Die Berliner ADGB. - und AfA- Betriebsräte.
Zum Arbeitsgerichtsgesetz und zur Erwerbslosenversicherung.
Etwa 300 Betriebsräte und Vertreter der freien Arbeiter- und Angestelltengewerkschaften waren am Sonntag vormittag zu einer Betriebrätefonferenz zusammen. Die Konferenz war von den Berliner Ortsausschüssen des ADGB . und des AfA- Bundes nach dem Plenarsizungsfaale des Vorläufigen Reichswirtschaftsrates einberufen. Weber das Arbeitsgerichtsgeseh referierte referierte Göring vom AfA- Bund. Der Redner gab einleitend einen Ueber blick über die historische Entwicklung der Idee der Gewerbegerichte bis zum Gewerbegerichtsgesetz vom 1. Juni 1891 und zum Kauf mannsgerichtsgesetz vom 1. Januar 1905. Die Forderung der Gewerkschaften auf
Schaffung eines einheitliches Arbeitsrechts
fand schließlich ihren Niederschlag in dem Artikel 157 der Reichsverfassung, in dem es heißt: Das Reich schafft ein einheitliches Arbeitsrecht. Ein einheitliches Arbeitsrecht jetzt also einheitliche Arbeitsbehörden voraus. Benn folche zurzeit noch nicht bestehen, muß unbeschadet ihrer grundsäglichen Forderung eine Zwischenlösung in der Frage der einheitlichen Arbeitsgerichtsbarkeit herbeigeführt werden. Der vom Reichs: arbeitsministerium dem Reichswirtschaftsrat vorgelegte Entwurf eines Arbeitsgerichtsgefeges ist in der vor= liegenden Form nicht annehmbar. Der Referent ging dann auf die einzelnen Paragraphen des Gesezentwurfes näher ein. Neben anderen Aenderungen muß vor allem verlangt werden, daß die Tätigkeit der Borsigenden hauptamtlich sein muß. In der ersten Instanz sollen die bisherigen Rauf manns und Gewerbegerichte übernommen werden. Eine Angliederung der Arbeitsgerichte an die Amtsgerichte ist abzulehnen, da dies die Verfahren ungewöhnlich verzögern würde. Um eine schnelle und billige Prozeßführung zu ermöglichen, sind vornehmlich in der er sten Instanz
Rechtsanwälte als Prozeßvertreter abzulehnen. Die Beifizerausschüsse müssen nicht nur gehört" werden, sondern Mitbestimmungsrecht haben. Das Arbeitsstrafrecht soll mit aufgenommen werden. Weiter sollen Reichs- bzw. Landesarbeits Justiz ausschüsse gebildet werden, in denen die Arbeiter und Angestellten Einfluß auf die Verwaltung der Arbeitsgerichte haben. Die Verhandlung muß in jedem Falle öffentlich sein. Der Kampf um die Verbesserung des Entwurfes wird entsprechend der reaktionären Einstellung der Regierung und der im Reichstag ausschlaggebenden Parteien sehr schwer werden. Die Vertreter der freien Gewerkschaften im Parlament fönnen auf die Unterstützung der Vertreter der christlichen und ähnlichen Gewerkschaften leider nicht rechnen. Der Referent empfahl die Annahme folgender Entschließung, die einstimmig beschlossen wurde:
Die... Konferenz der freigewerkschaftlichen Betriebsräte Berlins nimmt zur Neugestaltung der Arbeitsgerichtsbarkeit folgende Stellung ein:
Grundsäglich muß gefordert werden die Schaffung eines einheitlichen Arbeitsrechtes und damit einer einheitlichen Arbeitsgerichtsbarkeit im Rahmen einer allgemeinen Arbeitsbehörde für alle Arbeitnehmer. Nur einheitliche, von der ordentlichen Gerichtsbarkeit losgelöste Arbeitsgerichte bieten eine Gewähr für eine
schnelle, billige, fachkundige und soziale Rechtsprechung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Die 3uständigkeit der fünftigen Arbeitsgerichte muß sich auf alle Gebiete des Arbeitsverhältnisses erstrecken.
Der vorliegende Gesezentwurf der Reichsregierung wird diesen Anforderungen nur zu einem geringen. Teile gerecht. Insbesondere erscheint die geplante Unterstellung der Arbeitsgerichte unter die Justizverwaltung unannehmbar, da die vorgesehene Mitwirkung der Sozialbehörden sich als eine völlig unzureichende Sicherung gegenüber dem einseitigen Justizeinfluß darstellt. Die Konferenz erwartet deshalb von den Hauptvorständen des ADGB . und des AfA- Bundes, daß sie mit aller Entschiedenheit und rechtzeitig auf die gefeßgebenden Körperschaften einwirken, um
felbständige und unabhängige Arbeitsgerichte
zu schaffen, in denen allen Arbeitnehmern eine ausreichende Mitwirkung bei der Organisation, Berwaltung, Ueberwachung und Rechtsprechung gewährleistet ist.“
Urich vom Metallarbeiterverband wandte sich in Form einer Fragestellung gegen die Uebertragung des Strafrechtes an die Arbeitsgerichte. Nach einer furzen Pause begann Spliedt vom ADGB . mit seinem Referat
„ Erwerbslosenfürsorge Erwerbslofenversicherung". Er gab zunächst einen Ueberblick über die internationale Wirt schaftslage im allgemeinen und die europäische im befonderen. Während vor dem Kriege in dem Auf- und Absteigen der Wirt schaftsturve ein gewisser Rhythmus zu verzeichnen war, befindet sich die europäische Wirtschaft in der Nachkriegszeit in einem fast chronischen Krisenstadium. Berbunden damit ist natürlich die hohe Zahl der Arbeitslosen. Besonders England hat seit ungefähr fünf Jahren ein ständiges Heer von 1,3 bis 2 Millionen Arbeitslosen, d. h. der siebente bis achte Teil der werttätigen Bevölkerung Englands ist ständig arbeitslos. England befißt aber schon seit langem eine Arbeitslosenversicherung. Es werden dort 3. B. gezahlt für den arbeitslosen Mann 18 Schilling, für die arbeitslose
Frau 15 Schilling in der Woche. Für Verheiratete fommt ein Zuschlag für die Ehefrau von 5 Schilling und für jedes Kind 3 Schilling hinzu. Wenn nun auch
nur eine por=
im Verhältnis zu England als gering anzusprechen ist, so ist doch mit einer zunehmenden Arbeitslosigkeit zumal im Winter und darüber hinaus zu rechnen. Die im Jahre 1918 geschaffene Erwerbslosen fürsorge konnte läufige Regelung sein. Der jezt vorliegende Entwurf einer Arbeitslosenversicherung ist an sich zu begrüßen, bedarf aber in vielen Puntten einer durchgreifenden Aende rung. Der Referent fritisierte an Hand des Entwurfs die wesentlichsten Punkte, die einer Ümänderung bedürfen. Es seien hier nur einige angeführt. Die Versicherungspflichtgrenze für Angestellte, die jetzt 2700 Mart ist, muß höher gesezt werden, sodaß auch für die über dieser Grenze liegenden Angestellten die Unterstügung in Frage kommen fann. Die Gewerkschaften führen ihre Kämpfe aus eigenen Mitteln. Sie müssen sich jedoch dagegen wenden, daß auch in Fällen mittelbarer Aussperrung feine Unterstützung geleistet wird. Der Paragraph 56 bedarf vor allem einer Aenderung. Es kann nicht angehen, daß in Zeiten höchster Arbeitslosigkeit, in denen die Mittel der Versicherung nicht mehr ausreichen und vom Staate Darlehen gegeben werden müssen, die Gewährung der Unterstützung
von der Bedürftigkeit abhängig
gemacht wird. Die Einteilung in Lohntlassen ist annehmbar, doch muß der nach ihnen bestimmte Einheitslohn auf min destens 60 Mart erhöht werden. Die Unterstüßung selbst muß ebenfalls noch höher bemessen werden, als im Entwurf vorgesehen ist. Auf die Abänderung dieser Mängel muß bei den Beratungen des Entwurfs Gewicht gelegt werden. An sich trägt der Entwurf vielen Forderungen der Arbeiter Rechnung. Der größte Widerstand ist von den Unternehmern zu erwarten, die immer auf die zu hohe Sozialbelastung der Industrie verweisen. Es gilt eben, diese Argumentationen der Unternehmer zu widerlegen und dem eigenen Wollen den nötigen Nachdruck zu verleihen. Nach einem Schlußwort des Vorsitzenden Lübbe endete die eindrucksvoll verlaufene Konferenz.
Die Denkschrift zur Aktennotiz".
des
Die Denkschrift des Reichsarbeitsministers über den sozialpolitischen Kurs seines Ministeriums, d. h. die Antwort auf die von den Gewerkschaften im Anschluß an den Streit um die Meisingersche aftennotiz vorgelegten 22 Bunfte wird, wie wir hören, heute fertig gestellt werden und spätestens Mittwoch den Gewerkschaften zugehen. In der Denkschrift will Dr. Brauns u. a. auch eine genaue Darlegung über feine Pläne zur Neuregelung der Arbeitszeitfrage bringen, die in der Besprechung Ministers mit den Gewerkschaften eine besondere Rolle spielte. Da der englische Arbeitsminister noch immer zögerte, die in Aussicht genommene Konferenz zur Fortsetzung der Berner Beratungen über die Ratifizierungsfrage nach London einzuberufen, will das Reichs. arbeitsministerium jetzt das neue Arbeitszeitgefeß so schnell als möglich fertigstellen. Die Arbeiten für den neuen Entwurf find bereits so weit vorgeschritten, daß der Gesetzentwurf noch in diesem Jahre vorgelegt werden kann. Der Entwurf wird die ganze ungeheuer zersplitterte Arbeitszeitregelung zusammen faffen; auch der Frauen und Kinderschutz soll im neuen Entwurf behandelt werden.
Ein Gewerkschaftsjubilar.
Am 6. Oktober vollendet der 1. Vorsitzende des Zentralverbandes der Hotel, Restaurant- und Caféangestellten, Genosse Rudolf Ströhlinger, sein 60. Lebensjahr. Schon in frühester Jugend von dem Bewußtsein durchdrungen, daß eine Verbesserung der fozialen und wirtschaftlichen Lage der Gasthausangestellten nur ge ftüßt auf eine gewerkschaftliche Drganisation im Anschluß an die freigewerkschaftliche Arbeiterbewegung zu erzielen ist, schloß er sich anfangs der neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts dem fleinen Kreis von zielbewußten Berufskollegen an, die durch Gründung des Bereins Berliner Gastwirtsgehilfen" den Grundstein zu der heute bestehenden größten Organisation der Gasthausangestellten gelegt haben.
"
Harter Arbeit und schwerer Kämpfe wird es noch bedürfen, bis das gesteckte Ziel erreicht ist. Dazu gehören Männer von Energie und Erfahrung. Wir wollen hoffen, daß es dem Genossen Ströhlinger noch lange vergönnt sein möge, an der Spize seines Verbandes zu wirken, ihm zur Freude, den Berufsangehörigen zu Nuz und Vorteil. In diesem Sinne dem Jubilar unsere herzlichst en Glückwünsche.
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Lehrlingsschichtarbeit.
Ein Lehrling schreibt uns: In der Lehrwerkstatt der AEG.Werfschule in Reinickendorf wurde ab 1. Ditober das meischichtsystem eingeführt, damit mehr Lehrlinge beschäftigt werden können. Die erste Schicht währt von 7 11hr früh bis 44 Uhr nachmittags, die zweite Schicht beginnt um 412 Uhr mittags und endet um 8 Uhr abends. Dieses Schichtsystem verhindert die Lehrlinge an der Teilnahme von Unterrichtskursen zu ihrer geistigen Weiterbildung, worauf die AEG. angeblich so großen Wert legt. Die Lehrlinge, die in der zweiten Schicht arbeiten, fommen unter Umständen erst zwischen 9 und 10 Uhr nach Hause und werden dadurch allzufrüh aus einer geordneten Lebensweise herausgerissen. Diese Neuerung bedeutet eine verwerf= liche Rücksichtslosigkeit gegen die Lehrlinge, die durch das Zweischichtsystem in ihrer förperlichen und geistigen Entwicklung geschädigt werden. Die Eltern müßten daher gegen dieses System protestieren und seine Beseitigung fordern.
3500 Metallarbeiter ausgesperrt!
Infolge des Streifs in Hohenlimburg .
Bor etwa drei Wochen stellten 400 Metallarbeiter in Hohen limburg die Arbeit ein. Sofort kündigten die Unternehmer den am
Streit unbeteiligten 3000 Arbeitern zum 1. Oktober- falls bis dahin keine Einigung erzielt sei. Zugleich drohte der Arbeitgeberverband, die gesamte Metallindustrie im Regierungsbezirk Arnsberg stillzulegen. Die Unternehmer verhinderten eine Einigung, lehnten es ab, ein Schiedsgericht zu bilden und haben jetzt ihre Aussper. rungsdrohung verwirklicht. Nach der gemeldeten Zahl der Ausgesperrten ist das Aussperrungsprogramm für den gesamten Regierungsbezirk damit noch nicht beendet.
Stillegung.
Weimar , 5. Oftober.( Eigener Drahtbericht.) Dem Antrage der hiesigen Bianofortefabrit Römbildt auf Stillegung ist vom thüringischen Wirtschaftsministerium entsprochen worden. Die Fabrit wird längere Zeit geichlossen bleiben. Angeblich spielt nicht nur Kreditmangel, sondern der Bankrott einer Auslandsvertretung der Firma eine ausschlaggebende Rolle bei dieser Stilllegung. Der nach dem Kriege aufblühenden Konkurrenz war die Firma infolge ihrer betriebstechnischen Rädständig. leit nicht gewachsen.
Der Wiener Beamtenstreik vorläufig verhütet.
Wien , 5. Oftober.( 1) Der Exekutivausschuß der Wiener Beamtenschaft hat sich zu weiteren Verhandlungen mit der Res gierung bereit erklärt und beschlossen, vom Streit vorläufig abzusehen.
Das Arbeitslosenelend in Oesterreich .
Aus Wien berichtet WTB.: Ter Versuch, 50000 Arbeits. Losen aus Desterreich die Auswanderung nach den Ver einigten Staaten zu ermöglichen, ist gescheitert. Der Leiter des Auswanderungsamtes, Ministerialrat Montel, ist aus Amerita zurückgekehrt. Seine dort geführten Verhandlungen sind ergcbni los verlaufen.
Achtung, SPD.- Betriebsvertrauensleute!
Der Kämpfer" Nr. 16 ist fertiggestellt und fann im Bureau, Lindenstr. 3, 2. Sef, 2 r., in Empfang genommen werden. Besonders die Bertzetez bez Klein und Mittelbetriebe werden ersucht, rechtzeitig abzuholen. Parteiausweis ift mitzubringen. Bezirksverband Berlin der SBD., Betriebssekretariat.
Graphisches Gewerbe. Der Rämpfer" Nr. 16 ist am Mittwoch, den 7. Oktober, im Graphischen Vereinshaus( Henning), Alegandrinenstr. 44, ab 8 Uhr morgens abzuholen. Wir machen die Abholung dieser Wahlnummer unseren Genossen zur unbedingten Pflicht. Kein Betrich darf biesmal fehlen. Der Werbeausfcn: ß.
Achtung, SPD . Fabrikarbeiter! Am Mittwoch, den 7. Oftober, abends 62 Uhr, im Gewerkschaftshaus, Engelufer 24/25, Gaal 3, Ver fammlung aller Parteigenossen. Wichtige Tagesordnung. Bollzähliges Erscheinen dringend notwendig. Ausweis mitbringen. Der Werbeausschuß.
Rimmerer! Morgen, Mittwoch, 7 Uhr, im großen Saal des Gewerkschafts. hauses, Engelufer 24/25, allgemeine Mitgliederversammlung. Der große Bauarbeiterstreit, und welche Lehren zichen wir daraus? Rameraden, erscheint alle Mann für Mann in diefer wichtigen Versammlung. Gleichzeitig weisen wit auf die heute abenb 7 Uhr im Gaal 5 des Gewerkschaftshauses stattfindende große Lehrlingsperfammlung hin und ersuchen, die Jungkameraden auf diese Bersammlung aufmerksam zu machen. Zentralverband der Zimmerer. Firma Maffei, Schwarzkopff. Morgen, Mittwoch, vormittags 11 Uhr, im Rasino Betriebsverfammlung aller entlassenen Kollegen und KolIeginnen. Die Funktionäre treffen sich um 9 Uhr dortfelbft. Alle beteiligten Gewerkschaftsvertreter müssen beftimmt um 9 Uhr anwesend sein. Deutscher Metallarbeiter- Berband.
Beim Zusammenschluß der Lokalvereine zum Verband Deutscher Gastwirtsgehilfen" im Jahre 1898 wurde Ströhlinger mit dem Amt des Haupttassierers betraut. Diesen Posten hat er mit peinlichster Gewissenhaftigkeit bis 1922 verwaltet. Als Kassierer nahm er auch an allen Fragen des Verbandes und des Berufes den allerregsten Anteil, und sein Urteil fand stets die größte Beachtung. Die Achtung und die Wertschäßung, die der Jubilar infolge seines segensreichen Wirkens innerhalb der Gasthausangestelltenbewegung gefunden hat, führten dann auch dazu, daß er nach dem im Januar 1922 erfolgten Ableben von Robert 3eiste zum 1. Verbandsvorsitzenden gewählt wurde. Seiner umfich tigen und unermüdlichen Arbeit, seiner Tatkraft und seiner treuen, gewissenhaften Pflicht erfüllung ist es nicht zuletzt zuzuschreiben, daß der Zentralverband der Hotel, Restaurant- und Caféangestellten die zurückliegenden schweren Zeiten und die unglückliche Berlag: Borwärts- Verlag G. m. b. S., Berlin . Druck: Borwärts- Buchdruckeret Inflationsperiode im 2. Halbjahr 1923 glüdlich über. munden hat.
Berantwortlich für Bolitik: Ernft Reuter: Wirtschaft: Artur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: Friebr. Chlorn; Feuilleton: R. S. Döscher; Lokales und Conftiges: Frig Karstädt ; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin .
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