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Thüringer Tribüne" zu gewinnen und diese durch gute Bericht- I erstattung in den Stand zu sehen, auch die lokalen Interessen Neustadts ausreichend zu vertreten.

des..

Arbeitsbedingungen.

... Arbeitgeber?.

1. Arbeitsantritt: Der Arbeitsantritt

am

wöchentlich*

Ans Oesterreich. Das leitende Organ der Katholisch­Feudalen Desterreichs, das ,, Vaterland", von dem behauptet worden war, es werde wegen ungünstiger finanzieller Verhältnisse eingehen, bestreitet das und erklärt dabei, die jungen Ge- 2. 2ohn: Der Lohn beträgt täglich lehrten und Schriftsteller ständen auf dem Boden der Mary'schen Lehre und es sei deshalb nicht gleichgiltig, ob gegenüber der radikalen Interpretation destruktiver wirthschaft­licher und sozialpolitischer Theorien die konservative Auffassung der Sozialpolitik in Wien   publizistisch vertreten ist oder nicht." Dies Geständniß ist jedenfalls ein Beweis dafür, daß der Sozialismus auch unter den Kopfarbeitern" gute Fortschritte macht.

Die Parteigenossen Brünns in Mähren   hatten gegen das Ergebniß der Delegirtenwahlen zur Generalversammlung der Bezirks Krantentasse Protest erhoben. Die Unregel mäßigkeiten bei der Wahl sind so haarsträubender Natur ge­wesen, daß die Behörde nicht umhin konnte, dem Protest wenigstens theilweise Folge zu geben. Sie hat jetzt fast ein Drittel sämmtlicher Mandate, im ganzen 31, für ungiltig erklärt. Bei der Neuwahl werden voraussichtlich die Kandidaten unserer Partei siegen.

Aus Australien  . Am Sonntag, den 5. Mai, hat in Mel­ bourne  ( Australien  ) eine große Maidemonstration stattgefunden. 3. 10 000 Personen demonstrirten für den Achtstundentag und die übrigen Forderungen der Sozialdemokratie. Außer drei Par­lamentsmitgliedern traten in zündenden Reden für diese For­derungen 17 Redner und eine Rednerin ein.

Polizeiliches, Gerichtliches 2c.

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-Wegen Beleidigung der Offiziere und Unteroffiziere der preußischen Armee war der Reichstagsabgeordnete Herbert 4. als Redakteur des Stettiner Volksboten" zu 6 Wochen und wegen Majestätsbeleidigung zu 2 Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Die von Herbert gegen das Urtheil eingelegte Revision hatte den Erfolg, daß dieses in Beziehung auf die Majestäts­beleidigung aufgehoben wurde. Das Urtheil wegen Beleidigung 5. der preußischen Offiziere und Unteroffiziere wurde dagegen vom Reichsgericht bestätigt.

- Das Landgericht in Frankfurt   a. M. hatte den Reichstags- Abgeordneten Wilhelm Schmidt als Redakteur der Volksstimme" wegen Beleidigung von Polizeibeamten zu 100 M. Geldstrafe verurtheilt. Seine dagegen eingelegte Revision ist jetzt vom Reichsgericht verworfen worden.

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M

mit*

erfolgt ist erfolgt

stündlich Bei Wochenlohn werden die in die Woche fallenden gesetzlichen Feiertage nicht mit bezahlt. Wenn Sonn tagsarbeit stattfindet, gilt diese als im Wochenlohn mit* nicht mit enthalten. Bei Tage und Stundenlohn wird die Sonntagsarbeit besonders bezahlt und zwar bei Tage­lohn stets mit dem Tagelohn, bei Stundenlohn Tagelohn, bei Stundenlohn

mit

halben* vollen

acht* Der Lohn wird bezahlt alle Tage am vierzehn Erreicht das Arbeitsverhältniß aus irgend einem Grunde vor dem Zahltage sein Ende, so ist der rückständige Lohn sofort*

am nächsten Zahltage ou zahlen. Kündigung:

Gegenseitige Kündigung findet nicht statt* Es findet gegenseitige Kündigung von Wochen* statt. Die Kündigung kann­Tagen erfolgen. Während der ersten

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O

an jedem Tage* nur am Zahltage Wochen* Lage

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Entlassungs- und Verfassungsgründe: fann jeder Theil jeden Tag vom Vertrage zurücktreten. Die Gründe, aus denen der Arbeitgeber den Arbeiter bei bestehender Kündigungsfrist sofort entlassen und der Ar beiter die Arbeit sofort verlassen kann, sind die gesetz­Besondere Bestimmungen: lichen(§§ 123, 124 Gew.- Drd.)

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Frankfurt   a. M., den

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189.

Gelesen

Arbeiter.

halben

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lohnes, Entlassung eines mißliebigen Wertführers. Im Wiener   Emailwerf( III., Rajumoffstygaffe) haben alle Metalldrücker, Spengler, Schlosser, Schleifer und Former die Arbeit eingestellt, weil die Firma einen neu engagirten Metall­drücker nicht entlassen wollte, der an seinem früheren Arbeits­platze den Denunzianten gespielt hatte.

Die Bäcker Budapests beschlossen in einer Versammlung die Fortsetzung des Streits, da viele Meister die be­tannten Forderungen immer noch nicht bewilligt haben, trotzdem sie zum theil die Bewilligung beschlossen hatten.

Die erste Arbeiterinnen- Versammlung in Budapest  wurde dieser Tage bei befriedigendem Besuche abgehalten.

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Der Bergarbeiterstreik in Neschiza dauert fort. Nach der Nepszava  ", die einen Aufruf zur Unterstüßung erläßt, be trägt die Zahl der Ausständigen 1600. Die Gendarmerie, die zahlreich im Streifgebiete herumschwärmt und sich wegen der Anwesenheit von Militär sicher weiß, tritt gegen die Arbeiter, ja sogar gegen deren Weiber und Kinder mit fast beispielloser Brutalität auf. Trotz allem stehen die Streifenden unerschüttert, und ein ficgreicher Ausgang des Kampfes ist wahrscheinlich, wenn die auswärtige Arbeiterschaft finanzielle Hilfe leistet. Sendungen sind zu richten an die Verlagsbuchhandlung der Nepszava  ", Budapest   VII., Wesselényi- Gasse 19b. Bemerkt sei noch, daß Unternehmerin der Gruben eine französische   Sc sellschaft ist.

Der Posamenterstreik in Basel   und Umgegend ist noch im Zunehmen begriffen. Da so ziemlich sämmtliche Arbeiter feiern, wird erwartet, daß die Fabrikanten bald nachgeben. Eine von gut 2500 Personen besuchte Seidenarbeiter- Versammlung nahm eine Resolution an, worin die Hausbesitzer ersucht werden, falls der Streit längere Zeit dauern sollte, mit den bei ihnen zur Miethe wohnenden feiernden Posamentern Rücksicht zu haben.

die

Gerichts- Beifung

"

von

den

Die Eins

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Bur Frage des gerichtlichen Zustellungswesens schreibt Berl. Korr.": Berliner   Zeitungen haben in den letzten Tagen mehrfach Nachrichten über Aenderungen auf dem Gebiete des gerichtlichen Zustellungswesens bei den hiesigen Gerichten gebracht. Hierzu scheint eine in jenen Artikeln unrichtig wieders gegebene Verwaltungsmaßregel von verhältnißmäßig unters geordneter Bedeutung den Anlaß gegeben zu haben. Die nicht un Parteiauftrage, sondern auf Anordnung einer Justizbehörde ( von Amtswegen") zu bewirkenden Zustellungen erfolgen in *) Das nicht zutreffende ist zu durchstreichen. Berlin   sämmtlich durch die Post. Die Uebergabe des Schrifte Wegen öffentlicher" Verbreitung des Dortmunder   Mai­Flugblatts hatte der Parteigenosse Pühfeld und ein anderer, Diese Formulare sollen durch das Gewerbegericht in ent- stüces an die Post muß von einem Gerichtsvollzieher be und in bestimmten Formen beurkundet werden. deffen Name nicht genannt ist, ein Strafmandat über je 15 m. sprechender Menge hergestellt und das Stück zu einem Pfennig wirkt erhalten. Das Schöffengericht in Hörde, dessen Entscheidung an die Unternehmer abgegeben werden. Der Arbeiter foll bei Während nun in anderen großen Städten diese Geschäfte den angerufen wurde, erkannte in Beziehung auf Püßfeld ebenso und seiner Einstellung einen solchen entsprechend ausgefüllten Arbeits- hierfür zu Hilfsgerichtsvollziebern bestellten Gerichtsdienern als legte ihm die Kosten des Verfahrens auf. Der andere Bartei settel zur Unterschrift vorgelegt und ein zweites gleichlautendes Theil ihrer Dienstgeschäfte ohne besondere Vergütung übertragen Partei- zettel sind, wurden bei dem Landgericht I und dem Amtsgericht I in Berlin  genosse wurde freigesprochen. Die Verurtheilung Pützfeld's er. Exemplar eingehändigt bekommen, das er aufzubewahren hat. folgte, weil er ein Exemplar des Flugblatts einem Schlosser Das Solinger Gewerbegericht hat sich gegen die Ein- bisher jene Zustellungen von den ordentlichen Gerichtsvollziehern übergab, der vor seinem Hause in dem umzäunten Garten faß. führung solcher Zettel erklärt. Die sozialdemokratische Frankfurter besorgt, bie dafür eine Pauschalvergütung in einem erheblichen Der Staatsanwalt hatte den Garten für einen öffentlichen Ort Boltsstimme" findet jedoch an dem Arbeitszettel nichts Be Gesammtbetrage bezogen. Diese Einrichtung hatte wesentliche im Gefolge. wurden Die Briefe denkliches, vorausgeseßt, daß die Bedingungen möglichst klar debelstände erklärt. Da Püßfeld Berufung einlegt, wird sich noch das Land- und einfach gefaßt sind und daß der Arbeiter fie genau durch Gerichtsvollziehern aus dem Geschäftshause in der Neuen gericht mit dieser Doktorfrage zu beschäftigen haben. - Sächsisches. In Dederan hatte der Bürgermeister lieft, bevor er sie unterschreibt". Weiter sagt unser Bruderorgan: Friedrichstraße abgeholt, in ihren Bureaus zur Absendung Es ist daher auch vor allem geboten, schon das Formular so vorbereitet und dann einer Postanstalt übergeben. Der Geschäfts. Schöne die Abhaltung einer Versammlung in Freien ohne An- flar und einfach als möglich zu gestalten; und müßte darauf gang gestaltet sich aber erheblich einfacher und kürzer, wenn die gabe von Gründen verboten. Als der Einberufer die Gründe Eine auf Schriftstücke unmittelbar aus den Gerichtsschreibereien an die in wissen wollte, erhielt er von dem Bürgermeister zur Antwort, hin der vorliegende Entwurf geprüft werden. die Polizei brauche überhaupt keine Gründe anzugeben; wenn fallende Untlarbeit finden wir da bei der Lohnbestimmung den Dienstgebäuden in der Neuen Friedrichstraße und in Alt­Nach dem Formular Moabit   eingerichteten Postämter gelangen. Dies wird jeht da ihm das nicht gefalle, folle er sich nur bei der Kreishauptmann betreffs der Sonntagsarbeit. stets 11112 einen durch erreicht, daß auch in Berlin   Gerichtsdiener mit den frags schaft beschweren. Dabei sind nach der Verfassung Sachsens tie scheint vorausgesetzt, daß Sonntags Behörden zur Angabe von Gründen für ihre abweisenden Ver- halben Tag lang gearbeitet wird. Denn sonst hätte hier der lichen Geschäften beauftragt werden und dazu das Diener personal entsprechend verstärkt wird. Neben einer um zwei fügungen ausdrücklich verpflichtet. In Hainichen   hat de wohlweise Vermerk mit dem wollen Tagelohn" keinen rechten bis drei Tage rascheren Geschäftsbehandlung wird hierdurch Gesammtvorstandes des Arbeiter Bildungsvereins 24 Sinn. Es kommt aber doch, namentlich bei Saisonarbeiten, vor, auch eine Ersparniß von über 10 000 m. erzielt. Stunden vor ihrer Abhaltung der Polizei anzumelden find. daß an einigen Sonntagen am ganzen Tag gearbeitet wird; da nahmeverhältnisse sämmtlicher Berliner   Gerichtsvollzieher find Grund: Die Vorstandsbeschlüsse würden von den Vereine- Ver- wäre doch ein erhöhter Lohn wohlweise vorzumerken, sonst derartig, daß aus ihnen gegen die Verminderung ihrer Geschäfte sammlungen meist ohne weiteres genehmigt, danach scheine der könnte sich vielleicht gar ein schlauer Unternehmer versucht Bedenken nicht herzuleiten sind. Da für die fraglichen Bu­Schwerpunkt des Vereinslebens in den Sizungen des Gesamm fühlen, dem Arbeiter zuzumuthen, den ganzen Sonntag für den stellungen den Parteien Gebühren nicht in Rechnung gestellt vorstandes zu liegen. Nach dem sächsischen Vereinsgesetz- Guwel halben Lohn zu arbeiten. Freilich ist da eine Norm für den werden dürfen, so ist es unrichtig, wenn von Vereinnahmung ift, wie man sieht, so ziemlich alles möglich. gebührenden Sonntagslohn schwer zu finden; denn zu dem folcher Gebühren für die Staatskaffe geredet worden ift. Bezüg Wegen Tragens republikanischer Abzeichen" hatte das einzig richtigen, der doppelten Zahlung, werden sich nur lich der Zustellungen, für welche Gebühren erhoben werden, ist Leipziger   Schöffengericht die Parteigenossen Friedrich Heinze wenige Unternehmer bereit finden. Es ist daher vielleicht an dem bisherigen Verfahren nichts geändert. aus Volkmarsdorf   und Karl Friedrich Werner aus Stötterih besser, anstatt der ganzen oben formulirten Sonntagsloh... Auch eine lebertretung des Presgesetzes. Vor dem auf grund einer Verordnung von Anno 1849 zu je 9 W.. Geld Bestimmung etwa zu sagen: Die Bezahlungsweise der Schöffengericht in Charlottenburg   fand am 25. d. M. Verhands Strafe verurtheilt. Das Landgericht hat jetzt dies Urtheil bestätigt. gesetzlich zulässigen Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist unter den lung gegen den Genossen Otto Goerke statt, der hinreichend Heinzen's und Werner's Vergehen bestand darin, daß sie bei dem besonderen Bestimmungen anzugeben"; damit nicht etwa vergessen verdächtig erschien" im Monat April d. J. eine Druckschrift Begräbniß eines Parteigenossen namens der Sozialdemokratie würde, genaueres darüber zu bestimmen, falls es in der Formu ohne die Bezeichnung des Verlegers und Druckers herausgegeben je einen Kranz mit weißer Schleife, aber rother Inschrift lirung nicht gut gefaßt werden fann. Im allgemeinen aber zu haben. Auf eine Denunziation hin wurde vom Berliner  dem Sarge vorangetragen hatten! Schon das ist in Sachsen   scheint der Entwurf keiner bedeutenden Aenderung bedürftig Polizei Präsidium Haussuchungen bei den Genossen Klic ,, republikanisch". zu sein." und Goerke verfügt, wo auch mehrere Exemplare be Ungarische Despotenwirthschaft. Um die Es ist jedenfalls wünschenswerth, daß sich auch die sagter Schrift gefunden wurden; da man jetzt auf der richtigen Verwaltung der Bezirks- Krantenfasse in Esseg   den Händen der Gewertschaften über die Einrichtung äußern. Fährte" zu sein glaubte, es aber der Staatsanwaltschaft zur Er­Sozialdemokratie zu entreißen, hat der Stadthauptmann hebung einer Anklage an der unbedingt dazu erforderlichen Berfon Novak die Parteigenossen Frauz Teierling, Marti des Verbreiters fehlte, so mußte eben Genosse Goerte, ob Elmauer und Anton Schmidt, sämmtlich Familienväter, gleich er zur Zeit der Haussuchung eine Gefängnißstrafe, ausgewiesen. In den Kreisen der ungarischen Machthaber wird der Uebelthäter sein. Von den als Zeugen Uus geht folgende Zuschrift zu: Die Agitations. verbüßte, man diesen Schurkenstreich zu schätzen wissen. Kriminalbeamten befundeten zwei derselben Kommission der Brauer und Brauerei Hilssarbeiter hat in der vernommenen Nr. 145 des Vorwärts" die Behauptung aufgestellt, ich hätte unter ihrem Gide, daß Genosse Klick die fragliche Schrift in wiederholentlich mein gegebenes Wort, den Arbeitsnachweis der Berlin   verbreitet, und daß dieser bei der Haussuchung sich auf Brauer und Hilfsarbeiter zu benutzen, gebrochen. Dies ist den Genossen Görke, der ja Buchdrucker set" berufen habe. teineswegs der Fall. Der Sachverhalt ist folgender: Bor   Trotzdem konnte der Gerichtshof nicht die Ueberzeugung von der ca. 3 Wochen wurde mein Biersieder zur militärischen Uebung Schuld Görke's erlangen, und sprach denselben nach längerer Der Fabrikinspektor für Neuf i. 2., Landbaumeister eingezogen und mußte an deffen Stelle zur Aushilfe ein sogen. Berathung frei, obgleich der Staatsanwalt nach der festen, oes Hulet in Greiz  , hat folgende Bekanntmachung veröffentlicht: Vize treten. Ich sandle deshalb nach obigem Arbeitsnachweis timmten Aussage" der beiden Beamten die Schuld des An­Die in den letzten Tagen vorgenommenen Fabrik- und erhielt dort das Versprechen, daß am nächsten Morgen bis geklagten außer allem Zweifel" gestellt wissen wollte und dem M. revisionen veranlassen mich zu ben nachstehenden allgemeinen 8 Uhr mir jemand zugesandt werden würde. Ich wartete gemäß eine Geldstrafe von 30 m. event. 10 Tagen Gefängniß Anordnungen, da ich nicht in der Lage bin, in jeder einzelnen vergeblich bis nachmittags 1/23 Uhr, indessen kam niemant, beantragt hatte. Eine außerordentliche Rohheit führte den Böttcher gewerblichen Anlage diejenigen Maßregeln cechtzeitig anzuordner, weswegen ich nach einem in der Nähe wohnenden Brauer fandte Am welche den Einfluß der Hiße mildern sollen. 1. Alle Licht und diesen einstellte. Nachdem dieser Arbeiter eingetreten war, Friedrich Karl Breitschuh auf die Anklagebant. öffnungen, namentlich Oberlichter, die während eines größeren raf etwa eine Stunde später ein Brauer vom obigen Nachweis 26. November v. J. gerieth der Angeklagte aus geringfügiger Tagestheiles den Sonnenstrahlen ausgesetzt sind, sollen durch Voz cin, dessen Einstellung ich nun selbstverständlich ablehnen mußte. Ursache mit seinem Arbeitsgenossen, den Böttcher Julius Ba ch hänge so geschützt werden, daß die Lüftung nicht beeinträchtigt wird; Der Aufforderung der Kommission, den erst Eingestellten wieder in einen Wortwechsel. Hierbei schlich er sich mit einem Bierglas 2. während der Arbeitspausen und vor Beginn der Arbeit sind zu entlassen, fonnte ich nicht nachkommen, da kein Grund vorlag, hinterrücks an Bach heran und versetzte dem letzteren mit dem die Näume ausgiebig au lüften und durch Besprengungen der und das Verschulden nicht auf meiner Seite, sondern wie ersicht Glase einen solch heftigen Echlag gegen die linke Schläfe, daß Fußböden mit Wasser zu fühlen; 3. Dampfrohre, welche durch lich auf feiten des Arbeitsnachweises lag. Dieses der wahre das Glas zerbrach, und einige Scheiben tief in den Kopf eins drangen. Bach mußte infolge der schweren Verlegung 3 Wochen Garderoben, Arbeitsräume oder Flure führen, müssen abgesperrt Sachverhalt. Hochachtungsvoll E. Lehmann. werden; 4. Trink- und Waschwasser ist reichlich in Bereitschaft Die Arbeiter und Arbeiterinnen der Blattmetallfabrik im Krankenhause zubringen. Der bereits mehrfach wegen Körper­zu halten; 5. Abtritte sind zu desinfiziren; 6. für besondere heiße von Louis Boronow in Breslau   legten am 24. Juni verlegung vorbestrafte Angeklagte wurde für seine Rohheit zu Räume der Appreturanstalten und dergl. Anlagen sind besondere wegen Maßregelung ihres Vertrauensmannes die Arbeit nieder. 6 Monaten Gefängniß verurtheilt und in Haft genommen. Anordnungen getroffen worden. Zuzug ist fernzuhalten. Faft unglaublich scheint die Mittheilung des Zeizer Ju Neuwett streifen, wie der Chemnißer Beobachter" melbet, Volksboten", daß dort die in den Selterswasser- Buden des seit 20. Juni die Klempner 2c. des Emaillirwertes Unternehmers Broich angestellten Verkäufer für eine Arbeits- von August Reinwardt. Ursache des Ausstandes ist folgen­zeit von morgens 5 bis nachts 11 Uhr, also für eine siebzehn des. Bisher betrug der Lohn wöchentlich 12 M., wovon 10 pet. Jetzt Paris  , 26. Juni. In dem heute der Kammer vorgelegten stündige Arbeitszeit, 2 M. Gehalt bekämen. Das wären also abgezogen wurden; es blieben also nur noch 10,80 m. pro Stunde noch nicht 12 Pf. ie ein Mensch eine solche Aus- sollte noch bei allen Sorten ein Abzug von 1-4 Pf. gemacht Exposé über das handelspolitische Abkommen mit der Schweiz  nuhung des anderen vor sich selbst rechtfertigen kann, vermag werden. Unter solchen Umständen waren es die Arbeiter müde, wird erklärt, der bisherige Zustand sei Frankreich   nachtheiliger Nach dem Exposé bedeuten jedenfalls nur ein Unternehmer zu begreifen. noch weiter zu schanzen. Sie ersuchen nun die auswärtigen gewesen, als der Schweiz  . die von seiten Frankreichs   zu machenden Zugeständnisse eine jährliche Bollminderung von 800 000 Frants für schweizer Arbeitszettel. Das Düsseldorfer   Gewerbegericht hat vor Berufsgenossen, Neuwett strengstens zu meiden. In Nürnberg   streiken die Tischler der Eyßer'schen Erzeugnisse, während die schweizerischen Zugeständnisse den fran etwa einem Jahre wegen vielfach herrschender Unklarheit über die Gewerbe- Ordnung Arbeitszettel für alle Betriebe mit weniger Fabrif, weil die Verkürzung des Arbeitstages um eine halbe zösischen Waaren eine Bollermäßigung von 14 Millionen Franks als 20 Arbeitern eingeführt. Die Kölnische Zeitung  " lobt diese Stunde verweigert worden ist. Es wird deshalb um Vermeidung verschaffen. London  , 26. Juni. In seinem Wahlmanifest sagt Chamber­Einrichtung und wünscht, daß sie obligatorisch gemacht werde. des Zuzugs ersucht. Der Enthusiasmus diefer abgebrühten Kapitalistenvertheidigerin Der Schreinerstreit in Konstanz   ist nach sechswöchent lain, die Führer der Unionisten seien vollkommen einig, die aus­Nach licher Dauer durch einen Vergleich beendet worden. Die Unter- schweifenden Pläne Verfassungsänderung und machte uns gegen die Einrichtung etwas mißtrauisch. der legten beiden Regierungen einem Formular, das vom Vorsitzenden des Gewerbegerichts in nehmer bewilligten 101/2 stündige, Sonnabends 10 stündige Ar- zerstörenden Gesetzgebung bei Seite zu legen und die Hauptaufmerksamkeit Frankfurt   a. M. auf grund des Düsseldorfer   Beispiels aus beitszeit. gearbeitet worden ist, scheint die Sache aber doch von allge= Ju Wien hat der Belzwaarenfabrikant Georg Szu chanet, Politit aufbauender Sozialreform zuzuwenden, gleichzeitig die meinem Nutzen zu sein. Das Frankfurter   Formular hat dessen Arbeiter gekündigt hatten, deren sämmtliche Forderungen Wirksamkeit der Vertheidigungsmittel des Reiches besonders folgenden Inhalt: beivilligt: anständige Behandlung, Erhöhung des Arbeiterinnen zu beachten. Berantwortlicher Nedakteur: J. Dierl( Emil Roland) in Berlin  . Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin  , SW, Beuthstraße 2.

Soziale Iteberlicht.

Gewerkschaftliches.

Depeschien.

Wolff's Telegraphen- Bureau.

von

der

einer

Hierzu eine Beilage.