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Abendausgabe

Nr. 24543. Jahrgang Ausgabe B Nr. 120

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10 Pfennig

Donnerstag

Vorwärts=

Berliner Dolksblatt

27. Mai 1926

Berlag und Anzeigenabteilung: Geschäftszeit 9-5 Uhr

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Zentralorgan der Sozialdemokratifchen Partei Deutschlands

Ein Schlag gegen die Eisenindustrie. Perſonalpolitik der Reichsbahn.

Die Folgen des Zollwahnsinns.

muß dazu Stellung nehmen.

Oftmals ist in der Deffentlichkeit die Personalpolitik der Reichsbahnverwaltung einer scharfen Kritik unterzogen worden. Es lohnt sich, eine Aufstellung darüber zu machen, in welcher Schon seit einigen Tagen verlautete, daß die Regierung| tat, den Eisenverarbeitern eine sogenannte Ausfuhrver: Form diese Personalpolitif sich auswirkt, um zu erkennen, in der Bereinigten Staaten auf die Einfuhr deutscher gütung. Den Unternehmungen, die nachweisen, daß das welch ungeheuerlicher Weise die Rechtsverhältnisse des Eisen­Eisenwaren Sonderzölle erheben will. Das wäre ein außer von der Schwerindustrie bezogene Eisen zur Verarbeitung bahnpersonals gegenüber den Berhältnissen des Personals ordentlich schwerer Schlag gegen den deutschen Export von Exportwaren bestimmt ist, erhalten von dem gezahlten anderer Reichs- und Staatsverwaltungen verschlechtert nicht nur der Schwerindustrie, sondern auch der gesamten Preis nachträglich einen Abschlag, der zum Beispiel bei Roh- worden sind. Man hat erlebt, daß die Reichsbahnverwaltung Eisenverarbeitung, insbesondere der Maschinen- eifen 6 Proz, bei Walzeisen etwa 10 Proz. des Preises be es wegen 1 Pfennig Stundenlohnerhöhung, die der Arbeiter­industrie. Die Absichten der amerikanischen Regierung werden trägt. Der Zoll, um den sich das deutsche Roh- und Walz- schaft infolge der verteuerten Lebenshaltung durch verbindlichen jetzt durch folgende amtliche deutsche Mitteilung bestätigt: eisen verteuert, wird sozusagen zurückerstattet. Schiedsspruch zuerkannt wurde, es zu einem offenen Konflikt mit der Reichsregierung fommen ließ. Wenn man behauptet, daß die Arbeiterschaft in diesem, von der Schwerindustrie kon­trollierten Betriebe so gut wie rechtlos sei, so ist diese Be­hauptung durchaus nicht übertrieben.

Nach einer Mitteilung aus Washington hat das amerikanische

Diefe Regelung war schon wiederholt Gegenstand von Angriffen der ausländischen Interessenten, weil man darin eine besondere Begünstigung der deutschen Fertigwaren­ausfuhr fah. Jezt kommt die Meldung, daß das ameri tanische Schaamt alle Borbereitungen getroffen hat, um die Einfuhr deutscher Halb- und Fertigfabrikate nach den Vereinigten Staaten zu erschweren.

Schahamt einen Erlaß an die Zollamter veröffentlicht über die Erhebung von 3 ufah3öllen auf eingeführte deutsche Eisen­und Stahlerzeugniffe. Unter dem Hinweis auf Abmachungen inner­halb der deutschen Eiſenindustrie über Bergütungen, die nach An­ficht des Schahamtes Exportprämien im Sinne des§ 303 des Ta­rifgefehes darstellen, sollen hiernach Zufahzzölle bei der Einfuhr von deutschen Walzwerterzeugnissen oder waren dar. aus in Höhe der gewährten Rüdvergütung erhoben werden. Die amerikanischen Zollbeamten find angewiesen worden, bis auf weiteres Ausführungsbestimmungen über die Abfertigung von nach­fiehenden Erzeugniffen oder Waren daraus, insofern sie aus Deutsch . land eingeführt oder dem Zollverschluß entnommen werden, auszu­fehen, und zwar nach Ablauf von 30 Tagen nach der Veröffentlichung der genannten Verfügung in den wöchentlichen Zollentscheidungen.merikaner wissen zu gut, daß die deutsche Berarbei Roheisen, Rodblöde oder vorgewalze Blöde, Platinen, Form-, Stab-, Univerfaleisen, Schienen, Gas- und Dampfröhren, Heffel­

Die Liste enthält folgende Erzeugniffe:

bleche und Bleche.

Die amerikanischen Konsularbeamten in Deutschland sollen dahin instruiert werden, daß sie mit jeder Konfulatsfattura über solche Waren eine schriftliche Erklärung anfordern sollen, ob ein gestellt werden wird.( Es handelt sich offenbar um die Scheine, auf Grund deren die Rückvergütung von der Rohstahlgemeinschaft bezahlt

Zertifikat der oben erwähnten Art ausgeftellt worden ist oder aus­

wird. Red. d. V.")

Wenn dies zutrifft, so ist die Höhe der Exportvergütung an zugeben und wenn möglich, durch Konfularbeamte zu befcheinigen. Der endgültige Wortlaut des Erlaffes des amerikanischen Schah­amtes liegt jedoch nicht vor, wird aber nach Eintreffen sofort ver­öffentlicht werden.

Selbstverständlich wird die deutsche Regierung gegen diese Maßnahme der Vereinigten Staaten Vorstellungen erheben.

Bei der großen Bedeutung, die das amerikanische Bor­gehen für die deutsche Wirtschaft hat, ist es notwendig, die Borgeschichte des amerikanischen Schrittes darzustellen.

Das deutsche Schutzzollsystem, das gegen den Widerstand der Sozialdemokratie und weiter Kreise des Bürgertums durchgesetzt wurde, verdankt bekanntlich seine Entstehung dem Bündnis der Agrarier mit der Großeifen­industrie, die sich gegenseitig die Unterstützung der Schußzzollgesetze zugesagt haben. Die Eisenzölle find auch mit der letzten Zollvorlage wieder in Kraft getreten. Schutz der nationalen Arbeit" nannte man es, wenn man der deutschen Verarbeitungsindustrie das Eisen künstlich ver­tenerte. Wie wenig diese Auffaffung berechtigt ist, das wird jetzt durch obige Meldung beleuchtet, die zeigt, daß gerade die amerikanische Konturrenz an der rigorosen Hand­habung des deutschen Schutzzollsystems auf das lebhaftefte interessiert ist. Die deutsche Schwerindustrie hat nämlich ein­fehen müssen, daß die verarbeitende Industrie den Schutz zo 11 mindestens bei denjenigen Waren nicht tragen fann, die zum Export bestimmt sind. Aus diesem Grunde gewährt sie, wie sie es schon vor dem Kriege

Der französische Parteitag beendet. Gegen Regierungsbeteiligung für bedingte Regierungs­unterstützung.

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Paris , 27. Mai. ( Eigener Drahtbericht.) Der Sozialistische Barteitag in Clermont- Ferrand ist am Mittwoch abend zu Ende gegangen, ohne daß es gelungen ist, eine Einigung zwischen den drei Richtungen herbeizuführen. Die Gruppe Renaubel hatte zwar zum Schluß darauf verzichtet, eine besondere Ent­fchließung vorzulegen, hat sich aber auch nicht der Entschließung der Mehrheit angeschlossen, weil sie deren Standpunkt in der Frage der Barteidisziplin nicht teilt. Bei der Schlußabstimmung standen sich zwei Entschließungen, die der Mehrheit, gezeichnet von Byromsti, Lebas, Léon Blum , Brace und Baul Faure, sowie die der äußer ften Linken, gezeichnet von Maurin, der sich den von Compere- Morel vorgeschlagenen Wortlaut zu eigen gemacht hat, gegenüber. Die Gruppe Renaudel hat beschlossen, sich der Ab­stimmung zu enthalten und auch darauf zu verzichten, Vertreter in die Parteileitung zu entsenden. Genosse Marquet erflärte zur Begründung dieser Haltung, daß es fich keineswegs um eine systematische Opposition handele, aber der Einigungsversuch sei ge scheitert in der Frage der Disziplin der einzelnen Mitglieder, während man sich über die Grundsäße der Politik einig geworden sei. während man sich über die Grundsäge der Politik einig geworden sei. Nach längeren Auseinandersetzungen wurde beschlossen, brei Abstimmungen vorzunehmen: eine zur allgemeinen Bolitif, eine über die Disziplinverfehlungen und eine über die Gesamtent schließung. Tragbem erffärte Renaudel, daß er und feine Gruppe

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Die Ausfuhrvergütungen der Schwerindustrie sind, wie schon erwähnt, feine Exportprämien. Das wissen natürlich die Amerikaner. Und wenn sie es nicht wissen sollten, so wäre es ihnen ein leichtes gewesen, fich an Hand der zwischen den Interessenten öffentlich geführten Bolemit zu überzeugen, daß es sich um alles andere eher als um ein Exportprämien system handelt. So erklärt sich die Stellungnahme des amerita­Schazamtes in Wirklichkeit ganz anders. Die tungsindustrie fonkurrenzunfähig wird, wenn auf ihr die schwerindustriellen Schutzölle in voller Höhe aften. Sie haben aber ein Interesse daran, diese Kon furrenzunfähigkeit der verarbeitenden Induſtrie unter allen Umständen durchgesetzt zu sehen. Deswegen nehmen sie die Ausfuhrvergütung zum Anlaß, um Sonderzölle gegen von der deutschen Regierung, daß eben der Schutz der natio­nalen Arbeit so durchgeführt wird, wie er im Zollgesetz ent­halten ist. Die deutsche Berarbeitungsindustrie soll den vollen Schutzzoll tragen, damit fie eben in Amerita fonkurrenz unfähig ist. Wie wird sich der deutschnationale Ab geordnete Reichert freuen, daß er im amerikanischen Stahltrust einen Bundesgenoffen bei seinem Kampfe für hohe Schußzölle auf deutsches Eisen gefunden hat, nachdem er bisher vielleicht ungewollt die Geschäfte der Amerifaner besorgt hat!

Schon deshalb, weil die deutsche Arbeiterschaft unter einer Beschränkung der deutschen Arbeitsmöglichkeiten leiden muß, ist den Vorstellungen der deutschen Regierung Erfolg zu wünschen. Leider muß man aber bei der ganzen Art der amerikanischen Zollgefeßgebung daran zweifeln. daß dieser Erfolg auch wirklich eintritt. Amerika ist hochschutz­zöllnerisch eingeschworen und das in einem Grade, wie man ihn in anderen Ländern nicht kennt. Die Regierung ist sogar er­mächtigt, von sich aus, ohne Zustimmung des Parlaments, Zolländerungen zu verfügen. Wenn sie von dieser Ermächti­gung in einem Sinne Gebrauch gemacht hat, der geeignet ist, die deutsch amerikanischen Handelsbeziehun gen auf das empfindlichste zu stören, so wird fie die Tragweite des Schrittes forgfam erwogen haben.

Haben aber die deutschen Bemühungen, die verfügten Sonderzölle Ameritas wieder zu beseitigen, teinen Erfolg, so bleibt fein anderes Mittel, als durch starten Abbau der Eifen zölle auch die Notwendigkeit der Rüd vergütung an die Eisenverarbeitung zu beseitigen, die erst mit den Rohstoffzöllen entstanden ist. Mit der Abschaffung der Rückvergütung aber würde der Borwand- denn nur um einen solchen handelt es sich- für die amerikanischen Gonderzölle hinfällig werden.

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fich enthalten werden. Diese Stunde," versicherte er, ift die Schmerzlichste meines sozialistischen Daseins." Bei der Abstimmung wurde der erste Teil der Entschließung zur allgemeinen Bolitit mit 2288 Mandaten bei 694 Enthaltungen und 114 Abwesenden angenommen. Der zweite Teil der Ent­Schließung über die Parteidisziplin erhielt 1895 Stimmen bei 895 Enthaltungen; 312( Gruppe Maurin) stimmten dagegen. Die gesamte Entschließung fand dann mit 2249 gegen 166( Gruppe Maurin) bei 685 Enthaltungen Annahme. Bei der Ernennung der Mitglieder der Parteileitung durch den Parteitag wurde beschlossen, die Bläge für die Gruppe Renaudel offen zu tassen in der Hoffnung, daß Renaudel und seine Freunde auf ihren Entschluß verzichten werden.

Die vom Kongreß angenommene Entschließung wiederholt in ihrem ersten Teil die von Léon Blum vorgetragene Auffaffung

über die allgemeine Politik der Partei. Sie

lehnt jede Beteiligung an einer bürgerlichen Regierung ab und erklärt sich für die Politik der Unterstützung

jeder Regierung gegenüber, die sich das sozialistische Bro Regierung gegenüber wird die sozialistische Kammerfraktion eine gramm zur Finanzpolitit zu eigen macht. Jeder anderen oppositionelle Haltung einnehmen müssen. Die Einheits­front mit den Stommunisten wird abgelehnt. Der letzte Teil der Entschließung wendet sich gegen die häufigen Fälle von Bruch der Parteidisziplin und rügt sie scharf. Bon besonderen Maßnahmen wird für den Augenblid zwar nicht gesprochen, jedoch werden solche für die Zukunft im Fall der Wiederholung an gefubigt.

Noch viel schlimmer wirkt sich die Personalpolitik dem Beamten törper gegenüber aus. Nach§ 24 des Reichs­bahn gesetzes kann die Gesellschaft jeden Beamten jederzeit auf Dienstposten von geringerer Bewertung setzen, wenn das dienstliche Bedürfnis es erfordert, während nach dem allge= meinen Reichsbeamtengesetz ein Beamter überhaupt niemals auf einen niederen Dienstposten versetzt werden kann. Der Reichs bahn beamte ist somit nicht nur allen wirtschaftlichen Schwankungen wie jeder andere freie Arbeitnehmer ausgesetzt, er ist auch der Verwaltung vollkommen schutzlos überantwortet. 3. Februar d. J. zur Beseitigung der Beamten Die Hauptverwaltung ging sogar mit Verfügung vom eigenschaft ganzer Beamtengruppen, wie Schranken­wärter, Maschinenwärter, Kanzleibeamten usw. vor, trotzdem diese Verfügung eine Verletzung der gesetzlichen Vorschriften des Reichsbahngesetzes und des Reichsbahnpersonalgesetzes darstellt. Nach§ 19 des Reichsbahngefehes sollten die bis­herigen gefeßlichen Vorschriften über die Rechts- und Dienst­bahnpersonal gesetz mit den Bestimmungen dieses Gefeßes in Uebereinstimmung gebracht werden. Dieses Reichs­bahnpersonalgefeß, das gleichzeitig mit dem Reichsbahngesetz beraten und verabschiedet wurde, schreibt in seinem§ 1 vor, daß die Reichsbahn ihre Befugnisse durch Beamte ausübt. Mit der Berabschiedung der beiden Geseze nahm der Reichstag gleichzeitig einstimmig eine Entschließung an( Nr. 469 der Reichstagsdrucksachen aus der zweiten Wahlperiode 1924), nach deren Ziffer 3 die Reichsregierung ersucht wurde, dahin zu wirken, daß der Reichsbahngesellschaft außer der strengen Be obachtung der im Reichsbahngefeß und Reichsbahnpersonal gefeß festgesetzten Rechte, die Berpflichtung zur Auf­rechterhaltung der Beamteneigenschaft für alle Beamtengruppen im bisherigen Umfange auferlegt wurde. Da der Reichstag von der Annahme dieser Entschließung durch die Regierung die Verabschiedung der verfassungsändernden Eisenbahngeseze abhängig machte, sagte der Regierungsver treter sofort zu. Der trotzdem vollzogene Abbau ganzer Beamtengruppen stellt also zweifellos eine Bera lekung gefeßlicher Bestimmungen dar, zu denen der Reichs­ tag wird Stellung nehmen müssen.

Die Verschlechterung der Urlaubsverhältnisse. der Reichsbahnbeamten gegenüber den Beamten aller anderen Berwaltungen sei nur nebenher erwähnt.

Ein Borgang aus den letzten Tagen beweist geradezu eklatant, in welcher Weise die Hauptverwaltung glaubt, sogar verfassungsrechtliche Bestimmungen in ihrem Sinne auslegen zu können. Der Reichsverkehrsminister Krohne hat die Haupt­verwaltung der Reichsbahn unter Ueberweisung einer Anzahl von Petitionen aus dem Kreise des Reichsbahnpersonals er­fucht, ihm die nötigen Auskünfte zu geben. Die Hauptverwaltung schickt dem Reichsverkehrsminister diese Petitionen mit dem Er­widern zurück, daß sie bedauere, dazu sachlich nicht Stel­lung nehmen zu können. Nach der Meinung der Haupt­verwaltung befize das Reichsbahnpersonal in den Einspruchs­und Beschwerdeausschüssen sowie in den Schiedsstellen, die in lebenswichtigen Fragen des Personals zu entscheiden hätten, einen Ausgleich dafür, daß sein Petitionsrecht nicht mehr die Bedeutung habe, wie bei dem Personal einer Reichsverwaltung. Die Hauptverwaltung interpretiert den staatsrechtlichen Inhalt des Petitionsrechts dahin, daß der Reichstag befugt ist, über Petitionen Auskunft von der Reichs­regierung einzuziehen und durch die Ueberweisung von Beti­Befugnis hätte indessen in Angelegenheiten der deutschen tionen an die Reichsregierung auf diese einzuwirken. Diese Reichsbahn und ihres Personals fachlich an Inhalt verloren; denn die Möglichkeit der Reichsregierung, dem Reichstag Aus­Reichsbahn und ihres Personals fachlich an Inhalt verloren; funft zu geben und seine Beschlüsse durchzuführen, beschränke in denen die Reichsregierung ein Aufsichts- und Auskunfts­fich jetzt der Reichsbahngesellschaft gegenüber auf die Gebiete, recht gegenüber der Reichsbahngesellschaft befißt. Daraus er gibt sich, daß das Petitionsrecht für die Bediensteten der Gesell­schaft im wesentlichen nur noch in Fragen der Arbeitszeit­regelung im Betriebsdienste und der Einhaltung des Reichs­Bedeutung hat. bahn- und Reichsbahnpersonalgesetes durch die Gesellschaft

Die Reichsbahngesellschaft erklärt, an diesem Standpunkte festhalten zu müssen. Ein Entgegenkommen gegenüber ben weitergehenden Wünschen des Reichstages sei ihr angesichts der Bestimmungen des Reichsbahngefezes nicht möglich, da es mit der Verantwortung, die dem Generaldirektor gegenüber dem Berwaltungsrat obliege, nicht vereinbar wäre und einen Berstoß gegen Sinn und Geist des Reichsbahngefehzas