Einzelbild herunterladen
 

Die zwei Sparer.

Die deutschen Sparkassen haben für den 31. Oftober einen Spar­tag proflamiert. Es sind allerdings nicht nur die Interessen anderer, die da vertreten werden. Herr Luther , des deutschen Reiches Preis­aufbaumeister, hat ein ermunterndes Telegramm gesandt. Das Er muntern macht ja auch Spaß, wenn man so vor dem Vollen steht. Aber davon abgesehen. Nun tommt in der Sparfanfare der( in­teressierten) Kassen ein Satz vor, der so heißt: Sparen heißt deutsch handeln. Das klingt sicher recht schön und läßt die deutschen Herzen merklich höher schlagen. Gefühl ist ja ganz gut, aber Zagif ist doch besser. Die Teutonenseelen mit dem Riefenton fum von Schnaps und Schampus verstoßen demnach mit echtem furor alkoholicus gegen deutsche Art und Sitte. Allerdings wirklich nicht dadurch allein. Weiter: Der Durchschnittsfranzose ist wegen seiner rationellen Lebensweise und seines Spartriebes bekannt. Wir platatieren für Sparen das deutsche Firmenzeichen. Vielleicht hängt der Franzose die Trifolore heraus. Es sind eben die alten Regel­flubmanieren. Warum dieser Weltkrieg, der unzählige fleine Spar­fonten in den Inflationsschutt wehte? Warum diese fomische Spar­tagsphrase, wenn wir sehen, wie andere, die es in Fülle haben, schrankenlos sich alle Genüsse leisten können, während Millionen am Abend nicht wissen, wovon sie am nächsten Mittag satt werden sollen?

Warum dieser Zoll- und Wucherfrieg gegen das, was die ver­bogene Weltanschauung unserer Nationalfanatiker den inneren Feind nennt, der die Stabilität der Wirtschaft erneut in Frage stellt, das Heer der Arbeitslosigkeit um Hunderttausende vergrößert, die Brot­fahrippen fleiner, und die Kindersterblichkeit größer macht? Um des Sparens oder um der agrarischen Geldtasche willen? Das ist kein Programm der Gehässigkeit, aber es ist eine Mahnung an die Be­trogenen und Ausgeplünderten, nicht zu leicht zu vergessen., Unsere flugen Regierungsmänner proflamieren so gern das ungerechte Gemeinschaftsgefühl. Denn das ist der Unterschied: Beim Kapi. talisten wird das Sparen eine Art Sport, für die Millionen Arbeiten den ist es jedoch Lebensnotwendigkeit. Die Versicherung deutsch zu handeln ist eine abgeschmackte Phrase, die heute ihre Zugkrajt verloren hat und bestimmt nicht zua Sparen anregen wird.

Die verräterische Stimme.

Das Schöffengericht hatte den Schlächtergesellen Adolf D. wegen Einbruchsdiebstahls und fajmerer Körperverlegung zu einer Ge­fängnisstrafe ron 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt. Gegen diese Entscheidung hatte D. Berufung eingelegt, die jetzt vor der Strafkammer des Landgerichts II verhandelt wurde. Die Be­gebenheiten, die also noch einmal aufgerollt werden mußten, ent­behren nicht einer gewissen Tragikomit.

2 g ading

Die Geächteten.fciteme

Rechtliche Besserstellung des unehelichen Kindes!

Die Durchsetzung der auf dem Boden der väterlichen Gewalt ruhenden bürgerlichen Ehe hat am schwersten die Kinder betroffen, die außerhalb des Rahmens der als allein fittlich anerkannten ehe­lichen Geschlechtsverbindung erzeugt find. Hat das natürlicher empfindende Mittelalter den" Bastarden" oft noch ein Stüd gesells schaftlicher und selbst rechtlicher Anerkennung zuteil werden lassen, so hat das sittenstrenge" moderne Bürgertum um so rücksichtsloser die Früchte der eigenen und anderer Jugendfünden" dem Elend preisgegeben, bis zu dem nichtswürdigen Rechtssatz des§ 1589 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Ein uneheliches Kind und deffen Bater gelten nicht als verwandt." Die Naturgesetze mit Füßen getreten im Dienste des rücksichtslosen Eigennuzes und der Sittlichkeitsheuchelei der herrschenden Gesellschaft!

-

Die Wirkungen dieser Acchtung sind verheerend. Im Durchschnitt der Jahre 1901 bis 1921 find von 100 Neugeborenen im Deutschen Reiche gestorben: ron ehelichen 16,2, von unehelichen aber 27, das sind im Verhältnis zwei Drittel mehr! Seit dem Kriege hat sich dieses Berhältnis bei absoluter Besserung der Zahlen beider Gruppen- noch wesentlich verschlimmert. 1919/21 war die Zahl: eheliche 12,4, uneheliche 24,2, also fast das Doppelte. Von den Ueberlebenden verfällt ein unverhältnismäßig großer Teil der Verwahrlosung. Paul Hirsch stellt in seinem treff lichen Buche: Berbrechen und Prostitution als soziale Krankheits erscheinungen" reiches Material darüber zusammen. Danach ist der verhältnismäßige Anteil der Unehelichen an der Zahl der Fürsorge­göglinge mindestens dreimal so groß als der der gleichaltrigen Ehe­lichen. Ueber ein Viertel der Zuchthaussträflinge waren unehelich. llnd v. Rohden schätzt die Zahl der verbrecherischen Unehelichen auf ein Fünftel ihrer Gesamtzahl. Aehnlich ist es mit ihrem Anteil an der Prostitution. In all dieses Elend, überwiegend die Frucht un­barmherziger Kirchenlehren und heuchlerischer bürgerlicher Wohl anständigkeit, wird gut ein neuntel unserer Boltsgenossen hinein­geboren. Von den in den Jahren 1918-1921 geborenen Kindern waren 11,8 Proz. unehelich.

Im

Kein Wunder, daß seit langer Zeit alle ernsthaften Sozial­politiker die Beseitigung jener schmählichen Rechtsungleichheit gefor dert haben. An ihrer Spize die Sozialdemokratie. Kampf um die Weimarer Berfassung spielte die Frage der rechtlichen Gleichstellung aller Kinder eine große Rolle. Kaum nötig, zu sagen, daß unsere Anträge der Ablehnung verfielen. Das Ergebnis, das schließlich doch in der Hauptsache unseren Bemühungen zu verdanken war, ist der Artikel 121 der Grundrechte:

Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche, seelische und gefell schaftliche Entwicklung zu schaffen wie den ehelichen Kindern."

In einer Entschließung wurde die Reichsregierung zur Vorlage eines Gesetz entwurfs aufgefordert, der die rechtliche und joziale Stellung des unehelichen Kindes im Sinne dieses Artikels neu regelt.

Nach sechs Jahren kommt die Regierung diesem Auftrage nach. Das Reichsarbeitsblatt" veröffentlichte vor kurzem den

"

und Erwerbsverhältnisse des Baters in Betracht gezogen werden, allerdings mur, soweit dies im Hinblick auf die sonstigex Unterhaltsrerpflichtungen des Baters und bei ange­messener Berücksichtigung seiner übrigen Berbindlichkeiten der Billig­feit entspricht". Diese fautschutartige Bestimmung besagt, daß das kind noch immer gegenüber den ehelichen, für die eine solche Be­Kind noch immer gegenüber den ehelichen, für die eine solche Be­schränkung nicht ausdrücklich ausgesprochen ist, im Nachteil ist. Selbstverständlich sind bei einer Reihe nebeneinander bestehender Verpflichtungen die einzelnen in Einklang zu bringen und nötigen­falls entsprechend zu fürzen. Dieser allgemeine Grundsatz hätte auch in diesem Fall genügt. Seine besondere Hervorhebung be deutet eine unzulässige Zurüdfegung des schen ohnehin durch seine Gesamten Familienverhältnisse benachteiligten unehelichen Kindes.

Eine wesentliche Verbesserung des bestehenden Rechtszustandes liegt in der Beseitigung der Einrede der mehrfachen Beta wohnung. Nach dem geltenden Recht(§ 1717 BGB.) gilt als Later, wer der Mutter innerhalb der Empfängniszeit beigewohnt hat, es sei denn, daß auch ein anderer ihr innerhalb dieser Beit beigewohnt hat". Man weiß, wie viele Gemeinheiten bis zum Meineid zum Schaden von Mutter und Kind diese Vorschrift zur Folge gehabt hat, die für die Sünde der Mutter das Kind büßen, den Bater aber frei ausgehen läßt. Die Fassung des Entwurfs beseitigt die Einschränkung und schreibt in Abs. 3 die Haftung mehrerer Berpflichteter als Gesamtschuldner Das heißt: jeder haftet auf Berlangen für die gesamte Verpflichtung, fann aber die übrigen Beteiligten zur entsprechenden Mittragung dieser Verpflichtung heranziehen.

Dor.

Ein Mangel ist, daß die Unterhaltspflicht grundsätzlich nur bis zum vollendeten 16. Lebensjahr des Kindes gelten soll. Aus genommen bleibt der Fall, daß das Kind wegen Gebrechens zur Selbsterhaltung außerstande ist( so schon nach geltendem Recht) oder, daß seine Berufsausbildung, sofern sie mit Genehmigung des Vaters oder des Vormundschaftsgerichts eingeleitet worden, noch nicht abge­fchloffen ist( neu).

Schließlich bring: der Entwurf in bestimmten Fällen auch ein Erbrecht des Kindes, freilich nur in dem beschränkten Umfang des Noterbrechts( Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils). Nach dem geltenden§ 1712 ist nach dem Tode des Vaters der Erbe berechtigt, das Kind mit dem Pflichtteil eines ehelichen Rindes anstatt des ihm sonst noch zustehenden Unterhaltsanspruchs abzufinden. Das ist eine Borschrift zum Schaden des Kindes, da sie in der Regel nur dann zur Anwendung fommen wird, wenn sich daraus eine Ersparnis des Erben auf Kosten der Kindesansprüche ergibt. Der Entwurf läßt dieses Abfindungsrecht nur noch der Ehefrau und den ehelichen Kindern, die den Vater beerben, und bindet es an die Genehmigung des Bormundschaftsgerichts, die zu versagen ist, wenn die Abfindung eine unbillige Härte für das Kind darstellen würde.

Neu ist weiter, daß das Kind, falls der Erbe nicht zu den vor­genannten Personen gehört, anstatt des Unterhalts selbst die Ab­Erfindung durch den Pflichtteil fordern fann. Ferner fann es, wenn ihm beim Tode des Vaters tein Unterhaltsanspruch mehr zusteht, von dem Teil des Nachlaffes, der nicht der Ehefrau oder den nahen Verwandten zufällt, einen der Billigkeit entsprecher.den Beitrag zu seinem Fortkommen verlangen.

Entwurf eines Gefeßes über die unehelichen Kinder und die Annahme an Kindesstatt. Der Entwurf bringt die füllung einer Reihe von Forderungen, die bisher vergeblich von reformfreundlicher Seite gestellt wurden. Eine Reihe besonders gehäffiger Benachteiligungen des unehelichen Kindes und seiner mutetr sind darin beseitigt. Auch§ 1589 Abs. 2 erhält die sach­

zwischen einem unehelichen Kinde und seinem Vater sowie deffen Eltern bestimmen sich nach den Vorschriften des sechsten Titels," d. h. nach den Bestimmungen dieses Entwurfs. Die gleiche Bestim­mung wird als Abfaz 2 in§ 1705 BGB. eingeschoben.

Der einzige Zeuge, im Gegensatz zu dem großen und stattlichen Angeklagten cin fleines verhuseltes Männchen, weiß folgende Ge schichte zu erzählen: Vor ungefähr Jahresfrist fam er ziemlich spät durch eine einsame und schlecht beleuchtete Straße in Pantom. Bor einem Hause, das hinter einem kleinen Borgarten lag, sah er píöz­lich aus einem meit geöffneten Parterrefenster vorsichtig einen Mann fteigen, der einen wohlgefüllten Sad in seinen Händen hielt. Der 3euge suchte sich sofort hinter einem Baum zu verstecken, war aber von dem Fremden schon bemerkt worden. Dieser trat sofort auf ihn zu, fah ihn drohend an und sagte mit tiefer Stimme: Daß Du Dein Maul hältst, ich war bei meiner Braut!" Im Moment volkommen eingeschüchtert, magte der fleine schwäch­fiche Mann nicht einen einzigen Laut von sich zu geben. Kaum aber war der geheimnisvolle Besucher an der nächsten Straßenede angelangt, da erholte fich der Zeuge von seinem Schreden und schrie Sellend in die Nacht hinein: ife! Einbrecher!" Schon wollte sich der Berratene auf den fleinen Widersacher stürzen, da sah er Leute herbeieilen. Er warf das Paket von sich und verschwand mit den Worten: Warte, Dir fprech id wieder!" in die tiefe Nacht hinein. In dem Sack befanden sich wäsche und Kleidungsgemäßere Faffung: Die Wirkungen der Verwandtschaft stücke, die aus der Wohnung, die der Unbekannte durch das Fenster verlassen hatte, gestohlen waren. Alle polizeilichen Ermittlungen nach dem Täter blieben zunächst erfolglos. Auch der Zeuge denkt allmählich nicht mehr an sein nächtliches Abenteuer. Nach ungefähr tiei Wochen führte ihn mieder einmal der Weg durch jene Gegend. Da traten plöglich aus einer Nebenst: aße zwei junge Männer auf den Zeugen zu, rempelten ihn an und fielen ohne jeden Grund mit Stöden über den völlig Ahnungslosen her. Er stürzte zu Boden und hörte im weiteren Verlauf dieses ungleichen Rampfes eine ihm mohlbefannte tiefe Stimme fagen: 50, Du Lump, das is für neulich!" ezt flammerte fid der Ueberfallene mit seinen Ichten Kräften an den Befizer dieser Stimme fest und rief laut um Hilfe. Herbeicilenden Baffanten gelang es denn auch, den Angreifer festzunehmen und auf die nächste Polizeiwache zu bringen, wo er als der jetzt angeflagte Schlächtergeselle D. festgestellt wurde. Dieser sucht nun entschieden in Abrede zu stellen, daß er und der nächtliche Einbrecher ein und dieselbe Person jeten. Aber der Ueberfallene bleibt fest bei seinen Aussagen und behauptet auch jetzt in der Be­rufungsverhandlung, daß jeder Irrtum von seiner Geite aus­geschlossen sei. Er, der Zeuge, fei jo furchtbar geschlagen werden, daß seine Frau über sein geschwollenes Gesicht laut gemeint habe. Darauf hätte er ihr sofort erzählt, daß dieser Ueberfall ein Rocheaft jenes Mannes gewesen sei, den er damals bei dem nächt lichen Einbruch überrascht habe. Das Gericht ſetzt auch keine Zweifel in die Angaben des Zeugen und verwirft die Berufung des D. Es bleibt also bei dem 1 Jahr und 8 Monaten Gefängnis.

um

10

Warnung vor einem Wohnungsamtsschwindler. Seit einiger Zeit werden Wohnungssuchende, die sich auf dem Wohnungsamt in die Bewerberliste haben eintragen laffen, von einem Schwindier aufgesucht, der angibt, vom fommen, Mart Eintragungsge bühr einzuziehen. In einigen Fällen ist ihm der Schwindel auch geglüdt. Wie das betreffende Wohnungsamt mitteilt, werden auf diese Art überhaupt feine Gelder eingezogen, auch werden keine Eintragungsgebühren, die ganz in Fortfall gekommen sind, erhoben. Es wird gebeten, den mann, sollte er diesen Schwindel wiederholen, der Polizei zu übergeben. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß sämtliche Beamte und Angestellte der Wohnungsämter mit einem gestempelten Licht bildausweis versehen sind, der auf Verlangen stets vorgezeigt werden muß.

Die teuren Seefische.

Am Freitag nachmittag haben im Reichsernährungs­ministerium Besprechungen mit den Fisch händlern stattgefunden, an denen auch der Leiter der mittleren Preisprüfungsstelle teilgenommen hat. Wie wir erfahren, werden die Verhandlungen in den nächsten Tagen in der Preisprüfungsstelle weiter fortgejezt werden mit dem Zwed, die augenblidlich viel zu hohen Preise für See fische auf ein erträgliches Maß zu senken. Auch das Reichswirt schaftsministerium wird in dieser Angelegenheit wahrscheinlich noch eingreifen, da sich ergeben hat, daß die deutschen Regefabrifen, die den Hochseefischern die Fanggarne liefern, ebenso wie andere deutsche Industrien noch immer ihre Erzeugnisse zu verhältnismäßig billigen Breisen nach England liefern, so daß die deutschen See­fischer von dort ihre Fanggeräte oft mit riesigen Aufschlägen zurüdtaufen müssen. Es soll vor allem dafür gesorgt werden, daß die deutschen Seefischer die Neke zu den Preisen erhalten, die die Fabrikanten als Exportpreise festiegen. Die Ber­treter der Berliner Fischhändler wiesen darauf hin, daß es sich bei Den aufgeführten Auktionspreisen um den Durchschnittspreis fämt Eicher Größen und Qualitäten der betreffenden Sorten auf sämtlichen

Weiter soll die grundsähliche Ausschließung der Mutter des Rindes von der elterlichen Gewalt wegfallen. Doch soll ihr dieses Recht nur aus besonderen Gründen vom Vormundschaftsgericht im Interesse des Kindes verliehen werden. Das Gleiche fann dem Later gegenüber erfolgen: eine Folge der neuentdeckten phyfiolo­gischen Tatsache der Verwandtschaft mit seinem Kinde.

Eine weitere Berbefferung bringt§ 1708. Nach dessen geltender Fassung hat der Vater dem Kinde das Maß des Unterhalts entsprechend der Lebensstellung der Mutter zu gewähren. Nach dem Entwurf sollen nun auch die Vermögens­

Auktionsplätzen an der deutschen Küste handelt. Bon diesen in Betracht gezogenen Größen und Qualitäten kommen nach Berlin meistens nur die größeren und besseren Sorten, während die nicht marktfähige Ware größtenteils zur Industrie, zum Teil sogar als unverkäuflich zu sehr niedrigen Preisen in die Fischmehlfabriken geht. Auf der anderen Seite aber darf doch nicht vergessen werden, daß man das Berliner Publikum monatelang unausgesetzt bearbeitet und ihm den Konsum von Seefischen nahegelegt hat, und daß mun der Bevölkerung in dem Augenblic, wo es fich tat­sächlich etwas an den Konsum von Seefischen gewöhnt hat, dieser Konsum ganz gewaltig verteuert wird.

Geflügelausstellung.

In der großen Radiohalle am Raiserdamm wurde gestern nachmittag die 28. Allgemeine Geflügelaus ausstellung des Berliner Geflügelzüchtervereins Fortuna " er­öffnet, und zwar als 2. Berliner Junggeflügelscheu. Diese Form wurde gewählt, um den Züchtern und dem großen Publikum zu beweisen, daß es durchaus möglich ist, im zeitigen Frühjahr erbrütete Tiere soweit zu bringen, daß sie Ende Oktober vollkommen aus gewachsen und ausgemästet sind und gerade dann mit dem Eierlegen beginnen, wenn die alten Hühner damit aufhören, wodurch ein etwa 4000 Stüd ersttlasfiges Geflügel aller Art. 750 Rhodeländer Hühner aus dem gesamten Deutschland , der Schweiz , Desterreich, Dänemark und Holland bedeuten eine Sammlung, wie sie noch auf teiner deutschen Ausstellung gezeigt worden ist. Daneben schwere Fleischhühner wie Plymouth , Wyan­dottes, Orpington und die durch Eierlegen ausgezeichneten Reichs­hühner, Steirer, Italiener und Minorias . Auch Zierhühner wie Kämpfer, Sumatra , Weißhauben und ähnliche sind vertreten. Von dem ausgestellten Wassergeflügel fallen vor allem die schweren Toulouser und Emdener Gänse, die Bekingenten und leichte indische Laufenten auf. Die Tauben sind mit nahezu 1300 Cremplaren aller Rassen, Spielarten und Farbenschlägen vertreten. In einer Sonderabteilung fommt auch die Industrie der Geflügelzucht mit Brut- und Aufzuchtapparaten, Geflügelftallungen, Futtermitteln und Medikamenten zur Geltung. Die Ausstellung ist bis Sonntag, den 1. November, abends 7 Uhr, geöffnet.

Raufbolde im Kampf gegen Schuhpolizei.

Eine schwere Schlägerei gab es gestern abend in der Ordens meisterstraße zu Tempelhof . In der Schantwirtschaft von Dito Ried machten drei Brüder, Friedrich, Otto und Julius R. und ihr Freund Willi S., die alle in der Kaiser- Wilhelm- Straße wohnen, eine größere Beche und mollten dann nicht bezahlen, Siegriffen den

Auch die Ansprüche der Kindesmutter sollen eine fleine Erweiterung erfahren. Außer für die ersten sechs Wochen nach soll auch für die letzten vier Wochen vor der Geburt der Mutter ein Anspruch auf Unterhalt zustehen. Desgleichen, soweit es den Berhältnissen und Verpflichtungen beider Teile entspricht, eine Ents schädigung für den ihr durch Schwangerschaft und Geburt ent­stehenden Vermögensschaden.

Man sieht, der Entwurf entspricht nicht allen Forderungen, die wir vom Standpunkt der Menschlichkeit und im Interesse einer ge­funden Bevölkerungspolitik zu stellen haben. Es wird bei seiner Beratung noch manche Lücke auszufüllen sein. Die Erfüllung jener Forderung der Grundrechte: gleiche Bedingungen für ihre leibliche, seelische und gesellschaftliche Entwicklung, wie den ehelichen Kindern, bringt er tro mancher anzuerkennenden Besserung des geltenden Simon Rabenstein. Rechts noch nicht.

irt und dessen Tochter tätlich an, ebenso andere Leute, die noch dazu kamen, u. a. einige Mitglieder des Reichs. banners. Als der Wirt das Ueberfallfommando Südring" zu Hilfe rief, wandten sich die Angreifer auch gegen die Beamten und leisteten ihnen tätlichen Widerstand. Friedrich R. stieß einen Beamten so muchtig, daß er zu Boden fiel und schlug auf ihn ein. Der Beamte gab in der Notwehr einen Schuß ab, der R. in die linke Bruftseite traf. Der Berlezte wurde nach der Rettungsstelle gebracht. Die drei anderen fonnten nur mit Mühe zu ihrer Feststellung nach der Reviermache gebracht werden. Bemerkenswert war wieder einmal die Haltung eines Teiles des Bublikums. Statt den Beamten in ihrer schweren Arbeit gegen offenfundige Raufbolde zu helfen, nahm die Menge auch hier wieder gegen die Beamten Stellung, so daß die Beamten sich die gegen sie Andrängenden mit der Pistole Dom Leibe halten mußten. Alle ruhig Denkenden, die sich in solche Händel einmischen, sollten alles tun, um die aufgeregte Bevölkerung

von der Notwendigkeit eines energischen Eingreifens jener Beamten zu überzeugen, die doch als Schuh polizei zum Schutz der ruhigen Einwohner und Staatsbürger da sind.

Bon einem schweren Straßenunfall wurde am Freitag abend Baden betroffen, der in Berlin zu Besuch weilt. In der Reinicken­der 34 Jahre alte Lehrer Johann Köberisch aus Lörrach dorfer Straße sprang er von einem Triebwagen der Linie 32 und geriet unter den Anhänger, der ihm sofort beide Beine ab= fuhr. Die Feuerwehr brachte den Schwerverletzten in das Jüdische Krankenhaus, wo fofort beide Beine amputiert werden mußten.

Elfenbahnunglückt bei Hagse i. W.

' Hente früh 3% Uhr fuhr ein von Haspe Heubing tommender Güterzug bei der Einfahrt in den Bahnhof Hagen - Edesen auf ein belegtes Gleis. Hierbei wurde der letzte Wagen der auf dem Gleis stehenden Güterwagengruppe ger­trümmert. Die Lokomotive und die ersten beiden Bagen des Güter­zuges fielen um, wobei otomotivführer and Heizer getötet wurden. Der Materialschaden ist erheblich. Die Schuld an dem Unfall trägt der Fahrdienstleiter eines Stellwertes, der die Bustimmung zur Einfahrt auf das besetzte Gleis gegeben hat.

Wieder ein Eisenbahnunglü in Frankreich . Bei Caen ent­gleifte am Freitag nachmittag um 2 Uhr ein Schnellzug. Die Loto­motive stürzte die steile Böschung hinab. Drei Bersonenwagen murden zertrümmert. 3ahlreiche Personen erlitten zum Teil sehr schwere Verlegungen. Sämtliche Infassen eines Abteils erster Klaffe wurden mit gebrochenen Beinen auf­gefunden.