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Gewerkschaftsbewegung

Erwerbslosenfürsorge und Landwirtschaft.

Bem Deutschen Landarbeiterverband wird uns geschrieben: Die fünfte Ausführungsverordnung zur Berordnung über Er­merbslosenfürsorge vom 14. November 1924 regelt die Frage der Befreiung von Beiträgen zur Erwerbslosenfür forge. Beitragsbefreit sind heute: Arbeitnehmer, die neben ihrer Beschäftigung noch Besiger oder Pächter landwirtschaft lichen Grundbefizes von solcher Größe sind, daß sie von dem Ertrag mit ihren Angehörigen leben tönnen. Beitragsbefreit ist das landwirtschaftliche Gesinde, das in die häusliche Ge meinschaft aufgenommen ist, ferner Lehrlinge mit mindestens zweijähriger Lehrzeit.

Für die landwirtschaftlichen Arbeiter am wichtigsten ist die Be­stimmung im Artikel 2: Beitragsbefreit ist eine Beschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft:

1. Wenn der Arbeitnehmer auf Grund eines Arbeitsvertrages von mindestens einjähriger Dauer beschäftigt wird, oder

2. wenn er auf Grund eines Arbeitsvertrages auf unbe stimmte Zeit beschäftigt wird und ihm chne wichtigen Grund und mit mindestens dreimonatiger Frist gekündigt werden darf. Die bis jetzt geltenden Befreiungsvorschriften haben nun zu einer großen Mogeleider Landwirte geführt. Die Bei­träge werden an die Krankenkasse abgeführt, dementsprechend auch die Anträge auf Beitragsbefreiung. Die Landwirte haben nun in der Mehrzahl aller Fälle in Deutschland   ihre sämtlichen Arbeiter als für die Beitragsbefreiung in Frage fommend bei den Krankenkassen gemeldet. So gibt es in Preußen, in Bayern  , Mecklenburg   und anderen Ländern Landkrankenkassen, in denen alle Kassenmitglieder von den Beiträgen zur Er werbslosenfürsorge befreit sind. Wir haben wieder. holt auf diesen Schwindel hingewiesen.

Das hat nun die Reichsregierung veranlaßt, eine Aenderung der fünften Ausführungsverordnung vorzunehmen. Der Entwurf dazu mird zurzeit im Reichsrat behandelt. Die Veröffentlichung der neuen Verordnung ist in den nächsten Tagen zu erwarten.

Die Aenderung verlangt für alle Verträge, die nach Artikel 2 der jetzigen Berordnung Borauslegung für die Beitrags­befreiung sind, die Schriftform Im übrigen sollen die Kranken­faffen, wie die Vorsitzenden der öffentlichen Arbeitsnachweise zu ein gehender Nach prüfung der Befreiungsanzeigen angehalten

werden.

Die heute geltende Fürsorge macht die Leistung der Fürsorge, d. h. die Zahlung der Unterſtügung, nicht abhängig von der Beitragsleistung. Bisherige frantentassender= ficherungspflichtige Beschäftigung und Bedürf. tigkeit sind vielmehr die Vorausschungen der Leistungen aus der Fürsorge. So kommt es, daß arbeitslose Landarbeiter Unterstügung erhalten, ohne Beiträge gezahlt zu haben, während arbeitslose Un­gestellte oder Industriearbeiter Beiträge zahlen, ohne Unterſtügung zu bekommen.

Dieser Zustand wird sich sofort ändern mit Inkrafttreten der Arbeitslosen o ersicherung. Die Bersicherung fennt nur Leistungen aus Beiträgen. Damit gewinnt die Frage der Einbeziehung der Landarbeiter in die Versicherung eine erhöhte Bedeutung. Man fann streiten über den Umfang von Arbeitslosigkeit in der Landwirtschaft. Fest steht, daß auch in der Landwirtschaft gewisse Sparten regelmäßig mit Arbeits­lofigkeit zu rechnen haben. Denten wir nur an die Ar beiter in der Forstwirtschaft, im Beinbau, Torfftich usm. Mit einer gewissen Arbeitslosigkeit haben auch alle land­wirtschaftlichen Freiarbeiter zu rechnen. Aber selbst Deputatarbeiter werden zeitweise arbeitslos, wenn auch die Zahl der Beschäftigten in dieser Gruppe als Erwerbslose nicht be­fonders ins Gewicht fällt. Wenn aber der, Deputatarbeiter ar­

beitslos wird, dann bedeutet die Arbeitslosigkeit für ihn ein viel härteres Uebel, als für jeden anderen Arbeiter.

Der Schutz in Fällen der Arbeitslosigkeit muß jedem Arbetter zugute fommen. Deshalb lautet unsere grundsätzliche Forderung: Einbeziehung aller Arbeiter aus der Landwirt. schaft in die Arbeitslosenversicherung.

Unsere Gegner bekämpfen diese Forderung. Die Arbeitgeber| verbände, der Reichslandbund, die gelben Landarbeiterverbände wollen den Landarbeitern einreden, daß sie mit ihren Beiträgen nur die städtischen Erwerbslosen jüttern". Das ist einmal nicht richtig. gebracht werden sollte, als zur Unterstützung von erwerbslosen Aber selbst, wenn in der Landwirtschaft ein höherer Beitrag auf Landarbeitern benötigt würde, dann wäre auch diese Leistung nur eine Selbstverständlichkeit.

Was den Landarbeitern aber verloren gehen würde, wenn fie in Fällen der Arbeitslosigkeit feinen Anspruch an eine Unter­Arbeitslosigkeit ist Schuß des Arbeiters im Arbeits­ftüßung mehr haben, ist leicht zu erkennen. Schutz in Fällen der verhältnis überhaupt. Das wissen auch die Arbeitgeber, darum bekämpfen sie die Arbeitslosenversicherung.

Die Erwerbslosigkeit der Angestellten. Stellungnahme des Berliner   Afu- Ortskartells.

man noch mehr ausbeuten tann, als man es hier schon in Berlin   getan hat.

Es werden also jetzt im Betrieb Entlassungen vorge nommen. Unter den zur Entlassung tommenden Arbeitern befinden sich viele, die 10, 20 und sogar zirka 30 Jahre die Arbeitskraft an die Firma verkauft haben, und somit im Betrieb alt und grau geworden find. Die Firma gibt nun diesen Leuten, damit sie fich auch noch einen Strid zum Aufhängen faufen fönnen, wenn sie sich 15 bis sogar fertig gebracht haben, über 25 Jahre treu zu dienen, 50( fünf­25 Jahr im Betrieb befinden, 30( dreißig) Mart, und wenn sie es zig) Mart.

Die AEG., die sonst immer in ihren Zeitschriften und in der Deffentlichkeit bekannt gibt, welche großartigen Wohlfahrtseinrich­tungen sie hat, zeigt damit, daß bei ihr nicht alles so ist, wie man es immer darstellt. Diese Abfindung", die man den Leuten gibt. muß von der Arbeiterschaft als Berhöhnung empfunden werden.

Ueberstundenwirtschaft bei Coundé.

Aus dem Wäscherei- und Plättereibetrieb der Firma Coundé, Rungestraße, ging uns folgende Beschwerde zu.

Wir find gezwungen, bei der Firma Coundé von morgens 7 Uhr bis abends Uhr zu arbeiten und nicht so leicht, troẞtem so viele Frauen arbeitslos find. Uns wird dadurch die Zeit ge­nommen, um uns Lebensmittel und den Haushalt zu besorgen.

Wir empfehlen der Gewerbeinspektion diese Klage zur gehörigen Nachprüfung und Abstellung, wobei wir selbstverständlich annehmen, daß die Arbeiterinnen nicht etwa in Gegenwart von Vertrauens­personen der Firma gehört werden.

Konzentration der Gelben.

Der Vorstand des AfA- Ortskartells Berlin   hat in seiner Sigung Dom 15. Januar 1926 nach einem Bericht über die Gestaltung der befonderen städtischen Hilfsaktion für die Berliner   Erwerbslosen   feft­gestellt, daß bisher nur ein kleiner Teil der Beschlüsse der Berliner Stadtverordnetenversammlung endgültig durchgeführt worden ist. Unbeschadet der früher schon eindeutig festgelegten Stellung­nahme des AfA- Ortsfartells Berlin zu der Frage der Leistung von Notstandsarbeiten ohne völlige tarifliche Bezahlung Unter dem Namen Reichsausschuß wertegemeinichaftlicer und ohne vorherige genaue Prüfung des wirklichen Charakters solcher Arbeiten, weist der Vorstand des AfA- Ortskartells Berlin   das Verbände sind nach einem BS.- Bericht der Reichebund.bater Bestreben einiger Staatlichen und städtischen Behördenstellen zurück, ländischer" Arbeiter und Werkvereine, der Reichebund deuticker die Verantwortung für die Verzögerung der Regelung dieser Frage Angestelltenberufsverbände und der Reichsverband deutscher Klein­sich gegenseitig zuzuschieben, in einer Weise, die eigentlich weder dem und Straßenbahner sowie weitere baterländische Berufsorgani Ernst der Situation noch dem Interesse der Erwerbslosen   entspricht. fationen zusammengetreten. Die Leitung des Reichs­Nach den bisherigen Erfahrungen fann nicht angenommen wer ausichusses unterliegt einem vierlöpfigen gefchäftsführenden Vor den, daß zu den jezt geplanten Notstandsarbeiten erwerbslose Anstande. Mit der Bildung dieses Reichsausschusses sei die Einheits­gestellte, deren Zahl im Vergleich zu allen anderen Gruppen ge. linie aller auf dem Boden der Werksgemeinschaft stebenden Orga­radezu erschütternd wirfen muß, herangezogen werden. Der Bor- nifationen hergestellt. Der Nationalverband" deutscher Berufs­stand des Ortskartells Berlin   hält es deshalb für seine Pflicht, an die verbände, die bisherige Spitze der Gelben, ist damit erledigt. oberbehördlichen Stellen den Appell zu richten, endlich einmal von Es muß Sa dhe aller organisierten Arbeiter sein, der der rein schematischen und bureaukratischen Erledigung der Not- vom Unternehmertum begünstigten Ausbreitung der Gelbenfeuche standsaktionen abzusehen. Die für die sogenannte produttive Er gehörig zu begegnen. werbslosenfürsorge zur Verfügung stehenden Beträge müßten als freie Kredite den Gemeinden gegeben werden. Die Gemeinden fönnten dann diese Gelder zur Ausführung der von den kommunalen Körperschaften für notwendig erkannten bringendsten Arbeiten ver. wenden, ohne, wie bisher, formalistische Kleinigkeiten und hemmende Einsprüche beachten und ohne zwangsweise als Lohndrücker auftreten zu müssen.

Hierdurch würden auch für die erwerbslosen Angestellten eher Arbeitsmöglichkeiten geschaffen, als bei dem gegenwärtigen Berfahren. Diese Arbeitsmöglichkeiten für die Angestellten fönnten zum Teil noch erhöht werden, wenn die realisierbaren Vorschläge der legten Berliner   AfA- Rundgebung durchgeführt würden, die die In­angriffnahme von Arbeiten zum Ziele haben, bei denen gegen tarifliche Entlohnung Dorzugsweise auch Angestellte beschäftigt

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Achtung, SPD.  - Fabrikarbeiter! Am Sonntag. 17. Januar, vor. mittags 10 Uhr, im Gemertschaftshaus. Engelufer 24/25, Gaal 5, Ber­fammlung aller SBD.- Fabritarbeiter. Bortrag über Urlachen der Wirtschaftstrife". Referent: Genofie E. Barth. Parteiausweis legiti miert. Sympathifierende lönnen durch Barteigenoffen eingeführt werden. Rahlreichen Befuch erwartet Der Fraktionsvorstand.

Berantwortlich für Bolitik: Ernst Reuter  : Wirtschaft: Artur Saternus: Gewerkschaftsbewegung: Friedr. Eklorn: Feuilleton: Dr. John Schilowski: Lotales und Sonstiges Frik Raritädt: Anaciaen: Th. Glode: fämtlich in Berlin  . Berlag: Borwärts- Berlaa G. m. b. S., Berlin  . Drud: Borwärts- Buchdruderei und Berlaasanftalt Baul Singer u. Co., Berlin   SW 68, Lindenstrake 3.

werden können, in einer dem Umfang ihrer katastrophalen Erwerbs Berliner  - Elektriker- Genossenschaft

losigkeit entsprechenden Zahl.

Wie Arbeiter abgefunden werden.

Berlin   N24  , Elsässer Str. 86-88| Filiale Westen, Wilmersdorf  Fernsprecher: Norden 1198 u 114 08 Landhausstraße 4. Tel.: Pfalzbur 9831

Der Betrieb der AEG. in der Gerichtstr. 12/13 wird jezt auf. Elektrische Anlagen jeder Art u. jeden Umfanges gelöst, d. h. man glaubt in Annaberg   im Erzgebirge  , wo der zu kulanten Zahlungsbedingungen. Betrieb hinfommen soll, Arbeiter und Arbeiterinnen zu finden, die Beleuchtungskörper und Osram  - Lampen zu Fabrikpreisen.

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