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Abstimmungen zum Knappschaftsgeset

Die Einzelberatung im Reichstag.

Der Reichstag   nahm gestern zunächst Artitel 1 und 2 der Novelle zum Reichstnappschaftsgefeß an.

Zu Artikel 4 beantragte Abg. Haedenkamp( Dnatl.), daß die Beziehungen zu den Aerzten durch schriftliche Rollektiv­perträge, die zwischen Bezirksknappschaftsvereinen oder den be­sonderen Krankenkassen und den örtlichen fassenärztlichen Organisa­tionen abzuschließen sind, geregelt werden.

Abg. Aufhäuser( Soz.)

meift dem Borrebner gegenüber darauf hin, daß die freie Arztwahl sich bei den Krankenkassen durchaus nicht so bewährt habe, daß sich ihre Einführung bei den Knappschaftstassen empfehle. Meine Frat­tion beantragt, um eine Schädigung insbesondere der kaufmännischen Angestellten abzuwehren, folgendes:

Nach der Reichsversicherungsordnung richtet sich, ob und für welche Arbeitnehmer die Beschäftigung in einem fnappschaftlichen Betriebe die Versicherungspflicht oder die Versicherungsberechtigung beim Reichsknappschaftsverein begründet. Jedoch ist für Angestellte die Jahresverdienstgrenze gleich derjenigen in der Ben­fionsversicherung für Angestellte. Angestellte, deren Jahresgesamt einfommen die Pflichtversicherungsgrenze überschreitet, können die Bersicherung nach einer Beschäftigungsdauer von 12 Monaten inner halb eines tnappschaftlichen Versicherungsbetriebes freiwillig fortseßen oder ihr beitreten. Unständige Arbeitnehmer werden nicht versichert.

Der Redner wendet sich dann gegen den Versuch, die Versiche rungsgrenze für Angestellte auf 2700 M. festzusetzen. Auch den Angestellten mit einem Einfommen bis zu 6000 m. muß die Möglichkeit der Versicherung gegeben werden, denn aus eigenen Mitteln fönnen sie sich nicht gegen alle Wechselfälle des Lebens schüßen. Den Angestellten ist nur zu helfen, wenn sie ge= geinsam mit den Arbeitern fich gegen jede Ausspielung gegenüber den Arbeitern wenden.( Lebhafter Beifall bei den Sozial­

demokraten.)

Abg. Moldenhauer( D. Bp.) lehnt den Antrag Haedenkamp ab. Nach weiteren Bemerkungen des Abg. Gerig( 3.) und des Reichsarbeitsministers Dr. Brauns, der einige unrichtige Bemer kungen des Abg. Leopold( Dnatl.) vom Tage vorher zurüd­

weist, werden die

Artikel 2 bis 4 nach den Beschlüffen des Ausschusses mit einigen Aenderungen angenommen. Der fozialdemokratische Antrag wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten abgelehnt.

Bei Kapitel 5, der die Pensionsversicherung betrifft, bespricht

Abg. Lambach( Dnatl.) die Lage der kaufmännischen Angestell ten im Bergbau. Er begrüßt die Trennung in Angestellten- und Arbeiterabteilungen. Jado

Abg. Beder- Herborn( Soz.) bezeichnet den vorliegenden Abschnitt als das Kernstück der ganzen Knappschaftsversicherung. Die Unternehmer haben die Familien­versicherung nur deswegen nicht gewähren wollen, weil sie glaubten, dadurch auch die Pensionsversicherung abbauen zu können. Die Ausschußbeschlüsse befriedigen uns vor allem des­halb nicht, weil ein wichtiger Sag des alten Gesetzes nicht wieder aufgenommen worden ist, nämlich die Be­griffsbestimmung der bergmännischen Arbeiten. Wenn diese nicht in das neue Gesez hineinkommt, dann entsteht die Gefahr, daß die bisherige Rechtsprechung nicht mehr beibehalten werden fann. In der ersten Lesung war es uns gelungen, die Beschränkung der Pilterspension zu beseitigen, aber in der zweiten Lesung hat man die Gleichstellung aller im Bergbau beschäftigten Arbeiter herausgebracht und fie in zwei Klaffen eingeteilt. Einer großen Anzahl von Uebertagearbeitern wird die Erlangung der Alters­pension außerordentlich schwer gemacht. Die Deutsch natio. nalen haben jezt einen Antrag eingebracht, der auch den Erz­

Nachruf.

In der Nacht vom 7. zum 8. Juni 1926 ist das Mitglied des Bezirksamtskollegiums des Verwaltungs­bezirks Lichtenberg  

Herr Stadtbaurat

Dr. Ing. Rudolf Gleye  

im 46. Lebensjahre verstorben.

Der Verschiedene ist 16 Jahre lang im Dienste der ehemaligen Stadtgemeinde Berlin- Lichtenberg   und später, nach der Bildung der Stadtgemeinde Berlin  , beim Bezirksamt Lichtenberg   als Stadtbaurat und Bezirksamtsmitglied tätig gewesen. In dem Verstorbenen betrauern wir einen allseitig geschätzten Mitarbeiter, der nicht nur seine überaus reichen Fachkenntnisse, sondern auch seine ganze Arbeitskraft restlos dem Ausbau und dem Wohle des Verwaltungsbezirks Lichtenberg   gewidmet hat. Seiner schöpferischen Tätigkeit verdanken sowohl die ehemalige Stadt­gemeinde Berlin- Lichtenberg als auch der jetzige Ver­waltungsbezirk Lichtenberg   eine Reihe größerer Bauten, deren Ausführung allgemeine Anerkennung gefunden hat und die dazu bestimmt sind, die Erinnerung an seine Person im Kreise der Bevölkerung dauernd wachzuhalten.

Wir werden dem Entschlafenen über das Grab hinaus ein ehrendes Andenken bewahren.

Namens der Bezirkskörperschaften: Dr. Siggel,

Bürgermeister.

Tempel,

Bezirksverordneten­vorsteher.

Am 2. Juni nachmittags 1,2 Uhr ent­schlief nach kurzem schweren Leiden an den Folgen der Schußverletzung, die er sich in Verzweiflung über das von ihm als Unrecht empfundene Urteil zufügte, unser guter Sohn, mein lieber Bruder, Mann und Schwiegersohn, der Detektiv

Erwin Lange

im nichtvollendeten 26. Lebensjahr. Erwin wurde ein Opfer seines Berufes. In tiefer Trauer zugleich im Namen der Hinterbliebenen Otto Lange Berlin  $ 42, Oranienstraße 145. Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 12. Juni, nachmittags 5 Uhr von der Kapelle des St. Jakobifriedhofes, Neu­kölln, Hermannstraße 99-105, aus statt.

bergbau in die Altersversicherung einbeziehen will, das ist offen bar aber nur deshalb geschehen, weil der eine der Antragsteller in einem Erzbergbaubezirk gewählt worden ist.

Der Redner begründete einen sozialdemokratischen Antrag, der den Steigerungsbetrag für die ersten 5 Jahre auf 1,3 Proz., für die übrige Beitragszeit auf 0,5 Proz. festsetzt. Nach Ausführungen der Abgg. Schwan( Komm.) und Molden­hauer( D. Bp.) erflärt me

Bisini Abg. Aufhäuser( S03.):

Wir haben uns mit der Aufhebung der Doppelversicherung der Angestellten einverstanden erklärt, weil wir es für unerträglich halten, daß sie mit einer doppelten Beitragsleistung be­laftet werden. Das hätte aber zur Folge haben müssssen, daß eine einheitliche Steigerung der Leistungsfäße gewährt werde. Das iſt nicht geschehen. Die verschiedenen Brozentjäge in der Berechnung der Invalidenpension wirken sich für die An­gestellten im Bergbau außerordentlich schädlich aus. Es ift behauptet worden, daß die Knappschaftsversicherung den Ange­stellten mehr gewähre, als die Invalidenversicherung. Das Gegenteil ist richtig. So wird in den ersten 5 Jahren, also bei einer besonders früh eintretenden Invalidität nur der Mindeſtsteigerungsfah_ge­währt, trotzdem gerade in diesem Jahre die Beiträge höher find. Durch die Beschlüsse des Ausschusses sollen die ältesten Angestellten dafür bestraft werden, daß sie die längste Dienstzeit hinter sich haben. Auch hier besteht ein Widerspruch zwischen der gesteigerten Beitragszahlung und der Leistung der Knappschaftsversicherung, die man sonst bei feiner Versicherung fennt. Tatsächlich leistet die An­gestelltenversicherung heute mehr als die Knappschaftsversicherung für die Angestellten im Bergbau. In einer Eingabe des Ver: bandes der faufmännischen Grubenbeamten wird besonders eindringlich auf das Unrecht hingewiesen, das an diesen Angestellten begangen werden soll. Wir müssen uns mit dieser Frage noch eingehend befassen, bevor das Gesetz zur Verabschiedung tommt. Aus diesem Grunde hat die fozialdemokratische Fraftion einen entsprechenden Antrag gestellt. Wir verlangen darin eine einheitliche Festlegung der Steigerungssäge der Invaliden­pension auch für die Angestellten.

Bon entscheidender Bedeutung ist für uns die Festlegung der Altersgrenze bei der Pensionsversicherung.

In der ersten Lesung ist beschloffen worden, die Angestellten mit den Arbeitern gleichzustellen und das 50. Lebensjahr als Grenze auch für die Angestellten zu bezeichnen. In der zweiten Lesung wurde diese Bestimmung wesentlich verschlechtert. Es wurde eine 30jährige Dienstzeit als Mindestgrenze eingeführt. Die aufmännischen Angestellten wurden dabei völlig aus­geschaltet, von jeder obligatorischen Regelung ausgeschlossen.

Herrn Abgeordneten Lambach würde ich empfehlen, seine heutige Rede im Ruhrgebiet   vor den kaufmännischen Angestellten zu wieder­

Rüftet und agitiert für die

2016

Kundgebung im Lustgarten

Montag, den 14. Juni, abends 7 Uhr Für den Sieg des Volksentscheids! Für den Sieg von Recht und Moral! Gegen die Habgier der Fürsten  !

Gegen den Milliardenraub am deutschen   Volke! Gegen die Reaktion!

Deutscher Metallarbeiter-Verband

Verwaltungsstelle Berlin. Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Rollege, der Resselschmied

Franz Fröhlich  

am 5. Juni 1926 gestorben ist.

Die Beerdigung findet am Freitag, den 11. Juni, nachm. 4 Uhr, von der Leichenhalle des Heilandsfriedhofes, Plögensee, aus statt.

Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Kollege, der Metallschleifer

Erhardi ordung

am

am 7. Juni 1926 gestorben ist. Die Einäscherung findet Sonnabend, den 12. Juni, nachm. 3 Uhr, im Krematorium Baumschulen weg, Riefholzstraße, statt.

Ehre ihrem Andenken! Rege Beteiligung erwartet Die Ortsverwaltung.

Deutscher Metallarbeiter- Verband Achtung! Schmiede Achtung!

Die für heute, Donnerstag, den 10. Juni vorgesehene Aommissionsfigung findet nicht statt.

Achtung! Berwaltungsmitglieder!

Freitag, den 11. Juni, abends 7 Uhr:

Sikung

der mittleren Verwaltung. Die Ortsverwaltung.

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Am 8. Juni verstarb nach langem, schwerem Leiden mein lieber Mann, unser treusorgender Bater, der Schrifffetzer

Georg Neumann  

im Alter von 46 Jahren. Dies zeigen tiefbetrübt an Ottilic Neumann nebst Kindern

Berlin- Tempelhof  Einäscherung: Sonnabend, den 12 Juni, abends 61 Uhr, im Krematorium Baumschulenweg.

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holen, er würde dann dort wohl einiges zu hören bekommen. Wir verlangen, daß für die technischen und.kaufmännischen Angestellten Vorschriften geschaffen werden, die ihnen dieselben Bezüge sichern wie den anderen Versicherten. Diese Frage ist für uns von entscheidender Bedeutung. Wir werden danach unsere Stellungnahme einrichten.( Lebhafter Beifall bei den Goz.) Abg. Brey( S03.)

begründet einen sozialdemokratischen Antrag der Invaliden. perficherung, der die Rechte für die nicht ständig im Bergbau beschäftigten Arbeiter sichern will.

Nach weiteren Bemerkungen des Abg. Mumm wird die Aus­sprache übe dieses Kapitel geschlossen.

Die Abstimmung über den sozialdemokratischen An trag: Soweit Versicherte feine oder weniger als einhundert­achtzig Monate wesentliche bergmännische Arbeiten nachweisen fönnen, erhöht sich die Altersgrenze auf das sechzigste Le­bensjahr; jedoch können die Sondervorschriften diese Alters­grenze bis auf das fünfundfünfzigste Lebensjahr herabsehen," ist namentlich. Der Antrag wird mit 144 gegen 225 Stimmen a b gelehnt.

Der Abg. Mumm( Dnatl.) hat einen Antrag geftellt, auch den Erzbergbau der Pensionsversicherung zu unterstellen. Um festzuhalten, wie die Deutschnationalen sich zu diesem Antrag stellen, wird auf sozialdemokratischen Antrag namentliche Abstimmung be­schlossen. Der Antrag wird mit 216 gegen 154 Stimmen abgelehnt, auch die Deutschnationalen haben mit Ausnahme des Abg. Mumm, der in einem Erz bergbaubezirt gewählt ist, dagegen gestimmt.

Der Antrag Mumm ist also als ein Wahlmanöver enfiarof how worden.

Ein sozialdemokratischer Antrag, der das Ruhegeld der Angestellten bei Berufsunfähigkeit   betrifft, wird mit 141 gegen 232 Stimmen abgelehnt.

Angenommen wird der sozialdemokratische Antrag auf Anrech­nung der Leistungen der Invalidenversicherung auf die Steigerungs­fäße für die Wanderarbeiter.

Die Abstimmung über das gesamte Rapitel 5 ist zuerst zweifel­haft. Die Auszählung ergibt die Annahme mit 189 gegen 142 Stim­men. Dagegen stimmen Sozialdemokraten und Kommunisten.

Die Artitel 6-8, die die Bestimmungen über die Leistungen an Hinterbliebene der Versicherten enthalten, werden nach furzen Bemerkungen des Abg. Janschef( Soz.) und eines Regierungs vertreters angenommen.

Artikel 9 mit den Bestimmungen über die Verwaltung wird nach den Ausschußbeschlüssen verabschiedet.

Artitel 10 enthält die Vorschriften über die Zusammen setzung der Verwaltung der Reichstnappschaft.

Abg. Husemann( Soz.)

erklärt, daß die Sozialdemokratie grundsäßlich dafür eintrete, daß Zweidrittel der Vertreter aus den Reihen der Versicherten und ein Drittel aus den Reihen der Unternehmer gewählt werden. Nachdem aber ein entsprechender Antrag im Ausschuß abgelehnt worden sei, werde die sozialdemokratische Fraktion dem Ausschußbeschluß 8 u stimmen, wonach die Berwaltungsorgane zu zwei Fünftel aus Bertretern der Arbeitgeber und zu drei Fünftel aus Vertretern der Versicherten bestehen sollen. Die Sozialdemokatie wolle nicht, wie die Unternehmer es behaupten, die Knappschaftsversicherung zu einer Kampfeseinrichtung der Arbeiter ausgestalten, diese solle viel mehr zum Besten der Arbeiter dienen. Bei der Parität in der Zusammenseßung der Verwaltung hätten die Unternehmer stets die Oberhand. Der Redner begründet weiter einen Antrag, mos nach die Angestellten entsprechend der Zahl der versicherten Ange ftellten zu der Zahl der versicherten Arbeiter zu berücksichtigen find und die Zahl der Angestelltenvertreter im Vorstand mindestens zwei, in der Hauptversammlung mindestens fünf betragen soll. Bei der Wahl der Knappschaftsältesten müsse das Verhältnissystem ange­wendet werden.

Um 7% Uhr abends vertagt sich das Haus auf Donnerstag mittag 12 Uhr mit der Tagesordnung: Gesegentwurf über die vermögensrechtliche Auseinandersegung mit den früheren Fürstenhäusern, deutsch  - schwedischer Han delsvertrag, Forts.   der Beratung der Novelle zum Knappschaftsgesetz.

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