Reglerungsparteien un6 Jürftenabfinöung. Tas neue Kompromiß. Ueber das Kompromiß der Regierungsparteien in der Frage de ? Fürstenabfindung teilt dte Nachrichtenstelle des Vereins deutscher Zeitungsverleger mit: Wie mir aus Kreisen der Regierungsparteien über den näheren Inhalt des Kompromisses zuverlässig hören, ist die Vorlage gegen- über der ersten Fassung wesentlich geändert worden. Un- verändert geblieben ist nur die Zahl der Mitglieder des S o n d e r g e r i ch t s, die neun beträgt. Gesichert ist, daß der Reichtsgerichtspräsident Dr. Simons regelmäßig den Vorsitz in dem Sondergericht führt. Erhalten bleibt auch die Bestimmung, daß neben ihm vier Berufs- und vier Laienrichter dem Gericht angehören. Vom Reichsjustizminister Dr. Marx wurde ausdrücklich erklärt, daß die vier Laienrichter nach staatspolitischcn, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten aus nichtrichterlichen Kreisen entnommen werden sollen. Die Auseinandersetzung mit den Fürsten soll in folgender Weise vor sich gehen: es wird eine Dreiteilung deroorhandenen Vermögensmasse vorgenommen. Der erste Teil fällt dem Staate zu. Er setzt sich aus allen Objekten.zusammen, die von den früher regierenden chäusern auf Grund des Völker-, des Staats- oder des öffentlichen Rechts oder gegen Leistungen erworben sind, die nur kraft der früheren souveränen Stellung bewirkt worden sind. Es handelt sich also um alles, was durch Hoheitsakte, durch Beiehnung oder Kabinettsorder den Fürsten zu- gefallen ist. Hierhin würden gehören u. a. O e l s, die Schmal- kaldener Forsten, Flatow-Krojanke, Glienicke . Dieser Teil soll als staatliches Eigentum erklärt werden. Es kann aber der Gegenbeweis versucht werden, daß es sich um privates Eigentum handelt. Beim zweiten Teil handelt es sich um Objekte, die ans- schließlich auf Grund privätrechtl icher Vorgänge durch die Fürsten erworben wurden. Kabinen ist z. B. ein Privat- crwerh. Aus diesem Privateigentum kann der Staat aber alles beraus nehmen, was er aus kulturellen. Volkswirt- s ch a f t l i ch e n und gesundheitlichen Erwägungen der öffentlichen Hand zuführen will. Es handelt sich hier um Forsten, Städteerweiterungen, Siedlungsmöglichkeiten. Ob und welche Eni- schädigung zu einrichten ist, hängt davon ab, ob diese Objekte dem Lande finanziellen Nutzen abwerfen. Zum dritten Teil der Vermögensmasse gehören olle Objekte, die sich nicht mit Sicherheit oder nur nach lang- wierigen Beweisen in dem ersten oder zweiten Teil eingliedern lassen. Hier hat der Staat vorweg einen freien und ent- s ch ä d i g u n g s l o s e n Zugriff aus alle Objekte, die der öffentlichen Besichtigung und Benutzung freigegeben worden sind. Es handelt sich hier z. B. um Theater, Schlösser, Parks, Museen, Bibliotheken, Bildergalerien. Diese Objekte werden vom Staat entschädigungslos übernommen, wenn er nicht aus den Ein- richtungen einen finanziellen Nutzen zieht. Weiter ist im Kompromiß festgelegt, daß die Aufwertung der Ansprüche der Fürsten nach den allgemein für die Auf- wertung geltenden gesetzlichen Bestimmungen er- folgt. Sämtliche Zivillisten, Kronfideikommißrenten usw. fallen ent- schädigungslos weg. Aufrechterhalten ist die Bestimmung, daß die gewährten Gelder nichtfür politische Zweck« verwandt werdendürfen. Besonders ausgesprochen worden ist d i e r Ü ck- wirkende Kraft des Kompromisses. In die AusFin- anderfetzung fallen alle Objekte, die gegemvärtig noch zwischen einem Lande und"der fürstlichen Familie strittig sind. Bereits gefällte llr- teile können aufgehoben werden, wenn sie im Widerspruch mit den jetzt aufgestellten Grundsätzen stehen. Dieser Beschluß muß mit Zwei- dnttelmehrheit gefaßt werden. Diese Bestimmung bezieht sich be- sonders auch auf Flatow-Krofanke. Die rückwirkende Kraft tritt nicht ein, wenn Land und Fürstenfamilie einig sind. Erledigt lmd daher die Auseinandersetzungen in Bayern , Baden, (Sachsen , Braunfchweig und Anhalt. Noch nicht erledigt sind die in Preußen und Thüringen , wo es sich um acht frühere Staaten handelt. Eine Anfechtung der geschlosienen Vergleiche liegt vor in Hessen und Lippe-Detmold. Auslegungsstreitigkeiten bestehen in Oldenburg , Schairmburg-Lippe und Mecklenburg-Strelitz . In einem Teil der bereits genannten Länder und außerdem stj Mecklenburg-Schwerin , Württemberg und Waldeck sind Aufwertungs- streitigkeiten vorhanden. Wie das„Berliner Tageblatt� ferner mitteilt, ist vor- ausfctzung für das Zustandskammen des kompromisie», daß die Parteien, die diesem Kompromiß zustimmen, sich am Volksbegehren nicht bcleiligen. Diese Nichtbeteilignng an dem Volksbegehren stellt einen Teildes Kompromisses dar. Demokraten für Sas Volksbegehren. Eine Reihe politischer Persönlichkeiten, die der Demokra- tischen Partei nahestehen, haben einen„Staatsbürger- lichen Ausschuß zur Förderung des Volks» begehren s" gegründet. Zu den Unterzeichnern gehören die Landteqsabgeordneten Rus'chke und Greßler. Ober- bürgermeister Düllo und Senatspräsident Großmann. Sie fordern— entgegen der Parole der Parteileitung— zur Unterstützung des Volksbegehrens auf. In dem Aufruf dieses Staatsbürgerlichen Ausschusses� heißt es zum Schluß: „Die Unterzeichneten treten grundsätzlich für den Schutz des Privateigentums ein. Sie bedauern, daß das Vertrauen des beut- schen Bürgers zur Sicherheit des Eigentums durch die Be- Handlung der Aufwertungsfrag« schwer erschüttert ist. Eben deshalb empfinden wir es aber als Forderung der Ge- r e ch t i g k e i t, in einem von bitterster Not betroffenen Volte nicht gerade diejenigen zu bevorzugen, die zuerst berufen gewesen wären, das ihnen vom Staate anvertraute, und zur Erfüllung von Staatszwecken bestimmte Gut den Ländern hinzugeben, in deren Dienste sie es überkommen und genutzt haben. Es ist nicht tragbar, daß die Hohenzollern auch in Zukunft noch zu den reichsten Grundbesitzern Deutsch lands gehören sollen, während Taufende, aber Tausende nach dem verlorenen Kriege weder Heim noch Herd mehr haben."» Es ist unzweifelhaft, daß die Demokraten im Lande— wie sich bereits in den ersten Tagen gezeigt hat— dieser Aufforderung für das Volksbegehren folgen werden. Demokraten gegen üas Volksbegehren. Das neue Kompromiß der Reglerungsparteien ist unter dem Druck der elementaren Volksbewegung für die Fürsten- enteignung zustande gekommen. Die demokratische Vartel- lcitung hat sich— im Gegensatz zur Stimmung chrer Partei- anbänger— auf die Bedingung eingelassen, sich nicht am Volksbegehren zu beteiligen. Sie verbreitet folgende Mit» teiluna: f„Die Verhandlungen der Regierungspartelen über die Fürsten - abfindung haben zu einem Ergebnis geführt, das der demokratischen Reichstagsfraktion die Zustimmung zum Kompromiß ermöglicht. Die demokratische Parteileitung erwartet nunmehr. daß die Parteifreunde sich am Volksbegehr�p nicht betet- l i g e n, das angesichts der Unsicherheit des Ausganges und der Be- denken gegen seine Formulierung nur dann zu empfehlen war, wenn eine annehmbar- parlamentarische Regelung nicht erreicht würde. Die Zustimmung des demokratischen Partelausschusses wird am kom- wenden Mittwoch erbeten werden." Die demokratische Reichstagsfraktion wendet sich mit dieser Kundgebung gegen die große Bewegung des Volksbegehrens,
Heilmann und Sever Der preußische Landtag verabschiedete am gestrigen Sonnabend eine Novelle zum Gerichtsverfassungsgesetz des Inhalts, daß auch Rechtsanwälte, abgebaute Richter und sonstige zum Richteramt befähigte Personen bis zum 16. Juli 1927 mit richtet- liehen Geschäften betraut werdep können. Hierauf wurde der Voranschlag des Innenministeriums weiter- beraten. Mg. Heilmann(Soz-I: Als der deutschnationale Abg. Bäcker seine Rede hielt, erschienen hier neulich auf der Tribüne verschie- dcne Feldwebel und Unteroffiziere der Reichswehr , die sofort wieder, nachdem Bäcker seine Rede beendet hatte, von einigen deutschnationalen Silbgeordneten fortbegleitet, wurden. Daß die Herren Deutschnationolen mit der preußischen Polizei nicht so umspringen können, das ist ihr ganzer Schmerz.(Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Der Redner kommt in wetterem auf den Fall eines Assessors beim Landratsamt Königsberg -Land zu sprechen, der von dem L a n d r a t Freiherr v. d. G o l tz mit den unverschämtesten Redensarten, so z. B., ob er leben Tag zur Messe gehe, ob er rote Unterhosen trage und dergleichen belästigt und provoziert wurde. Landrat v. d. Goltz bekleidet noch immer sein Amt in Ostpreußen . Sein Kollege und Gesinnungsgenosse Landrat v. Hermann in Lätzen hat sich in devoter und kriecherischer Art vor dem Exkronprinzen bei einem Empfang bis zur Erde verbeugt; das amtliche„Lötzener Kreisblatt" hat über den Exkronprinzen ein« geradezu widerliche Lobhudelei und .Speichelleckerei gebracht. Kreisblätter dieses Schlages bestehen immer noch eine ganze Menge. Der Londrat v. Engel im Kreis Einbeck hat durch eine amtliche Verlautbarung die öffentliche Auslegung der Listen zum Volks- begehren zu verblelen oersucht. (Stürmisches Hört! hört! links.) Mit diesem Landrat wird ja wahr- scheinlich kurzer Prozeß gemacht werden, die beiden anderen er- wähnten Landröte sind mit bloßen Verweisen weggekommen. Bei dieser Sachlage haben nun die Deutschnationalen den Geschmack, von einem förmlichen Schreckensregiment Seoerings in Preußen zu reden! Seoerings Nachsicht gegenüber gewissen rechtsstehenden Beamten geht vielmehr bis zur äußersten Grenze.(Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Genau betrachtet haben die Kritiker der Personalpolitit Seve- rings nichts anderes zu kritisieren als die drei Fälle des Landrats K r a m e r, des Landrats G r o ß p i e t s ch und des Polczeihaupt- manns Bender— Fälle, aus denen unmöglich dem Innenminister ein Strick gedreht werden kann. Aber es genügt eine bloße Der- setzung irgendeines rechtsstehenden Landrots und die Deutsch » nationalen erheben ein Geschrei, daß ein Uneingeweihter aus den Gedanken kommen muß, die Bersolgungswut Seoerings sei tausend- mal fürchterlicher als die Christenoerfolgungen unter Caligula . (Heiterkeit.) i Di« Rechte weiß aber natürlich nichts davon, daß im Kreise Hörde der frühere Landrat Overbeck ein besonderes Bureau zur Ueberwachung des jetzigen Landrats, des Sozialdemo- kraten Hansmann, eingerichtet hat. Solche Bureaus bestehen nicht nur in Hörde, sondern fast in allen Kreisen.(Sehr richtig! bei den SoMldedmotraten.) Wilhelm Fonds an» dem Jahre ISSS, der der Stiftungsurkunde nach für die Hinterbliebenen von gefallenen Offizieren und Soldaten bestimmt ist. Ist'es nun richtig, daß aus diesem Fonds Im Laufe des Jahres 1918 nicht weniger als 100000 M a'rk entwendet und an verschiedene Generale des früheren Heeres verteilt wurden? Ist es richtig, daß z. B. Ludendorff aus diesem Fonds 10 222 M. erhielt, daß der Generalmajor und Chef des Militärkabinetts Freiherr von Marschall 6000 SR. und noch verjchiedene andere Generäle
ohne die an eine Verbesserung der Ergebnisse der Beratungen des Rechtsausschusses niemals hätte gedacht werden können. Das neue Kompromiß bleibt jedoch immer noch hinter dem zurück, was Inhalt des Volkswillens ist. Dieses neue Kompromiß kann der großen Volksbewegung nicht Einhalt gebieten. Die Demokraten als Regierungspartei haben sich mit ihrer Kundgebung für Richte inzeichnung um des Zusammenhaltes der Regierung willen selbst die Hände gebunden. Sie haben aber nicht ihren Anhängern die Hände gebunden. Die Demokraten im Lande denken anders über die Notwendigkeit der Durchführring des Volks- begehrens als die demokratische Reichstagsfraktion. Sie oer- stehen, daß man nicht einer solchen wahrhaften Volksbewegung mitten im Kampfe den Rücken kehren kann. Die demokratische Reichstagsfraktion hat aus parlamentarischen Rücksichten eine schwächsiche Haltung eingenommen. Die Demokraten im Lande werden sich an diesen Bestandteil des Kompromisses nicht binden. Sie werden nun erst recht mit dem Volke für das Volksbegehren unterzeichnen. Rupprechtvon Wittelsbach für Enteignung� Nämlich der belgischen Königsfamilie. München , 6. März.(Eigener Drahtbericht.) Dem sogenannten Kabinettschef des ehemaligen Kronprinzen Rupprecht ist es gelungen, dte bayerische Regierung dafür zu gewinnen, daß sie in wiederholten amtlichen Bekanntmachungen eine P r o p a- ganda gegen das Bolksbegehren auf Enteignung der Fürsten , in die außerdem noch Hymnen der Dankbarkeit gegen Wittelsbach eingestreut sind, entfallet. Es ist deshalb sehr inter- essant, darauf hinzuweisen, daß Rupprecht noch vor wenigen Iahren selbst der radikalen Absetzung einer Königsfamilie durch Erweite- rung seiner eigenen Macht das Wort redete. Es war im Jahre 191S, als der deutsche Generalgouoerneur von Belgien , Freiherr von Bissing, sich in einer Denkschrift gegen die Annexion Belgiens aus- gesprochen hatte. Damals beauftragte Rupprecht als Armeeführer im Westen den ihm vom bayerischen Ministerium des Aeußern zu- gestellten General Krafst von Delmensingen zur Abfassung einer Gegendentschrift. In diesem Memorandum wurde nicht nur die Annexion Belgiens gefordert, sondern auch die Absetzung der belgischen Königsfamilie als eine absolute Notwen- digteit bezeichnet und dabei erklärt, daß irgendwelche stichhalligen Gründe gegen diese an sich antimonarchische Handlungsweise nicht vorhanden seien. Das einzige, einigermaßen beachtenswerte Gegen- argument sei, daß durch die Absetzung des belgischen Königs die antimonarchische Bewegung in der ganzen Welt eine Stärkung er- fahren werde. Das sei aber für Deutschland keine Gefahr, da hier antimonarchistische Tendenzen in beachtenswertem Umfang nicht zu- tage getreten seien. Au» dieser von Rupprecht gebilligten Auffassung geht mll voller Klarhell hervor, daß die Fürsten damals, als es ihnen Vorteile zu bringen schien, mit aller Seelenruhe einer Absetzung und Enteignung- von Ihresgleichen dos Wort redeten und keine Einwände des Rechts und der Legitimität kannten, mit denen sie und ihre Werkzeuge heute gegen Volksbegehren Stimmung inachen. Diese? Fall Rupprecht von Wittelsbach ist um so bezeichnender, als das Haus Wittelsbach bekanntlich durch die herzogliche Linie Karl Theodor mit dem belgischen Königshaus eng verwandt ist.
ing gegen öle Rechte. Subsidien aus diesem Fonds erhallen haben?(Hört, hört! links.) Wir erwarten Antwort von der Regierung. Der Redner verliest sodann ein vertrauliche, Rundschreiben des Stahlhelms, das die Volks- eutscheidsbeweguug gegen die Fürsten als vom Ausland sinan- ziert hinslcllk. Die Bewegung, so heißt es in dem Rundschreiben, wolle die letzten Stützen des Reichs zerstören, damit kein Halt mehr vorhanden sei, wenn eines Tages die Demokratie abgewirtschaftet habe; die Bolksentscheidsbewegung sei der Dolchstoß gegen Deutschland in neuer Form.(Stürmische Heiterkeit links.) Das System Severing, das sielgeschmähte, schließt der Redner, hat sich gerade in diesem Winter wieder neu bewährt. Kein Mensch hätte es geglaubt, daß dieser Winter mit zwei Millionen Arbeitslosen so ruhig verlaufen wird, wie das bis jetzt geschehen ist. Jeder objektiv denkende Politiker muß das würdigen. Gerade die Leistung des Innenministeriums in diesem Winter kann sich sehen lassen.(Leb- hafter Beifall links und in der Mitte.) Nun versuchte der deutschnationale Abg. Graf Garnier mit schnoddrigen Redensarten über die Bedeutung von Schwarz-Weiß- Rot im Auslände und dergleichen die Wirkung der Rede Heilmanns abzuschwächen. Vergebliches Bemühen; den gleich nach Garni-r nahm das Wort Innenminister Severing stellt zunächst die falschen Behauptungen des deutschnationalen Vor- redners über seine(Seoerings) Stellung zum oberschlesisthen Selbstschutz richtig und bezeichnet dann die Behauptung als unrichtig, er habe in einem Erlaß verlangt, daß die auf den Automobilen der Minister angebrachten Fahnen durch die Polizeibeamten gegrüßt werden müßten. Lediglich aus verkehrstechnischen Erwägungen ist auf Beschluß des Staatsministeriums eine Anordnung ergangen, daß die Aukomoblle der einzelnen vlinister je eine bestimmte Flagge führen sollten, damit sie besonders schnell durch die Verkehrspolizei um Passieren freigegeben werden können. Ich selbst, so erklärt er Minister, führe die Flagge meines Ministeriums nicht aus meinem Automobil, weil ich gerade mein Automobil nickt be- sonders kenntlich zu machen beabsichtige.(Sehr gut! links und Heiter- kcit.) Der Minister betont, daß er weiter gegen Beamte, die bewußt gegen die Anordnung der Staatsregierung verstoßen, einschreiten werde. So habe die Tatsache, daß ein Londrat eine Anordnung erlassen hat, Eintragungslisten in der Frage der Fürstenabfindung nicht auszulegen, ihn oeranlaßt, die Abberufung dieses Landratz zu erwirken.(Beifall links.) Cr werde auch weiterhin gegen jeden Sabotageoer such in dieser Angelegenheit ein- schreiten. Zum Thema Sparmaßnahmen erklärte der Mi-' nister, daß durch die Zusammenlegung der leistungsschwachen Kreise nicht die einer Partei angehörenden Beamten, son- dern Sozialdemokraten, Zentrumsmänner. Deutschnationale und Deutsche Volksparteiler überflüssig würden. Das Ministerium des Innern hat die Absicht, ähnlich wie jüngst beim Ruhreingemelndungs- gesetz, Vorsorge dafür zu treffen, daß die abgebauten veamten an anderen Stellen wlederoerwendet werden. Die ständigen Reden zur Sparsamkell werden nicht soviel einbringen wie die positiven Lorschläge des Staatsministeriums, und wir werden ja sehen, wie die Deutschnatio- nalen sich zu den wirklichen Sparmaßnahmen stellen.(Sehr gut! und lebhafter Beifall links.) Hierauf vertagt sich der Landtag auf M! t t w o ch, den 17. Mär«. Schluß nach Vii Uhr. Uli« Lanögemeinöen und Volksbegehren. Eine Nichtigstellung. Aus Anlaß des bekannten Rundschreibens der Kreis- abteilung Zeitz des Verbandes der Preußischen Land- gemeinden sind hier Ausführungen gemacht worden, aus denen geschlossen werden konnte, daß der Gesamtoerband für den Zeitzer Skandal verantwortlich sei. Dazu schreibt uns der Leiter dieses Verbandes, der Landrat und Abgeordnete Dr. Gereke: Der. Verband der preußischen Landgemeinden ist der anerkannte kommunale Spitzenoerband aller preußischen Landgemeinden, Guts- und Amtsbezirke, außer Rheinland und Westfalen , der, wie die kommunalen Spitzenoerbände der Stadt- und Landkreise sich absoluter parteipolitischer Neutralität befleißigt. Die verbandsleilung billigt daher keineswegs etwaige das Partei- polikische Gebiet berührende Rundschrelben ihrer Unterabteilungen. Der Verband der Preußischen Landgemeinden hat in einem Rund- schreiben seine Provinzialverbände und sehr viele von einzelnen Mitgliedern aus Anfrage genau auf die rechtlichen B e st i m- m u n g e n bei dem bevorstehenden Volksbegehren hingewiesen. Dies geschieht jetzt noch einmal in der nächsten Ausgabe des Ver- bandsorgans, der„Zellschrist der Landgemeinden". Die mangelnde Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dürfte oer- ständlich sein, da ein solches Volksbegehren in Preußen zum ersten- male durchgeführt wird und die näheren Anweisungen des preu- ßischen Ministeriums des Innern erst vor kurzem erschienen sind. Der Verband der Preußischen Landgemeinden wird auch weiter seine Mitglieder auf die genaue Innehaltung der ge- setzlichen Bestimmungen hinweisen, Irrtümer, wie in Zeitz geschehen, schnellstens aufklären, und glaubt damit, ohne jeg- liche Stellungnahme zum Inhalt des Volksbegehrens, seiner Auf- gäbe als nationaler kommunaler Spitzenoerband gerecht zu werden. Diese Richtigstellung gewinnt an Bedeutung durch den Umstand, daß diese Angelegenheit auch in der gestrigen Reichstagsdebatte über das Verhalten der Behörden bei dem Volksbegehren eine Rolle gespielt hat.
- Gegenaktion der ßürftea. Sie habe» eS dazu! Amsterdam . 6. März.(Eigener Drahtbericht.) Zn Doorn hat vor kurzem eine Besprechung der Zoteressenoertrelcr einiger früherer deutscher Fürsten unter dem Vorsitz des Exkaisers stallgefunden, bei der gemeinsame Richtlinien für eine Gegenaktion gegen den Volksenkscheld über die Fürstenabfindung festgelegt wurden. Zur Finanzierung dieser Gegenaktion wurde» in Holland sehr namhafte Be- träge slüsflg gemacht. Zu Amsterdamer Börsenkrelsen ist bekannt. daß der Exkaiser im vorigen Jahre dem Rat seiner Holland !- schen Fmanzoertranenslente folgend, große Summen in nieder- ländisch-lndischen kullurwerlen(Rubber-Zucker) angelegt und hlec- durch bei der Riesenhausse in diesen werten enorme Gewinne erzielt hat. Es sei daran erinnert, daß die Niederländisch-Indische Klllturgcsellschaft lo diesem Zahre zum Teile 4S0. 300. 200 und 125 proz. Dividende verteilt hat......