Gewerkschaftsbewegung
Vor der Entscheidung in England.
Der Gewerkschaftskongreß in Permanenz. London , 29. April. ( Eigener Drahtbericht.) Der Donnersfag war von einer fieberhaften Berhandlungstätigkeit erfüllt, jedoch find alle Versuche bis Donnerstag abend erfolglos gewesen. Das avigtigste Ereignis dem Tages war der außerordentliche Gewerkschaftstongreß, der von 200 Gewerkschaften beschidt war. Der Kongres nahm eine von dem Führer der Eisenbahner, J. H. Thomas, eingebrachte Resolution an, in der die bisherige Bermittlungstätigkeit des Generelrats der Gewerkschaften estätigt und der Generalrat aurfgefordert wird, seine Berhandlungen zweds friedlicher Regelung des Konflikts fortzusehen, fofern die Aussperrung nicht in Kraft gefeht wird. Der Kongres beschloß, in London zu verbleiben, um an dem entscheidenden Freitag dem Generalrat der Gewerkschaften zur Berjügung zu stehen.
Die letzte Phase der Donnerstagverhandlungen bestand in der Unterbreifung neuer und, wie es heißt, der lehten Vorschläge der Unternehmer an den Ministerpräsidenten. Diese endgültigen Vorschläge gehen nach den Informationen unferes Londoner Korrespondenten dahin, daß die Unternehmer sich zu Lohnverhandlungen auf nationaler Basis und zu einem nationalen Mindestprozentjah von 20 Pro3. über 1914 an Stelle der gegenwärtigen 33% Proz. über 1914 bereit erflären, falls die Bergarbeiter fich dazu entschläffen, täglich eine Stunde länger zu arbeiten. Baldwin hat, entgegen der allgemeinen Erwartung, diese Borschläge in einer am Donnerstag nachmittags stattgefundenen Zusammenkunft mit den Gewerkschaftsführern nicht offiziell befanntgegeben, sondern eine neue Zusammenkunft mit den Unternehmern einberufen, die am Donnerstag bis in die später Abendstunden dauerte. Falls nicht, wie allgemein erwartet wird, in letzter Minute die Lauffrist der Aussperrungen verlängert wird, wird im britischen Bergbau am morgigen Freitag die lehte Tagesschicht gearbeitet werden. Die Aussperrung fritt in diesem Falle am Freitag um 2 Uhr nachmittags in Kraft. Es ist bemerkenswert, daß die Londoner Börse am Donnerstag feinerlei Zeichen von Nervosität zeigte und daß die allgemeine Auffassung herrschte, daß es nicht zum Streif fommen wird.
Vor einen Riesenkampf in der Textilindustrie.
Ein Schiedssprud, der ein Kampffpruch ift. Von der sächsischen Landesschlichterfammer ist zur Beilegung des Lohnstreits in der Textilindustrie Westsachsens ein Schiedsspruch gefällt worden, der folgenden
Wortlaut hat:
1. Die tariflich festgelegten Grundlöhne aller Lohntarife, die zwischen dem Berband von Arbeitgebern der sächsischen Tertil. industrie einerseits und dem Deutschen Tertilarbeiterverband, Gau Freistaat Sachsen und Gera , sowie dem Verband der Maschini ften und Heizer andererseits, bisher getätigt und zum 9. April 1926 aufgefündigt waren, werden verlängert.
2. Die Regelung der Akkordstüclöhne erfolgt nad) Maßgabe des§ 3 des Manteltarifvertrages vom 12. Mai 1924.
3. Diefe Lohntarifnerträge treten mit Wirkung ab 10. Apri! 1926 wieder in Kraft und sind erstmalig mit vierwöchiger Kündigungsfrist zum 31. Dezember 1926 fündbar. Erfolgt eine Kündigung nicht, fo laufen die Lohntarifverträge mit gleicher Ründigungsfrist jeweils um zwei Monate weiter."
Dieser Schiedsspruch ist für die Tertilarbeiterschaft un an nehmbar. Praktisch läuft das Ganze darauf hinaus, daß der Schiedsspruch des Reichsarbeitsministeriums vom 2. September 1925 forrigiert und der am 25. Auguft durch den sächsischen Landes fchlichter gefällte Schiedsspruch an deffen Stelle gesezt wird. Der Schiedsspruch trägt der Notlage der Textilarbeiterschaft in feiner Weise Rechnung, zeigt aber um jo mehr Verständnis für die Interessen der Arbeitgeber. Die Löhne der sächsischen Tertilarbeiter bergen große Gefahren in sich; denn sie stehen relativ niedriger als 1913.
Unverständlich ist die Haltung des Reichsarbeitsmini steriums, das die bedenkliche Situation fennt und trotzdem den Arbeitern, die die Entscheidung nicht in die Hand der sächsischen Landesschlichtungsfammer gelegt wiffen wollten, nicht entgegenfam. Die Folge ist nun, daß man in Sachsen den Ausbruch eines Arbeitstampfes von unerhörter Ausdehnung befürchten muß.
Am 1. Mai Arbeitsruhe in den Buchdruckereien.
Einstimmiger Beschluß der Generalversammlung. Gestern fand im Gewerkschaftshaus eine außerordentliche Generalversammlung der Berliner Buchdrucker statt. Es erfolgte zunächst die Aufstellung von Kandidaten für die Delegiertenwahl zum Verbandstag, der im Juni in Berlin stattfindet. Gegen wenige Stimmen wurde die Delegiertenliste der Amster damer Gewerkschaftsrichtung angenommen.
Der Gauporfigende Braun erbat von der Bersammlung Vertrauen und Vollmacht zur Verwendung von Geldern für die Ausgestaltung des Verbandstages, da Berlin diesmal gastgebender Gau ist. Dagegen erhob sich nur eine einzige Stimme.
Die Invaliden hatten den Antrag gestellt, einen Ertra beitrag zu erheben zur Zahlung eines Mietzuschusses an die Invaliden für die Dauer von drei Monaten. Schieffler er. juchte um Ablehnung des Antrages, weil es dem Verbandstag über laffen bleiben müsse, hierin eine endgültige Regelung zu treffen. Die Gaufasse fönne allerdings eine weitere Belastung nicht ertragen. Trotzdem beschloß die Generalversammlung, den Invaliden auf die Dauer von drei Monaten je Monat 10 M. Mietunterstügung aus der Gaufaffe zu zahlen.
Braun brachte dann einen Antrag des Gauvorstandes ein, den Beschluß der Generalverjammlung vom 24. März, die völlige Arbeitsruhe am 1 Mai betreffend, wieder aufzuheben. ralversammlung erblickte in dem Antrag des Gauvorstandes einen Diefer Antrag wurde einstimmig abgelehnt. Die Gene Verstoß gegen die Statuten. Im übrigen jah die Versammlung fcine Ursache, ihren einmal gefaßten Beschluß zu revidieren.
Die Kommunisten hatten es versäumt, Delegiertenvorschläge zum Verbandstag zu machen. Sie versuchten das zum Schluß in einer Erklärung bei einem anderen Tagesordnungspunft nachzueiner Erflärung bei einem anderen Tagesordnungspunft nachzu holen. Als sich die Generalversammlung nicht darauf einließ, machten die Kommunisten die Entrüsteten. Hierzu muß schon gefagt werden, daß die Versammlung völlig forrett verfahren ist, wenn sie nachträgliche Vorschläge, nur weil fie fommunistische waren, zur Abstimmung nicht zulicß. Aber selbst wenn die Kommunisten eine Kandidatenliste eingereicht hätten, so wären fie das wissen sie selbst am besten damit glatt unter den Tisch gefallen.
Die Sonderunterstützung für Tabakarbeiter. Reine Bedürftigkeitsprüfung mehr.
Der Reichsminister der Finanzen hat entschieden, daß bei den jenigen erwerbslosen Tabalarbeitern, die durch das Gesetz vom 10. Auguft v. J. erwerbslos geworden sind, die Bedürftig. teitsprüfung für die ganze Unterftligungsdauer, also auch Pressedienst hierzu mitteilt, ersucht der preußische Minister für für die ersten 26 Woden. fortfällt. Wie der Amtliche Preußische Bollewohlfahrt die nachaeordneten Behörden, die in Frage Tommenden Arbeitsnachweise des jeweiligen Bezirks entsprechend anzuweisen.
Gegner der Sonntagsruhe.
„ Der deutsche Lebensmittelhändler" beschäftigt sich in feiner Ausgabe vom 24. April mit dem Sonntagsruheartikel in Nr. 176 des Vorwärts". Die Tatsache, von der mir ausgingen, daß Bestrebungen im Gange find, die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe turdy eine vier bis fünfstündige Sonn tagsarbeit zu beseitigen, wird ehne weiteres zugegeben. Zur Entschuldigung wird gesagt, daß die Sonntagsruhe in den Großstädten nicht beseitigt werden soll. Mit der Einschränkung obendrein, daß auch in den Großstädten die Anfichten der Händler über die Sonntagsruhe geteilt feien, um so mehr, als gerade in den Großstädten der Straßenhandel mit Lebens- und Genußmitteln an den Sonntagen eine Ausdehnung angenommen hat, die tatsächlich nicht mehr gutzuheißen ist."
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Der Straßenhandel hat insofern mit der Sonntagsruhe nichts zu tun, als er feine Angestellten beschäftigt. In den Klein und Mittelstädten aber, zumal mo mit einer starken Land
bevölkerung zu rechnen sei, lägen die Verhältnisse ganz anders als in der Großstadt. Die Bevölkerung sei seit Jahrzehnten gewöhnt, den Sonntagsausflug nach der Stadt zu ihren Einkäufen zu be nußen. Eine Behauptung, die vor Jahrzehnten als richtig gelten fonnte, we die am Nachmittag zur Stadt kommente Landbevölkerung noch ihre Einfäufe besorgen fonnte. Diese Zeiten sind vorbei und inzwischen haben sich die Berkehrsverhältnisse derart gestaltet, allein schon durch die Verbreitung des Fahrrads, daß auch die Landbevölkerung es längst nicht mehr nötig hat, Sonntags nach der Stadt zu kommen, um ihre Einkäufe zu machen.
Das genannte Interessentenorgan behauptet, die Einbringung des Gefeßentwurfs" der Wirtschaftlichen Vereinigung habe den„ Borwärts" ganz aus dem Häuschen gebracht". Die Sache sei doch gar nicht so schlimm und die Wirtschaftliche Ver einigung weit davon entfernt, sich in den Dienst irgendwelcher reaktionärer Ziele stellen zu wollen.
„ Der Vorwärts" irrt, wenn er annimmt, daß der erwähnte Antrag eine Verschlechterung der Sonntagsruhe oder eine grundfäßliche Ausdehnung der Sonntagsarbeit bezweckt." Der Irrtum scheint in diesem Falle denn doch auf der Gegenseite zu liegen. Wem will man denn einreden, daß die Einführung einer vier bis fünfstündigen Sonntagsarbeit an Stelle der Sonntagsruhe feine Berschlechterung für die Handelsangestellten bedeutete? Weil wir aber das Kind beim rechten Namen nennen, kommt man mit dem Vorwurf,„ daß das Zentralorgan der SPD. für die Gründe der Kleingewerbetreibenden noch immer dicht abgeschlossene Ohren hätte". Die Forderung nach völliger Sonntagsruhe sei eins jener Mittel einer gewissen parteipolitischen Propaganda, um Kleingewerbe und Kleinhandel in den Mittelstädten der Vernichtung entgegenzuführen. Bielleicht besitzt man in diesen Kreisen eine einwandfreie statistische Uebersicht darüber, wieviele Kleingewerbetrei bisher schon vernichtet worden sind, damit sich die Größe bende und Kleinhändler durch die Sonntagsruhe des uns gemachten Vorwurfs einigermaßen ermessen läßt... Golange uns fein schlüssiger Beweis für diese aus der Luft gegriffene Behauptung geliefert werden fann, wagen wir sie zu bezweifeln. Die Behauptung, daß Kleinbetriebe sich in Mittel- und Landstädten nur mit Hilfe des Sonntagsgeschäfts über Waffer halten fönnten, ist einfach lächerlich. Und nicht besser ist die Ausrede, man wolle durch diesen„ Gefeßentwurf" nur mit der Willkür brechen, die heute bei der Durchführung der Sonntagsruhebestimmungen vielfach herrsche, durch eine einheitliche reichsgesetzliche Regelung. Einer reichsgefeglichen Regelung stimmen auch wir zu, niemals aber der Aufhebung der Sonntagsruhe und der Wiedereinführung vier bis fünfstündiger Sonntagsarbeit. Darum fort mit diesem Gesetzentwurf"!
Des Welt
Deutscher Werkmeisterverband, Geschäftsstelle des Bezirks X. feiertages wegen bleiben die Bureaus der Geschäftsstelle am Sonnabend, den Rothe. 1. Mai, gefchloffen.
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Rerantwortlich für Politit: Richard Bernstein; Wirtschaft: Artur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Lokales Feuilleton: K. H. Döscher; und Sonstiges: Frik Raritäbt: Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlaa G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckerei und Berlagsanstalt Baul Singer u. Co. Berlin SW 68 Lindenstraße B. Hierzu 3 Beilagen und Unterhaltung und Wiffen".
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