Reform des Strafvollzuges.
Debatten im Landtag.
Der Landtag nahm nach Eintritt in die Tagesordnung chne Aussprache die Ausführungsnovelle über die Fürsorge pflicht an und ging dann über zur Besprechung zahlreicher Anträge für die
Reform des Strafvollzuges.
Der Rechtsausschuß hat ein ausführliches Reform programm vorgelegt, und ersucht das Staatsministerium, es möglichst beschleunigt durchzuführen. In dem Programm verlangt der Ausschuß u. a., daß das Anstalts- und Aufsichtspersonal der Strafanstalten eine der Eigenart des Berufs entsprechende Ausbildung erhalten und soweit vermehrt werden, daß eine wirtschaftliche Ausnügung der vollen Arbeitskraft der Gefangenen möglich ist. Die Aufficht und Kontrolle über alle angestellten Aerzte Geistliche und Lehrer soll durch je einen bei der Straf Dollzugsabteilung im Justizministerium angestellten fachmännischen Referenten ausgeübt werden. An größeren Anstalten mit einer Durschnittsbelegung von 500 und mehr Gefangenen soll ein Arzt hauptamtlich angestellt werden, deffen gutachtliche Tätigkeit nur in bestimmten Grenzen ausgeübt werden darf. Auf je 300 Gefangene desselben Bekenntnisses ist ein Geistlicher hauptamtlich zu ernennen. Weitere Reformvorschläge betreffen die Unterbringung, Wäsche und Kleidung, Be schäftigung, Büchereien, Verpflegung, Besuchszeit, Briefverkehr und Baketsendungen der Gefangenen sowie die Gefangenenfürsorge auch nach der Entlassung usw. Das Justizministerium soll alljährlich dem Landtag einen Bericht über die preußischen Strafanstalten vorlegen.
jahrelang im Dienst waren und die Leute stehen am Tage der End lassung ohne Existenzmittel da.
Mit der Gefangenenarbeit sieht es besonders traurig aus. In den Strafanstalten wird nach geradezu vorsintflutlichen Arbeitsmethoden gearbeitet. Kein Wunder, wenn unter diesen Umständen die Kosten des Strafvollzugs fich unnötig vergrößern: 1926 18 millionen mehr als 1913. Das muß nicht sein. Freilich wer auf dem Standpunkt steht, daß die Arbeit nicht erziehen, sondern trafen soll, wird niemals für eine vernünftige und ergiebige Ar beitsweise in den Strafanstalten zu haben sein. Die Gefangenenarbeit ist ein Erziehungsmittel und deshalb müssen die Anstalten dort liegen, wo die Gefangenen hauptsächlich mit landwirtschaftlicher Arbeit beschäftigt werden können. Dann fällt auch die Schmuh tonturrenz gegen das Handwerk meg. Die meisten unserer Strafanstalten bestehen aus total peralteten Baulichkeiten, die oft aus dem 16. und 17. Jahrhundert stammen, und infolgedessen völlig unhygienisch sind. Bei der Anlage neuer Anstaltsbauten muß mit dem Grundjazz gebrochen werden, daß jeder Rammergerichtsbezirk seine Strafanstalt haben muß. 3 roölf Anstalten sind für Preußen genug; man muß sie nur so legen, daß fie genügend landwirtschaftliche Fläche um sich haben. Dann kann auch die Ernährung der Gefangenen viel billiger als bisher beschafft werden. Acht Stunden Arbeit sind für die Gefangenen genug, wenn man ihnen Zeit lassen will, daß sie auch noch ein gutes Buch lesen. Und das sollen sie doch, da sie als bessere Menschen die Anstalt verlassen müssen. Zu diesem Zmed muß auch die Für. sorge schon während des Strafvollzugs einsehen und nicht erst nachher. Der Strafvollzug muß so sein, daß kein Gefangener, der durch einen wirklich humanen Strafvollzug hindurchgegangen ist, jemals wieder ins Gefängnis zurückkommt.( Lauter Beifall bei den Soz.) Ein Zwischenfall.
Unftattstetter muß ein mobern eingeftelter Mann fein, mit Huma- Härten vermteben werben. Man fünbigt jetzt off ffsbeamten, B nem Empfinden. Auf die Bersönlichteit des Anstalts leiters fommt unendlich viel an Was er denti und fühlt, das geht auch auf die ihm unterstellten Beamten über. Hier gilt das Sprich wort: Wie der Herr, so's Gescherr. Wie das Verhalten der Beamten gegenüber den Gefangenen, so der Respekt der Gefangenen vor den Maßnahmen. Nur ein humaner Strafvollzug kann z. B. die Arbeitsfreudigkeit der Gefangenen heben. Ein besonderes Kapitel ist die Arztfrage. Was hier durch falsche Sparsamkeit und Nachlässigkeit angerichtet werden fann, haben wir im Falle Höfle schaudernd erlebt. Diese Zustände tönnen auf feinen Fall mehr geduldet werden. Meist ist der Arzt nur nebenberuflich in den Anstalten beschäftigt, d. h. in tausenden von Fällen ist tein Arzt da, wenn plötzlich ein Krankheitsfall eintritt. Hauptamtlich angestellte Aerzte für die größeren Anstalten, mindestens für die Anstalten mit einer Durchschnittsbelegung von 500 Gefan genen ist eine unbedingte Notwendigkeit. Die Anstellung von hauptamtlichen Aerzten kostet Geld und die Belastung von etwa einer halben Million ist feine Kleinigkeit. Gleichwohl: Sparsamkeit in diesem Falle ist sehr übel angebrachte Sparsamkeit und wir erwarten vom Ministerium, daß es den Beschlüssen des Ausschusses nachkommt. Man muß sich vergegenwärtigen, was für ein namhafter Betrag bei Kapitalisierung der Unterstützung, die an Frau Dr. Höfle gezahlt wird, herauskommt; mit dieser Summe hätte eine ganze Reihe, von Aerzten bezahlt werden können. Die Aerzte der Gefangenenanstalten haben es mit einem ganz besonderen Menschenmaterial zu tun. Für die Anstalten sind vor allem Bsn chiater notwendig; denn der Arzt soll ja die Gefangenen nicht mur behandeln, wenn sie frank sind, sondern auch sonst beobachten und mit Rat und Tat unterstützen. Notwendig find ferner bei den größeren Anstalten ausgebildete Krantenpfleger. Schließlich darf der Arzt nicht außerhalb der Anstalt wohnen, sondern er muß jederzeit zur Stelle sein. Denn dem franken Menschen muß geholfen werden, ganz gleich, ob er in Freiheit oder in Gefangenschaft ist. und trat mit Wärme für die Linderung des Loses der Gefangenen ein Ebenso müssen die Lazarette menschenwürdige und legte im einzelnen die Reformvorschläge der freundliche Räume enthalten; die Psyche des Gefangenen Sozialdemokratie für eine humanere Gestaltung des soll doch durch die ganze Umgebung nur gute Eindrücke auslösen. Strafvollzugs dar. Der Rechtsausschuß ist den sozialdemokratischen Will man ein brauchbares Aufsichtspersonal, dann muß dieses auch Forderungen bis zum gewissen Grade entgegengetomme n. anständig bezahlt werden. Das Sparen hier ist grundperfehrt, denn Was wir Sozialdemokraten von einem humanen Strafvollzug ver der Aufsichtsbeamte ist die Seele des Strafvollzugs. Das darf man Tangen, ist noch nicht erreicht. Der Strafvollzug gehört nicht in die nicht vergessen. Der Ausschuß war sich darin einig, daß das Hände der Behörden, die die Strafe verhängen. Der Hilfsbeamtenwesen abgebaut werden muß; dabei müssen
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Im weiteren Verlauf der Aussprache, in welcher die Redner fast sämtlicher Parteien für die Ausschußbeschlüsse eintraten, fam es zu einem furzen stürmischen Auftritt, als der deutschvalks. parteiliche Abg. Meyer- Herford mit dem fommunistischen Abg. Menzel in einer Streit über das Christentum im Strafvollzug geriet. Ein paar Ordnungsrufe des Präsidenten waren Dienstag 12 1hr Weiternötig, um die Ruhe wiederherzustellen. beratung.
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