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Nr. 310 42.Jahrgang

Beilage des Vorwärts

Arbeitszeit, den Urlaub und die Lehrlingsfrage um faßt, und andererseit der Abschluß eines neuen Lohntarifs. Zu den ersten Fragen erklärten die Unternehmervertreter, daß Die Arbeitslöhne in Schweden  . die Arbeitszeit und der Urlaub mur durch Reichsmanteltarif geregelt werden dürfe, und daß das Lehrlingswesen eine Erziehungs frage sei und also nicht tariflich geregelt werden fönne. Jeden falls fönne darüber auch nur zentral verhandelt werden. Ebenis ablehnend war die Stellungnahme der Unternehmer in der Frage der geforderten Lohnerhöhung. Die Unternehmer behaupteten, daß die Löhne im Baugewerbe die Durchschnittslöhne in den anderen Berufen bereits weit überschritten hätten und deshalb auf feinen Fall weiter erhöht werden könnten.

Gewerkschaftsbewegung

Steigen der Reallöhne um 21 Proz. seit 1913. Gegenüber den fortgesetzten Behauptungen der Unternehmer, die hohen Löhne in Deutschland   verhinderten sie. mit dem Auslande zu tonfurrieren, ist es notwendig, auf die tatsächlichen Löhne im Auslande hinzuweisen. Im Juniheft der" Sociala Meddelanden" veröffentlicht der amtliche Ausschuß für soziale Ange legenheiten das Ergebnis der lohnstatistischen Erhebung für das Jahr 1924. Die Erhebung umfaßt zirka 3000 Betriebe in ganz Schweden   mit insgesamt 236 000 Arbeitern.

Das durchschnittliche Lohneinkommen pro Jahr und Arbeiter betrug im Jahre 1924 2300 Kronen( 1 Krone 1.12 Maif), welcher Berrag im Vergleich mit dem Jahre 1913 einer Erhöhung von 111 Pro3. gleichfommt. Das Durchschnitts­einfommen der männlichen Arbeiter( 2580 Kronen) lag über, das das der weiblichen Arbeiter( 1520 Kronen) und der minderjährigen Arbeiter( 980 Kronen) bedeutend unter dem Gesamtdurchschnitt. Wie in den vorhergehenden Jahren fonte auch im Jahre 1924 eine Tendenz zum Ausgleich des Lohnunterschiedes der männlichen und weiblichen Arbeiter festgestellt werden. Von 1913 bis 1924 ist z. B. der Lohn der weiblichen Arbeiter um 136 Proz. gestiegen, während bei den mänlichen Arbeitern die Lohnsteigerung nur 108 Broz. betrug. Seit 1923 ist der Durchschnittslohn um 4 Broz. gestiegen. Seit dem Jahre 1920, als die Löhne am höchsten

standen, ist jedoch eine Lohnfenfung von 29 Proz. eingetreten. Die größte Lohnsenfung war im Jahre 1922 zu verzeichnen, während die Löhne im Jahre 1923 nur um wenige Prozente zurückgingen.

Ein Vergleich mit den Inderziffern der Lebenshaltungs­foften gibt ein Bild über die Verschiebung der Reallöhne in der Beriode 1913 bis 1924. Bis zum Jahre 1919 stiegen die Löhne nicht so start wie die Preise. Setzt man sowohl den Preis- ols Lohninder im Jahre 1913 gleich 100, so waren die entsprechenden Zahlen im Jahre 1919: 261 und 256; 1920: 269 und 294; 1921: 241 und 271;

1922: 195 und 208; 1923: 177 und 202; 1924: 174 und 210. Nach dem Jahre 1920 find demnach sowohl die Lebenshaltungskosten als die Löhne gefallen, aber durch das schnellere Sinten der Preise haben sich die Reallöhne erhöht. Der Reallohn( 1913: 100) betrug 1919: 98; 1920: 109; 1921: 112; 1922: 107; 1923: 114 und

1924: 121.

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Diese Zahlen zeigen insbesondere, daß die schwedischen Arbeiter nicht allein die nominalen, sondern sogar die realen Vor­friegslöhne ganz erheblich überschritten haben, und zwar nicht nur die Stundenlöhne, sondern die Jahreseintommen. Berechnet man die Teuerung in Deutschland   nur mit 50 Broz. und damit dürfte man noch hinter der Wirklichkeit zurückbleiben-, dann müßte ein deutscher Arbeiter, dessen Wochenverdienst vor dem Kriege 40 m. betrug, heute 72 m. erhalten, wenn die Lohnsteigerung die gleiche sein soll wie die in Schweden  . Anders ausgedrückt, wenn der Stundenlohn vor dem Kriege bei neun= stündiger Arbeitszeit 75 Pf. betrug, müßte er bei a cht stündiger Arbeitszeit nach schwedischem Vorbild das doppelte, 1,50 m. betragen. Diese Tatsachen sind gegenüber den Behaup­tungen der Unternehmer immer wieder festzuhalten.

Die Verhandlungen im Baugewerbe gescheitert.

Die Unternehmer lehnen alle Zugeständniffe ab. Die Verhandlungen, die gestern für das Berliner   Baugewerbe vor dem freien Schiedsgericht stattfanden, find, wie die Haltung der Unternehmer voraussehen ließ, ergebnislos verlaufen. Zur Berhandlung stand bekanntlich einerseits der Fragenkomplex, der früher im Reichsmanteltarif geregelt war und der die

Mengenabgabe vorbehalten

O

Scheinargumente der Unternehmer zerpflückten, scheiterten an der Alle Einwendungen der Vertreter der Bauarbeiter, die die Halsstarrigkeit der Unternehmer, die von vornherein entschlossen waren, auf keinen Fall irgendwelche Konzessionen zu machen. Schließlich wurde von dem Schiedsgericht zu den Löhnen ein Ver­gleichsvorschlag gemacht, wonach die Löhne für Facharbeiter auf 1,30 m., für Hilfsarbeiter auf 94 Pf. und für Erdarbeiter auf 74 Pf. die Stunde festgesetzt werden sollen. Die Erklärungsfrist der Parteien läuft bis zum 7. Juli.

Dieses Verhandlungsergebnis läßt die Einigungsmöglichkeit, die von vornherein sehr gering war, noch weiter zusammenschrumpfen. Es muß also damit gerechnet werden, daß im Berliner   Baugewerbe diefer Kampf nur verschuldet wird durch das unbedingte Ein­in kurzer Zeit ein schwerer Kampf ausbrechen wird. Daß schwenten der Unternehmer auf die Parolen, die von der Ver­daran kann nach den vorliegenden Tatsachen kein Zweifel bestehen. einigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ausgegeben werden,

Reichsfarben und Parteiabzeichen.

Bei Siemens- Schudert.

Wie wir seinerzeit mitteilten, wurde den Arbeitern des Kabel­Abzeichen, auch schwarz rotgoldenen Bändchen, die sie wertes von Siemens- Schuckert   untersagt, das Fabrikgrundstück mit an ihren Straßenanzügen trugen, zu betreten. Jezt hat die Rammer 11 des Gewerbegerichts( Vorsitzender Magistratsrat Dr. Sell) entschieden, daß die Firma nicht berechtigt war, das Tragen von Abzeichen, sofern dies nicht in aufreizender Weise ge­schah, zu verbieten.

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Als Kläger gegen die Firma traten sieben Arbeiter auf, die fich geweigert hatten, ihre schwarzrotgoldenen Bändchen abzulegen, des halb einen Tag ausgesperrt wurden und nun den ent­gangenen Arbeitslohn fordern. Ein achter Arbeiter, der ein rotes Band und ein broscheartiges Abzeichen des kommunistischen Prole­tarischen Gefundheitsdienstes trug, und deshalb entlassen wurde, flagte auf Weiterbeschäftigung oder Entschädigung.

Der Vertreter der Firma behauptete, das Berbot sei erlaffen wurden, um Reibereien unter den Arbeitern, die infolge der Demon­stration mit Abzeichen verschiedener Parteien entstehen könnten, zu verhindern.

Der die Kläger vertretende Beauftragte des Metallarbeiterver bandes betonte, die Kläger   beanspruchen nicht das Recht, innerhalb des Betriebes während der Arbeitszeit an ihrem Arbeits­

anzuge irgendwelche Abzeichen zu tragen. Das sei auch gar nicht geschehen. Aber sie würden sich keine Vorschriften darüber machen tragen, der vor Beginn der Arbeitszeit abgelegt und erst nach Schluß lassen, ob und welche Abzeichen sie an ihrem Straßenanzuge derselben wieder angezogen werde. In feinem Falle würden sie sich das Tragen der verfassungsmäßigen Reichsfarben untersagen lassen. Nicht durch die am Straßenanzuge getragenen Abzeichen, sondern durch das von der Betriebsleitung erlassene Verbot sei Unruhe unter den Arbeitern entstanden.

Das Gericht hielt es für notwendig, einen umständlichen Be­weis darüber zu erheben, wie lang und breit die Bänder waren, ob mehr. Schließlich wurde die Firma dem Klageantrag entsprechend sie mehr oder weniger sichtbar getragen wurden und desgleichen verurteilt mit der Begründung: Die Reichsverfassung gebe jedem das Recht der freien Meinungsäußerung in Wort, Schrift oder sonstiger Weise, jedoch innerhalb der Schranken der allgemeinen Ge­

Beginnt am 1. Juli, morgens 9 Uhr

Freitag, 3. Juli 1925

setzt. Hiernach müsse auf Grund der Arbeitsordnung auch berüd­fichtigt werden, daß in einem Betriebe, wo Leute verschiedener Denfungsart beschäftigt seien, alles vermieden werden müsse, was sei, geeignet fet, Andersdentende aufzureizen. Abzeichen dürften bemnach überzeugen können, daß die von den Klägern getragenen Abzeichent das übliche Maß nicht überschreiten. Das Gericht habe sich nicht das zulässige Maß überschritten hätten oder daß sie in der Absicht getragen worden feien, Andersdenkende aufzureizen.

Es würde vielleicht zutreffen, wenn es sich um Parteiabzeichen Dies Urteil trifft unseres Erachtens nicht den Kern der Sache. handelt, die während der Arbeitszeit getragen werden. Hier aber kommen die Straßenanzüge der Arbeiter in Frage, über die keine Arbeitsordnung und feine Betriebs= farben getragen. Diese können doch in keinem Falle den acht Klägern feine Partei abzeichen, sondern die Reichs leitung etwas zu bestimmen haben. Uebrigens haben sieben von wenn die schwarzrotgoldenen Bändchen das nach Ansicht des Gerichts zulässige Maß an Länge und Breite überschreiten wirken. Wer sich durch den Anblick der verfassungsmäßigen, Reichs­ aufreizend" farben gereizt fühlt, fann nicht beanspruchen, daß auf seine ver­faffungsfeindlichen Empfindungen durch die Gerichte Rücksicht ge nommen wird.

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Sattler  , Tapezierer und Portefeuiller! Urwahl zum Gewerkschaftskongreß.

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felbft

Morgen ist Wahl von 12 Uhr mittags bis 6 Uhr abends. Es kann also, es muß jedes Mitglied seine Wahlpflicht erfüllen. Wie zu wählen ist, darüber fann für fein Mitglied der geringste Zweifel bestehen.

Zerstörern der Gewerkschaften, von den Leuten, die immer wieder die Arbeiter gegeneinander verheen, die im Zollkampf, im Kampf gegen Steuerunrecht und für den Achtstundentag, die bei der Reichspräsidentenwahl, im preußischen Landtag, überall, wo das Proletariat im Kampf steht, der Re­attion die Steigbügel halten und den Gewerkschaften und dieser Schädlinge der Arbeiterbewegung ist Max Müller  . der Sozialdemokratie in den Rücken fallen. Der Kandidat

Es tann nicht gewählt werden der Kandidat, der von den

Es ist vielmehr zu wählen der Kollege Wilhelm Often, einstimmig von der Generalversammlung vorgeschlagen, der der Kandidat für Gemertschaftseinheit, Rampf gegen 3ollwucher und Junkerregime, für zielbewußte Gewertschaftsaktion ist. Darum stimmt und treten ein für Wilhelm Often.

Metallarbeiterstreik in Leipzig  .

Funfticnärversammlung der Metallarbeiter beschloß am Donnerstag Leipzig  , 3. Juli.  ( Eigener Drahtbericht.) Eine start besuchte gebnis der Verhandlungen mit den Unternehmern unbefriedigend abend, heute morgen in den Streit einzutreten, nachdem das Er ausgefallen war.

Bauarbeiterstreik in Sachsen  .

Wegen Lohndifferenzen ist in Sachsen   der Streit im Bau gewerbe ausgebrochen. In Leipzig   sind 5-6000 Bauarbeiter an diesen Streit beteiligt. Die Entscheidung über die Teilnahme der Bimmerer am Etreit, fällt am Freitag.

Grubenarbeiterstreit in Belgien  .

Brüffel, 3. Juli.  ( TU) Entgegen der Entscheidung der Gemert schaften haben die meisten Grubenarbeiter die Arbeit niedergelegt. In Charlerois   haben auch gestern Umzüge stattgefunden. Die Zahl der Streifenden beträgt rund 30 000.

haben am Donnerstag sämtliche organisierten Arbeitnehmer die Arbeit 3m Film- Atelier Terra- Glashaus" Marienfelde  , Straße 94, wegen Lohndifferenzen eingestellt. Von der Gewerkschaft wurde die Sanftion erteilt. Ueber die Firma wird die Sperre verhängt. Bor Arbeitsaufnahme wird gewarnt.

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