Die Barmat- Hehe in den letzten Zügen. Ein Manöver der ,, Deutschen Zeitung" gegen das Zentrum.
Die Deutsche Zeitung" veröffentlicht in riesiger Aufmachung den Beschluß des Kammergerichts vom 13. Mai, Durch den die Haftentlassung von Julius Barmat gegen Kaution verfün det wurde. In der Begründung dieses Beschlusses wird auf Grund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse", d. h. der Auskünfte Der Staatsanwaltschaft und des Untersuchungsrichters der dringende Berdacht einer Bestechung Höfles als noch bestehend bezeichnet, ferner auch der Verdacht eines Kreditbetruges zum Nachteile der Seehandlung. Dennoch kommt das Gericht zu einer aftentlaffung gegen Raution mit Rücksicht auf die ärztlichen Gutachten. Bekanntlich ist die Frage des Krebitbetruges nad über einstimmenden Meldungen auch aus halbamtlicher Quelle schon längst fallen gelassen worden. Und über die Frage, ob eine Bestehung Höfles vorlag oder nicht, sind die Ansichten sehr verschieden; es sei nur an dem Ausspruch des Zeugen Rechtsanwalts Alsberg vor dem Höfle- Ausschuß erinnert: Wenn das Be stechung war, dann will ich mein ganzes Lehrgeld zurüchaben!" Die Deutsche Zeitung" unternimmt nun an Hand dieses Beschlusses einen mächtigen Borstoß zugunsten der glänzend gerechtfertigten Staatsanwaltschaft und gegen die Zentrums partei, bzw. ben aus ihren Reihen stammenden Justizminister am Zehnhoff. Daß die Kußmann, Caspary, Linde und Belzer sich der besonderen Gunst der völlischen Deutschen Zeitung" er freuen, wissen wir schon längst. In den Augen rechtschaffener Menschen wird das nicht gerade eine Empfehlung sein. Es ist indeffen ein starkes Stüd, wenn man aus diesem Beschluß des Kammergerichtes, der sich lediglich auf die Auskünfte der Staats. anwaltschaft stüßt, eine Rechtfertigung dieser Behörde herleitet. leberhaupt stellt das völlische Blatt diesen Kammergerichtsbeschluß so bar, als täme er einem Gerichtsurteil gleich. Das ist eine unerhörte Dreiftigkeit und Heuchelei.
Vor allem richtet die Deutsche Zeitung" ihren Hauptangriff gegen den Justizminister am 3ehnhoff, der die Beiterbearbeitung der Barmat. Angelegenheit den bisher zuständigen Staatsanwälten ent.
beim
zogen und dem Generalstaatsanwalt Kammergericht übertragen habe. Stimmt diese Nachricht, die man hier zum erstenmal erfährt, so tönnen wir darauf nur fagen: Es war auch die höchste 3eit! Benn gegen den Justizminister am Zehnhoff ein Vorwurf erhoben werden fann, so nur der, daß er eine Bassivität sondergleichen Monate hindurch gegenüber einer Reihe von Staatsanwälten gezeigt hat, über deren Verhalten unwidersprochene Nachrichten schwerwiegendster Art immer wieder veröffentlicht wurden. Der Justizminister scheute fich offenbar einzugreifen, weil er sich nicht der Mißdeutung aus fegen wollte, daß er sich durch die Tatsache hätte beeinflussen lassen, daß Dr. Höfle ebenso wie er dem Zentrum angehörte. Als ein Opfer dieser Passivität, die von den Staatsanwälten rüdsichtslos aus genutzt wurde, ist Dr. Höfle gestorben. Was der Untersuchungsausschuß schon jetzt über das Verhalten dieser Staatsanwälte zutage gebracht hat, ist so belastend, daß die Entziehung der Straf verfolgung in Sachen Barmat- Höfle das Mindeste darstellt, was von der Zentralbehörde gegen sie unternommen werden mußte. Eine andere Frage ist die; wie tommt die Deutsche 3eitung in den Besig dieses gerichtlichen Dotu. mentes? Sie selbst spricht von einem Zufall". Es gibt recht son. derbare Zufälle. Obwohl durch Dußende von anderen Beispielen das enge, gefezwidrige Zusammenarbeiten zwischen Organen der Staats anwaltschaft und deutschnationalen Abgeordneten und Zeitungen bereits festgestellt ist, glauben wir, daß die Quelle der Deutschen Zeitung" diesmal ausnahmsweise nicht in Moabit zu suchen ist. Nach der ganzen Tendenz ihres Begleitartikels dürfte ihr vielmehr dieser Beschluß direkt aus dem Justizminifterium zugegangen sein. Denn dieser Beschluß ist nicht einmal ganz neu; er wurde auszugsweise in der Sigung des Höfle- Ausschusses, in der Rechtsanwalt Alsberg seine Ueberzeugung von der Unschuld zum Ausdruck gebracht hatte, als Antwort darauf vom Ministerialdirektor uber verlesen. Die Beröffentlichung der Deutschen Zeitung" sollte für den Juftizminifter, gleichviel, ob er am Behnhoff oder sonstwie heißt, nur ein Grund mehr fein, bei dem Großreinemachen in der Justiz nicht nur in Moabit , sondern auch im Minifterium felbft unbarmherzig vorzugehen.
Die verwahrloste Seehandlung. Umfall der Direktoriumsmitglieder im Ausschuß. Die geftrige Bernehmung der ehemaligen Direktoriumsmitglieder der Seehandlung, der Finanzräte Hellwig und Rühe im Preußischen Untersuchungsausschuß bedeutete einen
völligen Zusammenbruch für die Leitung des Jnftituts. Wenn die Aussagen von Hellwig und Rühe denen der vier noch im Amte befindlichen Direktoriumsmitgliedern widersprochen hätten, so wäre das psychologisch verständlich gewesen. Aber tatsächlich mar es nicht so. Der Präsident Schröder, der ehemalige Präsident Don Dombois, der Bizepräsident Rugge, der Geheime Finanzrat Bretenfeld mußten gestern im wesentlichen die Aussagen von Hellwig und Rühe bestätigen, ja, namentlich im Falle Hellwig ihre früheren Aussagen, die aus der Zeit der Untersuchungshaft Hellwigs stammten und diesen belasteten, fast restlos zurüdnehmen. Selbst der volksparteiliche Borsigende Leidig mußte feststellen, daß der Ton, der die Musik mache, in den Aussagen der Herren gestern ein ganz anderer war, als von drei Monaten, wo sie wohl Hellwig für einen verlorenen Mann halten mochten. Der Berjud, die zufälligen Sachbearbeiter als Sündenböde für die allge meine Schlamperei, die bei der Seehandlung unzweifelhaft herrschte, in die Wüfte zu schicken, fann als gescheitert angesehen werden. Man hatte den Eindruck: Wenn die Sachbearbeiter zufällig nicht Rühe und Hellwig, sondern zwei andere Direktoriumsmitglieder gewesen mären, so wäre alles genau so verlaufen. Insbesondere stellte sich heraus, daß sowohl in der Kutister wie in der Barmat- Sache
Steuerfreiheit für Spekulationsgewinne!
Der Rechtsblock schützt die unehrlichen Steuerzahler.
Bei der Beratung der Bestimmungen über den Lohnabzug| Besteuerung nach dem Berbrauch angeführt. Staatsfretär Dr. haben die Regierungsparteien jede über die Wünsche der Regierung Popit verteidigte die Regierungsvorlage. Daß die Besteuerung nach hinausgehende Milderung mit fiskalischen Erwägungen bekämpft. dem Verbrauch als Korrektiomaßnahme rechtlich und technisch durchIm Gegensah dazu steht ihre Haltung, soweit es sich um Milderung führbar sei, hätten die Erfahrungen bei der praftischen Durchführung der Steuergeseße zugunsten des Besizes handelt. Hier tritt die der Zweiten Steuernotverordnung erwiesen. Bei einem nicht überErwägung, daß das Reich auf weitere Einnahmen nicht zu ver mäßigen Verbrauch die Vorlage sehe die Grenze von 8000 m. zichten vermag, vollkommen in den Hintergrund. Ohne Rücksicht vorfäme eine Berbrauchbesteuerung überhaupt nicht in Frage. auf die steuerliche Ungleichheit, die damit geschaffen wird, wird aber wenn bei großem Berbrauch ein offenbares Mißverhältnis genau wie in den Inflationsjahren ein Stein nach dem anderen aus zwischen Einkommen und Berbrauch bestände, so tomme die Bedem System der Besitzbesteuerung herausgebrochen. Die Sigung fteuerung nach dem Berbrauch in Frage. Eine Milderung dieser des Steuerausschusses des Reichstages vom Dienstag lieferte dafür Bestimmung tönne der Staatssekretär nur dann anerkennen, wenn 3mei prägnante Beispiele. Zuerst stand die Frage zur Diskussion, ob sie darauf hinauslaufe, daß innerhalb der letzten drei Jahre aus nachweisbar versteuerten Einkommen gebildetes Bermögen per Spekulationsgewinne einkommensteuerpflichtig sein sollen braucht worden sei.
oder nicht.
Obwohl die Regierungsvorlage die Besteuerung der Spekulationsgewinne nicht allgemein vorsah, sondern nur unter gewissen Boraus fegungen, gingen selbst diese Borschriften den Regierungsparteien zu weit. In der gleichen Front mit den Regierungsparteien fämpfte aber der demokratische Abgeordnete Dr. Fischer- Köln. Bon beiden Seiten lagen Anträge vor, die die Möglichkeit der Besteuerung der Spekulationsgewinne so start einengten, daß ihre Erfaffung in der Bragis faum noch möglich ist.
Die Regierung verteidigte ihre Vorlage nur außerordentlich schwach. Ganz im Gegensatz zu ihrer schroffen Haltung gegen jede Berbesserung des Lohnabzuges ließ sie erkennen, daß sie Abschwächungen bei der Besteuerung der Spefulationsgeminne nicht tragisch nehmen werde. Infolgedeffen endete die Debatte auch mit der Annahme der Abänderungsvorschläge, so daß fünftig Spetulafionsgewinne überhaupt nur besteuert werden können, wenn der Zeit raum zwischen Anschaffung und Beräußerung bei Grundstüden weniger als zwei Jahre, bei anderen Gegenständen, insbesondere Wertpapieren, weniger als drei Monate beträgt. Diefer Beschluß wurde gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten und der Abg. Bensch und Brüning ( 3.) gefaßt. Praktisch ist damit die
Steuerfreiheit fast aller Spekulationsgewinne hergestellt. Eine noch trasfere Begünstigung des Besizes erstrebten die Re, gierungsparteien beim§ 49. Dieser sieht vor, daß in den Fällen, in denen das festgestellte Einkommen in einem offenbaren Miz. verhältnis zu dem Berbrauch steht, der Berbrauch der Besteuerung zugrunde zu legen ist. Mit diesem Prinzip, das bereits in der einzelstaatlichen Gefeßgebung der Borfriegszeit vermirtlicht mar und das in der Zweiten Steuernotverordnung in die Reichsgefet gebung übergeführt worden ist, sind im abgelaufenen Jahr überaus günftige Erfahrungen gemacht worden. In zahlreichen Fällen, in Eenen Steuerpflichtige mit hohem Verbrauch sonst steuerfrei gemejen mären, fonnte diese Bestimmung benutzt werden, um sie zur Steuerleistung heranzuziehen. Vor allen Dingen aber hat diese Bestimmung dazu geführt, die Steuermoral zu heben, da piele Steuerpflichtige, diese Bestimmung fürchtend, richtiger deklarierten als es sonst der Fall gewesen wäre. Trogbem lag ein Antrag der Deutschnationalen, der Bolkspartel und der Wirtschaftspartei vor, ben§ 49 zu streichen. Und ein Antrag Dr. Fischer, diese Bestimmung in eine kann. Borschrift zu verwandeln und fachlich einzuschränken.
In der langen und heftigen Aussprache wurden von den Bertretern der Deutschen Volkspartei und der Wirtschaftspartei alle mur denkbaren fadenscheinigen Gründe gegen die Möglichkeit der
Wo überhaupt in dem ganzen Seehandlungsgeschäft der Barmats auch nur der Schatten eines friminellen Betruges von der Staatsanwaltschaft und dem Untersuchungsrichter gesehen wurde, ist nach den gestrigen Ergebnissen völlig ichleierhaft. Gerade in den Bunften, wo man etwa ein betrügerisches Bujanmenspiel Barmats mit Hellwig hätte vermuten können, zegen die übrigen Direktoriums mitglieder ihre Aussagen völlig zurück und stimmten den Dar legungen Hellwigs zu.
Im Falle Kutister erfuhr man nichts Neues. Auch der Beuge Sellwig bestätigte, daß Kutister
mit einem Empfehlungsschreiben des Oberkommandos der Baltifumer, gez Graf v. d. Golk, gekommen sei. Möglicherweise habe es fich auch um eine von dieser Stelle aus gestellte Grenzübertrittserlaubnis gehandelt, wobei die Kutister die weitgehendsten Vergünstigungen und sogar das Recht zum Tragen von Schußwaffen(!) eingeräumt wurden. Zu Anjang der Sigung gab es einen Zwischenfall, der zwar balbige Aufklärung fand, aber nach einer Seite hin bezeichnend ist. Der deutschnationale Abg. De er berg hielt dem Zeugen, Staats: fetretär Meißner, vor deffen Bereidigung die Abschrift einer Rotiz aus den Aften der Staatsanwalt. fchaft vor. Barmat hat in seinen Brivatatten hinter einem Aus gabepoften pon 1000 Mt. den Bermerk Diner Meißner" gemacht. Meißner erklärt unter seinem Eid, von der Sache nichts zu miffen. Damit ist der 3mischenfall erledigt. immer wieder auffällige Tatsache, daß es offenbar
einen geheimen Berbindungskanal zwischen den Affen der Staatsanwaltschaft und den deutfcnationalen Ausschußmitgliedern
gibt. Denn es ist nicht das erftemal, daß diese Herren eine mert würdig intime Kenntnis der staatsanwaltschaftlichen Akten verraten.
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Nach der Bestätigung durch den Zeugen Geheimrat hell mig ist fein 3weifel darüber mehr möglich, daß Kutister tatsäch lich von dem General von der Golg weitgehend empfohlen und daß ihm erit dadurch ermöglicht wurde, nach Deutschland zu tommen und seine Geschäfte zu betreiben. Es ift nunmehr auch flargestellt, um welchen Gols es sich handelt. Der Golz des Luftfahrer Dantes, Freiherr von der Golg, General der Infanterie a. D., hat uns in der Form einer Be. richtigung die Mitteilung zugehen lassen, daß er bei dieser Empfehlung jedenfalls nicht in rage tomme. Das fönnen wir jegt bestätigen, nachdem aus der Aussage Hellwigs hervorgeht, daß der Empfehler fein anderer als der Baltitumer. Gol, der jezige Borsigende der sogenannten„ Baterländischen Ber
die Generaldirettion über faff alle entscheidenden Schritte informiert gewesen ist und sie widerspruchslos gebilligt hat. Besonders aufällig war die Entlastung Hellwigs. Es war behauptet morden, daß Hellwig 14 Tage vor feinem Hebertritt zum Barmat Ronzern die täglich fündbaren Gelder des Barmat- kredits felbstbände" jein fann. herrlich auf drei Monate festgemacht habe. Gestern mußte Finanzrat Bretenfeld diese Anschuldigung restlos zurüd nehmen. Tatsächlich waren die Kredite fchon Monate vor. her burch einstimmigen Beschluß der Generaldirettion aus täglich fündbaren in fefte, von Bierteljahr zu Bierteljahr laufende, umgewandelt worden. Ebenso brach die Anschuldigung gegen Hell wig, willfürlich zur Sicherheit dienende Effekten an Barmat heraus gegeben zu haben, zusammen. Tatsächlich hat Hellwig die Siche rungen der Konten herausgegeben, die Barmat im August, wo er fast drei Millionen Mart Krebite zurüdzahlte, abgebedt hatte. Diese Abbedung bezeichnete gestern der Bizepräsidente Rugge auf einmal als
eine sehr große Leiffung, die sehr stark für die Ehrlichkeit und die finanzielle Bofenz Barmats aciprochen habe, zumal er dazu nicht verpflichtet gewefen, sondern lediglich der Wunsch einer jolchen Rüdzahlung geäußert worden fei
Die Kreuzzeitung findet es ganz harmlos, daß der General pon der Golg ein nicht schlimmes Wort über Kutister"() gejagt haben tönnte. Hätte aber eine linksstehende Bersönlichkeit ein nicht schlimmes Wort über Kutister" jemals gefagt, mas hätten hann für Baltenüberschriften diefelbe Streuzzeitung geziert! Ein Ber. gleich zwischen Barmat- Empfehlungen und Kutister- Empfehlungen ist nach übereinstimmenden Ansichten aller einigermaßen objektiven Kenner der Krebitaffären absolut unzulässig. Daß dieser General obendrein die Dreiftigkeit beseffen hat, nachdem er selbst Rutister empfohlen hatte, im Namen der BBB. einen Anti. torruptionsaufruf zu erlaffen, erscheint der Kreuzzeitung " ebenfalls ganz harmlos. In antisemitischen Kreisen sagt man der jüdischen Rasse eine besondere Beranlagung zur Dreistigkeit nach. ins idcirt, daß Herr Kutisfer auf diesem Gebiete vam General von der Galz und von der Kreuzzcitung" noch sehr viel zulernen
tönnte
Eine von den Regierungsparteien abweichende Stellung nahm Abg. Horlacher( Baŋer. Bp.) ein. Er trat für den Paragraphen ein. Wer sein Einkommen richtig versteuere, brauche sich vor dem Paragraphen nicht zu fürchten. Über mer eine falsche Steuerperan lagung einreiche, mer behaupte. daß er tein Einkommen habe, dann aber auf großem Fuße in aufreizendem Lurus lebe, der tönne durd) diesen Paragraphen gefaßt werden.
Auch Abg. Dr. Gerife( Dnat.) stand der Besteuerung des Ber brauchs sympathisch gegenüber, menn es sich tatsächlich um Schieber und Steuerhinterzieher handle. Aber es gäbe boch auch Fälle, die anders gelagert seien, wo tatsächlich Leute von ihrem richtig versteuerten Vermögen zehren. Deshalb empfahl er die Mußoorschrift des Baragraphen in eine Kann vorschrift zu verwandeln.
Auch Abg. Dr. Beusch( 3.) verteidigte die Regierungsvorlage. Die Besteuerung nach dem Berbrauch sei ein wichtiges Hilfsmittel, dhne diesen Paragraphen gebe es in vielen Fällen teine Besteuerung und feine Buchprüfung.
Abg. Dr. Hilferding wandte sich ebenfalls entschieden gegen den Bersuch, diese Bestimmungen zu beseitigen. Die Gegner der Besteuerung nach dem Berbrauch seien diejenigen, die sonst die Not mendigkeit der Kapitalneubilbung preisen. Hier aber preifen fie mit einemmal den voltswirtschaftlichen Nuhen der Berschwendung! Und wahrscheinlich würden sie bei der Körperschaftssteuer sich ebenjo energisch für die Steuerfreiheit der stillen Reserven einsehen. Die Spekulationsgewinne seien ja von ihnen bereits steuerfrei gemacht morden. Die Besteuerung nach dem Verbrauch sei eine Vorbeugungs
maßnahme
Nur unehrliche Steuerzahler haben Anlaß zum Widerstand. Wer die Steuermoral heben molle, müsse auch diese Bestimmung atzeptieren.
Der Versuch, durch eine über stürzte Abstimmung eine fachlich nicht gerechtfertigte Entscheidung herbeizuführen, fcheiterte an dem Widerstand der Sozialdemokraten und Kommunisten. Immer hin muß nach der Stimmung, die in den Regierungsparteien herrscht. damit gerechnet werden, daß ihre Absicht, die nachhaltige Besteuerung der Schieber und Brasser zu verhindern, Erfolg haben wird. Denn auch hier leistet die Regierung nur geringen Widerstand.
Es wird deshalb die Aufgabe der Sozialdemokratie sein, bei den Beratungen im plenum des Reichstags alle zweddienlichen Mittel anzuwenden, um diese Absichten zu verhindern. Diese Aufgabe ist um so bantbarer, weil sie Gelegenheit gibt, der Deffentlichkeit zu zeigen, daß die Rechtsparteien nicht nur die 3nflationsgewinnler vor der Bermögenszuwachssteuer bewahren wollen, sondern auch unehrliche Steuerzahler zu schühen als ihre Aufgabe anfehen.
Miete und Wohnungsbau. Reichsrechtliche Regelung der Hauszinssteuer.
Borlage über den Finanzausgleich Stellung infomeit die Borlage auf Der Wohnungsausschuß des Reichstages nahm zu der das Wohnungswesen und die Mietssteuer übergreift. Es wurde folgender Beschluß gefaßt und der Finanzausschuß zum Beitritt hier
zu ersucht.
Der 11. Ausschuß ersucht den Steuerausschuß bei Beschlußfaffung über die einschlägigen Gejeze dafür Sorge zu tragen zu
1. baß unter entsprechender Begrenzung von§ 48 3iffer 5 bes Finanzausgleichgeseges durch reidsrechtliche Borschrift auf drei Jahre ein Mindest sah des Ertrags der Hauszins steuer für den Wohnungsbau und die Wohnraumerhaltung festgelegt mird. Der 11. Ausschuß hält vom Standpunkt der Wohnbauförde rung aus einen Satz von 20 Broz. der Friedensmiete für den hierfür unbedingt erforderlichen Mindestsah; pflichtet werden, einen Ausgleichsfonds zu möglichst gleichmäßiger 2. daß die Länder durch reichsrechtliche Vorschrift ver Förderung der Wohnbautätigkeit zu schaffen und aus diesem Ausgleichsfonds einen bestimmten Prozentjag zu einem Reichsausgleichsfonds abzuführen;
3. daß durch reichsrechtliche Borschrift die Erhebung der Mietzinssteuer nicht nur von Gebäuden, sondern auch von Gebäudeteilen vorgeschrieben wird;
4. daß den Vermietern ein angemessener Saß der Betriebskosten, der Unterhaltungskosten, der Berwaltungsfosten und der Ber: zinsung des Eigentapitals zu belassen ist.
Ein sozialdemokratischer Antrag, auch die Gebäube teile zur Hauszinssteuer heranzuziehen, also diese Steuer auch auf die Landwirtschaft auszubehnen, wurde pon den Rommunisten und den Rechtsparteien abgelehnt.
Die Arbeitslosenfrage.
Beffere Unterstützung im besetzten Gebiet. Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichstages befchäftigte fich am Dienstag mit dem sozialdemokratif en Gelegentwurf, der die Dauer der Erwerbslosenunterftigung im befeßten Gebiet über 26 Wochen hinaus verlängern will. Die Regierung lehnte diefen Antrag ab, da der unbegrenzte Bezug pon Erwerbslofenunterstügung, auf die Dauer nicht zu er tragen fel. Nach Ablehnung aller Anträge unserer Genossen wurde befchloffen, die Reichsregierung zu ersuchen,
1. Den ihren Befugnissen aus§ 18 der Verordnung über Ermerbslojenfürsorge zugunsten der Arbeitslosen im belegten Gebiet den notwendigen Gebrauch zu machen und insbesondere, soweit es die Lage des Arbeitsmarttes erfordere, die Dauer der Unterſtüzung über 6 Wochen hinaus bis auf ein Jahr zu verlängern; 2. für die vermehrte Sumersung öffentlicher Aufträge und Bereitstellung ausreichender Notstandsarbeiten im befeßten biet, die zur Aufnahme der ausgesteuerten Erwerbslosen dienen fönnen, nachdrüdlichft Sorge zu tragen:
3. im Zusammenwirten mit den Regierungen der beteiligten Länder sicherzustellen, daß die Gemeinden des belegten Gebietes benjenigen ausgesteuerten Arbeitslosen, die die Wohlfahrtspflege in Anspruch nehmen müffen, eine mirtiame Fürsorge guteil werden laffen.
Keine Naturalisation der Japaner in Amerika . Das Bundesgericht der Bereinigten Staaten hat entschieden, daß Japaner und entere 2fteten nicht zur Naturalisation berechtigt sind, selbst wenn fie während des Weltfrieges im amerikanischen Heer gedient haben.