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Nr. 61 43. Jahrg. Ausgabe A nr. 31

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Telegramm- Abrene: Sozialbemotrat Berlin

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Zentralorgan der Sozialdemokratifchen Partei Deutschlands

Redaktion und Verlag: Berlin SW. 68, Lindenstraße 3 Fernsprecher: Dönhoff 292-297.

Sonnabend, den 6. Februar 1926

Gegen kommunistische Sprengtaktik.

Der Parteivorstand feilt mit:

Eine Warnung des Parteivorstandes.

In der Frage der Fürftenabfindung haben die Verhandlungen mit der KPD. zweimal volles Einverständnis darüber ergeben, daß jede Partei die Aktion zur Durchführung des Boltsbegehrens und des Bolfsentscheids getrennt und selbständig zu führen hat. Gerade die KPD. legte Wert darauf, daß in dem Kommuniqué, welches die gemeinsame Beschaffung der Eintragungslisten und Plakate ankündigte, die Selbständigkeit der Aktion jeder Partei

noch einmal betont wurde.

Im Gegensatz zu diesem Berhalten senden die kommunistischen Organisationsleitungen Rundschreiben heraus, die zur Bildung von Einheitskomitees und gemeinfamem Vorgehen von Kommunisten, Sozialdemokraten und Gewerkschaften auffordern. Getreu ihrer alten Taktik betonen fie, daß der vornehmlichste Zweck der ganzen Aftion die Sprengung der Sozialdemokratie, der Kampf gegen deren Führer und das Eindringen in die Gewerkschaften sei.

Der ADGB . hat sich in einem Rundschreiben bereits scharf gegen diese Machenschaften gewandt. Der Parteivorstand hat das gleiche in seinem Rundschreiben an die Organisationsleitungen vom 26. Februar getan. Wir bringen unsere Warnung jetzt allen mit gliedern durch die Presse zur Kenntnis und fordern sie auf, über­

Arbeit für 200 000 Erwerbslose. Notstandsarbeiten in großem Umfange für 4 Monate. Amtlich wird mitgeteilt: Das Reichsarbeitsministerium hat zu Anfang des Jahres im Einvernehmen mit den Ländern gewisse Erleichterungen für die Finanzierung der öffentlichen Not ftandsarbeiten geschaffen. Nicht nur ist der Anteil des Reiches und der Länder an den Kosten der Notstandsarbeiten erhöht worden, auch in den Zins- und Tilgungsbedingungen tommen Reich und Länder den Gemeinden weitgehend entgegen. Diese Erleichterungen haben es den Ländern und Gemeinden ermöglicht, für die Zeit der gegenwärtigen großen Arbeitslosigkeit Not standsarbeiten in erheblichem Umfange in Angriff zu nehmen. Nach den Mit teilungen der Länder, die beim Reichsarbeitsministerium vorliegen, waren am 15. Januar d. J. Notstandsarbeiten bereitgestellt, die insgesamt rund 20 millionen Erwerbslosentage werte umfassen. Zu begrüßen ist es, daß die bereitgestellten Ar­beiten durchweg auch einen hohen wirtschaftlichen Wert haben. In der Hauptsache handelt es sich um dringend notwendige Straßenarbeiten, Flußregulierungen, Kanalbauten, landwirtschaftliche Meliorationsarbeiten und Anlagen zur Versorgung mit Wasser und

Kraft.

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Demnach wird es voraussichtlich möglich sein, in den nächsten vier Monaten täglich etwa 200000 Erwerbslose bei Notstandsarbeiten zu beschäftigen. Wenn diese Zahl auch nur einen Bruchteil der Gesamtzahl der unterstützten Erwerbslosen darstellt, so laffen die hohen Roften, welche die Notstandsarbeiten verursachen, es doch kaum zu, Arbeiten in erheblich größerem Umfange durch. zuführen. Zu berücksichtigen ist auch, daß diese Notstandsarbeiten der doppelten oder dreifachen Zahl von unterstügten Erwerbslosen zugute fommen, wenn die Gemeinden der Anregung des Reichs. arbeitsministeriums nachkommen, die Notstandsarbeiter in möglichst turzen Zeiträumen a uszu wechseln. Endlich ist von dem Fort. schreiten der Jahreszeit erfahrungsgemäß eine Entlastung des Ar beitsmarktes durch die Außenberufe zu erwarten."

all dem organisationszerstörenden Treiben der Kommunisten entgegenzutreten.

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Jede gemeinsame Aktion ist abzulehnen. Aufrufe Inserate - Versammlungen- Demonftrationen find von der Partei allein zu veranstalten. In unseren Bersammlungen werden in der Dis­fuffion nur Gegner der Fürffenabfindung das Wort erhalten. Sie dürfen nicht zum Tummelplatz der Kommunisten werden. Jede Annäherung der Kommunisten ist unter Hinweis auf die Er­flärung der kommunistischen Zentrale gegenüber selbständig zu führen habe, zurückzuweisen. Der Doppelzüngigkeit den Mitgliedern des Parteivorstandes, daß jede Partei ihre Aktion und Hinterhältigkeit der Kommunisten haben unsere Parteigenoffen ftrengste Disziplin entgegenzusetzen.

Es handelt sich um die größte politische Aktion, die in Deutschland jemals durchgefämpft wurde, die weit über den Rahmen der sozialdemo­fratischen Anhängerschaft hinausgetrieben werden muß, wenn sie fiegreich sein soll. In diesem wahren Boltstampf handelt es fich nicht, wie die Fürstenpresse behauptet, um eine cofe Einheitsbewegung", sondern um die Zusammenfaffung aller Bolksgenoffen, zugunsten der Notleidenden, gegen die erpresse rischen Absichten der Fürsten . Das ist das Ziel, das durch die Tattit der Kommunisten gefährdet wird, von der Sozialdemokratie als Trägerin des Volkswillens aber dennoch erreicht werden muß

Vorwärts- Verlag G.m.b.H., Berlin SW. 68, Lindenstr.3

Boltscheatonto: Berlin 37 538 Bankkonto: Bank ber Arbeiter, Angestellten unb Beamten, Wallstr. 65; Diskonto- Gesellschaft, Depoktenlaffe Bindenstr. 3.

Das Fürstenkompromiß.

Regierungsparteien und Fürftenabfindung. Bon Otto Landsberg .

Das Grundgesetz einer Taftif, die sich vom Berstande leiten läßt, heißt: Se te nicht alles aufeine einzige Karte, denn du hast verspielt, wenn sie nicht sticht. Bon diesem Gesichtspunkt aus fann es uns nur erwünscht sein, wenn eine Aenderung der Gesetzgebung das deutsche Volk dagegen schüßt, das Opfer einer ungünstigen Rechtslage zu werden, falls der von uns beantragte Boltsentscheid in der Fürstenfrage wider Erwarten gegen uns und damit zu­gunsten der Fürsten ausfallen sollte; denn ohne eine solche Gesetzesänderung würde das Scheitern unserer Aktion zur anderen den deutschen Ländern abgesprochen und als Fürsten­Folge haben, daß auf Grund meist recht zweifelhafter Titel von den Gerichten ein wertvolles Vermögensstück nach dem eigentum anerkannt werden würde.

Der Gefeßentwurf der Regierungsparteien hat zum Ausgangspunkt die Erkenntnis, daß die Auseinander fetzung der Länder mit den Fürsten zum mindesten teine rein zivilrechtliche, sondern im hohen Maße eine politische Angelegenheit ist. Die deutschen Fürsten haben zu allen Zeiten, namentlich aber in der absolutistischen Periode, in der ihr Wille Gesetz war, gern die Klinke der Gesetzgebung ergriffen, um aus Landeseigentum Privatbesitz zu machen. Auch den Regierungsparteien ist der Gedanke unerträglich, Rechte der Fürsten anzuerkennen, die aus Un­recht geboren find. Auch sie empfinden Scham bei der Bor ftellung, daß in einer Zeit tieffter allgemeiner Berarmung einige menige Familien von dem ausgepowerten deutschen Bolte mit vielen Hunderten von Millionen Mart ausgestattet werden sollen. Aus beiden Gründen wollen sie die Abfindung der Fürsten nicht nach dem geschriebenen Recht", sondern nach der Billigkeit bestimmen lassen.

Stellen seiner Rede lauteten nach dem Bericht der Times" wie folgt: Es gibt ein weiteres Problem von außerordentlicher Wich tigkeit, nämlich die internationalen Schwierigkeiten bezüglich der Arbeitszeit. Die Washingtoner Ronferenz hat den Versuch Diese Anschauungen und Bestrebungen der Regierungs­bedeutet, die Arbeitsstunden in der gesamten zivilisierten Welt auf parteien haben indessen in ihrem Gesezentwurf einen sehr 48 pro Woche herunterzusehen. Das sind Arbeitsbedingungen, die unvollkommenen Ausdruck erfahren. Diefem Entwurf fann, bereits in 90 Proz. der Fabriken Großbritanniens Geltung wie die Antragsteller selbst anerkennen, der Einwand der haben. Ich bin aber nicht gesonnen, gesetzgeberisch dasjenige zu Verfassungsänderung genau mit demselben Recht entgegen verankern, was bereits in den Verhandlungen zwischen Untergestellt werden wie dem Antrage Koch, der dahin geht, den nehmern und Arbeitern durchgesetzt worden ist, so lange teine Ländern die Ermächtigung zu erteilen, die Auseinander­Gewähr dafür besteht, daß die gleichen Verpflichtungen auch im fegung mit den Fürsten unter Ausschluß des Rechtsweges Ausland den Unternehmern auferlegt werden. Großbritannien durch Gefeß zu regeln. Wenn sich die Mittelparteien schon muß danach trachten, eine Gleichheit der Vorausseßun dem in ihren Augen gewiß gewichtigen Borwurf aussehen, gen, unter denen die Fabriken Großbritanniens mit denen Frant. daß fie zum Nachteile der Fürsten die Reichsverfaffung um­reichs, Deutschlands , Belgiens und anderer Länder zu fonfurrieren gestalten wollten, so ist nicht abzusehen, weshalb sie sich nicht hätten, herzustellen. Unter diesen Voraussetzungen hat die Regie auf den Boden des Antrages Koch gestellt haben. rung den Arbeitsminister ermächtigt, die Arbeitsminister der großen Sie würden dann das Ziel eines billigen Ausgleichs weit europäischen Länder zu einer Konferenz nach London einzuladen, sicherer erreicht haben, als durch die Einsetzung eines Reichs­auf der die Möglichkeiten einer gemeinsamen bindenden ondergerichts; denn die Mehrheitsverhältnisse in den deut­Bereinbarung über die Details der Arbeitsbedingungen in fchen Parlamenten schließen es aus, daß irgendein Landes­ihren Ländern erörtert werden sollen. Es wäre z. B. unnüß, die gefeß auf die entschädigungslose Enteignung auslaufen Arbeitszeit in einer bestimmten Industrie auf 48 Stunden zu würde. Bielmehr würde für die bürgerlichen Mehrheiten begrenzen, wenn ihre auswärtigen Konkurrenten 48 Stunden und der Landtag die Herbeiführung einer beiden Teilen billigen außerdem noch durch irgendeine verschleierte Art von Ueberzeit Lösung der Auseinandersetzungsfrage der leitende Gesichts­vereinbarung noch weitere 12 Stunden arbeiten würden. Die Re- punkt fein. Weshalb foll, wenn die Frage der Abfindung gierung legt das allergrößte Gewicht auf die kommende als eine in hohem Maße politische anerkannt wird, ein aus­Ronferenz; fie hofft und glaubt, daß auf ihr eine Verein schließlich oder doch überwiegend aus Richtern bestehen­barung getroffen werden kann, die dann der britischen des Gremium( nur die beiden von den Parteien bestimmten Regierung Gelegenheit geben wird, in das geplante Fabritgefeß Mitglieder des Sondergerichts würden der Reichtereigenschaft fefte Bestimmungen über die Arbeitszeit aufzunehmen, welche die entbehren fönnen) die Höhe und die Beschaffenheit der an die Billigung sowohl der Unternehmer wie der Arbeiter finden. An Fürſten zu machenden Zuwendungen bestimmen! Zu der gesichts dieser Tatsache hat das Kabinett beschlossen, das britische Entscheidung darüber, welche Summen diesen eine im Fabrikgesetz in dieser Session im Parlament noch nicht einzu- petuniären Sinne würdige Lebenshaltung" ermöglichen, bedarf es feines Richterspruches, und die Leistungsfähigkeit der einzelnen Länder, die, wie aus§ 5 Nr. 5 des Entwurfes der Regierungsparteien sich ergibt, zu berücksichtigen ist, tönnen die Landesparlamente besser beurteilen als noch so hervorragende Juriften.

bringen.

Für Wirtschaftsausgleich! Wie die amtliche Mitteilung schon sagt, handelt es sich Belgisch- deutsch- französische Sozialistenkonferenz. nur um einen Bruchteil der Erwerbslosen, die bei Rot Paris, 5. Februar.( Eigener Drahtbericht. Die fozia­standsarbeiten beschäftigt werden, und zwar, wenn man bienfischen Parteien Frankreichs , Deutschlands und Belgiens haben Gesamtzahl der Erwerbslofen nur auf drei Millionen schäßt, für Ende Februar eine konferenz zur Besprechung der afuten um etwa 7 Proz. Wie aber sieht es in Berlin mit seinen 225 000 Arbeitslofen aus? Hier müßte, wenn man den Reichsmaßstab anlegt, für 15 000 Arbeitslose Arbeits­gelegenheit bestehen oder in Borbereitung sein. Wenn aber gelegenheit bestehen oder in Vorbereitung sein. Wenn aber einmal alle Vorarbeiten fertig sein werden, dann dürfte noch nicht der dritte Teil davon bei Rotstandsarbeiten untergebracht sein Eine schärfere Berurteilung der Saum­feligkeit des Magistrats der Reichshauptstadt läßt sich kaum

denken.

England und das Achtstundenabkommen.

Zur gemeinsamen Ratifizierung bereit. London , 5. Februar.( Eigener Drahtbericht.) Der britische Innenminister Sir William Johnson - hids fam in einer Rede in Leicester , in der er die Zurückstellung des geplanten Fabritgefeßes burch die tonservative Regierung zu verteidigen fuchte, auch auf die geplante Ronferenz der Arbeitsminister zu sprechen. Die hierauf bzw. auf die Washingtoner Konvention bezüglichen

Wirtschaftsfragen einberufen, auf deren Tagesordnung nicht nur die schwebenden Handelsvertragsverhandlungen, sondern das Ge­famtproblem eines Ausgleichs der wirtschaftlichen Jntereffen ber drei beteiligten Länder steht. Die französischen Genoffen haben dazu die Abg. Barthe, Spinaffe, Cayrel und Couteaug fowie Grum­bach vom Parteivorstand delegiert. bach vom Parteivorstand delegiert.

Der preußische Juffizminifter hat im Einverständnis mit dem Reichsjustizminister eine Verfügung erlaffen, in der das Einschreiten ber Justizbehörden bei Straftaten, die Abgeordnete vor ihrer Bahl begangen haben, geregelt wird. Danach bebarf awar das eingeleitete Strafverfahren feiner Genehmigung des Parlaments, aber irgendeine Befchräntung feiner persönlichen Freiheit ist ohne die Zustimmung des Parlaments nicht statthaft, da sie den betreffenden Abgeordneten in einem Teil seiner parlamentarischen Tätigkeit behindern fann.

Der geicheiterte Vermittler zwischen Maroffo und Frankreich , ber britische Offizier Cunning, hat Marotto verlassen und ist zunächst nach Spanien gereift.

Wer steht ferner den Regierungsparteien dafür, daß die Richter des Sondergerichts, auf deren Auswahl sie feinen unmittelbaren Einfluß haben, von den den Fürsten günstigen Borurteilen frei sein werden, die in einer Fülle von Erkennt nissen der ordentlichen Gerichte zutage getreten find, von jenen Erkenntnissen also, die die Antragsteller gerade von der Notwendigkeit eines gefeggeberischen Eingriffs des deutet hier viel, wenn nicht alles, und es fönnte sich bitter Reiches überzeugt haben! Die Auswahl der Personen be rächen, wollte man diese Tatsache nicht beachten. Unbegreiflich ist weiter, daß, wenn man fich schon zu der Erkenntnis durchgerungen hat, die Billigkeit statt des Rechts " zum Ausgangspunkt jeder fommenden Auseinandersetzung mit den Fürsten machen zu müssen, die bereits statt­gehabten Auseinandersehungen nach dem An­trage der Regierungsparteien gleichwohl grundsätzlich be­stehen bleiben sollen, obwohl sie doch ausschließlich auf dem sogenannten Recht, das heißt dem geschriebenen Recht be. ruhen.

Die Antragsteller haben erklärt, daß sie Berbesse­rungen ihres Entwurfes dankbar begrüßen werden. Sie scheinen also eine schärfere Fassung und eine Erweiterung