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Soziale Meberlicht.

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Gewerkschaftliches.

Achtung, Müller! Jeder zuzug nach Danzig ist Das Unternehmerthum ist über unser Das Unternehmerthum ist über unser fernzuhalten! energisches Vorgehen betr. Ginhaltung der Sonntag 3: uhe empört und übt dadurch kleinliche Rache, daß es ganz un betheiligte Kollegen auf die Straße wirft. Bis jetzt wurden drei verheirathete Kollegen gemaßregelt. Sollten wir in nächster Zeit von neuem an die Opferwilligkeit der Kollegen Deutschlands appelliren müssen, so gebt gern und rasch. Mit kollegialem Gruß H. Räppler, Altenburg .

nur

im

Gerichts- Beitung.

charakteristische Angelegenheit zurück und bemerken deshalb für Aus der deutschen Rechtsprechung. Dem Turnverein der Fabrikanten gegenüber, und diese haben aus Anlaß diefes heute nur, daß das Dortmunder Landgericht sein Urtheil wie in Trachau bei Dresden ist das Recht der juristischen Person Borfalls in einer Fabrit bekannt gemacht, daß sie ihre Fabriten folgt begründete: entzogen und dann seine Auflösung verfügt worden, weil er sich für unbestimmte Zeit für alle Mitglieder des genannten Bundes Das rheinisch westfälische Agitationskomitee ist ein mit öffentlichen Angelegenheiten, nämlich sozialdemokratischen, schließen, sofern nicht innerhalb acht Tage der Ausstand in der politischer Verein und hat die verbotenen bezw. auf- befaßt habe. In dem Gerichtsbeschluß ist zur Begründung dessen erwähnten Fabrik beendigt sei. Die Antwort darauf war der gelöften Versammlungen arrangirt. Diese wurden dadurch unter anderem angeführt, daß die Mitglieder des Vereins sich Ausstand sämmtlicher dem Bunde angehörigen und in den zu Vereinsversammlungen; ob fie von Nicht Vereins bei ihren Märschen mit rothen Abzeichen geschmückt und einmal Kartellfabriken arbeitenden Zigarrenmacher, deren Anzahl etwa mitgliedern oder Vereinsmitgliedern besucht waren, ift beim Aepfel- Petsch" sogar so gesungen haben, daß eine 1000 beträgt. gleichgiltig. Die Polizei mußte daher jene Versammlungen, wenn richtige rothe Stimmung entstanden ist", wie ein Frauen daran theilnahmen, auflösen, und konnte sie auch ver- Beuge ausgesagt hat. Diese Feststellungen," sagt die Sächsische bieten, obgleich das Vereinsgesetz eine solche Befugniß nicht ent- Arbeiterzeitung", unterscheiden sich in nichts von denen, die hält, fraft ihrer Pflicht, Ungefeßlichkeiten zu verhindern und vor- durch verschiedene Polizeibehörden bereits in ähnlichen Fällen ge- Etwas von den Nordostsee- Kanal- Arbeitern und der zubeugen. Die Thatsachen, welche der Angeklagte in seinen Artroffen wurden. Manche Leute waren vielleicht bisher immer sozialpolitischen Fürsorge" für dieselben. Viele Millionen titeln anführt, sind richtig; sie werden aber in den beiden ersten noch der Meinung, daß für die Gerichte manche Gesichtspunkte, find zur" Feier" des Nordostsee- Kanals in die Magen der Fest­durch falsche Urtheile begleitet, durch welche die Beamten be- die der Polizei maßgebend sind, nicht existiren. Die vorliegende theilnehmer übergeleitet. Was ist für die Arbeiter geschehen, die leidigt find. Entscheidung dürfte mit dazu beitragen, sie von dieser kindlichen bei der Schaffung des Nordostsee- Kanals thätig gewesen sind? Das Ober- 2andesgericht in Karlsruhe ließ Ansicht zu turiren.", Unsere Genossen im Reichstage wiesen bereits darauf hin, daß die Revision nicht unbeachtet, die der Parteigenoffe Krohn aus für diese viele Tausende gar nichts gethan sei. Hier Konstanz gegen das Urtheil zweier Instanzen eingelegt hatte, die ein Beitrag zur Richtigkeit Der jener Behauptung. ihn der Erregung öffentlichen Aergernisses" deshalb Kanalarbeiter Voß ist seit dem Jahre 1889 bei dem Nord- Ostsee­für schuldig befunden hatten, weil er Sonntags zur Kirchzeit den Offenburger Volksfreund" an die Abonnenten ausgetragen hat. Kanal als Arbeiter thätig. Infolge seiner Thätigkeit hat er sich ein rheumathisches Leiden zugezogen, das eine Steifheit seines Das Oberlandesgericht hob das Urtheil auf und verwies die Angelegenheit zur nochmaligen Verhandlung ans Landgericht Schultergelents und eine erhebliche Abmagerung der Arm- und Handmuskeln zur Folge hatte. Seit dem 9. Juni 1894 iſt er zurück, da aus den Entscheidungsgründen des Untergerichts nicht leidend und verdient so gut wie nichts. Er wendete sich hierauf ersichtlich sei, auf grund welcher Paragraphen der in Frage an die Invaliditäts- Versicherungs- Anstalt zu Kiel mit dem An­kommenden Verordnung über die Sonntagsruhe das öffentliche trage auf zubilligung einer Invalidenrente. Dieſer Anspruch wurde Aergerniß festgestellt worden sei. abgelehnt, die hiergegen eingelegte Berufung vom Schiedsgericht zu Eckernförde zurückgewiesen. Aus dem Urtheil sehen wir folgende Begründung wörtlich hierher:" Erwerbsunfähigkeit ist nach§ 9, Infolge von Lohndifferenzen nud Maßregelung haben Absatz 3 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungs- Gesezes dann in Rudolstadt 40 ohgerber die Arbeit eingestellt. Der anzunehmen, wenn der Versicherte infolge seines törperlichen oder Eine große Bauhandwerker Versammlung in Mann betreffende Unternehmer beabsichtigt, das Leder zum Zurichten geistigen Zustandes nicht mehr im stande ist, durch eine seinen heim faßte am Sonntag nach einem Vortrage unseres Partei- nach Berlin zu senden, weshalb die Berliner Lohgerber und Kräften und Fähigkeiten entsprechende Lohnarbeit mindestens genossen Paul aus Hannover einstimmig eine Resolution, worin Lederzurichter auf der Hut sein mögen, um nicht schließlich einen Betrag zu verdienen, welcher gleichkommt der Summe erklärt ist, daß die deutsche Reichsregierung und der Reichstag unfreiwillig zu Streitbrechern und Lohndrückern zu werden. Die eines Sechstels des Durchschnitts der Lohnfätze, nach verpflichtet sind, im Interesse der Baugewerbearbeiter eine Aus Sympathie der Einwohnerschaft ist auf Seite der Streifenden welchen für ihn während der letzten 5 Beitragsjahre Bei­geftaltung des Unfallversicherungswesens nach Maßgabe folgender und diese werden, wenn der Zuzug ferngehalten und außerhalb träge entrichtet worden sind und eines Sechstels des 300fachen Forderungen auf gesetzlicher Grundlage durchzuführen: 1) Auf- fein Leder für Rudolstadt zugerichtet wird, den Sieg in Kürze Betrages des nach§ 8 des Krankenversicherungs- Gesetzes vom hebung der jetzigen absolut zweckwidrigen Organisation der davontragen. Verband der Lederzurichter Deutschlands , Filiale 15. Juni 1883 festgefeßten ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher Unfallverhütung unter Feststellung durch die Berufsgenossen Berlin . Tagearbeiter des lehten Beschäftigungsortes, in welchem er nicht schaften. 2) Einführung der obligatorischen durch das Gesetz Vom schlesischen Porzellanarbeiter- Streif. Die Ver: Summe würde für den Kläger den Betrag von etwa jährlich ausdrücklich vorzuschreibenden und zu regelnden Unfallverhütung treter der Ausständigen hatten den Fabrikanten Zielsch in 247 Mark ausmachen, d. h. also, Kläger würde im Sinne des lediglich vorübergehend beschäftigt gewesen ist. Diese fragliche 3) In Verbindung damit, Einführung der obligatorischen Altwasser ersucht, mitzutheilen, ob er gewillt wäre, dahin zu Gefeßes als invalide zu bezeichnen sein, wenn er die Summe von regelmäßigen Ueberwachung und Kontrolle sämmtlicher Bau­betriebe durch aus öffentlichen Mitteln zu besoldende, mit werke in Deutschland " bestehenden Schiedsgerichts auch auf den etwa 247 M. jährlich nicht mehr verdienen könnte. Nach dem zu den wirken, daß die Kompetenz des beim Verband keramischer Ge­entsprechenden Befugnissen ausgestattete, und wie die Akten gebrachten Attest des Dr. med. H., an dessen Richtigkeit Streit in Altwasser ausgedehnt wird. Selbstverständlich wäre Fabrikinspektoren, vom Unternehmerthum grundsätzlich zu zweifeln das Schiedsgericht nicht die geringste Veranlassung abhängige Beamte. Mindestens die Hälfte dieser Be- man, wenn er sich darauf nicht einlaſſen könne, jederzeit bereit, hat, ist Kläger zwar zur Zeit wegen seines rheumatischen Leidens amten ist nach gefeßlich vorzuschreibendem Modus, der jede führen könnten, entgegenzunehmen. Der Fabrikant Zielsch hat ist aber die Kraft in der rechten Hand nur ca. 1/3 geringer feine sonstigen Vorschläge, die zur Schlichtung der Differenzen noch nicht in stande, schwerere Arbeiten zu verrichten. Immerhin Beeinflussung durch Behörde und Unternehmer ausschließt, von darauf u. A. geantwortet: Nachdem die Kommission des Ver­der baugewerblichen Arbeiterschaft frei zu wählen, während die bandes keramischer Gewerke" in Deutschland " erklärt hat, daß der als die der linken Hand, sodaß Kläger noch 2/3 des ortsüblichen übrigen Beamten von den zuständigen Behörden zu ernennen Streit in Altwasser außerhalb ihrer Kompetenz liege, ist diese Tagelohnes zu verdienen bei gutem Willen sehr wohl im stande find, jedoch mit der Maßgabe, daß die Ueberwachung und Kon­wäre. Aus diesem Grunde kann Erwerbsunfähigkeit im Sinne des mein Wille fann dabei nicht oben gedachten Gesetzes vorliegend nicht anerkannt werden u. f.w." irolle, sowie die Betheiligung an Feststellung der Art, der Ur- Frage endgiltig erledigt; mehr in betracht tommen." Von Vorschlägen zur fachen und Folgen des Unfalles von beiden Beamtenkategorien Voß hat gegen dies Urtheil den schmalen Rechtsbehelf einer Res der Beilegung Differenzen weiß Herr Zielsch ausgeübt wird." Nur auf solcher Basis tönne den berechtigten den zu machen, daß die Ausständigen die Frage reiflich erwägen Entscheidung aber ausfallen wie sie wolle- Boß hat den guten vision an das Reichsversicherungsamt ergriffen. Mag dessen Interessen der Arbeiter betr. die Unfallverhütung, und was da möchten, ob denn fleißige, leistungsfähige Maler und Dreher bei Willen", zwei Drittel des ortsüblichen Tagelohns( b. i. mit zusammenhängt, genügt werden. Weiter wird in der Resolution gewünscht, daß die von der ihm wirklich nicht bestehen können, ob die Bezahlung und Be- jährlich 3-400 Mark, also drei- bis viermal so viel als zentralorganisirten deutschen Maurerschaft mit der Erforschung Ausständigen dadurch von der Wiederaufnahme der Arbeit ab verdienen. Arbeit giebt ihm aber weder ein Einzelner, noch das handlung in seiner Fabrik wirklich so ungünstig wären, daß die Ein Mittagessen für die Festtheilnehmer tostete) zu und Beseitigung von Mißständen im Baugewerbe beauftragte Kommission, die in Hamburg ihren Sitz hat, eine Dentschrift gehalten würden. Im übrigen erklärt er, daß er sich auf eine verdienen. Arbeit giebt ihm aber weder ein Einzelner, noch das über bessere Unfallverhütung ausarbeitet und diese dem Reichstag Inhalt des Schreibens, sondern nur dessen höfliche Form habe Glüsing und Tabakspinner von Sofen. Wer nannte doch das Reich, noch die Mitglieder des mitgetheilten Gerichts, deren Fortsetzung solcher Korrespondenz nicht einlassen könne; nicht der Namen lauten: Gerichtsassessor Dr. Livonius, Schuhmachermeister wie der Reichsregierung übermittelt. ihn zur Antwort veranlaßt.- Auch in Königszelt und Alters- und Invaliditätsrenten Gesetz die Krone sozialpolitischer Sophien au ist die Situation dieselbe wie bisher. So gern wir auch Veranlaffung nehmen würden"- schreibt das Porzellan- Fürsorge? Für Zimmervermiether ist eine Entscheidung von arbeiter Fachblatt, Die Ameiſe"- nach solch langem Stampfe um die Erfüllung doch eigentlich nur minimal zu nennender For weitgehender Tragweite seitens der II. Ferienftrafkammer des berungen das Signal:" Das Ganze halt!" ertönen lassen zu Landgerichts II gefällt worden. Eine Frau Starosta vermiethete tönnen, so sind wir doch auch heute gewungen, in gleicher Weise wie in Tempelhof an Einjährig- Freiwillige und Offizier aspiranten bisher unsere Genossen zu ersuchen, in ihrem Bestreben, den des Garde Train- Bataillons. Die Chambregarnisten hatten zu kämpfenden schlesischen Genossen durch ihre Hilfe einen möglichst weilen Besuch, ohne daß die Vermietherin wußte, wer dort war. günstigen Abschluß des Kampfes zu verfchaffen, nicht zu erlahmen, Wiederholt wurde daher von den Herren entweder Kaffee oder § 2. Die Verbandsmitglieder haben der Nachweisstelle den im Gegentheil alles zu thun, was die Solidarität der Arbeiter Abendbrot bestellt, was auch die Wirthin verabreichte. Es wurde nun nachgewiesen, daß in 2 Fällen am Morgen Kaffee und in Bedarf an Arbeitern anzuzeigen und sind verpflichtet, im günstigen Licht erscheinen läßt," nur solche Arbeiter einzustellen, welche mit Die Maler in Halle a. S. beauftragten eine Kommission, besuch gehabt hatten, verabfolgt wurde. einem Falle Abendbrot auf Wunsch der Herren, welche Damen­einem Arbeitsnachweisschein derselben versehen mit den Meistern über die Forderungen zu verhandeln: 40 Pf. beraus erhielt die Wirthin eine Auflage wegen Ruppelei, weil sie die Aus dieser Thatsache find. Die Annahme von Arbeitern ohne Arbeitsnachweisschein Minimalſtundenlohn, neunstündige Arbeitszeit und 10 Pf. Ueber- Herren, welche dieses Ersuchen an sie gerichtet hatten, nicht sogleich darf nur ausnahmsweise erfolgen und ist der Arbeits- stunden- Aufschlag. fündigte. Der Staatsanwalt sah das Dulden als ein Vorschubleisten nachweisstelle mittels Anzeigefchein unter Beifügung der in§ 4 Aufgehoben ist die Sperre, die über die Porzellanfabrit der Unzucht an und beantragte 1 Woche Gefängniß wegen Ruppelei. verlangten Angaben innerhalb dreier Tage anzuzeigen. Auf Arbeiter, die zu vorübergehender Beschäftigung außerhalb der von Dietrich u. Scheibe in Eisenberg i. Th. verhängt Rechtsanwalt Sonnenfeld wies nach, daß davon keine Rede sein Werkstatt angenommen, beziehen sich diese Bestimmungen nicht. war. Die Firma hat schriftlich erklärt, die früheren Löhne könne, da die Wirthin nicht berechtigt sei, sich davon zu über­zeugen, wer sich im Zimmer der Herren befinde. Sie konnte der= Die Arbeitsnachweisstelle übt die im Interesse des Verbandes weiter zu zahlen. nöthige Kontrolle über die Arbeiter und Arbeiterinnen aus; die artige Besuche nicht verhindern und wenn sie Abendbrot dar Die Diamantschleifer Hanans baben, gemäß ihrem letzten reichte, so fonnte sie wohl annehmen, daß der Besuch wieder nach Absatz 2 diefes Paragraphen eingestellten Arbeiter Versammlungsbeschluffe, die Arbeit in den Geschäften gekündigt, gehen würde. Ein Vorschubleisten sei schon deshalb nicht mög beziehungsweise Arbeiterinnen müssen auf wo ihr Tarif nicht bewilligt wurde. Nur 6 Schleifer haben sich lich, weil sie nachträglich nichts mehr verhindern konnte, weshalb ihre bezüglichen Mittheilungen hin wieder der Bewegung nicht angeschlossen. Die Unternehmer sandten Freisprechung wohl am Plaze sei. Da drei Fälle vorlagen, so entlassen werden." darauf dem Fachverein den Entwurf eines andern Tarifs und nahm der Gerichtshof an, daß die Angeklagte gewohnheits­Wenn eine englische oder amerikanische Gewerkschaft luden zu Verhandlungen darüber ein. Die Arbeiter erklärten mäßig derartige Besuche duldete. Er erkannte aber auf die vom Unternehmer verlangt, nur ihre Mitglieder zu beschäftigen, sich dazu bereit. niedrigste Strafe von 1 Tag Gefängniß wegen Ruppelei fofort wird dies benutzt, um den deutschen Gewerkschaften ein Bein zu stellen, obwohl diese solche Forderungen gar nicht Eine Franenversammlung in Nürnberg , in der über in anbetracht dessen, daß die Preise für die Zimmer und die ge­erheben. Selbst die englischen und amerikanischen Gewerkschaften das Thema Die Arbeiterinnen im Kampf um ihre wirthschaft- reichte Kost ganz zivile waren. Nach diesem Urtheil schweben Leute, welche Zimmer vers aber sind, wie auch das Chemnizer Beispiel wieder zeigt, in Be- liche Existenz" gesprochen werden sollte, wurde vom Magistrat ziehung auf die Einschränkung der Unternehmer auf grund von Artikel 15 des bayerischen Vereinsgesetzes und miethen, in steter Gefahr, wegen Ruppelei abgeurtheilt zu freiheit reine Waisenknaben gegen die organisirten deutschen des Artikel 102 des Gesetzes zur Ausführung der Reichs- werden. Unternehmer. Strafprozeßordnung verboten. Artikel 15 des bayerischen Juwels Der Gerichtsfiskus im Konflikt mit dem Gesetz. Nach Weiter: Wenn eine Gewerkschaft beim Streit ihre Mit- lautet:" Frauenspersonen und Minderjährige können weder Mit- flarer, unzweideutiger Vorschrift des Krankenversicherungs- Gesetzes glieder auf grund des Statuts durch Androhung des Ausschlusses glieder politischer Vereine sein noch den Versammlungen(§ 56) dürfen Unterstützungsansprüche der Krankenkassen- Mit­awingt, in einer gesperrten Werkstatt nicht zu arbeiten wie derfelben beiwohnen." Nach neuester Nürnberger Praktik ist( 56) glieder nicht gepfändet werden. Der Tapezirer G. hatte einen beweglich versteht das Unternehmerthum dann über die Schmälerung jetzt jede Versammlung schon deshalb eine sozialdemokratische Anspruch aus dem Krankenversicherungs- Gesetz gegen die Orts Der persönlichen Freiheit des Arbeiters zu Bereins" versammlung, wenn der Einberufer Mitglied unserer Strankenkasse für das Tapeziergewerbe in Höhe von 106 M. 50 Bf. jammern. Nun, die Chemnizer Textilindustriellen fagen in§ 3 Bartei ist. In diesem Falle hat die Polizei aber feinerlei erftritten. Flugs belegte die Gerichtstaffe diefe 106 m. 50 f. ihres Arbeitsnachweis- Reglements: Hat ein Arbeiter Arbeit an- Anhaltspunkt dafür, daß das auf die Einberuferin zutrifft. mit Beschlag. G. wendete sich an die richtige Schmiede und genommen, findet sich aber innerhalb der verabredeten Zeit nicht Dem Wiener Malerstreik hat sich auch ein beträchtlicher erzielte auch im Beschwerdeweg Aufhebung der vom steuer­zur Arbeit ein, so erhält derselbe, falls nicht ein triftiger Grund Theil der Maler angeschlossen, die bisher fortgearbeitet hatten. fiskalischen Heißhunger diktirten ungefeßlichen Pfändung. In ( als welcher nur ärztlich bescheinigte Krankheit anzusehen ist) Am Donnerstag betrug die Zahl der Ausständigen, die sich zur wievielen Fällen aber läßt der einfache Staatsbürger derartige vorliegt, in den nächsten 14 Tagen feinen neuen Kontrolle gemeldet hatten, 659. 10 Meister, die 80 Gehilfen be- ungesetzliche Pfändungen über sich ergehen, weil er meint, eine Nachweisschein. Die Ausstellung der Nachweisscheine er schäftigen, haben wieder bewilligt. Mit den Meistern, die sofort Behörde müsse das Gefeß kennen und könne gefeßliche Vor­folgt unentgeltlich." bewilligten, hätten damit gegen 60 den Gehilfen nachgegeben. schriften nicht verlegen? Wir heben hervor, daß Invaliditäts-, Alters, Unfall- Renten und Ansprüche aus dem Krankenversiche= rungs- Gesetz ausdrücklich jeglicher Pfändung entzogen sind und daß das gleiche in dem wiederholt dargelegten Umfange bezüglich des Arbeitslohnes gilt.

leber Eingriffe in die Freiheit" der Arbeit durch die Gewerkschaften wird in der bürgerlichen Presse unter Sulfurs der amtlichen Zeitungen von jeher gezetert, und es feblt nicht an Juristen, die ihren Klagen gar zu gern ein geneigtes Dhr leihen. Bon gleichem Eifer für das Recht" ist aber nichts zu spüren, wenn es sich um die Organisationen der Unternehmer handelt. Eine dieser Organisationen, die der Textilindustriellen von Chemnitz und Umgegend, hat eine Arbeitsnachweis­stelle errichtet, in deren Geschäftsordnung es heißt:

Da die Textilindustriellen nur Leute nehmen dürfen, die einen Arbeitsnachweisschein haben, was ohnehin eine mert­würdige Sorte von Freiheit" der Arbeit ist, so sind die Arbeiter, die sich nicht zur Arbeit eingefunden haben, nach§ 3 auf 14 Tage zum Faullenzen verdammt, was bei den Besitzlosen be tanntlich hungern bedeutet.

Aus Przemysl in Galizien wird berichtet, daß der große Arbeiterausstand zu gunsten der Arbeiter beendet ist. Fast alle ihre Forderungen sind bewilligt worden.

In Klosternenburg in Desterreich haben die Weiß­gerber von Julian Saturnus wegen schifanöser Be­

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Es versteht sich, daß die Chemnitzer Textilarbeiter sich nicht handlung durch den Werkführer die Arbeit niedergelegt. Sie Depeschen und lehte Nachrichten. so ohne weiteres das Fell übers Ohr ziehen lassen. Sie erfordern dessen Entlassung und den Zehnstundentag. Pilfen, 2. Auguft.( B. H. ) Heute Vormittag ist die vom tlärten sich in einer Versammlung mit dieser Arbeitsnachweiserei nicht einverstanden, sondern forderten einen städtischen Ein großer Zigarrenarbeiterstreit ist in Amsterdam hiesigen Bürgerlichen Brauhaus" mit einem Kostenaufwande Arbeitsnachweis, der aus Unternehmern und Arbeitern ausgebrochen. Der" Vossischen Zeitung" wurde darüber mit von 800 000 Gulden erbaute große Mälzerei niedergebrannt. Ein besteht und von der Gemeindebehörde geleitet wird. Diese Forgetheilt: In einer Zigarrenfabrik war ein Arbeiter entlassen Arbeiter, der vom Dach ins Feuer hinabstürzte, wurde getödtet, derung noch besonders zu begründen, haben sie nicht nöthig. Die worden, und da der Chef der Firma sich weigerte, ihn wieder ein anderer schwer verletzt. Geschäftsordnung des Arbeitsnachweises der Textilindustriellen anzunehmen, legten fämmtliche Arbeiter dieser Fabrik, die zum Pilsen , 2. August. ( W. T. B.) Die Mälzerei des Bürger­spricht genügend dafür, daß die Einrichtung eines fommunalen Internationalen Bigarrenmacher- und Tabaksarbeiterbund" lichen Brauhauses", deren Bau im Vorjahre begonnen und die Arbeit gehörten, Arbeitsnachweises in Chemnitz dringend nöthig ist. Nach dem Vorbild ihrer fürzlich vollendet wurde, und die einschließlich der Maschinen belgischen Kollegen verlangen die Bigarrenmacher, daß eine Million Gulden repräsentirt, steht seit heute Vormittag in Der Gemeinderath Straßburgs i. E. genehmigte das teiner ihrer Kollegen entlassen werden darf, ohne daß der Fabrik- hellen Flammen. Es herrscht Wassermangel. Statut eines städtischen Arbeitsnachweises. Mit besitzer dem Bigarrenmacherbund die Gründe der Entlassung mit- Konstantinopel , 2. August. ( W. T. B.) Jufolge des Auf­Ausnahme der Nachweisung von Dienstboten ist die Vermittlung getheilt hat, die von dem Bund als berechtigt anerkannt tretens der Cholera in Aleppo beschloß der Sanitätsrath, die unentgeltlich für alle Arbeitgeber", die in Straßburg wohnen, werden müssen. Ebenso läßt der Bund teine Entlassung wegen Provenienzen aus den Häfen zwischen Alexandretta und Suwedia, und für alle Arbeitnehmer", die seit mindestens einem Jahre in Mangels an Aufträgen gelten, verlangt vielmehr, daß beide genannte Häfen einbegriffen, einer fünftägigen Quarantäne Straßburg ansässig sind. Zu völliger Unentgeltlichkeit des in einem solchen Falle für das ganze Fabrikpersonal zu unterziehen, wenn dort Personen an Bord genommen werden; Arbeitsnachweises kann sich das Bürgerthum noch nicht auf eine fürzere Arbeitszeit eingeführt werde. Dem Bunde der wenn dies nicht der Fall, wird uur eine 24stündige Beobachtung schwingen. Bigarrenarbeiter steht nun aber in Amsterdam ein Kartell langeordnet.

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Verantwortlicher Redakteur: Max Pfund in Halensee . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Druck und Verlag von Max Bading in Berlin . Hierzu 1 Beilage.