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berechtigt gewesen, als dieser durch die Verhaftung zur Fortsetzung reichen. Es giebt nur eine Art, hier ein Ende zu schaffen: Die Erkrankung entfaffen; mer entschädigt ihn für die unschuldig der Arbeit unfähig wurde(§ 123 G.-D.), die Entlassung hätte Gesellschaften nehmen für die Stadtbahn und die Züge der Bann- erlittene Haft? Steiger Fischer, der gestern freigesprochen wurde, aber ausgesprochen werden müssen, und zwar vor Beendigung meile das amerikanische System an, das nur eine einzige Klaffe war gegen 4000 Mart Raution auf freiem Fuße. der Arbeitsunfähigkeit. Beide Voraussetzungen lägen nun nicht fennt und nur einen Einheitsfahrpreis. Sie finden hierbei ihren Gegen den Redakteur Karl Schneidt und den Redakteur vor. Genügt haben würde schon, wenn der Beklagte einen an Vortheil: Das Publikum wird sich hierüber nicht beklagen, und der Ulmer- Beitung, Eduard Engels, gelangte gestern vor den Kläger adressirten Zettel mit der Aufschrift: Unsere Be- die Justiz wird in Zukunft teine Zeit mehr verlieren mit so der ersten Straffammer des Landgerichte I. unter dem Vorsitze ziehungen sind hiermit gelöft", in dessen Wohnung gesandt hätte, schofeln Prozessen." des Landgerichtsrath Amelung eine Anklage wegen Majestätsnachdem er seine Verhaftung erfahren. Kein neues Arbeitsverhältniß. Der Kellner M. war beleidigung zur Verhandlung. Der Angeklagte Engels ist Ber Lohnbifferenzen zwischen sechs Arbeitern und dem vom 6. bis 13. April bei dem Restaurateur A. thätig, an welchem fasser eines Artikels, betitelt„ Wilhelm II ", welcher in der vom Berliner Vertreter der Firma H. W. Heidmann hatten einen Tage er die Stellung aufgab, um ein Sommerengagement außer Angeklagten Schneidt redigirten, wöchentlich einmal erscheinenden Entschädigungsprozeß zur Folge, der vor der Kammer VII aus halb Berlins anzutreten. In seinen Hoffnungen hinsichtlich des Zeitschrift Die Kritik" am 23. März d. J. veröffentlicht worden getragen wurde. Die Kläger waren eines Tages damit be- letteren getäuscht, schrieb er bald darauf an den früheren Chef ist. In dem Artikel wird der Versuch gemacht, den Charakter schäftigt, Kohlen zu verladen; dieselben mußten aus einem Last- mit der Bitte, ihn doch möglichst wieder in die Stellung aufzu- des Kaisers in objektiver Weise zu würdigen. Nach der Anklage= fahn per Schubkarren auf den Stätteplatz der genannten Kohlen- nehmen. Thatsächlich fing denn auch bereits am 30. April M. behörde ist dies dem Verfasser nicht gelungen, in feinen AusEngroshandlung abgefahren werden. Anfänglich der Meinung, wieder bei A. an zu arbeiten. Doch die Freude dauerte nur bis führungen werden Ehrverlegungen des Kaisers gefunden. Staatsfie würden pro Zentner wegen der größeren Beschwerlichkeit des zum 21. Mai, der seine Entlassung brachte. M. machte nun auf anwalt Dieß erklärte nach Eintritt in die Verhandlung, daß er Transportes 1/2 Pfennig mehr bekommen, wie am Tage vorher dem Klagewege einen Lohnentschädigungsanspruch von 67,29 M. den Antrag auf Ausschluß der Deffentlichkeit nicht stellen werde, da bei der Entleerung eines anderen Kahnes, wurden sie durch die geltend, da er seine Entlassung ungerechtfertigt fand. Der Be- in dem Artikel keine Ausdrücke der Beschimpfung vorfämen. Mittheilung in Aufregung versezt, daß es ebenfalls nur 2 Pfennig flagte dagegen erhob den Einwand des Kündigungsausschlusses. Nachdem der Artikel verlesen worden war, führte der Angeklagte für das Verladen des Bentners gebe. Sie glaubten deshalb Die zuständige Kammer VI des Gewerbegerichts stellte fet, daß Engels aus, daß der Artikel sich nicht gegen den Kaiser, sondern ein Recht darauf zu haben, 21/2 Pfennig verlangen zu dürfen, wohl beim ersten Engagement am 6. April die Kündigung gegen die Opposition richte. Wenn er dabei der Eigenschaften weil ihnen dieser Preis früher öfter gewährt worden war, wenn schriftlich ausgeschlossen wurde, nicht aber beim Wieder des Kaisers Erwähnung thue, welche ihm von der Opposition die zurückzulegende Entfernung vom Kahn eine zu große, bezw. die eintritt in das A.'sche Restaurant, am 30. April. zum Vorwurf gemacht würden, so sei dies unerläßlich zu überwindende Steigung- die Kohlen wurden bergartig aufge- Dennoch erkannte der Gerichtshof auf Abweisung des gewesen, um die Nichtberechtigung der Gegner darzus schichtet eine größere wie gewöhnlich war. Es fam nun Klägers; der Vorsitzende führte zur aus: thun. Begründung Jedenfalls sei ihm nie der Gedanke gekommen, zu einem fleinen Krach", der Vertreter der Firma wollte nicht Brinzipiell laffe sich die Frage nicht bejahen, ob der Wieder- daß ihm der Vorwurf einer Majestätsbeleidigung ge= nachgeben, und der Schlußaft war, daß denen, welche durchaus eintritt in einen Gewerbebetrieb, in welchem der betreffende Ar macht werden könne. In ähnlicher Weise äußerte sich der die Arbeit für 2 Pfennig nicht weiter machen wollten, Buch beiter schon einmal beschäftigt war, an sich die früheren Arbeits- Angeklagte Schneidt. Staatsanwalt Diez hielt die Anklage aufund Karte" angeboten wurden. Die„ Widerspenstigen" hielten sich bedingungen wieder in Geltung bringe. Vielmehr müsse jeder recht. Er wolle nicht leugnen, daß die Entscheidung gewiffe jetzt für entlaffen, gingen, und reichten beim Gewerbegericht die einzelne Fall an und für sich betrachtet und entschieden werden. Schwierigkeiten bereite. Daß der Artikel ehrverlegende BeKlage auf Lohnentschädigung ein. Ihr Gegner war hinsichtlich Wenn z. B. ein Arbeiter monatelang nicht bei dem in Frage hauptungen mit bezug auf den Kaiser enthalte, sei zweifellos, der Art der Auflösung des Arbeitsverhältnisses anderer Ansicht, stehenden Prinzipal thätig gewesen sei und während der Zeit es frage fich nur, ob die Angeklagten in böser Absicht er behauptete, die Kläger hätten die Arbeit ver= gar mehrere andere Stellungen gehabt habe, werde selbstverständ- gehandelt hätten. Der Artikel enthalte unter dem Deckmantel Laffen, weil ihnen die verlangten 22 Pfennig nicht lich angenommen werden müssen, daß durch den Wiedereintritt der Vertheidigung Beleidigungen des Kaisers, denn die dem zugebilligt seien. Ferner behauptete der der Herr, ben bei dem alten Arbeitgeber ein ganz neues Arbeitsverhältniß Raiser angedichteten Eigenschaften würden als bestehend vorausKlägern wäre allerdings hin und wieder bei großer Steigung begonnen wurde, für das die Bedingungen, auch hinsichtlich der gefeßt. Der Staatsanwalt beantragte gegen den Angeklagten oder Entfernung 1/2 Pfennig pro Zentner mehr gezahlt worden, Lösung desselben erst zu vereinbaren waren. Anders läge die Engels drei, gegen den Angeklagten Schneidt, der die maßgebende Vorausseßung habe aber hier nicht vorgelegen, Sache im vorliegenden Falle. Kläger sei nur zweieinhalb Wochen bereits wegen Beleidigung vorbestraft sei, sechs Monate wenn sie auch einen zweiten Rahn hätten paffiren müssen. von A. fortgewesen und habe während dieser kurzen Frist einen Gefängniß. Wann die Mehrleistung das Plus an Lohn rechtfertigte, hätte Brief an den Beklagten geschrieben, worin er unter ausdrücklicher Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Mühsam I, führte aus, er im Verein mit dem Anweiser bestimmt. Der Anweiser, als Bezugnahme auf die alte Stellung" um Wiederannahme gebeten, daß den Angeklagten vor allen Dingen das Bewußtsein der Beuge gehört, trat diesen Angaben in seiner Aussage voll welche daraufhin denn auch erfolgt sei. Unter diesen Umständen Ehrenkränkung nachgewiesen werden müsse. Bei dem interessanten Die Kläger wurden abgewiesen. Assessor Alt- unterliege es für den Gerichtshof feinem Zweifel, daß Kläger zu und genialen Charakter des Kaisers, der nicht nur von mann führte aus: Festgestellt sei, daß die Kläger aus den alten Bedingungen bei A. wieder eintrat. deutschen, sondern auch von englischen und französischen Schristdem erwähnten einen Kahn den Zentner Kohlen für 2 Pfennig verladen und daß sie dann ohne weiteres die Arbeit auf und den Der Polizeivigilant vor dem Strafrichter. Tausend ſtellern psychologisch erörtert werde, sei es außerordentlich schwer, Gegen die Transport von dem zweiten, dem hier in Frage kommenden, Mart Belohnung waren von dem Kaufmann David Wunderlich ihn in seiner großangelegten Totalität zu erfassen. begonnen hätten. Der Arbeitgeber habe aus diesem Grunde an- im November v. J. für den ehrlichen Finder der 4000 Mart leinlichen philiströsen Angriffe von Leuten, die diesen Charakter nehmen müffen, daß fie die lettere Arbeit auch für 2 Pfennig ausgesetzt worden, die seine Ehefrau auf dem Wege zur Banterfaffen vollständig unfähig, feien, richte sich der Artikel und leisten wollten. Der einwandelofe Beginn der zweiten Berladung verloren hatte. Der Schreiber Karl Greiser, ein wegen Betruges biefer Gesichtspunkt müsse bei der Beurtheilung desselben grunde gelegt werden. Der Vertheidiger erblickte tomme einem Einverständniß gleich, für den Lohnfah der ersten mehrfach vorbestrafter Mensch, der erst im Oktober aus Plößenseendem Artikel nicht eine Herabsetzung sondern eine auch diese Arbeit zu leisten. Sonach liege aber darin, daß sie entlassen worden war und sich dann der Polizei als Berherrlichung des Kaisers und bat aus diesen Gründen um mitten in der Arbeit für 2 Pfennige nicht weiter schaffen wollten, Vigilant zur Verfügung gestellt batte, fuchte Freisprechung. eine unberechtigte Niederlegung der Arbeit, weshalb ihr Ent fich auf eigenthünliche Weise die ausgesetzte Belohnung zu Der Gerichtshof sprach die Angeklagten frei, zu' beren gunsten schädigungsanspruch hinfällig sei. er mit einem anderen In Plößensee hatte Strafgefangenen, dem Gärtner Cardinal von Widdern zusammen- angenommen wurde, daß sie nicht von einer beleidigenden Absicht geleitet worden seien. Einen unerwarteten Ausgang nahm der bereits mehrfach gearbeitet und diesen dadurch näher kennen gelernt. Er fam vertagte Prozeß gegen den Restaurateur Peter Laurißen und nun zu Wunderlich und theille diesem mit, daß er den Finder Reichs- Versicherungsamt. deffen Buffetier Hermann Tuschy, welche gestern unter der An- des verlorenen Geldes wiffe, und erklärte bei näherem Eingang Der brave Mann oder: eine Rente giebt es flage des Duldens von gewerbsmäßigem Glücksspiel, bezw. wegen auf die Sache, von Widdern sei der Finder. Derselbe sei nach doch nicht. Der Landwirth Röllemann hatte sich am 28. Mai Beihilfe dazu vor der III. Straffammer des Landgerichts I standen. feiner Baterstadt Burg bei Magdeburg abgereift und habe bereits 1894 aufgemacht, um Hafer zu kaufen. Auf der Suche nach Laurihen war Inhaber des Café Bavaria an der Charlotten begonnen, das Geld eifrig für sich zu benutzen. Wunderlich einem Schiffer, der den Hafer nach seiner Behausung trans und Kochstraßen Ecke. Im vorigen Sommer gingen der Polizei fam eine vorläufige Belohnung von 300 Mart für diese portiren sollte, gerieth R. auf das Grundstück eines Mannes zahlreiche Anzeigen ohne Unterschrift zu, worin das Lokal des freudige Nachricht hoch genug vor, er stellte eine Quittung über namens Kettler, und zwar gerade, als Leute damit beschäftigt Laurigen als eine Spielhölle ärgfter Art bezeichnet wurde. Neben den Erhalt dieser Summe aus, die Greifer unterschreiben sollte waren, einen der Reparatur bedürftigen Kahn aus dem Flusse dem Vorderraum befände fich ein kleineres Zimmer, welches Dieser aber verzichtete auf jede Belohnung, da er befürchtete, su ziehen, welcher das Grundstück berührt. Ihr Beginnen besonders für Spieler refervirt sei. Hier würde Pokern, daß durch seine Schrift der Betrug entdeckt werden könne. Es wollte Leuten nicht recht glücken, und Mauscheln und hauptsächlich" Meine Tante, deine Zante " wurde nun verabredet, daß Wunderlich am Nachmittage voraus das halbgehobene Fahrzeug in das Wasser zurückzusinken drohte, gespielt. Die Sihungen dehnten sich bis weit in die Nacht nach Magdeburg fahre und Greifer in der Nacht nach kommen solle. sprang Röllemann hilfsbereit hinzu, die Arbeiter zu unterstüßen. hinein aus, große Summen gingen von einer Hand in die Doch kam dieser vorher nochmals zu dem Kaufmann und bat, ihm Gr gerieth dabei unter eine Walze und trug als Folge feiner andere. Wirth und Kellner begünstigten nicht nur dies Treiben, die Reisegelder zu geben, da er nicht genügend Geld dazu befize. Silfsbereitschaft eine ziemlich schwere Verlegung davon. Da er sondern der erstere betheilige fich auch häufig am Wunderlich war so vorsichtig, auch diese 6 M. nicht herauszugeben, bei dem, für ihn so unglücklich verlaufenen thatkräftigen Spiel. Der Kriminalkommissar Manteuffel trat der Sache näher, sondern meinte, daß er dann auch noch mit der Reise bis zum Bugreifen im Interesse des Kettler'schen Betriebes geviele Zeugen wurden vernommen und deren Aussagen lauteten nächsten Morgen warten wolle und daß sie dann beide zusammen bandelt hatte, wandte sich N. an die Biegelei Berufs= so belastend, daß obige Anklage erhoben wurde. Die Bereifen könnten. Greiser aber ließ sich nicht mehr seitdem sehen, es genossenschaft um eine Rente. schuldigten bestritten mit aller Entschiedenheit von vornherein stellte sich heraus, daß seine Angaben Schwindel waren. Er fam bei dieser Genossenschaft versichert. Der Anspruch wurde abge. ihre Schuld. Laurigen erklärte, daß er daß Opfer eines so wegen versuchten Betruges und der Verleumdung des v. Widdern lehnt, mit der Begründung, Röllemann sei von niemandem zur rachfüchtigen Gastes werden solle, dem er fein Lokal auf die Anklagebank der ersten Strafkammer des Landgerichts I. Hilfeleistung aufgefordert worden und habe sich ohne Noth in verboten habe. Er vermuthe, daß alle Denunziationen hier legte er ein offenes und reumüthiges" Geständniß dahin Gefahr begeben. Das Schiedsgericht, bei dem Berufung einaus einer Quelle stammten, daß es der Kaufmann ab, daß seine Angaben über den Fund vollständig aus der Luft gelegt wurde, erkannte die brave That" R.'s an, wies aber Heinrichs sei, welcher die Triebfeber des ganzen Ver gegriffen waren. Er habe sich damals in großer Noth befunden einen Anspruch ebenfalls zurück. Er sei nicht als im Betriebe fahrens gegen ihn sei. Bum gestrigen Termine waren und habe sich auf diese Weise zu helfen versucht. Inzwischen Rettler's beschäftigt gewesene Person zu betrachten. Der Kläger viele Be- und Entlastungszeugen geladen. Zu den ersteren ge- aber fei er ein ordentlicher Mensch geworden, habe sich machte dagegen im Rekursverfahren geltend, sei auch der Besizer hörte auch der Kaufmann Heinrichs, der aber nicht erschienen verheirathet und fei jetzt fünf Monate bereits in einem und Arbeitgeber Kettler nicht zugegen gewesen, so doch bessen war und deshalb in eine Geldstrafe von 20 Mart genommen Geschäfte als Schreiber beschäftigt. Der Gerichtshof möge Buchhalter, und dieser habe gesehen, wie er, Kläger , zu wurde. Bei der Vernehmung der Belastungszeugen zeigte sich in anbetracht deffen, daß er fernerhin ein braver Mensch zu gesprungen sei, und habe ihn nicht zurückgewiefen. eine eigenthümliche Erscheinung. Uebereinstimmend befundeten bleiben verspreche, Milde gegen ihn walten lassen. Die wäre anzunehmen, daß der berufene Vertreter des Betriebsfie, daß fie aus eigener Anschauung nichts anzugeben Bitte hatte Erfolg, denn während der Staatsanwalt 9 Monate inhabers die Hilfe wissentlich geduldet habe, ja, daß sie ihm anwüßten, sie hätten bei ihrer polizeilichen Vernehmung Gefängniß beantragte, erkannte der Gerichtshof, welcher für beide genehm gewesen. Doch auch das Reichs Versicherungsamt war nur mitgetheilt, was sie von dem Zeugen Heinrichs Strafthaten nur eine Handlung annahm, nur auf Geldstrafe, die der Meinung, der brave Mann" habe von der Ziegelei- Berufserfahren hätten. Wenn dies als ihre eigenen Erfahrungen auf 150 M. festgesetzt wurde. genossenschaft teine Rente zu verlangen, weil er nicht dem Beniedergeschrieben sei, so sei dies irrthümlich aufgefaßt worden. triebe des Herrn Kettler angehörte.com
verschaffen.
Die von den Vertheidigern, Rechtsanwälten Dr. Löwen- Heinrich Quistorp , der aus der Gründerzeit bekannte stein und Dr. Richard Wolff, geladenen Entlastungs- Ermillionär", ist vor furzem in Prenzlau aufgetaucht und hat zeugen follten die Behauptungen des Angeklagten Laurigen Dort bei einer ganzen Reihe von Leuten theils mit, theils ohne unterstützen, daß er jedesmal entschieden gegen das Spiel feiner Erfolg Pumpversuche gemacht. So fand er bei dem Kellner des Gäfte aufgetreten sei, sobald er es bemerkt habe. Es tam gar- Bahnhofs- Restaurants, ferner namentlich bei dem Restaurateur nicht erst zur Vernehmung dieser Zeugen, denn der Staatsanwalt., einem seiner früheren Bekannten, Kredit für seine nicht unbeantragte schon vorher die Freisprechung der Angeklagten, auf welche der Gerichtshof auch erkannte."
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den
Der Betrieb Kettler's
Dersammlungen.
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als
war
So
Der sozialdemokratische Wahlverein für den sechsten Berliner Reichstags- Wahlkreis hielt am 9. d. M. im Aussehen zu geben, daß mancher sich dadurch blenden ließ. Im außerordentlich zahlreicher Betheiligung ab. Bor Eintritt in die bedeutende Zeche. Er wußte sich ein so vertrauenerweckendes Kösliner Hof" seine vierteljährliche Generalversammlung unter Laufe der Unterhaltung legte er wohl, anscheinend abfichtslos, Tagesordnung ehrte die Versammlung das Andenken der verEin Jbyll aus der Gesindefflaveret. Das schwer miß- fein dickbäuchiges Portemonnaie neben fich auf den Tisch, oder storbenen Vereinsmitglieder Rowalsti und Neumann in handelte Dienstmädchen Marie Bogakti, welches Anfang Januar er ließ seine stattliche, golbglänzende Uhrkette durch die Finger üblicher Weise. Den wichtigsten Punkt der Tagesordnung bildete 1893 bei dem Kaufmann Saling in Stellung war und im Fe- gleiten; furz, er verstand es, den noblen Herrn zu spielen. Als ein Antrag des Vorstandes, welcher die Abänderung der Reor bruar plötzlich den Dienst verließ, weil sie mit einer Schußwaffe freilich der Restaurateur M., bei dem er auch logirte, ihm am ganisation betraf. Der Vorstand beantragte: 1. Die Zahlstellen von ihrer Herrin bedroht wurde, war vom Schöffengerichte wegen nächsten Tage die Rechnung präsentirte, gestand der Gast, daß er auch zur Entgegennahme von Beiträgen wieder zu eröffnen. 2. Die Verlaffen des Dienstes zu 3 M. Geldstrafe verurtheilt worden. nicht einen Pfennig bei sich habe. Der Wirth ließ sich schließlich Bahlabende in ihrer jezigen Form aufzuheben. 3. Die Abtheilungen Hiergegen legte die Angeklagte Berufung ein, welche zur Folge bereben, ihm obendrein Geld zu geben für eine Depesche, durch in zwei Bezirke zutheilen und für jeden allmonatlich einen Diskussions hatte, daß gegen die Ehefrau Saling ein Strafverfahren wegen welche sich Quistorp von außerhalb Geld erbitten wollte. Wer abend zu veranstalten mit der Berpflichtung der Bezirksführer, an wiederholter Mißhandlung eingeleitet wurde. Die lettere wurde aber von dem Gange zur Post nicht wieder zurückkehrte, das war diesen Abenden zu kassiren, und der Mitglieder, möglichst au deshalb vom Schöffengericht zu 5 Monaten Gefängniß verurtheilt Herr Quistorp . Da benachrichtigte W. die Polizei, und dieser diesen Abenden zu erscheinen und ihre Beiträge nach Bezirken und in der Berufungsinstanzwurde die Strafe auf 2Monate Gefängniß gelang es denn auch, des Zechprellers habhaft zu werden. Jetzt zu entrichten. Für diese Anträge führte der Vorstand mancherlei herabgefeht. Nachdem dies Urtheil seine Rechtstraft erlangt hat, wurde fitzt der weiland Millionär hinter Schloß und Riegel. Als man Gründe ins Feld. Es wurde darauf hingewiesen, daß die Polizeis nun nach 2 Jahren das Verfahren gegen die erste Angeklagte ihm seine Uhrkette abnahm, hing daran statt der Uhr ein verbehörde bis jetzt in drei Fällen Veranlassung genommen habe fortgesetzt. Die Berufungsstraffammer nahm von einer Zeugen- rosteter Schliffel: das dickbäuchige Portemonnaie aber enthielt wohl zumeist durch Verschulden der Genossen Zahlabende für vernehmung Abstand, sondern verlas nur die beiden Erkenntnisse, Bigarrenstimmel.Vor furzem hatte er sich auch in Berlin vor öffentliche Versammlungen zu erklären und daraufhin strafrechtlich aus denen hervorging, daß die Angeklagte wiederholt mißhandelt, dem Amtsgericht am Alexanderplatz zu verantworten wegen gegen den Berein vorzugehen. Wenn auch in einem Falle bereits mit Besenstielen bearbeitet und die Treppen hinunter gestoßen groben Unfugs, den er am Potsdamer Thor verübt hatte. Der gerichtsfeitige Freisprechung der Befchuldigten erfolgt fei, so sei; auf grund dieser gerichtlichen Erkenntnisse sprach der Gerichts- ehemalige Millionär wurde als Wohnungsloser mit Auf- feien dem Verein doch Untoften erwachsen, die um so mehr in hof die Angeklagte ohne weiteres frei. gegriffenen aller Art vorgeführt. Die geringe Strafe von 3 M., Betracht tamen, als zu erwarten stehe, daß sich derartige Fälle Wie oft mag es vorkommen, daß ein Dienstmädchen ver- zu der er verurtheilt wurde, konnte er nicht bezahlen. Im mehren würden. Weiter hätten sich nach Ansicht des Vorstandes die urtheilt wird, weil es nicht die Quälereien nachweisen fann, Gerichtssaale sammelten gutmüthige Leute für ihn eine Kleine Bahlabende nicht bewährt und nicht diejenigen Erwartungen erfüllt, welche es in der Verzweiflung zum Verlassen des Dienstes ge- Summe. Die man an fie geknüpft hätte. Ein großer Theil der Mitglieder trieben haben? Aus Zwickau wird uns vom 9. Juli berichtet: Heute wurde tonnte sich mit dem Zwange, an bestimmten Abenden zu erscheinen Bur Frage der strafrechtlichen Verfolgung von Eisen- vor dem Schwurgericht gegen den Bergmann C. A. Rössel und ihre Beiträge zu entrichten, nicht befreunden. Die Zahl= bahn Fahrgäften, welche bei Ueberfüllung der Roupees eine aus Delsnig i. E. wegen Meineides verhandelt. Es waren abende würden schlecht besucht, und die Zahlung der Beiträge höhere Fahrtlaffe benutzen, als für die ihr Fahrschein gilt, liefern 17 Beugen vorgeladen, darunter sämmtliche Mitglieder des sei in ganz bedeutendem Rückstande geblieben. Da überdies an die" Times" folgenden, besonders den hiesigen Stadt- und Vor- Gerichtshofes, welche am welche am 15. und 17. November v. J. den Bablabenden Diskussionen nicht stattfinden fönnten, so empfabl ortbahn Zuständen gegenüber sehr interessanten Beitrag. Vor über den Redakteur des Glückauf", A. Strunz, zu der Vorstand aus tattischen und prinzipiellen Erwägungen heraus dem Lord Mayor von London erschien fürzlich ein Kaufmann, Gericht saßen, desgleichen der Staatsanwalt Dr. Selle, welcher feinen Antrag, welcher in nur wenig veränderter Form das bisangeflagt, mit einem Billet dritter Klasse in die erste Klaffe der damals die Anklage vertrat und Röffel sofort verhaften ließ, her Bestandene beibehalte. Ueber diesen Antrag entspann sich unterirdischen Londoner Stadtbahn eingeftiegen zu fein. Der weil er entgegen den Aussagen der Kläger , Steiger Fischer und eine fast den ganzen Abend füllende Debatte und lagen bierzu Lord- Mayor aber sprach ihn frei, indem er ausführte:" Solche Bachmann erklärte, daß er seines Wissens nur ein- eine ganze Reihe von Gegen- bezw. Unteranträgen vor, die ineiner Mart bestraft worden sei. Kleinigkeiten rechtfertigen nicht eine gerichtliche Verfolgung. Be- mal mit einer Es konnte dessen zum theil vor Eintritt in die Debatte zurückgezogen trügerische Absicht ist nicht festzustellen. Ich selbst benuße faft Rössel nicht nachgewiesen werden, daß er wider besseres wurden. Zehn Redner sprachen gegen den Antrag des Vorjeden Tag die Stadtbahn und sehe, wie die Eisenbahnangestellten Wissen die unwahrheit gesagt hatte; die Geschworenen verneinten standes, indessen vier Redner für den Antrag des Vordie Reisenden zweiter und dritter Klasse in Wagen erster Klasse die Echuldfrage. Röffel hat vom 17. November bis Ende Februar standes sich erklärten. Von den Gegnern des Antrages hineindrängen, weil die Plätze in der dritten Klasse niemals aus in Untersuchungshaft gesessen und wurde nur wegen schwer rw urde hauptsächlich betot, n daß die Zahladende ihren Zweck,
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