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Weihnachtswetter.

Wie wird das Wetter in den Weihnachtstagen werden? Das ist die bange Frage, die sich bei der jegigen trüben Regenwetterstimmung wohl die meisten stellen werden. Die Wetterleute perfünden folgendes nicht allzu tröstliches Programm: In der Nacht vom Mitt­woch zum Donnerstag wird es in der Ebene zu starten Regen= fällen fommen. Indes werden am Donnerstag die Temperaturen fräftig zurückgehen. Es ist mit Nachtfrösten zu rechnen. Für den ersten Feiertag verzeichnet der Wetterbericht zuerst Aufheiterung, später eine gewisse Trübung. Mit Schneefällen wird, in der Ebene menigftens, nicht zu rechnen sein. Mit starken Schneefällen wird dagegen auf den Höhen und im Gebirge gerechnet. In Höhen über 700 meter hofft man auf sehr günstiges, wesentlich gebeffertes Schneesportgelände. Wenn also auch für uns Tiefländer mit rich tigem Weihnachtswetter taum zu rechnen ist, so wird es doch immer­hin erträglich und weitaus besser wie die Matschtemperatur der Ichten Tage sein.

Auch ein Volksbeglücker.

Eine erfolgreiche Berufung.

Herr Gerson Bresin, Dofter der Medizin und Herausgeber des" Banther", erschien diesmal vor der großen Straffammer einer Berufungsinstanz. Es handelte sich um die Gefängnisstrafe, die bas Schöffengericht Charlottenburg gegen ihn wegen Beleidigung mehrerer Berliner   Notare ausgesprochen hatte.

Doktor Bresin ist sich gleich geblieben. Eine Gerichtsverhand lung mit ihm wird immer des Interessanten" in Hülle und Fülle bieten. Es wird eben im Leben stets leichter fein, Kritit an an deren zu üben als an sich selbst. Im Bordergrund stand wieder die viel umstrittene 3 entropa Finanz A.-G.", ein von dem Angeklagten felbft begründetes Unternehmen. Bekanntlich versprach biefes voltsbeglückende Inftitut die restlose" Aufwertung aller Pfandbriefe, Anleihen und Borfriegsreichsbanf. noten. Erft vor furzer Zeit hatte Dr. Brefin für diese edle Absicht eine Gefängnisstrafe pon 6 Monaten als schnöden Un­dant in Rauf nehmen müssen. Aber auch die Anflage wegen Be. leidigung der Notare, die er in einem Schriftfaz in wenig schöner Weise mit den Worten verbrecherische Notare" beschimpfte, stand in engstem Zusammenhang mit der Zentropa. Der Angeflagte hatte bei einigen Berliner   Rechtsanwälten Pfandbriefe als Deckung für sognannie Bertififate hinterlegt, die in England untergebracht wer den sollten. Um diese Papiere einzutauschen, wollte Dr. Brefin als neue Unterlage angeblich einen Hypothefenbrief angeboten haben. Die Herren Notare gaben aber die Pfandbriefe nicht heraus, und als Borstandsmitglied der Bentropa war Dr. Brefin nun so erzürnt über diese Handlungsweise, daß er jenen beanstandeten Schriftfah per faßte. Wenn aber ein Herr Dottor Brefin erzürnt ist, dann tann es ohne gröblichste Beleidigungen nicht abgehen. In der Berufungs  : verhandlung erklärten die Netare unter ihrem Eid, daß ihnen von einem Umtausch nichs befannt war und stellten entschieden in Ab­rede, irgendwie pflichtwidrig gehandelt zu haben. Aber der Ange flagte war auf einem Bosten. Er, der gleich zu Anfang, das Gerich wegen Befangenheit ablehnen wollte, bat jest um genaue Protokollierung der 3eugenaussagen, benn er der Angeflagte fönne ein Meineids­verfahren in nächste Aussicht stellen. Gleichzeitig fühlte Dr. Bresin das dringende Bedürfnis, die Wichtigkeit und Forsche seines Drauf­gängertums in das bekannte Licht zu fezen, es fielen wieder Aus. brüde wie 2umpen, Gefindel usw. Der Borsigende ließ auch diese Aussagen" mit in das Protokoll aufnehmen. Da die noch recht langwierige und ausgiebige Beweisaufnahme noch manche Umstände zutage förderte. Die nicht dazu geeignet waren, den An­geflagten allzu streng zu beurteilen, schien das Gericht zur Milde geneigt. So lautete ein ärztliches Gutachten, daß in dem ganzen Wesen dieses Mannes eine maßlose Ueberschägung seiner eigenen Berson hervortrete, Weiter erhielt einer der beleidigten Notare von irit'er Seite ein Schreiben, in dem es hieß, Dr. Brefin habe vor em eingeleiteten Berfahren gegen ihn durchaus teine Angst, denn ,, thm stehe ja der§ 51 des RStGB. zur Seite, den er schon für sich in Anspruch nehmen würde". Zu einer vollen Würdigung dieser Sachlage tam das Gericht allerdings nicht, es war eben höflicher als der Angeflagte zu seinen Widersachern zu fein pflegte. Im übrigen erfolgte die weitestgehende Milde, das erste Urteil murde auf­gehoben und auf eine Geldstrafe von 600 m. erfannt. Ob Dr. Brefin nun wieder von den teuren Notaren Berlins  " sprechen wird?!

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Steffen, der biebere Stahlhelmmann.

Ein feiner Ortsgruppenführer und Kamerad stand in der Berfon bes 29 Jahre alten Landwirts Richard Steffen vor den Schranken des Schöffengerichts Lichtenberg  . Der Angeflagte mar Anfang dieses Jahres Ortsgruppenführer des Stahlhelms Bech­lin in ber dermart. Da die Ortsgruppe für ihre Mit glieber Windjacen benötigte, erhielt Steffen in seiner Eigenschaft als Ortsgruppenführer eines Tages von seinen Kameraden einen Betrag von 300 m., mit dem Ersuchen, dafür Windjacen anzuschaffen. Steffen fuhr mit dem Gelbe nach Berlin  , mo er es für sich verbrauchte. Er schrieb sich selbst einen Schein aus, wonach er berechtigt war, jür jeinen Bund Windjacken auf 3lel faufen zu fönnen. Der Schein enthielt verschiebene Unterschriften, die alle gefälscht waren. Anstandslos murden ihm vorläufig mehrere Jaden ausgehändigt, die er ebenfalls unterschlug. Als dann die Sendung eintraf, mertten die Kameraden, daß fie betrogen worden waren. Um ihren sauberen Führer nicht zu fompromittieren, blieb ihnen nichts anderes übrig, als die Windjacen noch einmal zu bezahlen. Der Angeklagte hat eine zeitlang der Schußpolizei angehört, wurde aber bort entlaffen, weil er seine eigenen Kameraden bestohlen hatte. Mit den Straf gefezzen ist der Angeklagte ziemlich oft in Konflikt gekommen. Das Gericht verurteilte Steffen wegen Unterschlagung, schwerer Urfunden­fälschung und Betruges zu insgesamt 1 Jahr 6 Monate Ge fängnis und 5 Jahren Ehrverlust.

JARN

Ueberfall auf einen Striminalwachtmeister. Auf dem Heimwege in der Roppenstraße in der Höhe der tabai ftraße wurde der Kriminalmachtmeister a. D. Höhne gestern abend von zwei Männern angerempelt. Er verbat sich ihr Benehmen, worauf beide über ihn herfielen, ihn mit Fausthieben und Fußtritten bearbeiteten und ihm schließlich noch Uhr und Rette entriffen. Mit ihrer Beute liefen sie davon. Der Ueberfallene verfolgte sie aber, und mit Hilfe zweier Schupobeamten des 89. Re­viers gelang es, die Straßenräuber in der Nähe des Stralauer Blages zu stellen. Nach turzer Gegenwehr wurden fie überwältigt und zur Wache gebracht, wo sie als der wohnungslose August Kirsch und zur Mache gebracht, wo sie als der wohnungslose Arbeiter August Kirsch und der Schlosser Paul Bent festgestellt wurden.

Ein spakiger Wachthof.

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Bor furzem wurde der Wachthof der Berliner   Wach und Schließgesellschaft, Kongern A.-G. für, Eigentumsschuß, im Hause Luisenstr. 31b eröffnet. Das Haus bietet ein seltsames Bild. Es scheint, als wollte der Leiter dieser Buzarbeit ein wenig Kirmes politit auf die Straße tragen. Wir erleben es nun schon seit einiger Beit, daß gewiffe Geschäftspolitifer Geschäftspapiere, Margarine fiften, Schachteln für Abführmittel und Hühneraugenfalbe bistret fchwarzweißrot anpinseln. Neu ist jedoch die Methode des Kongerns für Eigentumsschuß, eine ganze Hausfaifabe schwarz­weißrot zu bemalen. Es fann allerdings nichts schaden, menn eine folchermaßen engagierte Firma ihre Gesinnung eindeutig tunbgibt. Die schußbedürftigen Republitaner werden die Konse: quenzen barous au aiehen missen.

Die Aufwertung.

Was jeder von den Aufwertungsgesetzen wissen muß.

Während die Gläubiger- und Sparerverbände damit beschäftigt| eingetragen, also nicht gelöscht ist. Sie muß ebenso erfolgen, sind, die Vorbereitungen für das Boltsbegehren zu treffen, das auf wenn der Eigentümer des belasteten Grundstücs mit der Auf­dem Wege des Boltsentscheids zur grundlegenden Abänderung der wertung einverstanden ist und selbst dann, wenn er seine Einwilli Aufwertungsgefeße führen soll, ist die Reichsregierung im Begriff, gung zur Aufwertung ausdrücklich erklärt hat. Die Anmeldung ge­die Auswertung nach den Vorschriften der Geseze vom 16. Juli schieht am besten durch Angabe der Grundbuchbezeichnung 1925 durchzuführen. In Nr. 31 des Reichsgesetzblattes" ist des belasteten Grundstücks. Ist das nicht möglich, so genügt die 51 zu diesem Zwed eine Durchführungsverordnung vom 29. Novem- Angabe von Straße und Hausnummer. In diesem Falle hat die ber 1925 erschienen, die nicht weniger als 135 Artikel zählt. Dabei Aufwertungsstelle die Grundbuchbezeichnung festzustellen. Auch die bezieht sich diese Verordnung ausschließlich auf die Aufwertung der Angabe des Namens des Grundeigentümers durch den Gläubiger privatrechtlichen Ansprüche, also der Hypotheten, Industrie ist nicht unbedingt geboten, aber zweckmäßig. Die Feststellung des obligationen, Pfandbriefe, Bersicherungsgut. tatsächlichen Eigentümers ist nach dem Gesetz Sache der Aufwer­haben, Spareinlagen usw. Eine erste Verordnung zur tungsstelle. Hat das Grundstück nach der Hypothekenbegründung den Durchführung der Anleiheablösung, also der Aufwertung der öffent- Eigentümer gewechselt, so muß der Gläubiger mit der Anmeldung lich- rechtlichen Ansprüche, mar schon am 8. September erschienen. auch den persönlichen Schuldner" bezeichnen. Denn aus Sie umfaßt 59 Paragraphen den Grundalten ist meist nicht ersichtlich, ob mit der Veräußerung auch ein lebergang der persönlichen Schuld" auf den neuen Be figer erfolgt ist. Anzugeben ist ferner, an welchem Tage und mit welchen Papiermarkbeträgen die Hypothek zurückgezahlt worden ist. ist die Hypothek von dem Anmeldenden an einen anderen abgetreten worden, so ift anzugeben, an welchem Tage und an men die Ab­tretung erfolgte.

Heute soll zu den Bemühungen der Gläubiger und Sparer verbände, die Aufwertungsgefeße zu verbessern, niche Stellung ge­nommen werden. Dazu wird der Augenblik getommen sein, wenn die Abänderungsvorschläge für das Boltsbegehren vorliegen. Es wäre aber selbstverständlich falsch, im Vertrauen auf einen Erfolg dieser Bestrebungen auf die Wahrnehmung der bescheidenen Rechte zu perzichten, die den Gläubigern durch die einstweilen zu Recht bestehenden Gesetze eingeräumt sind. Denn wenn der Versuch, die Gesetze zu revidieren, fehlschlagen würde, so hätte die Nicht wahrnehmung der bestehenden Rechte die Folge, daß auch die An fprüche noch hinfällig würden, die sich aus den geltenden Gesezen ergeben.

Die Durchführungsverordnung vom 29. November hebt alle bis­herigen Ausführungsvorschriften auf und faßt deren Inhalt, soweit er bestehen bleibt, neu zusammen. Die Berordnung regelt alle Ge­biete des Aufwertungsgesetzes mit Ausnahme der Vorschriften über Guthaben bei Fabrit und Wertssparkassen oder Betriebspensions­faffen, die einer besonderen Berordnung vorbehalten sind. Auch die Aufwertung der Spartafleneinlagen ist ausgenommen, weil die Durchführung der hierauf bezüglichen Gesetzesvorschriften der landesrechtlichen Regelung vorbehalten ist.

Trog ihres großen Umfangs gibt die Durchführungsverordnung begreiflicherweise auf zahlreiche in der Praxis auftauchende materielle Zweifelsfragen teine Antwort. Die Verhältnisse liegen auf dem weitschichtigen und komplizierten Gebiete der Aufwertung so tausend fältig verschieden, daß zahllose Einzelfälle nicht durch allgemeine gefeßliche Normen, sondern nur auf Grund individueller Prüfung von den Aufwertungsstellen oder den ordentlichen Ge­richten entschieden werden können. Diesen Instanzen wird also sehr viel zu tun übrig bleiben.

Für die nächsten Tage ist von wesentlicher Bdeeutung die Innehaltung ber Anmeldefrist für die Aufmer tung von hypotheten, bei beren Rüdzahlung ein Vorbehalt gemacht wurde oder die der Müdwirtung unterliegen. Hypo­thefen dieser Art müffen, menn Aufwertung von dem früheren Gläubiger verlangt wird, bis zum 1. Januar 1926 bei der Aufwertungsstelle angemeldet werden. Ist bei der Rück zahlung der Hypothet ein Borbehalt gemacht, so ist es ganz gleich gültig, mann sie erfolgte. Ist die Rückzahlung ohne Borbehalt erfolgt, fo erstreckt sich die Rückwirtung der Aufmertung bekanntlich nur bis zum 15. Juni 1922. Nur Hypotheken, die nach diesem Zeitpunkt ohne Borbehalt zurüdgezahlt wurden, find anzumelden. Das gleiche gilt für abgetretene Hypotheken. Die Anmeldung muß auch dann erfolgen, wenn die Hypothef noch im Grundbuch

Bothmer- Finale.

In zweiter Instanz wurde aus der Bagatelle dieser Gräfin noch immer feine Sensation. Wenn neue Momente die Angeklagte auch nicht gerade in blendendem Lichte erscheinen ließen, die üble Begleitmusik der Treiber fonnte fast nachdenklich stimmen und zwar feine Meinungsrevision, doch eine Gefühlsumstellung veranlaffen. Daß der Graf die Gattin sozusagen aussperrt, ist Brivatsache, menn folche brüsten Regelungen des Chelebens nicht stillpoller als durch Polizeiverfügung erledigt werden können. Aber man sollte endlich die Liebhabereien der Dome in Frieden ruhen lassen; dieses Durch­hecheln aller Intimitäten wirfte mit der Zeit efelhaft. Mehr als 60.000 m. hat diese Diebstahlsaffäre den Steuerzahlern gefoftet; mit diesem Gelb hätte sich eine ganze Serie Schwurgerichtsprozele und noch mehr glatt durchführen lassen, war das nötig? Mußte ein dermaßen geringfügiges Motiv den Anstoß zu zwei Bandwurm prozelfen geben? Bahlen wir Steuern den Amusements gelangweilter Botsdamer Aristokratinnen zuliebe? Hier etwas vernunftaemäßer zu wirtschaften, tann den maßgeblichen Stellen nur dringend an empfohlen werden Die in zweiter Instanz erheblich herabgeminderte Strafe hatte nach Aufhebung des Haftbefehls ein groteskes Nach spiel: die Wiederverhaftung wegen schwerer Urfundenfälschung. Aber ist diese sicherlich sehr schändliche Betrugsaffäre mit der alten Frau Ried nicht genügend aufgeklärt? Besteht Verdunkelungs gefahr? Oder will man vermeiden, daß die geächtete Gräfin ihren verschnupften Standesgenossen wieder unter die Augen tritt? 3wei weitere Eristenzen hat dieser Prozeß gefährdet. Gegen frau Badura und den Arbeitsburschen 8auer ist ein meineibs. perfahren eingeleitet morben. Und wenn die Badura nun mirtlich ein paar Bonbonschachteln genommen hat. Mußte man deswegen die Suchthaus bringenden Fußangeln fo lodend und gefährlich legen? fallenstellen ist leicht. Hegte man biefe Frau, deren Schulblosigkeit bei blesen   Diebstahlsdingen doch außer allem 3weifel stand, nicht leichtfertig in ihr Unglüd?-

Weihnachtsfeiern.

Im großen Saal der neuen Belt" Hasenheide bescherte die Heilsarmee. An zwölf langen Tischen, die sich von der Bühne bis zum Ausgang erstreden, faßen die 3500 Bedürftigen, die die Heilsarmee zur Weihnachtsbefcherung eingelaben hatte. Alte Frauen und Männer, fleine, gedrückte Menschen, Arme, die vielleicht einmal bessere Zeiten gesehen haben, sigen an den Tischen, trinken Kaffee und fingen die Weihnachtslieder mit, die die Kapelle von der Bühne aus intoniert. Eine turze Ansprache, dann folgen Chorgefänge und Musikvorträge. Jeder tann Kaffee trinten, soviel er will und erhält eine Schüffel mit Ruchen und Apfelsinen. Vor der Bühne liegen Berge von Rörben, 2700, mit Lebensmitteln, Früchten, Katao und Kaffee, die am Schluß für besonders Bedürftige zur Berteilung temmen. Dies Hilfswerk der Heilsarmee   ist allein mit Berliner  Geld bestritten worden, die ausländischen Spenden fehlten ganz. Aus Straßensammlungen und aus der Häuserfollette hat man die Hilfsmittel gewonnen. Der Pflanzerverein Freie Scholle", Reinidendorf- Dft, veranstaltete eine Weihnachtsfeier für 66 Kinder und für 25 der Aermsten von Reinickendorf  . Es tamen ungefähr 200 Pfund Lebensmittel zur Berteilung, die von den Mitgliedern der Kolonie gespendet worden waren; Theateraufführungen und Re­zitationen umrahmten die Feier. In einer fleinen Weihnachtsfeier am Montag überreichte die Wohlfahrtsfommission Berlin­Schöneberg den Unterstügungsberechtigten des Bezirks Lebens mittelspenden, die bei Bewohnern und Geschäftsleuten des Stadt­

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Ein bestimmter Aufwertungsantrag muß mit der An­meldung nicht berbunden sein. Aus der Anmeldung folgt von selbst, daß wenigstens die normale Aufmertung von 25 Pro3. perlangt wird. Fordert der Gläubiger eine höhere Aufwertung der per­fönlichen Forderung einer Refttaufgeldhypothet, so hat er zur Ein­reichung seines Antrages bei der Aufwertungsstelle Zeit bis zum 1. April 1926.

Beachtenswert ist für die Gegenwart vor allem auch die Vor­fchrift, wonach der Schuldner berechtigt ist, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist seine Schuld vor dem 1 Jamuar 1932 zurüd zuzahlen. Wenn er dies tut, ist er berechtigt, mit Rücksicht auf die niedrige Berzinsung des aufgewerteten Betrages einen 3 wischenzins von vorläufig 9 Proz. pro Jahr abzu­3iehen. Die Beträge, die unter Berücksichtigung dieses Zwischen­zinfes zu zahlen sind, werden in der Berordnung für die Zeit vom 1. Januar 1926 bis zum 1. Dezember 1931 monatweise berechnet. Ein Schuldner, der beispielsweise seine Hypothet am 1. Januar 1927 zurückzahlt, hat danach 82,04 Proz. des Aufmertungsbetrages der Hypothek zu zahlen. Die Reichsregierung tann den Prozentja des Zwischenzinses, der also zurzeit 9 Broz. beträgt, der wechselnden allgemeinen Kreditlage anpassen. Für Zahlungen aber, die beim Infrafttreten der Durchführungsverordnung( 10. Dezember 1925) be­reits geleistet waren, kann die Berücksichtigung des Zwischenzinses nachträglich nicht mehr verlangt werden. Es ist ein allgemeiner Grundsatz der Berordnung, daß der Hypothekengläubiger in feinem Falle etwas an den Schuldner herauszahlen muß.

Im übrigen mag für den Augenblid nur noch darauf hinge wiesen werden, daß die Frist für die Anmeldung öffentlicher Anleihen, die der Besizer in Ablösungsschuld des Reiches um­gewandelt wissen will, nicht mit der Anmeldungsfrist für Hypo­thefen gleichläuft, sondern sich vom 5. Oftober 1925 bis zum 28. Februar 1926 erstreckt. Die Anmeldung tann erfolgen bei jeder öffentlichen Kreditanstalt, jeder unter Staatsaufsicht stehenden Sparkasse, jebem privaten Bantgeschäft, dessen Inhaber im Handels register eingetragen ist. Auch diejenigen Anleihegläubiger, die den Antrag auf Gewährung von Vorzugsrente stellen wollen, dürfen diese Anmeldung nicht versäumen.( Ueber die Voraussetzungen zur Gewährung von Vorzugsrente folgt demnächst ein weiterer Artikel.) Wilhelm Keil  , M. d. R.

begirts XIIa gesammelt worden waren. Auch das Jugendamt Friedrichshain   bereitete rund 500 der ärmsten Kinder am Dienstag eine Weihnachtsbescherung. Zur Verteilung famen Wäschestücke, Lebensmittel und Bücher. Die 262. Gemeinde­schule zeichnete sich durch ein großes Hilfswerk aus. Seit No­vember wurde unter den wohlhabenderen Schülern gesammelt: Lebensmittel, Bücher, Spielmaren, die dann am Montag unter den Bedürftigen zur Berteilung famen.

Eine Hochflut von Ermiffionen.

Die weitere Erhöhung des Mietebetrages auf fünftig 80 Broz.( bzw. 84 Pro3.) der Friedensmiete ist ein Weihnachts. gefchent, an dem so mancher Familienvater hart zu knabbern haben wird. Noch größer als bisher wird die Schar der mit der Miete­3 ahlung im Rückstand bleibenden Mieter werden, noch größer als bisher auch die Zahl der Räumungsflagen gegen mieteschuldner. Schon jezt sind Ermissionen so häufig, daß im Verwaltungsbezirk Brenzlauer Berg bei der dortigen Möbelaufbewahrungsstelle bereits Schwierigkeiten für die Unterbringung der Möbel ermittierter Familien zu entstehen drohen. An einem der letzten Tage wurden dort nicht weniger als vierzehn Ermissionen gezählt, deren nächste Folge die war, daß die Auf­bewahrungsstelle in Anspruch genommen wurde. Durch diese Ein­richtung der Gemeinde werden die ermittierten Mieteschuldner wenigstens davor bewahrt, daß fie ihre paar Möbel von der Pfand­tammer gegen Lagergeld aufbewahren lassen müßten oder gar mit ihrer armseligen Habe in Wind und Wetter auf der Straße liegen bleiben. Die Gerichte urteilen nach dem Buchstaben des Gefeßes, das nicht nach der Not des mieteschuldners fragt. sondern dem Hauswirt zu seinem Recht" verhilft.

Der Vorwärts- Wandkalender 1926"," Bolt und Zeit" und Kinderfreund" liegen der heutigen Bostauflage bei. Die Berliner   Abonnenten erhalten den Wandkalender festenlos durch die Botenfrau zugestellt.

Sturm über Frankreich  .

Schwere Schäden an den internationalen Fernleitungen. In ganz Frankreich   mütet seit 48 Stunden ein schwerer Sturm, der überaus großen Schaden angerichtet hat. Besonders schwer betroffen wurden die Telephon und Telegraphen leitungen, die zum größten Teil zerstört murden. So find von ben in Paris   mündenden 900 internationalen Fernsprech linien allein 750 unterbrochen, mit England besteht von den 13 ppr handenen Linien nur noch eine; mit Belgien   von den 20 ebenfalls nur noch eine Verbindung, mit Deutschland   waren in der legten Nacht sämtliche Verbindungen gestört. In Paris   wurden durch den Sturm viele Personen verlegt. Die Antenne auf dem Eifel­turm ist zerrissen, so daß der Rundfunk gestört ist. In Lyon   wurde ein Fabrikneubau zerstört, der entstandene Schaden beläuft sich auf eine halbe Million Franken.

Gefahrdrohendes Steigen des Rheins. Der Rhein   stieg in Köln  feit gestern um 1% Meter auf 3,95 meter und steigt stündlich um 5 Zentimeter.

Bergwerksunglüd in Amerita. Bei einem Grubenunglüd in Bellaire( Ohio  ) sind acht Bergleute ums Leben gekommen.