Die Erregung des Berfehrspersonals bei jeber in bie Länge gezogenen Lohnbewegung fönnte leicht vermieden werden, wenn die Leitungen der Unternehmen ein wenig mehr soziale Einsicht und Entgegenkommen zeigen würden. Der Dienst des Personals ist schwer, verantwortlich, zum Teil ungesund und die Bezahlung un genügend. Der Führer und der Mann mit der Geldtasche, der 3ug genügend. Der Führer und der Mann mit der Geldtasche, der Zug fahrer, der Zugbegleiter und die Fahrkartenausgeberin: fie befinden sich mit der übergroßen Mehrzahl ihrer Fahrgäste in gleicher sozialer Lage. Hier treffen sich die Interessen der Arbeiter in den Berkehrsbetrieben mit den Forderungen der Kopf und Handarbeiter in den
alles mögliche bet thm gefunden habe, fo müffe man boch auch be. I bie Straßenbahn fonnte nicht welter fahren. Es befen fich fange denten, daß er jeit 1889 jelbst Sammler fei. Bei seiner Retten von haltenden Straßenbahnwagen, die besonders ben Verfehr Arbeit über die Pfalz sei er auch mit dem Hohenzollernschen in der Innenstadt lahmlegten. Auf der entgegengesetzten Seite ausarchiv in Verbindung gekommen, da es sich um die Be- fonnte der Straßenbahnbetrieb dadurch aufrechterhalten werden, ziehungen der Hohenzollern zu der Pfalz handelte. Erstaunt ſei er daß man die Wagen über die tote Stelle hinausschob. Die Schupo gewesen, als er plöhlich von dem Finanzministerium den Auftrag sperrte den Blaz ab, um zu verhindern, daß die zerrissenen oder erhielt, ein Gutachten über die Vermögensverhältnisse der Hohen durch die Hize geschmolzenen Drähte auf Passanten herabfielen. zollern zu erstatten. Wie man auf ihn gefommen sei, misse er nicht. Man sage ihm auch landesverräterische Beziehungen
Fabriten. Nur der metteſtgehende organisatorische Zusammenschluß Algemeine Funktionärinnen- Konferenz
in den freien Gewerkschaften tann ihr Los bessern.
Bußtag.
Den ehrlichen uten wird es heute nicht besser gehen als fonft, fie büßen unfreiwillig über 365 Tage hindurch. Auch ist der Be griff der fündigen Seele bekanntlich ein durchaus verschiedener. Jene Bucherbolde, die aus der Unersättlichkeit ihrer Profitgier heraus ein ganzes Bolt an den Bettelstab bringen wollen, find schließlich weit fündiger als die„ Gottlosen, die fich nicht des fonntäglichen Seelenbades unterziehen. Heute werden sie nun alle geschlossen sein: die Theater, die Tingeltangelrevuen und die Bühnen, die mehr oder minder hochwertige Dramatit spielen, die fleinen Varietés und die theatralischen Stätten, wo mimische Kunst Triumphe feiert. Die Cafés werden ihre Pforten verriegeln, die Rinos brach liegen, Musif jeglicher Art wird streng verpönt sein, ein Tag der Dumpfheit und der gelangweilten Gesten, so wie es das Gesetz befiehlt. Auch die Bars, die Dielen und Tanzzirkel im Besten werden sich für heute mit Bußgefühlen zur Ruhe setzen. Eie werden gesperrt werden, wahrscheinlich nur nach außen. Dem fleinen Mann aber, dem Werftätigen, der sechs lichtlose Wochentage im Arbeitsraum steht, schaffend für Leute, die einen Tag im Jahre vorschriftsmäßige" Buße tun", um die übrigen 364 Tage defto teder gegen ihre Boltsaenoffen zu fündigen, wird man diesen freien Tag mit peinlicher Strenge verefeln. Er darf in feiner Wirtschaft ein bißchen verstimmtes Klavierpaufen hören, und fet es noch so harmlos und noch so wenig amüsant. Er darf fein Kino besuchen. Er soll Buße verrichten für das, was die anderen ver brochen haben. Eine etwas ungleiche Teilung der staatserhaltenden Ceschäfte. Im eleganten Westen der Stadt wird man sich heute nur streng privatim erluftigen. Ordnung muß sein und das Gesicht gewahrt werden. Morgen ist Donnerstag. Und bis zum nächsten Bußtag ist immerhin ein Jahr.
Daß man anderen Tages wieder gut bei Stimme ist, dafür sorgt das wohlgefüllte Portemonnaie des„ Entfühnten". Die Methode der geregelten Seelenerleichterung schafft schließlich erst die Boraus fetzungen für die andere Brande: die der bedenkenlosen Volksaus plünderung. Die dadurch bedingte radikale Buße der werftätigen Maffen wird ebenso ausgedehnt wie durchschlagend sein.
Der Prozeß Hauck.
Angeklagter zu 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis verurteilt Vor dem Schöffengericht Charlottenburg begann gestern früh unter Borsiz von Landgerichtsdirektor Crone die Verhandlung wegen der großen Archivdiebstähle, deren Aufdeckung im Frühjahr dieses Jahres in der wissenschaftlichen Welt das größte Aufsehen erregt hatten, da es sich herausstellte, daß die Sammlungen und Archive nicht nur in Deutschland , sondern auch in Desterreich und im Batifan in umfangreichstem Maße ausgeplündert waren, wobei es sich vielfach um die feltenften und wertvollsten Autographen be rühmter Männer und historisch wertvoller, zum Teil sogar sehr alter Dokumente handelte. Angeflagt find wegen fortgefeßten Dieb ftahls der Privatgelehrte Dr. Karl haud und sein Mitarbeiter Karl Hohenlocher wegen fortgelegter Hehlerei, Hohenlocher ist außerdem noch angeflagt wegen unberechtigter Beilegung des Abelstitels, da er sich ständig von Hohenlocher nennt.
Der Angeklagte Dr. Karl Haud entstammt einer angesehenen Kölner Familie, ist jezt 57 Jahre alt und genoß in der Gelehrten melt einen vorzüglichen Ruf als historifer, so daß er Be ziehungen zu hochstehenden Persönlichkeiten erhielt. Infolgedessen batte er auch 3utritt zu den staatlichen und Privat. archiven des In- und Auslandes, um dort Studien zu machen. Beichen Ruf er als Gelehrter besaß, geht daraus hervor, daß er vom Breußischen Finanzministerium den Auftrag erhielt, in der Frage der Auseinandersetzung mit dem Hohenzollernhause ein Gutachten zu erstatten. Aber bereits in den Jahren 1906 oder 1907 hatte er begonnen, das ihm gefchenkte Vertrauen in schnödester Weise zu mißbrauchen. Aus den ihm zugänglichen Urfunden hatte er Tausende von Autographen, Briefen und anderen wertvollen Schriftstüden an sich ge. bracht. Der zweite Angeklagte Karl Hohenlocher lebte mit Haud seit dem Jahre 1911 zusammen und es bestanden zwischen den beiden sehr innige Beziehungen, die noch Gegenstand besonderer Erörterungen in der Verhandlung fein werden. Die beiden Angeschuldigten sollen nun gemeinsam einen schwunghaften Handel mit Autographen seit dem Jahre 1911 betrieben haben. Hohenlocher führte unter Zulegung des Adelstitels die Korrespon denz, während Haud fich zurüchielt. Bei der Haussuchung in der gemeinsamen Wohnung wurden
Körbe und Koffer, angefüllt mit den entwendeten Schriftftüden, vorgefunden. Es wurde dann auch ermittelt, daß bei der Mitteldeutschen Kredit. bant und beim Wiener Bankverein in Wien Safes gemietet waren. Auch hier wurden Unmengen der wertvollsten Dokumente zutage
gefördert.
Der Angeklagte Haud, eine hochgewachsene Figur, mit furz geschnittenem Knebelbart und Brille, macht den Eindrud eines stillen Gelehrten. Er erklärte zu Beginn der Verhandlung, daß er durchaus die Wahrheit sagen wolle, was er ja auch von Anfang an getan hätte. Landgerichtsdirektor Crone hieit ihm entgegen, daß er damit auch das Beste tue. Der Angeklagte Dr. Haud äußerte fich ausführlich über seine Handlungsweise. In München habe er im dortigen Staatsarchiv gearbeitet, weil er material für ein Bert über die Geschichte der Kurfürsten der Pfalz sammeln mußte. Im übrigen bestreitet der Angetlagte auch, überhaupt in folchem Umfange, wie es die Anflage ihm zur Last legt, Archivarien sich angeeignet zu haben. In der Folge habe er zehn Jahre lang tein Archip betreten. Erst 1917, nachdem er durch die Kriegsverhältnisse mit seinen Nerven heruntergekommen war, habe er sich wieder wissenschaftlichen Studien hingegeben. In Wien war er im Hof und Staatsarchiv tätig. Wieviel er entwendet habe, tönne er heute nicht mehr sagen, aber so viel, wie man annehme, nicht. Wenn man
B
Freitag, den 20. November, abends 7 Uhr in den Sophien- Sälen, Sophienstr. 17-18 Tagesordnung: 1. Die Auslandspolitit. Refererfin: Genoffin Clara Bohm- Schuch . 2. Aussprache. 3. Berschiedenes. Türkontrolle L. Kreis.
nach. Das müsse er entschieden bestreiten. Alles mögliche habe man ihm auf diesem Gebiete nachgesagt. Die erste Frage, die man bei feiner Bernehmung an ihn richtete, ging dahin:
Haben Sie Erzberger gefannt?"
Der Angeklagte hatte infolge dieses staatlichen Auftrages Gelegen heit, alle Aften einzusehen und sich viele Hunderte Archivarien angeeignet.
Der Angeklagte soll sich dann über seine Beziehungen zu Hohen locher äußern. Er erflärt, Hohenlocher hätte einen geistig regen Eindruck auf ihn gemacht, so daß er ihn bei seinen Arbeiten hinzugezogen hatte, wenn er auch feine Borbildung besaß. In seinem ganzen Leben habe er, Haud, nie eine Neigung zu einer Frau verspürt. Er sei immer ein menschenscheuer Mann gewesen. Er bestreitet entschieden, aus Gewinnsucht gehandelt zu haben. 14000 hätte er Hunderte von Zeitungsspalten mit Beröffentlichungen über Autographien hätte er selbst getauft. Wenn er gewollt, die hohenzollern , von denen er durch die Archivarien über die Hohenzollernfamilie erfahren hatte, füllen fönnen. Er behauptete dann mit größtem Nachdrud, daß seine besondere Beran. agung ihn auf diese Bahn getrieben hätte. Einmal sei es feine Sammelleidenschaft und dann wieder ein gemisfer Fetischis mus gewesen. Im Jahre 1883 habe er als 14% jähriger Junge die Handschrift des Fürsten Gortschatom, des erstemal besondere Empfindungen gehabt. Ganz besonders hätten Antipoden von Bismard, in Händen gehabt und dabei das ihn die Namenszüge von Bismard, Eduard VII. , Wilhelm II. Friedrich dem Großen und der Königin Vittoria von England ge reizt. In der zehnmonatigen Haft in der Zelle habe er sich nach der Ursache der Triebrichtung gefragt, und er finde den Grund in einer Gräberliebe( Taphophilie). Es sei eine eigenartige BeranLagung von ihm, auf Kirchhöfen zu wandern. Schon als Gymnafiaft und Student fei er nachts über die Kirchhofsmauern geflettert und habe die Nacht über auf Gräbern gesessen. Die medizinischen Sachverständigen, Medizinalrat Dr. Dyhrenfurth und Sanitätsrat Dr. Hirschfeld, hielten den Angeklagten zwar für Zurechnungsfähig, gaben aber zu, daß sein Triebleben bei seinen Berfehlungen eine gewisse Rolle gespielt habe und daß dadurch die Hemmungen bei ihm erheblich vermindert worden feien. Geheimrat Schufter erklärte u. a.
Der Auftrag des Finanzministeriums an Dr. Haud sätte an teine politischen Zusammenhänge.
Man brauchte einen sachtundigen Mann, um die alten Schmöter des 16. Jahrhunderts durchzuftöbern. Der Auftrag war längst erloschen, ohne daß man es wußte. Der Sachverständige zeigte dann an einigen von Haud entnommenen Briefen, daß er diese durch Ausradieren der Journalnummern für den Handel zurechtgemacht hatte. A us
bem faiserlichen 3iviltabinett fei mährend der Re volution tein Stüd herausge to mmen, es feien aber ganze Bündel in den Handel gekommen. Ganze Faszifel find ge schlossen herausgenommen worden. Ein Bündel enthalte 16 Un terschriften Bismards, die an Autographensammler leicht zu verkaufen waren.
Das Urteil wurde in den späten Abendstunden gefällt. Der Angeklagte Haud wurde zu 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis verurteilt, der Mitangeklagte Hohenlocher murde freigesprochen.
Das Urteil im Bothmer- Prozek.
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Die Angeklagte zu 1 Jahr Gefängnis verurteilt. Die Angeflagie v. Bothmer wurde wegen Diebstahls in vier Fällen zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Bewährungsfrist wurde nicht gewährt.
Aus der Berhandlung tragen mir folgendes nach:
Kurz nach 6 Uhr abends tobt immer noch die Berteidigerschlacht. Sehr scharf geht Rechtsanwalt Dr. Brandt gegen die Ob jettivität des Ersten Staatsanwalts los. Der Staatsanwalt wartet auf den Augenblick der Erwiderung und holt aus: Der Herr Verteidiger Josephson nennt diefe ganze Affäre eine Bagatelle, aber er sprach acht Stunden dafür. Es ist also wohl nicht eine Bagatelle! Ich pflege sorgfältig zu arbeiten und auch die Angriffe auf die Polizei lehne ich entschieden ab. Die Verteidigung beruft sich immer auf den Mann der Angeklagten, der alles genau weiß. Der Prozeß hat ja zur Genüge bewiesen, daß dieser Mann von feiner Frau vieles nicht gewußt hat. Seine Ritterlichkeit ist hier nicht am Blaze. Dann ergreift Juftizrat Josephson noch einmal das Wort und bringt auf Bereidigung des Polizeihauptmanns Hefter. Das Gericht wird darüber noch einmal beraten. Im Laufe der Er widerungen läuft ein Brief aus Pantow an den Justizrat Josephson ein, darin erzählt eine Frau, daß ihr eigener Mann derjenige sei, der die Diebstähle im Hause des Präsidenten Riel aus. geführt habe. Er sei über die polnische Grenze gegangen. Dieser Brief wird vom Gericht als unerheblich bezeichnet und ad acta Schlußwort. Sie erhebt sich und ruft: Ich kann es vor tausend gelegt. Dann tommt die angeflagte Gräfin Bothmer selbst zum Richtern fagen, und wenn ich totgeschlagen werde, ich bin un. huldig. Für mein Kind, das noch ungeboren ist, und für meine beiden lebenden Kinder und für meinen ehrlichen Namen fämpfe ich, und ich sage es nochmals, ich bin unschuldig. Dann läßt sich die Angeflagte in die Anflagebant fallen und das Gericht zieht sich zur Beratung zurüd.
Schwere Berkehrsstörung in der Frankfurter Allee .
In der Frankfurter Allee , Ede Frieden straße, hatte gestern abend gegen 7 Uhr ein dort befindlicher Straßenbahnschaltmaft mit der Straßenbahnoberleitung Kontaft befommen. Dadurch entstand Kurzschluß und eine sogenannte Schweißflamme, die so blendend hell war, daß sie den Himmel weithin rötlich färbte. Infolge der großen Hize bog fich der obere Teil des Mastes und fnidte ein. Die Stromzuleitung fegte aus und
Es gibt noch das alte dicke Format!
Sieg der Liste., Aufbau".
Bei der am Dienstag abend in Haberlands, Festfälen stattgefundenen Generalversammlung der Konfum- Genoffenschaft Berlin wurden bei den Wahlen zum Aufsichtsrat 360 Stimmen für die Liste Aufbau" und 109 Stimmen für die Liste der tom. munistischen Opposition abgegeben. Auf die Liste Aufbau" ent fallen von den sieben Aufsichtsratsfigen demnach sechs Size, während auf die kommunistische Liste nur ein Sig fällt. Das Resultat der Wahl ist ein schweres Fiasto für die tommunistische Opposition, die mit mindestens zwei Sigen gerechnet hat.
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LOUIS WINCKELMANN
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NIEDRIGE PREISE KLEINE ANZAHLUNG BEQUEME RATEN SOZIALE RÜCKSICHTNAHME
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Und wenn einmal das Geld nicht reicht, Rauft man ben feder farligt
Sie müssen es nur verlangen!