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Abendausgabe

Nr. 130 43. Jahrgang Ausgabe B Nr. 65

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Vorwärts

Berliner Volksblatt

10 Pfennig

Donnerstag

18. März 1926

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Zentralorgan der Sozialdemokratifchen Partei Deutschlands

Das Volksbegehren ein glänzender Erfolg!

Bisher 6,5 Millionen Eintragungen gezählt.

Bis gegen 1 Uhr miffags wurden aus einer großen An- der Werbearbeit für den Boltsentscheid. Wir sind zahl von Städten bisher sicher, daß der kommende Boltsentscheid ein noch größe= rer moralischer Sieg des Volfes werden wird als das Boltsbegehren!

6 427 000 Einzeichnungen gezählt. Aus den Landbezirken fehlen die Einzeichnungs­ziffern fast vollständig.

Der erste Att des Boltsentscheids ist vorüber. Die Listen zur Einzeichnung für das Boltsbegehren sind geschlossen. Noch liegt das Ergebnis der Einzeichnungsbewegung für das Volks­begehren nur zum Teil vor. Die Resultate laufen ununter brochen ein. Schon läßt sich aber aus den Teilresultaten er tennen, daß das Bolfsbegehren ein großer Erfolg der Sache des Boltes mar. Ein fleiner Teil der deutschen Großstädte hat für sich allein die gefeßlich vorge­schriebene Zahl von Unterschriften für das Boltsbegehren auf gebracht. In vielen Städten haben die Eintragungen 50 Proz der Stimmberechtigten überschritten, in den meisten Städten die Hälfte der bei der letzten Reichstagswahl abgegebenen Stimmen erreicht. Auch in den rein ländlichen Bezirken hat fich ein sehr starker Prozentsatz der Wahlberechtigten beteiligt.

Ein gewaltiger moralischer Erfolg der Boltsbewegung, eine vernichtende mora. lische Niederlage der deutschen Fürsten­häuser, die durch ihre unerhörten Ansprüche die Empörung des ganzen Wolfes hervorgerufen haben. Der monarchische Gedanke in Deutschland hat einen tödlichen Stoß erhalten. Der monarchische Gebante ist tot, wenn seine Träger vom Bolte moralisch verurteilt werden. Angesichts dieses Volks­urteils ist jede Behauptung, daß trok der deutschen Fürsten das deutsche Bolt monarchisch gesinnt sei, ebenso unsinnig wie der Versuch, eine staatsstreichlerische monarchische Bewe gung aufrechtzuerhalten, wenn man feinen Prätendenten hat.

Nach diesem Bolfsurteil gilt es für die bürgerlichen Bar­teien, sich einen Ueberblick zu verschaffen über die Lage, die durch den Sieg des Bolksbegehrens entstanden ist. Das gilt vor allem für die bürgerlichen Mittelparteien, deren Wähler fich zu einem sehr großen Prozentsatz in den Städten am Boltsbegehren beteiligt haben. Daß die deutschen Fürsten moralisch erledigt sind, ist flar, ebenso flar, daß ein Nach geben gegenüber ihren Ansprüchen einen Orfan der Ent rüstung im Bolte hervorrufen würde, gegen den die große Bewegung des Boltsbegehrens noch ein Kinderspiel wäre. Jetzt gilt es, für das Barlament als gefeßgebende Körper. schaft, den Volkswillen zum Ausdruck zu bringen. Heute werden die Beratungen des Rechtsausschusses des Reichstags über die Fürstenabfindung wieder aufgenommen. Das neue Fürstenkompromiß der Regierungsparteien steht abermals zur Distusfion.

Trozdem dies Kompromiß noch eine Reihe von Be­stimmungen enthält, die eine Lösung der Frage der Fürsten­abfindung auf einem Wege versuchen, den die Teilnehmer am Boltsbegehren verwerfen, haben die Regierungsparteien noch vor einer Woche die Absicht merfen lassen, dies neue Kom promiß noch zu verschlechtern. Das wäre weder politisch flug, noch würde es zu einer wirklichen Lösung der Fürstenfrage führen. Hinter dem Volksbegehren und hinter der Beschluß fassung des Reichstags, die auf das Bolksbegehren folgt, tommt der Boltsentscheid! Wenn das Barlament, troß des ausgesprochenen Willens von vielen Millionen des deutschen Volkes, die, wie ruhig urteilende bürgerliche Beitun gen feststellen, wahrhaftig nicht den schlechtesten Teil des Boltes darstellen, trozdem starr auf den Absichten beharrt, die der rechtsgerichteten Zusammensetzung des Deutschen Reichs­tages entsprechen, so würde es einen sehr ernsten Konflikt­tages entsprechen, so würde es einen sehr ernsten Konflikt­fall schaffen.

Bisherige Ergebnisse des Volksbegehrens.

Berlin

Groß- Hamburg Leipzig . Dresden .

1 583 000

500 000

239 747

200 000

Chemniz

117 561

Breslau

155 652

Düffeldorf

101 447

Köln

156 000

Frankfurt a. M.

140 990

Hannover

149 210

98 000

81 000

99 600 290 893

Stuttgart Mannheim . München

Wahlkreis Franten. Wahlkreis Pfalz .

Westliches Industriegebiet( Teilergebnis)

Düsseldorf - Oft.

147 459 362 900 4 423 459

Düsseldorf - Off, 18. März.( Eigener Drahtbericht.) Amt liches Einzeichnungsergebnis Düsseldorf - Oft. Wahlberechtigt 1368 119, eingefragen 530 739.

die

Schleswig- Holstein .

Nach einer vorläufigen Zusammenzählung find im Wahlkreis Schleswig- Holstein 303 360 in 3.eichnungen erfolgt. Wahlkreis Weimar .

Das vorläufige Ergebnis der Einzeichnungen beträgt 146 127. Mehrheit in Thüringen gegen Fürstenansprüche. Jena , 18. März.( Eigener Drahtbericht.) In Thüringen sind bis jetzt die Resultate aus zehn thüringischen Stadtkreisen festgestellt, und es ergeben sich folgende Zahlen:

Gera 28 600, Jena 17 000, Weimar rund 8000; Gotha 10 814, Eisenach 11 527, 21tenburg 14 029, Greiz 10 476, Apolda 6500, 21rnstadt 7134, 3eIta Mehlis 5607, das sind in den 10 Stadtkreisen insgesamt 119 687 Eintragungen. Da die Zahl der Wahlberechtigten in den Stadtfreisen 277 476 be­trägt, ist das eine Beteiligung von 43,5 Proz. aller Wahlberechtigten bzo. 53 Proz. derjenigen Wähler, die beim zweiten Wahlgang zur Reichspräsidentenwahl überhaupt gestimmt haben.

Aus den thüringischen Landfreifen liegen bisher nur Einzel­resultate vor, die im allgemeinen einen außerordentlich günstigen Abschluß der Bewegung erkennens laffen. Die Landkreise Altenburg und Sonneberg melden schäßungsweise Gesamt­übersichten, die für Altenburg auf durchschnittlich 60 bis 65 Pro3. der Wahlberechtigten und für Sonneberg auf 70 bis 75 Broz. aller Wahlberechtigten lauten. Man darf nach den bis­herigen Zusammenstellungen abschließend sagen, daß sich die Mehr­heit der Wähler gegen die Fürftenansprüche ausgesprochen hat..

Die Kompromißler an der Arbeit.

Thüringens Klage vor

Der Rechtsausschuß des Reichstages mußte fich heute vor Eintritt in die eigentlich vorgesehene Generaldebatte über Fürstenabfindung" noch mit den Verhältnissen in Thüringen beschäftigen. Der thüringische Finanzminister v. Klüchhner erklärte:

Schon jeht habe Thüringen bei der Beschaffung von Krediten Schwierigkeiten gehabt, weil infolge der vielen Fürftenprozesse die Vermögenslage des Staates fich nicht flar übersehen ließe. Diese Schwierigkeiten würden sich noch vergrößern, wenn ein neues Reichsgesetz den Fürsten die Möglichkeit gebe, daß auch die Verträge und Gefeße, die nicht anfechtbar seien, durch das Reichsgericht nach geprüft werden könnten. Es sei zu befürchten, daß es dann zu Ent­scheidungen zuungunsten des Etaates fommen werde. Außerdem fönnten Jahre, wenn nicht gar Jahrzehnte vergehen, ehe Sicherheit bestände. Gerade der Zustand der Ungewißheit wäre für Thüringen taum tragbar. Manche Vergleiche seien für das Land recht günstig. Gegenpartei der Fürsten seien durchweg revolutionäre Körper­schaften oder wenigstens Körperschaften gewesen, die den revo­lutionären Gedanken vertraten. Und diesen gegenüber seien die Fürsten sehr nachgiebig gewesen.

Gie hätten viel Land aus ihrem Brivateigentum an das Land ab­getreten. Die Fürsten hätten die Anfechtungen vieler Verträge gar nicht vorgenommen, wenn nicht die Inflation gekommen wäre. In der Aufwertungsfrage allerdings sind die Gerichte bisher viel zu weit gegangen. Auf Grund der neuen Aufwertungsgesetze hätte aus der Not des Volkes heraus, ein für die Fürsten ungünstigerer Standpunkt eingenommen werden müssen. Die Schiedsgerichte seien mit der Aufwertung derart weit gegangen, daß eine Nachprüfung und Herabminderung der durch Richterspruch zugebillig besondere in den Fällen Meininger, Weimar und Mecklenburg­ten Beträge im Interesse des Fiskus unerläßlich erscheinen, ins­

Schwerin.

dem Rechtsausschuß.

gewesen. Zuruf Dr. Rosenfeld: der vom alten Landtag ge

wählt wurde, in dem nur ein Sozialdemokrat war!

v. Klüchhner( fortfahrend): Der Landesrat bestand aber aus drei Sozialdemokraten und nur zwei Bürgerlichen. Dieser Landesrat sei maßgeblich gewesen. Troßdem habe der Fürst, der nicht einen Quadratmeter Land behalten habe, den Vertrag nicht anfechten wollen, als aber seine Krankheit schlimmer murde, hat Herr v. Halem die Anfechtung versucht. Wie so oft waren die Fürsten vernünftiger und nur

die Fürstenberater gaben falsche Ratschläge. Er halte es nicht für richtig, daß nur das Land und nicht auch der Fürst das Recht bekomme, das Fürstenfondergericht anzurufen. Man wolle doch wirkliches Recht schaffen. Freilich für das Land wäre eine solche Regelung günstiger. Es sei zu befürchten, daß das Sonder­gericht lange Zeit zur Prüfung brauchen werde. Er fönne sich vor­stellen, daß die neuen Richter sagten: die früheren Feststellungen hätten gelehrte Richter gemacht. Es müsse alles nochmals durch­gearbeitet werden. In der Aufmertungsfrage müsse eine Nachprüfung erfolgen.

Abg. Wunderlich( Bp.) erklärt: Namens der Kompromißparteien möchte ich fagen: Wir sind darüber einig, daß die Auseinander­

Gothaischen Herzoghaus unter allen Umständen unter das Gefeh fällt.

Bors. Kahl: Darüber fann fein Zweifel sein.

Abg. Frölich( Soz.) macht darauf aufmerksam, daß aus dem Gothaer Silberschatz Silber aus Gotha nach Koburg verschoben sei, angeblich, um in Roburg, wo ein Teil des fürstlichen Silbers schon angeblich, um in Roburg, wo ein Teil des fürstlichen Silbers schon war, feststellen zu können, daß noch alles Silber da sei. Eventuell werden, damit verhütet werden könne, daß die müsse eine Aenderung des Sperrgefeßes vorgenommen

wertvollen beweglichen Vermögenswerte, die dem Koburger Fürsten zugesprochen feien, verschoben werden können. Ganz entschieden müsse die Behauptung des thüringischen Finanzministers zurückgewiesen wer den, daß der Antrag des Bolksentscheides den Rechtsboden verlaffe. Davon fönne ernstlich feine Rede sein. Die Verfassung sehr aus drücklich vor, daß das Bolt durch Boltsbegehren und Volksentscheid felbft ein Gefeß machen fann. Das Bolt habe auch das Recht, eine durchzuführen. Die Verfassung sehe sogar eine solche Enteignung vor. Das Bolt habe völlig recht, wenn es die Enteignung der Fürsten­vermögen durch allgemeine Abstimmung selbst beschließe.

Abg. Rosenfeld( S03.) macht geltend, es sei doch wohl ein Irrtum, wenn man die mit den Thüringer Fürsten abgeschlossenen Abfindungsverträge darauf zurückführe, daß sie mit revolutionären Körperschaften abgeschlossen seien. In vielen thüringischen Ländern habe der Fürst bei den Berhandlungen einen Sozialdemokraten noch nicht einmal zu Gesicht bekommen, nur ablige oder monarchistische Staatsräte hätten mit den Fürsten verhandelt. Wie könne man da die Verträge anfechten wollen, weil 3wang ausgeübt sein soll! Esim allgemeinen Interesse liegende Enteignung selbst wäre auch nicht richtig, daß durch die Abfindungsverträge Brivat eigentum der Fürsten an die Länder abgetreten sei. In Wirt.

Boltsbegehren und Boltsentscheid sind von der Verfassung vorgesehen als demokratisches Korrektiv der parlamentarischen Gesetzgebung für die Fälle, in denen das Parlament nach dem Empfinden eines großen Teiles des Volkes nicht in Ueberein stimmung mit dem Boltswillen ist. Daß diese Ueberein Stimmung des Parlaments mit dem Boltswillen in der Frage der Fürstenabfindung, die das deutsche Bolk auf das tiefste bewegt und aufwühlt, nicht in Uebereinstimmung ist, das hat das Bolksbegehren bewiesen. Würden die Regierungsparteien es trotzdem auf einen Konflikt antommen lassen, so würde der Sturm der Entrüstung in der Bewegung für den Volks- lichkeit hätten umgekehrt entscheid ungeahnte Dimensionen annehmen und eine Ent­scheidung herbeiführen nicht nur über die sachliche Frage der Fürstenabfindung, sondern zugleich gegen das Parlament in seiner heutigen Zusammensetzung.

Der Volksentscheid tommt. Er fommt auf alle Fälle, wenn sich im Reichstag nicht eine Mehrheit für das Gesez findet, das durch das Boltsbegehren unterstützt wird. Die Bewegung des deutschen Volkes ist nicht zu Ende. Die Be­ratungen des Reichstags, die nun anheben werden, werden Dom ganzen Boite mit größter Spannung verfolgt werden.

Bir aber, die wir die Bewegung für das Bolts be gehren zum Siege geführt haben, wir beginnen heute mit

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Abg. Landsberg( Soz.): Mir ist aus gut informierter Quelle die Länder Teile des Staatseigentums an die Fürffen abgetreten, mitgeteilt werden, daß in der Umgebung des Herzogs von Koburg denn die alten Kammergüter feien nicht Brivateigentum der der Plan erwogen werde, bie Schmalkaldener Forsten Fürsten , sondern Staatsgut gewefen. Die Befürchtungen, dak Bayern zum Kaufe anzubieten. Finanzminister v. Klüchhner: Thüringen bei Anrufung des neuen Gerichts schlechter fahren könne, Davon ist mir nichts bekannt. Abg. Landsberg: Da möchte ich fei dann jedenfalls unbegründet, wenn nach dem sozialdemokratischen die Aufmerksamkeit der Thüringer Regierung barauf lenten. Antrag nur das Land, nicht aber auch der Fürst das Recht habe, v. Klüchner: Bielleicht handelt es sich nur um Berhandlungen, das Gericht anzurufen. In der Aufwertungsfrage könne er Herrn wie sie z. B. auch mit Preußen über den Austausch von Entlaven Klüchener nur recht geben. Die Fürsten dürften nicht anders aufgeführt werden. Abg. Landsberg: Bon Enklaven fann hier keine gewertet werden als andere Staatsbürger. Rede sein, da der Schmalkaldener Forst nicht in Bayern , fondern in Breußen liegt. Finanzminister v. Klüchhner erflärt, die Sache prüfen zu wollen. Die nächste Sigung des Rechtsausschusses findet morgen statt. Dann soll die Generaldebatte stattfinden.

Finonzminister v. Klüchhner: Es sei allerdings richtig, daß be­fonders in Sondershausen feiner von den revolutionären Herren an die Fürsten herangekommen sei. Dirett hätten nur die früheren Staatsräte mit den Fürsten gesprochen. Aber ein Landesrat sei da

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