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1. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 164.

Parteigenossen! Arbeiter!

Jm November d. J. finden im 2., 5., 7., 11., 13., 15., 17., 24., 27., 30., 33., 35., 39. und 42. Kommunal­Wahlbezirk III. Abtheilung die Ergänzungswahlen für die Stadtverordneten- Bersammlung statt. Wahlberechtigt ist nach§ 5 der Städte- Ordnung jeder in die Wählerlisten eingetragene selbständige Ein­wohner, der Preuße und 24 Jahre alt ist, seit einem Jahr in Berlin   wohnt und seit einem Jahre keine Armen unterstützung aus öffent lichen Mitteln empfangen hat, sowie mindestens zur zweiten Steuerstufe( 660-900 Mart Ein tommen) eingeschäßt ist.

Die Liste der Stimmfähigen Bürger liegt bis zum 30. Juli d. J. täglich, also auch Sonntags, von 9-3 Uhr im städtischen Wahlbureau, Poststr. 16, 2 Tr., zu jeder manns Einsicht aus.

Einwendungen gegen die Richtigkeit der Liste können nur während dieser Zeit schriftlich beim Magistrat er­hoben werden. Ueber die Berechtigung der gegen die Richtigkeit der Listen erhobenen Einsprüche entscheidet die Stadtverordneten- Versammlung.

Zu einem für die Sozialdemokratie erfolgreichen Ausfall des bevorstehenden Kommunal- Wahlkampfes ist es nothwendig, daß jeder stimmberechtigte Parteigenosse und Arbeiter sich durch Ein­fichtnahme in die Listen vergewissert, daß er sein Wahlrecht aus­üben kann. Wir mahnen daher dringend zur genauesten Rontrolle der Wählerlisten, und richten diese Aufforderung besonders auch an diejenigen Wähler, welche wegen nicht vollbezahlter Kur- und Verpflegungskosten in Städtischen Krankenhäusern nicht in die Wählerliste auf­genommen bezw. aus derselben gestrichen sind.

Mittwoch, den 17. Juli 1895.

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12. Jahrg.

straße 18, Rosenthalerstr. 25. Vom Stadtbezirk 213 das z. B. bei den Bierfahrern zu geschehen pflegt. Der Müll­Haus Linienstr. 202. abfuhr- Mitfahrer arbeitet nun aber feineswegs aus Liebe zur 226, 227, 255, 256, 268 und 269 mit Ausschluß zu suchen in dem Müll. Beim Vertheilen der Abgänge in Bum 33. Kommunal- Wahlbezirk: Die Stadtbezirke Sache, sondern will auch seinen Verdienst finden und hat diesen der Häuser Fehrbellinerstr. 58-62, Gartenfir. 26-35 und dem Wagen hat er dieselben gleichzeitig zu fortiren, Glas, 145-155, Invalidenstr. 23 und 129-132, Elsasserstr. 27-30. Qumpen, Papier, Metall, Knochen u. f. w. zu sammeln und zu Christinenstr. 1, Lothringerstr. 23-27. Vom Stadtbezirk 225 aus dem hierfür erzielten Erlöse hat er sich für seine Arbeit be­Vom Stadtbezirk 221 die Häuser Angermünderstr. 1, sondern. Diese so gesammelte Beute wird später verkauft und Chorinerstr. 4-6 und 78-86, Zehoniderstr. 9. Vom Stadt- zahlt zu machen. Nun fällt dem Mitfahrer aber feineswegs der bezirk 257 Ackerstr. 27-28 u. 148, Invalidenstr. 148 und ganze Erlös, der natürlich in feiner Gesammtsumme sehr 163, Bergstraße 31, Pappelplatz. Vom Stadtbezirk 267 schwankend ist und sich sich nach der gemachten Ausbeute Bergstraße 62. richtet, als Einnahme zu. Die beiden anderen Arbeiter bean­Bum 35. Kommunal- Wahlbezirk: Die Stadt  - spruchen vielmehr auch einen Theil von dem Erlöse, sodaß für besirke 229-236 mit Ausschluß der Häuser den Mitfahrer, wie sich denken läßt, nicht besonders viel übrig Kastanien- Allee 36 und 70, Schwedterstr. 29, Bernauerstr. 26, bleibt. Ein derartiger Mitfahrerposten ist der letzte Rettungs­Rheinsbergerstr. 79. anfer für beschäftigungslose Arbeiter, um sich vor dem Verhungern

Bum 39. Kommunal- Wahlbezirk: Die Stadtbezirke zu schüßen durch ehrliche Arbeit. So anerkennenswerth auch ein 216, 217, 279-283 and 285 mit Ausschluß der solches Handeln ist, so wenig kann die Schaffung eines berartigen Säuser Auguststr. 1-2 und 89-93, Invalidenstr. 80-83. Arbeitsverhältnisses gebilligt werden. Es wäre wohl nur recht Vom Stadtbezirk 211 Artillerieſtr. 13-16 und 89-93, Biegel- und billig, daß auch die Mitfahrer in einem festen Arbeits­fraße 14-21. Vom Stadtbezirk 215 Artillerieftr. 4a- 4c, verhältnisse bei dem Fuhrunternehmer ständen, für dessen Inter 21 und 31-31 a, Auguftstr. 4, Oranienburgerstr  . 35-39 und 64-69. esse sie doch thatsächlich wirken und thätig sind, schon aus dem Vom Stadtbezirk 286 Alt Moabit 129 und Werftstr. 21. Grunde, damit dieselben bei eintretenden Krankheiten und Anfällen Bum 42. Kommunal- Wahlbezirk: Die Stadtbezirke wenigstens die Vortheile der Kranken- und Unfallversicherung in 276-278 319-326, mit Ausschluß der Häuser Anspruch nehmen können. Dieses System der Mitfahrer ist auch Bankstr. 7 und 47. Vom Stad( bezirk 313 Schulftr. 61-86. ein Beichen der Zeit!

Auf an's Werk! Die Listen liegen bis zum 30. d. M. täglich von 9 bis 3 Uhr im städtischen Wahlburean, Poststr. 16, 2 Tr., zu jedermanns Einsicht aus.

Wählerlisten selbst einzusehen, find die nachstehend aufgeführten Für diejenigen Wähler, welche nicht in der Lage sind, die Parteigenossen bereit, dies zu thun;

Für den 5. Kommunal. Wahlbezirk: Schulz, Prinz Albrechtfir. Ba; Schuhmacher, Rochftr. 6; Hertel, Bessel straße 14; Haseloff, Friedrichstr. 234; Saß, Markgrafen traße 102; Neumann, Markgrafenstr. 23; 3 ubeil, Linden­straße 106; Müller, Wilhelmstr. 16; Pohl, Junkerstr. 12. Für den 7. Kommunal Wahlbezirk: Werner Bülowstraße 59; Faber, Lüßowstr. 4; Behrendt, Blumen­

Von der Freiheit der Kunst. Es liegt uns die Haus. ordnung eines hiesigen Theaters( Deutsches Volkstheater) vor, der wir einige interessante Paragraphen entnehmen. Nach diesen sind die Schauspieler rechtlos sowie der Willtür der Direktion unterworfen. Durch die in diesen rigorosen Bestimmungen ents gage absorbirt wird. haltenen Strafen würde es möglich sein, daß die ganze Monats­Einige dieser schönen Bestimmungen lauten:§ 3. Alle Geldstrafen fließen der Direktion zur bc­liebigen Verwendung zu; diese setzt sie fest und bringt sie von der nächsten Gage oder sonstigen Einnahmen des betreffenden Mitgliedes in Abzug.§ 6. Ein Mitglied, welches durch symbolische oder wörtliche Beleidigung oder gar Thätlichkeiten die Achtung gegen die Direttoren oder deren Stellvertreter, gegen den Regisseur oder Musikdirektor außer den Augen ſetzt, wird als kontraktbrüchig bestraft und kann sofort entlassen Der Magistrat betrachtet nämlich die Aufnahme und Bethalstraße 5. werden, falls es die Direktion nicht bei einer angemessenen Geld. handlung in städtischen Krankenhäusern auch dann als eine Blücherstr. 42; Müller, Gräfeftr. 31; Schonheim, Gräfe- läßt, wo er binnen einer Viertelstunde aufzufinden ist, zahlt bis 18 m. Für den 11. Kommunal Wahlbezirk: Raumann, firafe bewenden läßt. Wer bis 7 Uhr nachmittags nicht hinter­Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln, wenn die dadurch straße 8; Löwendorf, Friesenstr. 4; Reichert, Willibald Geldstrafe. Krank dürfen die Mitglieder nicht werden, denn§9 besagt, entstandenen Roften durch Ratenzahlungen abgetragen wird. Alexisstr. 22; Grube, Mariendorferstr. 5; Kiging, Belle- daß bei selbstverschuldeten Krankheiten die Gage wegfällt. Kommt Die Stadtverordneten Versammlung daAlliancestr. 74. ein Mitglied schon trank in das Engagement oder ist dasselbe gegen hat wiederholt beschlossen, daß Kranten Reichenbergerstraße 118; Schayer, Reichenbergerstraße 54; Dauer der Krankheit keine Gage bezahlt und nach Umständen Für den 13. Kommunal Wahlbezirk: Röppen, mit einer chronischen Krankheit behaftet, so wird während der hausschulden, welche durch Ratenzahlungen Felgentreff, Reichenbergerstr. 21; Gottfried Schulz, das Engagement aufgehoben. Schwangerschaften, die nicht vor getilgt werden, nicht zum Berlust des Wahl- Admiralstr. 40 a. Abschluß des Kontraktes der Direktion angezeigt wurden, heben rechts führen, und den Magistrat aufgefordert, Naunynsir. 86; Th. Meyner, Naunynstr. 67, II; Sente, bei verheiratheten Mitgliedern fällt während der Unfähigkeit, zu Für den 15. Kommunal Wahlbezirk: Streit, bei unverheiratheten Mitgliedern denselben augenblicklich auf; bemgemäß zu verfahren. Naunynstr. 26. Da der Magiftrat trotzdem an seiner Auffassung festhält, so spielen, die Gage fort. Selbst der Aufenthalt auf der Bühne Für den 17. Kommunal- Wahlbezirk: Lindemann, während der Proben ist beschränkt, denn laut§ 22 darf kein fordern wir in der Gewißheit, daß die Stadtverordneten- Morigitr. 9; Wolsdorf  , Wasserthorstr. 20; Börner, Schauspieler, welcher bei der Probe unbeschäftigt ist, das Versammlung die Eintragung in die Wählerlisten Ritterstr. 15. beschließen wird, diejenigen Wähler, denen aus oben bezeichneter Veranlassung das Wahlrecht entzogen wird, hiermit auf, beim Magistrat schriftlich Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste zu erheben. Wir bemerken noch, daß auch die Gewährung des Armenrechts zur Führung von Prozessen nicht als Armenunterstützung aus öffent­lichen Mitteln gilt.

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Langestr. 65; Albert Böhl, Rüdersdorferstr. 8. Für den 24. Kommunal Wahlbezirk: Owzared, Für den 27. Kommunal. Wahlbezirk: W. 2ock, Friedrichsbergerstr. 11; F. Bach, Strausbergerstr. 34. Für den 30. Kommunal- Wahlbezirk: Wernau  , Rosenthalerstr. 57; Waßmann, Linienstr. 29.

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Proscenium betreten. Der Inspizient hat darüber zu wachen und bezahlt für jede Person, die sich innerhalb des Prosceniums und der ersten Koulisse aufhält, 2 M. Auch darf während der Proben nicht gegessen werden. Nun muß man in betracht ziehen, daß diefe oft von morgens bis in den späten Nachmittag andauern und auch öfters Nachtproben nach der Vorstellung stattfinden. An der hier speziell gemeinten Bühne passirte es neulich, daß der Für den 33. Kommunal- Wahlbezirk: Oberschmidt, Direktor, der selbst mitspielt, Mitgliedern das Essen untersagte, Weinbergsweg 11d; Witzel, Ackerstr. 145; Thomas, Garten- während er selbst diese Todsünde beging. Der schöne Paffus straße 152; Mars, Kastanien- Allee 95/96. lautet im Original: Auf der Theaterprobe ist alles Stricken, Für den 35. Kommunal Wahlbezirk: Ließte, Gffen, Tragen von Muffen( man bedenke im Winter auf zugiger Parteigenoffen! Zur Borbereitung der im Herbst Schwedterstr. 33; Galbert, Fürstenbergerstr. 5; Raabe, falter Bühne!) und Stöcken, wenn letztere nicht als Requisiten stattfindenben Kommunalwahlen muß zunächst Ruppiner str. 42; Scheyer, Brunnenstr. 44; Rosen, dienen, bei 80 Pf. Strafe verboten. Auch die Garderoben können die Rontrollirung der Wählerlisten organisirt thal, Granfeeerstr. 6.

werden.

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Für den 42. Kommunal: Wahlbezirk: Tauschel, Die zur Wahl berufenen Rommunal Wahlbezirte Straße 87; 23olfram, Prinzen- Allee 21; Gaßmann, Grün­Grenzstr. 4; Kerber, Hochstr. 30; Haferland, Bellermann bestehen aus folgenden Stadtbezirken: thalerstr. 67; Stolzenburg, Wiesenstr. 14.

Bum zweiten Kommunal Wahlbezirk gehören die Stadtbezirke 6-10, der 144. Stadtbezirk und die Häuser Kleine Rurstr. 9, Niederwallstr. 24 und 25 sowie Spittelmarkt 14 und 14a.

Tokales.

Abends nicht als Speisezimmer oder Trinkstuben benutzt werden. Wer von dem Dienstpersonal sich untersteht, geistige Getränke in bestraft. Aeußerst hart wird Verspätung bei den Proben bestraft. die Garderobe zu holen, wird mit Verlust einer Tagesgage Der§ 17, welcher dieses behandelt, sagt, daß derjenige, welcher 5 Minuten zu spät zur Probe eintrifft, ein Viertel seiner Tages gage verliert. Für die Verspätung von einer Viertelstunde wird für jeden ganz oder theilweise versäumten Aft ein halber Tagesgehalt abgezogen. Ungehörige Nebenbeschäftigungen, das Zum fünften Kommunal- Wahlbezirk: Die Stadt  - bat die dritte Abtheilung in sämmtlichen Kommunalwahlbezirken und Störungen der Ruhe wird mit Ordnungsstrafen von 30 Pf. Achtung, Charlottenburg  ! Jm November dieses Jahres Nichtablegen des Hutes, Mantels( man bedenke den Winter!) 2c. bezirke 21-26. Stadtbezirk 30 mit Ausschluß der die Ergänzungswahlen Häuser: Königgrägerstr. 121, Charlottenstr. 11-12, Junker- sammlung vorzunehmen. Jeder Wahlberechtigte hat die Pflicht, gewöhnlichen Theaterprobe( Worprobe) das anderthalbfache, in zur Stadtverordneten Wer bis zu 2 M. gerügt. Dieselben Verfehlungen begründen in einer firaße 1, Lindenstr. 89, Markgrafenfir. 10-16 und 85-94. Vom die Wählerliste daraufhin zu revidiren, ob fein Name ordnungs- Der Hauptprobe aber das doppelte der vorstehenden Straffäße. Stadtbezirk 22 die Häuser Wilhelmstr. 42a und Zimmerſtr. 1. mäßig darin verzeichnet steht. Besonders sei darauf aufmerksam Bum 7. Kommunal- Wahlbezirk: Die Stadtbezirke 31 Dieser Hausordnung, die sich wohl kein Arbeiter gefallen bis 39 mit Ausschluß des Hauses Lintstr. 46. Vom gemacht, daß viele derjenigen Wähler, welche zur Zeit zu dem laffen würde, muß sich der Künstler" fügen. Das sind unhalt­Stadtbezirk 45: Die Häuser Frobenstr. 1-11 und 41, an unserm Orte bekanntlich nicht erhobenen Steuerbetrage von bare Zustände und es wird nur anders, wenn auf gesetzlichem der Apostelfirche 1, Kurfürstenstr. 29-46 und 189-150. Vom Mögen diese Wähler ganz besonders genau die Revisionspflicht gelegt werden. Wir haben den oben erwähnten Paragraphen 4 M. eingeschätzt sind, in den Listen nicht verzeichnet stehen. Wege dem Unternehmerthum im Schauspielbetriebe Bügel an­Stadtbezirk 46 2ühowstr. 93. Zum 11. Kommunal- Wahlbezirk: Die Stadtbezirke 63 ausüben. Die Wählerlisten liegen bis zum 30. Juli täglich, also nichts hinzuzusetzen und überlassen es unseren Lesern, sich ihre bis 67 und 74 bis 78 mit Ausschluß der Häuser Belle: auch Sonntags, von vormittags 9 Uhr bis nachmittags 3 Uhr Ansicht über die Leute, welche dergleichen Vorschriften machen, im Rathhause, Berlinerstraße 78, vorn lints, hochparterre, zuzu bilden. Aehnliche Bestimmungen sind auch bei den anderen Solche Wähler, denen es nicht Theatern Berlins   in Anwendung. jedermanns Einsicht aus. möglich ist, die Listen selber nachzusehen, ersuchen wir, sich an werden: Gastwirth Beyer, Wallstr. 96, Gastwirth Bredlow, 1994 und 1893) wurden in der Abtheilung für nächtlich folgende Genossen zu wenden, welche die Kontrolle übernehmen Städtisches Obdach. Im Juni 1895( verglichen mit Augsburgerfir. 78, Gorte, Wilmersdorferstr  . 46, v. 4 Tr., Gast- Obdachlose straße 19, Gastwirth Leder, Bismarckstr. 74, Gastwirth Wolter, wirth Gimpel, Osnabrückerstr. 28, Gastwirth Hochmuth, Krumme­aufgenommen: bavon ausgeliefert: Magazinstr. 15, Scharnberg, Wilmersdorferstr  . 124, Hof 3 Tr. Männer Frauen zusammen Personen von je 1000 10 830 224 15 420 14 585

allianceftr. 90, Gneisenaustr. 1.

An

Bum 13. Bommunal- Wahlbezirk: Die Stadtbezirke 88-94 mit Ausschluß der Häuser Reichenbergerstr. 173, Laufiger ftraße 1, Staligerstr. 39 und 46 und Wienerftr. 69. Vom Stadtbezirk 87 Admiralstr. 36-40a, Brigerstr. 25, Rottbuser­

straße 7 und 8.

Bum 15. Kommunal- Wahlbezirke: Die Stadtbezirke 82-85 mit Ausnahme der Häuser Adalbertstr. 85 und Naunyn: straße 59. Vom Stadtbezirk 81 Elisabeth- Ufer 36. Vom Stadtbezirk 86 Oranienstr. 24-26 und 180-183; fowie Ein eigenartiges Arbeitsverhältniß hat sich bei der staub­vom Stadtbezirk 95 Manteuffelstr. 42 und Dranienstr. 1. freien Müllabfuhr herausgebildet, wenigstens bei einem Theile Zum 17. Kommunal- Wahlbezirk: Die Stadtbezirke derjenigen Fuhrunternehmer, welche nicht dem Wechselfastens 114-117 und 123-124, mit Ausschluß der Häuser System huldigen, vielmehr die staubfreie, aber nicht geruchlose Brandenburgstr. 17 und 64, Wafferthorstr. 25 a, Prinzenstr. 91, Müllabfuhr durch einfaches Ausschütten der Mülkästen in die Ritterstr. 19a- 29 und 96-105. Müllwagen besorgen beziv. besorgen lassen, denn die Herren Zum 24. Kommunal Wahlbezirk: Die Stadtbezirke Unternehmer danken bestens für die praktische Ausübung ihres 168-173, mit Ausschluß der Häuser Breslauerstraße 17, eigenen Geschäfts, überlassen dies vielmehr huldreichst ihren" Fruchtstr. 9 u. 10 und 80-82, Koppenftr. 5-7 u. 87, Schlesischer Arbeitern. Diese Art der Müllabfuhr, nämlich das Ausschütten Bahnhof, Empfangsgebäude und Bahnanlagen bis zur Warschauer- der Müllkästen in die oder in den Wagen bedingt naturgemäß straße, Rüdersdorferstr. 44-51, sowie Koppenstr. 40.

1895: 1894: 1893:

9 682 1148 14 481 939 13.577 1008

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412

464

21

27

82

Im Familien Obdach waren 1. Juni: 1895: 11 Familien mit 48 Perf., 22 Familien mit 90 Pers. 1894: 54 1893: 63

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210 212

56

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76

217 243

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städtische Obdach zu benutzen, 1895 gegen die Vorjahre ab Leider beweisen diese Zahlen nicht, daß das Bedürfniß, das städtische Obdach zu benutzen, 1895 gegen die Vorjahre abs genommen hat, sondern sie scheinen nur die von uns aus­gesprochene Bermuthung zu bestätigen, daß den Obdachlosen durch ein Vertheilen der Materie in dem Innenraum, um möglichst Schen vor dieser Anstalt eingeflößt worden ist, die auch nach der die bekannten rigorosen Maßnahmen des letzten Winters eine Bum 27. Kommunal- Wahlbezirk: Die Stadt  - viel aufnehmen zu können. Diese Funktion ist nun in bezirke 152-156 und 159 mit Ausschluß der manchen Fällen jetzigen Rückkehr der Verwaltung zu einer milderen Praxis noch einem besonderen Arbeiter übertragen lange nachwirken dürfte. Häuser Gr. Frankfurterstr. 48 u. 91, Markusstr. 30, Große und ist dies der sogenannte Mitfahrer". Während zwei Frankfurterstr. 92-102a u. 126, Roppenstr. 41, Pallisadenftr. 88-89, Arbeiter die Rästen aus den Häusern holen, dieselben Als eine Maßregel vom grünen Tisch, die allen Grunds Strausbergerstr. 9 u. 35, Gr. Frankfurterstr. 39-47, Weber- in die staubfreien" Wagen entleeren und sodann wieder in die sätzen staatlicher Fürsorge für die unteren Beamten und weiser Straße 64, Gr. Frankfurterstr. 12, Roppenstr. 42-43, Balli- Häuser zurückbefördern, steckt der dritte, der Mitfahrer", im Sparsamkeit Hohn spricht, so schreibt ein Berichterstatter, erweist fadenstr. 38. Vom Stadtbezirk 146: Gr. Frankfurterstr. 69, verschlossenen Wagen und besorgt die Vertheilung und" Sortirung" sich die Entlassung einer Anzahl von Hilfsgerichtsdienern mit Schillingstr. 20. Vom Stadtbezirk 151: Krautsfir. la- 2 und der Hausabgänge. Während nun die ersteren beiden Arbeiter dem Beginn der Gerichtsferien. Es ist von oben herab, man 54a- 55a. Vom Stadtbezirk 162: Andreasstr. 41-44 u. 47, im Golde des betreffenden Fuhrunternehmers stehen, hat der fagt vom Justizministerium, verfügt worden, daß alle diejenigen Blumenstr. 34a- 41 u. 43-51. Krautsstr. 53-54. Mitfahrer teinerlei Anspruch auf Bezahlung seitens des Fuhr- Hilfsgerichtsdiener, welche an stelle erkrankter Unterbeamten ein­Zum 30. Kommunal- Wahlbezirk: Die Stadt- unternehmers, obgleich er in dessen Interesse arbeitet. Denn berufen worden sind, für die Dauer der Gerichtsferien zu ent­hirke 202-209 mit Ausschluß der Häuser durch seine Thätigkeit wird die Arbeit wesentlich vereinfacht und lassen seien. So sind beim Landgericht I in der Jüdenstraße drei enzlauerstr. 30, Münzstr. 1-9 Rochstr. 1-6 und 15-19; beschleunigt. Wäre er nicht, so müßte einer der beiden bezahlten und beim Landgericht I in Moabit   fünf Mann entlassen worden, hier raße längs der Stadtbahn nördliche Seite; westlich von der Arbeiter seine Funktion mit versehen, wodurch die Müllabfuhr sogar derjenige, der für den seit Jahresfrist schwer franken Boten­ochstraße inkl. Eckhaus dieser und der Rochstraße hinter den nicht unbedeutend verlangsamt werden würde, was feineswegs meister einberufen worden war. Der Fiskus spart dadurch 8 × äusern der Münzstraße; Neue Schönhauserfir. 1 und la; Wein im Interesse des Unternehmers liegt. Aber auch von diesen 68,50 M.= 548 M. in einem Monate, und da die Ferien zwei neisterstr. 1a- 8. Vom Stadtbezirk 210 die Häuser Gip? Arbeitern erhält der Mitjahrer keine Entlohnung, wie es Monate dauern, insgesammt 1096 M. Dieser für den Staats­