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Nr. 235 43. Jahrgang

2. Beilage des Vorwärts

Die Meuterei der Admirale.

Dittmanns Antwort an Brüninghaus.

Beneffe Dittmann führte im Reichstagsuntersuchungsaus- Admiral Scheer hat damals selbst zugegeben, daß er selbst zwei Schurk zur Erforschung der Ursachen des Zusammenbruchs weiter der Todesurteile für nicht berechtigt halte, aber sie aus: Abg. Brüninghaus hat es als unwahr bezeichnet, daß von doch bestätigt, weil einmal durchgegriffen werden müsse. Der sehr den Untersuchungsführern Terror geübt worden ist. ruhige Jurist Landsberg hat von dem Urteil gesagt: Hier Für die Richtigkeit meiner Behauptung liegen aber viele dokumen handelte es sich nicht um Justizmord, sondern um glatten Mord!" tarische Beweise vor. Korvettenfapitän Behnke, Admiralitäts- Die Tatsache ist nicht wegzuleugnen, daß die Rechtsberater der rat Dr. Felisch und Staatssekretär von Capelle haben das Marineleitung die Todesurteile als Fehlsprüche Verhalten des Dobring in schärfster Form gerügt. Abg. Brüning bezeichnet haben und daß Admiral Scheer sie doch bestätigt hat. haus geht über diese Dinge einfach hinweg. Er konnte auch nicht Die von Brüninghaus zitierten Aeußerungen von Scheidemann und bestreiten, daß Kriegsgerichtsrat Dr. Loesch vier Todesurteile Noste gegen die Führer der USP. beweisen nur, wie groß damals geftügt hat auf die Aussagen des Lockspikels die gegenseitige Feindschaft war, wie wenig irgend eine Seite ge­Adams, von dem derselbe Dr. Loesch erklärt hat, Adams sei ein neigt war, die USP. zu schonen. Wenn trotzdem gegen sie nichts Psychopath und Hysteriker, an dessen geistiger zurechnungsfähigkeit erwiesen wurde, so ist das umso bezeichnender. Der jeßige Außen­zu zweifeln ſei. Dr. Loesch hat selbst erklärt, daß er die Ange- minister Dr. Stresemann fritisierte in einer Broschüre flagten vollständig in der Hand hatte. ,, Deutsche Gegenwart und Zukunft" das Vorgehen des Reichs­kanzlers und des Staatssekretärs v. Capelle bei der Erörterung der Wilhelmshavener Vorgänge. Er schreibt da: Was war es denn, was die Erregung jener Tage verursachte und was mit dem Namen Dittmann und was damit zusammenhängt ganz und garnichts zu tun hat, es war im Zusammenhang mit Beschwerden über das schlechte Essen die Bewegungslosigkeit der Flotte."

Mit Objektivität und Gerechtigkeit hatte das Verfahren der Dobring und Loesch gar nichts zu fun. In raffinierter Weise wurden die Bernehmungsprotokolle fo abgefaßt, daß die Leute damit hereingeriffen wurden.

So stükte fich die Anklage auf die Wendung, daß der Friede um jeden Breis" erstrebt werde. Tatsächlich haben die Matrosen niemals einen Frieden um den Preis einer Niederlage, einen Frieden, der von den Engländern diftiert werden könnte. gewollt; fie mollten einen Frieden ohne Annegionen und Rontributionen. Das Wort vom Frieden um jeden Breis" ift in die Vernehmungsprotokolle geschmuggelt worden, ohne dak den Leuten die Bedeutung dieser Wendung flargemacht wurde. Aus zahlreichen zeugeneidlichen Bekundungen ist bewiesen, daß Dr. Do bring durch Todesdrohungen von den Matrosen Aussagen erpressen mollte, die belastend für die sozialistischen Abgeordneten mären. Unter anderem hatte er dem Michalski erklärt: Schon das Eintreten für den annexionslosen Frieden ist vollendeter Kriegs­verrat, der mit dem Tode bestraft wird." Daran wurde dann immer die Belehrung geknüpft, dem Tode könnten die Angeklagten nur entgehen, wenn sie unabhängige Abgeord: nete belasten. Abg. Dittmann legt verschiedene Bekundungen Sachse habe ihm, Dittmann, persönlich in Frankfurt dasselbe Dobring habe den Revolver hingelegt und auf dem Papier einen Galgen gemalt und gejagt: Was wollen Sie? Erichossen oder gegängt werden?

dieses Inhalts Bor.

gefagt.

Das sei doch zweifellos Bedrohung. Dobring soll auch erklärt haben, wenn er die Macht hätte, würde er die Erschossenen aus­graben und nochmals erschießen lassen.( Zuruf des Abg. Brüning haus: Das ist alles nicht wahr!) Die Zeugen müßten vernommen werden. Bei einer anderen Gelegenheit soll Dobring gesagt haben: Wenn es nach mir ginge, dann würde ich die Beiden ausgraben und sie und die ganze Bande erschießen!

Abg. Dittmann fommt dann auf die Ablehnung der Kriegs­gerichtsräte Dobring und Loesch als Richter wegen Befangenheit in perfchiedenen Verhandlungen gegen Mannschaften zu sprechen. Das Gericht gab dem Ablehnungsantrag statt. Der Redner mendet sich erregt gegen die Unterstellung, er hätte falsch zitiert, die Arten gefälscht. Der Oberheizer 3apf habe ihm geschrieben, er habe eine falsche Aussage bezüglich angeblicher Spigel. tätigkeit gemacht, um sich vor höherer Strafe zu retten. Das habe er, Dittmann, lediglich festgestellt, ohne die Richtigkeit der Befundung Des Zapf behaupten zu wollen. Mit feinem Bort ist Abg. Brüning­haus eingegangen auf die Feststellungen über die Tätigkeit des Lodfpigels, Heizer Bortowity.

Selbst Dobring als Gerichtsvorsitzender mußte im schriftlichen Urteil vom 10. Oftober 1917 wörtlich schreiben, besonders an­fechtbar erschien die Aussage des als Provokateur tätig gewefenen Zeugen Borkowsky. Will der Abgeordnete Brüninghaus weiter behaupten, daß eine Tätigkeit von Codipiheln nicht erwiesen sei? ( Abg. Brüninghaus[ D. Bp.]: Ja!) Es gehört eine starke Stirn dazu, nach den vorliegenden Dokumenten noch dieses Ja" auszusprechen. Abg. Brüninghaus behauptet weiter, es habe tat­sächlich ein schriftliches Programm der USP. für die Flottenmeuterei vorgelegen. Dabei ist in dem Urteil gegen Sachse, Reich pietsch und Genossen selbst gefagt: Wenn auch ein ent­sprechendes Programm fchriftlich nicht niedergelegt sein mag, fo waren doch sämtlichen Angeklagten zugestandenermaßen die Tendenzen desselben bekannt." Tatsächlich ist dieses angebliche Pro­gramm von Dr. Dobring willkürlich und tendenziös aus einzelnen Befundungen zusammengestellt worden. Nicht ein einziges Dokument ist in all den verschiedenen Verfahren ermittelt worden, das auf eine Verschwörung zur Wehrlosmachung der Flotte schließen läßt. Die Unterschriften find nur geleistet worden unter Erklärungen für einen annegionistischen Frieden. Die Leute sind wegen ihrer politischen Gesinnung zum Tode und zu Zuchthaus verurteilt worden. Nach dem Urteil der maßgebenden Juristen der Marineverwaltung war das Urteil megen vollendeten Aufstands berechtigt.

Würde man bei der gegenwärtigen Berfolgung der Rechts­putschiffen die damaligen Urteilsgründe anwenden, dann wären ohne weiteres alle jeht Beteiligten wegen vollendeten Aufstands zu verurteilen.( Sehr wahr fints.)

Abg. Ditimann geht dann ein auf das vorliegende Aftenmaterial: 47 Schiffsaften, 13 Aften des Reichsmarineamts und 14 Aften des Oberreichsanwalts. In den letzteren feien alle Beschuldi­gungen gegen die USP. forgfältig zusammengetragen. Und diese letteren Akten habe der Abg. Brüninghaus überhaupt nicht angesehen.( Hört, hört!) Daraus ergebe ich ein ganz anderes Bild als aus den Untersuchungsaften. Das sei nicht nur eine Jlloyalität gegenüber dem Ausschuß. sondern eine bodenlose

Klugheit.

Urteilen meist zusammengebrochen, auch die Urteile selbst seien noch Die zusammengefälschten Bernehmungsprotofolle seien in den gefälscht. Das Reichsmarineamt sei sich dieser Divergenz auch be mußt gewesen. Der Oberreichsanwalt fage, ein ausreichender auch das Berhalten der Mannschaften beurteilen mag. Daß Ditt Verdacht gegen Zivilpersonen habe sich nicht ergeben, so schwer man mann und Frau Abg. Zieh irgend etwas getan hätten, was als Aufforderung zur Gewalt betrachtet werden könne, jei nicht feft­zustellen. Dittmann scheine sich vielmehr vorsichtig zurückgehalten zu haben. Abg. Dittmann bezeichnet es als unverantwortlich, daß man seitens der Gerichte auf den Schiffen die beschuldigten Abgeordneten der USP. nicht vernommen habe, wie es von diesen gefordert worden sei. Aber auch von einer mora­lischen Mitschuld" der USP. fönne feine Rede sein. Er, Dittmann, sei der Ansicht, daß die Rechtsputschisten sich längst strafbar gemacht hätten. Die von Brüninghaus angeführten Proteste von Marinevereinen feien tatsächlich bestellte Arbeit ge­wesen. Die erwähnten dreißigtausend ehemaligen Marineangehörigen stellten übrigens nur einen fleinen Teil der gesamten Marine angehörigen dar. Es sei doch nicht zulässig gewesen, daß sich Marineoffiziere auf ihre Kosten eine beffere Roft verschaffen fonnten. Der Abg. Dittmann verliest Bekundungen einzelner Mannschaften, wonach in den Offiziersmessen geschlemmt und Feste gefeiert wurden. Ein Matrose vom großen Kreuzer von der Tann" bekundete, daß es beim Befuch Nostes ausgesuchtes Effen gab. Es sei den Mannschaften nicht möglich gewesen, bei Moske, der immer in Begleitung eines Offiziers war, Beschwerden vorzubringen. Wie der Geist der Mannschaften durch die Wirt­schaft der Marineleitung verdorben wurde, beweist

die Gegenüberftellung zweier Briefe eines Matrosen, der von 1911 bis zum Ende des Krieges auf der Posen " diente. Am 1. April 1915 schrieb er seinem Onkel: Schon acht Monate Krieg und noch immer fein Gefecht. Das ist nicht nach meinem Sinn. Ich will ran an den Feind und möchte mich am liebsten jeden Tag mit dem Gesindel herumschlagen!" Am 14. Februar 1918 schickt derselbe Mann seinem Onkel durch einen Urlauber einen Brief, in dem er bittere Klage führt über das ungenießbare Essen und die Propaganda für die Vaterlands= pariei, von der kein Matrose etwas wissen wolle. Erst als die Mannschaften wegen des schlechten Essens einmal den Dienst verweigerten, sei es besser geworden. Ein Glück," so schließt der Brief, daß unsere Offiziere so vernünftig waren, flein bei­zugeben, wer weiß, was sonst passiert wäre, wir waren zum Aeußersten entschlossen!" In einem weiteren Brief eines pedoffiziers wird bittere Klage geführt über die ma ßloje Ueberhebung der Seeoffiziere und die Zurücksetzung der Fachoffiziere und der Ingenieure. Der Vorsitzende der Ingenieur­anwärterfommission schreibt:" Man sollte den Ingenieur­best and nur aus dem Mittelstand und Ständen unter dem Mittelstand ergänzen. Wir werden damit erreichen, daß die Ingenieure von selbst in die untergeordnete Stelle zurückkehren, die ihnen zufommt.( hört, hört!) Die An­maßung dieser Ingenieure wird immer größer; ein verheirateter Ingenieur hat sogar bei einem Seeoffizier Besuch ge­macht."( 1) 1918 war den Feuerwerfs- und Torpedooffizieren ge­stattet morden, das Mittagessen im Offizierstafino einzunehmen. Bald wurde aber von den Vorgesezten gemeldet, dieses Entgegen tommen sei schnöde gemißbraucht worden.

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Freitag, 21. Mai 1926

Die Fachoffiziere hätten die Unverschämtheit" besessen, noch nach dem Essen im Kasino zu bleiben und das Konzert mit­anzuhören.( hört! hört!)

So sah es mit der Kameradschaft aus, die die Seeoffiziere den Deck­offizieren und Mannschaften gegenüber übten. Abg. Brüninghaus hat während des Krieges in einem Gespräch mit dem damaligen fortschrittlichen Abgeordneten Hubrich, über das dieser berichtet, ge­

jagt, als Weihnachtsgeschenk würden jetzt die Decoffiziere das Recht auf die Anrede Herr" erhalten.( Hört! hört!) Abgeordneter Dift­hin über ungerechte und selbstsüchtige Verteilung von für die Mann­mann weist auf die Aeußerung eines Geistlichen vom August 1917 schaft beſtimmten Liebesgaben, über Mißbrauch der Disziplin, schlemmerhaftes Essen von sieben Gängen usw., das untergrabe die Kreuzes. Ein anderer Zeuge berichtete von Unterschlagungen von Gebefreudigkeit und untergrabe die segensreiche Tätigkeit des Roten Menage durch einen Decoffizier und Verschiebung an Schlemmer­anführt, gibt über das Leben der Offiziere an Bord vor Zeebrügge lokale in Wilhelmshaven . Ein anderer Zeuge, den Abg. Dittmann angewidert gefühlt, daß in der Offiziersmesse Mädchen aus eine anschauliche Schilderung und bemerkt, er habe sich dadurch Freudenhäusern mit den Offizieren aßen und tranken und von den pudelnadt ausgezogen und mit Offiziersuniformen bekleidet. Aus Mannschaften bedient werden mußten. Die Mädchen wurden oft pudelnackt ausgezogen und mit Offiziersuniformen bekleidet. dem Material, das der fortschrittliche Abgeordnete Struwe erhalten hat, verliest Abg. Dittmann

eine ganze Anzahl von Berichten über Schiebereien und Gelage von Seeoffizieren. In Gegenwart der Mannschaften, die sehr schlechte Koft erhielten, hätten die Offiziere geschlemmt und in schwer betrunkenem Zustande die unfläfigften Schmutzereien getrieben.

Das Material ist vom Abg. Struwe mit allen Details und der Angabe aller Beweismittel dem Staatssekretär von Capelle übermittelt worden, aber der Erfolg wat nur, daß eifrig nach den Angebern geforscht wurde. Der streng fonservative Profeffor Birt- Tübingen macht in dem Organ feiner Burschenschaft für die Novembervorgänge in Kiel ausschließlich das ffandalöfe Treiben der Marineoffiziere verantwortlich.

seinem vorläufigen Korreferat vertrat Abg. Brüninghaus In seinen Schlußausführungen erflärt Abg. Dittmann: In den Standpunkt, der Flottenvorstoß von 1918 sei mit 3uftim­mung der Reichsregierung erfolgt. Als das widerlegt rechtlich gar nicht erforderlich gewesen. Tatsächlich war wurde, meinte er, die Zustimmung der Regierung sei staats= aber der Kern der mit der Berufung des Prinzen Mag von Baden verbundenen Verfassungsänderung der Uebergang der Verfügungs­gewalt bei solchen Maßnahmen an die Reichsregierung.

Schon vor dieser Berfaffungsänderung aber vertraten die Admirale selbst die Meinung, daß der Einsatz der Hochseeflotte ein politischer Aft sei, über den die Regierung zu entscheiden habe.

Darum fonnten sie während des ganzen Krieges die Flotte nicht einsehen. Wie sollten sie nun die Berech tigung dazu fühlen, ausgerechnet während des Waffenstillstandes. Der damalige Staatssekretär v. Bayer und der damalige Reichs­fanzler Mag v. Baden erklären, daß sie bei den Unterredungen mit Admiral Scheer nicht von dem beabsichtigten Flottenvorstoß unterrichtet worden sind. Auch der Besuch der Admirale Brüning­haus und Trotha beim Borwärts"-Redakteur Kuttner im No­vember 1918 diente dem 3wed, die Absicht einer Schlacht mit der englischen Flotte zu verleugnen. Im Einverständnis mit den Reichskanzler Bring Mar und dem Staatssekretär v. Mann hatte der Vorwärts"-Chefredakteur Stampfer ein Flugblatt zur Verbrei tung unter den Matrosen verfaßt, in dem ausgeführt wird, eir Flottenvorstoß sei gar nicht beabsichtigt

Die Admirale hatten die Regierung belogen. Daß damals eine Seeschlacht mit England feine Siegesaussichten für die weit schwächere Flotte bot, ist von den verschiedensten Marinefach­leuten zugegeben worden, auch vom Admiral Scheer, der sich damit selbst widersprochen hat.

Jegt wird aber verständlich, warum Admiral Scheer bei der Einschränkung des 11- Boot- Krieges erklärte, dann müßte der 11- Boot­Krieg überhaupt eingestellt werden. Man wollte damals schon die U- Boote heimlich zusammenziehen für den geplan­ten Flottenvorstoß. In einem geheimen Befehl des Ad= mirals v. Hipper vom 4. November 1918 wird immer wieder betont, daß die Marine den Befehlen der Regierung gehorcht. Den Raiser hatte der Kaiserliche Admiral damals offenbar schon über Berd geworfen. Die Admirale suchten sich damals immer hinter der Regierung zu verkriechen. Erst jetzt werfen sie sich in die Heldenpose und sagen, sie hätten auch ohne Zustimmung der Re­gierung den Flottenvorstoß unternehmen können.

Ein Schuldbekenntnis ist auch enthalten in dem Brief, den Admiral Scheer am 3. Januar 1919 an den Staatssekretär Ritter v. Mann gerichet hat.

Der Admiral dankt da dem Staatssekretär für die Unterstügung seiner Pensionsansprüche und sagt, der Bescheid eröffnet mir einige Aussicht, mit einem blauen Auge aus der Geschichte herauszu­tommen". Admiral Scheer wußte eben, daß sein Borgehen durchaus nicht einwandfrei war. Die Mohrenwäsche des Abg. Brüninghaus an den Admiralen ist mißglückt. Es bleibt bei der Rebellion der Admirale, es bleibt dabei, daß die Heizer und Matrosen fich gegen diese Rebellion der Admirale und nur gegen sie gewandt

BESONDERS ELEGANT

UND PREISWERTA- 19br

1250 1450 1650 1850

MERCEDES

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