neten nichts anderes im Sinne hatten als das, was ich nachher aussprach.
Innerhalb der Organisationen wurde sehr oft über„ Ermorden" und„ Beseitigen" gesprochen. Es herrschte die Ansicht, daß jeder Berräler beseitigt werden müffe.
Bei den Aften muß sich noch eine Schnurformel, die von Dammers entworfen wurde, befinden. Diese Schwurformel galt für die Be teiligten am Severing Attentat. Die Beteiligten sollten auf Ludendorff bereidigt werden. Berräter sollten mit dem Tode bestraft werden. Die Morde an Erzberger und Rathenau wurden gebilligt. Es wurde gesagt, es sei eine Gemeinheit, daß man die Täter im Zuchthause fizen laffe, anstatt sie herauszuholen.
Auf Fragen bestreitet Grütte- Lehder in längeren AusführunAbg. Steger( 3.): Sie sagten, die vaterländischen Ber. bände hätten Waffen gehabt?
gen, homosexuell veranlagt zu fein.
Zeuge: Sie hatten alles Kriegsmaterial, was sich denten läßt. Abg. Eichhoff( D. Bp.): Welche vaterländischen Berbände hatten Waffen?
Zenge: Die Organisation Reinhardt, Sturmbataillon Westfalen, Olympia und Bataillon Ehrhardt.
Abg. Eichhoff( D. Bp.): Haben Sie diese Waffen gesehen? Zeuge: Die der Organisation Reinhardt und Olympia befanden sich im Fort Hahneberg . Von den Führern wurde gejagt, wenn es losgehe, hätten sämtliche Verbände sich im Fort Hahneberg einzufinden, wo fie Waffen bekommen würden. Von den anderen Organisationen ist mir zuverläffig mitgeteilt, daß fie Waffen hatten.
Schwere Vorwürfe gegen die Justiz.
Nach der Mittagspause werden die Vorwürfe erörtert, die Robert Grütte- Lehder gegen den Oberstaatsanwalt Jäger erhebt. Der Zeuge erklärt dazu: Der mir vom Landtagsausschuß zugesandte Korrektur abzug meiner Aussage ist vom Gericht 3 ensuriert worden. Eines meiner Schreiben an den Landtagsausschuß in den letzten Tagen wurde vom Landgerichtsrat Bormbaum uneröffnet zurüdgewiesen, nachdem andere Schreiben vorher passieren durften. Der zum Tobe ver urteilte Feme mörder Aschentamp hat mir erflärt, ein völ tischer Verteidiger habe sofort Zulassungserlaubnis zu ihm bekommen, während sie einem sozialdemokratischen Anwalt versagt wurde. Aschenkamp fagte weiter, im Falle Bannier hätten die völkischen Anwälte abgetartetes Spiel getrieben. Aschenkamp erhielt auch nur die Deutsche Zeitung" zu lesen, andere wurden ihm abgelehnt. Zu seinem eigenen Prozeß erklärt der Zeuge, das Gericht habe dabei eine außerordentliche Abneigung gegen alles, was völlisch ist, befundet. So wurde z. B. die Wernehmung des Zeugen Dr. Heinze, der über das Severing- Attentat Bescheid wußte, verweigert. Der Bor fizende, Landgerichtsdirektor Bombe, habe den Zeugen mit einer Handbewegung unterbrochen, als er selbst den Dr. Heinze zur Aussage über die politischen Zusammenhänge des Severing Attentats veranlassen wollte. Im Bothmer- Prozeß sei wegen 400 m. wochenlang verhandelt worden. In seinem Prozeß, so betont der Zeuge, wo es sich um einen Mord und schwere Vorwürfe gegen Abgeordnete handelte, war die Verhandlung in zehn Stunden heruntergehaspelt.
Das Gericht hat die Bernehmung der völkischen Abgeordneten als Zeugen abgelehnt mit der Begründung, es fei ja jetzt schon zwei Jahre her, da fönnten fich diese Abgeordneten nicht mehr fo genau erinnern. Ich möchte nur wiffen, ob für die anderen Zeugen die Sache weniger als zwei Jahre her war.
In der Urteilsbegründung wurde dann ausgeführt, daß mir zugebilligt werde, daß ich mich subjektiv angeſtiftet fühlte. Wenn Bulle fagt: Solche Leute müffen beseitigt werden!" und Rube mir einen Ausweis in dieser Sache gibt, dann nennt das Gericht das fübjektiv angeftiftet! Ich möchte wiffen, was objektiv angeftiftet ist. Das Verhalten des Gerichts ist in meinen Augen ein ganz feiger Rüdzug gewesen.
Oberstaatsanwalt Dr. Jäger hat auf alle Arten versucht, mich einzufchüchtern. Immer wieder fagte er bei den Vernehmungen, ich e an firen Ideen, wenn ich die völkischen Abgeordneten beschuldigte, und ich machte doch diese Leute für ihr ganzes Leben unglüdlich, wenn ich die Beschuldigungen aufrecht erhielte. Jah war damals schon zwei Jahre in Einzelhaft und solche Einschüchterungsvorhaltungen lähmten natürlich meine geiflige Widerflandskraft.
Schließlich fragte mich Oberstaatsanwalt Jäger, ob ich denn wünsche, daß die völkischen Abgeordneten beftraft würden. Ift denn das
Die verschlossene Tür.
Bon Hanns H. Kamm.
Man trifft sie neuerdings häufiger denn einft, die verschlossene Tür. Merkwürdig häufig. Und wenn man nach alter Gewohnheit zum zweiten Male etwas länger und fräftiger läutet, weil man glaubt, das erste Klingeln sei, weil es zu furz und bescheiden war, nicht gehört worden, dann Ja, dann kann es sein, daß man durch das Milchglasfenster Schatten zu sehen meint, daß man eine Tür irgendwo leise, ganz leise zumachen zu hören glaubt, se daß man an nehmen muß, es sei hinter der verschlossenen Tür dennoch wer zu Hause, der nur nicht öffnen wolle. Und während wir über legen, ob wir nicht noch zum dritten Male läuten, ist es uns plöglich, als ob aus den Räumen hinter der verfchloffenen Tür ein mühsam verhaltenes Atmen stöhne, und bang und dumpf ein Herz klopfe, das unser Klingeln ängstigt wie böser Spuf am lichten Tage.. Während du deshalb betreten und verwundert langsam die Treppe hinabsteigft, fannst du es mun zuweilen erleben, daß dir mit unfrohem Amtsgesicht ein Mann begegnet, der eine Aftenmappe trägt, die unguten Inhalt ahnen läßt: Gasrechnungen, Steuer quittungen , Bollstreckungsurteile. Und wenn du neugierig und chnungsvoll dir auf dem Treppenabsah etwas umständlich eine Bigarette hervorfuchst und anzündest, fannst du hören, wie dieser Mann geschäftsmäßig furz zwei-, dreimal an der verschloffenen Tür ebenfalls erfolglos läutet, wie er dann raschelnd einen bereitgehaltenen Zettel durch den Briefschliz steckt, um darauf sachlich die Treppe wieder herabzusteigen, nicht verdreffener als zuvor. Denn er ist nicht verstimmt wie du ob des erfolglofen Ganges . Ja, wenn er deine schlecht versteckte Neugier bemerkt, kann es sein, daß er bitter lächelnd mit leisem Nicken deine Ahnung bestätigt. Denn er weiß es längst, weshalb fopiele Türen heute verschlossen bleiben. Und weiß es beffer als so viele andere, daß sie Zeichen find, die von der Not und Sorge unserer Zeit fünden.
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Gefängnisreform.
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Das soeben erschienene Protokoll des im vorigen Sommer in London veranstalteten Internationalen Gefängnistongresses, auf dem 50 Staaten vertreten waren, verbient auch von den weitesten Kreisen der Bevölkerung beachtet zu werden. Die Kongreffe, die feit fünfzig Jahren alle fünf Jahre stattfanden, haben immer ungemein befruchtend auf die Entwicklung nicht allein des Gefängnis. mejens, sondern des Strafrechts überhaupt gewirkt. Die Beteiligung der bekanntesten Strafrechtslehrer aus den verschiedensten Ländern brachte es mit sich, daß auch allgemeine Strafrechtsprobleme er. örtert und die modernsten Forderungen auf diesem Gebiet in die Rongreßbeschlüffe einbezogen wurden.
Die Beratungen des Kongresses standen im Zeichen der uner. läßlichen Individualisierung in der Behandlung des Angeklagten mie des Strafgefangenen, und es unterliegt feinem Zweifel, daß die Entwicklung sich unaufhaltiam in den Linien bemegt, bie
flärt: Jawohl.
nicht gleichgültig, was ich wünsche, muß denn der Staatsanwalt| zusammentraf. Der Zeuge Brandau erinnerte fich, von Grütte nicht von selbst so schweren Vorwürfen nachgehen? Ich habe mich darauf verlaffen, daß das Gericht seine Pflicht tun würde und deshalb die Abgeordneten selber nicht rechtzeitig geladen. Der Oberstaatsanwalt hat mich in der Gerichtsverhandlung gefragt, ob ich mich moralisch angestiftet fühle. Ich habe ihm erDamals wußte ich noch nicht, daß der Oberstaatsanwalt einen Unterschied zwischen moralischer und strafrechtlicher Anffiffung machte, denn ich bin ja nicht Jurist. Trotzdem habe ich mit einem glaffen Ja auch die Frage beantwortet, ob ich mich durch die Abgeordneten angeftiftet fühle. Der Oberstaatsanwalt Jäger hat dann aber behauptet, ich hätte in der Hauptverhandlung zugegeben, daß ich nicht angeftiftet wäre.
Der
Oberstaatsanwalt ist, wie er gesagt hat, bereit, 1000 Eide darauf zu leisten, daß ich erklärt habe, ich hätte mich nicht angestiftet gefühlt. Diese 1000 Eide würden Meineide sein. Abg. Schöne( Wirtsch. Vereinig.): Diese Aussage wird all mählich unerträglich. Vorsitzender: Wir wollen den Zeugen erst im ganzen berichten laffen, weil wir ein ungetrübtes Bild wünschen.( Zustimmung links.) Auf Fragen des Abg. Dr. Deerberg( Dnat.) gibt Grütte- Lehder an, er habe vor dem Untersuchungsrichter Dr. Gras die Aussage über die Motive zum Mord an Müller- Dammers verweigert. Der Untersuchungsrichter habe darauf erflärt, es habe den Anschein, als ob hinter der Tat des Grütte- Lehder noch ganz andere Berfönlichkeiten ftedten.( hört, hört! lints.) Seinem Berteidiger will Grütte- Lehder aber von Anfang an die Vorwürfe gegen die Abgeordneten der Bölkischen Freiheitspartei mitgeteilt haben. Damit ist die Vernehmung Grütte- Lehders beendet. Der Zeuge wird von Kriminalbeamten in die Haft zurückgeführt. Das Ermittelungsverfahren gegen Ahlemann, Wulle, Kube.
Der Ausschuß hört dann einen Bericht des preußischen Innenministeriums über den Gang und Stand des Ermittlungsverfahrens gegen Ahlemann und Genoffen. In diesem Bericht wird zunächst das Geständnis Grütte- Lehders aus der Hauptverhandlung seines Prozesses am 13. Dezember 1925 erwähnt, in dem Grütte- Lehder erklärte, aus politischen Gründen gehandelt zu haben. Er erhob gegen die Abgeordneten Wulle und Kube Den Vorwurf, daß sie ihn zur Ausführung der Tat angestiftet hätten. Aus der Vernehmung des unvereidigt gebliebenen AdoptioDaters ging hervor, daß die Deutschvölkische Freiheitspartei , wie es in dem Bericht weiter heißt, nach der Tat, als es sich um die Unterstügung des Mörders handelte, bereitwilliges Entgegenkommen zeigte. Ein polizeiliches Ermittlungsverfahren gegen die völkischen Führer wegen der erhobenen Beschuldigungen auch im Falle des Se. vering Attentats sei eingeleitet worden. Gegenüber dem Oberstaatsanwalt Dr. Jäger habe Grütte- Lehder unter Berufung auf den§ 54 der Strafprozeßordnung zunächst jede Aussage verweigert, aber zugleich erklärt, daß er seine Beschuldigungen im vollen Umfange aufrecht erhalte. Den Standpunkt der Zeugnisverweigerung habe Grütte- Lehder bis zur Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuß sehr zum Nachteil der polizeilichen Ermittlungen aufrecht erhalten. Der Oberstaatsanwalt Dr. Jäger habe zum Ausdrud gebracht, daß eine Unflage gegen Ahlemann und Genoffen wegen Anftiffung zum Morde auf das Zeugnis des Grütte- Lehder allein nicht erhoben werden könnte.
In seinem weiteren Vortrage des Berichts führt Ministerialrat Schönner u. a. aus: Ende März 1926 find seitens der Berliner Polizei umfangreiche Erhebungen an verschiedenen Orten wegen der Die Beschuldigungen des Grütte- Lehder vorgenommen worden. Herren Wulle und Kube sind bisher nicht vernommen, da sie unter dem Schutze der Immunität stehen. Das Ergebnis der sonstigen Ermittlungen stellt sich wie folgt dar: Für die Frage nach dem Vorliegen einer
Anftiftung des Grütte- Lehder zum Morde find beachtlich die übereinstimmenden Aussagen dreier Hermsdorfer Jugendfreunde des Täters, u. a. des Zeugen Böttcher. Ihnen hat Grütte- Lehder kurz vor der Tat ausdrücklich gesagt, er habe von seiner Partei den Befehl, einen fommunistischen Spihel, der politische Geheimpläne an die" Rote Fahne" verkaufen wollte, zu befeifigen. Der Zeuge Böttcher hat den GrütteLehder nach der Tat wieder getroffen. Dabei erzählte GrütteLehder abermals, daß er von Wulle den Auftrag für den Mord betommen habe. Aehnliche Angaben machten noch drei andere 3eugen aus Karlsruhe , mit denen Grütte- Lehder
den Beschlüssen des Kongresses festgelegt find. So wird für den fünftigen Strafrichter ein Spezialstudium auf allen Gebieten der Kriminalistik und Kriminalpsychologe gefordert. Ferner muß der Richter in die Lage gebracht werden, sich in allen Fällen durch befondere Organe auf das genaueste über die persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Verhältnisse des Angeklagten zu unterrichten, und ebenso muß das Gericht berechtigt sein, von sich aus Bersonen zur Feststellung dieser Tatsachen und Aerzte und Psychologen zur befferen Beurteilung der Bersönlichkeit des Angeklagten heranau ziehen. Des weiteren wird eine erhöhte Anwendung der Geldstrafe. in erster Linie an Stelle der furzfristigen Freiheitsstrafe und der Ausbau der Schuhaufsicht durch spezielle Organe verlangt.
Daneben laufen Forderungen, die sich mit den Strafgefangenen befaffen. Es wird verlangt, daß in den Gefängnissen besondere wissenschaftliche Untersuchungen an den Angeschuldigten und an den verurteilten Gefangenen vorgenommen werden, um die biologischen und soziologischen Ursachen der Rechtsverletzungen und die richtige Behandlung der Inhaftierten zu ergründen. Dann beschäftigten fich die Beschlüsse mit der Frage der Gruppierug der Gefangenen nach fängnis follten nicht mehr als 500 Gefangene Aufnahme finden. Charakter, Schwere der Tat, Art der Strafe usw. In jedem GeUnter den übrigen Beschlüssen sind noch diejenigen hervorzuheben. die den Schutz der Jugend ver den verderblichen Einflüffen gewisser bildlicher Darstellungen und Filme betreffen, ferner die Mak nahmen gegen Anormale mit gefährlichen Neigungen, schließlich die Unterbringung von sittlich verwahrlosten Kindern in Familien und dergleichen mehr. Der Gesamteindruck der Berhandlungen gipfelt in der Erkenntnis, daß das Verbrechen als soziale Erscheinuna zu feiner Bekämpfung sozial abgestimmter Vorbeugungs- und Erziehungs- und Sicherungsmittel bedarf.
2. R.
Lehder gehört zu haben, daß dieser bereits nach dem fehlgeschlagenen Erschießungsverfuch auf dem Parteibureau der Deutschvölkischen in Berlin , Dessauerstraße 6, gewesen sei und von dem Bersuche Mitteilung gemacht habe. Dort sei ihm zu verstehen gegeben, daß man Bedie Dammersschen Papiere unbedingt zurück haben müsse. achtenswert sind weiter die beiden Ausweise, die Grütte- Lehder vor der Tat erhielt. Der erste trägt das Datum des 13. November 1923 und ist im Auftrage von Wulle von Rube ge= zeichnet. Grütte- Lehder erklärte, dies sei der Auftrag zur Tat an Dammers gewesen. Auf Grund dieses Ausweises hat dann der Zeuge 3igow, wie er befundet, dem Grütte- Lehder eine Schußwaffe gegeben. Der 3euge Zahnarzt Dr. Heinze in Uedermünde sagte aus, daß er im Besize des Grütte- Lehder Organisierung Vorpommerns gesehen habe. Er habe dieserhalb einen von Ahlemann unterschriebenen Ausweis zur Ahlemann nach Bekanntwerden der Tat Grütte- Lehders befragt. Ahlemann soll dem Zeugen erflärt haben, er hätte einen solchen Ausweis nicht ausgestellt. Bei seiner polizeilichen Bernehmung hat Ahlemann gesagt, daß er sich der Ausstellung eines solchen Ausweises nicht erinnere. Er gab aber zu, noch vor der Tat mehrere Briefe Grütte- Lehders aus Vorpommern erhalten zu haben, in denen der Briefschreiber Spizelverdacht gegen Dammers äußerte. Ahlemann habe aber diese Briefe, die mit roter Tinte geschrieben und sehr blutrünstig gehalten waren, unter feinen Umständen für ernst halten fönnen und habe sie demzufolge, nachdem er sie noch dem Abgeordneten Kube vorgehalten habe, sogleich im Ofen auf dem Parteibureau verbrannt.( Bewegung links.) Ueber die Frage der
Begünstigung
wird in dem Bericht u. a. ausgeführt: Der Adoptivvater_GrütteLehders gibt an, gelegentlich einer Unterhaltung mit dem Syndikus der Deutschvölkischen Freiheitspartei , Rechtsanwalt Herold, von einem Schreiben des Abgeordneten v. Graefe an diesen Rechtsanwalt Kenntnis erhalten zu haben, in dem der Briefschreiber die Bemerkung macht, der Rechtsanwalt folle fich der Sache sehr annehmen, da der Briefschreiber ein böses Gewiffen habe. Der Beuge Rechtsanwalt Herold selbst gibt an, daß diese Bemerkung des Herrn v. Graefe nicht etwa mit der Tat Müller- Dammers zufammenhänge, sondern nur das Bedauern Graefes zum Ausdruck bringe, daß er den Grütte- Lehder so lange auf Antwort habe warten lassen.( Gelächter links.) Weiter seien in diesem Zusammenhang beachtlich die eiblichen Bekundungen deutschvöl. fischer Abgeordneter gegenüber den ungarischen Polizeibehörden, daß die Tat des Grütte- Lehder eine politische sei. Der Zeuge Horst von Röhl habe ausgefagt, daß Grütte- Lehder vom Abdaß Grütte- Lehder bei der Deutschvölkischen Freiheitspartei tätig geordneten Wulle ein Schreiben erhielt, in dem dieser bescheinigte, ift. Dieses Schreiben trägt das Datum des 20. November 1923( ani 17. November geschah der Mord an Müller- Dammers) und ist auf Reichstagspapier ausgestellt. Diesen Ausweis will Grütte- Lehder als eine Art Belohnung für seine Tat angesehen haben. Bezüglich der
Attentatspläne
besagte der Bericht: Einem namhaft gemachten 3eugen in Wien hat nach dessen Aussage Grütte- Lehder mitgeteilt, die ihm von Müller- Dammers entwendeten Papiere hätten Pläne für ein Attentat auf Severing enthalten. Diese Angabe wird unterstützt durch eine gleiche des Zeugen Böttcher. Als Auftraggeber für die geplanten Attentate hat Grütte- Lehder den Zeugen gegenüber den Abgeordneten Wulle genannt. Der Zahnarzt Dr. Heinze in Uedermünde hat befundet, er erinnere fich, daß der( später ermordete) Dammers in Uedermünde erzählt habe, er hätte von der Deutsch völkischen Freiheitspartei einen Auftrag, den Minister Severing za ermorden. Der Zeuge Heinze will dem Dammers abgeraten haben, dies zu tun. Dammers habe aber mehrfach damit renommiert, er sei dazu ausersehen, gewisse führende Persönlichkeiten zu beseitigen, wobei besonders die Namen des Ministers Severing und des Außenministers Stresemann von ihm angegeben wurden. Weiter sei in diesem Zusammenhang beachtlich ein Borfall, der sich im 3immer des Oberstleutnants a. D. Ahlemann im Parteibureau der Deutschvöltischen abgespielt hat. Als GrütteLehder dort mit ihm eine Unterredung hatte, stellte er, nach den eigenen Angaben des Zeugen Ahlemann, ganz eruptiv( Der Bericht. erstatter unterstrich diese Ausdruckeweise als besonderes Merkmal.) die Frage an Ahlemann, ob er, Grütte- Lehder, Severing umbringen folle. Ahlemann will ihn scharf zurechtgewiefen und mit ihm nie mehr darüber gesprochen haben. Grütte- Lehder selbst habe die im ,, Berliner Tageblatt" in einem Artikel als seine Aussage gegen
Regime geplante Einrichtung ist. Die Literarische Welt " hat unter ihren Lesern eine Abstimmung über die würdigsten Anwärter veranftaltet. Dabei sind ganz andere Resultate herausgefommen. Immerhin fommen vier der Ernannten unter den Vorgeschlagenen vor, aber nur Thomas Mann und Hauptmann an hervorragender Stelle. Ludwig Fulda dagegen hat keine einzige Stimme bekommen. Verhältnisse sah sich die amerikanische Regierung gezwungen, an die Das neue amerikanische Urheberrecht. Unter dem Drud der Regelung der längst fälligen Copyright- Frage zu gehen. Eine ganze Reihe von Industrien ist seit der letzten Regelung der Autorenrechte entstanden, die Hunderte von Millionen Dollar wert ist. Die Film,
Grammophon- und Radioindustrie wollen eine flare juridische Lage fie Theodore Dreisers letzten Roman" An American Tragedy" um vor fich haben. Famous Players" wollen z. B. wissen, ob sie, indem 90 000 Dollar zur Verfilmung erworben haben, nunmehr tatsächlich über diese Rechte verfügen? Die bisherigen amerikanischen Copyrightbestimmungen sind derartig fonfus, daß jeber Tag jede mögliche Ueberraschung bringen kann. Der neue Gefeßentwurf, der Bestal- Bill, nach dem Kongreßmann Bestal so benannt, liegt, wie mente bereits vor. Im Laufe der Debatte werden noch einige unRowohlts Literarische Welt " mitteilt, dem amerikanischen Barlawesentliche Aenderungen vorgenommen werden. In den großen, wesentlichen Zügen aber wird das Gefeß den internationalen Be Stimmungen ziemlich genau angepaßt jein. Bor allem wird dem Autor ohne Rücksicht auf Sprache und Nationalität der gefeßliche Schutz auf sein Manuskript automatisch zuerkannt. Das erscheint dem europäischen Leser als etwas Selbstverständliches. In Amerila aber empfindet man diese Bestimmung als eine wahre Revolution, wäh rend bisher ein amerikanischer Schriftsteller, der seinen Roman zuerst in London erscheinen ließ, dadurch in Amerika vogelfrei wurde. Seinen Roman durfte jedermann nachdrucken. Solchen patriarchalischen Zuständen wird nun ein Ende bereitet. Das Gefeß ermäch Südamerikanischen Konvention beizutreten. Eine andere wichtige Bestimmung erlaubt es dem Autor, über Teile seines Werkes und über die verschiedene Berwendung desselben verschieden zu verfügen.
Zur Frage des Umbaues des staatlichen Opernhauses nahm der Bund Deutscher Architekten in einer start besuchten Vertigt die Regierung der Vereinigten Staaten , der Berner und der sammlung im Flugverbandshaus Stellung und verurteilte den in aller Stille vorbereiteten Eingriff in den künstlerischen Bestand diefes einzigartigen Juwels deutscher Baufunft auf das schärfste. Der Bund, dessen Mitglieder auch auf dem Gebiete des Theaterbaus als Sachverständige in Frage kommen, erklärt die von der Bauverwaltung geplante Lösung als unmöglich, weil sie dem Knobelsdorfffchen Opernhausbau den Charakter nimmt, weil sie die Hedwigskirche in den Winkel drückt und weil sie das Bild des Franz- Joseph- Blazes sowie der Linden in schlimmster Weise Franz- Joseph- Plages sowie der Linden in schädigt. Außerdem erscheint die Anwendung der erheblichen Geldmittel für den Umbau als eine unverantwortliche Berschwendung, weil die Anzahl der brauchbaren Zuschauerpläge in feinem ver. nünftigen Verhältnis zu den Bautoften steht. Der BDA. erklärt, heit des Betriebes wie den Ansprüchen in ästhetischer Hinsicht Rechdaß eine andere Lösung durchaus möglich ist, die sowohl der Sicher nung trägt, und fordert sofortige Aufgabe des Planes, der als eine nichtachtung aller fulturellen und fünstlerischen Anschauungen bezeichnet werden muß.
Der durchgefallene Akademifer. Die Ernennung von fünf Mitgliedern der neuen Sektion in der preußischen Akademie der Künste ist von der Deffentlichkeit mit größter Teilnahmslosigkeit bedacht worden. Ein Beweis, wie überflüffig die ganze bereits vom alten
Um die Autorentantiemen im Tadio. Die bisher ergangenen Prozeßurteile im Falle Hauptmann, Hofmannsthal und Kadelburg haben nur die prinzipielle Frage geflärt, daß Tantiemen gezahlt werden müssen. Ueber die Höhe der Tantiemen sind bestimmte Vereinbarungen noch nicht getroffen. Der Reichsfuntverband wird fich daher mit dem Verband deutscher Bühnenautoren, dem Schriftsteller- Schußverband und den Vertretern der Bühnenvertriebe in Berbindung setzen, um Richtlinien aufzustellen, nach denen die Höhe nach abgestuften Sägen geregelt werden fann.
Die merikanische Bollskunftausstellung ist dank dem ftarlen Befuch bis zum 27. Mai verlängert worden. Sie fann bei freiem Eintritt täglich Hardenbergftr. 33 besichtigt werden. Ehrung eines ruffifchen Gelehrten. In Leningrad wurde das Jubiläum 50 jähriger wissenschaftlicher Tätigkeit des Profeffors ber Physit Chwolfon feierten den Gelehrten als den ältesten Vertreter seines aches in Rußland feftlich begangen. Die Universität und die Akademie der Wissenschaften und als einen Forscher, dessen Arbeiten in der ganzen Welt Anerkennung gefunden haben