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Sillmer erklärt, daß die Einigkeit der Vertrauensmänner and verletzte sich dabei so schwer am Kopfe, daß ihre ihr Mann schon seit längerer Zeit arbeitslos( es war im Ueberführung nach der Charitee erfolgen mußte.- A13 Nach- Januar d. I. geschehen) und fie für ihre starte Familie nicht so war, wie Segiß sie schilderte, die Vorgänge in Halle mittags auf dem Grundstücke Plan- Ufer 93 feitens einer abfolut nichts zu esfen gehabt habe. Diese drei- und Braunschweig haben es gezeigt. Er macht der Metall­Abtheilung des Eisenbahn- Regiments ein Fabritschornstein malige Uebertretung habe sie auch eingeräumt, an den übrigen arbeiter- Beitung" den Vorwurf, die Streitigkeiten noch verschärft durch Sprengen umgelegt wurde, flog ein Mauerstein durch Diebstählen aber sei fie unschuldig. Die II. Straftammer des zu haben. Er für seine Person nehme an den Zusammenkünften eine Fensteröffnung im dritten Stock des etwa 30 Schritte Landgerichts II, vor welcher die Berufung verhandelt wurde, der Vertrauensmänner nicht mehr Theil, da er in solcher Kampfes­Es wird fest- weise nicht mehr arbeiten wolle. Für die Zukunft lege er nur entfernt liegenden Neubaues Gräfestr. 6, und traf den, ungeachtet schreitet zur nochmaligen Beweisaufnahme. der Warnung, am Fenster stehenden Töpfer Karl Schönbom, so gestellt, daß allerdings drei Bäckermeistern Beutelchen mit noch auf dem Schmiede Rongreß Rechnung ab, nicht mehr auf derselbe am Hals und im Gesicht schwer verlegt wurde. Frühstück gestohlen wären und zwar in mehreren Fällen. Der dem allgemeinen Kongreß. Breder Nürnberg weist den Vorwurf Hrn. Hillmers zurück, Schönbom wurde nach dem Krankenhause am Urban gebracht. Staatsanwalt hält die Anklage aufrecht, es wohl anzunehmen, Zu derselben Zeit wurde der Nagelschmied Brauer auf dem daß derjenige, der die drei Beutel gestohlen, auch die übrigen er habe die Schmiede nicht abgehalten, Vereinigungen zu gründen. Flur des Hauses Linienstr. 112 mit einer angeblich durch einen Diebstähle begangen. Der Gerichtshof ist jedoch anderer Ansicht, Hillmer möge wahrheitsgetreu berichten. Es ist wahr, daß wir Fall von der Treppe herbeigeführten schweren Verlegung des er glaubt, daß die Frau aus Noth gestohlen hat, es feien aber, aufammen gearbeitet haben; wenn wir auch nicht alle einer Oberschenkels aufgefunden und nach der Charitee gebracht. felbst wenn man annehmen wolle, daß die Angeklagte in allen Ansicht waren, so hat sich jeder der Majorität gefügt. Vor dem Hause Oranienburgerstr . 73 warf sich Abends ein Mann Fällen schuldig, höchstens 27 Fälle zu konstatiren. Eriviefen aber bor einem in der Fahrt befindlichen Pferdebahnvagen auf das feien nur drei Fälle und es wird in Rücksicht auf die Nothlage Geleise und gerieth mit dem Kopf unter das Schutzblech des auf eine Woche Gefängniß erkannt. Die Strafe wäre noch ge­Borderraums. Er erlitt dadurch eine bedeutende Verlegung und ringer geworden, wenn die Angeklagte nur die Backwaare, nicht mußte nach der Charitee gebracht werden. In der Nacht zum aber auch die Beutel mit fortgenommen hätte, es hätte dann nur B. d. M. wurde in der Spree , nahe dem Schlosse Bellevue, die Bestrafung wegen Entwendung von Nahrungsmitteln zum so­Leiche eines unbekannten, etwa 36 Jahre alten Mannes mit fortigen Genuß erfolgen können. einem um den Hals gebundenen Stein aufgefunden. Am 2. d. M. und in der darauffolgenden Nacht fanden sechs fleine Brände statt.

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Gerichts- Beitung.

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Herr Segiz Fürth bestätigt das von Breder Gesagte. Mainz , 2. Juni. Während in allen hiesigen Gewerk schaften die Vereinsbewegung eine steigende Tendenz hat, machen die Maurer allein eine unrühmliche Ausnahme. Die Indifferenz ist so groß geworden, daß der Maurer - Fachverein am Sonntag eine Resolution faßte, des Inhalts, er werde so lange davon Abstand nehmen die Interessen der Fachgenoffen zu wahren, bis Wegen Verbrechens gegen die Sittlichkeit, begangen mindestens die Hälfte der hiesigen Maurer sich der Organisation durch Vornahme unzüchtiger Handlungen an seinen minderjährigen angeschlossen haben werde. Eine solche Stellungnahme ist gewiß Schülerinnen, stand der Lehrer Georg S. aus Nieder- Schön- bedauerlich, aber man begreift, daß einige Wenige, denen man hausen vor der 1. Straftammer des Landgerichts II. Es sind allein die Lasten aufbürdet, es müde werden können, solche im 40 Beugen resp. Zeuginnen geladen, welche zum großen Theil Interesse der Allgemeinheit zu tragen. In einer fleineren Schülerinnen des Angeklagten sind. Die Verhandlung findet Schuhfabrit haben sämmtliche Stepperinnen wegen Lohnreduktion unter Ausschluß der Deffentlichkeit statt. Es wird das Urtheil und Maßregelung eines Mitgliedes der Lohnkommission gestern dahingehend verkündet, daß der Angeklagte freizusprechen ist, die Arbeit niedergelegt; die Zwicker haben mit 14tägigem Termin weil die infriminirten Handlungen nicht genügend erwiesen feien, gekündigt. und die Denunziation aus Rache von einer an derselben Schule angestellten Lehrerin erfolgt sei.

Arbeiterbewegung.

Metallarbeiter- Kongrek.

II.

Frankfurt a. M., 1. Juni.

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Soziale Ueberlicht.

Streifstatistik. In den Annalen des Deutschen Reiches") finden sich folgende Angaben über größere Streits in Deutsch­ land in der Zeit vom 1. Januar 1889 bis Ende April 1890. Als größere Streits werden diejenigen bezeichnet, an welchen sich mehr als zehn Arbeiter betheiligt haben. Es find angegeben 1131 Streits mit 394 440 Arbeitern.

Davon kommen

auf Preußen

Elsaß- Lothringen .

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" 7

Hamburg

R

Sachsen

andere Staaten

32 390

289 288 Arbeiter

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26 002

22 818

"

28 947

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Die dritte Straffammer des Landgerichts I beschäftigte fich am Mittwoch mit einer Sache, die noch vom vorjährigen Streit der Maler Hamburgs her datirt. Angeklagt war der Lacirer H. Schöte des Vergehens gegen den§ 240 des Straf­gesetzbuches, welcher bestimmt, daß, wer einen Anderen wider­rechtlich durch Gewalt oder durch Bedrohung mit einem Ver­gehen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nöthigt, mit Gefängniß bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 600 M. bestraft wird". Das Vergehen wurde darin gesehen, daß Angeklagter im Mai vorigen Jahres auf dem Lehrter Bahnhof einigen Malern, die vom Malermeister Bauer aus Hamburg engagirt worden waren, nachgerufen haben soll: Ihr Schweine­Die heutige Nachmittagssigung des Kongresses wird vom hunde, fahrt nur hin, es ist schon eine Depesche nach da werdet Ihr schon Eure Keile Vorsitzenden um 2 Uhr eröffnet. Nachdem das Protokoll der Hamburg gegangen, ersten Sigung verlesen und für richtig befunden, erstattete Herr friegen." Außerdem soll er ihnen vorher schon, im Mittag- Halle im Namen der Mandats- Prüfungskommission Be­da Falle fie fahren würden, die Kollegenschaft abgesprochen richt. Die Mandate werden alle für giltig erklärt, das Mandat haben. Der Angeklagte bestreitet die Richtigkeit der Anklage des Altonaer Delegirten wird zur nochmaligen Prüfung an die momente. Er beruft sich darauf, daß einer derjenigen Kollegen, Mandats- Prüfungskommission zurückverwiesen. Gin anwesender die er beschimpft haben soll, zu einem der anwesenden Zeugen erklärt hat, er habe nichts von dem, was die Anklage dem Un- Delegirter von Schmalkalden wird von der Abstimmung ausge­getlagten vorwirft, gehört. Den Betreffenden, den Maler schloffen, da derselbe kein Mandat zur Stelle gebracht hat; wie A. Polenz, hat der Angeklagte nicht ausfindig machen können, da er mittheilt, ist die Organisation dort noch weit zurück. Es er erst am Verhandlungstage von deffen Aussage gegenüber dem werden eine Reihe Begrüßungstelegramme und Zuſchriften aus Beugen Schönfeld gehört hat. Der Vertheidiger ersuchte darauf Wien , München , Mühlhausen , Leipzig , Schmiede- Leipzig, Gießer 264 407 Arbeiter. aus der Eifengießerei Stüng- Köln, Jena , Augsburg , Aschers- In Preußen allein waren 210 664 Arbeiter 78 pt. ton­im Namen des Angeklagten um Bertagung der Verhandlung, leben, Bamberg , Hamburg , Elbingen, Baden- Baden verlesen, die trattbrüchig"." Gefündigt" haben in Preußen nur 32 320 Mann, damit der neue Entlassungszeuge feine, den Angeklagten ent­lastenden Aussagen vor Gericht in einer demnächsten Verhandlung mit Beifall aufgenommen wurden. Hierauf wird die definitive ehe sie in den Streit eintraten. Als minderjährig sind festgestellt 11 pt. aller Streifen­machen könne. Der Gerichtshof sprach die Vertagung aus, und Wahl des Bureaus vorgenommen. Als Vorsitzende werden die ersucht den Angeklagten, innerhalb acht Tagen sich genau über Herren Segit- Fürth, Krämer- Frankfurt a. M., Banzner- Hamburg den, der Bericht meint jedoch, daß diese Zahl in Wirklichkeit er­Aufenthalt und Nationale des Polenz zu unterrichten und dies gewählt; außerdem werden noch 8 Schriftführer und 2 Führer heblich höher sei. Nach Gewerkschaften geordnet giebt der Bericht das folgende dem Gericht mitzutheilen.- der Geschäftsordnungs- Kommission Bericht. Die Geschäftsdauer Bild. Es betheiligten sich an den Streifs: beträgt 8 Stunden, täglich von 8-12 und von 2-6 Uhr. Die Abstimmung über die Organisationsfrage erfolgt nach Mandaten. Die Redezeit ist in der General debatte unbeschränkt, bei der Spezialdebatte beträgt dieselbe 5 Minuten. Alle Redner haben fich schriftlich zum Wort zu melden. Es entspinnt sich über die Geschäftsordnung eine lebhafte Debatte. Dieselbe wird mit 47 gegen 39 Stimmen angenommen.

Dem Rongreß liegt folgende Tagesordnung zu Grunde: 1. Bericht der Vertrauensmänner über ihre Thätigkeit. 2. Die Organisationsfrage.

3. Berathung des Statuts für die ins Leben zu rufende Bentralisation event. Bentralisation der Metallarbeiter. 4. Wahl eines Borstandes, dessen Stellvertreters und des Hauptkassirers.

5. Wahl des Vorortes.

6. Wahl des Ausschusses und dessen Sitzes.

7. Erneuerung einer Revisionskommission und deren Siz.

8. Wahl eines Vertrauensmannes, welcher die Interessen jener Berufsgenossen zu wahren hat, die gefeßlich verhindert sind, fich einer Zentralisation anzuschließen. 9. Die Organfrage.

Summa: 394 440 Arbeiter. Davon waren kontraktbrüchig" etma 67 pet., nämlich

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190 375 oder 48 pCt. dem Bergbau angehörende Arbeiter 72 186 18 den Baugewerbear 47 166 16 665 68 060

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12

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der Textilindustrie

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4

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Metall anderen Gewerben

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Von Bergarbeitern in Preußen find 99%/ s pet. tontrakte brüchig gewefen und nur 1/3 pt. haben gekündigt".

Der Erfolg ist bei 1075 Streifs angegeben. Danach haben bei 187 Streits die Arbeiter die Erfüllung ihrer Forderung durch­gesetzt, während bei 468 Streits die Forderungen nur theilweise erfüllt sind, und 420 Streits gänzlich verloren gingen. Man wird faum fehlgreifen, die 56 Streits, bei denen Nichts angegeben ist, zu den verlorenen zu rechnen; dann stellt sich der Erfolg nach Prozenten berechnet, wie folgt: Ganz gewonnen 15 pt. theilweise gewonnen. 44 9 ganz verloren

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Wenn irgend etwas geeignet ist, der deutschen Arbeiterschaft die Nothwendigkeit der Organisation klar zu machen, se sind es diese Zahlen. Wenn dieselben auch von dem Rechentünstler des Fabrikantenthums aufgestellt sind, so ist es doch fraglich, ob sich

10. Die Maßnahmen der Unternehmer gegen die Arbeiter das Resultat erheblich günstiger für die Arbeiter stellt, wenn sie Organisationen.

11. Die sogenannten Arbeiterschutzgesetze.

Tongreß.

felbst Berechnungen anstellen. Es ist ein Beweis von der Ueber­macht des Kapitals, der nur durch straffe Organisation begegnet werden kann.

Staatliche Polizisten werden auch durch Privatpolizisten überwacht. Um das Aureißen von Auswanderern handelte es sich bei einer umfangreichen Anklage wegen verleumderischer Be leidigung bezw. übler Nachrede, welche die III. Straffammer des hiesigen Landgerichts I gestern gegen den Agenten Eduard Sipply, den Hausdiener Gustav Schulz, den Agenten Anton Burghardt und den Generalagenten des Norddeutschen Lloyd , F. Mattfeld, zu verhandeln hatte. Der Letztgenannte glaubte die Wahrnehmung gemacht zu haben, daß ein seit einiger Zeit bestehendes Konkurrenz- Institut, die Stangen'sche Auswanderungs Agentur, durch den auf dem Schlesischen bezw. Lehrter Bahnhof postirten Dolmetscher Stachowski die ankommenden Auswanderer ,, wegtapere" und daß dem Stachowski durch die das Auswanderungs­wefen auf den Bahnhöfen überwachenden Schuyleute Dräger und Sinzmann unerlaubter Vorschub geleistet würde. Um barüber ins Klare zu kommen, wandte er sich an das Privatdetektiv- Bureau des ehemal. Kriminalfommiffarius Weien und dieser ließ durch die drei ersten Angeklagten die beiden Schuhleute beobachten. Die Ergebnisse dieser Observation schienen den Verdacht des Herrn Mattfeldt durchaus zu bestätigen, denn Direktor Weien konnte demselben bald eidesstattliche Versicherungen der drei Agenten überbringen, in welchen mitgetheilt wurde, daß nach den ge­machten Wahrnehmungen die beiden Schuhleute sehr häufig mit Stachowski in den Kneipen in der Nähe des Schlesischen Bahn­12. Der in Aussicht genommene allgem. deutsche Gewerkschafts­hofes und dem Bahnhofsrestaurant am Lehrter Bahnhof zu treffen feien, mit demfelben zechten und sich von ihm trattiren ließen. 13. Die projektirten internationalen Kongresse. Die statistischen Erhebungen aus dem Steimmez- Gewerbe Daß fie ferner ganze Trupps ankommender Auswanderer Nach Erledigung des zweiten Punttes der Tagesordnung wer- vom Jahre 1890 geben äußerst interessante Aufschlüsse darüber, vorschriftswidrig in das Stangen'sche Bureau zur Lösung der Ueberfahrtsfarten bugfirten 2c. 2c. Burghardt, der früher den die verschiedenen Spezialfongresse stattfinden. Die Abstim- wie verderblich in diesem Gewerbe die Arbeit auf den Gesund­selbst Schlepper für das Stangen'sche Bureau gewesen, betonte mung über Punkt zwei der Tagesordnung wird bis zur Beendigung beitszustand der Arbeiter einwirkt. Wie schon einmal furz mit­getheilt wurde, beträgt das Durchschnittsalter der Steinmehen in feiner eidesstattlichen Versicherung auch noch, daß Draeger der Spezialfongresse vertagt. Der Kongreß tritt nunmehr in den ersten Punkt seiner Tages: etwas weniger als 33 Jahre. Es hat sich jedoch die bemerkens­mehrfach im Stangen'schen Bureau gewesen, vermuthlich um sich das Honorar für die demselben zugewiesenen Personen zu holen ordnung ein: Berichterstattung der Vertrauensmänner. Den Anwerthe Thatsache herausgestellt, daß ein höheres Durchschnitts­und daß er auch genau darum wisse, wenn ein Schlepper den fang macht der Vertrauensmann der Metallarbeiter, Segiz. Aus alter fast nur von solchen Steinmetzen erreicht wird, welche ihr Auswanderern entgegenfahre und dieselben im Waggon schon zu seinem Bericht, sowie aus den Berichten der übrigen Vertrauens Gewerbe erst nach dem 17. Lebensjahre erlernt oder überhaupt Gunsten des Bureau's Stangen bearbeite. Unter Beifügung männer geht flar hervor, daß das verflossene Jahr eine Sturm- feine Lehrzeit durchgemacht haben. Von etwa 250 verstorbenen dieser eidesstattlichen Versicherungen reichte Mattfeldt eine und Drangperiode für die Metallarbeiter gewesen ist. Die von Steinmeßen hatte I das Alter von 18 Jahren erreicht; die Beschwerde beim Polizeipräsidium ein und bemerkte darin, ben Metallarbeitern gesammelten, und an Segitz übermittelten Sterblichkeit steigert sich dann bis zum Alter von 32 Jahren, in daß der Dolmetscher Stachowski die beiden Beamten in Gelder beliefen sich auf zirka 12 000 M., wovon die Berliner , welchem 28 der Berufskrankheit erlagen; die Zahl derjenigen feinen Negen gefangen zu haben scheine und sein Auf- obgleich sie infolge der Maikämpfe erſt ſehr spät mit den Samm- Steinmetzen, welche ein höheres Alter erreichten, ist eine ver­So erreichten zum Beispiel nur treten geeignet fei, die beiden Schuhleute zu kompro- lungen beginnen fonnten, ein Dritttheil aufbrachten. Die Aus- hältnißmäßig geringe. mittiren. Die Antwort auf diese Beschwerde war die gaben bezifferten sich auf zirka 8000 M., so daß gegenwärtig ein fieben Personen das Alter von 45 Jahren, drei das von 47, 4 das von 50, 3 das von 52 und 2 das Alter Anklage gegen alle 4 Personen. Die Straffammer hatte die Er- Bestand von etwas über 4000 M. vorhanden ist. Der Vertrauensmann der Klempner, Metzger, hatte an von 55 Jahren. Ein höheres Alter erreichte nur je ein Steinmetz, öffnung des Verfahrens abgelehnt, das Kammergericht jedoch die felbe angeordnet. Da die ersten drei Angeklagten behaupteten, Unterstüßungsgeldern eine Einnahme von 6120 M. und eine und das höchste Alter überhaupt betrug 63 Lebensjahre. Dieses daß der Inhalt ihrer eidesstattlichen Versicherungen durchaus Ausgabe von 5439 M. An Agitationsgeldern eine Einnahme von höhere Lebensalter erreichten aber, wie schon bemerkt, hauptsäch­lich diejenigen Steinmetzen, welche ihr Gewerbe nicht von Jugend wahr set, so wurde ein umfangreicher Beweis erhoben. Durch 1245 M. und eine Ausgabe von 1238 M. Der Vertrauensmann der Schlosser und Maschinenbauer, auf erlernten, sondern sich demselben erst später im Mannesalter Bernehmung von 28 Beugen wurde nun festgestellt, daß die beiden Schuyleute mit dem Dolmetscher Stachowsti in verschiedenen Breder, hatte eine Gesammteinnahme von ca. 7200. und eine widmeten; es find das vorzüglich die sogenannten Spigmaurer, die sich als gelernte Maurer die Kenntnisse des Steinmetzgewerbes Lotalen zusammen Bier getrunken haben und daß die Ausgabe von 6800 M. Durch die Hände des Vertrauensmannes der Former, angeeignet haben und nunmehr demselben ausschließlich nachgehen. Zahlung der gesammten Beche mitunter allerdings von Stachowski, in anderen Fällen aber auch von den Schutz- Schwarz, gingen bis zum Quartalsschluß an Einnahme und Umgekehrt aber zeigt sich bei denjenigen Steinmetzen das niedrigste Lebensalter, welche gleich nach der Entlassung aus der Schule in Leuten geleistet worden war. Aber nicht nur mit Stachowski, Ausgabe ca. 9700, bezw. 9400 M. Der Vertrauensmann der Schmiede, Hillmer, hatte eine die Lehre kamen. Die Berufskrankheit der Steinmeßen ist ja sondern auch mit anderen Dolmetschern haben die Be­nannten manchmal beim Bier gesessen und Schuhmann Dräger Ginnahme von 1091 M., der eine Ausgabe von 889 M. bekanntlich die Lungenschwindsucht, und es ist klar, daß dieses da mörderische Handwerk auf die noch in rascher Entwickelung be­erklärte diesen Umstand dadurch, daß ihm sein früherer Vor- gegenüberstand. Den Schluß in der Berichterstattung der Vertrauensleute griffene Lunge der Jünglinge im Alter von 14-17 Jahren eine gesetzter, Polizeilieutenant Montanus, nahe gelegt habe, mit Diesen Leuten doch Fühlung zu nehmen. Abgesehen von diesem machte der Vertrauensmann der Feilenhauer, Goldbach, dessen ungleich verderblichere Einwirtung ausübt, als auf die Umstande hat nach der Ansicht des Gerichtshofes die Beweis- Einnahmen beim Agitationsfonds 324 M. betrugen, denen eine älterer Personen. Auch tritt der Umstand noch in den Vorder­aufnahme nichts ergeben, was den Schuhleuten zum Vorwurf Ausgabe von 663 M. gegenüberstand. Das sich ergebende grund, daß nach Aneignung der nothwendigsten Begriffe, einen gereichen tönnte; namentlich hielt der Gerichtshof irgendwelche Defizit mußte aus dem Unterstützungsfonds gedeckt werden, der Stein zu bearbeiten, der junge Lehrling sofort in Attord arbeiten Begünstigung des Stachowski durch die Schuhleute nicht für in Einnahme und Ausgabe mit 6095 bezw. 6081 M., balanzirte. muß. Durch die Aussicht auf einen eventuellen Mehrverdienst erwiesen. Mattfeldt wurde auf Grund des§ 198 freigesprochen, Soweit die Vertrauensmänner in ihren Berichten die Organisations - spannen die jungen Leute aber ihre Kraft derartig an, daß sie in ebenso Schulz, welcher unwahres nicht berichtet hatte. Dagegen frage streiften, sprachen sich Segitz und Breder für allgemeine der Regel schon vor dem Auslernen den Keim zur Schwindsucht wurden Sippin und Burghardt der üblen Nachrede für schuldig Metallarbeiter- Union aus, Schwarz befürwortete eine, um die in der Brust tragen. Tritt der Lehrling dagegen erst nach dem befunden und ersterer zu 1 Monat, letzterer zu 3 Monaten Vertrauensmänner herum organisirte Branchenzentralisation, die vollendeten 16. Lebensjahre in die Lehre ein, so erreicht er nach Gefängniß verurtheilt. durch die Verbindung der Bertrauensmänner unter sich, nebst statistischen Ausweifen schon ein bedeutend höheres Alter. Es Installirung eines Ober- Vertrauensmannes, den Charakter einer wäre demgemäß an alle Eltern und Vormünder, die ihre Kinder Auch in unserm benachbarten Spandan hat der harte Union erhalten sollte. Sillmer plaidirte für reine Branchen- oder Mündel zur Erlernung des Steinmezgewerbes beſtimmt Winter seine Opfer gefordert. Eine Frau K. war vom Schöffen zentralisation, während Goldbach und hauptsächlich Metzger er haben, die dringende Mahnung zu richten, dieselben niemals un­gericht zu Spandau wegen Diebstahls zu drei Monaten lärten, sich vorläufig über die Organisation nicht äußern zu mittelbar nach ihrer Entlassung aus der Schule in die Lehre zu schicken, sondern stets erst einige Jahre vergehen zu lassen, Gefängnis verurtheilt worden, weil sie bes Morgens um wollen, während deren die jungen Leute ja leicht auf eine andere, ihrer 4 Uhr die Frühstücksbeutel, welche die Bäckerjungen an die gefunden Entwickelung angemessenen Weise beschäftigt werden Thüren der Abnehmer hängen, in dreißig Fällen gestohlen fönnen. haben soll. Frau R. legte gegen dieses Erkenntniß Berufung ein, und begründete dieselbe damit, daß sie nur drei Mal der vertreten. artige Diebftähle" begangen habe, und auch nur deshalb, weil werden die Berichte der Vertrauensmänner zur Debatte gestellt.

III.

Vormittags- Sigung vom 2. Juni Anwesend sind bis jetzt 128 Delegirte, die etwa 180 Orte Nach Verlesung von verschiedenen Telegrammen

Bergl, S. 384-885( Maigeft) a. a. D.