entlang gegangen, als ihnen der jetzige Angeklagte schnellen Schrittes entgegenkam. Sein Bruder Ernst sei heftig angerempelt worden. Als dieser sich m höflichem Tone die Belästigung des Beamten verbat, habe Wolter ihn sogleich vor Bauch und Brust gestoßen. Ehe der Angegriffene überhaupt dazu kam, irgend etwas gegen den Rüpel zu unternehmen, zog dieser den Revolver und schoß wie wahnsinnig aus den Unglücklichen ein. Der brach, durch Brust schuß schwer getroffen, zusammen. Nicht genug damit: Volker gab aus den schwerverwundel am Boden Liegenden noch mehrere Schüsse ob. von denen einer Ernst Lukas in den U n t e r l e I b traf. Dann wandte sich der Wüterich gegen Friedrich Lukas, den er ebenfalls zu Boden streckte. Als der dritte Bruder Karl die Schüsse vernahm, eilte er hinzu und sah seine Brüder stöhnend am Boden liegen. Karl Lukas glaubte, es mit einem G e i st e s k r a n k e n zu tun zu haben. Sobald Woller seiner gewahr wurde, schrie er: Hände hoch! Ob- gleich Lukas der Aufforderung sogleich nachkam, füllte der Schieß- wütige seine Mauserpistole mit einem neuen Magazin und begann auf Karl L. wie wild zu schießen. Die ersten Schüsse gingen sehl. Der Angegrissene suchte sich nunmehr durch Fluchtzu retten. Wolter stürzte hinter ihm her und streckte ihn an einer Wegkreuzung durch vier Schüsse nieder. Nun stürzte sich Wolter in sinnloser Wut auf di« am Boden Liegenden. Dem sterbenden Ernst Wolter trat er mit den Stiefeln ins Gesicht und schlug ihm mit dem Eisenrücken seiner Pistole aus den Kopf. Ebenso mißhandelte er die beiden anderen Brüder aufs schwerste. Inzwischen hatte sich eine größere Anzahl Passanten angesammelt. Wolter gab nunmehr das Stotsignal. Den herankommenden Beamten teilte er völlig wahr- hettswidrig mit, daß er von den drei Brüdern überfallen worden wäre. Auf dem Transport zur Rettungswache beschimpfte Wolter die Schwerverletzten aufs heftigste uyd konnte nur mit größter Mühe davon abgehalten werden, aus die in ihrem Blute Liegenden mit dem Seitengewehr einzuschlagen.(II) Diese Schilderung der Brüder Lukas mit ihren geradezu grauenerweckenden Details wurden in der darauffolgenden ausgedehnten Zeugen- Vernehmung in vollem Umfange bestätigt. Wolter muß geradezu wie eine Bestie gewütet haben! In der Beweisaufnahme bekundete der Leiter der Rettungswache in der Winzstraße, in welche die drei schwerverwundeten Brüder Lukas eingeliefert wurden, der Arzt Dr. Cohn, daß Wolter sofort auf ihn zutrat und in überaus erregter Weife, ehe er(Eohn) sich noch um die Schwerverletzten kümmern konnte, unbedingt festgestellt wissen
wollte, daß er selb st verletzt sei, da ihm der Daumen weh tat. Der Zeuge hatte den sehr bestimmten Eindruck daß Wolter mit voller Ueberlegung Handelle und sich geschickt zu decken versuchte. Zahlreiche Zeugen, die kurz nach der Schießerei am Tatort anlangten, geben weitere skandalöse Einzelheiten von dem Wüten des Angeklagten. Der Wächter Kuttke bestätigte, daß der Angeklagte Karl Lukas mit Stiefeln und Revolvör ins Gesicht gestoßen habe. Lukas Hab« ge- rufen:„Töten Sie mich doch nicht, ich habe Familie." Der Angeklagte sei ober immer wütender und brutaler geworden. Der Schutzpolizist Schmidt, mit dem Wolter vor der Tat einige Lokal« bc- sucht hatte, gab an daß Wolter, als er sich in der Unglücksnacht gegen 2 Uhr von ihm trennte, völlig nüchtern war. Der Zeuge Hermann Schmidt bekundete, daß er kurz vor jenem Vorfall in der Raumerstraßc mit Wolter einen Zusammenstoß gehabt habe. Wolter habe ihn ohne jeden Grund belästigt. Als er sich dagegen wandte, habe der Angeklagte gesagt: „Solche Leute wie Sie schieße ich acht bis zehn toi, wenn es sein muh." Als er darauf einem Polizeibcamten gesagt habe, man solle dem Mann die Schußwasfe abnehmen, da er Unheil anrichten könne, hätten diese erwidert:„Ach, den laßt man gehen, das ist der b e- soffen« Wolter." Nach der Vernehmung von etwa 25 Zeugen wurde auf die übrigen verzichtet. Staatsanwaltschastsrat Dr. H e r r m a n n bemerkte in seinem Plaidoyer, daß Wolter seine Taten mit einer geradezu b e i s p i e l- losen Roheit ausgeführt habe. Der Tatbestand wäre sonnen- klar. Es könne keine Rede davon sein, daß Wolter in Notwehr gehandelt habe. Im Gegenteil, er habe ohne jeden Grund sich auf die Brüder Lukas gestürzt und sie niedergeschossen. Im Bewußtsein seiner Machtfülle und vom Dünkel des Größenwahns ergriffen, hätte der Angeklagte die Waffe gezogen und geschossen. Gegen solche Elemente, die das Ansehen der Polizei aufs schwer sie schädigten, müsse rücksichtslos einge- schritten werden. Die Tat Wolters arenz« an Mord. Die Benierkung einer Zeugin, daß er eine Bestie in Menschen- g e st a l t sei, liege der Wahrheit nicht fern. Als besonders schäm- l o» muß es bezeichnet werden, daß Wolter, nachdem er einen der Brüder erschossen und die beiden anderen schwer geschädigt hatte, die Unverschämtheit besaß, den Spieß umzudrehen und seine Opfer anzuzeigen. Die Aussage Wollers in der ersten und zweiten Instanz war von A bis Z bewußter Meineid. „Seifen wohl ist ein so gewissenloser Meineid geschworen worden." Am Schluß seine» Plaidoyer» beantragte der Staatsanwatt eine Gesamt st rase von 5 Iahren und 3 Monaten Zuchthaus, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte aus zehn Jahre und Aberkennung des Rechtes zur Bekleidung öffentlicher Aemler. Der Verteidiger des Nebenkläger». Dr. H-rzfeld, schloß sich in kurzen Ausführungen dem Plaidoyer des«Staatsanwalts an. Er betonte. daß man bei der Roheit der Tat die beantragte Strafe für fast als zu milde erklären müsse. Der Verteidiger des Angeklagten versuchte mit dem Argument schwerer Trunkenheit zu operieren und bat um mildernde Umstände. Staat-anwottschaftsrat Dr. Herrmann ver- zichtete auf das Schlußwort. Nach etwa einstündiger Beratung vcr- kündete Landgerichtsdirektor Dr. Bernau da» Urteil. Polizeiober. wachlmeister a. D. Wolter wurde wegen eines vollendeten Totschlags und Tolschlagversuchs in zwei Fällen sowie wegen Meineids zu einer Gesamtstrafe von sieben Jahren Zuchthaus verurleilk. auf die drei Monate drei Wochen der erlittenen Untersuchungshast angerechnet werden. Außerdem wurden Wolter die bürgerlichen Ehren- rechte aus die Dauer von fünf Iahren aberkannt. Das Gericht ist somit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus- gegangen. Das Bolksempsinden dürfte in diesem Fall dem Gericht zustimmen.
man am Morgen nochsah, fiel ein starker G a s g e r u ch an der Wohnung auf. Man beticchrichtigte die Polizei und di« Feuerwehr und fand di« Eheleute in ihrer Stube, die sie vom Hauswirt abge- mietet hatten, tot. Di« Gashähne waren geöffnet, die ganze Stube mit Gas gefüllt. Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos. Explosion in üer Prenzlauer �illee nicht aufgeklärt. Die Ermittlungen über die Ursache der verheerenden Explosion in der Prenzlauer Allee 87, über die wir im gestrigen Abendblatt berichteten, sind noch nicht abgeschlossen. Die Sach- verständigen stehen vor einem Rätsel. Eine Kessel- oder Leuchtgas- explosion erscheint ausgeschlossen. Fremdkörper, Granatsplitter oder dergleichen, hat man nicht gefunden. Vermutlich hat der ver- unglückte 22jährige Sohn des Pförtners, dem die Bein« abgerissen wurden, in dem Heizkeller experimentiert. Sein« Kleider waren verbrannt, auch hat er schwere Kopsverletzungen er- litten. Tuchfetzen fand die Feuerwehr in ziemlicher Entfernung von der Unfallstelle im Heizkeller. Die Wirkung der Explosion war ganz außerordentlich. Nicht nur Türen, Fenster und Mauerwerk im Keller waren eingedrückt und zertrümmert» auch im Treppen- haus, im Luftschaft bis zum vierten Stock waren Fensterscheiben u. a. zertrümmert. Mehrere Bauräte haben die Unfallstelle ein- gehend besichtigt. Die Gasleitung und die Kesselanlag« wurden in Ordnung befunden, sie sind nicht beschädigt. Es wird nun vermutet, daß Kurz mit Lack und Benzin hantiert hat und daß sich Dämpfe von diesen an dem Feuerloch der Heizanlage entzündet haben. Von einer nichtamtlichen Persönlichkeit, die Gelegenheit hatte, die Stätte des Unglücks und der Vernichtung zu besichtigen, werden wir aus folgenden zweifellos beachtenswerten Umstand hingewiesen, der allerdings im Gegensatz zu der obigen auf amtlichen Feststellun- gen beruhenden Darstellung steht. Danach befindet sich unweit der Stelle, an der der getötete Sohn des Pförtners gefunden wurde, eine trichterähnliche Vertiefung, in deren Nähe wieder Stücke einer Sprengkapsel lagen. Diese Wahrnehmung läßt allerdings darauf schließen, daß der Getötete mit einer Spreng- kapsel hantiert hat, die dann explodierte. Keine Fahrpreiserhöhnng bei wissenschastlichc» fahrten. Die Deutsche Reichsbahngesellschaft teilt mit: I» der Ocffent- lichkeit ist vielfach die Meinung verbreitet, daß von der Erhöhung des Fahrpreises für Iugendsahrten auch die Fahrten zu wissenschaftlichen und belehrenden Zwecken(Schulfahrten) betroffen worden seien. Dieses ist nicht der Fall. Für Fahrten zu wissenschaftlichen und bc- lehrenden Zwecken, die von Studierenden akademischer Anstalten und Schülern öffentlicher Schulen unter Leitung von Lehrern unter- nommen werden, wird vielmehr nach wie vor eine Ermäßigung von b0 Proz. des gewöhnlichen Fahrpreises gewährt. Neue Fernsprechvermittlungsstelle„Westend ". Am 10. Mai wird auf dem Grundstück Charlottenburg , Frede- rieiastraße 17-13, eine neue Fernsprechvermittlungsstelle mit der Bezeichnung„Westend " eröffnet, an die gleichzeitig sämtliche Teil- nehmer der bisherigen Bermittlunosstelle Westend sowie eine größere Zahl von Teilnehmeranschlüssen herangeführt werden, die bisher zur Bermittlungsstelle Wilhelm gehörten. Es wird dringend empfohlen, vor Anforderung von Verbindungen mit Teilnehmen: des Amtes Westend z. F. aus dem Fernsprechbuch festzustellen, ob die Nummer des verlangten Teilnehmers unverändert geblieben oder ob der Anschluß nach der neiien Fernsprechoermittlungsstelle West- end, unter Umständen mit geänderter Nummer, umgeschaltet wor-
den ist. Nur dann können Verbindungen ohne Zeitverlust hergestellt und verzögernde Nachfragen bei den anfangs stark belasteten Aus- kunftsstellen vermieden werden. Der Betrieb der neuen Dcrmitt- lungsstelle Westend in der Fredericiastraße ist dem Fernsprechamt Berlin-Charlottenburg 2, Gocthestraße 2-3, unterstellt. ver gefangene Geier klagt: Ihr sperrt mich ein, obgleich ich Euch nicht geschadet habe. Aber Ihr habt die Macht mich einzusperren. Warum tötet Ihr mich nicht? Wenn Ihr mich aber leben laßt, dann quält doch nicht täglich meinen Leib, da sich doch meine gequälte Seele nach der verlorenen Freiheit sehnt. Wer bin ich denn? Ein bescheidener Bogel, dem nichts als höchste Qual dos Recht gibt, Euch anzukrächzen: Ich bin der Gänsegeier aus Tibet , gefangen- gesetzt bei Euch im Zoo. Ihr offenbart an mir Eure.Tierliebe". Einen hohen Käfig habt Ihr mir gegeben. Aber will ich mich in ihm bewegen, muß ich meine Flügel ausbreiten: dazu ist er zu schmal. Jedesmal, wenn ich mich rühre, schlage ich mich blutig. Bewege ich mich nicht, sterbe ich. Jede Bewegung aber bedeutet Schmerz. Mehr Blut. Wozu das? Damit Ihr sagen könnt: Sieh diesen häßlichen Vogel, er Hot Irre Augen und einen Schnabel, als wolle er Augen auspicken. Er lebt von Aas. Wahr ist es: Ich lebe von unzer- kochten toten Tieren. Euch aber freut es, Lebende totzuquälen. Will ich leben, so muß ich fliegen. Will ich jetzt fliegen, so muß ich bluten. Helft mir doch. Verbreitert mein Gefängnis ein wenig. Teuer ist es nicht. Und Ihr braucht Euch weniger zu schämen. Ueber Lanüesverrat unü Landesverräter. Senatspräsident am Kammergericht Dr. F r« y m u t h sprach in einer Versammlung der Liga für Menschenrechte über Landesverrat. Er erinnerte daran, daß laut Emmingers Aue- spruch im Jahre 1923 etwa 1200 Landesverrats- prozess« geschwebt haben. Unter diesen verdienen beson- deres Interesse die Prozesse, die Journalisten betreffen. Neben dem bekannten Prozeß Fechenbach schweben noch Verfahren gegen den Redakteur der„Roten Fahne",©telnicke, gegen Professor Q u i d d e, K ü st e r, v. G e r l o ch, Dr. G u m b e l, Redakteur Quint von der „Frankfurter Bolksstimme" und gegen viele andere. Es handelte sich hier in erster Linie um Berösfentlichungen hochverräterischer und ähnlicher Handlungen der Vaterländischen Verbände. Bei einem großen Teil dieser Fälle ist dos Verfahren eingestellt worden. Be- sonders aktuell ist im Augenblick der Fall Heinrich Wandt , der wegen Landesverrats vom Reichsgericht zu sechs Iahren Zuchthaus oerurteilt worden ist. Es war ihm zur Last gelegt, das Protokoll der Vernehmung eines belgischen Soldaten einem belgischen Iourna- listen zur Verfügung gestellt zu haben. In der Urteilsbegründung hieß es:„Maßgebend ist, daß durch den Verrat des Schriftstückes die belgischen Persönlichkeiten verraten worden sind, mit denen die deutsche Regierung während des Krieg.-s in Verbindung getreten war. Sollte unsere Regierung einmal in die Loge kommen, für ihre Zwecke der Hilfe jener Männer von neuem sich bedienen zu müssen, was bei einer Veränderung der gegen- wärtigen Lage leicht eintreten könnte, so würde ihr das durch diesen Verrat bedeutend erschwert werden." Gemeint ist: im Falle eine» neuen Kriege-. Obgleich der Reichstagsabgeordnetc Prof. Dr. W a l- ter Schücking als Sachverständiger die Geheimhaltung dieses Protokolls nicht für notwendig erachtete und der Aerurtettte die