Der öeutsth-englifthe tzanüelsvertrag. Erste und zweite Lesung im handelspolitische« Ausschnft. Der Handelspolitische Ausschuß des Reichstags setzte heute die Besprechung des Gesetzentwurfs über den Handels- und Schiff- fahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und England sort. Abg. krätzig(Soz.) macht darauf aufmerksam, daß dieser Ver- trag, da er kein Tarifvertrag, sondern ein M e i st b e g ü n st i» gungsvertrag sei. alle die Waren, Halbfabrikate bzw. Roh- stoffe(auch Garne), die wir von England allein beziehen können und müssen, den Sätzen unseres kommenden autonomen Tarife? aus- liefere. Damit werde z. B. unsere Fertigwarenindustrie in Textilien schwer benachteiligt. Der Redner fragt, wie die Regierung das verhindern wolle. Ministerialdirektor Posse gibt entgegenkommende Erklärungen ab. Abg. Dr. Desiauer(Z.) unterstreicht die Besorgnisse wegen unserer Textilindustrie, soweit sie die englischen Halbfabrikate brauche. Er fragt, ob nicht das Entgegenkommen gegenüber den englischen Versicherungsgesellschaften uns steuerlich und sonstwie benachteilige. Ministerialdirektor Ritter weist darauf hin, daß unsere deutschen Versicherungsgesellschaften Wert darauf gelegt hätten, daß die F r e i- zügigkeit des Verficherungsgefchäftes in der ganzen Welt wieder eingeführt werde: s>e hätten gegen diese Vereinbarungen keine Ein- Wendungen erhoben. Abg. Dr. Lejeune-Zung(Dnat.) fordert Abkommen, welche ein- Dopvelbesteuerung von deutschen Vertretern von Handelsniederlassungen in England, wie sie jetzt in ruinöser Weise bereits unternommen worden sei, ausschlössen. Eine längere Aussprache entspinnt sich über eine nachdrückliche Anfrage des Abg. Dr. Reichert(Dnat.) an die Regierung, wie sich die neu eingeführten englischen Zölle in Höhe von 33% Proz. mit dem Grundsatz des zweiten Absatzes des dem Vertrag angehängten Protokolls vertrügen, dessen erster Satz laute:„Inner- halb der durch dies« Abmachung gezogenen Grenzen verpflichtet sich jede Partei, keine Zölle oder Abgaben aufzuerlegen, wiederaufzulegen oder beizubehalten, die für den anderen Teil besonders abträglich sind." Die neuen 33%prozentigen Zölle verschöben die Grundlage des deutsch -englischen Handelsvertrages: deshalb müsse die Regierung sich bemühen, darauf hinzuwirken, daß die englische Handelspolitik mit der dem Deutschen Reiche gegebenen Zusage in Einklang bleibt. An der Erörterung beteiligten sich Ministerialdirektor Ritter. Abg. Dr. hllferding(Soz.), Abg. Dr. v. Raumer(D. Vp.). Abgeord- neter Dr. Vreitscheid(Soz.) und Abg. Dr. Rosenberg(Komm.). Der Gesetzentwurf über den deutsch -englischen Handels- und Schiffahrtsoertrag wird in erster Lesung gegen zwei Stimmen, in zweiter Lesung gegen drei Stimmen genehmigt. Die nächste Sitzung des Ausschusses soll einberufen werden, so- bald die Regierung weitere Mitteilungen zur deutsch -französischen Abmachung vom 11. Juli 1325 über den Warenaustausch zwischen Deutschland und dem Saarbecken machen kann. Dolksbegehr in der Aufwertungsfrage. Die Arbeitsgemeinschaft der AufwertungS-Ocganisationen faßte in ihrer Tagung vom 29.JuIi einstimmig folgenden Beschluß: Nachdem die vom Reichstag be- schlossenen AufwertunaSgesetze vom Reichspräsidenten trotz begrün- beten Proteste» der SufwertungS-Organisationen am 16. Juli 1325 verkündet worden sind, sieht die Arbeitsgemeinschaft der AufwertungS» Organisationen sich gezwungen, eine endgültige annehmbare Rege« lung der Suiwertung im Wege K,» Volksbegehren» herbeizuführen. Die Vorarbeiten hierzu find von der Arbeitsgemeinschaft bereit« aufgenommen worden und werden mit möglichster Beschleunigung durchgeführt. Konjuntturverständnis. Man vermietet niemals Zimmer zu seinem Privatvergnügen. auch aus bloßer Menschenfreundlichkeit nicht: Zimmer werden ge- wöhnlich vermietet, um das Einkommen zu steigern. Früher war es so, daß das Vermieten von Zimmern freies Wohnen garantierte. heute ist es grundlegend anders, man will über die Miete hinaus verdienen. Am schlimmsten sind in dieser Beziehung die sogen. „besseren" Vermieterinnen(sie nennen sich selbst so), die ständig erklären, sie hätten es eigentlich nicht nötig, aber ihnen sei die Woh- nung zu groß. Abgesehen davon, daß Bettwäsche und Handtücher, mit denen man die Wohnung gemietet hat, eines Tages spurlos ver- schwunden sind und weder durch Sirenenklänge, noch durch Drohen wiedererscheinen wollen, verfügen die Vermieter über ein ungeahntes Konjunkturverständnis. Man mietet die Wohnung einschließlich Morgenkaffee, Küchenbenutzung und Beleuchtung und muß nachher olles extra bezahlen. Daß die Wirtin außerdem täglich lobpreist, wie billig und komfortabel man wohne, ist selbstverständlich. Am eingehendsten zeigt sich diese Konjunkturtüchtigkeit, wenn die Woh- nungsmieten erhöht werden. Setzt der Magistrat eine Erhöhung um 6 Proz. fest, so schlägt die bessere Vermieterin sofort um 13 Proz. auf, natürlich will sie nicht dabei verdienen, sondern nur auf ihre Kosten kommen. Man schleppt Logarithmentafeln, das Einmaleins und eine Rechenmaschine zusammen, um der Wahrheit näher- zukommen. Man weist klar nach, daß die Dame bei dieser Steigerung noch 5 Mark mehr verdiene. Hilft nichts, die Wirtin schleudert einen Haßblick auf das zahlend« Opfer, einen zweiten, mehr melancholisch gefärbten zum Himmel und verläßt tiefgekränkt das Zimmer. Draußen hört man sie fürchterlich wirtschaften. Man erwägt, allein gelassen, ob man ausziehen soll, kommt aber schließlich zu dem Resultat, daß dieser Vorgang eine überflüssige Uebung bedeuten würde, die nächste Wirtin schlägt bestimmt 23 Proz. auf. ?mmer wieSer K 218! Grausames llikell nach einem grausamen Gesetz. Auf der Anklagebank saß die 53jährtg« Hebamme B. Sie ist zu anderthalb Jahren Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehren- rechte in der ersten Instanz oerurteill worden— wegen Lohnabtreibung in zwei Fällen und fünf versuchten Abtreibungen. Im Jahre 1923 hat sie beretts sechs Monate für ein ähnliches Verbrechen erhalten. Das Gnadenverfahren schwebt heute noch. Als Hebamme hatte Frau B. großen Zuspruch gehabt. Im Jahre 1923 wurde sie von einer zwanzigjährigen im dritten Monat« Schwangeren ausge ucht. Die Angeklagte will sie nur untersucht haben: die Folge davon war aber Unterbrechung der Schwangerschaft. Erst im Jahre 1924. als bereits alle Beteiligten die Sache vergessen hatten, wurde der Fall ruch. bar. Der Stiefvater hatte sich mit seiner Frau, der Mutter des jungen Mädchens überwarfen: er stand unter der Anklage, seine Stieftöchter jahrelang mißbraucht zu haben. Run sitzt er im Ge- sängnis. Er erstattete aber damals aus Rache Anzeige: seine Sttef- tochter wurde verurteilt, auch die Hebamme. Der Zweite Fall betrifft ein« Frau L. Hier entstand Feindschaft zwischen Mann und Frau. Da erstattete der Schwiegervater Anzeige gegen seine Schwiegertochter. So kam der Fall der vollendeten Abtreibung aus dem Jahre 1923 zur Kenntnis der Behörden. Der dritte Fall: Ein Syphilitiker schwängert seine Frau. Du Hebamme soll einen Abtreibungstvnuch unternommen haben. Hinterher zeigte der syphilitische Mann die Frau an. Die letzten vier Fälle betreffen Hausangestellte und Haustöchter. Sie kamen alle von außerhalb Berlins zu Frau B. Auch diese Fälle kamen zur Kenntnis der Be- Hörde», als der Stria ms Rolle» gekommen war. Sie will die
Mädchen nur untersucht haben. Das Gericht war anderer Meinung. Es stellte sich auf den Standpunkt des Vordcrrichters. Es stützte sich dabei auf das Geständnis der Angeklagten selbst und der Sch. Das Gericht konnte auf Grund des§ 218 zu grausamen anderthalb Jahren Zuchthaus kommen, denn für Lohnabtreibungen gibt es keine mildernden Umstände. Die geringste Strafe lautet auf ein Jahr Zuchthaus. Vier Monate Untersuchungshaft wurden der Angeklagten angerechnet. Die bürgerlichen Ehrenrechte wurden ihr gelassen. Dafür hat sie ober sechs Monate Gefängnis zu verbüßen, die vom Jahre 1323 herrühren. Der Antrag auf Haftentlassung wurde abgelehnt.— Die schon grauhaarige ö3jShrige ehe- malige Hebamme stand da mit verweinten Augen, verstört und fassungslos ob des grausamen Urteils, ein neues Opfer des§ 218. Gaswerke unü öauarbeitersireik. Machtprobe der Unternehmer. Die Berliner Städtische Gaswerke A.-G. teill mit: Die lange Dauer des Bauarbeiterstreiks gefährdet die Gasversorgung Groß-Berlins, wenn nicht die Arbeit an den zurzeit im Umbau be- griffenen und durch den Streit lahmgelegten Gaserzeugungsbauten umgehend wieder aufgenommen wird. Die im Umbau befindlichen Anlagen sollten nach den mit den Bauunternehmern geschlossenen Verträgen bereits im Oktober 1925 in Betrieb genommen werden. Die Jnnehattung dieses Termines ist ausgeschlossen. Schon jetzt ist mit einer Verzögerung von mindestens vier Wochen zu rechnen, selbst wenn die Arbeit umgehend wieder aufgenommen wird. Nach den von der Berliner Städtische Gaswerke A.-G. aufgestellten Be- rechnungen über den vermutlichen Gasverbrauch wird sich bereits im Oktober ein Fehlbetrag von zirka sechs Millionen Kubikmeter Gas ergeben. Bei einer noch längeren Dauer des Streits würde sich dieser Fehlbettag im Dezember bereits auf etwa elf Millionen Kubikmeter Gas stellen. Bei dieser Sachlage muß mit einer K o n t i n- gentierung des Gasverbrauchs gerechnet werden, wenn es den in Frage kommenden Stellen nicht gelingt, eine alsbaldige Fortführung der Bauten zu erreichen. Eine Kontingentierung des Gaskonsums würde aber eine große Gefahr für die gesamte Berliner Bevölkerung bedeuten. Insbesondere würde die Industrie stark behindert und die öffentliche Sicherheit durch verminderte Straßen- beleuchtung erheblich gefährdet werden. Diese Auslassung der Gaswerksdirektion hört sich beinahe so an, als ob die Bauarbeiter schuld an dem Stteik sind. In Wirtlichkeit waren es die Unternehmer, die den Arbeitern tarifliche Rechte vor- enthiellen, die andere Berufsgruppen längst haben. Nunmehr hat bekannllich der Verband der Baugeschäfte die Aussperrung an- geordnet, um eine völlige Stillegung aller Bauten zu er- zwingen. Es kommt den Unternehmern nur auf ihre„M achtprobe" an, ganz gleich, welche Folgen daraus für hie Oeffenttich- keit entstehen. Bei dieser Rücksichtslosigkeit gegen die Interessen der Berliner Bevölkerung hat die Direktion der städtischen Gaswerke nunmehr die Pflicht, die Gasversorgung unter allen Umständen sicher zu stellen. Wenn der Wille dazu vorhanden ist, findet sich auch ein Weg._ BriefkastenrSuber. Eine Bande von Briefkastenräubern treibt wieder einmal in Groß-Berlin ihr Unwesen. Mit Vorliebe suchen sie sich die Brief- kästen mit Nachtleerung aus. Wahrscheinlich sind es drei Mann, die mit Fahrrädern ausgerüstet sind. In allen Teilen der Stadt tauchen sie auf. Zwei bleiben als Beobachtungs- Posten an den Straßenecken stehen, der dritte fährt an den Kasten heran, öffnet entweder mit einem Nachschlüssel oder, wenn der nicht passen will, gewaltsam mit einem Stemmeisen und läßt den Inhalt in einen Rucksack fallen. Der ganze Vorgang spielt sich stets so blitzschnell ab, und die Deckung durch die beiden Komplizen ist so gut, daß es selten gelingt, diese Bande einmal zu überraschen. Auf ihre Ergreifung hat die Oberpostdirektion eine hohe Be» lohnung ausgesetzt. Mitteilungen sind an die Kriminalpost- dienststelle in der Königstraße zu richten.
Groher Dachstuhlbrand im Norde« VerliuS. Ein Riesendachstuhlbrand rief gestern abend mehrere Lösch- züge der Berliner Feuerwehr nach der L y n a r st r a ß e 26, wo der Dochstuhl in seiner Gesamtousdehnung lichterloh brannte. Kurz nach 13 Uhr war der Brand von Hausbewohnern bemerkt worden, die sofort die Wehr alarmierten. Bei deren Eintreffen schlugen bereits die hellen Flammen aus den Bodenluken, ebenso waren die Treppen stark verqualmt. Aus vier Schlauchlsi- tungen wurde bis nach Hl Uhr ununterbrochen Wasser gegeben. Der Dachstuhl ist vollständig ausgebrannt. Die Aufräumungs- arbeiten zogen sich bis in die Morgenstunden hinein. Die oberen Stockwerke, die eine Zeitlang gefährdet waren, haben durch die großen Wassermengen stark gelitten. Der gewaltige Feuerschein hatte trotz der späten Nachtstunden viele Passanten herbeigelockt. » Zu unserem Bericht über das Feuer auf dem Flugplatz Adlers- Hof wird uns mitgeleilt, daß die erwähnte erste Alarmieruna mit dem späteren Brand auf dem Flugplatz nichts zu tun hatte. Sie betraf vielmehr einen vermeintlichen Laubenbrand in der Nähe de» Platzes, stellte sich aber als eine Fehlmeldung heraus. Das Elend der Landarbeiter. In der Nähe von Marzahn liegt das große Rittergut B l u m b e r g, das dem Grasen von Arnim gehört. Die hier beschäftigten landwirtschaftlichen Arbeiter und Arbetterinnen werden äußerst schlecht entlohnt. Es ist deshalb auch nicht weiter verwunder- lich, daß die Gutsverwalwng unter Diebstählen zu leiden hat. Besonders Getreide wird oft gestohlen. Das Einkommen eines land- wirtschaftlichen Arbeiter-E h e p a a r s beträgt bei einer Arbeitszeit von 13— 12 Stunden in einer Woche 9— 11 Mark. Wohl bekommen die Leute freie Wohnung und jeden Monat ein Deputat von 1 Zentner Roggen und 63 bis 73 Pfund Futtergetreide: außerdem noch joden Tag 1 Liter Milch. Für Kleidungsstücke, not- wendige Reparaturen und den eigentlichen Lebensunterhalt müssen sie lelbst sorgen. Das Schöffengericht Lichtenberg hatte sich kürzlich mit einem Diebstahl auf diesem Rittergut zu beschäftigen. Angeklagt wegen schweren Einbruchsdiebstahls waren vier Ehepaare und ein Müller, dem Hehlerei zur Last gelegt wurde. Die Leute, die teilweise zugeben, der Gutsverwaltung mehrere Zentner Roggen entwendet zu haben, behaupten, dies aus Not getan zu haben. Im übrigen sei es auch ein offenes Ge- heimnis in Blumberg , daß die Arbeiter wegen ihrer schlechten Entlohnung an allen Ecken und Enden stehlen, um sich einigermaßen über Wasser halten zu können. Der Müller hatte das gestohlene Getreide angekauft. Der Arbeiter W. erhielt 1 Jahr 6 Monate Ge- fängnis. Der Arbeiter R. 3 Monate, seine Ehefrau 5 Monate. Die Ehefrau des Arbeiters T. erhielt 3 Mönche. Der Arbeiter S. 6 Mo- nate, seine Frau 5 Monate Gefängnis. Der Muller kam mit 6 Mo- naten Gefängnis davon. Sämtlichen Verurteilten wurden die bur- gerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 2 Iahren aberkannt. 1 130000 Sonntagsfahrgäst« auf der Stadtbahn. Das Ergebnis der Derkehrszählung auf der Berliner Stadt-, Ring- und Vorortbahn am Sonntag» den 5. Juli, belief sich trotz des regnerischen Wetters auf 1133333 Reisende. Es bleibt hinter der bei der Zählung am Mittwoch, den 6. Mai d. I.. festgestellten Gesamtzahl von 1238643 Fahrgästen nicht wesenllich zurück. Es ist jedoch als sicher anzunehmen, daß bei günstigem Wetter die Sonntagszähluna am 5. Juli mehr als 2 333 333 Reisende ergeben hätte. Die Zählung am Sonntag, den 5. Juli, erreichte ihre Höchstziffer von über 133333 nach Berlin zurückkehrenden Fahrgästen in der Zeit von9bis13Uhr abends. Die Abendstunde von 13 bis 11 Uhr blieb nicht viel hinter dieser Zahl zurück.(Die Höchstzahl am Werktage, dem 6. Mai. war 136333 in der Stunde von 4 bis 5 Uhr nachmittags, also nach
Geschästsschluß.) Auf Bahnhof Grünau betrug die Zahl der am 5. Juli abgefahrenen Reisenden 28 333 gegenüber 8333 am 6. Mai dieses Jahres. In Nikolassee und W a n n s e e wurde« zu- sammen 28 433 Reisende gezählt, während an einem sehr heißen Wochentage im Juli auf dem BahohofNikolas- see allein 87 3 33 Reisende gezähtt wurden. Behördlicher und freiwilliger Wasserschutz. Der Arbeiter-Samariterbund, Kolonne Reinickendorf , schreibt uns: Am vergangenen Sonntag ertrank im Freibad T e g e l o r t an der Scharfenberger Enge ein junger Mann. Sofortige Rettungs- oersuche von Rettungsschwimmern des Arbeiter-Samariter- Bundes und Bewohnern der dortigen Zeltstadt blieben ohne Erfolg. Der Reichswasserschutz, welcher sofort telephonisch verständigt wurde, erschien erst nach 1% S t u n d e n. Die Versuche. den Ertrunkenen zu bergen, scheiterten zunächst daran, daß die Rettungsleine dreimal riß. Selbst wenn der Reichswasserschutz gleich zur Stelle gewesen wäre, so wäre der Erfolg eines Wieder- belebungsoerfuches durch das dauernde Zerreißen der Leine in Frage gestellt, da dadurch zu viel Zeit verloren ging. Wie kann es vorkommen— so fragt der ASB.—, daß das Rettungsmaterial des Reichswasserschutzes sich in einem so schlechten Zustande be- findet, daß es zur Rettung Verunglückter unbrauchbar ist? Durch diesen Vorfall ist aber auch erneut bewiesen, daß der Reichs- wasserfchug auf dem Tegeler See zu schwach ist, sonst müßte er schneller zur Stelle sein. Warum läßt es sich nicht ermöglichen, daß auf jedem Boot des Reichswasserschutzes ein Arzt anwesend ist? Zweck dieses Schreibens soll sein, die vorgesetzte Dienstbehörde des Reichswasserschutzes darauf aufmerksam zu machen, daß der Dienst aus den Gewässern rund um Berlin unbedingt verstärkt werden muß. Ohne die freiwillige Mithilfe von Privatpersonen wären zwei Beamte eines Rettungsbootes gar nicht in der Lage, erfolgreiche Bergungsversuche zu unternehmen.— Zum Schluß noch ein Appell an unsere lieben Mitmenschen: Wir sind jedem dank- bar, welcher uns bei den nötigen Absperrungen behilflich ist, lln- berufene von der Unfallstelle fernzuhalten, so daß wir u n- behindert arbeiten können.
«Volk und Zeit", unsere illustrierte Wochenschrist, und »Der Sinderfreund" liegen der heutigen Postauflage bei. Durch Obstreste verunglückt. Gestern abend stürzte ein etwa 23jähriger Arbeiter auf der Treppe des Bahnhofs T e m p e l h o f durch weggeworfene Obstreste und blieb besinnungslos mit einer schweren Gehirnerschütterung liegen- Da er keinerlei Papiere bei sich hatte, konnte seine Persönlichkeit noch nicht festgestellt werden. Er wurde bewußtlos zum Urban» krankenhaus gebracht. Das llniversilälsambulalorium für Stimm- und Sprachstörungen. Luisenstraße 13, früherer Leiter Dr. Zumsteeg, jetziger Leiter Dr. Gutzmann, bleibt vom 13. August bis 23. September wegen Renovierungsarbeiten geschlossen. Ver verband preußlscher volizeibeomler«. v. veranstaltet am Dtenitag, 11. August im Lunapark ein Sommersest und am folgenden Tage ein Kinderfest im selben Lokal. Der Reinerttag ist besonder« für dt« Witwen und Kinder der stn Dienste tödlich verunglückten Kameraden bestimmt. Da« Fest beginnt an beiden Tagen um 3 Uhr.
Vorträge, vereine unü Versammlungen. Reichsbanner„Schwarz-Rol-Gold". Berlin 6.14. SebaManltr. mit». Lok I lt. Ortsgruppe Bohnsdorf . Morgen Sonnabend, abends>/,S Uhr,«n- treten am Bahnhot«um Empfang der auswärtigen Gälte. Anschlteßend Fackelzug. LuartierverteUung>/» 10—10 Uhr bei Grost» Schutzeudorser Strab« 73/74.
Oewevtsthastsbewegung Ein bedeutsames Gewertfthafisbüuöuis. Der vom Dorsttzenden des Deutschen Verkehrsbunde», Reichs- tagsabgeordneten Genossen Schumann auf dem gegenwärtigen in Frankfurt a. M. stattfindenden Derbandstage der Gemeinde- und Staatsarbeiter erwähnte Karkellvertrag ist jetzt näher bekannt geworden. Beteiligt sind dabei: der Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter, die Reichsgewertschaft deutscher Kommunalbeomten, der Einheitsverband der Eisen- b a h n e r Deutschlands und der deutsche Berkehrsbund. Die einzelnen Bestimmungen des Gegenseitigkeitsvertrages sind sachlich nüchtern, der Vertrag als Ganzes nichtsdestoweniger bedeutsam. Zweck des Vertrages ist eine wirtsam« gemeinsame Interessenvertretung. Außer der direkten wirtschaftlichen und sozialen Interessenvertretung der Mitglieder der beteiligten Organisationen erstreckt sich die Zusammenarbeit auf die Aufstellung und Verfechtung allgemeiner Grundsätze aus dem Gebiete der Lohn- und Gehattspolitik und des sozialen Arbeitsrechts. Die Bewegungen zur Verbesserung der Besoldung und Enllohnung, zur Verkürzung der Arbeitszeit bezw. der Dienst- schichten sollen im engsten Einvernehmen miteinander geführt, wie auch alle Maßnahmen auf sozialpolttischem Gebiet ge- troffen werden. Bei Abwehrbewegungen unterstützen sich die Organi- sationen nach Kräften moralisch und, soweit es die Verhältnisse gestatten, auch finanziell nach den Grundsätzen gewerkschaftlicher Solidarität. Alle wichtigen organisatorischen Beränderungen, be- absichtigte Aenderungen der Organisationsform, des organischen Ausbaues und Ausbaues der Organisationen werden gemeinsam be- raten, ehe eine Beschlußfassung erfolgt. Die Funktionäre der Orqanisationen sind oerpflichtet, sich in der Agitation innerhalb ihrer Agitationsgebiete tatträftiq gegenseitig zu unterstützen: bei der Abwehr gegnerischer Angriffe leisten sie sich gegenseitig Hilfe. In den Orten, wo eine der Organisationen Angestellte oder aktive Funktionäre nicht besitzt, sind die Angestellten bzw. Funktionäre der anderen Organisationen oerpflichtet, den Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, soweit es die Verhältnisse gestatten. Die Beiträge und Unter st ützungseinrichtungen sind möglich st nach gleichen Bedingungen und Sätzen auszugestalten. Die Bezirksleitungen und Ortsverwaltungen der Orqcmisationen sind gehalten, im Sinne der Vereinbarung und im Geiste brüderlicher Kameradschaft zusammen zu arbeiten. Abmachungen und Vereinbarungen, die über das Vorstehende hinausgehen, dürfen von den Bezirksleitungen und Ortsverwaltunaen nur im Einvernehmen mit den Derbandsvorständen getroffen werden. Die Arbeitsgemeinschaft soll in weiterer Auswirkung d i e Organisationen näher'zusammenführen, um ge- gebenensall» eine engere organisakorische Vlndung vornehmen zu können. Weitere Organisationen, insbesondere die der öffentlichen Betriebe und Verwaltungen, sowie des Verkehrs können In der Ge> meinschaft Aufnahme finden, sobald die Voraussetzungen zur Er- füllung vorhanden sind. In einem besonderen Vertrag sind Richtlinien für die Agitation festgelegt, um Grenz streitigketten unter allen Um- ständen zu vermeiden. Der Stteit um die Organisationsform ist hier auf dem einzig möglichen und zielsicheren Wege der gegenseitigen Ver- ständigung gelöst. Die Organisationen de« öffentlichen und privaten Verkehrs wollen sich keineswegs gegen die übrigen Organi- sationen abschließen. Sie lassen vielmehr allen übrigen Organi- sationen der öffenttichen Betriebe und Verwaltungen und des. Ver. kehr» den Weg zum Anschluß offen, um zu gegebener Zest sich alz