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Gewerkschaftsbewegung

Gesindedienstbuch im Fleischergewerbe.

ning find infolge der Kapitalfnappheit sehr niedrig gehalten, und so ist es erforderlich, daß sich fein Unternehmer von dieser Gemein fchaft ausschließt, um so mehr, meil, wie der Verfasser jagt, die Streif­Derficherung nicht nur Folge des Selbsterhaltungstriebes, sondern auch Pflicht gegen das Bolfsganze fei.(!) Er versichert, daß die Mittel, welche die Gesamtheit der in der Vereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände zusammengeschlossenen Arbeitgeber zu gegenseitiger Unterstügung aufbringen, fo groß fein fönnen, daß auch fehr bedeutende Streifschaden bei großen Konzernen ohne weiteres ersetzt werden können. Da der Zweck der Streitversicherung der ist, der Bildung von Streifentschädigungsgesellschaften auf regio lange Ausstandsbewegungen zu finanzieren, so ist von naler Grundlage abzuraten, es sei denn, daß die Gesellschaft eine große Zahl von Verbänden verschiedenster Industrie- und Gewerbe, zweige umfaßt, sich über ein größeres Gebiet erstreckt und sich start rückversichert. Einzelne Fachverbände sollen nur dann selb: ständige Streifentschädigungskaffen schaffen, wenn der Zusammen schluß innerhalb des zentralen Verbandes sich lückenlos vollzieht, also obligatorisch ist, wie zum Beispiel beim Gesamtverband der Metallindustriellen, dessen Mitglieder also auf das ganze Reich ver teilt sind. In solchem Falle stärkt der Zusammenschluß innerhalb des Verbandes auch zu gegenseitiger finanzieller Unterstügung das fachliche Streifentschädigungsgesellschaften finden ihren Anschluß an Solidaritätsgefühl und die Verbandsdisziplin. Derartige

Wirtschaft

Preisschleudern im Zigarettenhandel.

Sind Zigaretten Markenwaren?

Rechtsstreit.

Ein intereffanter

Rechtsanwalt Dr. Herbert Freundlich schreibt uns: In letzter Zeit mehren sich in Berlin und anderen Groß­städten die Fälle, in denen die bekanntesten Zigaretten­fabrifen gegen die sogenannten Breisschleuderer gerichtlich vorgehen. Die Fabriken wollen es unterbinden, daß die Kleinhändler die Fabrikate ,, verschleudern", d. h. die Ware zu geringeren als den von den Fabriken vorgeschriebenen Klein handelspreifen verkaufen. Zu ihrem Schuhe haben die Fabriken bei den zuständigen Gerichten einstweilige Verfügungen dahin erwirft, daß den Händlern bei Bermeidung einer gerichtlichen Strafe untersagt wird, Zigaretten zu geringeren als den von den Fabriken vorgeschriebenen Listenpreisen abzusetzen. Sie stützen ihr Recht zu diesem Vorgehen darauf, Zigaretten seien Marten­artikel" und das Preisschleudern sei ein Berstoß gegen§ 1 des Gesezes gegen den unlauteren Bettbewerb. Sie machen ferner

Der Zentralverband der Fleischer hatte zu gestern abend nach en Residenzfestfälen eine öffentliche Berfammlung einberufen, in melcher der Berbandsvorsitzende Baul Hensel über Lichtbild zwang und Stedbrief für Fleischergesellen" refe­rierte. Er führte aus, daß in feinem Gewerbe die gesetzlichen Schußvorschriften für die Arbeitnehmer so wenig beachtet werden, mie im Fleischergewerbe. Das liege aber zum Teil an den Arbeit­nehmern selbst, die sich das gefallen ließen. Die Arbeitszeit­verordnung werde so gut wie gar nicht innegehalten. Zwar sei die Gesindeordnung durch die Revolution beseitigt worden und der § 113 der Gewerbeordnung in Berbindung mit dem§ 820 des BGB. gebe den Arbeitern und Angestellten ein Recht, ein besonderes Zeugnis zu verlangen und lege den Arbeitgebern die Pflicht auf, ein Beugnis auszustellen. Bber die Arbeitgeber des Fleischer: gewerbes halten sich an dieses Recht überhaupt nicht. Bei ihnen eriftieren die sogenannten Berbandsbücher", in die Führungs­atteste für die betreffenden Arbeitnehmer hineingeschrieben werden. Dieser Kontrollbuchawang sei auch jetzt auf die Berkäufe rinnen ausgedehnt worden, und es sei sogar gefordert die Allgemeinheit der Unternehmer durch Rückversicherung in der geltend, daß die Kleinhändler überdies ausdrücklich vertraglich zur morden, durch ein Lichtbild fenntlich zu machen, daß der Inhaber des Buches auch der Eigentümer sei. Es sei selbstverständlich, daß die gelbe Organisation, der Deutsche Fleischergesellenbund, dieses Steckbriefsystem, das gegen alle in der Verfassung festgelegten Schutzbestimmungen für die Arbeitnehmer verstoße, unterstützt habe. Es müsse gegen dieses menschenentwürdigende System durch einen strafferen Zusammenschluß der Arbeitnehmer Front gemachi

merden.

In der Diskussion tam die Uebereinstimmung der Diskussions redner mit den Ausführungen des Referenten derart zum Ausdrud, daß selbst die Redner des Fleischergesellenbundes von den Maß­nahmen ihrer Organisation öffentlich abrückten.

Die Selbstverwaltung der Pontkleiderkassen. Ein gerichtliches Erkenntnis.

Spikenorganisation." Der Arbeitgeber macht auf den Beschluß des belgischen Gewerkschaftsbundes für die Schaffung einer natio werden sollen, aufmerksam und meint, daß ein solches Beispiel nalen Streittafie, in der alle gemertschaftlichen Streiffassen vereinigt bei der Arbeitnehmerschaft der Nachbarländer Nachahmung finden wird.

Einhaltung der Kleinhandelspreise verpflichtet seien, weil die folgt fei.

Lieferung an sie nur unter dieser ausbrüdlichen Bedingung er­

handelstreise Stellung genommen und haben gegen die er Gegen dieses Borgehen haben die beteiligten Klein. laffenen einstweiligen Berfügungen rit folgender Begründung­Widerspruch erhoben:

Sie beftreiten zunächst, daß Zigaretten überhaupt Marten artife!" seien, ferner, daß die Kleinhändler in irgendeiner Beise feien, und zwar weder auf Grund des BGB.( Vertrag, unerlaubte zur Einhaltung der vorgeschriebenen Kleinhandelspreise verpflichtet den unlauteren Wettbewerb. Vor allen Dingen aber behaupten sie, schleudern mit ihren Fabrikaten duldete, sogar gefliffentlich be­daß die weitaus größte Zahl der Zigarettenfabriken das Breis günstigte.

Die Stillegungen in der chemischen Industric. Frankfurt a. M., 29. Oftober.( Mtb.) Die Stillegung der im Arbeitgeberverband für die chemische Industrie in Nassau und Hessen zusammengeschlossenen Werke hat je nach den betriebstechnischen Verhandlung) noch auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes gegen hältnissen und den Kündigungsbedingungen feit Montag begonnen. Täglich werden weitere Berfe ftillgelegt, so z. B. heute die beiden größten Werke des Rhein- Main - Gebietes, die Farbmerte Höchst und die chemische Fabrit Griesheim- Elektron. Die Möglichkeit zu irgendwelchen Verhandlungen hat sich bisher noch nicht ergeben.

Eine große Anzahl solcher Fälle stand in den legten Tagen zur Entscheidung vor der 9. Rammer für Handelssachen des Land­Kleinhändler ausgefallen.

zu verrichten, ohne daß die Berwaltung bereit ist, diese vorgeschries Aftenentwendung aus der Eisenbahndirektion Königsberg? gerichts I in Berlin . Diese ist fast in allen Fällen zugunsten der

Für bestimmte Gruppen von Beamten in verschiedenen Ber­maltungen besteht die Berpflichtung, den Dienst in Uniform bene Dienftkleidung auf eigene Kosten zu liefern. Bielmehr er­laffen die Berwaltungen bis ins einzelne gehende Borschriften über die Ausstattung der Uniformen, Lieferanten, Tragezeit ufm., die Bezahlung aber überlassen sie ausschließ lich oder ganz überwiegend den Beamten, deren Bezüge ohne hin jo gering find, daß sie vielfach nicht einmal zum notdürftigsten Lebensunterhalt, geschweige denn für Wohnung und Kleidung oder gar für eine glänzende Uniform ausreichen.

Der verstorbene Minister Dr. Höfle erfannte diesen Mißstand an und versuchte ihn durch Einführung einer Gelbstverwal tung der Boft fleiberfaffen zu beseitigen, indem er die für jeden Bezirf bestehenden Postkleidertassen zu selbständigen Bereinen mit der Eigenschaft einer juristischen Person umgestaltete. Die Bureautratie aber erfannte entgegen den Absichten des Mini­sters die Selbstverwaltung nicht an und legte ihr vor leberschreitung ihres Aufsichtsrechts die größten Schwierigkeiten in den Weg.

allen Dingen bei der Geſtaltung der Sagung und durch willkürliche

Bei der Postkleiderfasse im Bezirk der Oberpoft direttion Berlin ist es infolgedessen zu einem Konflikt gelommen, der vor einigen Tagen das Schöffengericht in Charlotten burg beschäftigte.

Der frühere Betriebsratsvorsitzende, ein Geschäftsreisender und zwei Beamte, die Vorstandsmitglieder der Postkleiderfasse waren, standen unter der Antlage der aktiven und der passiven Best echung. Borgänge in einem Café, über die eines der Bor­standsmitglieder der Kleiderkasse der Oberpoftdirektion Mitteilung gemacht hatte, murden als Be ste chungsversuch und Bei hilfe dazu ausgelegt und hatten Monate hindurch an. bauernbe Untersuchungen, Vernehmungen, die Sus penbierung von zwei Borstandsmitgliedern und chließlich die Anklage durch den Staatsanwalt zur

Folge.

Die Richter ließen im Gang der Verhandlung wiederholt durch blicken, daß sie nicht verstehen könnten, wie eine Klatschgeschichte aus einem Café zum Gegenstand eines Verfahrens gemacht werden fonnte, das monatelang die Behörden beschäftigte und schließlich zu cinem Aufgebot von zwanzig Zeugen und drei Berteidigern führte. Mach furzer Beratung beschloß das Gericht, in eine Bemeisaufnahme überhaupt nicht einzutreten, sondern schon auf die Aussagen der Sachverständigen der Postverwaltung hin aus rein juristischen Grün­den, da es sich nicht um Handlungen von Beamten, sondern von Privatpersonen handle, fämtliche Angeflagten fostenlos freizusprechen und ihnen die nach§ 467 der Strafprozeßordnung entstandenen Auslagen aus der Staatstaffe zu

erlegen.

Dieses Urteil ist von weittragender grundsäglicher Be deutung, denn es stellt fest, daß die Boftverwaltung in den Bost. fleiderfaffen feine weiteren Befugniffe hat, als jagungsgemäß fest­gelegt find. Die Verwaltung der Kleidertasse ist Vereinsange Iegenheit und fein Postdienst. Das war für jeden denkenden Menschen selbstverständlich indessen das Autoritätsbedürfnis der Behörde glaubte den Kleiderkassenmitgliedern diese Selbständigkeit

nicht zugestehen zu dürfen.

Die Boftverwaltung hat sich im Anschluß an die Borgänge, die zu dieser Anklage führten, sogar herausgenommen, gegen die aus. drücklichen Vorschriften der Sagung, den gewählten Borstand eigen mächtig abzusehen und einen neuen Borstand mählen zu lassen. Nach diesem Urteil wird diese ungültige Wahl natürlich angefochten werden. Diese Gerichtsverhandlung hat das willkürliche Borgehen der Bureaukratie beleuchtet, für die Sagungen und Vor­schriften nur bestehen, wenn sie sie gegen die Beamten an

menden tann.

Memel , 29. Oktober. ( Mtb.) Der Bevollmächtigte des Ein­heitsverbandes der Eisenbahner" für Königsberg , Sauf, ist am Sonnabend wegen angeblicher Aftenentwendung verhaftet worden. Es soll sich nach der Volkszeitung um ein Protokoll einer Dezer nentenbesprechung in Karlsruhe über eventuelle Maßnahmen gegen

einen Streit handeln.

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Der Genoffe Sauf ist inzwischen wieder freigelassen worden, da die Beschuldigung nicht zutrifft. Wie wäre es dem ehemaligen Großadmiral Tirpis ergangen, wenn er in Königsberg wohnte?

Aus den Entscheidungsgründen dieser Urteile ist zunächst fest­zustellen, daß das Gericht sich zwar in den Rechtsfragen auf den Standpunkt der Rigarettenfabrifen gestellt und insbesondere die Frage, ob die von den Zigarettenfabriten hergestellten Fabrikate ,, Martenartikel" sind, im Sinne der Fabriken entschieden hat. eil unter Martenartikeln" solche Baren verstanden merden, die der Fabrikant regelmäßig in gleicher Art, Güte und Bezeichnung in den Berkehr bringt und für die er den Kleinhandelsverkaufspreis berart festsetzt, daß die einzelnen Arten ihren Breis gewissermaßen als Rennzeichen und wesentliche Eigenschaft tragen. Das Gericht hält dann auch ferner das Schleudern mit folchen Martenartikeln für grundfäßlich sittenwidrig und damit als Berstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Protest des italienischen Gewerkschaftsbundes. schaftsbundes an den Präsidenten des Verwaltungsrates des ( JGB.) Zum Schreiben des Internationalen Gemert­Internationalen Arbeitsamtes und zur Brotest refolution der gemeinsamen Sigung des 3GB. und der Sozialistischen Arbeiterinternationale gefellt sich ein Aufruf des Italienischen Gewerkschaftsbundes gegen die faschistische Tyrannei. Es wird darin vor allem gefagt, daß sich die brutale Unterdrückung der gewerffchaft- ftigen. Da nun die beteiligten Kleinhandelstreife in dieser Be­lichen Freiheit, wie sie in der Aufstellung eines faschistischen Organisationsmonopols zum Ausdruck fommt, in keiner Weise recht­fertigen läßt. Die neuesten Schritte sind ausschließlich eine Folge des fraffen Egoismus der Unternehmer und der Monopolmanie der herrschenden Partei, die ans Ruder fam, um die nicht bestehende Gefahr einer Revolution zu befämpfen"." Der Italienische Gewertschaftsbund fann an hand einwandfreien Beweis materials nachweisen, daß die höchste Produktivität und Blüte Birtfamteit der freien Gewerkschaften fällt. Troß der italienischen Industrie in die Zeit der ausgebreitetsten dem wird heute versucht, mit einem Federstrich die Arbeit eines Jahrhunderts zunichte zu machen.

In dem Manifest wird zum Schluß die Hoffnung ausgesprochen, daß die italienischen Arbeiter ihre Interessen trog des Monopol pattes, der von einer verhängnisvollen Mizachtung der Psyche des Arbeiters zeugt, zu verteidigen wissen werden.

Die Union- Label" in Kanada .

größten Zahl der Zigarettenfabriken( 15 von 17) bie gegen bie Trogdem aber hat das Gericht bezüglich der meitaus Kleinhändler erlassenen einstweiligen Berfügungen aufgehoben, weil es mit Recht auf dem Standpunkt steht, daß die entwidelten Grundfäße nur dann Geltung haben können, wenn auch die Fabrikanten ernsthaft auf die Beobachtung ihres Breissystems bedacht sind und nicht selbst das Schleudern begün­ziehung durch Borlegung von Rechnungen und eidesstattlichen Ber­ficherungen glaubhaft gemacht haben, daß die weitaus größte Zahl der Zigarettenfabriken die von ihnen als Preisschleuderer bezeichne ten Kleinhändler troh ber ermirtten einstweiligen Berfügung ständig, und zwar zum größten Teil bis in die neueste Zeit hinein weiter beliefert haben, ist das Gericht zu der Auf­faffung gekommen, daß das Breisschleudern den Zigarettenfabriken felbft genau betannt fein muß, zumal es sich vielfach Schleudern schon seit vielen Jahren betrieben und aud can be folche Kleinhändler handelt, die zugeftandenermaßen das dem Kriege betrieben haben. Das Gericht stellt also fest, daß den meisten antragsstellenden Zigarettenfabriten der ernstliche, Wille, das Breisschleudern zu unterbinden, gefehlt hat und daß sie einen Anspruch auf Rechtsschuh nicht haben. Durch diese Entscheidung haben die Kleinhändler der weitaus größten Zahl der Zigarettenfabriken gegenüber bis auf zwei, die nach Feststellung des Gerichts über die Preisschleuderer eine strenge Lieferungssperre verhängt haben, freie hand gewonnen und fännen, ohne der Ge­fahr einer Straffestlegung durch das Gericht ausgesetzt zu sein, weiter zu billigeren Preisen als den Listenpreisen vertaufen.

um

( JGB.) De fürzlich in Ottawa abgehaltene fanadische Gewerk schaftsfongreß befaßte fich u. a. auch mit dem Problem der Union­Label".( Alle Güter und Baren, die unter gewerffchaft lichen Bedingungen hergestellt werden, sollen mit einer Union- Label", d. h." Verbandsmarte" versehen werden.) Dem zur Behandlung dieses Punktes eingesetzten Komitee lagen 3wei Resolutionen vor. In der ersten Entschließung wird bie Erefutive beauftragt, im Interesse der Förderung des Verkaufs von Gütern mit der Verbandsmarte alle Gewertschaftskartelle in Kanada zur Organisierung von Berbandsmarkenligen" aufzufordern. Die zweite Resolution ladet die Eyefutine und die Provinzvorstände ein, sich mit der Bundesregierung und den Ge­meindebehörden in Berbindung zu setzen, um zu bewirken, daß alle in ihren eigenen Fabriken hergestellten Uniformen( für Trambahn angestellte, Cijenbahner, Polizei ujm.) die Verbandsmarke tragen. Beide Resolutionen wurden angenommen. Die Kommission wies in ihrem Bericht darauf hin, daß die allgemeine Einführung der Verbandsmarte hauptsächlich eine Frage der gründ­lichen Erziehung der Massen und der öffentlichen Meinung sei. Ferner fel zur Berbreitung der Union- Label die Regierung erneut aufwährung eine neue Goldwährung. gefordert werden, die Bertandsmarte gefeglich zu schützen.

Mit dieser ihnen im Ergebnis günstigen Entscheidung werden sich jedoch die beteiligten Kleinhandelstreise nicht begnügen, sondern fie werden bezüglich der beiden Fabriten, die eine Bestätigung ihrer einstweiligen Berfügung erhalten hoben, die Entscheidung des Rammergerichts herbeiführen, um auch eine Entscheidung der Rechtsfragen zu ihren Gunsten zu erreichen.

Die Goldarbeiter in Gera befinden sich in einem Streit. 3u3ug nach dort hin ist fernzuhalten.

Die Streifverficherung der Unternehmer. Unter dem recht merkwürdig anmutenden Titel: Durch Streif: abmehr zum Arbeitsfrieden" berichtet Hans Richter in der Beit­schrift der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände" von Die Zahl der Arbeitslofen in England betrug am 19. Oftober den Fortschritten der durch diese Bereinigung geschaffenen Streif 1 237 900, das sind 20 925 weniger als in der Borwoche, jedoch entschädigungsgesellschaft. Die Beitragssäge für die Streitversiche| 33 822 mehr als zur gleichen Zeit des Vorjahres.

Insbesondere mollen fie dagegen anfämpfen, daß Zigaretten ,, Martenartikel" sind und wollen außerdem nachmeisen, daß das ungerechtfertigte Hochhalten der Kleinhandelspreise eine Durch treuzung der von der Reichsregierung zugejagten Breis abbaumaßnahmen darstellt, zumal Zigaretten feine Lurus artikel, sondern Gegenstände des täglichen Bedarfes sind, wie dies in unzähligen Entscheidungen der Kriegs- und Nachkriegszeit feinen Ausdrud gefunden hat.

Die neue ungarische Währung. Der ungarische Finansminister unterbreitete der Nationalversammlung den Gelegentwurf über eine neue Bährung. Nach diesem Entwurf tritt an Stelle der Kronen­Bengö( 3800 Bengö 1 Silogramm Gold), welcher in 100 Groschen Die Rechnungseinheit ist der ( Garas) zerfält. Die neue Währung wird am 1. Januar 1927 obligatorisch.

Berantwortlich für Bolitit: Ernt Reuter: Birffchaft: Artur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: Friebr. Ektorn; Feuilleton:&. S. Discher; Lokales und Gonftiges: Fris Karstädt ; Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag 6. m. b. S., Berlin , Drud: Borwärts- Buchdruderet und Verlagsanitalt Baul Singer u. Co., Berlin GB. 68, Lindenstrake&

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