Betafenden öffentlichen Versammlungen fiets von dem trauensmann, Kollegen J. Timm, mitunterzeichnet werden. Die Agitationskommission der Schneider
Schneiderinnen Berlins.
Ver
und
und Ansprachen jeder Art unterliegen dem Verbot! Gründe:[ gehalten. In einem Tanzlokale hat er einem anderen Bäcker Segib ist in Fürth Führer der Sozialdemokraten, hervorragender gefellen, welcher zehn Ginhundertmartscheine bei sich trug, dieses Agitator; Toaste seien nur bestimmt, die Festrede zu ersezen 2c. Geld gestohlen. Nachdem er schon in Dresden in fürzester Zeit Als Grillenberger im vorigen Jahre beim Gewerkschafts- die Hälfte des Geldes verpraßt hatte, begab er sich am 19. Febr. fest in München die Festrede hielt, begnügte sich die Polizei mit nach Berlin , trieb sich hier in verschiedenen Vergnügungslokalen dem Gebot, daß der Frauen und Minderjährigen wegen umher und gab besonders für Sekt und Rothwein das Geld weiter aus. Am 20. Februar abends tam er in das Café Polonia, politische Gegenstände nicht berührt würden.
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weil fie
jeder Maurer Zutritt hat, ausgegeben werden: H. Panser sie wollte dem Minister ihnen nicht schaden wollte, plöglich mit derselben der Beuther auf den Kopf, so daß diese
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J. A.: J. Timm, Vertrauensmann. Achtung! Maurer! Kollegen, wie ein großer Theil von Euch schon im Vorwärts", sowie in den Euch zugänglichen Gewertschaftsblättern gelesen hat, sind in verschiedenen deutschen Die Schuhmacher von St. Gallen in der Schweiz ersuchen Bimmerftr. 78. Hier bestellte er wiederholt Sekt, die Flasche zu Orten unsere Arbeitsbrüder mit dem Unternehmerthum in Lohn- wegen schwebender Differenzen um Vermeidung des Zuzugs. 15 M. und Rothwein, die Flasche zu 7,50 M. Zuerst be Streitigkeiten gerathen. Verschiedene Streiks sind ausgebrochen, theiligten sich nur zwei Kellnerinnen, später auch die Wirthin welche im allgemeinen sehr günstig stehen. Kollegen! Wie Ihr theilt die„ Nepszava “(„ Boltsstimme") mit, daß die Deputation 2 Flaschen Rothwein und andere Getränke verzehrt, wofür Zur Lohnbewegung der Budapester Postbediensteten an dem Getage. Es wurden im ganzen 10 Flaschen Sekt, wohl wißt, gehören zur Gewinnung dieser Streits die der Postbediensteten vom Staatssekretär Peter Heim, der an dem Tannert mit Trintgeld etwa 200 m. zu zahlen hatte. Nachdem petuniäre und hauptsächlich die moralische Unterstützung aller Glend dieser Beamten die Echuld trage, empfangen und ohne die Bezahlung erfolgt war, wurde die Becherei in Gemeinschaft deutschen Kollegen, d. h. auch wir haben dafür zu sorgen, sollen jede Antwort entlassen worden sei. Noch an demselben Tage der Frau Beuther und der Kellnerin Becker noch bis 4 Uhr morgens unsere streitenden Kollegen siegreich aus dem Kampfe hervor aber kam die Antwort in Gestalt einer Verfügung, wonach die fortgesetzt. Da hatte Tannert noch 5 Flaschen Sett mit 75 M. zu bezahlen gehen, daß denselben die nöthige Unterstützung nicht ermangelt. Wortführer der Postbediensteten zur Strafe von Budapest nach und bemerkte nun, daß sein Geld nicht mehr ausreichte. Wir fühlen uns daher veranlaßt, Sammellisten zu diesem Zwecke anderen Orten Ungarns versetzt werden. herauszugeben, welche bei nachfolgenden Hilfskafsirern der merkt zu diesem Schurkenstreiche: Die Sozialdemokratie bat baftig aus einer Settflasche, erfaßte dann eine andere leere Die„ Nepszava " be- Er ging erst einige Male im Zimmer auf und ab, trank hiesigen Filiale des Zentralverbandes des Zentralverbandes deutscher Maurer, fich bis jetzt in fowie in den Versammlungen obigen Vereins, zu welchen nicht gemengt, sich bis jetzt in die Angelegenheit der Bostangestellten Settflasche am Halse, schwenkte sie einige Male und schlug Gothenstr. 47, Westen; F. Thiede, Quißowstr. 139, für nicht die billige Ausrede zur sofort blutüberströmt zu Boden stürzte. Sie raffte sich aber Moabit ; W. Berthahu, Schwedterstr. 235, für Norden; Berfügung stellen, als fönne er die Forderungen des- wieder auf und lief nach der Küche, aus deren Fenster fie laut M. Echterbecker, halb nicht bewilligen, weil die Briefträger Sozial- um Hilfe rief. In demselben Augenblicke ergriff Tannert ein D. Braun, Eisenbahnstr. 31, für Südosten; A. Montag, weil wir allein es sind, denen die Sache nahe geht, offen den warf sie zu Boden und stach mit dem Messer so heftig auf Rüdersdorferstraße 35, für Often; demokraten sind. Jest aber halten wir es für unsere Pflicht, auf einem Tisch liegendes Messer, stürzte sich auf die Kellnerin Becker, Reichenbergerstr. 167, für Zentrum; H. Fischer, Golzstr. 16, Postangestellten zu sagen, was sie zu thun haben. Wenn sie sie ein, daß dieses zur Hälfte abbrach. Ganz in der Nähe der Kollegen! Auch ist es vor allen Dingen nöthig, daß nach etwas erreichen wollen, müssen sie sich selbst helfen. Um sich Hauptschlagader des Halses wurde dem Mädchen eine 3 BentiKollegen! Auch ist es vor allen Dingen nöthig, daß nach aber selbst helfen zu können, bedarf es jener Borbedingungen, meter lange, bis auf die Knochenhaut reichende Wunde beiallen Orten, wo sich die Kollegen in Differenzen mit dem Unter die die lose Masse zu einer Macht gestalten und das ist die gebracht. Troß ihrer schweren Berlegung vermochte die Becker nehmerthum befinden, der Zuzug streng fernzuhalten ist und das find augenblicklich folgende Orte: Organisation. Ein Streit in diesem Augenblick wäre ganz noch zur Küche zu laufen. Sie sprang zum Fenster hinaus und Ellrich , Dresden , Flensburg , Leipzig , davon ab. aussichtslos und darum rathen wir den Postangestellten lief, stark blutend, nach der anderen Seite des Hofes, wo sie Münster , Wilster , Langenbielau und OldenWir wissen es, daß wir einem Theile der bewußtlos zusammenbrach. Tannert wurde von den zur Hilfe burg i. Gr. Angestellten mit diesem Rath keinen Gefallen erweisen, eilenden Personen festgenommen, die Kellnerin aber nach der Auch machen wir darauf aufmerksam, daß am Sonntag, den aber wir wissen auch, daß es dem Minister nicht recht Unfallstation gebracht, wo fie nach 23 Tagen als geheilt entlassen Auch machen wir darauf aufmerksam, daß am Sonntag, den sein wird, daß wir vor einem Streik warnen. Gerade dieser wurde. Frau Beuther hat durch den ihr zugefügten Schlag 16. Juni, vormittags 11 Uhr, eine Versammlung des Zentral- Umstand ist es aber, der uns zu diesem Rath veranlaßt. Das eine lange Wunde über den Augenbrauen und eine starke Schwellung verbandes im Lokale des Herrn Brochnow, Sebastianstraße 39, Borgefallene beweist, daß man die Postangestellten zum Streit des linken Augenlides erlitten. Staatsanwalt Eger hielt es stattfindet, in welcher ein Situationsbericht über die augenblick- treiben will, um sie noch tiefer drücken zu können. Was wir den für zweifellos, daß die Angeklagte Beuther ihr Lokal nur Lichen Streits gegeben wird, zu welcher hiermit alle hiesigen Bostangestellten rathen, das ist: sie mögen sich organi dem Zwecke widnie, leichtsinnige und unreife junge Leute durch Kollegen eingeladen find. J. A.: Gustav Hempel, Bevoll- firen zu einem Verein aller mächtigter. im Post und einen unfittlichen Verkehr der Kellnerinnen mit den Gästen anTelegraphenwesen beschäftigten Arbeiter. zulocken und unter diesem Anreize in unerhörter Weise ausLeipziger Maurerstreik. Die Bauunternehmer haben in Dann werden sie eine Macht bilden. So lange sie das nicht zuplündern. Er beantragte gegen Tannert fünf Jahre der bürgerlichen Presse Leipzigs eine Erklärung veröffentlicht, thun, bleiben sie Sklaven, deren Leben abhängt von der Willkür Gefängniß, gegen die Beuther sechs Monate Ge= worin sie, um die von ihnen beabsichtigte Schließung aller Bau- jener Menschen, die alles für sich, aber nichts für ihr Mitfängniß. Rechtsanwalt Liebling beantragte dagegen die pläge in den Augen des Publikums zu rechtfertigen, das Vor- menschen übrig haben." Freisprechung der Beuther, da andere Fälle ähnlicher Art in gehen der Maurer brüst“ und„ frivol" nennen. In einem Die Warnung vor dem Streit ist von den Postbeamten aber ihrem Lokale nicht vorgekommen seien und in diesem Falle nicht Flugblatt ist nun die Agitationskommission der Maurer Leipzigs nicht beherzigt worden. Der überwiegende Theil von ihnen stellte erwiesen sei, daß sie Unfittlichkeiten der Kellnerinnen gesehen und den Unternehmern gebührend entgegen getreten. Gegenüber der in Gemeinschaft mit vielen Telegraphenbediensteten den Dienst geduldet habe. Dazu komme, daß die Zeugen sich über ihre Meinung, daß die Forderung von 45 Pf. Stundenlohn zu hoch ein. Am rechten Donau - Ufer wurden gestern( Sonnabend) gar Geschäftsführung in günstigem Sinne ausgesprochen haben.- Tei, wird in dem Flugblatt gefagt:„ Es muß berücksichtigt werden, teine Briefe ausgetragen, am linken nur theilweise. Die Strei Der Gerichtshof sprach Frau Beuther frei und verurtheilte daß die Maurer nicht nur Saisonarbeiter, sondern während tenden begaben sich in eine Ortschaft außerhalb des Budapester Tannert zu vier Jahren Gefängniß und 3 Jahren der eigentlichen Bauperiode von den Witterungsverhältnissen ab- Polizeirayons, wo sie ihr Standquartier einrichteten. Eine Wolff'sche Ehrverlust. hängig sind und ihnen hierdurch so mancher Arbeitstag verloren Depesche schäßt die Zahl der Ausständigen auf 1200. Angeblich wurden geht. So feierten nach einer im Jahre 1890 aufgenommenen viele Postbedienstete auf dem Wege zu ihren Aemtern von den den Genossen Schrader aus Braunschweig wegen Beleidigung Das Schöffengericht Osnabrück verurtheilte am 28. Mai umfangreichen Statistit über die Lohn- und Arbeitsverhältnisse Streifenden infultirt. Der Kutscher und der Briefträger eines der Maurer Deutschlands die Leipziger Maurer im Durchschnitt Ambulanzwagens sollen mißhandelt und die Uebergabedokumente eines Obermeisters zu 2 Monaten Gefängniß. Schrader hatte in 61 Tage. Das durchschnittliche Jahreseinkommen betrug da- sollen zerrissen worden sein. Bemerkt sei noch, daß es nach einer öffentlicher Versammlung in seinem Referat die Zustände einer mals, also bei einem wirklich gezahlten Lohn von 45 Pf. pro am Freitag abgehaltenen Versammlung der Postbediensteten hiesigen Fabrik tritifirt und unter anderem gesagt: Der Obermeister gehe in Räume, wohin zu gehen ihn doch wohl die Stunde 926,50 M. oder 2,53 M. pro Tag. Bis zur gegen zwischen diesen und der Polizei auf der Straße zu einem Zu- meiſter gehe in Räume, wohin zu gehen ihn doch wohl die wärtigen Arbeitseinstellung stand der höchste Lohn aber fammenstoße gekommen ist, wobei mehrere Personen verwundet Sittlichkeit verbieten solle, indem er sich auf den Frauenabort thatsächlich nur auf 38 Pf. pro Stunde. Infolge dessen und verschiedene Verhaftungen vorgenommen wurden. begeben und dort eine Arbeiterin an den Haaren heruntergeholt Maurers auf 700 bis höchstens 750 M. zurückgegangen. ordentliche Erbitterung der Postbediensteten. ist auch das Jahreseinkommen eines hierorts beschäftigten zeigt die durch die üble Behandlung von oben angeſtiftete außer: habe. Schrader hatte, um den Wahrheitsbeweis zu erbringen, 10 Zeugen zu laden beantragt, welchem Antrag jedoch nicht Sehr erzürnt find die Arbeitgeber über die plötzliche Arbeitsstattgegeben wurde; nur eine Zeugin von den zehn wurde geladen. einstellung. Als aber entgegen den früher getroffenen AbDiese sagte aus: daß der Obermeister auf den Frauenabort ge= machungen die Baumeister den Lohn einseitig willkürlich herabkommen sei und sie dort geschlagen habe. Weitere Beweisauffegten, waren alle Bitten um Abstellung des Wortbruchs ver nahme wurde abgelehnt. Das Gericht fand in der Handlungs geblich. Es hieß da einfach:" Von heute ab giebt es nur noch Brauereigesellschaft C. Kink u. Co. ist eine Entscheidung Angeklagte einen ehrenwerthen Mann schwer beleidigt und dessen Für die Juhaber von Ausschaukstätten der süddeutschen weise des Obermeisters nichts Ungebührliches. Vielmehr habe der so und so viel Lohn, wer nicht dafür arbeiten will, der kann des Kammergerichts von Interesse, welche am 6. Juni gefällt Autorität untergraben wollen. Eine Geldstrafe sei nicht an geben." Hieraus ist wohl zu ersehen, daß auch das plötzliche wurde. Es handelte sich um die Revision des Schankwirths gebracht, diese würde aus Kassen bezahlt, darum sei der An Einstellen der Arbeit vollauf gerechtfertigt ist."- Ferner Werner, eines solchen Schantstätteninhabers, den das Schöffengericht geklagte zu der exemplarischen Strafe von zwei Monaten zu vers verweist das Flugblatt darauf, daß die Unternehmer auf von der Anschuldigung, ohne Genehmigung und ohne die erforderurtheilen. grund eines Beschlusses des Auch eine nette Illustration zur Erhaltung von Arbeitgeber Bundes die fogenannten Tagelohnsarbeiten auf Grundlage des 45 Pf. Die Straffammer aber zu einer Geldstrafe von 69 m. verurtheilt eingelegt. Am gleichen Tage wurde der Genosse Hoppenjans zu liche Anzeige das Schankgewerbe ausgeübt zu haben, freigesprochen, Religion, Sitte und Ordnung. Gegen das Urtheil ist Berufung Stundenlohnes berechnen, indem die Mitglieder des Bundes hatte. Werner hatte in der Meinung, auf grund des mit der Brauerei 14 Tagen Gefängniß verurtheilt, auch er sollte durch Aeußerungen unter 55 Pf. pro Maurer und Stunde nicht anrechnen dürfen, geschlossenen Vertrages nur deren Stellvertreter zu sein, die ihm den Obermeister beleidigt haben. In der Begründung des Ür den Maurern aber fast ausnahmslos als Höchstlohn 38 Pf. zur Laft gelegten Unterlassungen begangen. Die Straffammer theils verfuhr das Gericht wie oben geschildert. auszahlten. Hierdurch ist nachgewiesen, daß die Leipziger Bau- Brauerei nicht die Annahme rechtfertige, W. sei lediglich der Folgende Wanzengeschichte wird aus Herford ( Westfalen ) gemeldet. wie der Staatsanwalt der Ansicht, daß der Vertrag mit der Klassenunterschiede auch bei der Wanzeuplage. unternehmer bisher das bauende Publikum sowohl, wie die Stellvertreter derselben gewesen; Beklagter sei vielmehr als selbst- Beil er Wanzen in seinen Möbeln hatte, war einem Arbeiter öffentliche Meinung getäuscht haben. Nach einer Wolff'schen Depesche haben die Ausständigen ständiger Gewerbetreibender zu betrachten. Nach dem fraglichen die llebergabe der von ihm gemietheten Wohnung vom Vermiether gestern in einer Versammlung beschlossen, im Ausstand zu verVertrage bezahlte die Brauerei die Lofalmiethe, während Werner für harren, etwaige Bermittelungsvorschläge der Gemeindebehörden Heizung und Beleuchtung zu forgen hatte. W. war ferner verpflichtet, verweigert worden. Der Arbeiter klagte und erftritt auch vor fämmtliches, zum Ausschant gelangendes Bier von der Brauerei dem Schöffengericht ein obsiegendes Erkenntniß. In seinen ut entnehmen, welche ihrerseits auch die Gewerbesteuer zahlte. Urtheilsgründen führte das Gericht, nach einem Bericht des Das Bier sollte auf jeden Fall Eigenthum der Brauerei bleiben Herforder Anzeigers für Stadt und Land" u. a. folgendes aus: und W. über den Erlös nicht frei verfügen dürfen. Dagegen in den Möbeln des Klägers eine Beschädigung der Substanz der " Daß im vorliegenden Falle aus dem Vorhandensein von Wanzen In Halle sind nun die Böttcher der Hädicke' schen war es W. vertraglich gestattet, Selterwasser, Wein und Miethswohnung zu befürchten wäre, ist von dem Beklagten in Werkstatt wegen Verweigerung der geforderten Lohnerhöhung in Speisen auf eigene Rechnung in den Verkauf den Ausstand getreten. Die Differenzen, die wegen der Ent- bringen, feiner Weise dargethan oder unter Beweis gestellt, kann aber jedoch hatte sich die Brauerei eine Art lassung von drei organisirten Arbeitern in der Freyberg'schen von Kontrollrecht vorbehalten, ohne weiteres umsoweniger angenommen werden, als es sich um in der Bedingung, daß eine Arbeiterwohnung handelt. Der Rücktritt des Beklagten von Brauerei entstanden waren, sind durch einen Vergleich beigelegt. Die erwähnten Getränke und Speisen unter allen Umständen billig dem Miethsvertrage ist somit nicht gerechtfertigt." Interessant Zur Brauerbewegung in München . Der Münchener und in guter Qualität abzugeben seien. Die Revision des Brauerverein richtete an sämmtliche dortige Brauereien das Beklagten, die in seiner Vertretung Rechtsanwalt Schöps ein Wanzen in einer Arbeiterwohnung weniger bedenklich sein soll 3 in dieser Urtheilsbegründung ist, daß das Vorhandensein von Gesuch, nach abgelaufenem Subjahr feinen Arbeiter zu entlassen, gelegt hatte, wurde verworfen. Auch das Kammergericht sondern bei Mangel an Arbeit die Leute abwechselungsweise nach war der Meinung, daß Werner selbständiger Gewerbetreibender als etwa in Kommerzienraths- Wohnungen. Die Wanzen machen dem Dienstalter 10 bis 14 Tage zu beurlauben. Zu dieser An- sei, und nicht etwa als Stellvertreter der Brauerei angesehen zwischen einem Kommerzienrath und einem Arbeiter unseres Wiffens teinen Unterschied. regung, die den Unternehmern in einem wohlbegründeten Zirkular werden könnte. unterbreitet wurde, hat sich mit Ausnahme der St. AnnaBrauerei bis jetzt noch nicht ein einziger Betrieb geäußert. Das allein meint die Münchener Post" dürfte die Arbeiter freundlichkeit der Brauereibesizer und Direktoren genügend charakterisiren.
aber nicht zurückzuweisen.
Die auswärtigen Maurer werden um strengste Vermeidung des Zuzugs ersucht,
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Gerichts- Beitung.
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Alles
in
Zu unserem Bericht über den Streit bei Eckel und Daß die Regierungsverordnung für den Regierungsbezirk Potsdam, die am 26. Mai 1830 erlassen wurde und nach welcher Glienicke tragen wir noch nach, daß das Gericht den Angefagten Gastwirthe während des Gottesdienstes keine Gäste bewirthen Hembdt von der Anklage der Uebertretung des§ 153 Gewerbedürfen, nicht mehr in Geltung sei, wurde vom Gastwirth Schulz Ordnung freisprach, indem es in Uebereinstimmung mit den und seinem juristischen Beistand, Dr. Schöps, in der Revision Ausführungen des Vertheidigers, Rechtsanwalt Heinemann Bum Porzellanarbeiter Streit bei Thielsch in behauptet, die gegen die Verurtheilung des Schulz wegen Ver- die beiden wichtigen Grundsätze aufstellte, daß der§ 153 nicht Altwasser theilt das Fachorgan„ Die Ameise" mit, daß auch stoßes gegen die genannte Verordnung beim Kammergericht ein- Anwendung findet, wenn ein allgemeiner Streit deshalb ausgebrochen jetzt, in der neunten Woche des Ausstandes, außer zwei bereits gelegt worden war. Schulz, welcher in Friedrichsberg eine Gast- ist, weil einem einzelnen Arbeiter Lohnabzüge gemacht werden, früher erwähnten Personen teine Streitbrecher eine wirthschaft betreibt, hatte nämlich eines Sonntags um 102 Uhr Gäfte und daß ferner ebenso von Strafbarkeit keine Rede fein fann, getroffen seien. Da der Fabrikant Thielsch den Anforderungen in seinem Lokal bewirthet, und soll dadurch die ihm auferlegte wenn die Lohnabzüge die Vergangenheit und nicht die Zukunft feiner Runden mit Hilfe anderer Fabriken gerecht zu werden Geldstrafe verwirkt haben. Rechtsanwalt Schöps machte geltend, betreffen. versuche, habe der Vorstand des Porzellanarbeiter- Berbandes be in der Verurtheilung liege ein Verstoß gegen§ 1 der Gewerbeschlossen, über Fabriken, die Geschirr für Thielsch in Altwasser Ordnung. Besonders betont wurde vom Revisionskläger, daß während des Streits liefern, die Sperre zu verhängen in der Weise, daß solche Verbandsmitglieder, die in solchen Fabriken Arbeit nehmen, oder solche, die dort in Arbeit stehen, auf grund des Statuts vom Verbande ausgeschlossen werden.
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In Osterwieck dauert, wie die Sonntagszeitung" meldet, der Streit der Lederarbeiter 2c. bei der Firma Knabe fort. Ein günstiges Beichen ist, daß Herr Knabe bei einer Verhandlung mit dem Vorstand des Lederarbeiter- Berbandes zwar alle Forderungen der Ausständigen bewilligen, aber betreffs der Wiedereinstellung der Arbeiter nur mit jedem einzelnen verhandeln wollte. Hoffentlich giebt er auch hierin bald nach. Bemerkt sei noch, daß Gerüchte über angebliche Ausschreitungen der Ausständigen tolportirt werden. Die Gerüchte sind vollständig erlogen. Der Dachdecker- Streit in Mainz soll nach der Frant furter Beitung" beendet sein. Den Gehilfen wäre Erhöhung des Lohnes bewilligt worden. Bestätigung der Nachricht ist abzu
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fich die Polizei jahrelang nicht um jene Verordnung gefümmert und daß feiner seiner Kollegen wegen Nichtbeachtung derselben zur Rechenschaft gezogen sei, ja daß man ihm nach dem fraglichen Sonntage nicht wieder kontrollirt habe, ob er sich etwa der betreffen den Uebertretung schuldig mache. Das Rammergericht verwarf die Revision. Die Verurtheilung sei zurecht erfolgt, denn die Verordnung vom Mai 1830 sei nicht ausdrücklich aufgehoben worden, und einer ausdrücklichen Aufhebung derselben würde es bedürfen, um sie außer kraft zu sehen.
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Depeschen.
Wolff's Telegraphen- Bureau.
Bad Gastein , 8. Juni. Heute wurde die Leiche des seit dem vorigen Jahre vermißten Fedor Levi in verwestem Zustande aufgefunden.
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Die Japaner haben ihr Hauptquartier in Taipehfu aufges London , 8. Juni. Die Times" melden aus Hongkong : schlagen. Der Verlust auf japanischer Seite bei dem jüngsten Gefecht betrug nur 8 Mann. Durch die Plünderungen der Chinesen Die Blutthat im Café Polonia", welche derzeit Auf wurde Eigenthum im Werthe von mehreren Millionen Dollars feben erregte, gelangte gestern vor der ersten Strafkammer des zerstört. Der Dampfer, auf den die Forts feuerten, war der Landgerichts I zur Erörterung. Die Antlage richtete sich gegen Dampfer Arthur", welcher den Präsidenten der Aufrührer, Den 22jährigen Bäckergesellen Wilhelm Tannert aus einem Tang, an Bord hatte. Durch das Feuer der Forts wurden Dorfe in der Nähe von Görlitz und die unverehelichte Anna 7 Mann getödtet und 17 verwundet. Durch das Feuer des Beuther, die Inhaberin des genannten Cafés. Ersterer war deutschen Kanonenboots Jltis", welches die Schüsse der Forts des Diebstahls und der Körperverlegung in einer das Leben ge- erwiderte, wurden 13 Personen getödtet. fährdenden Weise und mittels eines Meffers, die Beuther war Konstantinopel , 8. Juni. In der vergangenen Nacht liefen der Kuppelei beschuldigt. Den Vorsitz führte Land- 3 Marinesoldaten durch die Straßen Pera's und riefen:„ Wo Die bayerische Redefreiheit". Bei dem heute in Fürth gerichtsdirektor Leonhard, die Anklage vertrat Staatsanwalt sind die Giaurs, daß wir sie umbringen können?" Der Neffe stattfindenden Gewertschaftsfest sollte Redakteur Segi Egert, die Bertheidigung führte Rechtsanwalt Liebling. des geweſenen Finanzministers Aiop- Pascha wurde durch einen mit beantragte die Festrede halten. Die Polizei erklärte jedoch einem Mitglied Der Rücksicht darauf, Messerstich schwer verletzt, eine andere Person erhielt heftige erörtert werden müßten, wodurch die gute Schläge ins Gesicht. des Festkomitee's, daß auf die Festrede verzichtet werden müsse, daß Dinge Konstantinopel , 8. Juni. In Tarsus sind vom 8. Juni andernfalls ein Verbot des Festes zu erwarten fei, da eine Aus: Sitte gefährdet werde, die Verhandlung unter Ausschluß der weisung der Frauen und Minderjährigen, wenn sie einmal im Deffentlichkeit zu führen. Der Gerichtshof entsprach diesem An- bis 5. Juni 26 Personen an der Cholera erkrankt, 15 Personen Festplatz anwesend sind, schwer durchzuführen wäre. Auch Toafte trage. Tannert hat sich im Februar ds. Js. in Dresden auf- gestorben.
warten.
Staatsanwalt
Verantwortlicher Redakteur: J. Dierl( Emil Roland) in Berlin . Druck und Verlag von Maz Bading in Berlin , SW., Beuthstraße 2.
Hierzu drei Beilagen.