Str. 49 43. Jahrg. Ausgabe A nr. 25
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Sonnabend, den 30. Januar 1926
Furcht vor der Oeffentlichkeit.
Reichsregierung und Fememorde.
Am Montag foll vor einem Berliner Gericht der Prozeß wegen eines der zahlreichen Fememor de beginnen. Und schon setzen allerhand Beeinflussungsversuche ein, die auf jeden Fall die Deffent lichkeit während der Verhandlung ausschließen möchten.
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Wie man erzählt, hat sich besonders Reichskanzler Luther in Gemeinschaft mit dem Reichswehrminister Geßler für diese Flucht ins Duntel interessiert. Darf man fragen, welche Gründe sie zu dieser merkmürdigen Betriebsamkeit veranlassen? Sie können doch unmöglich glauben, daß irgendetwas, was in diesen Verhandlungen zur Sprache kommen könnte, dem Ausland neu sei. Leider ist das Ausland vor allem die Entente über die Hintergründe der Fememorde wesentlich besser unter richtet, als das deutsche Volk. Das System des Schweriner Schwurgerichts, gegen die Mordgesellen hinter verschlossenen Türen zu verhandeln, hat nicht verhindern können, daß die wesentlichsten Dinge aus der Verhandlung und aus den Urteilsgründen trozdem aller Welt bekannt wurden. Durch dies Bekanntwerden ist dem Reiche keinerlei Schaden erwachsen. Was fürchten Luther und Geßler davon, wenn in Berlin in voller Deffentlichkeit verhandelt wird? Es ist möglich, daß dem Reichswehrminister und einigen Stellen in der Reichswehr die Dinge unbequem find, die dort zur Sprache kommen fönnten. Besonders jenen, die das verlogene Wort von dem„ nationaltommunistischen Haufen" in bezug auf die Küstriner Putschisten erfunden haben. Aber ist es ein Nachteil, wenn diese Stellen geräuschlos aus der Reichswehr verschwinden? Das ist immer noch vorteilhafter für das Reich, als die Geheimnistkrämerei, die allen Vermutungen und bösartigen Gerüchten Tür und Tor öffnet!
Das Bestreben Luthers und Geßlers, in den Gang der preußischen Justiz einzugreifen, verdient deshalb schärfste Zurüdweisung. Wir erwarten, daß das Berliner Gericht sich durch feinerlei Beeinflussungsversuche, von welcher Seite immer sie fommen mögen, von seiner Pflicht abbringen läßt, die Mordvorgänge und ihre Hintergründe im vollen Lichte der Deffentlichkeit zu erörtern.
Mittwoch Auswärtiger Ausschuß.
Der Eintritt in den Völkerbund.
Der Auswärtige Ausschuß war für heute vormittag einberufen. Im Laufe des gestrigen Abends wurde jedoch befannt, daß seine Sigung auf Mittwoch vertagt ist. Auf der Tagesordnung steht neben Fragen des Luftverkehrs, dem deutsch - spanischen und dem deuts- niederländischen Handelsvertrag die rage des Eintritts Deutsch lands in den Völkerbund ". Dabei kommt jener schon öfter besprochene Antrag der Deutschnationalen mit zur Beratung, der den Eintritt Deutschlands in den Bölferbund von zahlreichen im Augenblick nicht erfüllbaren Bedingungen abhängig machen und damit ins Ungewisse vertagen will. Bekanntlich hatte der Reichstag gegen den Willen des Reichskanzlers beschlossen, den deutschnationalen Antrag bei der Regierungsdebatte mit zur Beratung zu stellen, aber zum Schluß, vor der Abstimmung über das Vertrauensvotum wurde dieser Antrag auf Vorschlag der Bolkspartei dem Auswärtigen Ausschuß überwiesen.
Heute stehen die Dinge so, daß die deutsche Regierung- nach der Räumung der Kölner Zone, nach der Zusicherung, daß die restliche Besagung annähernd auf die normale Friedensstärke gebracht werden wird ihren Eintritt in den Bölkerbund und damit die Inkraftsetzung des Bertrags von Locarno nicht mehr verweigern fann, ohne sich dem Vorwurf mangelnder Vertragstreue auszu feßen. Die Annahme des deutschnationalen Antrags im Auswärtigen Ausschuß würde die Lage Deutschlands so verschlechtern, daß wir zugunsten der Antragsteller annehmen mollen, er sei nicht ernst gemeint. Sicher fann er vom Auswärtigen Ausschuß nicht als ernst gemeint aufgefaßt werden. Nach den Erklärungen, die Luther und Strefe= mann im Reichstag abgegeben haben, darf man eine so rechtzeitige Anmeldung Deutschlands zum Völkerbund ermarten, daß der Eintritt noch zur Frühjahrstagung des Bölferbundsretes erfolgen fann.
Die sozialdemokratische Reichstags frattion hat in ihrer Erklärung vom 28. Januar gefordert, daß Deutschland innerhalb des Bölferbundes alles tum möge, um einen Abbau der fremden Befagung herbeizuführen. Diese Erklärung bleibt aufrecht, auch nach dem die Herablegung der Besakungsstärke von 75 000 Mann auf, wie es heißt, 60 000 Mann zugefagt worden ist Sobalb der Bertrag von Locarno in Kraft getreten ift.
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Man soll sich doch auf keinen Fall dem Glauben hingeben, durch den Ausschluß der Deffentlichkeit verhindern zu können, daß die Tatsachen dauernd verschwiegen bleiben. Es wird auf jeden Fall dafür gesorgt werden, daß auch das deutsche Bolt erfährt, was das Ausland in reichem Maße schon seit langem weiß!
„ Schierbaum und Genossen". o yu
Vor dem Schwurgericht des Londgerichts III in Moabit wird Vor dem Schwurgericht des Londgerichts III in Moabit wird am Montag unter der Bezeichnung gegen Schierbaum und Genossen" ein reuer Fememoro prozeß beginnen, dessen Gegenstand die an Angehörigen der sogenannten" Schwarzen Reichswehr " in Döberig verübten Morde bilden. Nach den Ermittelungen der Berliner Kriminalpolizei soll im Jahre 1923 auf dem Truppenübungsplan in Döberiß ein Schüße Bannier auf Befehl der Führer der sogenannten„ Schwarzen Formation" in der Nähe des Franzer- Busches hinterrüds mit Eisenstangen erschlagen und in einem Birkenwäldchen verscharrt worden sein. Die Leiche, die nur wenig mit Erde perscharrt worden sein. Die Leiche, die nur wenig mit Erde bedeckt war, wurde dann wieder ausgegraben und in einer Grube von 24 Meter Tiefe verscharrt. Durch Beamte der Berliner Politischen Bolizei wurde die bereits start in Verwesung übergegangene Leiche ausgegraben, und es wurde festgestellt, daß der Schädel mit schweren Instrumenten in Stüde geschlagen worden war.
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Die Arflage nimmt an, daß in der Schwarzen Reichs. mehr eine besondere Femeorganisation bestand, deren Führer in der Hauptsache der schon in ähnlichen Fällen genannte Dber leutnant Schulz war. Von dieser Drganisation sollen alle An gehörigen der Schwarzen Reichswehr ", die in Verdacht der Spigelei standen, mit wiffen der Borgelegten er. mordet worden sein. An der Ausführung der Morde war in erster Linie ein Feldwebel Klapproth beteiligt. Außer dem Fall Barnier werden den 14 Angeklagten, die fich am Montag vor dein Schwurgericht unter dem Borfiz des Landgerichtsdirektors Bombe zu verantworten haben, noch zahlreiche weitere Feme. morde zur Last gelegt. Mehrere Angeklagte sind der Anstiftung, Begünstigung und Mitwisserschaft beschuldigt. Die Anflage wird vom Oberstaatsanwalt Seethe und dem ersten Staatsanwalt Jaeher vertrein werden.
Deutschland also unter Englands Garantie die Sicher heit Franfreichs an seiner Ostgrenze gewährleistet hat, ist jede Besagung ein Widersinn. Die eutsche Gozialdemokratie weiß sich in Uebereinstimmung mit der Sozialistischen Internationale, insbesondere mit den Sozialisten Frankreichs , Belgiens und Englands, wenn sie die beschleunigte Räumung des ganzen noch besetzten Gebiets verlangt. Wir haben daher auch die volle Zuversicht, daß Deutschland , wenn es den Ratschlägen der deutsch , nationalen Katastrophenpolitiker sein Ohr verschließt, eine ganz wesent liche Abkürzung der Räumungsfristen erreichen wird.
Bethlen oder die Wahrheit!
So steht die ungarische Frage. Budapest , 29. Januar. ( Eigener Drahtbericht.) Die Barlamentsoppofition verlangt jetzt in einem einmütig gefaßten Beschluß von der Regierung die volle Aufdeckung der Wahrheit über die Frankenfälschungen. In einem Manifeft fagt fle, fie müsse vor aller Deffentlichkeit ihrer Ueberzeugung dahin Ausdruck geben, daß die Regierung Bethlen ein Hindernis für die Aufdedung dieser Wahrheit sei, da unter Führung des Polizeiminifters ein staatliches Inftitut die Franfenfälschungen beforgte und die staatilche Postsparkasse dazu 400 Millionen Kronen bewilligte.
In der Freitagfihung der Nationalversammlung machte Genoffe Fartaich im Namen der sozialdemokratischen Fraffion einen neuen Borstoß gegen die Regierung. Der Geist, der zu den Frankenfälschungen geführt habe, sei entstanden und zu verstehen aus den mordfaten und Verbrechen des Horthy- Systems.
Die polnischen Hakatisten.
Saffowig, 29. Januar. ( Mtb.) Der oberschlesische Bojetode Bilsti ist aurüdgetreten. Wie die Preise verrät, ist diefer Rüdtritt auf die Arbeit des West martenvereins aurüdzuführen. Nach der Polonia fand fürzlich auf Initiative des Beftmarlenvereins eine Versammlung in Staitowis ftatt. Dabei wurden die Sauptanariffe gegen Bileti gerichtet, der sich bei diefer Drganisation nicht beliebt gemacht hat, weil er ihr nicht erlaubt bat, in der Rolle einer Nebenregierung aufautreten und sich in Ver waltungsangelegenbeiten au michen, indem er mit Konsequenzen drobte, wenn diefe Drganisation nicht von ihren Machinationen ablaffe, bie fich mit den allgemeinen Richtlinien der Staats. politif nicht vereinbaren laffen und das ansehen des Staates untergraben.
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- auff ewig inkorporieret
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Die Verdienste" der Hohenzollern . Bon Otto Meier .
Seitdem durch den inzwischen eingereichten Gesetzentwurf für entschädigungslose Enteignung der davongelaufe nen oder davongejagten Fürsten das ganze Bolk zur Entscheidung aufgerufen ist, tobt sich die nationale Bresse in gräßlichem Geschimpfe über die Unbotmäßigkeit der Roten " aus. Dann aber appelliert sie wieder leise weinend an die Sentimentalität derer, die scheinbar nie alle werden, und malt die Notlage der gefrönten Erwerbslosen" grau in grau. Schließgarantierte gleiche Recht für alle" vor dem Gesetz und prolich verkündet sie mit edlem Pathos das verfassungsmäßig flamiert den Schutz für das fürstliche Privateigentum.
Was aber ist„ Privateigentum" der Hohenzollern , wie ist es zustande gekommen und woher stammt es? Darüber streiten sich nun seit über sieben Jahre die preußische Regierung mit den Hohenzollern herum und im Bolke bestehen darüber nur ganz vage Vermutungen.
Es ist keine Anekdote, kein Wig, sondern durch das amtliche Protokoll der Verfassungskommission des Abgeordnetenhauses nach der achtundvierziger Revolution, als man über das vermögensrechtliche Berhältnis der Hohenzollern zum Staat sprach, festgehaiten, was damals der Regierungsvertreter ausführte:
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handen ist die Mark Brandenburg ist von dem Hause( Hohen„ Es ist aber unzweifelhaft, daß ein Rrongut wirklich vorzollern) fäuflich erworben worden."
Die Hohenzollern haben also die Mark Brandenburg gefauft und ein wißiger Zeitgenosse mag schon recht haben mit der Behauptung, daß wir eigentlich heilfroh fein fönnen, wenn Wilhelm in Doorn nicht noch nachträglich die Miete von uns einfafsiert.
Nun steht fest, daß die Hohenzollern , als fie in die Mart Brandenburg tamen, arm waren wie Siob. Die amt liche Denkschrift über die Vermögensauseinandersetzung mit den Hohenzollern läßt sich also über diesen wunden Bunft Dernehmen:
„ Biele der früher in Deutschland regierenden Häuser hatten in dem von ihnen beherrschten Territorium von Alters her ausge dehnten Grundbesig und verdanten dieser Tatsache geradezu den Er. werb der Landeshoheit; 3. B. die Wittelsbacher und die Welfen. Bei den Hohenzollern lag es umgekehrt; als sie in die Mark Brandenburg famen, haften sie dort teinerlei Liegenschaften, erst die Belehnung durch Kaiser und Reich machte sie zu Grundbesitzern im Lande."
Für die Richtigkeit dieser Behauptung zeichnet fein Geringerer als der bekannte volt sparteiliche Finanzminister Dr. v. Richter. Wem würde es einfallen, etwa Herrn v. Richter in den Berdacht zu bringen, ein verlappter Republikaner zu sein!
Das zahlenmäßig im Augenblick gar nicht abzuschätzende Riefenvermögen, das die Hohenzollern heute vom Staat als Privateigentum beanspruchen, ist sogar nach dem Zeugnis des Alten Frik erst nach der Einwanderung der Hohen zollern in die Mark erworben" worden, oder, wie es in einem Edikt Friedrich Wilhelms I. vom 13. Auguft 1713 so schön heißt:
„ Unserer Cron und Chur auff ewig inforporieret als er. erbete, ertaufte, ertauschte oder auf andere Weise acquirierte Fürstentümer, Graf- und Herrschaften, auch eine eine Güter und Revenuen, sowie auft alle diejenige, so Wir während Unserer Regierung durch Gottes Gnade und Segen etwa auch erwerben und an Uns bringen werden."
Die sich dauernd erweiternde Hausmacht der Hohenzollern durch Kriege, Heiraten oder Tausch schuf das heutige Preußen. Aber in der Zeit der sogenannten patrimonialen Staatsauffassung war der Fürst absoluter Herrscher über Land und Untertanen. Privateigentum der Fürsten existierte nicht. Am treffendsten kommt diese in der damaligen Zeit herrschende Auffassung zum Ausdruck in dem bekannten Ausspruch des französischen Sonnentönigs: Der Staat bin ich!"
Aber auch die mit dem Aufkommen modernerer Staatsauffaffung unter dem alten Friz sich durchsetzende Trennung von Staats- und Privateigentum der Regierenden( Allge meines Landrecht ) bestand nur dem Scheine nach. Daran fonnte auch das Parlament bis 1918 nichts ändern. Der König war trotz der Konstitution noch absolut. Er ernannte und entließ die Minister. Nur selten hat einer von denen, Die von der allerhöchsten Gnade abhängig waren, zu opponieren gewagt. Und wo fein Kläger war, war auch fein Richter.
Es sind in der Oeffentlichkeit schon eine ganze Reihe von Tatsachen hervorgehoben worden, die beweisen, wie die Fürften zu ihrem Bermögen gelangt find. Wir wollen hier nicht wiederholen, aber einige intereffante Beispiele mögen Darhin, auf welche raffinierte Weise die geschäftstüchtigen und fparfamen Landesväter für ihre Tasche zu wirtschaften verstanden.