Nr. 266+43. Jahrgang
2. Beilage des Vorwärts
Etatabstimmungen im Landtag.
Hauszinsstener angenommen.
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Mittwoch, 9. Juni 1926
Ein Regierungsentwurf, der diese ganze Materie neu regeln will, liege bereits im kabinett vor.
Er beantrage, die Beratung des Antrages Frid zu vertagen, bis sie mit der Beratung des Regierungsentwurfs verbunden werden könne. Die Regierung müsse bis dahin spätestens auch die längst zugesagte Liste der Reichskanzler, Minister usw., die Pension beziehen, vor
Abstimmung über Bestellung von Reichsrats- legen. Mit dieser Lifte werden tie Rechtsparteien eine große Entmitgliedern wieder gescheitert.
Im Landtag begründete gestern vor Eintritt in die Tagesschlusse des Hauptausschusses angenommen, dazu eine Reihe brdnung Abg. Steinhoff( Dnat.) einen Antrag seiner Fraktion, der Auskunft darüber verlangt, warum der verantwortliche Redakteur der deutsch nationalen Wochenschrift Preußische Landeszeitung", Major a. D. Lyons, gestern früh ver= haftet worden sei.
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Der deutschnationale Antrag, der überdies die sofortige Haftentlassung des Majors a. D. Lyons verlangt, wird mit der Justiz beratung verbunden.
Abg. Abel( Komm.) verlangt daß als erster Punkt ein Antrag feiner Partei beraten wird, der sich dagegen wendet, daß die Polizeibehörden in Niedersachsen mit Unterstügung des Oberpräsidenten Noste Sammlungen zur Durchführung des Boltsentscheides auf Grund einer Polizeiverordnung von 1844 verboten haben.
Da von teiner Seite des Hauses Widerspruch erhoben wird, ist ber fommunistische Antrag angenommen.( Heiterkeit.) Redner be gründet dann den kommunistischen Antrag und richtet heftige Angriffe gegen den Oberpräsidenten Noste.
Abg. Leinert( Soz.) von den Kommunisten mit Rufen wie Roste- Retter" ufm. empfangen, erklärt, Oberpräsident Roste habe fich bei seinem Vorgehen gegen die fommunistischen Geldsammlungen als Staatsbeamter an die bestehenden Geseze selbstverständlich halten müssen. Eine Aenderung dieser Geseze fönne man verlangen. Daß man aber wegen der Ausführung der bestehenden Gefeße Noste in so standalöser Weise angreift, meise ich mit allem Nachdruck und großer Entrüstung zurück.( Lärm bei den Kommunisten.) Es ist ein Standal, den sich nur die kommunistische Fraktion im Preußischen Landtag leisten fonnte.
wiesen.
fort.
Der fommunistische Antrag wird dem Rechtsausschuß überDas Haus fetzt die zweite Beratung des
Justiz- Haushalts
Abg. Eichhoff( D. Bp.) erklärt die Behauptung, daß der Breußische Richterverein aus Feindschaft gegen bie Demofratie zu seinem Beschluß gefommen sei, eine Doppelmitgliedschaft nicht zuzulaffen, müsse nachdrücklich zurückgewiesen werden. Der Justizminister habe zu der Hamburger Rede des Ministerpräsidenten erklärt, daß die angestellten Unterfuchungen feinen Anhalt zu der Vermutung des Ministerpräsidenten gegeben haben, daß die Richter abfichtlich die Deffentlichkeit ausge schloffen hätten, um sich so vor die Hintermänner der Angeschuldigten gu stellen, und ihre Bestrafung zu hindern.( Sehr richtig! rechts.) Es bleibe überhaupt dunkel, was der Ministerpräsident eigentlich habe fagen mollen.( Sehr richtig! rechts.) Der Ministerpräsident muß endlich in der Deffentlichkeit eine restlose Klarstellung vornehmen.
Abg. Obuch( Komm.) wendet sich hauptsächlich gegen die Behandlung der Fememordangelegenheiten.
Die Weiterberatung wird dann durch Abstimmungen unterbrochen. Zunächst werden die restierenden Abstimmungen zur zweiten Beratung des Entwurfes über die
Bestellung von Mitgliedern des Reichsrates
burch die Provinzialverwaltungen vorgenommen. Zuerst wird namentlich abgestimmt über den gemeinsamen Antrag der Bolfs partei, der Sozialdemokraten und des Zentrums. Abgegeben werden nur 208 Karten. Das Haus ist also
beschlußunfähig.
Der Präsident beruft auf sofort eine neue Sigung ein, in der bie Borlage über die Reichsratsstimmen nicht mehr zur Erledigung steht. Das Haus nimmt die Abstimmungen zur zweiten Beratung der Hauszinssteuer
Dor.
Nach Ablehnung sämtlicher Anträge der Rechten und der Kommunisten wird das Gesetz in zweiter Lesung
nach den Ausschußbeschlüffen angenommen. Es folgen die Abstimmungen zum Haushalt des
Finanzminifteriums.
Die einzelnen Rapitel und Pofitionen werden nach dem Be
Beamtenfragen im Ausschuß. Bierteljahrsgehalt ab 1927? Gehalt und Versorgung der Minister.
Bon der umfangreichen Tagesordnung im Ausschuß für den Reichshaushalt konnte in der Dienstagfügung des Reichshaus. baltsausschusses nur ein kleiner Teil erledigt werden.
Die demokratische Fraktion hatte am 29. Juli 1925 einen Antrag gestellt, nach dem mit Wirkung vom 1. September 1925 die vierteljährliche Gehaltszahlung für die Beamten durchgeführt werden sollte. Genoffe Steinkopf erklärte furz und bündig, dieser Antrag sei ein neuer Beweis dafür, mie Regierungsparteien demagogische Anträge stellen, um nach außen mit ihrer Beamtenfürsorge prahlen zu können, innerlich aber sehr zufrieden seien, wenn solche Anträge durch die Oppositionsparteien, meil undurchführbar, abgelehnt werden. Dieses Spiel werde die Sozialdemokratie nicht länger mitmachen. Wird der Antrag nicht zurüdgezogen, so. merden wir dafür stimmen.
Die Regierung ging mit schwerstem Geschütz gegen den Antrag vor. In einer Zeit größter wirtschaftlicher Depression und beim Vorhandensein von 1% Millionen Erwerbsloser sei die Durchführung des Antrages unmöglich.
Seine finanzielle Auswirkung betrage für Reich, Länder und Gemeinden 900 Millionen Mark. Eine solche Anspannung der Kassenbestände sei nicht zu tragen. Selbst wenn die mehrfach besprochene Drittelung durchgeführt werde, mache der erforderliche Aufwand immer noch 460 Millionen Mark aus. Aus Anlaß der jetzigen Beratung habe Preußen von neuem Einspruch erhoben. Bayern , Sachsen , Württemberg, Baden und Hessen hätten in Schreiben, die vorgelegt werden fönnen, übereinstimmend erklärt, die Durchführung in ihren Ländern fei nur möglich, wenn das Reich die erforderlichen Beträge unversinslich vorschieße. Für die Reichsbahn werde die finanzielle Auswirtung 200 Millionen Mark ausmachen. In ihrer gegenwärtigen Situation fönne die Reichsbahn solche Belastung nicht auf sich nehmen. Die Zentrumsvertreter unterstützten die Aus: führungen der Regierung.
Abg. Dietrich- Baden( Dem.) erklärte, ihr Antrag sei zu einer Beit gestellt, als das Reich noch über große flüffige Mittel verfügte Einzige alkalische Thermen Deutschlands
gegen Zucker, Gallensteine, Magen-, Darm-, Leber-, Nieren-, Blasenleiden, Gicht und
Katarrhe
TRINK- UND BADEKUR Vielseitige Unterhaltungen, jegliche Art Sport. Badeschriften durch die Kardirektion, das Bürgermeisteramt,
de A and Farkabrornia and die Markehrsbureas
von Entschließungsanträgen. Danach soll u. a. eine Angleichung der Aufstiegsverhältnisse der preußischen Beamten an die der Reichsbeamten erfolgen. Mit allem Nachdruck soll eine Ver= einfachung und Verbilligung der staatlichen Ver= waltung durch eine durchgreifende Reform bei den Ministerien und Behörden durchgeführt werden.
Damit war die zweite Beratung des Haushalts des Finanzministeriums erledigt. Es schließen sich an die Abstimmungen zum Haushalt der
Seehandlung.
In namentlicher Abstimmung wird der Antrag der Deutschvölkischen, der von den Deutschnationalen unterstützt wird und eine Anweisung an die Seehandlung fordert, den nach dem 1. April 1914 sagen, gegen die Rechte abgelehnt. Ablehnung fand auch ein zugewanderten Ostjuden jeglichen Kredit zu verfozialdemokratischer Antrag, die Leistungszulage für die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Staatsbank unter Anlehnung an die Reichsbank auf 25 Proz. festzusetzen. Damit war die zweite Beratung auch des Haushalts der Seehandlung erledigt. Das Haus setzte die unterbrochene
Aussprache zum Justizhaushalt
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fort. Staatssekretär Frige äußert sich zu dem deutschnationalen Antrag wegen der Berhaftung des verantwortlichen Redakteurs Lyons. Die Polizei habe nur einen Vorführungsbefehl Außenministers Dr. Stresemann erlassen wurde, bevor ausgeführt, der in dem Beleidigungsverfahren des der Vergleich zwischen den Parteien zustande fam. Irgendeine Schuld treffe also die Behörden nicht. Durch Heraufsetzung der Altersgrenze der Richter würde unabänderlich eine Stagnation in der gesamten Beförderung eintreten. Ueber die Vorwürfe gegen Landgerichtsdirettor Bombe und Landgerichtsrat Vorm baum bezieht sich der Redner auf seine Aeußerungen im Hauptausschuß. Man dürfe nicht jeden kleinen Fehler oder auch eine objektive Unrichtigkeit immer gleich auf bewußte sachliche Berstöße zurückführen. Das gleiche gelte von den Vorwürfen gegen den Oberstaatsanwalt Jäger. Jäger müffe rechtlich oder tatsächlich sich geirrt haben. Man würde ja die Vorwürfe gegen Jäger noch im Feme - Ausschuß im einzelnen prüfen.
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Abg. Grzimek( Dem.) betont, daß an der Justiz, auch wenn sie noch so gut ist, immer Kritif geübt werden müsse. Der schneidige Typ des Staatsanwaltschaftsrats Kußmann müsse unter den Richtern ausgemerzt werden. Den Fall Bombe dürfe man nicht zu leicht nehmen. Die Brüstierung des preußischen Ministerpräsidenten durch den Landgerichtspräsidenten in Brieg , der sich gegen eine Breslauer Zeitung gewandt hatte, weil diese die Ausführungen des Ministerpräsidenten wiedergegeben habe, fönne auf keinen Fall geduldet werden. Für eine Beschimpfung Severings sei ein Mann zu 20 M. Geldstrafe verurteilt worden. Noch heute gehen Urteile im Namen des Königs" heraus. Redner empfiehlt modernen Geist beim Strafvollzug und Säuberung der Staatsanwaltschaft von Elementen, die nicht im Sinne der Wei marer Berfaffung wirken. Die Justiz müsse„ verreichlicht" werden. Die Altersgrenze der Richter über 65 Jahre dürfe zurzeit nicht erhöht werden. Es sei nicht Aufgabe der Rechtsprechung, Systeme zu gestalten, sondern für die Partei das Richtige zu finden. Rechtsprechung und Recht müßten volkstümlicher gestaltet werden.
Abg. Haase- Liegnig( Wirtsch. Bgg.) trägt Beamtenwünsche vor. Der geschwächte Gesundheitszustand des Juffizministers ermögliche es diesem kaum, die Bürde des Minifteriums leicht zu fragen.
Die alten Schmurgerichte müßten mit stärkerer Heranziehung des Laienelements wieder hergestellt werden.
Die Weiterberatung wird unterbrochen. Die vom Präsidenten vorgeschlagene Vornahme der dritten Beratung der Haus zinssteuer in der morgigen Sizung scheitert am Widerspruch der Kommunisten und Deutschnationalen.
Um 6 Uhr vertagt das Haus die Weiterberatung des Justizhaushalts auf Mittwoch 12 Uhr.
Außerdem kleine Vorlagen.
und nur 4 Million Erwerbsloser vorhanden gewesen sei. Es sei nicht seine Schuld, daß die Beratung des Antrages sich so lange hingezögert habe. Wie die Dinge jetzt liegen, müsse er den Antrag zurückziehen. Große Teile der Beamtenschaft hätten bereits eingesehen, daß es ihnen feinen Vorteil bringe, wenn ein
feitig Beamtenfragen in den Vordergrund gestellt werden. Auch dén Beamtenintereffen werde am besten im Rahmen der Förde rung der Gesamtwirtschaft gedient. Statt des Antrages lege er folgende Entschließung vor:
Die Regierung zu ersuchen, im Reichshaushaltsplan 1927 die Mittel einzustellen, die zur Wiedereinführung der vierteljährlichen Beamtengehälter nach Maßgabe der Drittelung
vom 1. April 1927 ab erforderlich sind.
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Der Kommunist Torgler nahm den zurückgezogenen Antrag mit der Aenderung auf, daß er statt am 1. September 1925 am 1. Juli 1926 in Kraft treten solle. In der Abstimmung wurde der Antrag Torgler abgelehnt, die Entschließung Dietrich mit großer Mehrheit angenommen.
Bom Abg. Dr. Frid und Gen.( Bölk.) war ein Gesetzentwurf über Gehalt und Versorgung des Reichsfanzlers und der Reichsminister eingegangen. Seine Hauptbestimmungen sind die folgenden: Reichskanzler und Reichsminister haben Anspruch auf Besoldung nach Maßgabe des Gesezes. Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung stehen ihnen nicht zu. Reichs, Staats
täuschung erleben. Trotz des Widerspruchs von Dr. Frid murde nach dem Antrag vom Genossen Stücklen beschlossen.
Ein Antrag Morath( D. Vp.) und Genossen über die Zulassung von Sekretären zur Ergänzungsprüfung wurde auf 14 Tage zurüdgestellt, um der Regierung die Möglichkeit zu geben, weiteres Material beizubringen.
Ein Antrag Schmidt- Stettin( Dnat.) und Genossen, der gleichzeitig auch von den meisten anderen Fraktionen unterschrieben mar und von den geprüften Zahlmeisteranwärtern handelt, die aus Anlaß der Auflösung des alten Heeres ausscheiden mußten, wurde, als durch die Maßnahmen der Regierung erledigt, zurüdgezogen. Ein die gleiche Materie behandelnder weitergehender Antrag Dr. Frid und Genossen verfiel der Ablehnung.
Das Reichsknappschaftsgesetz.
Zweite Beratung im Reichstag.
Der Reichstag setzte gestern die zweite Beratung des Gefeß entwurfes über Abänderung des Reichsknappschafts. gefess fort.
Abg. 3mbusch( 3.) erflärt gegenüber dem Abgeordneten Leopold ( Dnat.), daß nicht das vorliegende Gesez den sozialen Frieden gefährde, das besorgten vielmehr die Unternehmer, indem sie die Leistungen der Versicherung herabzudrücken suchten. Eine Ver. einheitlichung der Versicherung für alle Arbeiter und Angestellten sei gewiß wünschenswert, aber dieses Ziel sei bisher nicht zu erreichen gewesen, daher müsse man der besonderen Knappschaftsversicherung zustimmen. Der Redner begründet eine Reihe von Anträgen des Zentrums, die sich auf die Berechnung der Renten, der Kinder- und Hinterbliebenengelder sowie auf die Wahl der Verwaltungsorgane beziehen. Lebhafte Beschwerde führt der Redner darüber,
daß die Unternehmer vielfach die ordnungsmäßige Beratung wichtiger Fragen des Bergbaus und des Bersicherungswesens in den einzelnen Bezirken zu verhindern suchen. Die Klagen über die Soziallaften seien unbegründet, denn hätten Versicherungsbeitrag erhöht werden. wir nicht die Versicherung, so müßte der Lohn mindestens um den
laftung durch diese Borlage vom Ministerium auf 22 Millionen Reichsarbeitsminister Dr. Brauns führt aus, daß die MehrbeMark geschätzt werde, die Berechnung von 14 Millionen Mark, die die Pensionsversicherung, 18 Millionen die Krankenversicherung erin der Debatte genannt worden seien, sei falsch. 4 Millionen mürde fordern.
In den vergangenen Jahren feien sehr hohe Rüdlagen gemacht worden. Im Jahre 1924 66 Millionen, im Jahre 1925 39 Millionen.( hört! hört! bei den Soz.) Die Mehrleistungen für die Versicherten würden also teine größeren Lasten verursachen, als die Regierung berechnet habe.
Janscher beanstandet habe, sei nicht neu, sie bestehe ouch bei den Die Trennung zwischen Angestellten und Arbeitern, die Abgeordneter anderen Versicherungszweigen. Das Arbeitsministerium habe sich stets für die Versorgung der Familienmitglieder der Versicherten in Krankheitsfällen ausgesprochen, es sei nicht wahr, wie in der Debatte behauptet worden sei, daß die Verordnung der Regierung vom November die Familienversicherung bejeitige. Damals sei den Bergarbeitern eine angemessene Bersicherung verfprochen worden, dieses Versprechen müsse jezt eingelöst merden. Abg. Schwan( Kcmm.) münscht die Einbeziehung der Salinen jomie der Industrien der Steine und Erden, soweit sie nach bergbaulicher Methode betrieben werden. Notwendig sei der Anschluß der Hüttenbetriebe in die Knappschaftsverficherung.
Abg. Schneider- Berlin ( Dem.) weist die Kostenberechnung der Unternehmerverbände als unzutreffend zurück Das Unrecht, das von den Unternehmern durch die Aufhebung oder Nichteinführung der Familienhilfe begangen wurde, müsse jetzt durch deren gesetzliche Festlegung wieder gutgemacht werden.
Durch die Einführung von Lohnklassen werde sicherlich in einigen Jahren eine Ersparnis bei den Ausgaben für die Verficherung eintreten.
Abg. Schirmer( B. Bp.) bezeichnet die Beschlüsse des Ausschusses als einen gefunden Ausgleich zwischen den Forderungen der Unternehmer und der Arbeiter. Von einer übermäßigen Belastung der Unternehmer fönne man nicht reden, den Arbeitnehmern im Bergbau bringe die Novelle mesentliche soziale Vorteile.
Abg. Stoehr( Bölk.) stimmt der Vorlage zu, sie sei für den Bergbau auch in feiner jezigen politischen Lage tragbar.
Begen 6 1hr vertagt sich das Haus auf Mittwoch nachmittag 3 1hr mit der Tagesordnung: Einzelberatung der Novelle zum Reichstnappschaftsgeseß, deutsch schwedischer Handelsvertrag, Bermögensrechtliche Auseinandersetzung mit den früheren Fürstenhäusern.
Straßenschmutz
aller Art ver
schwindet bei der Wäsche spur los und ohne Rei ben, wenn Sie
Dr. Thompson's
oder ſonſtige öffentliche Beamte, die zum Amt des Reichstanzlers Seifenpulver
oder eines Reichsministers berufen werden, haben bei ihrem Rüdtritt Anspruch auf Gehalt und Versorgung nach ihrem früheren Dienstverhältnis, wie wenn die Berufung nicht erfolgt wäre. Für Reichskanzler oder Reichsminister, die Mitglieder des Reichstages oder eines Landtages sind, ruht während der Amtsdauer das Recht auf Bezug der Abgeordnetenentschädigung. Die Tendenz des Antrages wird durch die Schlußbestimmung gekennzeichnet, daß das Gefeß mit Rüdwirtung vom 9. November 1918 in Kraft treten solle.
Bom Genoffen Stüdlen wurde dem Antragsteller zugegeben, daß die Frage anders geregelt werden müffe, als fie jetzt geregelt sei. Sein Antrag würde aber eine traffe Ungerechtigkeit gegen alle diejenigen bedeuten, die unter dem parlamentarischen System als Außenseiter, sei es als Minister, Staatssekretär oder sonst, in die Verwaltung hineinfämen und aus ihrem früheren Beruf herausgeriffen seien.
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