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Großkampf in der Holzindustrie.

,, Austritt aus dem Verbande

Der Vorwärts" hat am Sonntag eine WTB.- Nachricht ver Offentlicht, die, vom Arbeitgeberverband der deutschen Holzindustrie inspiriert, Arbeitstämpfe von größerem Umfang" in Aussicht stellt. Um die Bedeutung dieser Nachricht richtig zu wür digen, ist es notwendig, sich über die tarifvertraglichen Berhältnisse der Holzindustrie zu orientieren.

Nach langjährgen Bemühungen des Deutschen Holzarbeiter verbandes ist es im Jahre 1920 gelungen, die vielen im Holz­gewerbe bis dahin bestandenen örtlichen Tarifverträge in einen Reichstarifvertrag" zusammenzufassen, der mit dem Arbeitgeberschutzverband, dem Borläufer des jeßigen Arbeit geberverbandes, abgeschlossen wurde. Beim Ablauf des Reichstarif­vertrages hatte sich diese Organisation mit einer Reihe anderer Unternehmerbünde, die in der Holzindustrie sehr zahlreich sind, ver­bündet, und sie verlangte nun an Stelle der reichszentralen die bezirkliche Lohnbildung. Das wurde zugestanden, und im Jahre 1921 wurde der ,, Reichsmantelvertrag" ab gefchloffen, der nach leberwindung des Widerstandes verschiedener Bezirksorganisationen der Unternehmer( auch in Berlin ist damals ein umfangreicher Rampf geführt worden) im ganzen Reiche durchgeführt und dann für allgemeinverbindlich erflärt wurde.

Am 15. Februar 1924 lief dieser Vertrag ab. Nach langen Ber handlungen, in deren Verlauf dem Arbeitgeberverband seine bis­herigen Verbündeten allmählich abgefallen waren, wurde ein neuer Mantelvertrag vereinbart. Die Generalversammlung des Arbeitgeberverbandes lehnte aber diesen Ber­trag ab, und einige Monate später wiederholte sich dieses Spiel

Damit war eine zentrale Vertragsvereinbarung gescheitert. Der Deutsche Holzarbeiterverband unternahm es nun, den Inhalt des abgelehnten Vertrages zur Anerkennung zu bringen. Zum Teil nach leberwindung des heftigsten Widerstandes der Unternehmer wurden Bezirtstarifverträge im ganzen Reich, insgesamt etwa 20, abgeschlossen, die sich inhaltlich mit dem abgelehnten zentralen Mantelvertrag deden. Bertragskontrahenten sind hierbei die Bezirksverbände des Arbeitgeberverbandes, teils allein, teils in Verbindung mit anderen Unternehmerorganisationen. Neben diesen Verträgen, die meist bis zum 15. Februar 1926 laufen, werden kurzfristige Lohnabkommen getroffen, oft in friedlicher Verständigung, während es in zahlreichen Fällen aber auch hierbei zu Streits und Aussperrungen kommt. Derartige Kämpfe schweben zurzeit in Schlesien , im Bezirk Hamburg und in KaffeL

Nun plant der Arbeitgeberverband

eine neue Aktion.

stachdem er sich im Frühjahr einen neuen Borstand gewählt hat. ift er auf seine alte Liebe, der zentralen Regelung der ge­famten Arbeitsbedingungen, zurückgekommen. Vor allem will er jetzt die Löhne zentral regeln. Natürlich ist es ihm hierbei hauptsächlich darum zu tun, die Löhne niedrig zu halten. Dieses Ziel glaubt er am leichtesten erreichen zu können, indem er den Holzarbeiterverband durch den gleichzeitigen Ablauf aller Lohnabkommen unter Druck sezt. Zu dem Zwed war in einigen Bezirken die Verhandlung über die Er­neuerung des abgelaufenen Abkommens hinausgezögert worden, und andere Abkommen wurden vorzeitig gefündigt. Aber nicht nur über die abgelaufenen und gefündigten, sondern auch über die ungefündigten Abkommen sollte gleichzeitig am gleichen Ort verhandelt werden.

Um das zu erreichen, haben die Bezirksorganisatio= nen des Arbeitgeberverbandes ihrem 3 entralvorstand Boll macht erteilt. Auf diese Vollmacht wurde bei den Besprechungen mit den Arbeitervertretern sehr start gepocht und darauf hingewiesen. daß es nicht mehr fei wie früher, wo die zentralen Ber­handlungen sehr oft stodten, weil der Borstand des Arbeitgeber­verbandes feine genügenden Vollmachten hatte. Dieses Spiel mit der Bollmacht war aber nur Theater, um die Deffentlich. feit irrezuführen. In Wirklichkeit hat die General persammlung des Arbeitgeberverbandes, die am 13. Mai in Weimar getagt hat,

einen vollständigen Kriegsplan beschlossen.

oder Aussperrung!"

Dauer der Verhandlungen dessen Ziele nach Möglichkeit zu ver­schleieru.

Bei den Verhandlungen, die vom 4. bis 6. Juni in Berlin geführt wurden, mußten die Unternehmer auf Verlangen der Arbeitervertreter die Bezirke von der Beratung ausscheiden, in denen das Lohnabkommen nicht gekündigt ist. Des weiteren mußten die Bezirke ausscheiden, in denen der Arbeitgeber verband nicht der alleinige Vertragspartner auf Unternehmerseite ist. Hierzu gehört u. a. Berlin , wo die Freie Bereinigung der Holzindustriellen" wohl dem Arbeitgeberverband angeschlossen ist, aber sich in grimmer Fehde mit den unter der Leitung des Obermeisters Paeth stehenden Vereinigten Verbände" befindet.

In zweitägigen Beratungen wurden eine Reihe von Bor­fragen erledigt, auf die hier einzugehen zu weit führen würde. Hierbei war es den Unternehmern nicht möglich gewesen, die ihnen von ihren Auftraggebern übertragene" Bollmacht zu erfüllen. Sie waren also verpflichtet, die Berhandlung auf­fliegen zu lassen; da aber bei den Vorfragen die Arbeiter vertreter lediglich die Anerkennung der geltenden Verträge ver langten, war es den Unternehmern schwer, einen geeigneten Vor­wand zu finden.

Schließlich rückten die Unternehmer mit ihren Lohn angeboten heraus, wie sie auf der Generalversammlung in Weimar beschlossen waren. Praktisch bedeuteten sie unzuläng liche Lohnerhöhungen in einigen Bezirken, für andere wurden solche überhaupt abgelehnt, und für einige Bezirke war jogar ein Lohnabbau vorgesehen mit dem Verlangen der Bindung bis zum 15. November. Nun lagen Forderungen, die den Unternehmern schon länger übermittelt waren, und Gegen­forderungen vor, so daß das Verhandlungsgeschäft hätte be­Da plazten die Unternehmer mit der wohlvor: ginnen tönnen. bereiteten Erklärung heraus, daß sie jede weitere Verhand lung ablehnen, weil die Arbeiter von ihren Forderungen nicht heruntergehen.

Das ganze Verhandlungsangebot und die mehrtägige Berhand. lung war nichts wie eine Finte der Unternehmer. Es war nicht ehrlich gemeint, sondern nur eine Ruliffe, hinter der sich

die Borbereitung des Machtkampfes verbarg. Daß dieser von langer Hand vorbereitet war, zeigt die Fassung des eingangs erwähnten Wolff- Telegramms, das zeigt auch das Verhalten der Unternehmer in den einzelnen Bezirken. Nach vorliegenden Nachrichten lehnen die Unternehmer die Aufnahme von Verhandlungen in den Bezirken ab, weil ihnen ihr Vorstand die erteilte Bollmacht" noch nicht zurüdgegeben habe. Hierbei werden auch dunkle" Andeutungen über die Auswirkung der gefaßten Beschlüsse gemacht, die natürlich für die Kenner durchaus nicht dunkel sind.

Wir stehen jetzt direkt vor dem Ausbruch gewaltiger Kämpfe in der deutschen Holzindustrie. Der Deutsche Holzarbeiter verband ist aber eine fampfgewohnte Organisation. Es wäre nicht das erste mal, daß die Unternehmer es versuchen, durch eine Massenaussperrung den Holzarbeitern ihren Willen auf zuzwingen. Im Jahre 1907 hat Rahardt eine solche große Macht­probe unternommen, und er ist dabei unterlegen; seine minder quali­fizierten Nachfahren werden die gleichen Erfahrungen machen müssen.

*

Die Aussperrung in der Holzindustrie beginnt.

Der Landesverband Brandenburg des Arbeitgeberverban­des hat, nachdem die Unternehmer am 6. Juni die zentralen Ber­handlungen abgebrochen hatten, noch am gleichen Tage ein vorbereitetes Rundschreiben herausgegeben, in welchem es heißt:

3weds gefchloffener Abwehr der maßlosen, sich furz wieder­holenden Forderungen der Holzarbeiter hat unser Spitzenverband die restlose Ausi perrung aller Holzarbeiter des Deutschen Reiches bis zum Sonnabend, den 13. Juni, bei Arbeitsschluß beschlossen.

Alle Arbeiter, die dem Holzarbeiterverband nicht angehören und dies unterschriftlich bescheinigt haben oder noch bescheinigen, werden mit voller Arbeits­jeit weiter beschäftigt.

Gleichzeitig wurden die Unternehmer angewiesen, den Arbeitern einen Revers zur Unterschrift vorzulegen, durch den diese sich verpflichten, aus dem Deutschen Holz­arbeiterverband auszutreten und feiner anderen Orga

Der Vorstand wurde bevollmächtigt", für alle Bezirke zu verhan deln und Spizenlöhne zu vereinbaren, die von der General bersammlung genau begrenzt wurden. Wenn dieses Ziel nicht zu erreichen ist, war der Vorstand des Arbeitgeberverbandes perpflichtet, die Verhandlungen abzubrechen. Auf­gabe der Vertreter des Arbeitgeberverbandes war es, während der nisation beizutreten.

Der Hafenarbeiterftreit in Duisburg .

Köln , 9. Juni. ( Eigener Drohtbericht.) Ueber den Streit der Duisburger Hafenarbeiter wird uns gemeldet: Die Unternehmer haben zahlreiche im Duisburger Hafen liegende Schiffe nach Köln beordert. Auf diesem Wege soll der Kampf der Arbeiter­schaft ergebnislos gemacht werden. Der Deutsche Verkehrsbund wendet sich mit aller Entschiedenheit gegen die Zumutung der Unter­nehmer, die Kölner Hafenarbeiter als Streitbrecher und Verräter verwenden zu können. Die Schiffer find angewiesen, dem Befehl" der Unternehmer auf keinen Fall Folge zu leisten, auch dann nicht, wenn dadurch der Arbeiterkampf auf das Kölner Wirtschaftsgebiet übergreifen würde.

Duisburg , 9. Juni. ( Eigener Drahtbericht.) Die in Dort mund unter Vorsiz des Reichskommiffars Mehlich stattgefundenen Verhandlungen zur Beilegung des Lohnkonflikts in dem Duisburg - Ruhrorter Hafen find gescheitert. Hiernach schlug der Reichskommissar den Arbeitnehmern vor, eine Abstimmung herbei­zuführen. daß bis zum 15. Juni ein Friedenszustand eintreten soll. Bis dahin solle versucht werden, den Lohntarif unter Dach und Fach zu bringen. Die Abstimmung über diesen Borschlag wird heute, Dienstag, nachmittag erfolgen. Nach Mitteilung von Arbeitnehmer­feite ist mit einmütiger Ablehnung dieses Vorschlages und ver fchärfter Fortsegung des Hafenarbeiterstreifs bestimmt zu rechnen.

Duisburg , 9. Juni. ( Eigener Drahtbericht.) Durch die neue Lohnbewegung der Kipp erarbeiter hat die Lage in Duisburg­Ruhrorter Hafen eine Berschärfung erfahren. Die Kipper­arbeiter drohen für den Fall, daß ihre Forderungen nicht bewilligt werden, mit Streif. Infolge Arbeitsniederlegung der Kipper würde der gesamte Verkehr im größten Innenhafen der Welt still gelegt werden. Verhandlungen zwischen den Bezirksleitungen des Transportarbeiterverbandes, verschiedenen Bezirksleitungen durch ein solidarisches Vorgehen den Streit der Duisburg - Ruhrorter Hafenarbeiter zu unterſtüßen, sind im Gange. Somit ist mit der Gefahr eines lebergreifens der Streitaftion auf andere Hafenpläge zu rechnen.

Internationale Arbeitskonferenz.

Genf , 9. Juni. ( WTB.) Die Internationale Arbeitskonferenz stimmte mit einigen Abänderungen zwei Entwürfen zum Kon­ventionsgesetzentwurf über die Entschädigung bei Arbeits­unfällen zu, und zwar betreffend die Mindeſtentschädigung für Berunglückte oder Entschädigungsberechtigte sowie betreffend Zu­ständigkeit für die Entscheidung in Streitfällen hinsichtlich der Ent­schädigung bei Arbeitsunfällen. Die beiden Entwürfe wurden dem Redaktionsausschuß überwiesen.

Ferner wurde angenommen und dem Ausschuß zugewiesen der Konventionsentwurf über die Berufstrantheiten und damit zusammenhängende Empfehlungen und Resolutionen. ventionsentwurf über die Nachtarbeit in Bädereien wurde in der Schlußabstimmung mit 81:26 Stimmen angenommen.

Sodann hörte die Konferenz einen Bericht der Kommiffion für die allgemeinen Probleme der sozialen Versicherun gen. Die Kommission beantragte eine Resolution, in welcher u. a. der Verwaltungsrat des Arbeitsamts ersucht wird, die Frage der Krankenversicherung der Arbeiter sowie die Frage betreffend Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung auf die Tagesordnung der nächsten Jahrestagung der Konferenz zu setzen.

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