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Nr. 266+43. Jahrgang

2. Beilage des Vorwärts

Etatabstimmungen im Landtag.

Hauszinsstener angenommen.

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Mittwoch, 9. Juni 1926

Ein Regierungsentwurf, der diese ganze Materie neu regeln will, liege bereits im kabinett vor.

Er beantrage, die Beratung des Antrages Frid zu vertagen, bis sie mit der Beratung des Regierungsentwurfs verbunden werden könne. Die Regierung müsse bis dahin spätestens auch die längst zugesagte Liste der Reichskanzler, Minister usw., die Pension beziehen, vor­

Abstimmung über Bestellung von Reichsrats- legen. Mit dieser Lifte werden tie Rechtsparteien eine große Ent­mitgliedern wieder gescheitert.

Im Landtag begründete gestern vor Eintritt in die Tagesschlusse des Hauptausschusses angenommen, dazu eine Reihe brdnung Abg. Steinhoff( Dnat.) einen Antrag seiner Fraktion, der Auskunft darüber verlangt, warum der verantwortliche Redakteur der deutsch nationalen Wochenschrift Preußische Landeszeitung", Major a. D. Lyons, gestern früh ver= haftet worden sei.

"

Der deutschnationale Antrag, der überdies die sofortige Haft­entlassung des Majors a. D. Lyons verlangt, wird mit der Justiz beratung verbunden.

Abg. Abel( Komm.) verlangt daß als erster Punkt ein Antrag feiner Partei beraten wird, der sich dagegen wendet, daß die Polizeibehörden in Niedersachsen mit Unterstügung des Ober­präsidenten Noste Sammlungen zur Durchführung des Boltsentscheides auf Grund einer Polizeiverordnung von 1844 verboten haben.

Da von teiner Seite des Hauses Widerspruch erhoben wird, ist ber fommunistische Antrag angenommen.( Heiterkeit.) Redner be gründet dann den kommunistischen Antrag und richtet heftige An­griffe gegen den Oberpräsidenten Noste.

Abg. Leinert( Soz.) von den Kommunisten mit Rufen wie Roste- Retter" ufm. empfangen, erklärt, Oberpräsident Roste habe fich bei seinem Vorgehen gegen die fommunistischen Geldsammlungen als Staatsbeamter an die bestehenden Geseze selbstverständ­lich halten müssen. Eine Aenderung dieser Geseze fönne man ver­langen. Daß man aber wegen der Ausführung der bestehenden Gefeße Noste in so standalöser Weise angreift, meise ich mit allem Nachdruck und großer Entrüstung zurück.( Lärm bei den Kommu­nisten.) Es ist ein Standal, den sich nur die kommunistische Fraktion im Preußischen Landtag leisten fonnte.

wiesen.

fort.

Der fommunistische Antrag wird dem Rechtsausschuß über­Das Haus fetzt die zweite Beratung des

Justiz- Haushalts

Abg. Eichhoff( D. Bp.) erklärt die Behauptung, daß der Breußische Richterverein aus Feindschaft gegen bie Demofratie zu seinem Beschluß gefommen sei, eine Doppel­mitgliedschaft nicht zuzulaffen, müsse nachdrücklich zurückgewiesen werden. Der Justizminister habe zu der Hamburger Rede des Ministerpräsidenten erklärt, daß die angestellten Unter­fuchungen feinen Anhalt zu der Vermutung des Ministerpräsidenten gegeben haben, daß die Richter abfichtlich die Deffentlichkeit ausge schloffen hätten, um sich so vor die Hintermänner der Angeschuldigten gu stellen, und ihre Bestrafung zu hindern.( Sehr richtig! rechts.) Es bleibe überhaupt dunkel, was der Ministerpräsident eigentlich habe fagen mollen.( Sehr richtig! rechts.) Der Ministerpräsident muß endlich in der Deffentlichkeit eine restlose Klarstellung vor­nehmen.

Abg. Obuch( Komm.) wendet sich hauptsächlich gegen die Be­handlung der Fememordangelegenheiten.

Die Weiterberatung wird dann durch Abstimmungen unterbrochen. Zunächst werden die restierenden Abstimmungen zur zweiten Beratung des Entwurfes über die

Bestellung von Mitgliedern des Reichsrates

burch die Provinzialverwaltungen vorgenommen. Zuerst wird namentlich abgestimmt über den gemeinsamen Antrag der Bolfs partei, der Sozialdemokraten und des Zentrums. Abgegeben werden nur 208 Karten. Das Haus ist also

beschlußunfähig.

Der Präsident beruft auf sofort eine neue Sigung ein, in der bie Borlage über die Reichsratsstimmen nicht mehr zur Erledigung steht. Das Haus nimmt die Abstimmungen zur zweiten Beratung der Hauszinssteuer

Dor.

Nach Ablehnung sämtlicher Anträge der Rechten und der Kommunisten wird das Gesetz in zweiter Lesung

nach den Ausschußbeschlüffen angenommen. Es folgen die Abstimmungen zum Haushalt des

Finanzminifteriums.

Die einzelnen Rapitel und Pofitionen werden nach dem Be­

Beamtenfragen im Ausschuß. Bierteljahrsgehalt ab 1927? Gehalt und Versorgung der Minister.

Bon der umfangreichen Tagesordnung im Ausschuß für den Reichshaushalt konnte in der Dienstagfügung des Reichshaus. baltsausschusses nur ein kleiner Teil erledigt werden.

Die demokratische Fraktion hatte am 29. Juli 1925 einen Antrag gestellt, nach dem mit Wirkung vom 1. September 1925 die vierteljährliche Gehaltszahlung für die Be­amten durchgeführt werden sollte. Genoffe Steinkopf erklärte furz und bündig, dieser Antrag sei ein neuer Beweis dafür, mie Regierungsparteien demagogische Anträge stellen, um nach außen mit ihrer Beamtenfürsorge prahlen zu können, innerlich aber sehr zufrieden seien, wenn solche Anträge durch die Oppositionsparteien, meil undurchführbar, abgelehnt werden. Dieses Spiel werde die Sozialdemokratie nicht länger mitmachen. Wird der Antrag nicht zurüdgezogen, so. merden wir dafür stimmen.

Die Regierung ging mit schwerstem Geschütz gegen den Antrag vor. In einer Zeit größter wirtschaftlicher Depression und beim Vorhandensein von 1% Millionen Erwerbsloser sei die Durchführung des Antrages unmöglich.

Seine finanzielle Auswirkung betrage für Reich, Länder und Gemeinden 900 Millionen Mark. Eine solche Anspannung der Kassenbestände sei nicht zu tragen. Selbst wenn die mehrfach besprochene Drittelung durchgeführt werde, mache der erforderliche Aufwand immer noch 460 Millionen Mark aus. Aus Anlaß der jetzigen Beratung habe Preußen von neuem Einspruch erhoben. Bayern , Sachsen , Württemberg, Baden und Hessen hätten in Schreiben, die vorgelegt werden fönnen, übereinstimmend erklärt, die Durchführung in ihren Ländern fei nur möglich, wenn das Reich die erforderlichen Beträge unver­sinslich vorschieße. Für die Reichsbahn werde die finanzielle Aus­wirtung 200 Millionen Mark ausmachen. In ihrer gegenwärtigen Situation fönne die Reichsbahn solche Belastung nicht auf sich nehmen. Die Zentrumsvertreter unterstützten die Aus: führungen der Regierung.

Abg. Dietrich- Baden( Dem.) erklärte, ihr Antrag sei zu einer Beit gestellt, als das Reich noch über große flüffige Mittel verfügte Einzige alkalische Thermen Deutschlands

gegen Zucker, Gallensteine, Magen-, Darm-, Leber-, Nieren-, Blasenleiden, Gicht und

Katarrhe

TRINK- UND BADEKUR Vielseitige Unterhaltungen, jegliche Art Sport. Badeschriften durch die Kardirektion, das Bürgermeisteramt,

de A and Farkabrornia and die Markehrsbureas

von Entschließungsanträgen. Danach soll u. a. eine Angleichung der Aufstiegsverhältnisse der preußischen Beamten an die der Reichsbeamten erfolgen. Mit allem Nachdruck soll eine Ver= einfachung und Verbilligung der staatlichen Ver= waltung durch eine durchgreifende Reform bei den Ministerien und Behörden durchgeführt werden.

Damit war die zweite Beratung des Haushalts des Finanz­ministeriums erledigt. Es schließen sich an die Abstimmungen zum Haushalt der

Seehandlung.

In namentlicher Abstimmung wird der Antrag der Deutsch­völkischen, der von den Deutschnationalen unterstützt wird und eine Anweisung an die Seehandlung fordert, den nach dem 1. April 1914 sagen, gegen die Rechte abgelehnt. Ablehnung fand auch ein zugewanderten Ostjuden jeglichen Kredit zu ver­fozialdemokratischer Antrag, die Leistungszulage für die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Staatsbank unter An­lehnung an die Reichsbank auf 25 Proz. festzusetzen. Damit war die zweite Beratung auch des Haushalts der Seehandlung erledigt. Das Haus setzte die unterbrochene

Aussprache zum Justizhaushalt

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fort. Staatssekretär Frige äußert sich zu dem deutschnationalen Antrag wegen der Berhaftung des verantwortlichen Redakteurs Lyons. Die Polizei habe nur einen Vorführungsbefehl Außenministers Dr. Stresemann erlassen wurde, bevor ausgeführt, der in dem Beleidigungsverfahren des der Vergleich zwischen den Parteien zustande fam. Irgendeine Schuld treffe also die Behörden nicht. Durch Heraufsetzung der Altersgrenze der Richter würde unabänderlich eine Stagnation in der gesamten Beförderung eintreten. Ueber die Vorwürfe gegen Landgerichtsdirettor Bombe und Landgerichtsrat Vorm baum bezieht sich der Redner auf seine Aeußerungen im Hauptausschuß. Man dürfe nicht jeden kleinen Fehler oder auch eine objektive Un­richtigkeit immer gleich auf bewußte sachliche Berstöße zurückführen. Das gleiche gelte von den Vorwürfen gegen den Oberstaatsanwalt Jäger. Jäger müffe rechtlich oder tatsächlich sich geirrt haben. Man würde ja die Vorwürfe gegen Jäger noch im Feme - Ausschuß im einzelnen prüfen.

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Abg. Grzimek( Dem.) betont, daß an der Justiz, auch wenn sie noch so gut ist, immer Kritif geübt werden müsse. Der schneidige Typ des Staatsanwaltschaftsrats Kußmann müsse unter den Richtern ausgemerzt werden. Den Fall Bombe dürfe man nicht zu leicht nehmen. Die Brüstierung des preußischen Minister­präsidenten durch den Landgerichtspräsidenten in Brieg , der sich gegen eine Breslauer Zeitung gewandt hatte, weil diese die Ausführungen des Ministerpräsidenten wiedergegeben habe, fönne auf keinen Fall geduldet werden. Für eine Beschimpfung Severings sei ein Mann zu 20 M. Geldstrafe verurteilt worden. Noch heute gehen Urteile im Namen des Königs" heraus. Redner empfiehlt modernen Geist beim Strafvollzug und Säuberung der Staatsanwaltschaft von Elementen, die nicht im Sinne der Wei­ marer Berfaffung wirken. Die Justiz müsse verreichlicht" werden. Die Altersgrenze der Richter über 65 Jahre dürfe zurzeit nicht erhöht werden. Es sei nicht Aufgabe der Rechtsprechung, Systeme zu gestalten, sondern für die Partei das Richtige zu finden. Recht­sprechung und Recht müßten volkstümlicher gestaltet werden.

Abg. Haase- Liegnig( Wirtsch. Bgg.) trägt Beamtenwünsche vor. Der geschwächte Gesundheitszustand des Juffizministers er­mögliche es diesem kaum, die Bürde des Minifteriums leicht zu fragen.

Die alten Schmurgerichte müßten mit stärkerer Heranziehung des Laienelements wieder hergestellt werden.

Die Weiterberatung wird unterbrochen. Die vom Präsidenten vorgeschlagene Vornahme der dritten Beratung der Haus zinssteuer in der morgigen Sizung scheitert am Wider­spruch der Kommunisten und Deutschnationalen.

Um 6 Uhr vertagt das Haus die Weiterberatung des Justiz­haushalts auf Mittwoch 12 Uhr.

Außerdem kleine Vorlagen.

und nur 4 Million Erwerbsloser vorhanden gewesen sei. Es sei nicht seine Schuld, daß die Beratung des Antrages sich so lange hingezögert habe. Wie die Dinge jetzt liegen, müsse er den Antrag zurückziehen. Große Teile der Beamtenschaft hätten bereits eingesehen, daß es ihnen feinen Vorteil bringe, wenn ein

feitig Beamtenfragen in den Vordergrund gestellt werden. Auch dén Beamtenintereffen werde am besten im Rahmen der Förde rung der Gesamtwirtschaft gedient. Statt des Antrages lege er folgende Entschließung vor:

Die Regierung zu ersuchen, im Reichshaushaltsplan 1927 die Mittel einzustellen, die zur Wiedereinführung der vierteljähr­lichen Beamtengehälter nach Maßgabe der Drittelung

vom 1. April 1927 ab erforderlich sind.

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Der Kommunist Torgler nahm den zurückgezogenen Antrag mit der Aenderung auf, daß er statt am 1. September 1925 am 1. Juli 1926 in Kraft treten solle. In der Abstimmung wurde der Antrag Torgler abgelehnt, die Entschließung Dietrich mit großer Mehrheit angenommen.

Bom Abg. Dr. Frid und Gen.( Bölk.) war ein Gesetzentwurf über Gehalt und Versorgung des Reichsfanzlers und der Reichsminister eingegangen. Seine Hauptbestim­mungen sind die folgenden: Reichskanzler und Reichsminister haben Anspruch auf Besoldung nach Maßgabe des Gesezes. Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung stehen ihnen nicht zu. Reichs, Staats­

täuschung erleben. Trotz des Widerspruchs von Dr. Frid murde nach dem Antrag vom Genossen Stücklen beschlossen.

Ein Antrag Morath( D. Vp.) und Genossen über die Zulassung von Sekretären zur Ergänzungsprüfung wurde auf 14 Tage zurüd­gestellt, um der Regierung die Möglichkeit zu geben, weiteres Material beizubringen.

Ein Antrag Schmidt- Stettin( Dnat.) und Genossen, der gleich­zeitig auch von den meisten anderen Fraktionen unterschrieben mar und von den geprüften Zahlmeisteranwärtern handelt, die aus Anlaß der Auflösung des alten Heeres ausscheiden mußten, wurde, als durch die Maßnahmen der Regierung erledigt, zurüdgezogen. Ein die gleiche Materie behandelnder weitergehender Antrag Dr. Frid und Genossen verfiel der Ablehnung.

Das Reichsknappschaftsgesetz.

Zweite Beratung im Reichstag.

Der Reichstag setzte gestern die zweite Beratung des Gefeß entwurfes über Abänderung des Reichsknappschafts. gefess fort.

Abg. 3mbusch( 3.) erflärt gegenüber dem Abgeordneten Leopold ( Dnat.), daß nicht das vorliegende Gesez den sozialen Frieden ge­fährde, das besorgten vielmehr die Unternehmer, indem sie die Leistungen der Versicherung herabzudrücken suchten. Eine Ver. einheitlichung der Versicherung für alle Arbeiter und Angestellten sei gewiß wünschenswert, aber dieses Ziel sei bisher nicht zu erreichen gewesen, daher müsse man der besonderen Knapp­schaftsversicherung zustimmen. Der Redner begründet eine Reihe von Anträgen des Zentrums, die sich auf die Berechnung der Renten, der Kinder- und Hinterbliebenengelder sowie auf die Wahl der Verwaltungsorgane beziehen. Lebhafte Beschwerde führt der Redner darüber,

daß die Unternehmer vielfach die ordnungsmäßige Beratung wichtiger Fragen des Bergbaus und des Bersicherungswesens in den einzelnen Bezirken zu verhindern suchen. Die Klagen über die Soziallaften seien unbegründet, denn hätten Versicherungsbeitrag erhöht werden. wir nicht die Versicherung, so müßte der Lohn mindestens um den

laftung durch diese Borlage vom Ministerium auf 22 Millionen Reichsarbeitsminister Dr. Brauns führt aus, daß die Mehrbe­Mark geschätzt werde, die Berechnung von 14 Millionen Mark, die die Pensionsversicherung, 18 Millionen die Krankenversicherung er­in der Debatte genannt worden seien, sei falsch. 4 Millionen mürde fordern.

In den vergangenen Jahren feien sehr hohe Rüdlagen gemacht worden. Im Jahre 1924 66 Millionen, im Jahre 1925 39 Mil­lionen.( hört! hört! bei den Soz.) Die Mehrleistungen für die Versicherten würden also teine größeren Lasten verursachen, als die Regierung berechnet habe.

Janscher beanstandet habe, sei nicht neu, sie bestehe ouch bei den Die Trennung zwischen Angestellten und Arbeitern, die Abgeordneter anderen Versicherungszweigen. Das Arbeitsministerium habe sich stets für die Versorgung der Familienmitglieder der Versicherten in Krankheitsfällen ausgesprochen, es sei nicht wahr, wie in der Debatte behauptet worden sei, daß die Verordnung der Regierung vom November die Familienversicherung bejeitige. Da­mals sei den Bergarbeitern eine angemessene Bersicherung ver­fprochen worden, dieses Versprechen müsse jezt eingelöst merden. Abg. Schwan( Kcmm.) münscht die Einbeziehung der Salinen jomie der Industrien der Steine und Erden, soweit sie nach bergbaulicher Methode betrieben werden. Notwendig sei der Anschluß der Hüttenbetriebe in die Knappschaftsver­ficherung.

Abg. Schneider- Berlin ( Dem.) weist die Kostenberechnung der Unternehmerverbände als unzutreffend zurück Das Unrecht, das von den Unternehmern durch die Aufhebung oder Nichteinführung der Familienhilfe begangen wurde, müsse jetzt durch deren gesetzliche Festlegung wieder gutgemacht werden.

Durch die Einführung von Lohnklassen werde sicherlich in einigen Jahren eine Ersparnis bei den Ausgaben für die Ver­ficherung eintreten.

Abg. Schirmer( B. Bp.) bezeichnet die Beschlüsse des Ausschusses als einen gefunden Ausgleich zwischen den Forderungen der Unter­nehmer und der Arbeiter. Von einer übermäßigen Belastung der Unternehmer fönne man nicht reden, den Arbeitnehmern im Berg­bau bringe die Novelle mesentliche soziale Vorteile.

Abg. Stoehr( Bölk.) stimmt der Vorlage zu, sie sei für den Bergbau auch in feiner jezigen politischen Lage tragbar.

Begen 6 1hr vertagt sich das Haus auf Mittwoch nachmittag 3 1hr mit der Tagesordnung: Einzelberatung der Novelle zum Reichstnappschaftsgeseß, deutsch schwedischer Handelsvertrag, Ber­mögensrechtliche Auseinandersetzung mit den früheren Fürsten­häusern.

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oder ſonſtige öffentliche Beamte, die zum Amt des Reichstanzlers Seifenpulver

oder eines Reichsministers berufen werden, haben bei ihrem Rüd­tritt Anspruch auf Gehalt und Versorgung nach ihrem früheren Dienstverhältnis, wie wenn die Berufung nicht erfolgt wäre. Für Reichskanzler oder Reichsminister, die Mitglieder des Reichstages oder eines Landtages sind, ruht während der Amtsdauer das Recht auf Bezug der Abgeordnetenentschädigung. Die Tendenz des An­trages wird durch die Schlußbestimmung gekennzeichnet, daß das Gefeß mit Rüdwirtung vom 9. November 1918 in Kraft treten solle.

Bom Genoffen Stüdlen wurde dem Antragsteller zugegeben, daß die Frage anders geregelt werden müffe, als fie jetzt geregelt sei. Sein Antrag würde aber eine traffe Ungerechtigkeit gegen alle diejenigen bedeuten, die unter dem parlamentarischen System als Außenseiter, sei es als Minister, Staatssekretär oder sonst, in die Verwaltung hineinfämen und aus ihrem früheren Beruf heraus­geriffen seien.

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