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war, zu der man Gäste zugelassen hatte, wurde zu 10 M. Strafe] Zum Glasarbeiter- Streit in Carmaux wird uns aus auch Soldat gewesen war, nicht einleuchten, da der Beuge zue verurtheilt, weil er eine öffentliche Versammlung geduldet habe, Paris   gemeldet, daß Genoffe Jaurès, der sozialistische Ab- nächst garnicht Borgesetzter war und er auf eine anständig ge­ohne daß sein Lokal den für solche Versammlungen giltigen Bor geordnete des Tarn- Departements, zwischen den Streifenden und richtete Anfrage doch eine genügende Antwort ertheilen fonnte. schriften entspreche. Von Interesse ist hierbei, daß bei 20-23 der Direktion des Glashüttenwerkes eine Vermittelung suchte, Der Angeklagte hatte an dem Tage auch nicht einmal Kontroll­Versammlungsbefuchern nur 5 oder 6 Gäste dagewesen sind. aber seine Bemühungen, den Streit beizulegen, bisher an der versammlung gehabt, sodaß aus diesem Grunde der Herr Felds Der Schwerpunkt des Urtheils liegt in der Sentenz:" Da durch Hartnäckigkeit der Direktion gescheitert sind. Die Streikenden webel streng dienstliches Benehmen nicht beanspruchen konnte. Indem die Zulassung von Gästen die Zahl der Theilnehmer thatsächlich haben sich nun bereit erklärt, die Angelegenheit einem Schieds- der Gerichtshof annahm, daß der Angeklagte sich durch die kurze eine von vornherein unbeschränkte war, so mußte gericht zu unterbreiten, und damit bewiesen, daß sie das Urtheil Antwort des Zeugen leicht beleidigt fühlen konnte, so erkannte die stattgefundene Versammlung als eine öffentliche angesehen eines Unparteiischen nicht zu scheuen haben, was von der er wegen öffentlicher Beleidigung auf eine nur geringe Gelo werden. In betracht kann nicht kommen, wie viele Gäste sich Direktion des Glashüttenwerkes, da sie sich noch nicht entschlossen strafe von 5 M. oder einen Tag Gefängniß, sowie Publikation gemeldet haben." hat, das Schiedsgericht anzunehmen, nicht gesagt werden kann. an Gerichtsstätte.

Soziale Mebersicht."

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Gerichts- Beifung.

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Gewerbegericht.

300 Glasarbeiter der Glasfabrik von Gustav Gebildete Duell- Nüpel. Wegen Zweikampfes mit töbt­Schusselka bei Miskolcz   in Ungarn   streifen. Der Direktor lichen Waffen hatte sich gestern der aus Stettin   stammende der Fabrik soll im Walde ermordet aufgefunden worden sein, stud. jur. May Rubinstein und der stud. phil. Paul Alters- und Juvalidenversicherung. Nach den im was die kapitalistische Presse natürlich mit dem Streit in Ver- Lehmann aus Berlin   vor der ersten Ferienstraftammer am Reichs- Versicherungsamt gefertigten Zusammenstellungen betrug bindung bringen zu müssen glaubt. Was an der Sache Wahres Landgericht II zu verantworten. Das zur Antlage stehende Duell am 1. Juli 1895 die Zahl der seit dem Inkrafttreten des ist, wird sich hoffentlich bald herausstellen. Vermuthlich handelt erregte seinerzeit in einigen Blättern dadurch besonderes Auf Invaliditäts- und Altersversicherungs- Gesetzes erhobenen An- es sich wieder um einen kolossalen Schwindel, den man in Kurs sehen, daß ihm ein Hintergrund gegeben wurde wie dem Duell sprüche auf Bewilligung der Altersrente bei den 31 Ver- setzt, um die Arbeiter zu diskreditiren. Dehlschläger- Blume zu Anfang der antisemitischen Bewegung. ficherungsanstalten und den 9 vorhandenen Rasseneinrichtungen Rubinstein sollte bei dem Duell in die Brust getroffen worden 328 546. Von diesen wurden 256 414 Rentenansprüche anerkannt und 56 168 zurückgewiesen, 3940 blieben unerledigt, während die sein, innere Organe sollten schwer verletzt und der Verlegte dem Tode nahe sein. Es wurde auch gemeldet, daß Rubinstein übrigen 7574 Anträge auf andere Weise ihre Erledigung ge wegen frivoler Provokation des Gegners von der Universität funden haben. Usancen führte der Inhaber eines Abzahlungsgeschäftes relegirt worden sei. Alle diese früheren Meldungen wurden Bon den erhobenen Ansprüchen entfallen auf Schlesien   83 783, namens Freese gegen die Klage eines jungen Mannes auf Bah- durch die gestrige Verhandlung berichtigt. Dem Zweikampfe lag Ostpreußen   27 727, Brandenburg 24 258, Rheinproving 21 140, lung von 8,46 M. Provision ins Feld. Er meinte, es sei bei nichts anderes zu Grunde, als eine studentische Rempelei. Die Sachsen- Anhalt   18 559, Hannover   18 099, Pofen 16 544, Schles- ihm Sitte, die bereits gezahlte Provision für die Ver- beiden Gegner befanden sich am Abend des 1. März im Bar wig Holstein 12 229, Westpreußen   11 749, Westfalen   11 422, mittelung eines Geschäfts bei späteren Abrechnungen von Bentrale" in der Friedrichstraße. Rubinstein hatte dem Leh­Pommern 10 461, Hessen- Nassau   6992, Berlin   3738. Auf die acht anderen Provisionsverdiensten in Abzug zu bringen, wenn sich mann, der an einem entfernteren Tische saß und sich mit einem Versicherungsanstalten des Königreichs Bayern fommen herausstelle, daß jenes erst genannte Geschäft ein faules" ge- Rommilitonen unterhielt, allerlei schnoddrige Redensarten zu­32 052 Rentenansprüche, auf das Königreich Sachsen 18 748, wesen, d. h. wenn die verkauften Gegenstände von den Käufern gerufen, war aber später gegangen. Als auch Lehmann mit auf Württemberg   7025, Baden 6065, Großherzogthum Hessen 4850, nicht bezahlt wurden und dem Geschäftsinhaber ver feinem Begleiter das Lokal verließ, stand Rubinstein noch vor beide Mecklenburg   6695, die thüringischen Staaten 6888, Dlden- loren gingen. Der Kläger   hatte nun das Pech ge- der Thür und hielt sich in beleidigender Weise darüber auf, daß burg 1164, Braunschweig   2248, Hanfeftädte 2485, Elsaß Loth- habt, an einen solchen faulen Kunden" faulen Kunden" zu kommen, Lehmann's Begleiter Rouleur" trug. Als ein einfaches Ver­ringen 8915 und auf die neun zugelassenen Rasseneinrichtungen der den Beklagten ansette", und dieser hatte, als er dessen inne bieten dieser Redensarten nichts half, gab Lehmann dem Rubin  insgesammt 4865. wurde, gemäß der bei ihm herrschenden Usance" dem Kläger   die stein eine schallende Ohrfeige. Diese Schmach konnte natürlich Die Zahl der während desselben Zeitraumes erhobenen An- schon freudigen Herzens eingesteckte Provision schließlich wieder nur mit Blut abgewaschen werden, es fam aber nicht zum Blut­fprüche auf Invalidenrente betrug bei den 31 Versicherungs- entzogen. Die Kammer VII verurtheilte Freese zur Heraus- vergießen. Am Morgen des 3. März fand im Grunewald auf anstalten und den neun Rasseneinrichtungen insgesammt 183 424. zahlung der 8,46 M. Grund: Da unstreitig sei, daß die ver- Charlottenburger   Revier der Zweikampf statt. Dreimaliger Rugel­Von diesen wurden 128 347 Rentenansprüche anerkannt und lorenen Sachen durch Vermittlung des Klägers verkauft wurden, wechsel mit 15 Schritt Barriere waren verabredet. Als sich aber nach 37 544 zurückgewiesen, 9119 blieben unerledigt, während die fönne Beflagter nicht nachträglich die bereits erstattete Provision dem zweiten Kugelwechsel alle Betheiligten überzeugt hatten, übrigen 8414 Anträge auf andere Weise ihre Erledigung ge- von Verdiensten in Abzug bringen, welche mit der fraglichen daß nur zweimal zwei Löcher in die Luft geschossen waren, hielt funden haben. Verkaufsvermittlung gar nichts zu thun hatten. man es für gerathen, das gefährliche Spiel zu beenden, am Ende Von den geltend gemachten Ansprüchen entfallen auf Schlesien  hätte die dritte Kugel doch noch treffen können, wenn auch nur 25 689, Rheinprovinz   14 675, Ostpreußen   12 907, Brandenburg   Ein Prozeß wegen Kindesentführung beschäftigte gestern zufällig. Man versöhnte sich also und trat vergnügt beim Früh­10 155, Hannover   9071, Sachsen- Anhalt   8257, Posen 7494, die zweite Strafkammer des Landgerichts II. Auf der Anklage schoppen an. Der Staatsanwalt beantragte das Strafminimum Westfalen 6673, Pommern   6544, Westpreußen   6132, Seffen- bant befand sich der Kaufmann Arnold von Sanden. Es war von drei Monaten Festungshaft und der Gerichtshof Naffau 4859, Schleswig- Holstein   3197 und Berlin   3174. Auf eine trübe Ghestandsgeschichte, die er zunächst den Richtern vor erkannte demgemäß. acht Versicherungsanstalten des Königreichs Bayern   kommen zutragen hatte. Im Jahre 1887 habe er ein Fräulein Billing, 20 306 Ansprüche, auf das Königreich Sachsen 7413, auf Württem- die Tochter einer zu Schöneberg   wohnenden Wittwe, geheirathet. fahrender Schiffsrheder betrifft eine prinzipielle Reichs- Versicherungsamt. Die Versicherung fee­berg 4766, Baden 5088, Großherzogthum Heffen 2400, beide Der Ehe sei ein Kind, die jetzt siebenjährige Olga, entsproffen. Entscheidung, welche das Rekursgericht unter dem Vorsiz des Mecklenburg   2038, die Thüringischen   Staaten 3463, Oldenburg   Das Zusammenleben sei ein höchst unglückliches gewesen, schließ­Der Rheder 509, Braunschweig   1247, Sanfeftädte 1457, Elsaß- Lothringen   lich sei man übereingekommen, sich wieder zu trennen. Als die Geheimen Regierungsraths Dr. Sarrazin fällte. 3392 und auf die neun Raffeneinrichtungen insgesammt 13 018. Chefcheidungstlage beendet war, sei der Mutter das Kind M. D. Janßen aus Neuharlingerfiel hatte sein Schiff Sophie" Unter den Personen, die in den Genuß der Invalidenrente durch Beschluß des Kammergerichte zugesprochen worden. seinem Sohne D. Janßen übergeben, der ihn, den Vater, seiners traten, befanden sich 2578, die bereits vorher eine Altersrente be- Er habe sich hierüber höchst unglücklich gefühlt. Man feits vor dem Seemannsamt in aller Form als Schiffsmann an­zogen. habe ihm Nachrichten zugetragen, daß das Kind warb. Unter der Leitung des Sohnes machte Janßen, der schwerster Weise von der Mutter mißhandelt und Vater, eine Seereise mit, von der er, wie auch der Sohn, nie on der nachlässigt werde, er habe außerdem gehört, daß seine frühere mals wieder an das heimathliche Gestade zurückkehrte. Ehefrau einen feineswegs moralischen Lebenswandel führe und Die Sophie" wurde führer- und besatzungslos auf offener Un die Berliner   Sattler. Wir richten nochmals an die diese Umstände hätten in ihm den unbezwinglichen Wunsch er- See treibend aufgefunden. Da das Schiff mit Wasser gefüllt An Berliner   Kollegen die Bitte, uns fämmtliche Uebertretungen be regt, fein Rind in bessere Obhut zu bringen. In der Mittag- war, wurde allgemein angenommen, die beiden Janßen feien er Unternehmer zur Bestrafung herangezogen werden können. Bei geben. Seine Hoffnung, sein sind zu sehen, sei in Erfüllung machte nun bei der See- Berufsgenossenschaft Rentenansprüche treffend die Sonntagsruhe mitzutheilen, damit die betreffenden Stunde des 30. Dezember v. J. habe er sich nach Schöneberg   be- runten, welche Annahme durch ihr völliges Verschollenbleiben bestätigt wurde. Die hinterbliebene Wittwe und Mutter Janßen folchen Mittheilungen gebe man stets den Tag der Uebertretung Schwiegermutter, die Wittwe Billing, mit seiner Tochter begegnet. geltend, indem sie als Wittwe des M. D. Janßen eine Hinter gegangen, auf dem Winterfeldplatze sei ihm seine frühere fowie Beugen an. Als Beuge fann jede Person angegeben werden, die gesehen hat, daß Sonntags gearbeitet worden ist. das lettere seiner ansichtig geworden, sei es mit bliebenenrente und zugleich als Mutter des Schiffers D. Jansen eine Aszendentenvente beantragte. habe es Beide Ansprüche lehnte Ferner bitten wir in jeder Werkstätte resp. Fabrik die Wahl einem Freudenschrei auf ihn zugesprungen, Arm die Genossenschaft ab, den auf Aszendentenrente, weil der einer Vertrauensperson vornehmen zu wollen. Wo dies nicht genommen und fei damit in eine angängig ist, da eventuell daraus sich Maßregelungen ergeben gerade vorüberfahrende Droschke gesprungen, ohne auf die hinter Sohn nicht ihr einziger Ernährer gewesen, den auf Wittwenrente, könnten, bitten wir die Kollegen, welche einen berartigen Posten Bawange Fönnten, bitten wir die Kollegen, welche einen berartigen Bosten ihm herrufende Frau Billing zu achten. Sein Töchterchen sei weil ihr Mann sich nicht selbst versichert hatte. Die Ge­befleiben wollen, ihre Adressen uns mitzutheilen. Es braucht jetzt gut aufgehoben; wo es fei, wolle er nicht verrathen. Gr offenschaft vertrat im letzteren Falle den Standpunkt, daß der Bater Janßen als Rheder nicht dem Versicherungszwange also in diesem Fall den mitarbeitenden Kollegen hiervon keine behaupte, daß er sich nicht strafbar gemacht habe, weil ein Noth- unterlag, sondern nur zur Selbstversicherung berechtigt war. Mittheilung gemacht zu werden und wird von unserer Seite stand vorgelegen habe. Die Zeugin Billing stellte den Aft der Das Schiedsgericht, bei dem Frau J. Berufung einlegte, ver. jede folche Mittheilung geheim gehalten. Dahin gehende Angaben Gewalt entrissen, was nur dadurch möglich gewesen sei, daß ein Wittwenrente. Es war der Meinung, der Rheder sei dann nach Entführung anders dar. Der Angeklagte habe ihr das Kind mit urtheilte jedoch die Berufsgenossenschaft zur Zahlung der find an den Unterzeichneten zu richten. Auch nehmen die Kollegen Sassenbach, Invalidenstr. 145 und Tannhausen  , Blücherstr. 55, Helfershelfer des Angeklagten sie von hinten umfaßt und ihren dem See- Unfall- Versicherungsgesetz als versichert zu betrachten, Wittwenrente. Es war der Meinung, der Rheder sei dann nach Meldungen entgegen. Die Agitationskommission. J. A.: Bruno Arm so gedrückt habe, daß sie das Kind habe loslassen müssen. Poersch, Rixdorf, Steinmetstr. 24, Hof 3 Tr. Der Angeklagte müsse die in der Nähe haltende Droschte wenn er als Schiffsmann mitfahre. Das Reichs- Versicherungs­indem es be amt warf dies Urtheil aber wieder um, vorher bestellt haben. A13 mit dem Kinde im Bauarbeiterstreik in Halle. 230 Maurer arbeiten zu Wagen Platz genommen, habe die Zeugin sich besonders die Begründung der einschlägigen Bestimmungen des mit dem neuen Stundenlohn von 40 Pf., 240 find abgereist, 20 haben der Hand an der Laterne festgehalten, Der Angeklagte Gesetzes im Reichstage anzog. Unter Bezugnahme darauf führte den Streik gebrochen, 85 find noch zu unterstützen. Von den habe dem Kutscher zugerufen:" Fahr zu!" und sie sei dann ein es folgendes aus: Grundsätzlich unterlägen nur die Arbeiter Arbeitsleuten bekommen 173 den neuen Stundenlohn von Stück Wegs mit dem Wagen fortgeschleppt worden, wobei sie dem Bersicherungszwange, die Schifffahrtsunternehmer dagegen 30 Pf., nur sehr wenige haben den Streit gebrochen, 138 sind Verlegungen an ihrem Körper erlitten und Schaden an ihren hätten, sofern sie nicht nach§ 4 des See- Unfallversicherungs­noch zu unterstüßen. Bei den Zimmerern wird eine Ginigung Kleidern genommen habe. Die Beugin, welche als Nebentlägerin Umständen als nach§ 1 dieses Gesetzes( d. h. als zwangsweise) Gesetzes freiwillig versichert seien, nur unter ganz besonderen zugelassen wurde, beanspruchte als Entschädigung von dem An­versichert zu gelten. getlagten eine Geldbuße von 1200 Mart. Solch ein Fall liege der Theilhaber einer Rhederei mit seinen Mitrhedern

erwartet.

Gewerkschaftliches.

Die Steinfeger in Herford   haben an die Unternehmer die Forderung gestellt, die tägliche Arbeitszeit von 11 Stunden ( Pflasterer) Deutschlands   das dringende Ersuchen, bis auf weiteres auf 10 herabzusehen, und richten deshalb an die Steinsetzer jeden Zuzug nach Herford   zu meiden, damit der Forderung der gehörige Nachdruck gegeben werden kann. Auch von Leipzig  und Flensburg   ist Zuzug von Steinfegern immer noch fern­zuhalten. Die Altonaer   Steinfegrammer haben die geforderte Lohnerhöhung bewilligt erhalten.

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Der Scheerenfabrikanten Verein in Solingen   hat das Gesuch des Scheerenschleifer- Vereins, für die geringeren Sorten das frühere Preisverzeichniß wieder einzuführen, mit großer Mehrheit abgelehnt. Infolge dessen steht ein neuer Streit in Aussicht.

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Durch die Beweisaufnahme wurde bestätigt, daß die Schilde­rung des Angeklagten der Wahrheit am nächsten tam. Es wurde einen Dienstvertrag abschließe, der ihn ber Schiffs= verwahrloftem Zustande, schlecht ernährt und von Ungeziefer ge- Buthun sei eben, daß die Thätigkeit des fraglichen Rheders aber auch von fast allen Seiten behauptet, daß das Kind in höchst besatzung, vielleicht als leitender Schiffer, einreihe. Grundbedingung einer solchen Versicherung ohne persönliches plagt war, als der Vater es wieder an sich brachte. Im weiteren Verlauf der Beweisführung wird dem An-( Mitinhabers) nicht in seiner Stellung als Rheder, sondern in geklagten seitens aller Zeugen das größte Lob ertheilt. Ber- einem Dienstverhältniß ihre Voraussetzung habe. Im vorliegen= schiedene Zeugen haben gesehen, daß von Sanden  , im Geschäft den Falle sei nun aber ein derartiger Vertrag einfach rechtlich ein tüchtiger strebfamer Kaufmann, zu Hause selbst den Staub- ausgeschlossen. Der Schiffer D. Janßen fönne doch nur als lappen nahm, um die Möbel zu reinigen, daß er selbst sein Kind Vertreter des Rheders M. D. Janßen gelten, und somit würde wusch und ihm die Haare tämmte, während die Mutter des Abends ein Dienstvertrag, der letzteren als Schiffmann dem ersteren das Haus verließ und das Kind selbst noch nach 10 Uhr abends zwang, verpflichte, ein Vertrag zwischen dem Rheder und Schiffs­auf der Straße zu fampiren, weil sie ihrer Wege ging. Der Staatsmann M. D. Janßen mit sich selbst sein, damit aber gar anwalt fonnte baber nicht umhin, die Freisprechung zu bean fein Vertrag. Wie hinsichtlich des Rekurses der Genossenschaft tragen, weil eine Nothlage für den Angeklagten vorlag und der erkannte das Reichs- Versicherungsamt auch bezüglich des von strafbare Dolus fehlte. Der Vertheidiger schloß sich diesem An- Frau Janßen der Vorsicht halber gegen die schiedsgerichtliche trage an, der Nebenkläger verzichtete darauf, die vorher be- Ablehnung der Aszendentenrente erhobenen Rekurses zu ungunsten antragte Buße von 1200 Mart geltend zu machen. Der derselben. Es stände fest, daß ihr Ghegatte ein noch rüftiger, Gerichtshof erkannte auf Freisprechung, weil der An- erwerbsfähiger Mann, ihr Sohn also nicht der einzige Ernährer getlagte sich in einem thatsächlichen oder vermeintlichen Noth- gewesen sei. Für belanglos hielt das Gericht die von der stand befand, da ihm die Gefahr, welche nach Ansicht der Klägerin behauptete starke Berschuldung der Sophie". In Fürth   ist eine Arbeiterinnenversammlung, Sachverständigen für die Gesundheit des Kindes vorlag, eine wo Frau Steinbach aus Hamburg   über das Thema:" Die bringende erschien. Arbeiterin im Kampf um die wirthschaftliche Existenz" sprechen follte, ziemlich mit derselben Begründung verboten worden, wie es in Nürnberg   bei einer gleichartigen Versammlung ge­schehen war.

40 böhmische Maurer, die von Agenten der Bau- Unter­nehmer Hofs engagirt waren, find, als sie an Ort und Stelle erfuhren, daß fie als Streifbrecher verwendet werden sollten, wieder abgereist. Der Agent hatte ihnen selbstverständlich kein Wort davon gesagt, daß die Maurer Hofs streiken.

in so

Eingelaufene Druckschriften.

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von der Wiener Wochenschrift Die Zeit" ist soeben das 44. Heft erschienen. Aus dem Inhalt desselben heben wir hervor: Die weltliche Politik Leo XIII  . Bon einem Klerifalen. Die Arbeiter Unfallversicherung in Defterreich. Von Dr. Joseph Grunzel. Slums. Von J. Singer. Krebs und Intrigue. Von Prof. Dr. Adamkiewicz. Aus der modernen Krystallkunde. Von Dr. Aristides Brezina.- Die Wahrheit der Erfahrung. Von Alfred Gold  . Regie. Von Hermann Bahr  . Le Pilote. Von Mar Marschall. Volksschriften zur Umwälzung der Geißter. Heft 1 bis 9. Bamberg  . Berlag der Handels- Druckerei.

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Depelchen und lehte Nachrichten.

Die militärischen Kontrollverhältnisse in Berlin   bereiten den Mannschaften des Beurlaubtenstandes oft die größten Schwierig­feiten, indem die Bekanntmachungen an den Anschlagsäulen zu fomplizirt sind und die verschiedenen Jahrgänge verwechselt Der internationale Textilarbeiter Rongreß wurde am werden oder die einzelnen Truppengattungen, die in ganz ver­Sonntag im Voltshause in Gent   eröffnet. Unser Genosse An- schiedenen Stadttheilen ihre Kontrolle haben, nicht genau unter­feele begrüßte im Namen der belgischen Arbeiterpartei die( be- fchieden werden. So erging es dem ehemaligen Garde- Feld: sonders aus England) zahlreich erschienenen Delegirten, worunter artilleristen Theophil Dorau am 6. Mai d. J. Er hatte ebenfalls fich auch Frauen befinden, und gab der Hoffnung Ausdruck, daß viel Laufereien und Schwierigkeiten gehabt und fragte den die lang ersehnte internationale Vereinigung der Textilarbeiter von der Kontrollversammlung heimkehrenden Bezirks Feld - durch die bevorstehenden Verhandlungen endlich erzielt werden webel George auf offener Straße um Bescheid. Letzterer möge. Der englische   Delegirte Holmes Manchester bemerkte antwortete aber in einem so furzen Tone und Meiningen  , 6. Aug.( W. T. B.) Die Personenpost zwischen in seinen Begrüßungsworten u. a., daß auch die englischen Ar- ungenügender Weise, daß ihm Dorau erwiderte: Wenn Sie nicht Wasungen   und Depfershausen ist kurz vor Unterkas einen Ab­beiter gewillt seien, die Vorschläge der Belgier, die in der Haupt- anständig antworten können, so find Sie ein großer Schlumps." hang hinuntergestürzt. Der Postwagen wurde zertrümmert. Der sache darauf hinausgehen, daß in allen Ländern für gleichwerthige Den Vorfall meldete der Bezirksfeldwebel beim Kommando und Jusasse, Lehrer Völker aus Unterkat, ist an den erlittenen Ver Produtte gleichartige Lohntarife aufgestellt werden mögen, wohl- ftellte zugleich einen Strafantrag. Dorau wurde zunächst auf legungen gestorben. wollend zu prüfen, während man sich früher zu derartigen Vor- dem Bezirkskommando vernommen, wo er bei dem verhörenden Shanghai  , 6. Auguft.( W. Z. B.) Der Mercury" vers schlägen ablehnend verhalten hätte. Am Montag begannen die Oberstlieutenant einen sehr guten Eindruck machte. Es wurde öffentlicht eine Depesche aus Futschau vom heutigen Tage, nach eigentlichen Verhandlungen. Ein Antrag auf vollständige Ab- festgestellt, daß er sich stets einer sehr guten Führung befleißigt welcher die Lage der Europäer infolge der offen zur Schau ge schaffung der Sonntagsarbeit in allen Ländern wurde einstimmig hatte, weshalb ihn der Oberfilieutenant nach Lage des tragenen feindseligen Gesinnung der Eingeborenen eine fritische angenommen. Der Antrag der englischen Delegirten, daß an Sachverhalts nicht bestrafte. Wegen der öffentlichen Be- sei. Die chinesischen Beamten erklärten, wenn eine Erhebung den Wochentagen nur bis 6 Uhr abends gearbeitet werden soll, leidigung fam aber noch ein Nachspiel in Moabit   vor stattfände, würde es ihnen nicht möglich sein, dieselbe zu unter­gelangte gegen die Stimmen der deutschen   Abgesandten zur An- der 135. Abtheilung. Der Angeklagte Dorau wiederholte den drücken. Die Provinz Fukien   befinde sich im Aufstande und die nahme. Ueber den Achtstundentag" entspann sich eine lebhafte unangenehmen Auftritt und der Bezirksfeldwebel George be- amerikanische Mission in Fungfut sei verbrannt worden. Es sei Diskussion zwischen den englischen und den deutschen   Delegirten. tundete, er habe sich streng dienstlich" bei der Auskunft gehalten. telegraphisch um die Entsendung von Kanonenbooten zum Schuße Das Ergebniß steht noch aus. Aus welchem Grunde er dies that, fonnte dem Vorsitzenden, der der Ausländer gebeten worden.

Verantwortlicher Redakteur: Mag Pfund in Halensee  . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin  . Hierzu 1 Beilage.