Mr. 302 43. Jaheg. Ausgabe A nr. 156
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Mittwoch, den 30. Juni 1926
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Die Fürstenvorlage in zweiter Lesung.
Im Reichstag hat gestern die zweite Lesung der Fürsten -| Antrags hätte die Folge, daß die viel höheren Zollsätze, die| rung, den jezigen Reichspräsidenten haben wir Sozialdemokrater vorlage begonnen. Heute soll sie vollendet werden, und am Freitag gedenkt man, die dritte Lesung vorzunehmen. Die sozialdemokratische Fraktion wird vor der dritten Lesung ihre endgültigen Beschlüsse fassen. Bei der zweiten Lesung verfährt fie so, daß sie jeden einzelnen Paragraphen besonders wertet, also einige ablehnt, andere annimmt, bei den dritten sich der Stimme enthält. Die Folge dieser Taktik ist zunächst, daß durch die Ablehnung des§ 2, die durch die Sozialdemokraten, die Deutschnationalen und die Kommunisten erfolgte, eine breite Lücke in der Vorlage entstanden ist. Das ganze Gesetz erscheint dadurch jetzt schon auf das schwerste bedroht.
3u§ 1 hatten die Deutschnationalen durch Dr. Barth erklären lassen, daß der Gesetzentwurf gegen die Verfassung und gegen die Grundsäge des Rechtsstaats" verstoße. Von rechts her wird also jetzt gegen die mehr als zahme, nach Auffassung der sozialdemokratischen Fraktion ungenügende Borlage der Regierung derselbe Borwurf erhoben, den die Regierung gegen den Volksentscheid erhoben hatte.
Die Erklärung der Deutschnationalen gab dem Reichsinnenminister Dr. Külz Gelegenheit, für die Regierung zu erklären, daß diese aus einer etwaigen Ablehnung des Gesezentwurfs Konsequenzen ziehen werde. Welcher Art diese Konsequenzen sein würden, verriet Dr. Külz nicht. Bei den Regierungsparteien oder wenigstens beim linken Zentrumsflügel und bei den Demofraten wünscht man sich die Konsequenzen offenbar so, daß gegen rechts aufgelöst wird. Das hätte aber zur Boraussetzung, daß die Sozialdemokraten in dritter Lesung für den Entwurf stimmten, aber die Deutschnationalen ihn zum Scheitern brächten, indem sie das Zustandekommen einer Zweidrittelmehrheit verhinderten. Dieser Fall ist jedoch wenig wahrscheinlich. Wenn nun in der dritten Lesung nur die Regierungsparteien für die Vorlage stimmen, diefe also feine Mehrheit erhält von einer ZweiDrittelmehrheit gar nicht zu reden was dann? Die Regierung fann doch nicht daran denken, daß die hinter ihr stehenden Parteien bei Neuwahlen die Zweidrittelmehrheit erfämpfen fönnten; das wäre die reine Utopie. Sie kann auch nicht der Sozialdemokratie mit der Auflösung ,, drohen", denn man fann einem nicht mit etwas drohen, was er sich selber
nur wünscht!
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Ebenso umstritten wie die Auflösung selbst ist die Frage des Auflösungs termins. Angeblich wird beabsichtigt, den Reichstag nicht jetzt, sondern erst nach den großen Sommerferien im Herbst aufzulösen.
Die Konsequenzen können aber auch noch aus etwas anDerem bestehen als der Auflösung: das ist der Rüdtritt der Regierung. Wird das Gesetz in der dritten Lesung von der Mehrheit des Hauses abgelehnt, dann bestehen für einen Rücktritt der Regierung starte tonftitutionelle Gründe, obwohl die Verfassung nicht geradewegs sagt, daß eine Regierung zurücktreten muß, wenn sie mit einem Gesetzesvorschlag im Reichstag unterliegt.
Würde die Regierung am Freitag zurücktreten, weil es ihr nicht gelungen ist, die Fürstenvorlage durchzubringen, so wäre nicht leicht zu erkennen, woher in der gegenwärtigen verwickelten Situation eine neue parlamentarische Regierung genommen werden könnte. Die Wiederernennung des alten Kabinetts wäre dann das Wahrscheinlichste, und die von Herrn Dr. Külz ausgedachte Konsequenz bliebe eine leere Gefte.
So groß die Unflarheit über die parlamentarischen und verfassungsmäßigen Konsequenzen einer Ablehnung sind, so groß ist auch die Unklarheit über die jachlichen Konsequenzen. Die einen glauben, daß mit dem Scheitern dieser Vorlage überhaupt jede Regelung der strittigen Fragen scheitern würde, so daß also dann die Fürsten ohne Abstrich alles betämen, was sie für sich beanspruchten, die anderen find davon überzeugt, daß es nachher gelingen werde, eine bessere Regelung herbeizuführen, für die dann, konkret gesehen, auch wieder eine Zweidrittelmehrheit im Reichstag oder 20 Millionen im Bolke aufgebracht werden müßten. Soll aber für eine Regelung nach dem 1. Juli der Weg offent bleiben, dann muß das Sperrgese ß, das an diesem Tage abläuft, verlängert werden.
Eine andere sehr wichtige Aufgabe, die der Reichstag noch vor den Ferien zu lösen hat, ist die Regelung der 301 I frage. Die sozialdemokratische Fraktion hat bekanntlich beantragt, die Geltungsdauer der vorläufig bis zum 1. Juli geltenden relativ niedrigen Lebensmittelzölle zunächst bis zum 1. Dezember d. J. zu verlängern. Die Annahme dieses
ab 1. Juli gelten sollen und die in dem deutsch - schwedischen Handelsvertrag schon einkalkuliert sind, nicht in Kraft träten. Auch hier handelt es sich um eine Streitfrage ersten Ranges, die man nicht übersehen darf, wenn man die innerpolitische Gesamt situation, wie sie sich in diesen überaus fritischen Tagen darstellt, in Betracht ziehen will. Die sozialdemokratische Fraktion aber fann in voller Freiheit diejenigen Entschlüsse fassen, die sie im Interesse der breiten, von ihr vertretenen Volksmaffen für notwendig hält. Vor Drohungen, von welcher Seite sie auch kommen mögen, braucht sie nicht zurückzuschrecken. Konsequenzen hat fie nicht zu fürchten.
Der Reichstag nahm gestern zunächst den Entwurf eines Gesetzes über das Uebereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Republik Desterreich über die Durchführung der Sozialversicherung im zwischenstaatlichen Verkehr in allen drei Lesungen an. Es folgt die zweite Beratung des Gesezentwurfs über die vermögensrechtliche Auseinandersehung zwischen den deutschen Ländern und den vormals regierenden Fürstenhäusern. Ueber die Ausschuß verhandlungen berichtet Abg. Dr. Pfleger( Bayer. Bp.). Der Ausschuß beautragt, dem Gesezentwurf mit den schon bekannten, Berände rungen die verfaffungsmäßige Zustimmung zu geben.
Bräfident Cöbe schlägt vor, bei der zweiten Lesung von einer Aussprache abzusehen und für die in Gruppen zufammengefaßten Paragraphen eine Redezeit von je 15 Minuten festzusetzen. vorher mit den Fraktionen hätte verständigen sollen. Abg. Graefe( Bölt.) meint, daß man sich wegen dieser Regelung
Abg. Neubauer( Komm.) beantragt, die Redezeit auf je eine halbe Stunde festzusetzen.
Präsident Löbe macht darauf aufmerksam, daß schon bei 15 Minuten Redezeit für jede Gruppe zwei Stunden, also insgesamt 18 Stun den für das ganze Gesetz herauskommen würden.
Gegen die Stimme des Abg. Graefe( Bölf.) wird beschlossen, Der Antrag, eine halbe Stunde Redezeit für jede Baragraphen von einer allgemeinen Aussprache in der zweiten Lesung abzusehen. gruppe zu gewähren, wird gegen die Stimmen der Kommunisten abgelehnt. Es bleibt bei dem Vorschlag des Präsiden= te n.
3u§ 1 behauptet Abg. Dr. Barth( Dnat.), daß der Gesetzentwurf gegen die Verfassung und gegen die Grundsäße des Rechtsabgelehnt und die Zustimmung der Sozialdemokraten gesucht. Das staates verstoße. Man habe die Mitarbeit der Deutschnationalen Fürsten, die doch auch Staatsbürger jeien, sollen unter ein AusnahmeGesetz sei unter dem Druck der Straße zustande gekommen, die recht gestellt werden. Das eigentliche Ziel der Befürworter des Gesetzes sei, das Privateigentum zu beseitigen.( Lärm bei den Komm. Abg. Höllein wird zur Ordnung gerufen.)
Abg. Rosenfeld( Soz.):
Der Abg. Barth hat behauptet, daß mit diesem Gesetz über Verträge und Urteile hinweggegangen werden solle. Wir sind allerdings der Meinung, daß diese Berträge und Urteile aus vergangenen Zeiten aufgehoben werden müßten, um das Unrecht gegenRecht zu machen. Hier handelt es sich nicht darum, daß das fälschüber dem Volke, das damit begangen worden ist, wieder zum lich als Fürstenvermögen bezeichnete Bermögen nun auch wieder als Eigentum des deutschen Volkes bezeichnet wird. Wenn dabei das Wort Enteignung gefallen ist, so liegt das doch nur daran, daß es juristisch garnicht anders geht, als durch die Formulierung als Enteignung, das Fürstenvermögen, das gar nicht ein solches ist, als Volksvermögen zu deklarieren. Es handelt sich darum, das Volkseigentum, das dem Volke von den Fürsten ge= raubt worden ist, wieder an das Volk zurückzugeben. Die ehemaligen Fürsten sollen auch nicht minderen Rechts erklärt, sondern sie sollen den Bürgern gleichgestellt werden. Der deutschnationale Redner hatte den Mut, davon zu reden, daß die Fürsten bei der Auswertung benachteiligt werden sollen. Im Ausichuß ist aber festgestellt worden daß die Gerichte bei der Aufwertung der fürstlichen Forderung bis zu 1450 Prozent gegangen sind.( Lebhaftes hört, hört.) Das scheint den Deutschnationalen noch immer nicht genug zu sein, trotz der unerhörten Bevorzugung der Fürsten gegenüber jenen Bürgern des Staates, die bei der Inflation solche ungeheuerliche Berluste er
litten haben.
Der§ 1 enthält einen der Hauptfehler des ganzen Gesetz
entwurfs.
Wir sind der Meinung, daß die hochpolitische Frage garnicht durch die Richter gelöst werden fann. Noch jetzt haben wir die Auffaffung, daß das beste die Annahme des demokratischen Antrags, der auf einen sozialdemokratischen Antrag MüllerFranken und Genoffen zurüdgeht, gewesen wäre, nämlich, die Ueberweisung der Auseinandersetzungen mit den früheren Fürsten an die Länder.
Die bürgerlichen Parteien haben diefe Lösung abgelehnt, sie wollen ein Sondergericht, das nach den Vorschlägen der Regierung zu jammengesetzt wird. Die jeßige Regierung ist nicht unsere Regie
nicht gewählt. Wir sind deshalb nicht in der Lage, diesem neuen Gericht Vorschuß- Bertrauen entgegenzubringen. Dazu kommt, daß wir die Vorschläge für die Besetzung der Richterposten in dem Sondergericht nicht kennen, wir wissen auch nicht, gegenüber die Wahl der Richter für das Sondergericht durch ob ihnen der Reichspräsident zustimmt. Wir beantragen demden Reichstag. Dann wissen wir wenigstens, daß das Gericht nicht aus einer monarchistischen Mehrheit bestehen wird. Es ist ganz richtig, daß das Bolt gegen die heutige Justiz das größte Mißtrauen hegt, wir sind der Ansicht, daß wir eine Partei. und Klassenjustiz haben, daß die Richter in ihrer Mehrheit monarchistisch gesinnt sind, die den republikanischen Richtern ihr Leben sehr fauer machen. Wir sind deshalb nicht in der Lage, dem§ 1 in jeiner jetzigen Fassung zuzustimmen. Wir bitten, unseren Anrag anzunehmen, damit wenigstens eine gewisse Verbesserung der Vorlage möglich wird.( Lebhafter Beifall bei den Soz.)
Reichsinnenminister Dr. Külz:
Die Regierung steht geschlossen hinter dem Gesezentwurf in der vorliegenden Fassung. Der Entwurf ist nicht zustande gekommen unter Konzessionen an den Druck der Straße. Diese Unterstellung weise ich entschieden zurück. Berücksichtigt worden ist allerdings der millionenfach geäußerte Boltswillen zur Bereinigung der Auseinandersehungsfrage. Konzessionen müssen dabei von beiden Seiten gemacht werden. Die Parteien, die das Zustandekommen des Gesezes vereiteln, nehmen vor dem deutschen Bolt eine außerordentlich schwere Berantwortung auf sich.
Die Regierung würde aus dem Nichtzustandekommen Konsequenzen ziehen.
Es handelt sich nicht bloß um eine Rechtsfrage oder eine politische Frage, sondern um beides zusammen. Das kommt auch in der Zusammensetzung des Sondergerichts zur Hälfte aus Laien, zur Hälfte aus Richtern zum Ausdruck. Der§ 1 ist typisch für diesen im ganzen Gesez gesuchten Ausgleich zwischen politischen und Rechtsfragen. Durch die Staatsumwälzung von 1918 sind selbstverständgelöst worden. Wir müssen darum diese rechtlichen Beziehungen lich die früheren rechtlichen Beziehungen zwischen Fürsten und Volk neu regeln und dafür auch ein neues Gericht schaffen.
Abg. Schulte( 3.) tritt für§ 1 in der vorliegenden Fassung ein. Hier sei die richtige Mittellinie gefunden. Zu dem als Vorsitzenden des Gerichts bestimmten Reichsgerichtspräsidenten habe das ganze Volk Vertrauen. ( Widerspruch bei den Kommunisten.)
Abg. v. Graefe( Völk.) erklärt, seine Freunde hielten die Vorlage für ein derartig monströses Gebilde, daß alle VerbesserungsBeratung nicht beteiligen. versuche aussichtslos feien. Sie würden sich deshalb an der weiteren
Abg. Neubauer( Romm.) meint gleichfalls, daß die Vorlage nicht verbesserungsfähig sei, fonden abgelehnt werden müsse. Abg. Alpers( Wirtsch. Vgg.) betont, seine Fraktion habe die entschädigungslose Enteignung entschieden bekämpft, aber sie sehen in dem vorliegenden Entwurf eine annehmbare Lösung: Abg. v. Lindeiner- Wildau( Dnat.) erwidert dem Minister Dr. Küla, seine Freunde wären unter Zurückstellung grundsäglicher Bedenken bereit gewesen, den Gedanken der Regelung der noch schwe benden Auseinandersetzungen durch ein Sondergericht nicht von vorns herein von der Hand zu weisen. Der vorliegende Gefeßentwurf biete aber feine annehmbare Lösung.
Damit ist die Aussprache über§ 1 geschlossen. Der soziala demokratische Abänderungsantrag wird ab⭑ gelehnt, ebenso ein deutschnationaler Antrag. Die Kommunisten beantragen namentliche Abstimmung, da sie aber nicht 50 Mann zählen, reicht es nicht aus.
In einfacher Abstimmung wird darauf§ 1 mit den Stimmen der Regierungsparteien gegen Kommunisten und Völkische bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten und Deutschynationalen
angenommen.
Es folgt die Beratung der§§ 2 bis 4.
Abg. Dr. Landsberg( Soz.) wendet sich gegen die Behauptung des Abg. Barth, daß ein sozial demokratischer Redner im Ausschuß gesagt habe, es müsse eine Rechts barriere gegenüber den Fürsten aufgerichtet werden. Ein solcher Ausdruck sei nicht gefallen, das müsse hier festgestellt werden, um der Agitation entgegen zu wirken, die mit dieser Behauptung draußen im Lande getrieben werden könne. Der Redner begründet dann einem sozialdemokratischen Antrag, monach das Reichssonder gericht nicht nur für die noch nicht abgeschlossenen Gesamtauseinanderjehungen zuständig sein soll, sondern auf Antrag der betreffenden Länder auch für alle bereits abgeschlossenen Gejamtauseinander. jehungen. Es handle sich hierbei nicht um eine Frage, die ein ein zelnes Land angeht, sondern die das ganze deutsche Volt betrifft. Aus diesem Grunde muß den Ländern die Möglichkeit gegeben werden, auch bereits abgeschlossene Auseinandersetzungen noch einmal aufzurollen. Der Redner weist darauf hin, daß der letzte Herzog Land befißt, für sich allein 42 000 hektar als fein Eigentum in Ans von Sachsen- Roburg von den 140 000 hektar, die das ganze spruch nimmt.( hört, hört! links.) Was er an Wald fordert, macht 60 Broz. des ganzen Forstbefizes des Landes aus. Eine befriedigende