Me. 233+ 43.Jahrgang
2. Beilage des Vorwärts
Das neue Hauszinssteuergeset.
Initiativantrag der Regierungsparteien im Landtag.
Donnerstag, 20. Mai 1926
daß durch die Bolizeiaftionsdebatte für dieses Gesetz heute eine ungünstige Situation( 1) geschaffen sei.( Lebhaftes Hört, hört! links und in der Mitte.)
Finanzminister Dr. Höpker- Aschoff weist darauf hin, daß er in den Ausschußberatungen immer versucht habe, über die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes auch mit der Opposition zu verhandeln.
Die Volkspartei zur Es müsse jetzt eine Lösung herbeigeführt werden, die den Staats
Mitarbeit bereit, aber durch politische Erwägungen gehemmt.
Der Landtag erledigte gestern nach Ablehnung der fommunistischen Anträge, wie wir schon furz berichteten, eine Reihe fleiner Borlagen, wobei Anträge des Abg. Ladendorff( Wirtsch. Vgg.) mit dem Ziel, die Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft herbeizuführen, abgelehnt worden und eine Entschlichung angenommen wird, daß die in Aussicht genommene Wohnungszählung, die den genauen Bedarf an Wohnungen feststellen soll möglichst bald durch geführt werde. Der Wohnungstausch soll erleichtert und der Hausbefizer bei dringendem Bedarf berechtigt werden, frei werdende Wohnungen zur eigenen Benutzung zu übernehmen. Andere angenommene Ausschußanträge verlangen: Veröffent fichung der Richtlinien zur Bestimmung des Begriffs Dedland" und ihre Anwendung durch die Landeskulturbehörden, Aenderung der Bachtverträge der Zeitpächter des großen Moosbruches im Rreise Labiau ( Ostpreußen ) und unter Kenntnisnahme der Erklärung des Staatsministeriums, daß die Verbindung mit der gemeinnüßigen Siedlungs und Kriegerheimstätten- 2.- G. gelöst ist- Maßnahmen, die verhüten sollen, daß der Kreis Osthavelland infolge der von ihm übernommenen Bürgschaft für diese Gesellschaft in Bedrängnis gerät.
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haltende Unterbrechungen rechts.) Die Rechte molle nicht etwa den Mieter entlasten, sondern wolle, daß der Hausbesitzer mehr befomme. Wenn man andere Bestimmungen in Breußen wolle, müsse das Reichs gefez geändert werden.
Finanzminister Dr. Höpfer- Aschoff
Die zur ersten Beratung vorliegenden Gesezentwürfe wegen Hebertragung der staatlichen Hafenanlagen zu Duisburg an eine Attiengesellschaft und wegen Bereitstellung von weiteren 54 Mil- tung seiner Partei. Die Steuer müsse vor allem dem Wohnungsbau lionen für die Ausgestaltung des staatlichen Besizes Elettrizitätsunternehmungen werden den zuständigen Ausschüssen zur Beratung überwiesen. Es folgt die erste Beratung der
interessen diene und den Reichsbestimmungen gerecht werde.
Abg. Stendel( D. Bp.) erflärt, die Regierungsparteien hätten Deutsche Boltspartei hätte dafür stimmen können. Diese Gelegenheit durchaus die Gelegenheit gehabt, das Gesetz so zu fassen, daß auch die habe man jedoch nicht benutzen wollen. Vielleicht werde die Regierung deshalb zum zweitenmal einen Reinfall erleben.
Damit schließt die Besprechung. Die Vorlage wird dem Hauptausschuß überwiesen.
Es folgt die zweite Beratung des Gesezentwurfs über die ErAbg. Dr. v. Kries( Dnat.) empfiehlt als Berichterstatter die Annahme der Vorlage, durch die die Gutsbezirte Tornow und Potsdam Gut mit der Stadtgemeinde Botsdam vereinigt werden.
Die Vorlage wird mit großer Mehrheit in allen Lesungen verabschiedet, ebenso eine andere wegen Aenderung der Amtsgerichtsbezirke Tiljit, Ragnit und Heinrichswalde .
Der Etat der Lotterieverwaltung, der zur zweiten Beratung steht, wird nach kurzer Aussprache angenommen. Dazu findet auch Annahme die Zeitrumsentschließung, die eine größere Dezentralisation des Lotteriewesens und die Verlegung von Einnehmerstellen auch in fleine Städte verlangt.
Das Haus stimmt ohne Debatte dem Haushalt der Staatsschuld in zweiter Lesung zu. Gegen 3 Uhr vertagt sich das Haus auf Dienstag, den 1. Juni.
bezeidmet die Steuer als für die Neubautätigkeit und auch für all- weiterung des Stadtfreifes Potsdam. gemeine Staatszwecke unentbehrlich. Daß die Belebung des Baumarftes nicht in dem wünschenswerten Umfange eintrete, liege an der Höhe der Bautosten und auch nicht zuletzt an dem Mißtrauen der Gemeinden, daß sie nicht die genügenden Mittel von den Ländern erhalten würden. Es sei Demagogie, wenn die Rechtsparteien in Preußen die Folgen des Finanzausgleichs nicht durchführen wollten, da sie ja im Reiche entscheidend an dem Finanzausgleich mitgewirft hätten.( Sehr richtig! in der Mitte.) Die Vorlage gehe nicht über das Reichsgesetz hinaus; namhafte Rechtslehrer haben sich dahin geäußert, daß eine abgelehnte Vorlage sehr wohl durch einen Initiativantrag, der aus den Parteien heraus gestellt werde, eingebracht werden fönne. Die jetzige Regelung sei unbefristet und gelte auch dann ohne weiteres weiter, wenn der Entwurf nicht angenommen werde. Abg. Ladendorff( Wirtsch. Vgg.) begründet die ablehnende Halzugute fommen, ein bestimmter Betrag müsse für die Erhaltung des Altbesitzes zur Verfügung gestellt werden. In das Gesetz müsse die Bestimmung kommen, daß die bisher gewerblich ausgenützten Räume, die zu Wohnungen umgebaut werden, steuerfrei bleiben. Abg. Dr. Wiemer( D. Bp.) stellt fest, daß für seine politischen Freunde auch fachliche Gründe genug vorhanden waren, die damalige Diefer Initiativantrag der Regierungsparteien( Zentrum, Demo- Borlage abzulehnen. Der Finanzminister möge überlegen, ob nicht traten und Sozialdemokraten) bedeutet inhaltlich eine Ber - feine eigene Haltung mit schuld an dem Scheitern der Vorlage war. Tängerung der Zwischenlösung. Die Befreiung der Ein- Wir werden im Ausschuß mitarbeiten. familienhäuser, die bis zum 1. Juli 1918 fertiggestellt waren und eine Wohnfläche von nicht mehr als 70 Quadratmeter haben, ist besonders ausgesprochen. Weiter ist feftgelegt die Befreiung bzw. staffelweise eintretende Ermäßigung der Steuer bei den Grundstücken, die am 31. Dezember 1918 mit nicht mehr als 40 Proz. beLastet war. Zur Förderung der Bautätigkeit soll nach dem neuen Vorschlag von dem hierfür bestimmten Anteil des Hauszinssteuerauftommens ein Betrag von drei Zehnteln für das Land und von sieben Zehnteln für die Kreise Verwendung finden.
an
neuen Hauszinssteuer.
Abg. Kilian( Komm.) lehnt die Vorlage als unsoziale Steuer ab. Abg. Jacobshagen( Dnatl.) lehnt sie gleichfalls ab und insbesondere die Bestimmung, daß ein Teil des Aufkommens für allgemeine Staatszwede Verwending finden soll. Der preußische Entwurf gehe weit über das hinaus, was das Reich vorschreibe.
Abg. Meyer- Solingen( Soz.)
tritt diesen Ausführungen entgegen. Sie feien schuld, daß die 3wischenlösung" mit ihren sehr ungünstigen Vorschriften gelommen fei. Das Reichsgefeß, das ja gerade die Rechts parteien gemacht hätten, müsse durchgeführt werden. Gerade fie hätten ja beschlossen, daß 20 Broz. für den allgemeinen Finanzbedarf Berwendung zu finden habe. Wenn sie jetzt in Breußen diese Vorlage ablehnen, so sei das reine Demagogie.( An
Abg. Kilian( Komm.) betont nochmals, die Kommunisten wollten durch Ablehnung der Vorlage einen Kampf in der Deffentlichkeit gegen jede weitere Mietserhöhung entfeffeln.
Abg. Meyer- Solingen( Soz.) erklärt, daß die Sozialdemokraten nur unter dem Zwange der Reichsgesetzgebung für die Vorlage eintreten könnten.
Abg. Dr. v. Campe( D. Vp.) teilt die Auffassung des Finanzstoße. Selbstverständlich sind, wie der Minister ausgeführt hat, auch ministers, daß der Initiativantrag nicht gegen die Verfassung verDitern maßgebend geweien; allerdings natürlich auch fachliche politische Gründe für die Ablehnung des Hauszinssteuergejehes vor Gründe.( Buruf links: Ist das nicht dasselbe bei Ihnen?) Ich halte es aber für vollständig abwegig seitens des Finanzministers, irgend einer Partei Vorwürfe zu machen, daß sie auch aus politischen Gründen etwas ablehnt. Fort mit solcher Heuchelei!( Sehr richtig! rechts.) Bei der Putschdebatte sind doch auch politische Gründe für die Ablehnung unseres Antrages auf Gewährung von Genugtuung maßgebend gewesen.( Lebhafte Zustimmung recht.) Bei so zweifelhaften Mehrheitsverhältnissen, wie sie jetzt im Landtag für die Regierung find, müßte die Staatsregierung auch mit den nicht in der Regierung vertretenen Parteien Fühlung nehmen. Mit einer zu fallsmehrheit kann man auf die Dauer den Staat Preußen nicht regieren. Der Antrag meines Parteifreundes Stendel, die Vorlage über die Hauszinssteuer heute abzusetzen, entsprang der Auffassung,
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Die Vasen der Kronprinzessin. Cäcilie enteignet den preußischen Staat. Durch die Debatten im preußischen Landtag wurde neulich be fannt, daß die ehemalige Kronprinzessin eine Anzahl Gegenstände aus dem Schloßmuseum entliehen, aber die Rückgabe perweigert hat. Wie wir erfahren, handelt es sich dabei um folgendes:
1. Einen Satz Basen, Fabrikat Sèvres , ein französisches Geschenk an den Bruder Friedrichs des Großen, des Prinzen Heinrich. Die Basen waren früher aufgestellt im Neuen Palais Potsdam. 2. Um eine Anzahi großer Silbergegenstände, die von der Stadt Magdeburg dem Großen Kurfürsten geschenkt waren. 3. Um mehrere große Steinvasen mit Goldbronzemontierung, Geschenke von Frankreich an Preußen. Schloßmuseum entnommen worden, um sie der ehemaligen KronDiese Gegenstände sind von Herrn Geheimrat von Falke dem bie bezwecken sollten, die Ansprüche des Hohenzollernhauses auf die prinzessin zu zeigen. Es waren Verhandlungen vorausgegangen, genannten Gegenstände mit Hergabe eines Gemäldes von Rembrandt zu befriedigen. Durch das Boltsbegehren und die erneuten Verhandlungen des Reichstages waren diese Verhandlungen ins Stoden gekommen, da die Museumsverwaltung das Ergebnis einer eventuellen gesetzlichen Neuregelung der Eigentumsverhältnisse abwarten wollte. Daraufhin hat sich die ehemalige Kronprinzessin auf die im Landtag geschilderte Art in den Besitz der Sachen gesezt, überlassenen Gegenstände einfach verweigerte. indem sie die Herausgabe der ihr lediglich zur Besichtigung überlassenen Gegenstände einfach verweigerte.
Wie dies Verfahren juristisch zu beurteilen ist, braucht nicht erst gefagt zu werden.
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