Deutschnationaler Wahrheitssucher.
Ein feiner Regierungsrat.
Der deutschnationale Abgeordnete v. Bachem hat schon fürzlich von sich reden machen. Jezt veröffentlicht die ,, Boss. 3tg." von einer neuen Attion dieses ehrenwerten Herrn, Der sich speziell die Zentrumspartei aufs Korn nimmt, gegen fie die hahnebüchene Beschuldigung des Landesverrates erhebt und gleichzeitig wieder Sammlung pon ma terial anrat. Es handelt sich um einen Brief des Herrn Bachem vom 14. Juli d. I., den wir abschriftlich in folgendem mortgetreu veröffentlichen:
An die
den 14. Juli 1925.
Der Schlag gegen die Staatsschule.
Einschmuggelung der Kirchenschule durch das Reichsschulgesetz.
Geſetz
Nachdem es dem deutschnationalen Innenminister Schiele| eifernder Priester herabgewürdigt. Einen solchen gelungen war, den Staatssekretär für Schulfragen, Genosse entwurf wagt man in einer Zeit vorzulegen, da die Heinrich Schulz , von seinem Dezernat zu verbrängen, protestantischen Agrarier und die katholischer fennt die Schulreaktion feine Hindernisse mehr. In aller Bentrümler fich zum 3ollwucherblock vereinigt haben. Selbst heimlichkeit ist im Bereich Schieles der Entwurf für das in der Zeit des Dreitlassenstaates wurde der preußische Reichsschulgeset fertiggestellt worden, durch den die Deffent Kultusminister 3 eblig- Trübschler von der öffentlichen lichkeit überrascht werden sollte. Entrüstung hinweggefegt, als er in Preußen die Schulen ganz den Kirchlich- Orthodoren ausliefern wollte. Im fiebenten Jahre der deutschen Republik aber magt es die deutsch . Luther StrefeRegierung nationalliberale mann Schiele einen Schulgesetentwurf vorzulegen, der die glatte 3erschlagung der Staatsschule und ihre Serlegung in Kirchenschulen bedeutet!
Das bisher streng geheim gehaltene Produkt der neuen Berlin SW 11, Bring Albrecht- Str. 5. era im Innenministerium hat aber doch den Weg ans Licht gefunden. Und da steht man zunächst geblendet durch die Dreiftigkeit, mit der hier versucht wird, das deutsche System Parteileitung der Deutschnationalen Bolts partei, der öffentlichen Staatsschulen zu zerschlagen und durch ein System von Kirchenschulen, die man heuchlerischer weise Bekenntnis-" und Weltanschauungsschulen" nennt, zu erfeßen.
8. H. pon Herrn Professor Meyer, M. d. 2., durch Herrn Geheimrat von Jacobi,
§ 1. Unter Betenntnis im Sinne dieses Gefeßes ist ein Religionsbetenntnis zu verstehen, zu beffen gemeinschaft licher Pflege eine Religionsgesellschaft besteht, welche die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts befigt. ( Art. 137 RB.) § 2. Unter Weltanschauung im Sinne dieses Gefeßes ist eine Weltanschauung zu verstehen, zu beren gemeinschaftlicher Pflege eine Weltanschauungsgesellschaft besteht, welche die Rechte einer Körperschaft bes öffentlichen Rechts besitzt.
( Art. 137 RB.)
§ 3. Unter Gemeinden im Sinne des Artifels 146 Abs. 2 der Reichsverfassung und im Sinne dieses Gesetzes find die öffentlichen Verbände zu verstehen, die zur Errichtung und Unterhaltung der öffentlichen Bolfsschulen für die ihnen zugewiesenen Einwohner bestimmt find.
§ 4. Die Merkmale der
Berlin SM 11, Bernburger Straße 24/25. Im Anschluß an mein Schreiben vom 10. 6. 25 auf das dortige Bir laffen feiner großen politischen Bedeutung wegen Schreiben vom 18. 6. 25 Mr. 10 692/93/94 n. 3./Dr., gez, von Jaden Entwurf in seinen wesentlichen Zeilen hier folgen: cobi, und unter Bezugnahme auf die Rücksprache von heute mit Herrn Geheimrat von Jacobi, wegen bes auf Beranlassung der Hauptgeschäftsstelle von den Landesverbänden, Ortsgruppen und Bertrauensleuten zu erbittenden Stoffes über Eindeutig feiten und 3meideutigkeiten des 3entrums in der Rheinlandspolitit erläutere ich meine Bitte bahingehend, daß es sich um Kennzeichen irgendwelcher Art in Wort und Schrift von Bersönlichkeiten, die der 3entrumspartei ange hören oder angehört haben, handelt, aus denen in der Frage einer Neugestaltung der 2änder am Rhein eine Haltung her. vortritt, die entweder sich den Auffassungen der sogenannten Sepa ratisten im engeren Sinne anschließt oder an nähert, und über alle die verschieden schillernden Möglichkeiten der Einstellung der Rheinlandfrage hindurch bis zu einer Forderung einer Bolts abstimmung nach Artifel 18 der Reichsverfassung mit dem Ziel einer sogenannten legalen Loslösung des Rheinlandes aus den gegenwärtigen Staatsverbänden reicht. Es sind das insbesonndere die Swischenfälle, wo franzöfifche Hilfe erbeten oder gesichert wurde, mo jedenfalls Besprechungen mit französischen Dienststellen stattgefunden haben, wo aus sogenannten Zwedmäßigkeitsgründen, ,, um angeblich Schlimmeres zu verhüten", eine Hallung angenommen oder gefördert wurde, die den deutschen Interessen oder denen der Länder entgegen war, in denen Aeußerungen hervorgetreten sind, die zweideutig. oder wenigstens nicht nach einer bestimmten Richtung eindeutig gemertet werden fönnen, bei denen gewaltsame Maßnahmen miteinbezogen waren und in denen Bolts cbstimmungen gefordert waren ohne Rücksicht auf die Besayungs verhältnisse. Bei allen diesen Borgängen fommt, wie ohne weiteres erfichtlich, der Zeitpunkt der Geschehnisse in Frage. Auch ab gesehen von dem Zeitpunkte, melcher auch immer von dem Jahre 1918 ab es gewesen sein mag, sind die Angaben selbstverständlich tunlichst bestimmt zu halten, tunlichst weitgehend zu prüfen, und es find tunlichst Seugen für die Hergänge anzugeben.
gez. Ba ch e m. Das Deutsch dieses Bandwurmbriefes ist echt deutsch national. Geschrieben ist er am 14. Juli 1925, also zu einer Zeit, in der beide Parteien zusammen in der Reichsregierung fizen. Die deutschnationale arteileitung ist auf die Anregungen" des Herrn Regierungsrats offenbar ein gegangen. Auch ein Beitrag zur beutschnationalen Bundesbrüderschaft. lin.
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Ein unglaubliches Dementi. Gebührenunfug und Bureaukratengeift.
Wir hatten die unglaubliche Haltung der Güterabferti gungsstelle Münster kritisiert, die einer Beschwerde nicht nach ging, der statt vier Fünfpfennigmarten zwei Zehnpfennig marten beigelegt waren. Run erhalten wir von der Presse stelle der Reichsbahn folgendes„ Dementi":
3u der in Nr. 410 vom 31. Auguft veröffentlichten Notiz „ Gebührenunfug" wird von der Eisenbahnverwaltung mitgeteilt, baß nach den amtlichen Feststellungen es nicht zutrifft, daß die Rifte Fleisch cm Bestimmungsort nicht angefommen ist. - Dem geschilderten Berhalten der in Frage fommenden Güterabfertigung mird die Eisenbahnverwaltung nach gehen und zu treffendenfalls Anordnungen treffen, daß solche Fälle in 3untunft vermieden merden."
Die Zuschrift hat immer recht. Es kam nicht auf das endgültige Schicksal der Fleischtiste an, ebenfomenig darauf, daß an diesem Tag die Sonne schien und der Himmel blau war. Es fam auf den Gebührenunfug an. Aber die Pressestelle der Reichsbahn dementiert die Fleischliste. Bei folchem Bureaufratengeist darf man sich über das lleber bureaufratentum und den Gebührenunfung in den unteren Stellen nicht wundern.
Nicht vergessen! 08.B Wahlversprechen sind für Deutschnationale bedeutungslos Im Reichstag herrscht Ruhe. Die Abgeordneten genießen der Ferien. Die Wähler haben ihr Teil erhalten, auf ihr Haupt tommt jetzt der Segen, den die Rechtsparteien und ihre Regierung hinterlassen haben. Troß aller Sentungsaftionen springen die Preise unaufhörlich in die Höhe. Wenn erst alle Zölle und Steuern in Kraft getreten find. wird die Berteuerung der Lebenshaltung noch fühlbarer werden. Die Wähler, bie am 7. Dezember den Deutschnationalen in den Regie rungsfattel geholfen, die am 26. April auf den Retter" geschworen haben, erhalten jetzt die Quittung. Sie hatten den Wahlversprechungen geglaubt, mun sehen sie, in welch unerhörter Art fie betrogen worden find.
Nicht zuletzt sehen das die fleinen Gläubiger und Sparer, an denen die Rechtsparteien, allen voran die Deutschnationalen, einen Bahlbetrug verübt haben, wie er in der politischen Geschichte ohne Beispiel ist. Zu rechter Zeit erscheint jetzt eine Schrift, die gerade dieses Kapitel deutschnationaler Parteimoral bloßlegt( Hugo Hei mann, Der Kampf um die Aufwertung von Helfferic) bis Hindenburg ". Verlag J. H. W. Dietz Nachf., Berlin , Preis 1 M.). Heimann gibt in flüssiger Darstellung einen Ueberblick über die Entwicklung der Aufwertungsfrage, über das Berhalten der Parteien und der Regierung und über die bisherige Lösung dieses Problems. Als Anhang findet der Leser die beiden Aufwertungsgejeze vom 16. Juli 1925. Diese Schrift hat ein besonderes Gepräge dadurch, daß sie sich nicht mit einer trodenen Kommentierung der gefeßlichen Bestimmungen begnügt. Sie gibt den Lesern zugleich einen Anschauungsunterricht über die Art, wie von den zurzeit die Regierung beherrschenden Barteien Bolitik getrieben wird. Bergeblich sucht man in dieser Bolitit nach einer grundfäglichen Einstellung oder nach einer Berbindung zwischen Wahlversprechen und Machtausübung. In der Auf
find folgende:
Bolfsschule eines bestimmten Bekenntniffes
1. Sie dient zur Aufnahme von Schülern( Schülerinnen) eines be. stimmten Bekenntnisses, doch fann auch die Aufnahmte non Schülern eines anderen Bekenntnisses oder bekenntnis. lofen Schülers zugelassen werden; sie verliert ihre Eigenschaft als Bekenntnisschule weder dadurch, daß Kinder, die nicht dem Bekenntnis angehören, aus besonderen Gründen zugelassen wer den, doch dadurch, daß für die Schüler eines anderen Bekenntnisses schulplanmäßiger Unterricht erteilt wird.
2. Die an ihr hauptamtlich angestellten Lehrkräfte müssen dem Befenntnis angehören, für melches die Schule bestimmt ist. Die Anstellung und Beschäftigung von Lehrkräften anderer Befennt. niffe bleibt für befonbere Fälle zulässig: die Beschäftigung von Bekenntnislosen ist nur in besonderen Ausnahmefällen und nur vorübergehend gestattet.
§ 5. Die Bekenntnisschulen sind nach dem Bekenntnisse, für das fie bestimmt sind, zu bezeichnen.
Die gesamte Unterrichts und Erziehungsarbeit in den Bekenntnisschulen muß getragen sein von dem Geifte des Bekenntnisses. Im Lehrplan und Lehrstoff sowie bei der Auswahl der Lehr- und Lernmittel ist gebührende Rücksicht auf das bekenntnis. mäßige Gepräge der Schule zu nehmen.
Im Schulbetriebe find die dem Bekenntniffe eigenen religiösen lebungen und herkömmlichen Gebräuche zu pflegen.
Die betenntnismäßigen besonderen Feiertage und sonstigen religiösen Gebenttage sind zu halten.
Der, Religionsunterricht ist in Uebereinstimmung mit den Grundfäßen der betreffenden Religionsgesellschaft unbeschadet bes Aufsichtsrechts des Staates zu erteilen. Die Einführung von Lehr- und Lernbüchern für den Religionsunterricht hat im Benehmen mit der Religionsgesellschaft zu erfolgen. Die Zahl der Unterrichtsstunden und der Lehrpläne hierfür ist im Einner nehmen mit der Religionsgesellschaft festzusetzen.
Die Länder sind verpflichtet, auf die Junehaltung der in den vorherigen Absätzen gegebenen Bestimmungen zu achten und bei Berstößen für Abhilfe zu sorgen; Lehrern, deren Tätigkeit den Vorschriften zuwiderläuft, ist erforderlichenfalls der Unterricht an der Bekenntnisschule abzunehmen.
Dadurch wird der Staat zum Büttel der Reli gionsgesellschaften", das heißt zum Handlanger
mertungsfrage, ebenso wie bei den Steuer und Zollgefeßen, handelt es sich für die Rechtsparteien stets nur um die Befriedigung der In tereffen des Großbesiges, der bas Geld für die Wahlen geliefert hat, während die kleinen Leute nur die Wähler stellten.
Bon besonderem Interesse ist die in der Schrift enthaltene zu fammenstellung jener Borgänge, die sich an die Namen der Abgeord neten Beft und Steiniger fnüpften. Man wird sich erinnern, daß die Deutschnationalen Herrn Dr. Best auf ihre Reichsliste gefeßt hatten, um mit seinem Namen die fleinen Gläubiger und Sparer zu födern. Denen war versprochen worden, daß der Bestsche Auf wertungsentwurf sofort verwirklicht werden sollte, sobald nur die Deutschnationalen in der Regierung fäßen. Man wird sich weiter daran erinnern, daß Dr. Best aus der deutschnationalen Frattion aus. getreten mar, weil er dort an der Bertretung seiner Auffassungen ver. hindert wurde. Hatte doch Best die Borlagen der Regierung als eine fyftematische Entrechtung der fleinen Sparer und als eine ebenso tonsequente Begünstigung des Großfapitals burch die Regierung gekennzeichnet. Es versteht sich, daß. Dr. Best Don feinen bisherigen Parteifreunden aufs heftigste beschimpft wurde, aber ein deutsnationales Schiedsgericht bescheinigte ihm, daß er„ ais beutscher Ehrenmann" gehandelt habe. In der Aufwertungsschrift werben nun folgende zwei bisher unbekannt gebliebene Mitteilungen Dr. Bests an das Ehrengericht veröffentlicht:
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An diesem Charakter des Entwurfs wird auch nichts ge ändert durch einige Bestimmungen, die Weltanschau ungs." und weltliche Schulen betreffen. Da heißt es aber gleich einschränkend in§ 8:
Zum Besuch der weltlichen Schule darf fein Schulkind wider den Willen der Erziehungsberechtigten angehalten werden. Kein Lehrer, der einem Bekenntniffe angehört, darf gegen seinen Willen an einer weltlichen Schule angestellt werden.
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Zum Besuch einer Befenntnisschule" darf dagegen auch im Widerspruch zu dem Willen des Erziehungsberechtigten jedes Kind angehalten werden, wenn eine meltliche oder eine Weltanschauungsschule" in dem betreffenden Ort oder Bezirk nicht besteht. Ein Freidenker z. B., der in einem stockfatholischen Orte wohnt, ist verpflichtet, seine Kinder in die fatholische Schule zu schicken, auch wenn er noch so große Abneigung dagegen empfindet. Aber sollte irgendwo in einem Orte mas bei der heutigen Entwickelung nicht ganz aus geschlossen ist die Gemeindevertretung und die Mehrzahl Der Erziehungsberechtigten aus Freireligiösen oder Bekenntniss lofen bestehen, die Drisschule deshalb zur meltlichen machen, mährend nur ein oder zwei Familien sich zur Kirche bekennen, dann muß für diese wenigen eine besondere Schule eingerichtet werden.
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Die Reichsverfassung bat in ihrem Artikel 148 über den Aufbau des öffentlichen Schulwesens folgen. des bestimmt:
Das öffentliche Schulwesen ist organisch auszugeftal ten. Auf einer für alle gemeinsamen Grundschule baut sich das mittlere und höherr Schulwesen auf. Für diesen Auf bau ist die Mannigfaltigkeit der Lebensberufe, für die Aufnahme eines Kindes in eine bestimmte Schule find feine Anlage und Neigung, nicht die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung oder das Religionsbekenntnis feiner Eltern maßgeben
Innerhalb der Gemeinden sind indes auf Antrag von Erziehungsberechtigten Volksschulen ihres Befennt. niffes oder ihrer Weltanschauung einzurichfest, soweit hierdurch ein geordneter Schulbefrieb, auch im Sinne des Abf. 1, nicht beeinträchtigt wird. Der Wille der Erziehungsberechtigten ist möglichst zu berücksichtigen. Das Nähere bestimmt die Landesgele gebung nach den Grundsägen eines Reichsgefeßzes.
Die Reichsverfassung geht also von dem Standpunkte aus, daß die Grundschule für alle gemeinsam sei und daß Bekenntnisschulen nur Ausnahmen auf besonderen Antrag der Erziehungsberechtigten darstellen sollen. Der Entmurf aus dem Schiele- Kabinett aber fegt die Befennt. nisschule als Regel ein, gewährt ihr die mannigfachsten Borrechte und mill meltliche Schulen zu folchen minderen Rechtes degrabieren. Der ganze Entwurf ist 1mfehrung deshalb eine Der Berfaffungsgrundsäge. Da die Feinde der Verfassung von Wear gegenwärtig das Reichsinnenministerium beherrschen, so machen sie den Bersuch eines falten Putsches auf dem Wege über das Reichsschulgefeß.
Dieser Versuch muß abgeschlagen merden. Allüberall wird der Kampf der Geister entbrennen und die Freunde einer fortschrittlichen- Schulentwicklung wer den fich finden müssen, unter der Parole: Hände meg pon der Staatsschule! Fort mit jedem. der unser Schul mesen noch hinter 3edlig Trübschler zurüc zuschrauben beabsichtigt!
geschulten Bolt ausgespielt haben. Die deutschnationale Politit meist heute, wie die der Kommunisten, fefte Grundfäße nicht mehr auf. Sie steht damit im schrofisten Gegensatz zur Bolitik ber Sozialdemokratie, die als die Partei der Enterbten und Entrechteten feit der Revolution fest und unverrückbar eine große Linie eingehalten, und nur zu oft die Rücksicht auf das Staatsganze engeren parteipolitischen Intereffen vorangestellt hat. Je schneller und in je größerer 3ahl die Wählermassen diese einwandfreien, durch feine Dialettik aus der Welt zu schaffenden Tatsachen erkennen und hanadh handeln, um so sicherer und besser wird Deutschland der Gesundung entgegen. geführt werden können."
Paris , 5. September. ( T11.) Das französische Kriegsgericht in Aleppo hat elf Syrier wegen Beteiligung an der Ermordung der französischen Majore Bannières und Wysocki zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde heute früh vollstrect. Das französische Ober. fommando in Beirut dementiert die von Palästina ausgehenden Gerüchte über die Verschlimmerung der allgemeinen Lage in Syrien . Kriegsgegnerprozesse in Frankreich .
Paris , 5. September. ( WIB.) Die Straffammer in Tours ver. ,, Auch befremdete es mich in hohem Maße, daß von den leiten. den Männern der Fraftion ausgesprochen wurde, daß Wahlver- urteilte heute nach achttägiger Berhandlung wegen Aufreizung von sprechungen bedeutungslos feien und jedenfalls hinter höheren Soldaten zum Ungehorsam 10 Personen zu Gefängnisstrafen Als dann die durchaus Staatsrücksichten zurückzutreten hätten. Don 20 Tagen bis zwei Monaten und zu Geldstrafen. Zwei Ange ungenügenden Regierungsentwürfe dem Reichstag endlich vorgelegt murden, feßte ein Verhandeln der Regierungsparteien ein. Dabei flagte murden freigesprochen. blieben die anerkannten Aufwertungsfreunde unberüdsichtigt und die Berhandlungen mit dem Reichskanzler murden mit von jolchen Abgeordneten geführt, die an der Aufrechterhaltung des bestehenden Zuffandes ein erhebliches Interesse hatten."
Dieses deutschnationale Wort, daß Wahlversprechungen be. deutungslos find, darf nie wieder vergessen werden! Wir werden es ia bald wieder bei den Berliner Stadtverordneten wahlen erleben, wie die Deutschnationalen und ihre Freunde von der Rechten mit allen Mitteln der politischen Lüge und des politischen Betrugs die Stimmen für sich zu fangen suchen werden. Hier gelten die Ausführungen, mit denen die Heimannsche Schrift schließt:„ Eine Partei, die so ihre angeblich heiligsten Grundsäge zu materieller Aus münzung herabzieht, sollte in einem politis reifen und
Algier , 5. September. ( MTB.) Heute find zwei junge Barijer Kommunisten megen Aufreizung von Soldaten zum Ungehorsam zu je zwei Jahren Gefängnis und wegen Nichterschei nens zu je 1000 Franken Geldstrafe verurteilt worden. Die Angeschuldigten hatten durch ihren Verteidiger erklären lassen, daß sie nicht erscheinen würden, meil das Gericht die Einstellung des Verfahrens, die von dem Verteidiger beantragt war, abgelehnt hatte.
Wahlsieg der rumänischen Opposition. Bei den Wahlen für vereinigten die rumänischen Landwirtschaftskammern haben die Oppositionsparteien, bestehend aus der Bauernpartei und der Nationalpartei, einen glänzenden Sieg davongetragen. Sie erhielten 60 Broz. der Mandate.