Deutschlanüs Totengräber. Die Schuld Hiudcnburgs uud LudendorffS a« will» tärischen Zusammenbruch. Am 17. Juli d. I.- wurde im Plenum des Reichstags über einen Bericht des 20. Untersuchungsausschusses verhandelt. Der Antrag ging dahin(Drucksache Nr. 1192), die Veröffentlichungen des 4. Unterausschusses über die Frage des beut- schen militari schen Zusammenbruchs im Jahr« 1918 zur Kenntnis zu nehmen. Der Reichstag stimmre dem Ausschußantrag zu, und damit hat eine parlamentarische Arbeit ihren vorläufigen Abschluß gefunden, die im Jahre 1919 in der Nationalversammlung begonnen wurde. Jetzt liegen in drei starken Bänden die Ergebnisse der Unter- suchungen über den militärischen Zusammenbruch im Jahre 1918 vor. In dem Bericht, den der Vorsitzende des 4. Unteraus- schusses Abg. Dr. Philipp gab, wurde ausdrücklich fest- gestellt, daß der Untersuchungsausschuß bewußt zwischen krimineller und moralischer oder historischer Schuld unter» schied. Kriminelle Schuld würde er als vorliegend erachtet haben, wenn einem der leitenden Staatsmänner oder Heer- führer unzweideutig Pflichtversäumnis hätte nachgewiesen werden können. Es war die einmütige Ueberzeugung des Untersucbungsausschusies, daß von Schuld im kriminellen Sinne, soweit die Feststellungen sich erstreckten, in keinem Falle die Rede sein konnte. In der Frage der m o r a l i- schen oder hi st arischen Schuld ließ sich der Gegen- saß der politischen Standpunkte aber nicht überbrücken. Die Mshrbeit kam.zu dem Urteil, daß der Untersuchungsausschuß keine Feststellungen getroffen habe,„welche es rechtfertigen, nack) irgendeiner Seite hin zu einem Schuldurteil zu ge- langen". Dem Standpunkt der Mehrheit gegenüber hat die Minderheit, bestehend aus den Vertretern der Sozial- demokratischen und Kommunistischen Partei, ein moralisches und geschichtliches Schuldurteil ausgesprochen. Die Sozial- demokrati« hat im Untersuchungsausschuß ihre Stellung in folgender Entschließung zusammengefaßt: I. Die Untersuchung des 4. Unterausschusses betreffend die Ursachen des deutschen Zusammenbruches im Jahre 1918 haben ergeben, daß das ungeheuerliche Annexionspro- g r a m m, das die sechs großen Unternehmerverbände der Industrie und der Landwirtschaft(Zentralverband der Industriellen. Bund der Industriellen, Mittelstandsoerband, Bund der Landwirt«, Deutscher Bauernbund, Christliche Bauervereine) im Mai 1915 der Reichs- regierungl unterbreiteten, auch im Jahre 1913 noch das politische Den- kcn der OHL. beherrschte. Belgien in möglichst starke militärische und politische Abhängigkeit von Deutschland zu bringen, war noch immer das Kriegsziel der kaiserlichen Heerführer. Auch die Absicht, das an Belgien grenzende Küstengebiet bis etwa zur Somme mit Hinterland und die Erzgebiete von Briey zu annektieren, war von der Mehrzahl der kaiserlichen Generale noch nicht aufgegeben worden. Noch unheilvoller für das deutsche Volk als die wefllichen An- nexionspläne war der Frieden, der im Osten unter starkem Druck der OHL. der Russischen Sowjetrepublik brutal aufgezwungen worden war. Polen , Litauen . Lettland und Kurland waren von Nutzland losgelöst worden, um sie mit militärischer Gewalt unter deutsche Oberhoheit zu bringen, wobei neben dem imperialistischen Ziel, Deutschlands Hegemonie über Osteuropa zu errichten, auch dynastische Absichten ein« groß« Roll« spielten. Besonders ver- hängnisvoll sowohl in politischer als auch in militärischer Hinsicht war der Umstand, daß nach der Unterzeichnung des Friedens von Brest >Litowst kein wirklicher Friedenszustand im Osten eintrat, sondern Rußland im Norden bis zur Düna , im Süden bis zu den östlichen Grenzen der Ukraine von deutschen Truppen besetzt blieb. n. Die Untersuchung hat klargestellt, daß nach der gesamten wirt- schaftlichen Lage Deutschlands , die die Bevölkerung der Städte und industriellen Ortschaften zu einer furchtbaren Unterernährung zwang. sowie angesichts der durch das Hungerdasein von Frauen und Kindern stark erschütterten Kampfkraft der Truppen der letzte große Schlag nur gewagt werden durste mit freiem Rücken nach Osten, d h. auf Grund eines Friedensvertrages mit Rußland , der nur ge- ringfügige Grenzkorrektionen vorsah und im übrigen den besetzten Gebieten Rußlands ihre volle Freiheit wiedergab. Eine weitere politische Voraussetzung für einen Erfolg der Offensive im Sinne der Herbeiführung eines Verständigungsfriedens mit den Westmächten war die Preisgabe aller Annexionsabsichten im Westen, insbesondere der offene Verzicht Deutschlands auf Belgien . Selbst bei einem Mißlingen der Offensive wäre unter diesen beiden politischen Voraussetzungen(Verständigungssriedev im Osten und Freigabe Belgiens ) noch ein erträglicher Frieden möglich gewesen. weil es dann den feindlichen Regierungen sehr schwer gewesen wäre, mit ihren kriegsmüdcu Truppen, die nach dem Zeugais sraazösischer Mllilörs nur»och im.Schalten der Tanks" zum Angriff vorwärts zubringen waren, den Kampf länger fortzusetzen. III. Die Untersuchungen des Unterausschusses haben ferner den Beweis erbracht, daß die Haupthindernisse für die Verwirklichung jener beiden politischen Voraussetzungen General Ludendorss und Generalscldmarschall o. hindeabnrg waren. Beide erstrebten, im Bann des obenerwähnten Annexionsprogramm» der großen Wirt- fchaftsverbände stehend, eine wirtschaftliche Angliederung Belgiens an Deulschland, wozu sie eine mehrjährige Besetzung der belgischen Gebiete noch dem Friedensschluß als unumgänglich ansahen. General - seldmarfchall v. Hindenburg sah außerdem in der dauernden militärischen Besetzung Lüttichs eine lRotwendigkeit. Wie hartnäckig die beiden Heerführer an ihren Forderungen festhletlen, zeigen die Bekundungen des Generals H o f f m o n n. wonach Ludendorfj vom Kaiser seine(Hosfmanns) Entlassung gefordert habe, weil er sich für einen Derständigungsfrieden mit Rußland und für die Freigabe Belgiens als den einzigen Weg zur Rettung Deutschland » eingesetzt hatte. IV. Was die militärische Vorbereitung der Offen- f i v c anbelangt, so macht sich der Unterausschuß hier das Urteil derjenigen militärischen Sachverständigen zu eigen, die sowohl in der Tagespreise als auch in Büchern und Broschüren die Ansicht vertreten haben, daß der mangelnde Abbau der Ostfront. der�Verzicht auf die angebotene Heranziehung österreichisch-ungarischer Gruppen, die Unterlassung der Herstellung starker Stellungen für den tjall eines Mißerfolges der Offensive und der Verzicht auf den Lau von Tanks für den Angriff wie für die Abwehr 1918 schwer« verjehlun- gea des Gcueralseldmarschalls v. hindenburg und seine» General- quarliermclstere darstellen, denen es zuzuschreiben ist» daß der Miß- erfolg der Offensive sich zu einer Katastrophe de» deutschen Heeres auswuchs. Wir werden auf die Ergebnisse der Untersuchungen, die Gutachten des Generals v. K u h l. des Obersten E ch w e r d t-
Die Versorgung öer Kriegsopfer. Treulosigkeit der Regierungsparteien gegen die Kriegsopfer.
Der 17. Ausschuß de» Reichstages hat in sieben Sitzungen die Novelle zum Reichsoersorgungsgesetz erledigt. Für die äußerst zurückgebliebene Rentenverforgung von 2 Vi Millionen Menschen will die Reichsregierung 159 Millionen lausenden und 59 Millionen einmaligen Mehrauswand nur Per- fügung stellen. Der Entwurf der Regierung bleibt hinter den Per- sprechungen der Regierungsparteien ganz erheblich zurück. Die Regierungsparteien verschanzten sich während der Ausschußberatun- gen ständig hinter den Erklärungen des Reichsfinanz. minister», der dreimal vor den Ausschuß berufen wurde und sich jedesmal außerstande erklärte, weitere Mittel für die Kriegsoerforgung zur Verfügung zu stellen. Ein ernsthafter Versuch, den Fmanzminister zu einem weiteren Eni- gegenkommen zu bewegen, wurde von den Regierungsparteien nicht unternommen. Die Novelle zum Reichsoersorgvogsgesetz will die Grundrenten durchweg um 59 Proz. erhöhen. Dies« Erhöhung wird für weite Kreise der Versorgungsberechtigten jedoch fast illusorisch, weil die Regierung zugleich die Schwerbefchädig- t e n z u l a g e und die Zusotzrente ganz empfindlich herab- setzt. Die Schwerbeschädigtenzulage ist aber für 59 Proz. aller Kriegsbeschädigten, die Zusotzrente für 75 Proz. aller Witwen und Waisen und für sämtliche Kriegereltern von ausschlaggebender Be- deutung. Di« Hinterbliebenen trifft außerdem die Verminderung der Schwerbeschädigtenzulaoe sehr hart, weil diese Zulage einen De- standteil der Dollrente des Erwerbsunfähigen ist, aus der die Hinter- bliebenenrent« errechnet wird. Dieses System führt zu dem Cr- gebnis, daß die Rente beispielsweise in den Orten der höchsten Ortsklasse(Sonderklasse) bei einer Witwe, die das 45. Lebensjahr überschritten hat, sich um 1,59 RM., bei einer Halbwaise um 79 Pf.. bei einer Vollwaise um 1,59 RM., bei einer Kriegermutter um 85 Pf. und bei einem Kriegerelternpaar um 1,55 RM. im Monat erhöht. Die sozialdemokratischen Anträge, die Grundrenten weiter zu erhöhen oder wenigstens die alten Sätze der Zusotzrente zu belassen, wurden abgelehnt. Di« gleiche Ablehnung erfuhr auch der Versuch unserer Genossen, die um 19 und 29 Proz. in ihrer Erwerbsfähigkeit geminderten Beschädigten wieder in die Versorgung aufzunehmen: der Regierungsentwurs will lediglich den 554 999 Kriegsbeschädigten. die im Herbst 1923 als zu 29 Proz. in ihrem Erwerb Geschädigte mit 999 999 wertlosen Papiermark abgefunden wurden, die aber teil- weise wegen inzwischen eingetretener Unerheblichkeit des Betrages überhaupt nicht zur Auszahlung gelangten, auf Antrag eine ein» malige Entschädigung von 59 RM. gewäbren. wenn das monatliche Einkommen 299 RM. nicht übersteigt. Ein volkspartei- licher Antrag, wenigstens diese Einkommensgrenze zu streiken, wurde bezeichnenderweise vor der Abstimmung zurückgezogen. Der sozialdemokratische Vorschlag, diesen schwer enttäuschten Kriegsteil. nehmern wenigstens dieselbe Auswertung zu gewähren wie den pri- vaten Gläubigern durch das Aufwertungsgesetz fand selbstverständlich keine Gegenliebe. Da die Regierung die Anpassung der Rentenentwicklvpg cm die Grundsätze der Beamtenbesoldung immer als ein« besondere Er- rungenschaft unterstreicht, beantragten unsere Genossen im Ausschuß, auch allen Kriegsbeschädigten»ine Frauenzulage in Höhe von 19 Proz. ihrer Rentenbezüge zu gewähren: der Antrag wurde ab- gelehnt. Auch die Dorschläge unserer Partei, die Vlilweaversorgung in der Weise zu heben, daß eine Kriegerwstwe mindesten» 59 Proz. der Dollrente, die dem Derstorbenen bei Lebzeiten zustehen würde. erhallen soll und die Allersgrenze für die Erlangung von 99 Proz. der Rente de» Bali erwerbsunfähigen als Hinterbliebenenrente vom 59. auf das 45. Lebensjahr herabzusetzen, fanden keine Annahme. (59 Proz. der Rente eines Lollerwerbsunfähigen erhallen gegen. wärtig Witwen, die mindestens für 1 Kind sorgen oder das 45. Lebensjahr überschritten haben.) Die Regierung erklärt« auf unsere Anregung lediglich zu Protokoll, die erhöhte Witwenrente von 59 Proz., die jetzt verkürzt würde, wenn die Kinder das 18. Lebens- jähr erreicht haben, nicht zu kürzen, wenn die Witwe in 2— 3 Jahre» das 45. Lebensjahr noch den, Fortfall der Waisenrente erreichen würde. Ein« länger« Auseinandersetzung entstand im Ausschuß über die Ellernrenke. Auch hier wurden all« Versuche der sozialdemokratischen Vertreter, ein« wirtliche Besserung auf diesem sehr umstrittenen Gebiet der Reichskonferenz zu erzielen, in Pausch und Bogen abgelehnt. Es bleibt bei dem Regierungsentwurs, der eine Ellernbeihilfe gewahren will, auch wenn das Einkommen die für die Gewährung von Ellern - rente gesetzt« Grenze übersteigt.
f« g e r und des bekannten Kriegshistorikers Prof. Dr. Hans Delbrück sowie auf die Debatten in diesem Untersuchungs- ausschusj noch ausführlicher eingehen. �uüenüorff schießt ßch nicht! Er lieh lieber andere schiehen. Der parlamentarische Bericht des..Reichstagsunter- suchungsausschusses über die Ursachen des Zusammenbruchs ist von feinem deutschnationalen Vorsitzenden und der Scherl- Presse zu einer blindwütigen Entlastungsoffensive für die poli- tischen und militärischen Väter des deutschen Zusammen- bruchs ausgebeutet worden. Er hat jedoch erfreulicherweise Herrn Ludendorff durch die Konterattacke objektiver Sachverständiger wie Delbrück und Herz nunmehr der- artig ins Gedränge gebracht, daß die letzten Lapnen vom Feldherrnmantel dieses Herren bald in alle Winde verflogen lein werden. Dieser völkische Titan hielt es bekanntlich nicht unter semer Würde, den Kampf gegen seine einstigen„Kollegen", mit denen er' sich aus persönlichen und sachlichen Gründen entzweit hatte. mit den Mitteln einer höchst ftagwürdigen Revoloerjourna- listik zu führen. So hielt er es für richtig, seinen ehemaligen Stabschef General H o f f m o n n zu beschmutzen und neuer- dings(in einem zweifellos von Ludendorss inspirierten Aus- satz des �Deutschen Tageblatts") seinen Korpskommandanten. General 'v. Fran?ois, nach seinem operativen Können und seinen persönlichen„Fehltritten" abzuqualifizieren— unter anderem, weil der General v. Fvan�tns seinen Sohn— man höre— einen„Schauspieler von Berus und dessen, damaligen Theaterdirektor' zum Stabsquartierzugezogenhatt«. Nun ist aber General Ludendorss durch das Trommelfeuer des Untersuchungsausschusses so sehr ins Gedränge geraten. daß er selbst für völkische Paraden kaum mehr flott zu kriegen sein wird. Hans Delbrück wirst ihm im„Berliner Tage- blatt" nicht mehr und nicht weniger wie den Vorwurf wohl überlegter Lügen im Augenblick des strategischen Um- schwungs 1918 ins Gesicht und nimmt sein auf„Fahrlässigkeit" lautendes Urteil im Untersuchungsausschuß offiziell zurück. Denn Ludendorss habe ja, wie sich jetzt erst herausstellt, am 1. September dem Oberst v. Mertz eingestanden, daß er die Reichsregierung und seinen„Allerhöchsten Kriegsherrn" an- gelogen habe, daß sich die Balken biegen. Di« Folge fei
Die Frist, innerhalb welcher Anträge auf Ellernrente gestellt werden müssen, wurde infolge eines Vorstoßes unserer Vertreter ini Ausschuß von 2 Jahren auf 3 Jahre verlängert. Die Frist für die Eltern gefallener oder schon verstorbener Kriegsteilnehmer, die am 31. 3. 1929 ablaufen sollte, wurde auf den 31. 3. 1939 ver- längert. Das Verlangen der Sozialdemokratie, alle Kürzungs- bestimmungen zu beseitigen, wurde abgelehnt. Das einzige Em- gegentommen der Regierungsparteien bestand in einer mäßigen Er- höhung des Unterhaltsgeldes für den Blindenführerhund und der Beträge für die Pslegezülagen. Auf dem Gebiete der sozialen Fürsorge wurde erreicht, daß die Berufsausbildung für Kriegsbeschädigte, die zum Berusswechsel gezwungen sind, in geeigneten Fällen länger als ein Jahr gewährt werden soll. Die weitergehenden Anträge der Sozialdemokraten wurden abgelehnt. Die Regierungsparteien waren auch nicht zu bewegen, einer Erhöhung des Sterbegeldes für die Beschädigten und der Gewährung eines Sterbegeldes für die Hinterbliebenen zuzu- stimmen. Völlig demaskiert haben sich die Regierungsparteien i» der Frage der Zusahrenten und der Heilbehandlung für dfö Hinterbliebenen. Die Regierung hatte seinerzeit die Personal-Abbau-Verordnung dazu benützt, um im Reichsoersorgungsgesetz eine Bestimmung unter- zubringen, nach der die Zujatzrente herabgesetzt oder oersagt werden kann, wenn das Einkommen des Versorgungsberechtigten nicht fest- stellbar ist oder infolge besonderer Verhältnisse ein dringendes Be- dürfnis zur Gewährung im gesetzlichen Umfange nicht vorliegt. Diese Bestimmung ist in einer geradezu empörenden Weise gegen zahlreiche Kriegshinterbliebene zur An- wendung gekommen und hat vielfach zu einer rigorosen Aus- schnüffelung persönlichster Verhältnisse geführt. Deutschnationale, Deutsche Volkspartei , Sozialdemokraten und Kommunisten hatten darum beim Zusammentritt des Reichstags die Beseitigung dieser Bestimmung beantragt. Im Ausschuß, wo es galt, diesen Borsatz zu verwirklichen, haben die Regierungsparteien nicht nur kein Wort zur Begründung ihrer Anträge verloren, sondern sie in der Abstimmung vollständig im Stiche gelassen. Dasselbe treulose Verhallen legten sie auch bei der Frage der Heilbehandlung der Hinter- b l i e b e n« n an den Tag. Die Hinterbliebenen verlangen einen Rechtsanspruch äuf Heilbehandlung. Deutschnationale, Deutsche Volks- partei , Sozialisten und Kommunisten haben in ihren Anträgen im Reichstag diesen Rechtsanspruch gefordert. Bei der Abstimmung haben die beiden Regierungsparteien ihre Forderungen im Stiche gelassen. Sie begnügten sich mit der Annahme einer Entschließung, die mit Bedauern festsiellt, daß eine Anzahl von Fürsorgestellen in Sachen der Heilsürsorge für Kriegerhintcrbliebene Ihre Pflicht nicht erfüllten. Angenommen wurde eine von der Sozialdemokratie vor- geschlagene Entschließung, die die Regierung ausfordert, zur Be- seitigung der in der Berwaltungspraxis ausgetretenen Mängel dem 17. Ausschuß des Reichstags baldigst den Entwurf einer Verordnung über die Durchführung der orthopädischen Versorgung vorzulegen. Eine weitere von der Sozialdemokratie beantragte Entschließung, dem 17. Ausschuß baldigst eine neue Verordnung über die Arn wendung der Versehrtheitsrenie zur Zustimmung vorzulegen, fand gleichfalls Annahme. Unseren Genossen im Ausschuß gelang es ferner, die Regierung zu wichtigen Zugeständnisse» gegenüber de» Altrentncra zu bewegen. So sollen Allrentner, die das 99. Lebensjahr über- schritten haben, künftig nicht mehr nachuntersucht werden und wo die bereits stattgefundene Nachuntersuchung zur Rentenkürzung geführt hat. soll die alle Rente im Wege des Härteausgleichs wieder her», gestellt werden: ebenso sollen Allrentner im vorgeschrittenen Lebe«»» aller, die eine durch die Personal-Abbau-Verordnung fortgefallene Rente nach allem Recht bezogen, im Falle der Vedürftigkcit künstig aus dem Fonds für Härteausgleich eine Entschädigung erhalten. Während die Regierungsparteien im allgemeinen eine Zu- geknöpftheit sondergleichen an den Tag legten, zeigten sie sich merk- nrnrdrgerweise äußerst bewilligungsfreudig bei den Teilen der Novelle, die den ehemaligen Offizieren zugute kommen sollen. Die Regierung hatte eine Erhöhung der einfachen Verstümmelungszulage für Offiziere von 189 auf 249 RM.. der erhöhten Verstümmelungs- zulage von 549 auf 729 RM., vorgeschlagen. Das genügte den Regierungsparteien nicht. Sie beantragten und beschlossen über den Entwurf hinaus eine Erhöhung der einfachen Verstümmelungs- zutage auf 399 RM. und der erhöhten Verstümmelungszulage auf 999 RM. Außerdem sollen sämtliche Offiziere im Falle des Bedürf- nisses— der Begriff soll möglichst tolerant angewandt werden— im Wege des Härteausgleichs mindestens 89 Proz. ihrer früheren Gebührnisse erhallen.
eine wüste Balgerei und ein Geschimpfe zwischen Ludendorff und dem Staatssekretär v. Hintze gewesen, das zu einer Duellsvrderung Hintzes an General Luden- d o r f f führte. Ludendorff aber, gottesfürchtig und treu, lehnte die Forderung ab. Er schoß sich nicht, er ließ lieber andere schießen. Dazu war er doch Generali
Die Jugend der Republik. Bereinigung der republikanischen Jugend in München . Rlünche», 29. Juli<Eigener Drahlberichl). Dieser Tage haben sich sämtliche republikanische Jugendorganitationen Münchens unier dem Nnmen.Vereinigte republikanische Jugend- verbände Münchens " zusammengeschlossen, um ihre jugend- politische Tätigkeit auf eine breitere Grundlage zu stelle». Den Vereinigten Republikaniswen Jugendverbänden gehören an: Arbeits- gemeinichaft republikanischer Studenten, Kiub demokratisch gesinnter Studenten, Gemeinichast der Jungsozialisten. Jungdemokratisibe Arbeitsgemeinschaft München . Jungmannsibaft de« Reichsbanner? und die Zentrumsiugend München . Mit dieser Bindung hat der Gedanke nunmehr seine Verwirklichung gefunden, den die politischen Ersahrungen der letzten Jahre zur unabweisbaren Notwendigkeit in München machten. painievs über die Lage in Marokko . Barls, 29. Juli. (WTB.) Nach Beendigung eines Ministerrotes unter dem Vorsitz des Präsidenten der Republik , der sich mtt lau- senden Angelegenhellen beschäftigte, erklärte Ministerpräsident Painleve über die Lage in Marokko : Marschall Petain führt gegenwärtig in Marokko eine Mission aus, deren Dauer von vornherein nicht bestimmt werden kann. Er wird so lange dort bleiben, wie die Umstände es erfordern. Was die militärische Lage betrijft, so werden alle notwendigen Maß- nahmen getroffen, um die Front zu befestigen und eventuell einen entscheidenden Schlag zu führen, um den Frieden sicher zu stellen. Di« ersten Stoffeln der Marokko-Division sind bereits eingetroffen. In der Gegend von Taza wird die Anwesenheit dieser Truppen den französischen Zivilisten ihre Sicherheit wiedergeben und die Treue der schwankenden Stämme befestigen. Die Offenstvoperationen werden jedenfalls, falls sie überhaupt unternommen werden müßten, erst dann beginnen, wenn alle» dafür fettig gestellt ist. Jedenfalls werden die Friedensverhandlungen fottgefühtt, denn Frankreich will ganz legal vorgehen. Abd el Krim weiß bereits, daß ein spanischer und ein französischer Abgesandter die Friedens- bedingungen in den Händen hat. Es genügt einstweilen, daß er schon den Wunsch hat. sie kennen zu lernen.