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gegriffen werden. Auch soll der Direktor Holzapfel vom Tage die Streichung des Verbandes im Genossenschaftsregister solange, hauptung aufstellen, daß die Aussagen der Belastungszeugen im der Ueberweisung des Gebäudes an 1/2 Ct. 3insen für die bis nach Erledigung des letzten Rechtsweges die gefeßliche 14tägige wefentlichen Phantasie gebilde feien, die darauf beruhten, daß die Dauer von 10 Jahren bezahlen und Dann 2 pCt., Frist verstrichen ist. Zeugen Beobachtungen harmloser Natur aufgebauscht und in während ihm anfangs das Geld auf diesen Zeitraum zinslos Die Musterzeichner in Blauen i. V. haben in einer von Verbindung mit ihren subjektiven Vermuthungen im schlimmen überlassen werden sollte. Um den Steuerzahlern den fauren Apfel über hundert Mann besuchten Versammlung die Errichtung eines Sinne ausgebeutet hätten. Nach Schluß der Voruntersuchung schmackhafter zu machen, ist die Bestimmung in den Vertrag auf Berufsvereins beschlossen. stellte am 27. Mai Rechtsanwalt Dr. Sch windt den eingehend genommen, daß alle Lehrer, sonstige Angestellte und die Schüler begründeten Antrag auf Einstellung des Verfahrens, des Instituts in Köthen ihre Wohnung nehmen müssen. Ab­Von der bayerischen Versammlungsfreiheit". In Rechtsanwalt Dr. Mendel als Vertheidiger des Dr. Boigt

liegt darin ein derartiger Schildaer Geist, daß man über die Kurzsichtigkeit der Urheber staunen muß. Es kann leicht vor­kommen, daß die Schüler, ehe sie in Röthen theure Miethen be­zablen, lieber eine andere Schule besuchen; in einem solchen Falle wird sie selbst die Aussicht nicht halten, daß die Staats: regierung ersucht werden soll, zu den Prüfungen des Inſtituts staatliche Kommissare zu entsenden. Alles in allem geht unfere Ansicht dahin, die Stadt Köthen hat sich mit diesem Projekt eine Ruthe auf den Leib gebunden, die sie bald los zu werden wünschen wird. Ein Lehrerstreit soll im schweizerischen Kanton Tessin bevorstehen. Abgesehen von größeren Schulgemeinden beträgt dort das Minimum der Lehrerbesoldung für die sechs Monate dauernde Schule 500 Fr., für längeres Schulehalten 600 Fr. Die Lehrerschaft hat sich nun zusammengethan und sucht beim Großen Rath eine Gehaltserhöhung nach. Wird diese verweigert, so soll ein Generalftreit in Szene gesetzt werden. Für den Kanton Tessin ist die schlechte Bezahlung der Lehrer jedenfalls blamabel

genug.

Gewerkschaftliches.

pause"

Eine Prinzipienfrage für Gastwirthe fam gestern vor

Die

gesehen davon, meint das Volksblatt für Anhalt", daß diese und Minderjährige ausgewiesen, weil die Polizei die Tages - schloß, sich diesem Antrage an und am 31. Mai hat die vierte ist damit beendet. Sie wird aber noch ein Nachspiel haben, da ordnung" Die Nothwendigkeit einer 1/ 2stündiger Mittag 3- als eine politische Angelegenheit betrachtete. Rechtsanwalt Dr. Schwindt gegen den Lehrer Wiegandt Mehr kann in der Interpretationskunst auch die sächsische Polizei in Mühlhausen in Thüringen den Strafantrag wegen schwerer nicht leisten. Beleidigung gestellt hat. Streikkostett. Der Ausstand int der Medlen burgischen Wagenfabrik in Güstrow, der vom 16. August de vorigen bis 13. April dieses Jahres dauerte, dem Schöffengericht am Amtsgericht II zur erſtinſtanzlichen Gut­erforderte an wöchentlicher Unterstützung für die Ausständigen scheidung. Der Landrath des Nieder- Barnimer Kreiſes, Herr 7021,34 m., an Zahlungen für Zu- und Abgereifte 489,65 M., v. Waldow, hat an die Amtsvorsteher des Kreises Anweisung an Aufwendungen für Flugblätter, Neisen, Gerichtstoften 2c. ergehen lassen, diejenigen Gastwirthe zur Bestrafung zu ziehen, 1231,37 M., in Summa 8742,36 M., wovon aus Güstrow ein welche am ersten Osterfeiertage d. I. ihr Lokal an Privatgesell­famen 379,33 M., vom Bentral Streitfonds in Stuttgart schaften und Vereine hergegeben und geduldet hatten, daß nach 12 Uhr nachts, also nach Beginn des zweiten Feiertages, 8038,84 M., sonst von auswärts 324,19 m. Dieser Anweisung gemäß haben vier Be­Der Streit der Stettiner Steinfeger erforderte getanzt wurde. ( einschließlich zweier Sendungen zum Streit in Königsberg) figer von Etablissements in Pankow und Nieder- Schönhausen Geldern übrig. Aus den Kreisen des Steinseher- Berbandes find Jahre 1892 erhalten, welche für die ersten Feiertage der hoher 18 503,52 M. und 191,47 m. blieben von den eingegangenen Strafmandate wegen Uebertretung der Oberpräsidial- Verfügung vom dazu 13 835,55 M. beigesteuert worden, in Stettin selbst famen firchlichen Festtage jede rauschende Festlichkeit verbietet. von den Gewerkschaften und der übrigen dortigen Arbeiterschaft von den Strafmandaten betroffenen Wirthe beantragten richter­1938,98. ein, von anderen deutschen Gewerkschaften und liche Entscheidung und der Gastwirthsverein für Pankow- Nieder­Gewerkschaftskartellen wurden 2863,71 m. gegeben, die sonstigen Schönhausen- Schönholz machte die Sache zu seiner eigenen, da Einnahmen( gleichfalls meist von auswärts) betrugen 56,75 m. es sich um eine prinzipielle handelte. Die Vertretung wurde M. Von den Ausgaben kamen 14 357,82 m. auf laufende und dem Rechtsanwalt Dr. Schöps übertragen. In der geftrigen erften besondere Unterstützung, 2086,30 M. auf Miethsentschädigung, Verhandlung stand der Restaurateur Bärwaldtin Nieder- Schönhausen vor den Schranken. Die Beweisaufnahme ergab, daß der Angeklagte am 1059,60 m. auf Reisegeld an Streifende. ersten Osterfeiertage d. J. seinen Saal an einen Verein vermiethet In Budapest beendigten Spengler hatte, der ein ernstes Programm aufgestellt hatte und andere Biele Unter­In stellateure ihren Streit mit Vortheil. nehmer bewilligten sämmtliche Forderungen, der Rest wenigstens äfte nicht zuließ als seine Mitglieder. Es war gegen 1 Uhr, eine bedeutende Lohnerhöhung. Dagegen sind die Gerber mit als das Tanzvergnügen begann, welches den Schluß der Vers ihrem Ausstande infolge des Zuzugs polnischer und italienischer anstaltung bildete. Trotzdem wollte der Amtsanwalt eine Be­strafung des Angeklagten erzielen. Seiner Argumentation nach Streitbrecher vollständig unterlegen. habe es sich um ein Vergnügen gehandelt, welches am ersten Feiertage begann und mit einem Tanz abschloß. nun auch erst nach Mitternacht getanzt worden sei, habe das Vergnügen doch am ersten Feiertag begonnen und der Tanz sei ein Theil dieses Vergnügens gewesen. Der Gesetzgeber habe zweifellos mit der Heiligkeit und der ans geordneten Heilighaltung des ersten Festtages nicht bezwecken wollen, daß die Theilnehmer an einem Vergnügen den Abend des Festtages in Unruhe und Ungeduld verbringen, bis die Glode 12 geschlagen hat und der Tanz beginnt, der vielleicht am frühen Morgen endigt. Das Konzertprogramm und der Tanz sei als einheitliche Luftbarkeit zur erachten und hätten sprachlich und moralisch am ersten Feiertage stattgefunden.

"

Die

und

Leipziger Maurerftreit. Am Sonnabend betrug die Zahl Der Unternehmer, die die verlangten 45 Pf. Stundenlohn bewilligt haben, 34. Sie beschäftigen etwa 450 Maurer. Auf mehreren der Bauten, wo noch gearbeitet wird, haben sich die Maurer dem Streit angeschlossen. Die Innung und der Arbeitgeber"-Bund beriethen über die Sache. Die Jnnung will 40 Pf., der Bund 40-45 Pf. Stundenlohn zahlen. Dazu bemerkte die Agitations­tommission der Maurer in in einem Zirkular: Wer die Ruiffe der Unternehmer kennt, wird wissen, daß, wenn wir auf dieses eingehen wollten, ein jeder von uns nur mit 40 Pf. pro Stunde bezahlt würde; deshalb bleibt für uns In Junsbruck und Tirol stehen die Schieferdecker die Parole bestehen, in unserem Kampfe auszuhalten. Wenn die in einer Lohnbewegung, weshalb der Zuzug dahin zu ver­Innungsmeister in den Zeitungen sagen, es feien bei ihnen noch meiden ist. airfa 1000 Mann beschäftigt, so werden sie dadurch Lügen ge­Eine Genossenschafts- Buchbinderei wollen wie in Wien, straft, daß auch sämmtliche Maurer der Universität die Arbeit so auch in Budapest die organisirten Buchbindergehilfen niebergelegt haben; auch sind die 1000 Maurer nirgends zu errichten. Nur Besitzer von Antheilscheinen( à 25 Gulden, die feben, fast überall sind die Baustellen leer. Demgemäß beschlossen in Ratenzahlungen von 50 Kreuzern wöchentlich, geleistet werden die Ausständigen in einer großen Versammlung am 3. Feiertag, tönnen) sollen beschäftigt werden. auf der Forderung von 45 Pf. Stundenlohn zu beharren. Die auswärtigen Maurer aber werden ersucht, den Zuzug aufs aller­strengste fern zu halten.

Die Maurer Stettins haben in einer Versammlung den Beschluß gefaßt, die Unternehmer um Aufbesserung des Lohns anzugehen.

von seiten des Verbandes.

-

Die Brauerei von J. Bohrisch in Stettin hat ihren Arbeitern dieselben Zugeständnisse gemacht wie die Elysium­Brauerei.

Gerichts- Beitung.

=

so

Depeschen:

Wenn

Der Nationalkongreß der belgischen Berglente, der am 26. Mai in Charleroi zusammentrat und von 82 000 Ar­beitern durch 142 Delegirte beschickt war, faßte folgende Beschlüsse. bande eigene Kranken- u. f. 1. Rassen errichtet werden. Ueberall sollen neben dem Bergarbeiter Ber­Der Gerichtshof war der Ansicht, daß die Ober- Präsidialverorde Die Maurer Münchens hatten sich beim Kriegsminister Auf dem internationalen Bergarbeiter- Kongreß zu Paris sollen nung eine Auslegung nicht zulaffe, wie sie der Amtsanwalt hin. darüber beschwert, daß bei den Staatsbauten der Unternehmer die Belgier gegen den englischen Antrag stimmen, wonach die einlege. Die Verordnung gebe Bestimmungen für den zweiten darüber beschwert, daß bei den Staatsbauten der Unternehmer Nationalverbände an die internationale Kasse pro Mitglied Feiertag, der zweite Feiertag fei aber nicht der erste. Es müsse vorzugsweise billigere italienische Arbeiter beschäftigt. 21, Centimes zu zahlen hätten. Die Ueberproduktion soll ver- daher auf Freisprechung erkannt werden. Der Kriegsminister hat darauf der Deputation der Maurer ver­hindert werden. Betreffs der Grubeninspektion wurde beschlossen, Eine Illustration preußischer Vereinsfreiheit. Romitee sprochen, daß bei einer neuen Submission dem Unternehmer die übrigen Länder aufzufordern, eben solche gefeßliche Be- oder Verein? Diese bekanntlich am 31. Mai auch in Berlin auferlegt werden soll, in erster Linie Münchener steuerzahlende Arbeiter zu beschäftigen. Auch soll der Unternehmer gehalten ſtimmungen aufzustellen, wie sie in dem durch die sozialistischen erörterte Frage ist der Kardinalpunkt in der Entscheidung über werden, einen mittleren Durchschnittslohn zu bezahlen. Bei Deputirten dem belgischen Parlament vorgelegten Entwurse be- die Strafbarkeit von fünf weiblichen Angeklagten, welche am Nichteinhaltung dieser Bedingungen soll der Vertrag sofort antragt sind. In Beziehung auf die Verantwortlichkeit der Unter- Mittwoch voriger Woche vor dem Schöffengericht in Frank nehmer bei Unfällen schloß man sich der Ansicht der englischen furt a. M. standen. Es waren das die Mitglieder des gelöst werden. Der Zentralverband deutscher Brauer hat sein Streit und französischen Bergleute an, wonach die Unternehmer für Arbeiterinnenvereins, Anna Forschner, Frau Emilie Meier Reglement durch folgenden Zusatz zu§ 3 verändert: Jeder alle Unglücksfälle im Bergbetriebe, ausgenommen Selbstmord, geb. Fleischmann, Frau Marie Ball, geb. Roth, Karoline Sie gehörten der Be Zweigverein, resp. Bahlstelle, kann nur dann in einen Streit ein- bliebene zu verpflichten sind. Gegen einen Generalstreit sprach schwerde- Kommission an, die zur Entgegennahme von Be­verantwortlich und zur Unterstützung der Opfer oder deren Hinter North und Margarethe Stellwag. treten, wenn er mindestens ein halbes Jahr dem Verbande an­von Dienstmädchen und gehört und wenn ihn der Verbandsvorstand genehmigt; tritt der sich die große Mehrheit des Kongresses aus. Die weitere Ab- schwerden über die Behandlung haltung von jährlichen Kongressen wurde mit 39 gegen 37 Arbeiterinnen von dem genannten Verein gebildet worden Zweigverein oder die Bahlstelle dennoch in einen Streit ein, so Stimmen beschlossen. Zu Delegirten im Internationalen Komitee ist und in einer Broschüre die Arbeiterinnen zum Beitritt in ist nach§ 4 zu verfahren.§ 4 lautet: Sollte dennoch gegen wurden Callewaert und Cavrot wiedergewählt. Den den Verein aufgefordert hat. Die Anklage fah in dieser Bros einen wohlerwogenen Beschluß des Zentralvorstandes die Arbeit eingestellt werden, so ist die betreffende Verwaltungsstelle nur auf sozialistischen Deputirten im Parlament sprach der Kongreß ein- fchüre eine politische Schrift und in dem Beschwerdekomitee einen polizeilich nicht angemeldeten Verein, der sich mit politischen Aus fich ſelbſt angewiesen und verliert jedes Anrecht auf Unterstüßung stimmig sein Vertrauen aus. gelegenheiten abgab. Die fünf Angeklagten und ihr Bertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Neukirch, bestritten, daß es sich um einen Verein handelt, der etwas anderes als nationalökonomische Dinge zum Das gegen die Gräfin Perponcher und den Dr. med. 3wed habe. Sie bestritten auch, daß ihr Komitee ein Verein Aus Zwickau schreibt man uns: Dem Vorstand des auf Voigt aus Seegermühle schwebende Strafverfahren ist nunmehr außerhalb des Rahmens des Vereins für Arbeiterinnen und gelösten Verbandes Sächs. Berg- und Hütten- durch Beschluß der vierten Strafkammer des Landgerichts I Dienstmädchen" sei. Die Hauptangeklagte, Anna Forschner, arbeiter ging vom Rechtsanwalt Hofmann in Leipzig die eingestellt worden. Damit hat eine Angelegenheit ein Ende Vorsteherin des Vereins und Vorsitzende der Beschwerde­Abschrift des Beschluffes zu, den das Oberlandesgericht in der gefunden, die seit dem Monat Februar d. I. die gerichtlichen Kommission, bekannte sich auch zur Autorschaft der vom Komitee Returssache des Verbandsvorstandes gegen die Auflösung Kreise und das Publikum viel beschäftigte. Ueber die Angelegen- veröffentlichten Druckschrift. Dr. Neukirch beantragte die Frei­des Verbandes, die anfangs Februar vom hiesigen Amts beit wird geschrieben: Das ganze Strafverfahren ist auf Besprechung und den Erfaz der Anwaltstoften. Das Schöffen­gericht erfolgt ift, am 17. April gefaßt hat. Erst am 22. Mai treiben der Schwiegereltern des Dr. Voigt, der Lehrer gericht nahm jedoch an, die Beschwerdekommission sei ein Verein ist dem Amtsgericht Zwickau von dieser Entscheidung Mittheilung Wiegandt'schen Eheleute in Mühlhausen i. Th. zurückzuführen. politischer Natur, wofür der Beweis in der Entstehung aus dem Verein der Arbeiterinnen" und in der Kundgebung durch die gemacht worden und es vergingen noch 8 Tage bevor Herr Hof- Diese waren gegen den Dr. Voigt sehr feindselig gesinnt, weil mann eine Abschrift in die Hände bekam. Wenn Graf v. Hohen- er feine ihm kaum angetraute Frau schon nach kurzer Zeit Flugschrift zu finden sei, die u. a. von der Gleichberechtigung thal am 1. Mai im Reichstage erklären fonnte, die Auflösung wieder verlassen hatte und sie glaubten in der Frau Emmi der Frauen zur Wahl der Gewerbegerichte rede. Die Vorsitzende des Verbandes sei von den Gerichten bestätigt worden, so fält Droft gen. Pohl( richtig Gräfin Perponcher) die Person erblicken erhielt 30 M. Geldstrafe, die anderen, bis auf die freigesprochene uns das jetzt nicht mehr auf, denn der Returs war eben schon zu müssen, die den Dr. Voigt seiner Frau abwendig gemacht Stellwag 15 M. 14 Tage vorher verworfen worden, wie aus den Atten er- habe. Die Gräfin P. wohnte s. 3. in Heegermühle in dem­sichtlich ist. Das Oberlandesgericht hat der Annahme des felben Hause, in welchem Dr. V. wohnte, in Sommerquartier Amtsgerichtes, daß die thatsächlichen Voraussehungen vorhanden und stand mit dem Dr. Voigt in freundschaftlichem, aber in Sie hatte sich Wolff's Telegraphen- Bureau. find, um dem Verband das Recht der juristischen Persönlichkeit gesellschaftlichen Formen sich haltendem Verkehr. zu entziehen, beigepflichtet. Der Berband, der seit 1877 durch in Heegermühle Frau Pohl genannt und auch der Graf P., der Paris, 4. Juni. Internationaler Bergarbeiter- Kongreß. Eintragung in das Genossenschaftsregister das erwähnte Recht fie öfter besuchte und mit dem Dr. V. gleichfalls verfehrte, n Nachmittagssigung forderten Lamendin, besaß, heißt es in den Entscheidungsgründen, habe nach den galt anfangs auch für einen Herrn Pohl, bis einmal eine und Defuisseaug ein internationales Abkommen über die Statuten allerdings seine Thätigkeit theilweise auf öffentliche Bedienungsfrau in seinem Zimmer einen Brief mit der Beschränkung der Produktion in den einzelnen Ländern Von auf die Bedürfnisse dieser Länder. Der deutsche Delegirte Angelegenheiten richten können, hätte sich aber darauf beschränken Aufschrift An den Grafen Perponcher" liegen sah. müssen, um der im§ 3 des Statuts angegebenen Zweck, diefem Augenblick an entstanden in Heegermühle Zweifel Möller sprach sich gegen ein solches Abkommen aus und ver­die Förderung der materiellen Interessen seiner Mitglieder darüber, daß man es mit einem Ehepaare Pohl zu thun langte die Einfeßung einer besonderen Kommission, welche die durch einheitliche Organisation zu erreichen; im§ 4 seien die habe und die Dorfbewohner und Klatschweiber überboten sich Erörterung dieser Frage für den nächsten Kongreß vorbereiten Mittel dazu angegeben, diefer Paragraph sei aber 1888 nun in Redereien über die angebliche Frau Pohl, die ihnen nun solle. Die Berathung wird morgen fortgefegt werden. überschritten worden, indem damals auf Beschluß der General- als eine interessante und mystische Person erschien. Sie, wurde Madrid, 3. Juni. Ein Major der Reserve drang heute versammlung die Bergarbeiter- Zeitung Glückauf" durch den nun auch gewaltsam mit dem Dr. Voigt in Beziehung gebracht Mittag in das Bureau des Generalfapitäns von Madrid, Primo Verband übernommen und kostenfrei an die Mitglieder geliefert und bezüglich beider ein unlauterer Verkehr mit einander be- Rivera, und gab zwei Revolverschüsse auf ihn ab, von denen worden ist; das sei eine Erweiterung des Genossenschaftszweckes hauptet. Besonders behaupteten dies Frau Dr. Voigt und deren einer traf und den General sehr schwer verlegte. Der Ordonnanz gewesen, die der vorgängigen ausdrücklichen Genehmigung Eltern. Gegen die Hauswirthe des Dr. Voigt, das Ehepaar offizier verwundete den Attentäter, welcher fofort verhaftet wurde. Des Ministeriums des Innern bedurft hätte. Eine Espenhahn in Heegermühle, wurde auf grund dieser Verdächti- Derselbe foll an Verfolgungswahnsinn leiden. weder solche Genehmigung sei aber nachgesucht, Madrid, 4. Juni. Der Zustand des Generals Rivera hat noch gungen ein Strafverfahren wegen Ruppelei eingeleitet, dieses Das Kriegs vom Ministerium ertheilt worden. Wenn das Amtsgericht" fand aber dadurch seinen Abschluß, daß sowohl die Gräfin P. als sich verschlimmert. Das Fieber hat zugenommen. heißt es dann wörtlich, den erwähnten Beschluß und dessen auch der Dr. V. unter ihrem Gide bestritten, in unerlaubten Beziehungen gericht tritt heute zusammen, um den Urheber des Mordanschlags Ausführungen nicht beanstandet hat, so kann es zu diesem Ver- zu einander gestanden zu haben. Dieser Eid sollte angeblich ein abzuurtheilen. Rimini, 4. Juni. Als in der vergangenen Nacht kurz nach halten nur durch die Annahme bestimmt worden sein, daß in wissentlich falscher gewesen sein und deshalb ist gegen beide ein der von dem töniglichen Ministerium ausgesprochenen Genehmi- Verfahren wegen Meineides eröffnet worden. Frau Gräfin P. Mitternacht der Deputirte Luigi Ferrari, ehemals Unterstaats­gung stillschweigend die Erlaubniß mitenthalten sei, zur Ber- war zu ihrer Bernehmung vor dem Untersuchungsrichter auf den sekretär im Ministerium des Auswärtigen, sich in Begleitung folgung der Verbandsziele eines eigenen Preßorgans fich zu be- 12. Februar d. J. geladen, aber nicht erschienen. Ihr Fern- eines Freundes nach seiner Wohnung begab, wurden von einer dienen." Mit ausreichender Begründung sei aber nun vom Amts- bleiben hat sich später als ein Jrrthum aufgeklärt. Der Unter- Anzahl Individuen beleidigende Worte gegen ihn ausgestoßen. gericht festgestellt worden, daß dieses Preßorgan sich in den suchungsrichter ließ sie deshalb am 16. Februar zwangsweise Ferrari näherte sich der Gruppe, es fand ein Wortwechsel statt, Dienst einer bestimmten politischen Partei gestellt und da- vorführen und ordnete nach ihrer Vernehmung die Untersuchungs- in dessen Verlauf aus der Mitte der Gruppe ein Schuß ab= durch weit über die§§ 3 und 4 der Statuten hinausgegangen haft an. Dabei mag wohl der Verdacht mitgewirkt haben, daß sie gegeben wurde. Das Geschoß streifte Ferrari am Kinn, drang fei. Der Ansicht der Kreishauptmannschaft Zwickau, die in den eine Abenteuerin sei. Dieser Verdacht ist durch den Rechtsanwalt sodann in den Hals ein und verursachte eine tödtliche Ber­Bahlstellen" des Verbandes Zweigvereine erblickt, die nicht Dr. Schwindt zerstreut worden, der nachzuweisen vermochte, wundung. Er wurden zahlreiche Verhaftungen vorgenommen. Rimini, 4. Juni. Der Zustand des in der vergangenen hätten gegründet werden dürfen, weil der Verband dazu kein daß die Angeschuldigte thatsächlich mit dem Grafen P. in Amerika Recht gehabt habe, ist das Oberlandesgericht ebenfalls beigetreten, die Ghe geschlossen hat. Die Gräfin ist erst nach wiederholten Nacht schwer verwundeten Deputirten Luigi Ferrari ist fast und es rechtfertigt auch damit die sofortige Entziehung der juristischen Bemühungen des Vertheidigers schließlich gegen Stellung einer hoffnungslos. In der Stadt herrscht große Bestürzung und Die Munizipalität hat ein Person, die ohne weiteres die Auflösung der Genossenschaft zur sehr hohen Bürgschaft aus der Haft entlassen worden, die Unter Erbitterung über das Attentat. Folge habe. Damit der Verband über sein Vermögen auf grund fuchungshaft des Dr. V. hat erst am Freitag vor Pfingsten ihr Manifest veröffentlicht, in welchem das Attentat gebrandmarkt des Genossenschafts Statuts und seiner Statuten Bestimmung Ende gefunden. Im Auftrage des Rechtsanwalts Dr. Schwindt wird. Die Bürgerschaft hat eine Adresse an Ferrari unter treffen und Liquidatoren ernennen kann, wird ihm zu dem be- hatte sich inzwischen ein Privatdetektiv aus dem Institut, zeichnet. ( Deveschen- Burean Herold.) zeichneten Zwede noch eine Generalversammlung gestattet werden. Weien, nach Heegermühle begeben, um über das Material Madrid, 4. Juni. Heute früh trat das Kriegsgericht zus Dieser Meinung gab auch die Kreishauptmannschaft Ausdruck, der Belastungszeugen und die emfige Thätigkeit des Wiegandt­die im übrigen dus Verbot der im März nach Hohenstein ein schen Ehepaares und der Frau Dr. Voigt die nöthigen Fest- sammen, welches über den Reservemajor Clavijo, der gestern den stellungen zu Auf treffen. berufenen Generalversammlung bestätigt hat. grund dieser Erhebungen Generalfapitän von Madrid durch Revolverschüsse tödtlich vers an der Ergebnisse des Ort und Da Rechtsanwalt Hofmann gegen jene Entscheidung noch und Stelle ftatt legte, aburtheilen sollte. Das Urtheil lautete auf Todesstrafe Beschwerde beim Justizministerium einreichen wird, so unterbleibt gehabten Lotaltermine fonnte der Bertheidiger die Be- und sollte hente Nachmittag noch vollstreckt werden. Berantwortlicher Redakteur: J. Dierl( Emil Roland) in Berlin. Druck und Verlag von Maz Bading in Berlin, SW., Beuthstraße 2.

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Cadot

Hierzu eine Beilage.