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Gewerkschaftsbewegung

Maßnahmen zur Hebung der Wirtschaftskrise.

Ungenügende Versuche und billige Ratschläge.

Aus den Feststellungen der Landesarbeitsämter ergibt sich, daß vie Zahl der Erwerbslosen im Berlauf der letzten Wochen durch­schnittlich um über 40 Pro3. gestiegen ist. Einzelne Ge­meinden Sachsens weisen fogar eine Steigerung um 100 bis 120 Proz. auf. Die sächsische Regierung will den von dem Arbeits­lofenelend besonders betroffenen Gemeinden zwei Millionen Mark zur Verfügung stellen und sobald wie möglich den Bau von zwei Taliperren beginnen, ebenso den Bau von Straßen und Gebäuden, die erst im nächsten Haushaltsjahr geplant waren, schon jetzt in An­griff nehmen laffen.

Bon maßgebender Stelle wird mitgeteilt: Zurzeit sind Bau­facharbeiter und Bauhilfsarbeiter in großer An­zahl arbeitslos. Im Frühjahr und Sommer dagegen wird bei gehäufter Wiederaufnahme der Bautätigkeit voraussichtlich Man­gel an Baufacharbeitern eintreten und das Bauen schweren und verteuern. Die Bauherren und Bauunterneh.

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mer sollten deshalb Innenarbeiten nicht unterbrechen, sie sollten sie vielmehr möglichst bald beginnen und ihre Bauvor haben schon im Winter vergeben. Die Baupläne sollten be­schleunigt werden, so daß bei einer einigermaßen günstigen Witte­rung mit der Ausführung auch von Außenarbeiten sofort begonnen werden kann. Besonders wünschenswert ist es, daß die Gemein den ihre Bauaufträge als Ausgleichsgewicht für den außerordent­

lich stark belasteten Arbeitsmarkt des Baugewerbes schon jett

einsetzen.

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Das sind billige Ratschläge, die offenbar das Reichsarbeits­ministerium durch das Wolff- Bureau verbreiten läßt. Besser und

wirkungsvoller wäre es, die durch die Hauszinssteuer eingehenden Beträge würden voll ihrer Bestimmung, dem Bau von Woh. nungen zugeführt, wobei eben die guten Ratschläge befolgt wer­ten müßten, die die maßgebende Stelle" hier gratis erteilt, ohne fich darum zu fümmern, was Bauherren und Gemeinden mit diesen Ratschlägen anfangen oder anfangen können.

Urabstimmung im Bankgewerbe. Zweifelhafte Arbeitszeifregelung.

Ueber den vor den Weihnachtsfeiertagen gefällten Schiedsspruch zur Regelung der Tariffragen des Bankpersonals wird der Allge­meine Verband der Bankangestellten eine Urabstimmung vornehmen Genau betrachtet, bringt der Schiedsspruch eigentlich nur in der Arbeitszeitfrage eine fleine Berbesserung. Nach der bisherigen Regelung begann die Ueberstunden­bezahlung erst nach der 53. Arbeitsstunde, jetzt soll sie nach der 50. eintreten. Wohl betont der Schiedsspruch, daß die regelmäßige Arbeitszeit 46 Stunden pro Woche beträgt und alle Arbeitszeit dar über hinaus Ausnahme sein soll, im Bedarfsfalle jedoch soll die Arbeitszeit 54 Stunden betragen. Hier bleibt die Frage offen, wer den Bedarfsfall" bestimmt. Solange nicht die Mitwirkung des Betriebsrates sichergestellt oder im Streitfall eine neutrale Instanz zur Entscheidung da ist, wird bei der Feststellung des Be darfsfalles der Willtür immer Tür und Tor geöffnet fein. Die Gehaltsregelung lehnt sich etwas allzu start an den Schieds. spruch für das Versicherungsgewerbe an; sie wird von der gesamten Bankangestelltenschaft als unzulänglich emp­funden.

Entlassungsschuh des Betriebsrats.

Gegen den Sinn des Betriebsrätegesetzes. Gemäß§ 96 des Betriebsrätegesetzes bedarf der Unternehmer zur Kündigung des Dienstverhältnisses eines Mitglids der Betriebs­vertretung der Zustimmung der Betriebsvertretung. Die Zustimmung ist jedoch, wie§ 96 weiter jagt, nicht erforderlich bei fristlosen Kündigungen aus einem Grunde, der nach dem Ge­jeg zur Kündigung des Dienstverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt". Soweit es sich um gewerbliche Arbeiter handelt, find die zur fristlosen Entlassung berechtigenden Gründe im einzelnen angeführt in§ 123 der Gewerbeordnung. Außer diesen Gründen können auch, wie§ 124 a ganz allgemein fagt, wichtige Gründe dem Arbeitgeber das Recht zur fristlosen Entlassung geben, falls das Vertragsverhältnis auf mindestens vier Wochen abgeschlossen oder eine längere als 14tägige Rün­digungsfrist vereinbart ist.

Diese Bestimmung des§ 124 a der Gewerbeordnung wird durch ein Urteil der Kammer 3 des Gewerbegerichts( Borsigender Magistratsrat Dr. Tedlenburg) in einer Weise ausgelegt, die dem flaren Wortlaut des§ 124 a und auch dem Sinn des Betriebs­rätegesetzes widerspricht. Es handelt sich um folgenden Fall.

Ein mit 14tägiger Kündigung in einer Hutfabrit beschäftigter Arbeiter, der Mitglied des Betriebsrats ist, fühlte sich durch die Handlung eines Meisters einer anderen, mit der Hutfabrit in Ge­schäftsverbindung stehenden Firma in seinem Recht verlegt. Er ging in die Wohnung des Meisters und stellte ihn zur Rede. Dabei ist es anscheinend zu lebhaften Auseinandersetzungen gekommen. Dieser Auftritt in der Wohnung des Meisters bildete den Grund zur fristlosen Entlassung des Arbeiters. Da er als Mitglied des Betriebsrats ohne Zustimmung des letzteren entlassen ist, flagte er um Fortzahlung seines Lohnes.

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Das Gewerbegericht wies ihn ab, mit der Begründung, es liege ein zur fristlosen Entlassung berechtigender wichtiger Grund nach§ 124 a der Gewerbeordnung vor.

Nehmen wir an, das Verhalten des Klägers in der Wohnung des Meisters sei ein wichtiger Entlassungsgrund im Sinne des§ 124 a gewesen, so fehlt doch zur Anwendung dieses Paragraphen die Vor­aussetzung, daß mit dem Kläger eine längere als 14tägige Kündigungsfrist vereinbart war. Er hatte ja, wie in dem Urteil ausdrücklich gesagt wird, nur eine 14tägige Kündigungsfrist. Wie bringt es nun der Richter fertig, trotz dieses klaren Tat­bestandes den§ 124 a anzuwenden? Er sagt in längeren nicht leicht verständlichen Ausführungen dem Sinne nach so: Der Beklagte hatte mit dem Kläger zwar eine 14tägige Kündigungsfrist vereinbart, aber da der Kläger Mitglied der Betriebsvertretung war, stand es dem Beklagten nicht frei, von seinem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, sondern er war an Bedingungen, Einwilligung der Be triebsvertretung oder des Arbeitsgerichts gebunden. Hiernach ist also die Anwendbarkeit des§ 124 a gegeben! Bergegenwärtigen wir uns die Konsequenzen dieser durchaus unhaltbaren Rechtsauffassung: Wenn der Kläger , mit dem eine 14tägige Kündigung vereinbart war, nicht Mitglied des Betriebs­rats gewesen wäre, dann hätte er wegen eines Krafeels mit dem Meister einer fremden Firma nicht fristlos entlassen werden dürfen. Wegen desselben Vorgangs darf der Kläger aber, weil er dem Be­triebsrat angehört, nach der sonderbaren Logit des Magistratsrats Dr. Tedlenburg fristlos entlassen werden. Das heißt denn doch, den Sinn des§ 96 BRG. in sein Gegenteil verkehren, denn diefer Baragraph will ja die Betriebsratsmitglieder in weitgehender Weise wie jeden anderen Arbeiter vor nicht hinreichend begründeten Entlassungen schützen. Das vorliegende Urteil ist deshalb ein Fehlurteil.

2300 schlecht beschäftigte Gehilfen und 1300 Lehrlinge Troftlose Zustände im Holzbildhauerberuf.

Bon der Zentraltommiffion der Bildhauer im Deutschen Holz­arbeiterverband geht uns eine Warnung an Eltern und Vormünder ihre Söhne und Mündel nicht dem Holzbildhauerberuf zuzu­führen, da dessen Bedarf an Nachwuchs vollständig gedeckt ist. Die herrschende Wirtschaftskrise in Berbindung mit der gegenwärtig herrschenden Kunstrichtung, die die Form ohne Ornameni bevorzugt, haben geradezu trostlose Verhältnisse im Bildhauer beruf geschaffen. Für Lehrlinge ist der Beruf in jetziger Zeit gan& aussichtslos, zumal nicht weniger als 1300 Lehrlinge bei ins­gefamt 2300 Gehilfen, von denen die Mehrzahl verfürzt arbeitet oder schon seit Wochen und Monaten arbeitslos ist, die Werk­stätten füllen und so die Zahl der beschäftigten Gehilfen übersteigen. Dazu kommt, daß die Zahl der kleinen Meister seit 1921 nahezu um das Doppelte gestiegen ist und zahlreiche Heimarbeiter nebenbei die tariflichen Bedingungen der Gehilfenschaft unterbieten und die Löhne drücken. Angesichts dieser Zustände erachtet es die 3entraltommission der Bildhauer als ihre Pflicht, Eltern und Vor­münder abzuhalten, dem Berufe gegenwärtig Lehrlinge zuzuführen, münder abzuhalten, dem Berufe gegenwärtig Lehrlinge zuzuführen, da er auf geraume Zeit hinaus teine Aussicht auf eine sichere Eristenz bietet.

zu

Beschwerden der Außenmonteure.

Am Sonnabend waren im Metallarbeiterverbandshause die im Metallarbeiterverband organisierten Außenmonteure ver­sammelt, um sich über Arbeits- und Monteurfragen aus zusprechen. Nach einem Vortrag des Genossen Grohn über die Wirtschaftslage und voraussichtliche weitere Entwicklung der Wirt schaft wurden die besonderen Fachfragen der Monteure erledigt. Bon den Versammelten wurde lebhaft Klage geführt über die niedrigen Auslandsauslösungsfäße. Diese Säge sind vor allem für die Tschechoslowakei , Polen und Rumänien völlig unzureichend und liegen weit unter den für Inlandmontagen festgesetzten Auslösungssägen. Verlangt wurde weiter für die Länder mit fallender Währung, wie z. B. Frankreich, die Festsetzung der Auslösungssäge auf Goldmart. Ferner wurde der Metall arbeiterverband beauftragt, darauf hinzuwirken, daß die Inland monteure genau wie die Auslandmonteure in den sogenannten eurepäischen Gefahrenländern von den Unternehmern in einer privaten 2 e bensversicherung versichert werden. Die Unfalle mit tötlichem Ausgang sind in lezter Zeit im Inland genau so häufig gemefen wie im Ausland, so daß die Forderung nicht zu unrecht erhoben wird. Im allgemeinen sprachen die Versammelten dem Berband ihre Anerkennung aus für die Wahrung ihrer Inter­essen.

Grohn versprach, auch weiterhin für die Forderungen der Außen monteure einzutreten, ermahnte sie aber auch, sich noch fester als bisher gewerkschaftlich zusammenzuschließen, um froß der ungün stigen wirtschaftlichen Verhältnisse das bisher Erreichte halten und ausbauen zu können.

Eine Versammlung der Außenmonteure der AEG.­Turbine am Sonntag, in der der Vorsitzende des Betriebsrates Schmalz einen Bericht über die Geschäftslage des gesamten AEG.­Konzerns gab, beschäftigte sich mit den gleichen Fragen. Hier wurde eine Kommission gewählt, die mit der Werksleitung über die Ab. ftellung der Mißstände verhandeln soll.

Das Weihnachtsgeschenk der Spinnstoff A.-G. Zehlendorf. Uns wird geschrieben:

Am Mittwoch wurden die Arbeitsnachweise der westlichen Bor­orte von den Arbeiterinnen der Spinnstoff A. G. 3 ehlen­dorf( Teltow ) gestürmt, mit dem Ersuchen, ihnen Erwerbslosen­unterstützung zu zahlen. Der Grund war folgender:

Die Spinnstoff- A.- G. Zehlendorf, kurz die Spinne" genannt, hatte durch Anschlag am schwarzen Brett ihren sämtlichen Arbeite­

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rinnen mitgeteilt, daß fie vom 23. Dezember bis 2. Januar ansa egen müßten. Zugleich murden fie darauf hingewiesen, daß fic für diese Zeit Erwerbslosenunterstügung erhalten müß­ten. Tatsächlich besagt aber das Gesetz, daß Erwerbslosenunter­stügung bei Werfurlaubern nur dann gezahlt werden darf, wenn diese mindestens zwei Wochen ohne Arbeit wären. Andernfalls gelten die Unglücklichen nicht als erwerbslos im Sinne des Gesetzes. Die Direktion, die ja sonst die Geseze sehr genau fennt, wenn fie ihr zum Vorteil find, hat sich nicht entblödet, die Arbeiterinnen mit 15 bis 18 M. am Mittwoch nach Hause gehen zu lassen. Wie wäre es, wenn die Herren Direktoren auch mal versuchten, mit 18 M. mitsamt ihrer Familie fast zwei Wochen auszukommen?

Man ist ja von der Direktion der Spinne" bereits allerhand in bezug auf Behandlung der Arbeiter gewöhnt, ein derartiges Vor­gehen ist aber doch etwas start. Man sieht wieder einmal deutlich genug, daß die Unternehmer ihren Profit rücksichtslos wahren. Es wäre wohl nicht so schlimm in der Spinne", wenn dort nicht viele Beschäftigten noch den Gewerkschaften fernständen.

Die Arbeitslöhne in den Vereinigten Staaten . Die amerikanische Monthly Labor Review" vom November veröffentlicht auszugsweise die Ergebnisse der seitens des Bureau of Labor Statistics durchgeführten und soeben beendeten Erhebung über die Entwicklung der Arbeitslöhne in den Vereinig ten Staaten. Die Untersuchung erstreckt sich auf insgesamt 717 016 Organisierte in 66 der wichtigsten Städte. Danach hat sich das allgemeine Durchschnittseinkommen von 1,03 Dollar pro Stunde im Mai 1924 auf 1,09 Dollar( 4,57 m.) pro Stunde gehoben. Dem­nach war der durchschnittliche Stundenlohn( alle Berufe zusammen­genommen) höher als in jedem vorausgegangenen Jahr, und zwar betrug die Zunahme 4,3 Proz. gegenüber 1924, 108,5 Proz. gegen­über 1917, 137,9 Proz. gegenüber 1913, 152 Proz. gegenüber 1910, und 165,2 Pro3. gegenüber 1907.

Führt man die Stundenlöhne auf Wochenlöhne zurüd, so ergibt sich folgende prozentuale Zunahme: 3,7 Broz. gegenüber 1924, 97,8 Proz. gegenüber 1917 und 143 Proz. gegenüber 1907. Die Erklärung liegt in der inzwischen erfolgten Verkürzung der wöchent lichen Arbeitszeit. Die regulären Arbeitsstunden waren im Mai 1925 um 1 Proz. geringer als in 1924, um 5,5 Proz. geringer als 1917, um 7 Broz. geringer als 1913, um 8 Pro3. geringer als 1910 und um 9,4 Proz. geringer als 1907.

1. Rennen.

Sport.

Rennen zu Mariendorf am Sonntag, den 27. Dezember. 1. Hollina( Sauß fr.). 2. Sonntagsprinz, 3. Barafit. Toto: 20: 10. Plaz: 13, 16, 22: 10. Ferner liefen: Brinzeß Biktoria B., Kreuzritter, Armenier, Freibeuter, D'Captain Leerberg, Kronsbeere, Jarwelle, Edeldame S, Mocuna, Kletterrose, Struwelpeter, Ludwig, Hetti, Notula.

2. Rennen. 1. Lodung( Sauß jr.), 2. Else B. I, 3. Dunajec . Toto: 88: 10. Blag: 44, 31, 21: 10. Ferner liefen: Dollisa, My Darling, Dcean Girl, Barmaid, Indianer, Anfang II, Marne , Ballast, Cypresse II. 3. Rennen. Corona McKinney( Lichtenfeld), 2. Margot I, 3. Altmart. Toto: 68: 10. Blat: 22, 33, 24: 10. Ferner liefen: Good Boy, Attorie, Altgold, Koranna, Baron Agworthy, Native Forbes, Hetman.

4. Rennen. 1. Erster Wolfersommer( opprasch), 2. Handfeft, 3. Klud. Toto: 240: 10. Platz: 94, 35, 85: 10. Ferner liefen: Kronprinz I, Bovan, Weinminze, Linsto, Lenz I, Heiderofe B., Friedrich Rer, Alpenfer, Interessant, Unbeil, Beinsca, Jeffries jr., Duera, Lump, Ddessa, Flora Bingen, Stapels lauf, Arworthy J.

5. Rennen. 1. Karneval( J. Mills), 2. Addie, 3. Aqua_biba. Toto: 27: 10. Blag: 12, 22, 14: 10. Ferner liefen: Precious Watts, Juneleaf, Trotteur, Immerfroh, Edith Borthy.

6. Rennett. 1. Beffie( Bahr), 2. Simplex, 3. Baron Watts fr. Toto: 58: 10. Plat: 33, 43, 123: 10. Ferner liefen: Maitönigin I, Morgentau, Parillia D., Quallensohn I. Lumpi, Venus, Peralta, Zimiene, Prinz Kudud, Willy I, Barmaid, Fürst, Mädel, Fiscus, Heideprinz I, Filmdiva 7. Rennen. 1. Willy A( Saug jr.), 2. Lilac, 3. Importation . Toto: 20:10. Blat: 13, 15, 22: 10. Ferner liefen: Carl Alexander , Alpenser, The Ritty, Sybill, Stapellmeister.

8. Rennen. 1. Götterbote( Barnewit), 2. Etatshöferin, 3. Jlona. Toto: 197: 10. Blag: 26, 30, 20: 10. Ferner liefen: Vittorio M, Burg­ritter, Quantität, Doorn, Legter Mohitaner, Mantua , Dr. Lew jr., Brilon Prinz, Inge I, Kurgaft, Baron Tregantlo. AUTO

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