Abendausgabe
Nr. 104+ 43. Jahrgang
Ausgabe B Nr. 52
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Berliner Volksblatt
3. März 1926
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Zentralorgan der Sozialdemokratifchen Partei Deutschlands
Bethlen als Hauptfälscher.
Windischgrät belastet ihn.
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Budapest , 3. März.( Eigener Drahtbericht.) Schon vor Lem Staatsanwalte hatte Windischgräh erklärt, daß er aus höheren Rüldfichten die Namen mehrerer Personen verschweigen müffe, die bel der Frantfälschung mitgewirkt haben, daß nicht er der Initiator des ganzen Planes gewesen, sondern jemand, den er nicht nennen dürfe, ebensowie andere Leute, die an der Finanzierung der Frankfälschung teilgenommen. Auf Fragen nach der Mitschuld der Regierung, verweigerte Windischgrät stets die Antwort.
Den„ Erwachenden Ungarn" war bekannt, wer alles ver. widelt ist, und daß Windischgrät eine Art Sündenbod fein follte; feine Wiener Berwandten wurden bestürmt, die Schmach nicht zu dulden, daß ein Familienmitglied wegen eines gemeinen Berbrechens verfolgt werde, das andere mitbegangen haben. Jeht hat der verhaftete Windischgräh, starkem Drängen folgend, eingegriffen. Er übergab feinem Berteidiger Ulain eine Geschichte der Frankenfälschung. Darin erzählt Windischgräh, daß Bethlen von allem, was in der Angelegenheit der Frankenfälschung geschehen, rechtzeitig unterrichtet wurde und fein wichtiger Schritt ohne Bethlens vorgängige Juftimmung erfolgt ist. 21s aber das Telegramm aus dem Haag gefommen, daß Jankovich verhaftet worden ist, sei er- Windischgrät mit Bethlen und Nadoffy übereingefommen, daß sie alles ableugnen werden. Später erst, als dies schon ganz unmöglich war, haben Windischgräh und Nadoffy vorläufig die ganze Verantwortung auf fich genommen.
Graf Bethlen, der fühlt, daß dies ein Spiel um Tod und Leben ist, will nicht nachgeben. Doch heißt es schon, daß die Regierungspartei ihn fallen laffen und durch Baron Kallay et. fehen wolle.
Es ist inzwischen bekannt geworden. daß der Sohn des Ministerpräsidenten, der junge Graf Bethlen, selbst die gefälschten Banknoten ins Ausland gebracht und dort in Umlauf gefeht hat. Im Herbst 1925 fuhr Bethlen jun. nach Amerika , um dort angeblich eine Stellung an einer Bank anzutreten. Auf dieser Reise hat er in Wien und Paris für große Beträge franzöfifcher Franten Dollarnoten getauft. Bei Erhebungen der französischen Kriminalpolizei stellte sich dann herauas, daß der junge Bethlen im Herbst 1925 plöglich feine sämtlichen Schulden bezahlt hat. Er soll die falschen Franken im Kuriergepad mitgenommen haben.
Die Berliner Vernehmung Schulzes.
Der Budapester„ Az Eft" veröffentlichte am 28. v. M. das Berliner Bernehmungsprotokoll des vielgenannten Schulze. Es umfaßt 36 Schreibmaschinenseiten und ist den ungarischen Behörden durch den französischen Detektivinspektor Doucet übermittelt worden. Wir entnehmen dieser Beröffentlichung das Folgende:
Im Herbst 1922 besuchte ihn, der seinerzeit in Petersburg ein Notendruckverfahren zum Ausschluß jeder Fälschungsmöglichkeit er funden hatte, in Berlin ein elegant gefleideter Herr aus Budape ft. der angab, daß er im Auftrage sehr reicher und vornehmer Budapester an ihn wegen seiner Erfindung herantrete. Schulze wurde nach dem Hotel Adlon bestellt, wo er Näheres erfahren follte, boch erklärte ihm dort der Unbekannte, daß er noch nichts Näheres mitteilen fönne, da es ihm nicht gelungen sei, mit Buda peft telephonische Verbindung zu bekommen. Der Fremde riet ihm, unverzüglich nach Budapest zu reisen und stellte ihm die hierzu nötigen Reisegelder zur Verfügung.
Dort wurde er von dem Herrn, über dessen Person er noch immer nicht orientiert war, abgeholt und nach einer Privatwohnung geführt, wo ihn zwei andere Herren, darunter Defibor Raba, der Gefretär bes Prinzen Windischgräß, und ein anderer, der sich als Direttor einer Bersicherungsgesellschaft ausgab, empfingen. Diefer fragte ihn,
ob er geneigt wäre, bei der Herstellung falscher franzöfifcher Taufend- Frant- Noten mitzurirten, welche zur Erlangung gewiffer politischer Ziele dienen follten. Gleichzeitig verlangte man von ihm das Ehrenwort, daß er schweigen werde.
Da Schulze damals finanziell sehr schlecht gestellt mar, er flärte er sich bereit, auf die Sache einzugehen, unterließ jedoch nicht, auf die damit verbundenen Gefahren hinzuweisen und stellte awei Bedingungen: 1. daß die falschen Noten tatsächlich für po litische Zwecke dienen sollten; 2. daß für ihn eine Lebens versicherung abgeschlossen wird; die Police sollte ihm sofort ausgehändigt werden. Die erste Bedingung wurde sofort ange nommen, bezüglich der zweiten bat sich der Versicherungsdirektor eine breitägige Bebentzeit aus.
Schulze martete jet mehrere Tage auf Antwort; da sich aber niemand bet ihm meldete, fuhr er wieber nach Berlin zurüd. Er betrachtete schon die Sache als gescheitert, als er Mitte 1923 unerwartet den Befuch eines Herrn in seiner Wohnung erhielt, der fich als Brinz Windischgräh vorstellte und ihn um eine vertrauliche Unterredung bat. Windischgräs erklärte, daß mehrere nor nehme ungarische Magnaten den Blan hätten,
den Friedensvertrag von Trianon mit Gewalt umzustoßen und da ihnen hierzu das nötige Gzld fehlte, sollte es auf diese Weise beschafft werden. Er fügte nach hinzu, daß ber 3wed die Mittel heilige, und daß man auf Schulze als guten Deutschen rechna
Nach vorheriger telegraphischer Benachrichtigung an Binbisch gräs' Sefretär Raba traf Schulze im Oktober wieder in Budapest ein und wurde am Bahnhof von Raba erwartet, der ihn sofort nach
Sarofpatat in das Schloß des Prinzen mitnahm. Fast bei jeder Be sprechung mit dem Prinzen war auch der Sekretär Raba zugegen, doch war es noch immer nicht zu einer Einigung zwischen den belden Barteien gekommen, da man nicht in der Lage zu fein fchten, Schulze die vereinbarte Sicherheit zu geben. Schulze lehnte unter
diesen Umständen ab, die Sache anzufassen, worüber sich die Herren fehr aufregten und sogar zu drohen begannen. Diese Haltung gab Schulze zu der Befürchtung Anlaß, daß er in eine Falle geraten sei. Aus Budapest wegzukommen, schien ihm aber unmög: lich, da er fich auf Beranlassung des Prinzen Windischgräß bei der Bolizei nicht angemeldet hatte, und so mußte er befürchten, daß man ihm bei der Ausreise an der Grenze Schwierig feiten machen würde. Um sich darüber zu vergewissern, brachte er die Anmeldungsfrage bei dem Prinzen zur Sprache, der ihn jedoch
Morgen: Beginn der Eintragung!
Die Eintragung zum Boltsbegehren für die Fürffenenfeignung beginnt Donnerstag 1 Uhr mittags Eintragestellen
find heute aus den Säulenanschlägen zu ersehen
Maffen! Auf zur Einzeichnung!
damit beruhigte, daß er bezüglich der Anmeldung keine Bedenken damit beruhigte, baß er bezüglich der Anmeldung feine Bedenken zu haben brauchte, da
Zentrum und Volksbegehren.
Beschwichtigung und Versprechungen.
Die Zentrumsfraktion des Reichstags erläßt eine„ ein. mütige Kundgebung" gegen das Boltsbegehren und den Ge danten der entschädigungslosen Enteignung der Fürsten . In der Rhein- Mainischen Boltszeitung" schrieb der Zentrumsabgeordnete Adam Roeder:„ Das Eigentum der Fürsten fällt restlos an den Staat zurüd, von dem es stammt. Fürsteneigentum ist keine Kategorie des formalen Rechts. Die politische und soziale Katastrophe hat den Rechtscharakter dieses Eigentums verändert." Die„ einmütige Kundgebung" der Zentrumsfraktion beruht zum mindesten nicht auf Einmütigkeit der Auffassung der Mitglieder der Zentrumsfraktion. Noch viel weniger be ruht fie auf Einmütigkeit der Anhänger der Zentrumspartei . Die große Boltsbewegung für die Fürstenenteignung hat vor den Anhängern des Zentrums so wenig haltgemacht wie vor den Anhängern anderer Parteien. In vielen Orten- namentlich aber in Westdeutschland und in Berlin unterstützen fie die Bewegung für den Volksentscheid.
Auch vor den Türen der Reichstagsfraktion des Zentrums hat die Bolksbewegung nicht haltgemacht. Ihre Rundgebung ist ein Versuch, alle Zentrumsangehörigen, die für die Haltung ihrer Frattion kein Verständnis mehr dufbringen, zu be schwichtigen. Man erkennt in der Zentrumsfraktion die Kraft ber Bewegung fehr wohl. Der Beschwichtigungsversuch ist indeffen schwächlich, seine Darstellungen und Behauptungen sind sehr schief. Die Kundgebung hat folgenden Wortlaut:
" Die vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit den Fürsten häusern eignet sich wegen der damit verbundenen verwickelten Fragen nicht für einen Boltsentscheid. Unsere de utsche Reichsverfassung fennt cine entschädigungslose Enteig nung von Privatleuten schlechthin nicht. Das im Boltsbegehren geforderte Gesetz steht zu den Grundsägen der Rechts= berfaffung in unlösbarem Widerspruch.
auch der Landespolizeichef Nadoffy in den Plan eingeweiht Die Auseinandersetzungen zwischen den Ländern und den ehefei. Nun verstand Schulze, weshalb er ft ets von zwei Leuten mais regierenden Fürstenhäusern muß vielmehr in einem geord verfolgt wurde, die sicherlich damit beauftragt waren, ihn zun eten Berfahren erfolgen und auf eine neue materielle beobachten, um feine eventuelle Abreise zu verhindern. Aber auch Rechtsgrundlage gestellt werden. Das bisher geltende forfonft fchienen die Herren dafür sorgen zu wollen, daß Schulze feine male Recht kann der eigenartigen Sachlage und der völlig veränMöglichkeit zur Abreise besaß, da man ihm nie einen größeren derten staatsrechtlichen Stellung der Fürstenhäuser nicht gerecht Betrag zur Verfügung stellte, und er somit völlig mittellos war. merden. Die allgemeine Boltsverarmung muß gleichfalls entSelbst die Hotelrechnung wurde stets von Raba beglichen. scheibend mit in Betracht gezogen werden.
Diefer Bustand bauerte zwei Wochen und Schulze entschloß fich, die Sache zu flären. Er wandte sich direkt an den Brinzen, der ihn zu beschwichtigen suchte, indem er erklärte, daß die beiden Beamten zu feinem Schug dienen sollten und daß ihm nur deshalb fein Geld zur Verfügung gestellt würde, weil man befürchtete, daß er fich betrinten und dann alles ausplaubern würde. Da erweckte, weigerte er sich nicht mehr, mit dem Direktor des KarthoSchulze fah, daß er unr loskommen fonnte, wenn er Bertrauen graphischen Institutes, Gero, zusammenzukommen.
In Begleitung von Gerö und Raba befuchte er das Institut, wo er fefort bemerkte, daß bereits verschiedene Ber suche zur Fäl schung unternommen worden waren. Er stellte fest, daß die Sache nicht fachmännisch behandelt war und begann Gerö zu in ftruieren, als plöglich bie fenfationelle Berhaftung des ungarischen Abg. iain erfolgte, der unter dem Berdacht stand, an einem Komplott mit der bayerischen Hitlergruppe beteiligt zu sein. Sämt liche Deutsche , die sich zurzeit in Budapeß aufhielten, wurden fon trolliert und Schulze ging, da er eben feinen anderen Ausweg sah, direkt zur Polizei, wo er nach seiner Legitimation angewiesen wurde, Budapest unverzüglich zu verlassen. Glücklicherweise hatte er damals schon etwas Geld gespart und so fonnte er bis Regensburg tommen, von wo aus er sich dann aus Berlin Geld fchicken ließ. So fennte er dann die Reise nach Berlin fortseßen.
Er traut sich doch nach Genf ! Budapest , 3. März.( WTB.) Ministerpräsident Graf Bethlen ist heute früh nach Genf abgereift. Während seiner Abwesenheit hat der Reichsverweser mit der vorläufigen Führung des Ministerpräsidiums den Bolkswohlfahrtsminister Baß betraut.
In der französischen Rammer haben die Sozialisten bie Regierung interpelliert, ob sie sich mit Bethlen noch an einen Lisch sezen wolle. Briand foll sich noch vor seiner Abreise dar über äußern.
Chamberlains Plan.
London , 3. März.( Eigener Drahtbericht.) Wie ber amtliche Be richt über die Rede Chamberlains am Montag vor dem Bölterbunds fomitee des Unterhauses ergibt, hat Chamberlain hier hinter verschlossenen Türen nachdrücklicher und eindeutiger als jemals bisher feine Entschlossenheit verkündet, für die Erweiterung des Bälterbundrates in diesem Zeitpunkt einzutreten. Seine Politik wird jedoch darauf hinausgehen, Spanien statt Bolen für einen ständigen Ratssitz vorzuschieben, Chamberlain hofft noch immee, bas Kabinett in feiner Sigung am Mittwoch von einer for malen Beschlußfassung über die Raiserweiterung abzuhalten und ohne gebundenes Mandat zur Besprechung der Locarno - Staaten in Duchy ( am Ende des Genfer Sees bei Lausanne ) zu reifen, wo sein Bestreben darauf gerichtet sein wird, ein kompromiß zwischen den Locarno - Staaten auf Grund der Aufnahme Spaniens herbeizuführen. Chamberlains Erklärung ist überall mit bemerkenswerter Kälte aufgenommen worden.
Die Regierung hat im Laufe der letzten Tage von der Arbeiter partei den Berzicht auf die Bölkerbundsbebatte zu erlangen versucht. Die Arbeiterpartei ist jedoch entschlossen, für den Fall, daß die Regie rungserklärung am Mittwoch ungenügend ausfällt, die Aussprache am Donnerstag zu erzwingen.
dem sittlichen Bolfsempfinden entspricht, soll von Reichs Bur Herbeiführung einer gerechten Lösung, wie sie auch megen ein Sondergericht gebildet werden. Seine Zusammen fegung wird die Gewähr bieten, für eine restlose Aussonderung des Staatsvermögens von unzweifelhaften Privat aufprechen, worauf sie aus Gründen der Kultur, der Bolkswohlfahrt vermögen ber Fürstenhäuser und außerdem den Ländern alles und der Bolksgesundheit Anspruch haben. In diesem Gerichtshof werden auch Lalen in ausreichender 3ahl mitzuwirken haben.
Berbringen von deutschem Bermögen in das Ausland durch Fürsten oder dessen Verwendung zu ftaaatsfeindlichen Zwecken wird verhindert werden.
Nur ein auf solcher Grundlage beruhendes Gesetz kann der Sachlage und der Würde des deutschen Bolles entsprechen.
Zentrumswähler! Tragt daher eure Namen nicht in die Liste für das Volksbegehren ein!"
Das sittliche Empfinden des deutschen Boltes empört sich über die Forderungen der Fürsten wie über die Bersuche, sie mit Hilfe des formalen Rechts durchzusetzen. Die Maffenbemegung des Boltsbegehrens ist aus tief jittlicher Empörung hervorgewachsen. Sie verlangt eine neue materielle Rechtsgrundlage, und diese materielle Rechtsgrundlage ist gegeben in dem Gefeßentwurf über die Fürstenenteignung. Die Reichsperfaffung bietet dazu nicht nur die Möglichkeit sie enthält bie wirklichen Grundlagen, auf die der Gesezentwurf sich stützt. Der Artikel 153 der Reichsverfaffung lautet: Inhalt und seine Schranten ergeben sich aus den Gesetzen. „ Das Eigentum wird von der Berfaffung gewährleistet. Sein
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Eine Enteignung fann nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gefeßlicher Grundlage vor genommen werden. Sie erfolgt gegen angemessene Entschädigung, soweit nicht ein Reichsgefeß etwas anderes be stimmt. Wegen der Höhe der Entschädigung ist im Streitfall der Rechtsweg bet ben ordentlichen Gerichten offen zu halten, soweit Reichsgefeße nicht anderes bestimmen. Enteignung durch das Reich gegenüber Ländern, Gemeinden und gemeinnüßigen Berbänden kann nur gegen Entschädigung erfolgen.
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich Dienst sein für das gemeine Beste."
Die Reichsverfassung fennt also sehr wohl die Entschädi gung von Privateigentum für das allgemeine Wohl. Nichts anderes ist es, was das Boltsbegehren fordert. Die Reichsner faffung erlegt aber auch den Besitzern von Privateigentum eine Berpflichtung auf. Die Fürsten haben gegen den sittlichen Grundsaß, der im letzten Absah des Artikels 153 enthalten ist. verstoßen. Ihre maßlosen Forbenen verstoßen gegen das gemeine Beste. Die Absicht, trotz der Not des deutschen Bolkes fich auf Kosten des Boltes und des Staates zu bereichern, ist unvereinbar mit den fittlichen Grundfesten der Reichsver faffung. Nachdem die Fürsten diefe Grundfesten mißachtet haben, macht das Bolt als Gesetzgeber pon seinem verfassungsmäßigen Rechte Gebrauch, ein Gesetz zu schaffen, das die Fürsten für das allgemeine Wohl enteignet.
Die Behauptung der Zentrumstundgebung, daß das von der Volksbemegung geforderte Gefeß im Widerspruch zur