Einzelbild herunterladen
 

Die Ablenkungsoffensive.

Der Verteidiger Sendens und der Zeuge Goebel.

In der Mitteilung der Frau des zum Tode verurteilten ehe. maligen Feldwebels Stein, von der auch wir Notiz genommen haben, war die Rede von dem früheren Unteroffizier Goe. bel, der über die Mitwisserschaft des Oberleutnants von Senden bestimmte Angaben gemacht haben sollte. Gegen diesen Goebel, der zwar von der politischen Polizei, aber nicht vom Gericht vernommen worden ist, beginnt nun das übliche Resseltreiben in der Rechtspresse. Hugenbergs Nachtausgabe" bringt unter der Ueberschrift Kron­zeuge Grebel festgenommen megen versuchter Er. pressung" in Fettbrud die Meldung, daß Goebel beim Berteidiger Sendens Rechtsanwalt Bloch versucht habe, sich seine Weisheit für 200 m. abtaufen zu laffen". Rechtsanwalt Bloch habe die Kriminal polizei verständigt und fei zum Schein auf das Anerbieten einge­Als Goebel im Bureau des Rechtsanwalts verhandelte, ließ Bloch ihn verhaften und nach dem Polizeipräsidium

Das Arbeitsgerichtsgeseh.

Der Entwurf vom Reichsrat genehmigt.

Die Aufsichtsbefugnisse.

Der Reichsrat beschäftigte sich am Donnerstag mit dem von tennenden Gericht in der Einzahl verwendet werden sollen. Reichsarbeitsminister vorgelegten Arbeitsgerichtsgeset. Immer foll als Vorsitzender ein Richter vorhanden sein. Beim Der 3med der Borlage ist, eine allgemeine einheitliche Reichsarbeitsgericht sind noch zwei richterliche Beisiger vorgesehen, Arbeitsgerichtsbarkeit für Streitigkeiten aus dem Arbeits verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu schaffen, an Stelle der gegenwärtig auf diesem Gebiet herrschenden großen Bersplitterung. In ganz Deutschland   soll auch für Gemeinden, die weniger als 20 000 Einwohner haben, ein lückenloses Netz von Ar­beitsgerichten geschaffen werden, und zwar von allgemeinen Arbeits­gerichten unter Beseitigung der bisher bestehenden besonderen Ge­werbegerichte, taufmännischen Schiedsgerichte, Innungsschiedsgerichte usw. Die Arbeitsgerichte sollen für alle Arbeitnehmer zuständig sein, auch für solche, deren Einkommen über 5000 mt. hinausgeht. Die äußere Aufmachung dieser Sensationsmeldung läßt dar Alle Arbeitsstreitigkeiten in weitestem Umfang sollen von den Arbeits auf schließen, daß es sich hier um eins der üblichen Ablenkungsgerichten entschieden werden, auch solche, die aus Tarifver. manöver handelt. Man spricht von dem Kronzeugen" Goebel, trägen entspringen. um die Aufmerksamkeit von Senden abzulenten. Goebel ist zwar auf Veranlassung Blochs in Haft genommen und von der Abtei­lung IA ebenso wie ein gewisser Schyra, der den Mittelsmann zwischen ihm und Bloch spielte, nech am Donnerstagabend eingehend

gangen.

bringen.

vernommen worden.

Sie hat, wie wir spät abends erfahren, mit der Frei laffung Goebels und Schyras geendet, die übrigens gar nicht verhaftet, sondern nur auf die Anzeige des Dr. Bloch hin zur Klärung vorgeführt wurden. Die baldige Freilassung der Ange­schuldigten beweist, daß sich für den Tatbestand eines Erpressungs­versuchts Anhaltspunkte nicht ergeben haben.

Aber der Kronzeuge" Goebel ist gar fein Kronzeuge. Er hat in dem Mortprozeß Banier gar feine Rolle gespielt, wenigstens geht das nicht aus der Urteilsbegründung hervor. Der Berdacht gegen den kommandierenden des Döberitzer Lagers von Senden ist aus anderen Umständen zur Genüge abzuleiten. Besonders ist bis heute noch nichts von der Staatsanwaltschaft unternommen, um die detaillierten Mitteilungen des Berliner Tageblatts über die Be­teiligung Sendens an der Beseitigung Paniers und des Feldwebels Wilms   auf ihre Richtigkeit nachzuprüfen. Aber wenn auch alle diese positiven Behauptungen nicht vorlägen, so bliebe doch noch genügend an Verdachtsmomenten übrig. Wie sollte es möglich ge­wesen sein, daß aus dem Schwarzen Reichswehrlager in Döberig einer nach dem anderen verschwindet, ohne daß der kommandierende etwas davon erfährt? Wollte man dies Nichtwissen glauben, so müßte man annehmen, daß in den Schwarzen Reichswehrformationen eine noch größere Lotter wirtschaft geherrscht habe, als wie sie tatsächlich vorhanden war. Aber schon in dem medlenburgischen Fememordprozeß ist hinlänglich bewiesen worden, daß nicht mur der Befehl ausgeführt", sondern auch über die Ausführung der vorgelegten Stelle dienstlich Bericht erstattet" worden ist. Es liegt zum Greifen nahe, daß bei der strengen militärischen Ordnung, die auch in der Schwar zen Reichswehr   herrschte, diese Gepflogenheit auch in Döberik geübt

wurde.

Allerdings wellen die zuständigen Stellen nachträglich nichts von der militärischen Organisation der Schwarzen Reichswehr wiffen. Ueber einen ganz besonderen Fall, der in das Treiben diefer schwarzen Organisationen bligartig hineinleuchtet, erhalten wir fol­gende Mitteilung:

Ein Arbeiter Meyer in Frankfurt   a. D. war am 4. Juni 1923 nach Rüstrin gekommen, um dort in die Reichswehr   aufge­nommen zu werden. Er begab sich zunächst zur Rajerne des Pionierbataillons III in Küstrin  . Dort wurde ihm in der Wacht stube gesagt, er sollte zur Fahrabteilung III( Trainbataillon) in der Altstadt gegenüber dem Bahnhof Altstadt gehen. Dort war aber auch feine Stelle frei. Der Wachthabende der Fahrab teilung fchidte ihn jedoch nach dem Zeughaus in der Altstadt. Dert wurde er auch richtig von einem Oberleutnant Anuppel eingestellt, nachdem er einen ausführlichen Fragebogen unter­schrieben hatte. Er war der irrtümlichen Meinung, nun tatsächlich Reichswehrmann zu sein. So täuschend ähnlich war die Uniform und das ganze Gehabe. Schon menige Tage nach seinem Eintritt mußte er, eingekleidet in eine Uniform mit Achselflappen und Regimentsnummer, Wachtdienst leisten, ohne eigentlich militärisch ausgebildet zu sein. Am 30. Juni ging er auf einige Tage in Urlaub, fam am 3. Juli abends zurück und mußte sofort wieder Wachtdienst leisten. Er nahm seinen Karabiner, den er vor seiner Abreise gereinigt hatte, vom Haken, ohne zu wissen, daß die Waffe inzwischen von einem anderen geladen war. entlud fich und Mener erfitt einen Beinschuß, dessen Folgen ihn für die Dauer um 33 Proz. in der Erwerbsfähigkeit verminderten. Mener erhob nunmehr bei der Reichswehr   Anspruch auf Schaden­ersaz. Die Reichswehr   aber erklärte jegt in einem Schreiben vom 25. Januar, Meyer sei gar nicht Seldat gewesen: Er war lediglich als Arbeiter beschäftigt. Für den erlittenen Unfall ist daher die Reichsversicherungsordnung ein schlägig. Das Reichswehrminifterium wird hiernach in feiner Eigenschaft als Ausführungsbehörde über die Unfall. folgen nach diesem Gesetz bestimmen."

Der Aufbau der Arbeitsgerichte. Während bisher die Gewerbegerichte usw. Einrichtungen der Gemeinden waren, sollen jetzt Einrichtungen der Länder und des Reiches geschaffen werden. Bisher bestand nur eine erste Instanz, von der unter Umständen an die ordentlichen Gerichte appelliert werden konnte. Jetzt werden drei Instanzen geschaffen: Arbeitsgerichte, möglichst für den Bezirk eines jeden Amtsgerichts, ein Landesarbeitsgericht für jedes Einzelland und schließlich ein Reichsarbeitsgericht. Während bisher die Berufung zulässig war bei Streitigkeiten, wo es sich um Werte von über 300 Mt. handelte, soll fünftig die Berufung an höhere Instanzen auch zulässig sein, wenn der Streitgegenstand zwar weniger Bert hat als 300 Mt( dreihundert Marf), aber ein Rechtsstreit von besonderer grundsäglicher Bedeutung vorliegt. Neben der Berufung ist auch die Revision in dritter Instanz beim Reichsarbeitsgericht vorgesehen, die auch direkt vom Gericht erster Instanz an die dritte Instanz gehen kann, wenn belde Parteien darüber einig sind oder der Arbeitsminister es besonders bestimmt. Während bisher die Beisiger für Gewerbe- und Kauf­mannsgerichte von den Interessenten gewählt wurden, soll fünftig ihre Berufung durch die Verwaltungs- und Gerichtsbehörden auf Grund von Vorschlagslisten der wirtschaftlichen Bereinigungen erfolgen. Das Reichsarbeitsgericht ist als ein Teil des Reichsgerichts gedacht. Besetzt werden sollen sämtliche Instanzen mit Richtern und mit Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die bei jedem er. Sozialismus und bei der Vorbereitung des Kongreffes von Tours mit die erste Rolle spielte. Souvarine ist es turze Zeit darauf nicht beffer ergangen als dem größten Teil der führenden französischen  Kommunisten. Er wurde entthront, und weil er während der Trojki­Krise leidenschaftlich für seinen Meister eintrat, mußte er sogar den Ausschluß aus der französischen   Partei und aus der Moskauer Internationale hinnehmen. Alle Proteste halfen nichts und selbst die Rehabilitierung Trogfis auf dem letzten Parteitag der russischen Kommunisten hat ihm nichts genugt; denn wie die Humanité" Dom 23. Januar mitteilt, hat das Moskauer Präsidium" einstimmig be­fchloffen, den Ausschluß Souvarines aufrecht zu erhalten. Gleich zeitig hat es, dem Wunsch der französischen   Parteileitung ent­fprechend, allen französischen   Kommunisten jede weitere Mitarbeit an der von Souparine in Paris   herausgegebenen Zeitschrift unter­fagt. Wer es magt, gegen diesen Befehl" zu rebellieren, oder ihm gar zuwiderhandelt, foll wie Souvarine fliegen".

Zur Roftenfrage wurde mit überwiegender Mehrheit die Bestimmung aufgenommen, daß den Mehraufwand der Länder durch dieses Gefeß das Reich zu ersetzen habe. Bon der Reichsregierung wurde das sehr lebhaft bekämpft. In einer weiteren Streitfrage, mie meit die Arbeitsgerichte als selbständige Gerichte eingerichtet werden sollen, ist es bei den Bestimmungen der Regierungsvorlage geblieben, ebenso hinsichtlich der Aufsichtsbefugnisse der Behörden. Die Vorlage überträgt die Aufgabe der Einrichtung der Arbeitsgerichte und die Aufsicht über diese den Justiz­behörden im Einvernehmen mit den Sozialbehörden. Bezüglich Zulassung der Rechtsanwälte enthielt die Regierungs­vorlage die Bestimmung, daß diese in erster Instanz ausgeschlossen sein sollen, während beim Landesarbeitsgericht und beim Reichs gericht der Rechtsanwaltzmang eingeführt wird. Die Aus­schüsse des Reichsrats haben geglaubt, auch in erster Instanz, also bei den Arbeitsgerichten Rechtsanwälte zulaffen zu sollen, wenn es fich um Streitigkeiten von einem Wert von mehr als dreihundert Mark handelt, in denen also Berufung zulässig ist. Bezüglich der Frage, mer der Borsigende der neuen Gerichte werden soll, blieb es bei den Bestimmungen der Regierungsvorlage. Diese sieht vor, daß es im allgemeinen der ordentliche Richter sein soll; neu mit dem Borsiz dürfen nur Personen mit voller richterlicher Qualifikation betraut werden. Andererseits fönnen als Vorsitzende folche Personen beibehalten werden, die bereits im Hauptamt Borsigende von Ge werbegerichten usw. waren, auch wenn fie feine richterliche Qualifika tion befizen. Kein Fortschritt.

Der Reichstag wird die Borlage einer eingehenden Prü fung unterziehen müssen. Die Unterstellung unter die Just i zbehörden ist wohl die bedenklichste Bestimmung der Vor­lage. Sehr bedenklich ist auch die Zulassung der Rechtsanwälte in erster Instanz, denn die Voraussetzung, daß der Streitgegen­stand mindestens 300 Mart betragen müffe, wird praktisch nicht in Erscheinung treten. Ebenso verhält es sich mit der Berufung Bedenklich ist auch die Herabsehung der Zahl der Beis fiber. Das sind nur die wesentlichsten Punkte, die die Borlage, troj des Vorteils der Vereinheitlichung als einen schweren sozialen Rüdschritt erscheinen laffen.

Labourpartys Adreßantrag.

Berstaatlichung des Großgrundbefizes gefordert. London  , 4. Februar.  ( BTB.) Im Unterhaus legte no m den den Abänderungsantrag der Arbeiterpartei zur Antwort auf die Thronrede vor. In diesem Antrag wird das Fortdauern der Arbeitslosigkeit beklagt und nachdrücklich darauf hingewiesen, daß teine Besserung im Wirtschaftsleben eingetreten ist. Der Antrag verlangt eine vollständige Neuordnung von In dustrie und Handel auf der Grundlage der Rationalisierung. Snowden verlangte in seiner Begründungsrede die Enteignung des Grundbesizes zugunsten des Staates und gesetzgeberische Maßnahmen zur Förderung der Landwirtschaft.

Die Budapester Anklageschrift.

Die Spuren werden verwischt. Budapest  , 2. Februar.( Eigener Drahtbericht.) Die jetzt erfolgte Beröffentlichung der Anklageschrift gegen die Banknotenfälscher wird in politischen Kreisen als die Antwort der Regierung auf das Verlangen Frantre ich s nach Mitwirkung an der Unter­fuchung angesehen. Im übrigen bemüht sich die Anklageschrift ängit­lich, alle Spuren, die zu den wirklichen Hintermännern der Frankenfälschungen führen tönnten, zu verwischen und auch den Ministerpräsidenten reinzuwaschen. Es wird& B. versucht, unter anderem nachzuweisen, daß Graf Bethlen erst zwei Tage vor seiner Abreise nach Genf   von den Fälschungen erfahren hat und dann fofort den Polizeipräfekten zur Einleitung einer Untersuchung ver­

Biel früher als Souvarine sich zur Aufhebung seines Ausschlusses ans der Partei nach Moskau   wandte, hatten 250 französische Kommu­nisten einen langen Protestbrief an die Erefutive der Internationale gesandt, auf den unseres Wissens bis heute eine Antwort noch nicht erteilt ist. Der Inhalt dieses Protestes wurde bis Dor furzer Zeit von der offiziellen Parteileitung und den Rebellen, die heute noch der Partei angehören, wie ein Geheimnis gehütet. Erst als Souvarine einsah, daß sein Kampf um die Rückkehr zur APF. aussichtslos ist und er das Bedürfnis nach Rache empfand, gab er in einer der letzten Nummern der von ihm herausgegebenen Beitschrift längere Auszüge aus dem Protest mit der Drohung wieder, in der nächsten Ausgabe das Dokument ganz zu veröffentlichen, falls fich die tommunistische Presse nicht vorher zu einem ent- ständigen ließ Der Karabiner sprechenden Schritt entschließen sollte. Was wollte die Parteileitung machen? Sie konnte nicht anders, als den Brief bekanntgeben. Allerdings geschah das nicht in der Sumanité", sondern in einer fast unter Ausschluß der Deffentlichkeit monatlich einmal erscheinenden tommunistischen Zeitschrift. Die Mitwelt staunte! Von den 26 tom­munistischen Stammerabgeordneten hatten nicht weniger als 11 den nach Mostau gerichteten Protest unterzeichnet. Ausschließlich Arbeiterbeputierte erhoben flammenden Brotest" gegen die un erträgliche Dittatur", die pöllige Unfähigkeit" Hier taucht also wieder die Geschichte von den Arbeitskomman- und die fortgesetzten Niederlagen, in die die Partei hineingerissen dos" auf, die ja auch in Döberig herumgespuft haben sollen. Ar- wurde. Man erklärt weiter, daß die Bellen dahingeschmolzen find wie Butter an der Sonne", in den Industriezentren nur noch beitskommandos" aber, die regelrecht mit Waffen ausge rüstet sind, die unter militärischer Führung stehen und mit Reichs- mitroftopische tommunistische Zellen vorhanden blieben" und wehrstellen in so enger Verbindung arbeiten, wie das in Rüftrin und in Montargis  , wo 4000 Industriearbeiter wohnen, die kommunistische Döberitz der Fall war, finb von ganz besonderer Art. Für diese Sektion gerade noch ganze siebzig( 70) Mitglieder zählt. ,, Arbeitskommandos" und für das, was bei ihnen geschieht, tragen Der Zustand in anderen Gegenden wird noch schlimmer geschildert. die Borgesetzten die Berantwortung. Wer war also in Rüstrin Im Norden, im Pas de Calais  , in Marseille  , in Orleans  , überhaupt und wer in Döberis Borgeseßter? Wie fonnte der Oberleut in allen Himmelsrichtungen find nach dem Protest nur noch nant von Senden auf dem staatlichen Truppenlagerplay Döbelfelettartige leberreste" von der KPF. vorhanden, ob­riz ein ganzes Bataillon" mit allen militärischen Einrichtungen wohl entfeßlich viel Geld verschleudert worden ist". Der Brief der unterhalten, ohne daß die Reichswehrstellen davon Kenntnis hatten? War er aber nicht nur eingebildeter, sondern tatsächlicher Leiter dieses militärischen Arbeitsfommandos", so fann man nur einem deutschen   Gericht einreben, daß er von den mehrfachen Mord­taten auf seinem Gebiet nichts erfahren haben sollte. Die Ent­lastungsoffensive der Hugenberg- Bresse für den Senden ist deshalb zwecklos.

Zusammenbruch der KPF.

-

10 Proz. find geblieben und die find gespalten! Schlimmer noch als mit der Kommunistischen Partei in Deutsch  . land fieht es mit ber tommunistischen Bewegung in Frankreich   aus. Hier ist die Partei von über 150 000 Mitgliedern, die sie jahrelang zu zählen behauptete, auf 15 000 Mitglieder gesunken, d. h. praktisch, fie hat 90 Broz. ihres Bestandes verloren. Die unter dem Einfluß des Herrn Sinomjer organisierte Bolschewifierung" hat also mit einem fürchterlichen Fiasko geenbet. Authentische Beweise dafür find neuerdings von fommunistischer Seite selbst geliefert worden. Sie stammen von dem ehemaligen geistigen Führer der mostomi­tische Elemente in Frankreich  , dem Franzosen   russischer Abstammung, Boris Souvarine  , der bei der Spaltung des französischen

250 ruft schließlich die Wahlniederlagen der Französischen Kommu­nistischen Partei ins Gedächtnis zurück und stellt fest, daß allein im Pariser   Bezirk bei den Gemeinderatswahlen am 3. Mai die Partei nur 30 Proz. der Stimmen des Vorjahres auf sich vereinigen fonnte.

Bayern   und Horthy  - Ungarn  .

Ein Münchener   Dementi.

München  , 4. Februar.  ( Eigener Drahtbericht.) Gegenüber den Mitteilungen über gewisse bayerisch  - ungarische Zusammenhänge in der Frankenfälscheraffäre erklärt das bayerische Innenministerium, daß fich für die bayerischen Polizeibehörden bisher nach einer Richtung hin Anhaltspunkte für die Tatsache solcher Zusammenhänge ergeben hätten. Die Polizei habe auch keine Unterlagen dafür, daß am 10. Januar in München   beim Extronprinzen Rupprecht eine Geheimkonferenz stattgefunden hat, an der u. a. auch der ungarische Monardhift Graf Andraffy teilgenommen habe.

Belgischer Generalstabschef ist, als Nachfolger des türzlich aurüdgetretenen Generals Magliafe, General de Longueville. nach weitägigem Kammersturm der Liberalen und Konservativ Katholiken gegen die demokratische Heeresreform wurde der Regie­rung ein Bertrauensvotum mit 105 gegen 50 Stimmen erteilt.

Ein Abgedankter.

Hauptmann a. D. Hans- Werner von Zengen hat non dem Tummelplatz seines politischen Ehrgeizes Abschied genommen. Der Name dieses Mannes ist unseren Lesern noch in frischer Er­innerung. Er verdient darin festgehalten zu werden als ein Symbol deutscher Unternehmertreue und wahrhaftigkeit. Zengen war rund vier Jahre Propagandachef in der Vereinigung deutscher Arbeitgeber­perbände. Dort vertrat er den Standpunkt der Arbeitsgemeinschaft. Die Arbeit überließ er anderen. Er selbst tonzentrierte seine Tätig­feit auf ausgiebige Weinfrühstücke mit Bersonen, die er zum Mittel der Beeinflussung der Arbeiterschaft zu machen verstand. Die fürst­lichen Spesenrechnungen wurden von den Unternehmern gern be­zahlt. Ein weiteres Gebiet seiner Tätigkeit waren die Besuche bei entfrönten Häuptern, als deren sozialpolitischer Berater er fich fühlte. Die einzige Erholung, die er sich von dieser und ähnlicher, immer sehr aufreibender Tätigkeit gönnte, bestand darin, das Geld der Vereinigung für forruptive Machenschaften für Arbeitgeber unter die Leute zu bringen. Erinnerlich ist seine zarte Fürsorge für den Firmverlag, erinnerlich find auch die Gelbzuwendungen an den Christlichen Landarbeiterverband, die, wie jetzt feststeht, sogar bis in die Hände des Fememörders Schulz gelangten. Man begreift es, wenn Herr v. Zengen mit einem Gefühl von Wehmut von dem Feld feiner ebenso anstrengenden wie tostspieligen Tätigkeit scheidet. Der Deffentlichkeit gegenüber tut er fo, als ginge er freiwillig. Ein­geweihte wissen jedoch, daß diesem freiwilligen" Abgang eine disziplinarische Untersuchung innerhalb der Vereinigung voran­gegangen war. Natürlich bezichtigt Herr v. Zengen alle Leute, die über ihn die Wahrheit sagen, der Berleumdung, der Heze und der Intrigenarbeit. Ein echter deutscher Edelmann, ist er jedoch vor­fichtig genug, diese Erklärung nur an seine wirklichen Freunde zu abressieren und seine Berleumder nicht bei Namen zu nennen. Denn jede gerichtliche Klage ist ihm eine unhonorige Sache. Nun wird er einfacher" Fabrikant und arbeitet in Chiffriermaschinen. Un­fundigen, die nicht wissen, was das ist, sei gesagt, daß das die maschinelle Form ist, andere Dinge zu Papier zu bringen, als man wirklich meint. Nach allem, was er bisher getan, darf man für Herrn v. Zengen auf diesem Gebiete eine große Zukunft vor­aussagen. Daß er überdies öffentlich erklärt, er würde nun auch arbeiten, das ist ein rühmenswerter Abgesang für einen Menschen, der seit vier Jahren mit allen Mitteln, auch deren der niedrigsten Propaganda die Forderung an andere gestellt und vertreten hat, sie sollten mehr arbeiten und weniger verbrauchen.