die beiden Necklenburge. Ltaatsstrcit über Klöster. — Ist Strclits noch ein eigener Staat? In die Zeiten übel st er Kleinstaaterei führt eine Erklärung zurück, die im Mecklenburgischen Land- tage von Strelitz der Slaatsminister chustaedt abgab. Es handelt sich um einen Streit um Vermögens- o b j e k s e, und zwar um jene Liegenschaften, die den früheren„adligen Stiften" oder„Landesklöstern" gehörten, die von Mecklenburg-Schwerin auf Grund der republitani- schen Verfassung eingezogen und dem Vermögen des Staates zugeschlagen worden sind. Das kleinere Meck- lenburg-Strelitz, dessen adlige Töchter auch ihre Versorgung in d esen Klöstern gefunden hatten, erhebt gleichfalls An- spruch auf den Vermögensgegenstand. Es hat aber erst beim Staatsgerichtshof deshalb klagen müssen, und diese Klage ist noch nicht entschieden. Einstweilen hat aber der Staatsgerichtshof sich mit der wichtigen Unterfrage beschäftigen müssen, ob der Freistaat Mecklenburg-Strelitz überhaupt noch ein eigener Staat sei oder ob er nicht, wie die verflossene Brandenstein-Regierung von Schwerin be- hauptete, durch das vormalige Erbfolgerecht der Großherzög« schon im Jahre 1918 zu einem Teil von Mecklenburg-Schwerin herabgesunken sei. Der Staatsgerichts- Hof hat mit vielen und zweifellos zutreffenden juristischen Gründen die Weiterexistenz des Freistaates Strelitz für berechtigt gehalten. Ueber Gegenstand und Verlauf des Streites führte Dr. chustaedt aus: Das Land Mecklenburg-Schwerin hat durch seine Verfassung von 1920 die drei Landesklöster Dobbertin , Malchow und Ribnitz aufgehoben und das gesamte Vermögen der Klöster auf den Staat Mecklenburg-Schwerin übergehen lassen. Die Nutzungen aus dem Vermögen der drei Landesklöster wurden bis zum Jahre 1918 dazu verwendet, den Töchtern aus den Familien des eingeborenen und verarmten Adels sowie den Töchtern st ä d t i s ch e r Magistratsmitglieder Unterhalt für Lebcnezcit zu ge- währen. Die Mecklenburgische Ritterschaft hat gegen dies« Bestim- mungen der Schweriner Verfassung zunächst bei den ordentlichen Gerichten Klage erhoben. Die Klage ist im wesentlichen ohne Erfolg geblieben. Mecklenburg-Strelitz , das bis zur rechtsgültigen Ent- fchsidung über die Klage der Ritterschaft sich abwartend verhielt, hat indessen seine auf öffentlichem Recht beruhenden An- s p r ü ch e nicht aufgegeben und verschiedentlich mit der Schweri- Nischen Regierung Verhandlungen einzuleiten gesucht. Die Schwe- riner Regierung hat sich jedoch stets ablehnend verhalten. Der Staat Mecklenburg-Strelitz hat darauf im April 1925 bei dem zuflän- digen Staatsgerichtshof, dem Reichsgericht in Leipzig , F e st- stellungsklage gegen Mecklenburg-Schwerin erhoben, daß Mecklenburg- Schwerin nicht berechtigt fei oder war. ohne Zustimmung von Mecklenburg-Strellh die genannten Klöster aufzuheben und deren vermögen zu übernehmen. Mecklenburg-Schwerin hat gegen diese Feststellungsklage Gegenklage erhoben und zu- gleich Feststcllungsklage eingereicht, wonach festgestellt werden sollte, daß der Staat Mecklenburg-Strelitz am 23. Februar 1918, dem Todestage des letzten Großherzogs von Mecklenburg-Strelitz . dem Staate-Mecklenburg-Schwcrln angefallen fei und feildem rechllich eineu Teil dessekben bildet, und daß ferner Mecklenburg-Strelitz nur auf dem im Artikel 13 der Reichsverfassung vorgesehenen Wege wieder ein selbständiges deutsches Land werden könne. Zur Begründung dieses Antrages hat Mecklenburg-Schwerin angeführt, daß nach dem Tode des letzten Großhcrzog» in Mecklenburg-Strelitz der damalige Großherzog von Schwerin Thron- f olger geworden und damit Mecklenburg-Strelitz mit Mecklenburg-Schwerin oereinigt worden fei. Mit diesem chauptargument wurde die Gegenklage geführt. Die Feststcllungsklage des Staates Mecklenburg-Schwerin hat dann am 5. Juni dieses Jahres zu einer Zwifchenentschei- d u n g des Staatsgerichtshofes geführt, wonach.der Freistaat Mecklenburg-Strellh ein Land im Sinne der Reichsverfassung sei". In der Begründung zu diesem Zwischenurteil wurde vom Staats- gericht-hof ausgeführt, daß Mecklenburg-Strelitz bei Erlaß der Reichsverfafsung ein Bundes- bzw. Einzelstaat war. Er hatte Sitz und Stimme im Bundesrat. Die Wahlordnung für die Wahlen zur Nationalversammlung führte ebenfalls unter.einzelne Bundes- staatcn" Mecklenburg-Strelitz auf. Auch zu jener Zeit fei also Meck- lcnburg-Strelitz von der Reichsgewalt als selbständiger Bundesstaat anerkannt worden. Mecklenburg-Strelitz er- hielt ferner im vorläufigen Etaatsausschuß, der später in den Reichs- rat übergeführt wurde, Sitz und Stimme. Mecklenburg-Strelitz fei deshalb ununterbrochen vom Tode des letzten Großherzogs bis zum Erlaß der Reichsverfassung und darüber hinaus von den Reichs- gemalten, insbesondere auch von der Nationaloersammlung, als selbständiger Staat innerhalb des Deutschen Reiches anerkannt und als.Land" durch die Reichsverfassung bestätigt worden. Nachdem also nun der Staatsaerichtshof unter dem Vorsitz des Reichsgerichtspräsidcnten Simon die Existenz- bevechtigung des Kleinstaates Mecklenburg-Sirclitz und damit auch seine Klageberechtigung festgestellt hat, wird der gleiche Staatsgerichtshof demnächst auch Termin über das Anrech tan dem Klo st ervermögen abhalten. Nun ist ee zweifellos für die Strelltzer von großem Wert, daß sie die j u r i st i s ch e E x i st e n z ihres Staates auch noch schriftlich bestätigt bekommen haben. Aber wir an- deren fragen uns doch, ob nicht dieser Streit zwischen zwei benachbarten und stammesverwandten Landesteilen ein neuer Beweis für den Unfug der klein staatlichen Zer- r i f f« n h e i t unseres Reiches ist. Wenn auch der Branden- steinfche Anspruch, daß Mecklenburg-Strelitz schon auf Grund des alten Erbfolgerechtes zu Schwerin gehörte, ein komisches Ueberbleibfel aus vergangenen Zeiten darstellt, so sollte doch der ganze Fall Anlaß geben, zu über- prüfen, ob nicht die durch gemeinsame Sprache, Sitte und Ueberlieferung so nahe verwandten beiden Mecklenburgs dem Beispiel der thüringischen Staaten folgen und sich zu- sammenschließen müßten.
Magdeburg . Nicht Mord'untersuchung, sondern politische Aktion? Magdeburg . 29. Juli. (Eigener Drahtbericht.) Nach der zweiten .Beilegung" des Konfliktes zwischen dem Magdeburger Gericht und den Berliner Kriminalkommissaren ließ die Linkspresse das Be- streben erkennen, die öffentliche Diskussion abzubrechen, bis die neuen Beamten zu einem abschließenden Ergebnis gekommen wären. Aber wieder ist es der U n t e r s u ch u n g s r I ch t e r bzw. Tenholt, die die Oeffentlichkeit von neuem alarmieren und dazu die H u g e n b c r g- presse benutzen. Im.Berliner Lokal- Anzeiger" und ja der•Rachtdasgabg" wird mitgeteilt, daß Landgerichtsrat
yomcares Gefetze im Ein zweckloses, weil Paris , 29. Juli. (Eigener Drahtbericht.) Die Finanz- k o m m i f s i o n der Kammer hat am Donnerstag vormittag die Diskussion der Finanzer.twürse Poincares fortgesetzt. Die Dis- tussion war ziemlich lebhaft um einige Abänderungsanträge, die von verschiedenen Mitgliedern eingebracht worden waren. Als P o i n c a r e davon erfuhr, begab er sich sofort persönlich vor die Kommission, wo er nochmals erklärte, daß er keine Abänderungsvorschläge annehmen werde, außer demjenigen, der einen Kredit von 6 900 909 Franken zur Erhöhung der parlamentarischen Diäten aus 45000 Franken pro Abgeordneter vorsieht. Der Entwurf wurde dann in unveränderter Form mit 19 gegen 1Z Stimme« bei einer Enthaltung angenommen. Da 24 Stunden zwischen der Annahme eines Entwurfes durch eine parlamentarische Kommission und der Diskussion im Plenum verstreichen müssen, wird die Debatte in der Kammer er st am Sonnabend vormittag begonnen. Irgendeine Gefahr, daß die Kammer im Plenum die Vorlage ab- lehnen könnte, besteht nicht, wenn auch Poincare voraussichtlich nicht mehr die starke Mehrheit um sich scharen wird, die er bei der Abstimmung am Dienstag erhielt. Man sieht nicht gut, wie ihn die reaktionären Parteien der Kammer und der Teil der Radikalsozialisten, die ihm am Dienstag zustimmten, nachdem sie seinen Regierungsantritt mit allen Mitteln herbeigeführt und lärmend begrüßt hatten, jetzt in entscheidender Stunde im Stich lassen könnten. Die auf die sozialistische Partei beschränkte Opposition soll, wie verlautet, beabsichtigen, sich an der Debatte über den Finanzentwurf Poincares überhaupt nicht zu beteili- gen und nur durch Vincent Auriol den sozialistischen Gegen- entwurf entwickeln lassen. Unter diesen Umständen wird die Finanz- vorläge Poincares zwar keine enthusiastische, aber eine b e st i m m t e Mehrheit in der Kammer finden. Das Verhängnis ist nun, daß Poincart mit der neuen un- geheuren Steuerlast, die er damit Frankreich aufbürdet, dem Lande ein völlig zweckloses Opfer zumutet. Nach der Auffassung oller internationaler Fachleute werden die Mehreinnahmen, die daraus dem Budget zufließen, schon in Kürze ausgesogen werden, zum Teil durch die Kapital- flucht, die aller Voraussicht nach noch größeren Umfang annehmen wird als bisher, zum anderen Teil durch die unvermeidlichen w i r t- schaftlichen Rückwirkungen dieser Steuern selbst. Diese müssen logischerweise die Aufwärtsbewegung des allge- meinen Stcuerniveaus beschleunigen und damit automatisch zu einer neuen Vermehrung des Notenumlaufs führen. <?inreisesondcrsteucr für Ausländer lieantragt. Paris , 29. Juli. (Eigener Drahtbericht.) Der Deputierte F a l- cona hat einen Zusatzantrag zum Finanzentwurf Poincares ein- gebracht, wonach jeder nach Frankreich einreisende Aus- l ä n d e r an der Grenze den Gegenwert von 200 französischen
K ö l l i n g noch keine Zeit gesunden habe, die neuen Kommissare zu informieren. Es ist richtig, wie der.Lokal-Anzeiger" meldet. daß Solling fast den ganzen Donnerstag sich mit Tenholt beraten hat. Angeblich wurde Tenholt als Zeuge vernommen. Es ist bezeichnend, daß der„Lokal-Anzeiger" zu melden weiß:„Daß das Ergebnis dieses Verhörs bestimmend für das weitere Verhalten des Untersuchungsrichters gegenüber den von der Landeskriminalpolizei hierher entsandten Beamten sein wird." Der„Lokal-Anzeiger" bestätigt, daß es den Magdeburger Rich- tcrn viel weniger wichtig erscheint, eine sachliche Aus- klärung des an Delling begangenen Verbrechens und der Ueber- führung der Schuldigen herbeizuführen, als einen Konflikt poli- tisch er Natur aus die Spitze zu treibe». Diese Entwicklung hat die Magdeburger „V ol k s st i m m e" bereits am Sonnabend, den 24. Juli, vorausgesagt, und zwar aus Grund von unvorsichtigen Ausplauderungcn eines journalistischen Vertrauensmannes des Magdeburger..Richterkollegiums". Die Be- merkungen des„Lokal-Anzeigers": „Die Dinge scheinen vielmehr noch immer einer offenen gewaltsamen vloßlcgung des eigentlichen Sonsliktkernes entgegen- zusteuern, vielleicht ist der Magdeburger Zwifchensall dennoch das Signal zu dem offenen Kampf, in dem es sich entjchei- den wird, ob in Zukunft Männer von der Veschassenhelt unserer alten Richter oder Männer von der Beschaffenheit moderner und avancierter Gewerlschastsbcamler zur Wahrung de» Rechtes berufen fein sollen". werden in Magdeburg als Bestätigung der Mitteilung der Magdc» burger„Volksstimme" über dahinzielende Beschlüsse der Magde- burger Richter aufgefaßt. In diesem Zusammenhang muß festgestellt werden: die erste Alarmierung der Oesfentlichkeit im Falle chelling-Schröder-chaas erfolgt« durch Kölling- Tenholt. Be- vor in einer Zeitung überhaupt eine Mitteilung über die Festnahme Schröders bzw. des Direktors Rudolf Haas erschien, ließ Tenholt durch die„Magdeburgische Zeitung" verkünden, daß Haas der Mord- anftister sei. Zur Verbreitung seiner Nachricht in der Berliner Presse dediente sich Tenholt eines Zeichners, eines Nichtjournaliften, von dem er annehmen konnte, daß er blindlings für bare Münze nehmen würde, was ihm Tenholt erzählte. Falsch ist die Behauptung in der„Nachtausgabe", daß der Rudolf Haas betreffende Haftentlassung»antrag des Ver- teidigers Dr. Braun abgelehnt ist. Die Spruchkammer hat darüber noch gar nicht beraten, und zwar deshalb nicht, weil der Verteidiger ausdrücklich um Nachprüfung seiner An- gaben vor der Entscheidung gebeten hatte. Der Staatsanwalt hat keinerlei Entscheidungsrecht über eine Hastbeschwerde. Eine amtliche Erklärung. Magdeburg . 29. Juli. (MTB.) Von zuständiger Stelle wird mitgeteilt: Die in der amtlichen Pressenotiz genannten Herren Kriminolpolizeirat Kuntze, Kriminaloberinspektor Dr. Riemann und Kriminalkommissar Braschwitz sind noch in den Abend- stunden des 28. Juli in Magdeburg cingetrofsen. Die Beamten werden unverzüglich ihre Arbeiten in der Mord- angelegenheit Helling ausnehmen. Selbstverständlich bedarf es einiger Zeit, damit die neuen Beamten sich in ihre schwere Aufgabe einarbeiten können. Jeder, dem in der vorliegenden Sache eine völlig unparteiische Ermittlung der Wahrheit am Herzen liegt, wird oerstehen, daß behördlicherseits zunächst Nachrichten an die Oesfentlichkeit picht gegeben werden können.
Ausschuß genehmigt. inzureichendes Opfer. Franken in der Währung seines Landes bezahlen muß. DHe Taxe soll von den Zollbehörden erhoben werden und als Manöver- masse der Bank von Frankreich angewiesen werden. Die Verfolgung der tzeimatbundler. Disziplinargcrichtsvcrhandlung in Colmar . Colmar , 29. Juli. (Mtb.) In der öffentlichen Verhandlung vor der oberelsässischen Disziplinarkammer wurde gestern gegen den Führer der elsaß -lothringischen Beamten- und Lehrerschaft, Pro- fessor Rosse, wegen seiner Mitwirkung am Heimatbvnd verhandelt. Das Gericht war mit Einheimischen besetzt. Den Vorsitz führte Obcrlandesgerichtsrat Thumann, Anklagevertreter war der französische Staatsanwalt Chauoigud, Verteidiger waren die beiden elfäffischen Rechtsanwältce Zilliox und Kröhling. Di« Anklage er- hob einen doppelten Vorwurf: Der Aufruf des Heimatbundes, den Professor Rossö mit unterzeichnet hat, sei ein Attentat auf die nationale Einheit Frankreichs , und Rosiö habe sich einer ungerechtfertigt scharfen Kritik an Frankreich und seiner Verwaltung schuldig gemacht. Professor Rosse selbst sprach ausführlich über die Gründe, die ihn zu feinem Schritt bestimmt haben. Er habe feststellen wollen, ob die vielgerühmte Freiheit der Meinung für die«lsäsiischen Beamten gelte oder nicht. Er sei überzeugt, nichts getan zu haben, was gegen die Würde und Freiheit eines Beamten verstoße. Er habe keine Straßendemonstration hervorgerufen, wie das die Be- amtenführer in Frankreich ungestraft getan haben. Im deutschen Reichsbeamtengesetz, das in Elsaß-Lothringen noch in Kraft stehe, gebe es keinen Punkt, der zu einer disziplinarischen Verfolgung ein Recht gebe. Aus bitterer Enttäuschung über Frank- reich sei er dem Heimatbund beigetreten. Es handele sich hier um den Notschrei eines Volkes. Das Zeugenoerhör war für Rosiö durchaus günstig. Es sprachen anschließend über die Stimmung in Elsaß-Lothringen der elsässische Abgeordnete Unioersitätsprosessor Dr. Eugen Müller, General- rat Dr. H a e g y, der bekannte katholische Führer, ferner der ehe- malige Abgeordnete Broglie, der Vorsitzende des Heimatbundes Dr. R! ck l i n, der Gneralsekretär des Bundes. Käppi, und eine Anzahl Beamtenführer. Darauf sprachen die beiden Verteidiger. Der Anklagevertreter beharrte auf feiner Auffasiung von der Straf- Würdigkeit des„Verbrechens" Rosses. Er beantragte Absetzung des Angeklagten. Das Urteil wird in acht Tagen verkündet. Reue Verurteilungen. Slraßburg, 29. Juli. (Mtb.) Gestern nachmittag wurde von der Disziplinarkammer des Unterelsah das Urteil gegen den Lehrer Charpentier aus Herbitzheim und den Zolleinnehmer Ehr- minger aus Enzheim wegen Unterzeichnung des heimatbündlc- tischen Aufrufes verkündet. Es lautet auf Versetzung und eine G el d st r a f e von 300 Franken. Die Kosten des Verfahrens tragen die Verurteilten. Der Staatsanwalt hatte den Antrag auf Dienst. entlassung gestellt.
Der Kampf um Sinowjew . Mau vermeidet eine Diskussion. Moskau . 29. Juli. (OP. � Es liegt im Plan des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei, daß mit allen Mitteln oersucht wird, ein« Diskussion über den neuen Konflikt mit der Opposition z u oermeiden. Von diesem Gesichtspunkt aus ist es auch zu ver- stehen, daß da» Partelblatt, die„P r a w d a", sich in seiner kurzen Kommentierung der vorgenommenen Maßregelungen große Zurück- Haltung auferlegt und jede Schärf« in der Sprache vermeidet. Es berührt fast wie«in Widerspruch, wenn das Blatt schreibt, Lenin Hab« immer„schonungslos" gegen das Fraktionswesen in der Partei gekämpft, und dann weiter ausführt: Meinungsverschieden- heilen in der Partei seien wohl zu dulden, nur dürften sie eben nicht zu solchen Folgen führen, wie im Fall Sinowjew . Laschewitsch und Genosfen. Auch aus diesem Artikel wird man in manchen Kreisen neue Nahrung für die ohnehin schon viel- fach geäußert« Vermutung ziehen, daß ein„schonungsloses Vorgehen" gegen die rebellischen Genossen zunächst jedenfalls nicht beab» sichtigt ist. Einen besonderen Wert auf Bekundung strikten Gehorsams gegen- über der Parteizentrale scheint die Odesiaer Ortsgruppe der KP. zu legen. Sie hat ein« sehr scharfe Resolution gegen die Oppa- sition unter gleichzeitiger Versicherung ihrer absoluten Loyalität ein- gesandt, in lvelcher sie.erschöpfende Maßnahmen" gegen jede Art von Sondergruppen fordert. Interessant ist dabei di« Mit- teilung, daß Laschewitsch und einige seiner Gesinnungsgenossen be- reits im Mai in Odessa den Versuch gemacht haben, die dortige Ortsgruppe für die Opposition zu gewinne», wobei sie aber keinen Erfolg gehabt hätten. Cchte und falsche Ordensritter. Moskau , 28. Juli. (OE.) Das Oberkommando der Roten Arme« macht bekannt: In letzter Zeit seien wiederholt Fälle festgestellt worden, in denen Personen als Inhaber des Ordens der Roten Fahne auftraten, die zum Tragen diese» Ordens keine B e- rechtigung hatten. Ein Mißbrauch des Ordens werde streng be- straft werden. Alle Inhaber des Ordens hätten sich sogleich mit der Kanzlei dos Oberkommandos in Verbindung zu setzen und genaue Angaben über die amtlichen Dokumente zu machen, in welchen ihnen seinerzeit die Verleihung des Ordens mitgeteilt worden ist.
Der Zoll Gajda. Eine Verteidigungsschrift. Prag , 29. Juli. (WTB.) Die Abendausgabe der„Narodni Lifty" veröfsentlicht Auszüge aus der Schrift„Der Fall Gajda", die gestern in der Druckerei des Blattes hergestellt worden ist. Die Schrift entstammt der Feder eines Dr. K a r l i k, eines früheren Adjutanten Gajdas. Nach der Darstellung Dr. Karliks sind die Beweggründe für den Fall Gajda in dessen Gegnerschaft gegen Dr. B e ne s ch zu suchen. Gajda werde tatsächlist u n- erlaubter Beziehungen zu den Sowjet» beschuldigt. Zeuge gegen ihn sei sein früherer Diener, ein russischer Kosak namens Solowjeff, den er aus Sibirien mitgebracht habe, und der russische Oberst Krakowetzky. früherer Kriegsminister der Wladiwostoker Re- gierung und ein Freund Gajdas. Auf Grund eines Ersuchens einiger französischer Politiker, darunter des früheren Kriegsministers M a g i n o t, der von Gajda anläßlich seines Pariser Aufentenhalts im Jahre 1921 einen eingehenden Bericht über die Verhältnisse in Rußland verlangt habe, habe sich Gajda an Krakowetzky gewandt, ohne zu wissen, daß sich der letztere inzwischen den Bolschewisten zugewandt habe.