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Abendausgabe

Nr. 58 43. Jahrgang Ausgabe B Nr. 29

Bezugsbedingungen und Anzeigenpreife fub in der Morgenausgabe angegeben Redaktion: SW. 68, Lindenstraße 3 gernsprecher: Dönhoff 292-297 Tel.- Boreffe: Sozialdemokrat Berlin  

10 Pfennig

Donnerstag

4. Februar 1926

Vorwärts=

Berliner Volksblatt

Berleg und Anzeigenabteilung: Geschäftszeit 9-5 Uhr

Berleger: Borwärts- Berlag GmbH. Berlin   Sm. 68, Lindenstraße 3 Fernsprecher: Dönhoff 292-29%

Zentralorgan der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands  

Generalabrechnung mit den Drohnen.

Die Fürstenforderungen vor dem Rechtsausschuß.

Jan Rechtsausschuß des Reichstags wurde heute unter dem Borsiz des Abg. Dr. Kahl( D. Bp.) die

Generaldebatte über die Anträge zur Fürstenabfindung fortgefeßt. Bor Eintritt in die Tagesordnung erflärte Ministerial­direktor Erythropel vom preußischen Finanzministerium zu einer früheren Anfrage des Abg. Dr. Rosenfeld( Sog.) und zu einem orwärts Artitel über bie Steuerzahlung der Hohen zollern, daß die Hohenzollerniche Hoftammer bisher die Steuern ordnungsmäßig bezahlt habe. Die Hoftammer habe die Auskunft erteilt, daß sie zum erstenmal 1922 eine Steueraufforderung erhalten habe. Für 1922 stehe die Steuerzahlung wegen der Beschlagnahme Huseinandersetzung noch aus; für 1922 würben vorauslichtlich breißigtausend Goldmart nachzuzahlen sein. Für 1923 seien zu verschiedenen Terminen 26 602 Billionen Papiermart, für 1924 670 116 Goldmart, für 1925 898 000 Goldmart an Reichs­Steuern gezahlt. Für 1920 und 1921 fei nach der zweiten Steuer­notoerorommg eine Beranlagung und Zahlung nicht erforderlich.

Abg. Dr. Rofenfeld( S03.) bemerkt dazu, daraus gehe hervor, dag bis 1922 teine Steuern gezahlt worden seien. Der Redner verweist weiter auf ein der Heftaminer zugegangenes Schrift. stüd vom 19. Januar 1926, des Inhalts, daß nun zum erstenmal oromungsmäßige Einkommensteuererklärungen abzugeben seien. Ministerialdirektor Erythropel erklärt, das angezogene Schrift. stüd jei ihm unbekannt. Nach der Auskunft der Hoffammer sei die erfte Einkommensteuererklärung schon 1922 abgegeben worden. Er merde der Sache weiter nachgehen.

Abg. Everling( Dnat.) erklärt, die in einigen Blättern erschie nenen Berichte, monach er von dem Honorar des früheren fozial. demokratischen Ministers Heine als Rechtsvertreter des medlen burgischen Fürstenhauses gesprochen habe, seien unzutreffend. Er habe die Honorarfrage nicht berührt.

Abg. Landsberg( Sez.) meint, diese Melbung hätten sich deutsch nationale Blätter mohl aus den Fingern gesogen. Aus dem Ausschuß jei ein solcher Bericht nicht gefomment.

Borfigender Abg. Dr. Sahl( D. Bp.) meist darauf hin, daß der demokratische Gefeßentwurf mit Rücksicht auf den Rompromißantrag zurüdgezogen fei.

Bon den Kommunisten wird bestritten, daß der Kompromis antrag ein Menderungsantrag fei. Es sei ein ganz neuer Antrag, Diefer Auffassung wird von den Bertretern aller anderen Bar­teien, auch der Sozialdemokraten, widersprochen. In der Fortsetzung der General debatte nimmt zunächst das Wort

der erst das Plenum beschäftigen müßte.

Abg. Dr. Rosenfeld( Soz.):

Die Fülle des dem Ausschuß vorgetragenen Materials habe gezeigt, daß einmal das Eigentum der Fürsten   vielfach recht zweifel­haften Charaliers jei, und daß auch andere Ansprüche der Fürsten  in recht merfmürdiger Beise begründet werden. Neben dem Fall Enerling jei caratteristisch für die Bertretung der Fürsten   die Tatsache, daß zur Zeit der ersten Berhandlungen des Rechtsaus fauffes

der frühere Herzog von Koburg den bekannten Anfirepublikaner Rapitánleutnant Ehrhardt empfing und daß bald darauf derselbe Ehrhardt im Reichstagsgebäude   und und daß bald darauf derselbe Ehrhardt im Reichstagsgebäude   und vor den Türen des Rechtsausschusses mit deutschnationalen Abge ordneten verhandelte. Merkwürdig berühre auch die Gründung einer besonderen Bereinigung als Propagandaffelle für Fürsten  cbfindungen, die unter dem harmlofen Deckmantel einer Ber­einigung für einen rechtlichen Ausgleich des Staates mit den Hohen­ zollern   niedrigste 3ntereffenpertretung betreibe. Herr n. Berg, der Intereffenvertreter der Hohenzollern  , habe bisher auf die öffentlich an ihn gerichtete Frage, ob er hinter dieser Ber­einigung stecke, nicht geantwortet. Das jage genug.

Offenbar werde die Bereinigung von den Hohenzollern   finanziert. Sie bearbeite die Presse rechts und links und wirte bei den Links parteien für die Hohenzollern  , indem sie das Berhalten der onderen Fürstenhäuser tritifiere.

Die Fürsten   kämpfen um jeden Fehen Land, um jeden Groschen. Man dente dabei fofort an das Feilschen der Fürsten   um die Kronen während des Krieges.

Der Leiter dieser Bereinigung habe bisher die Frage nicht beantwortet, mer die Sache finanziert. Bezeichnend für die An­sprüche der Fürsten   sei weiter die Tatsache, daß allein in dem kleinen Land Thüringen   25 Abfindungsprozesse geführt wer. den. Bei der Prüfung des Brivateigentums der Fürsten   müsse auch untersucht werden, ob fürstliches Eigentum in einer Weise erworben worden sei, die mit den heutigen Anschauungen von Gittlichkeit und Moral nicht vereinbar ist.

Der Redner geht dann auf das hohenzollernsche Privateigentum ein und weist nach, daß auch die von den Hohenzollern   als ihr Privateigentum bezeichneten Herrschaften Flatow- Krojante, Busterhausen, Dels, Babelsberg  , Schwedt  - Bier­raben zu den nach dem preußischen Landrecht als Staatseigentum geltenden Domänen gehörten, die eigenmächtig von den Hohenzollern burch Rabinettsorders oder Scheinfäufe zum Hauseigentum gemacht

wurden.

Die Hohenzollern   hätten als Fürsten

zugunsten ihres Brivatvermögens die Gesetzgebung benuht, indem sie als Gesetzgeber zweifelhafte Fragen zugunsten ihres eigenen Hauses enischieden. Und solche Entscheidungen würden auch noch heute von den Gerichten anerkannt. Man müsse allerdings zufrieden sein, daß die Hohenzollern   heute nicht mehr wie im Jahre 1848 den Standpunkt verträten, daß ihnen vor Jahrhunderten die Mart Brandenburg verliehen set und daß sie eigentlich Privateigen. tum an der ganzen Broving Brandenburg   behaupten fönnten. Oft feien bie Brozesse durch Gerichte ohne rechtliche Unter­lege zugunsten der Hohenzollern   entschieden worden. Auch Irrtümer feien ihr zugute getommen, indem. selbstverständlich ohne jede Ab­ht, in Grundbüchern Privateigentum der Hohenzollern" ftaft Staatseigentum eingetragen worden sei. Hinterher habe dann der Staat folche Grundstüde zurüdtaufen müssen.

Sehr bedenkliche Manöver feien auch beim Antauf der Selly. fchen Bildersammlung gemacht worden. Das Geld dafür sei tatsäch

lich aus der Staatstaffe geflosser. Der König habe es zwar aus feiner Brivatsdhatulle genommen, in diese sei es aber aus der Staatstaffe getommen, indem nach den Freiheitstriegen be­hauptet wurde, der König habe seinem Lande in der Zeit der Not Darlehen gegeben. Es sei zur Ehre des Königs festzuhalten, daß er felbst jogar Bedenten äußerte, Bedenken, die sich die heute prozessierenden Fürsten merken sollten. Er habe geschrieben: Meine Untertanen haben ihr Bermögen verloren und große Opfer gebracht. Ich will nichts voraus haben, sondern das Unglüd mit ihnen teilen."

Bedenken nicht durchgedrungen. Er habe sich fügen müssen und Aber es sei merkwürdig: der absolute König sei mit diesen das Geld genommen. Damals schrieb ein Minister:" Wenn die öffentliche Stimme über diese Sache Aufschluß erhält( und sie wird sie erhalten), so wird sie ein strenges, aber gerechtes Urteil über dieselbe fällen."

Bis jetzt sei das Geheimnis gewahrt worden.

Jeft müffe das Urtell gefällt werden.

Die Schad Galerie fei als Gegenleistung für die Ber­leihung des Grafentitels in den Besiß der Hohenzollern   gelommen. jo jei die Schack- Galerie   Staatseigentum! Die Hohenzollern   hätten immer ihr Privateigentum behauptet außer Damals, als sie deshalb zur Steuer herangezogen werden follten. Da jagten auch fie, es sei Staatseigentum!

Biele Fürstenhäuser, nor allem heffen- Caffel und Braunschweig  , hätten ihr Vermögen erworben durch den Berfauf ihrer Landestinder an England während des nordamerikanischen Unabhängigkeitstrieges. In Falle Koburg- Gotha habe ein höchst bedenkliches Reichsgerichtsurteil ein rechtsgültig zustande gekommenes Landesgefez aufgehoben und

dem Herzog alle Vorteile, dem Lande alle Caffen auferlegt. Dieser Herzog flage sich mit den armen Feuer. arbeitern berum, meil er ihnen das seit altersher geltende An recht auf menige Raummeter Rohleholz bestreitet. Er verklagt jegt sogar den früheren Boltsbeauftragten Tenner auf Miet zinszahlung, meil Tenner einige Monate nach der Revolution ein Bimmer bes herzoglichen Echloffes bewohnt hatte. Der Herzog batte 1914 ein ausgefes gemacht, das die Ansprüche der bel­gischen, englischen und portugiesischen Agnaten feines Hauses auf: hob. Jezt aber beruft fich dieser ,, deutsche  " Fürst auf den Bersailler Bertrag, um, darauf gestützt, die. Wiederanerkennung der An­sprüche dieser ausländischen Agnaten zu verlangen. auch die ohne jeden Drud und Zwang zustandegekommenen Ab findungsgefeße werden jeßt, mie in Schwarzburg- Sonders hausen, Schmarzburg- Rudolstadt, Altenburg  , angefochten, teilweise mit Erfolg. Aufwerfungsansprüche von 100 bis 1400 Proz. werden gestellt und zum Teil bewilligt, während den armen In flationsopfern das Legte genommen worden ist. Im Jahre 1923 feien die Kriegsbeschadigten mit 15-20 Bros. Rente mit ein Paar Goldpfennigen abgefunden worden. Da dente niemand an die Aufwertung.

Bruchteile vieler gänber, daß eine gefunde Entmidlung in Wenn es nach den Fürsten   gehe, befämen fie so erhebliche Frage gestellt sei. Die Schäßung des Abg. Reubauer, nach der die Fürsten   fast drei Milliarden Werte ferderten, sei sicherlich viel zu niedrig. Die Fürstenforderungen gefährden die Entwicklung Deutsch­ lands   und der einzelnen Länder so sehr, daß selbst rechtsstehende Landesregierungen erflären, daß der jeßige Sustand unhaltbar ist, und daß eine reichsrechtliche Regelung unbedingt erfolgen muß. Der volksparteiliche Abg. Gildemeister hat in einem Artikel die

Ansprüche der Fürsten   zurüdgewiesen und betont, der Begriff des Privateigentums müsse hinter Staatsnotwendigkeiten zurüdtreten. Der demo fratische Antrag ist auch in demokratischen Bersammlungen als unbefriedigend bezeichnet worden. Auch in Zentrumsver fammlungen wurde die entschädigungslose Enteignung ge­fordert.

Abg. Giesberts habe in einer Sentrumsversammlung nicht meitersprechen tönnen, als er erklärte, daß den Fürsten   Renten ge­geben werden sollen. Der Kompromißantrag hat uns sehr enttäuscht. Nach den früheren Ankündigungen hätten wir doch etwas mehr

erwartet.

Bedenklich ist, daß der Reichspräsident die Richter des Sondergerichts ernennen soll und daß die Entscheidung überhaupt Beleggebungsaktion gerade durch den Unwillen über die Urteile Berufsrichtern übertragen werden foll, obwohl die ganze dieser Richter veranlaßt worden ist. Die rechtsfräftig entschiedenen Fürstenstreitigkeiten fönnen nicht als erledigt angesehen werden.

Die Fürsorgeverordnung.

Ihre notwendige Aenderung.

Von August Karsten  .

Die im Februar 1924 gegen den Willen der Sozial­demofraten geschaffene Fürsorgepflichtverordnung sichert den Hilfsbedürftigen feinen ausreichenden Lebensunterhalt. Diese Verordnung und die dazu erlassenen Ausführungs­bestimmungen- die in jedem Lande verschieden sind verpflichten die Gemeindeverwaltungen, Gemeindeverwaltungen, den Fürsorge­berechtigten den notdürftigen Lebensunterhalt zu geben. Der alte Arbeiter, der die Fürsorge in Anspruch nehmen mill, weil er mit seiner Invalidenrente von 20 bis 30 M. im Monat nicht leben fann, muß eine Reihe von daß er seine wenigen Habseligkeiten der Gemeinde ver Verpflichtungen eingehen. Man fann von ihm verlangen, Pfändet. Er muß den geringsten Betrag, den er vielleicht hier und da noch verdient, angeben, damit ihm dieser Be­trag von der Unterstützung gekürzt werden kann. Man kann die Invaliden( 66% Pro3. Arbeitsunfähige) zur Arbeit heranziehen. Die Kinder des Unterstügungsempfängers müssen über ihr Einkommen Auskunft geben. Sie sind dem Fürsorgeamt zur Erfahleistung verpflichtet. Die Behandlung der Fürsorgeempfänger läßt oft zu wünschen übrig. Häufig fehlt es an dem genügenden sozialen Verständnis der aus­führenden Beamten. Dort, mo unsere Genossen Einfluß haben, wandt. Damit tönnen jedoch nicht alle Mängel beseitigt wird die Fürsorgepflichtverordnung sozial verständig anges merden. Eine grundlegende Aenderung fann nur durch die Reichs- oder Landesgesekgebung erfolgen. Das Tempo, das die Reichs- und Landesgesetzgebungen einschlagen, ist ungemein langsam. Der erfolgreiche Borstoß, den unsere Reichstagsfraktion im Juli 1925 gemacht hat, ist bis heute noch nicht zur Ausmirkung gekommen. Gegen den am 14. Juli im Reichstage gefaßten Beschluß, daß% der In­validenrente nicht angerechnet werden darf bei der Ge­mährung von Fürsorgeunterstützung, wurde bekanntlich Dom Reichsrat Einspruch erhoben. Der Reichstag   hat bann am 12. Auguft den Einspruch mit der erforderlichen 3mei­drittelmehrheit zurückgewiesen. Daraufhin erklärte die Reichs­regierung auf Wunsch des Reichsrots, daß ein Gefeß, das von ihr unterschrieben werden müsse, nicht vorliege, weil gegen den Einspruch des Reichsrats im Reichstage nur ein­mal und nicht dreimal abgestimmt morden ist. Mit dieser Erklärung der Reichsregierung ist die Frage zu einem Ber­fassungsstreit geworden.

Beim Wiederzufammentritt des Reichstages murde der Reichsregierung zu prüfen. Der Geschäftsordnungsausschus Geschäftsordnungsausschuß beauftragt, den Einwand der stellte sich nach einem Referat unferes Genossen Lands= berg einmütig auf den Standpunkt, daß der Reichstag   bei Einsprüchen des Reichsrats nur einmal abzustimmen hat. Reichstags noch nicht endgültig erledigt. Der Reichsrat mill Durch die Regierungstrise ist der Fall im Plenum des fich dem Botum des Geschäftsordnungsausschusses nicht beugen. Er hat ein Gutachten anfertigen lassen, das zwar aber für den gefunden Menschenverstand um so unbegreif­an juristischer Spigfindigkeit nichts zu münschen übrig läßt, licher ist. Schließt sich das Plenum des Reichstags dem Beschlusse seines Geschäftsordnungsausschusses an und daran ist faum zu zweifeln, so wird der Streit zwischen Reichsrat, Reichsregierung und Reichstag vor den Staats­gerichtshof tommen.

Bis jetzt ist ein halbes Jahr seit der Beschußfassung im Plenum verfloffen; bis zur Erledigung des Verfassungsftreits fann vielleicht die jekige Generation der Fürsorgeempfänger ausgestorben sein. Auf Kosten der notleidenden Schichten spielt sich dieser Verfassungs= streit ab.

Berordnung erlassen, die den von ihr nicht durchgeführten Die Reichsregierung hat am 7. September 1925 eine Beschluß des Reichstags ersehen sollte. Die Berordnung will den Sozial- und Kleinrentnern in der Regel ein Biertel in der Gemeinde beträgt. Diese Verordnung bringt bei an Unterstützung mehr geben als der Unterstüßungsrichtsak weitem nicht das, was das Gefeß den Sozialrentnern ge­bracht hätte. Aber das Beschämendite ift: Die Berordnung wird von den Gemeinden und Bezirksfürsorgeverbänden nicht oder nur zu einem Teil durchgeführt. Der Zentral­

Dem Gesetz muß rückwirkende Kraft gegeben werden. Die Richtlinien, nach denen entschieden werden soll, sind so fautschukartig und binden die Richter nicht genug. Was sollverband der Arbeitsinvaliden hat Ende Oktober eine Rund­es heißen, wenn den Fürsten   eine würdige Lebenshaltung gewähr. leiftet werden soll? Wir werden auch an diesem Gefeß mitarbeiten und es zu verbessern juchen; eine befriedigende Lösung fann aber nur unfer Antrag auf entschädigungslose Enteignung bringen. Ministerialdirektor Erythropel fommt noch einmal auf das vom Abg. Dr. Rofenfeld( Soz.) erwähnte Schriftstück in der Steuerfrage der Hohenzollern   zurüd. Es handele sich dabei um den Antrag eines Hostammersetretärs auf Stellung einer Hilfskraft mit Rüd ficht auf die jetzt schwieriger werdende Beranlagung. Irgendeine hinterziehungstendenz gehe aus dem Gesamtinhalt des Schreibens nicht hervor.

Die weitere Aussprache wird dann auf Dienstag nächster Boche vertagt.

frage bei seinen Ortsgruppen über die Durchführung der Reichsverordnung vom 7. September gemacht. Bon den 597 Antworten lauten 448 mit nein", 84 fprechen von teil­weifer Durchführung und nur 65 Antworten bestätigen die Durchführung der Verordnung. Nach dreimonatigem Be­stehen der Berordnung ganze 11 Broz, die die Verordnung durchgeführt haben. Dabei muß man berücksichtigen, daß in den befragten Orten eine Intereffenorganisation besteht. Wie mag es da erit in den anderen Orten aussehen. Die Unter­stüßungsrichtsätze in den 597 Orten betragen für ein paar in

1 Broz. bis 25 Dt.

8 Gemeinden

76

13

163 183

27

80 40

T

31

50

22

über 50

21

182 35

Jm Auswärtigen Ausschuß des Reichstages wurde unter Borsik des Abg. Hergt( Dnat.) zunächst die Frage des Luftverkehrs behandelt. Nach längerer Aussprache wurde eine Entschließung mit allen gegen eine Stimme angenommen, in der der Wunsch aus­gesprochen wird, daß bei den Bariser Berhandlungen die Beschrän- 129 fungen der deutschen Luftfahrt beseitigt werden. Es folgte eine um fangreiche Diskussion über das Minderheitenrecht und die damit zusammenhängenden Schiedsgerichtsverträge, wobei es jedoch zu Beschlüssen des Ausschusses nicht tam.

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haben feine Richtiäke

baben teine Ertra- Frauenzulagen und geben keine böberen Säge für den Unterhalt von Kindern

Das find Säge für Sozialrentner, also die jeweils höchsten Säge in den Gemeinden, und in diesen Säßen ist