Gewerkschaftsbewegung
Neue Verhandlungen im Baugewerbe.
Am Mittwochnachmittag war die Erklärungsfrist für den verpfuschten Schiedsspruch abgelaufen. Die Arbeitgeber brachten es fertig, zu erklären, daß sie den Schiedsspruch annehmen, anstatt offen heraus zu sagen, daß er nach Lage der Dinge auch ihnen nicht gefällt, weil damit kein Hund hinter dem Ofen hervorzulocken war, geschweige denn die Bautätigkeit wieder in Gang gebracht werden fonnte. Darauf aber kommt es doch schließlich an. Dennoch haben
Ablehnung unvermeidlichen Streit erforderliche Zweidrittelmehrheit. Die Opposition machte sich gegen diese Feststellung gründlich Luft. Der Borsigende Winkler verwies jedoch darauf, daß diese Entschei dung dem schlechten Bersammlungsbesuch von faum der Hälfte der Mitglieder zu danken sei. Wahrscheinlich würde ein Teil der infolge ihrer Intereffelosigkeit fehlenden Mitglieder hinterher in den Be trieben über die Organisationsleitung wegen dieses Beschlusses her Wer die Versammlungen schwänzt, hat das Recht verwirft, ihre Beschlüsse zu fritifieren.
ziehen.
die Bauunternehmer sich die Sache mit der Generalaus per- August Scherl angehört, hatte im Juli 1923 mit dem BerkehrsDer Verein Berliner Buchdruckereibefizer, dem auch die Firma rung noch einmal überlegt. Die Generalversammlung, die darüber bund eine Vereinbarung abgeschlossen, wonach die in den zu entscheiden hatte, wurde abgesagt. Inzwischen griff der Buchdruckereien beschäftigten Transportarbeiter Reichsarbeitsminister ein. Zu Freitag nachmittag lud er die jeweiligen Tariflöhne die jeweiligen Tariflöhne der Buchdruckereihilfs die beteiligten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen zu erarbeiter erhalten sollen, und daß Zuschläge, die das Tarifminineuten Einigungsverhandlungen ein. mum überschreiten, hierdurch nicht berührt werden.
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Berhöhnung der Tabakarbeiter.
Tarifausschuß der deutschen Bigarrenindustrie Eisenach , 20. Auguft.( Eig. Drahtber.) Am 20. August tagte der Böhne um 20 Broz. zu erhöhen, Stellung zu nehmen. Schon am in Eisenach , um zu den Forderungen der Tabalarbeiterverbände, die lungen statt, die aber vertagt wurden, um den Bezirksgruppen des 6. Auguft fanden in Berlin über dieselben Forderungen Verhanddamals ablehnende Stellungnahme zu forrigieren. Nunmehr erklärten Unternehmerverbandes noch einmal Gelegenheit zu geben, ihre schon die Unternehmer, daß sie nicht in der Lage seien, Lohnerhöhungen zu bewilligen. Bielleicht ließe sich für einen späteren Zeitpunft über eine 5proz. Aufbessrung der lehnten einmütig den Vorschlag der Unternehmer, der als eine BerLöhne reden. Die Bertreter der Ta batarbeiterverbände höhnung der Tabakarbeiterschaft betrachtet werden muß, ab und beschlossen, das Reichsarbeitsministerium zur Salichtung der Differenzen anzurufen. Das Verhalten der Zigarren fabrikanten mutet um so eigenartiger an, als sie schon vor mehr als Jahresfrist erflärt hatten, erst müsse man die Rege. lung der Tabatsteuer abwarten, ehe an eine Erhöhung der Löhne gedacht werden könne. Jezt ist über die Tabatsteuervorlage entschieden, doch die Zigarrenfabrikanten zeigen den Tabakarbeitern die falte Schulter. Das Verhalten der Zigarrenfabrikanten Tabatarbeiterinnen dem DeutschenTabatarbeiter verband als Mitglieder zuzuführen, damit die Möglichkeif g schaffen wird, den berechtigten Forderungen der Tabatarbeiter G tung zu verschaffen.
Nach der Erfahrung, mit dem legten Schiedsspruch zumal, wäre Die Firma August Scherl glaubte, sich an das Abkommen nicht es zweifellos beffer, wenn die Parteien unter sich zu einer mehr halten zu brauchen. Seit Juli zahlte sie den Transportarbeitern Verständigung fommers würden. Sollte jedoch ein neues geringere Löhne, als fie nach dem Abkommen von 1923 zu bean= spruchen hatten. Die betreffenden Arbeiter flagten nun im BeiSchiedsgericht eingesetzt werden, dann müßte dafür gesorgt stande eines Vertreters des Berkehrsbundes beim Gewerbegericht. sollte alle Gewerkschafter anspornen, die noch unorganisierten werden, daß nicht wieder in Bausch und Bogen entschieden Der Vertreter der Firma berief sich auf eine Auskunft, die er von wird, sondern die Lohnverhältnisse in den einzelnen dem Generalsekretär des Vereins Berliner BuchBezirken, unter Berücksichtigung der für sie vorliegenden Einzel- dru dereibefizer erhalten hatte, die dahin geht, die Firma schiedssprüche, gesondert geregelt werden. Aber auch die Ar Scherl sei nicht an den Tarif gebunden, weil er beitgebervereinigungspolitit muß bei neuen Ver nicht als aligemeinverbindlich erklärt sei. handlungen ausscheiden und statt dessen der Charakter des Die Rechtsunkenntnis des Generalsekretärs und des juristisch gebilBaugewerbes als Saisongemerbe beachtet werden. deten Firmenvertreters erregten beim Gewerbegericht begreifliches So notwendig die möglichst rasche Beilegung des Aufsehen. Die Herren mußten sich dahin belehren lassen, Konflikts im Baugewerbe auch ist, so ist sie doch nur denkbar, daß Tarifverträge, auch wenn sie nicht allge meinverbindlich erklärt wurden, rechtsverbind menn den berechtigten Anforderungen der Baulich sind für alle Mitglieder der Organisationen, arbeiter in gehöriger Weise entsprochen wird. Darüber sollten welche den Tarifvertrag abgeschlossen haben. Der fich die Arbeitgeber klar sein, daß sie um diesen Puntt nicht weitere Einwand des Firmenvertreters, das Abkommen mit dem herumkommen, auch dann nicht, wenn sie die endgültige Entscheidung Berkehrsbund sei 1923 gekündigt, erwies fich als unzutreffend. noch wochenlang verzögern könnten. Es wurde festgestellt, daß im Mitteilungsblatt des Vereins Berliner Buchdruckereibefizer vom 25. Mai 1925 bekanntgegeben wurde, daß die Transportarbeiter die jeweiligen Löhne der Hilfs. arbeiter erhalten.
Ist die Einigung schon durch den danebengegangenen Schiedsspruch unnügerweise verzögert worden, so dürfte die jeßige Gelegenheit nicht wieder verpaßt werden.
Zum Streit der Chemiearbeiter bei Riedel. Durch Vermittlung der Organisation fanden zwischen der Direk tion der Firma J. W. Riedel und einer Kommission der Streifenden Verhandlungen über die Wiederaufnahme der Arbeit statt. Im Laufe der Verhandlungen stellte die Firma derartige Bedingungen, daß sich jede weitere Beratung erübrigte. Als die Firma sah, daß die Kommission nicht gewillt war, ihre Bedingungen als Verhandlungsgrundlage anzusehen, drohte sie, bei Fortdauer des Streits und etwa vorkommenden Ausschreitungen die Streifleitung verhaften zu lassen. Diese Drohung ist zwar kennzeichnend für die Einstellung der Betriebsleitung, jedoch keineswegs geeignet, die baldige Wiederaufnahme der Arbeit herbeizuführen.
Schiedsspruch in der Chemischen Industrie . Das tarifvertragliche Schiedsgericht der Chemischen Industrie Groß- Berlins hat unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Dr. Hart einen Schiedsspruch gefällt, nach dem die Gehälter der Angestellten mit Wirkung vom 1. August um acht bom Hundert erhöht werden.
Kein Streit der Marmorarbeiter.
Die Berliner Marmorarbeiter hatten sich am Freitag nachmittag darüber zu entscheiden, ob fie der von den Unternehmern ge= forderten Verlängerung der Geltungsdauer des Schiedsspruches bis zum 31. Oftober zustimmen wollen. Die Abstimmung ergab zwar eine Mehrheit für die Ablehnung, jedoch nicht die zu einem bei
Diesem Tatbestand entsprechend, wurde die Firma verur teilt, den Klägern die jeweils geltenden Tariflöhne der Hilfsarbeiter einschließlich der ihnen bisher gewährten über tariflichen Funktionszulagen zu zahlen, da das Abkommen mit dem Verkehrsbund von 1923 noch zu Recht besteht und nicht einseitig aufgehoben werden kann.
In der gleichen Lage wie die Transportarbeiter befinden sich die bei August Scherl beschäftigten Metallarbeiter. Sie berufen sich auf einen im August 1921 mit dem Verband der Maschi nisten und Heizer und dem Metallarbeiterverband abgeschlossenen Haustarif, der ihnen die Tariflöhne der Buchdrucker und übertarifliche Funktionszulagen zusichert. Da der Haustarif aber die Bestimmung enthält, daß er für die Dauer des Buch druckertarifs gilt, der damalige Buchdruckertarif aber inzwischen gekündigt und durch einen neuen Tarif ersetzt worden ist, so hielt das Gewerbegericht den Haustarif nicht mehr für rechtsverbindlich und die Firma für berechtigt, unter Einhaltung der Kündigungsfrist mit den betreffenden Arbeitern andere Löhne zu vereinbaren. Demgemäß wurde die Firma verurteilt, den Metallarbeitern die bisherigen Löhne vom Tage der Lohnkürzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nach z u=
zahlen.
Der die Kläger vertretende Sekretär des Metallarbeiter= Derbandes hatte sich darauf berufen, daß die Firma bis Mai 1925 die Löhne des Buchdrudertarifs einschließlich der
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Bugttionszulagen gezahlt, moburch Die Arbeiter alſo ein Recht auf diese Lohnhöhe erworben haben. Das Gewerbegericht stellte sich nicht auf diesen Standpunkt. Der Vertreter des Metall arbeiterverbandes glaubt aber, in der Berufungsinstanz mit seiner Auffassung durchzubringen.
Gegen die Zwölfftundenschicht im Braunkohlenbergbau. Die am Tarif für den mitteldeutschen Braunkohlenbergbau beteiligten Arbeitnehmerverbände haben durch den Verband der Bergarbeiter Deutschlands auf einstimmigen Beschluß das Mehrarbeitsabkommen in Verbindung mit dem Tarifvertrage zum 30. September gekündigt. Das Biel der ausgesprochenen Kündi qung ist die Herbeiführung einer fürzeren Arbeitszeit, da fich dtc 3 wölf stundenschicht für die Bergarbeiter al böllig unerträglich erwiefen hat. Die Bergarbeit Mitteldeutschlands rüsten eifrig und bauen ihre Organisationen au, um den kommenden Kämpfen in jeder Hinsicht gewachsen zu sein.
Gründung einer Eisenbahnergewerkschaft in Memel .
Memel , 20. August. ( Eigener Drahtbericht.) Nach Ueberwindung ungeheurer Schwierigkeiten ist es den litauischen Eisenbahnern gelungen, nach einem Referat des Sejmabg. Genoffen MartelisKowno im Memeler Schüßenhaus eine auf dem Boden der Amsterdamer Internationale stehende Gewerkschaft zu errichten. Wie dringend nötig der gewerkschaftliche Zusammenschluß ist, ergibt sich schon daraus, daß der größte Teil der Eisenbahner Litauens unter dem Existenzminimum befoldet wird. 15 Dollar, wovon noch verschiedene Abzüge gemacht werden. BeDie unteren Gruppen erhalten etwa 150 Rit, das sind ungefähr sonders schlecht ist die Lage der litauischen Eisenbahnarbeiter, die Der größte Teil von ihnen haust in alten Biehwagen, da die Regierung in Kowno ins Memelgebiet verpflanzt hat. 23 oh nɓarade aufgestellt, geschweige denn Wohnungen für den die Bahnverwaltung in Memel nicht eine einzige Winter geschaffen hat.
Verband der Buchbinder. Heute, Freitag, abend 7 Uhr im Gaal 4. des Gemerkschaftshauses, Bollversammlung der Lederwarenbranche. Alle Die Ortsverwaltung.
Mitglieder müssen erscheinen. Eintritt nur unter Vorzeigung des Mitglieds
buches.
Zentralverband der Maschinisten und Seizer, Geschäftsstelle Groß- Berlin. Morgen, Sonnabend, vormittag 10 Uhr im Saal 3 des Gewerkschaftshauses, Engelufer 24-25, Berfammlung der streitenden Baumaschinisten, Heizer sowie Metallarbeiter. Bericht über die Streillage im Baugewerbe. Jeder Kollege hat au dieser Bersammlung zu erscheinen. Mitgliedsbuch oder-Barte legitimiert. Die Ortsverwaltung.
Berantwortlich für Bolitit: Ernst Reufer; Wirtschaft: Artur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: Fr. Ektorn: Feuilleton: Dr. John Schilowski: Lokales und Sonstiges: Frih Karstäbt; Anzeigen Th. Glode; fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckerei und Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co. Berlin SW 68 Lindenstraße 3. Hierzu 2 Beilagen und Unterhaltung und Wiffen".
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Reste u. Abschnitte