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Nr.374 43. Jahrg. Ausgabe A nr. 192

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Mittwoch, den 11. August 1926

Stürmischer Tag in Versailles  .

Die Regierungsvorlage im Tumult angenommen. Paris  , 10. Auguft.( Eigener Drahtbericht.) Die Beratungen| ein neuer verfassungsmäßiger Rahmen geschaffen, man habe aber der Nationalversammlung  , die am Dienstag in Versailles   zusammen nichts, das man hineinsehen könne. Die Tilgungskaffe, wenn sie getreten ist, bieten nur geringes Interesse. Poincaré  , der mehr und wirksam sein solle, müsse sich auf die gesamten öffentlichen mehr an dem Erfolg feiner Sanierungspolitik zu zweifeln scheint, Schulden erstrecken. Dazu sei eine Konsolidierung unentbehrlich. Dazu sei eine Konsolidierung unentbehrlich. mill wenigstens die Genugtuung haben, das von ihm eingebrachte Die Jahreseinnahme von drei Milliarden Franken genügte nicht Gesetz über die Tilgungskaffe in die Verfassung aufgenommen zu zur Tilgung. Es sei die Macht der Dinge, die die Regierung und das Land vor sehen. Da ihm auch in Versailles   eine mehr als ausreichende Mehr­heit sicher ist, hat die Debatte mehr atademischen als praktischen Charakter.

Der Sitzungsverlauf.

Paris  , 10. Auguft.( WTB.) Nach der Ablehnung des Oppo­

die dramatische Alternative Konsolidierung oder Inflation gestellt habe. Früher oder später würde die Regierung auf den Borschlag der Sozialisten zurückgreifen müssen, der die Kapital

abgabe fordere.

fitionsantrages( soweit schon in unserer gestrigen Abendausgabe zu feien die kritischen Ausführungen präzis, dagegen der sachliche Teil Ministerpräsident Poincaré   erwiderte: In der Rede Blums lejen. Red. d. V.) schlägt der sozialrepublikanische Abg. Morinaud vor, den Artikel 39 insofern zu ergänzen, daß, falls die Borfrage gestellt wird, nurje ein Redner, der dafür, und ein Redner, der Dagegen spricht, mit einviertelstündig begrenzter Redezeit zugelassen werden soll. Morinaud erklärt, da eine Minderheit daran arbeite, die Nationalversammlung   zu behin­dern, dürfe die Mehrheit feine Obstruktion zulassen. Der Zusatz­antrag Morinaud wird mit 515 gegen 347 Stimmen an=

genommen.

Hierauf verliest Ministerpräsident Poincaré   die Be­gründung des aus einem einzigen Artikel bestehenden Gesezentwurfs,

der lautet:

Das Berfaffungsgefeß vom 25. Februar 1875 wird wie folgt ergänzt: Die Autonomie der Kaffe zur Verwaltung der Bons der nationalen Berteidigung und Amortisierung der öffentlichen Schuld rägt verfassungsmäßigen Charakter. Ihr werden zur vollständigen mortisierung der Bons der nationalen Verteidigung und der durch ie Rasse verwalteten Wertpapiere zugewiesen: 1. Die Einnahmen us dem Tabakverkauf, 2. der Ertrag der einmaligen Steuer bei igentumswechsel, die Erbschaftssteuer und die freiwilligen Abgaben, 3. im Falle, daß die aufgezählten Mittel nicht für die Verwaltung er der Kasse überwiesenen Fonds genügen sollten, soll eine ent­sprechende Annuität in das Budget aufgenommen werden."

Die Regierung beantragt die Dringlichkeitserklärung der Beratung dieses Entwurfs, die durch Handaufheben be= ichlossen wurde. Der Entwurf wird darauf an den Ausschuß überwiesen.

Debatte über

Im weiteren Verlauf der Vormittagssigung entspinnt sich eine die Zusammensetzung des Ausschusses, dem der Gesetzentwurf zur Prüfung überwiesen worden ist. Es liegen drei Vorschläge vor, und zwar 1. der des Abg. Bonnefous ( Dem. Republ. Bgg.), daß die Finanzausschüsse in Rammer und Senat, die zusammen aus 77 Senatoren und Abgeordneten bestehen, 30 Mitglieder für den Ausschuß der Nationalversammlung unter sich wählen und der Nationalversammlung zur Bestätigung vorschlagen, 2. ein Vorschlag des Senators Chaumet( Demokr. Bgg.), wonach die Nationalversammlung unter den Mitgliedern der Finanzausschüsse von Kammer und Senat die 30 Mitglieder selbst wählen soll, und 3. ein Vorschlag der Kommunisten, dahingehend, daß die Mitglieder des dreißigköpfigen Ausschusses aus allen Parteien in Kammer und Senat, und zwar im Verhältnis ihrer Stärke gewählt werden sollen. Senator Chaumet zieht im Verlauf der Debatte seinen Vorschlag zurück und erklärt, sich dem Vorschlag Bonnefous' anzuschließen. Darauf verteidigt Abg. Ernest Lafont   den kommunistischen   An­trag und erklärt, die Annahme des Antrags Bonnefous würde dem Reglement und dem Geist der Verfassung widersprechen. Er be­antragt, daß gegen den Antrag Bonnefous, bevor die National­ versammlung   sich mit diesem selbst beschäftige, die Vorfrage ge­stellt wird. Dieser Antrag wird mit 526 gegen 312 Stimmen a b gelehnt, worauf der Antrag Bonnefous unverändert ohne weitere Debatte durch Handaufheben angenommen wird. Trotz Protestes der äußersten Linken beschließt die Nationalversammlung  darauf, die Vormittagssigung zu schließen und um 3 Uhr nachmittags die Arbeiten wieder aufzunehmen. Die Finanzausschüsse des Sencts und der Kammer haben nach Schluß der Vormittagssigung 10 Senatoren und 20 Abgeordnete in den Ausschuß entsendet, die die Nationalversammlung   am Beginn ihrer Nachmittagssigung bestätigte.

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Berfassung des Deutschen Reiches  

Vom 11. August 1919

Das deutsche Volt, einig in seinen Stämmen und von dem Willen befeelt, sein Reich in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuen und zu festigen, dem inneren und dem äußeren Frieden zu dienen und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern, hat sich diese Ver­faffung gegeben.

Erster Sauptteil:

Aufbau und Aufgaben des Reiches. Erster Abschnitt: Reich und Länder.

Artikel 1:

Das Deutsche Reich   ist eine Republik  . Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Vorwärts- Verlag G.m.b.H., Berlin   SW. 68, Lindenstr.3 Bostschedkonto: Berlin   37 536 Bankkonto: Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten, Wallstr. 65: Diskonto- Gesellschaft, Devofitentaffe Lindenstr. 3.

Das Werk von Weimar  .

Zum 11. August.

Als heute vor sieben Jahren der Reichspräsident Friedrich Ebert   die neue republikanisch- demokratische Verfassung des Deutschen Reiches unterzeichnete, waren viele der Meinung, diese Unterschrift und diese Berfassung selbst bedeuteten in der deutschen   Geschichte nur eine kurze Episode. Die einen konnten deutschen   Geschichte nur eine kurze Episode. Die einen konnten es noch immer nicht fassen, daß Kaiser- und Königskronen, Junkerprivilegien und Dreiklassensysteme unwiderbringlich dahin seien, sie erwarteten ihre Wiederkehr in fürzester Zeit. Die anderen waren gerade umgekehrt der Ansicht, daß die ,, formale", die ,, bürgerliche Demokratie" eine Verfassungs­form wäre, die durch die stürmische revolutionäre Entwicklung eigentlich schon überwunden sei und allerdemnächst einer an­deren Platz machen müsse, wie sie schon im Osten in dunklen Umrissen in die Erscheinung trat.

die schon vor Entstehung der Verfassung bestanden, trat Neben diese beiden verfassungsfeindlichen Richtungen, bald eine dritte, die weder ausgesprochen monarchistisch noch kommunistisch war, die faschistisch e. Sie suchte nach einem Diktator, der mit Gewaltmethoden alle Probleme, vor allem die der auswärtigen Politif, zur Lösung führte. In der Feindschaft gegen die Verfassung von Weimar fand sie sich mit den beiden anderen.

Die Verfassung von Weimar mußte geschaffen werden wenige Monate nach Abschluß eines vierjährigen Krieges, nach einer Niederlage, die das Reich bis in die fiefften Wur zeln hinab erschütterte. Ein unverföhnlich scheinender Feind hatte alle äußere Macht in seiner Hand und hielt weite Reichs­gebiete besetzt. Die junge Republik   bedrängte er mit mo­ralisch und materiell unmöglichen Forderungen. In voll­fommen ausgehungertem Zustand mußte das deutsche   Volk die Umstellung von der Kriegswirtschaft zu einer Friedens­wirtschaft vollziehen, deren Grundlagen durch den Verlust aller ausländischen Aktivposten und durch die drohend unge­heure Gestalt der Kriegsentschädigung gänzlich in Frage ge­stellt erschienen. Die sozialen und politischen Gegenfäße. waren bis zum Zerreißen gespannt.

Unter solchen Umständen war die Meinung, die Ver­fassung von Weimar würde nur eine Episode bleiben und im Sturm der Ereignisse bald wieder untergehen, verständlich Aber sie erwies sich als falsch. Sieben Jahre sind seitdem ver­flossen, und das Werk von Weimar   besteht, und auf seiner Grundlage steht das Deutsche Reich  . Nur besonders hartnäckige und fanatische Gegner vermögen auch heute noch die Augen vor der Tatsache zu verschließen, daß die Männer von Weimar   aus richtiger Erkenntnis heraus gehandelt und damit dem deutschen   Bolf einen großen Dienst erwiesen haben. Im Werk des parlamentarischen Untersuchungsaus­schien vor kurzem ein Gutachten des Abg. Prof. Dr. Bre dt über den Reichstag   im Weltkrieg. Herr Dr. Bredt ist als Führer der Wirtschaftspartei heute noch ein weit rechts­stehender Mann, während des Krieges war er freitonjer­vativer Abgeordneter im preußischen Dreiklassenlandtag. Um fo bemerkenswerter ist es, daß dieses Gutachten, das einen stattlichen Band füllt, in seinem sachlichen Inhalt auf eine geradezu glänzende Rechtfertigung der äußeren wie der inneren Politik hinausläuft, für die die Sozialdeme fratische Partei während des Krieges und nach ihm gefämpft hat.

feiner Ausführungen sehr schleierhaft. Die Kapitalabgabe sei ledig­lich eine vage Formel, mit der man nur in Versammlungen Erfolge haben könne. In den Ländern, in denen man es mit der Kapital abgabe versucht habe, habe man sie als fruchtlos wieder auf­geben müssen. Er ziehe es vor, Frankreich   die Kapitalabgabe zu erfparen. Er müsse zugeben, daß außerordentliche Umstände notwendig gewesen seien, um die Nationalversammlung nach langem Schlaf zu erwecken. Die Regierung, die sich aus Männern zusammen­lege, die alle ihre Liebe zur Republik bewiesen hätten, sei auch der Ansicht, daß es sich nicht darum handeln könne, eine weitere Ber- schusses über die Ursachen des Zusammenbruchs von 1918 er­faffungsänderung in dieser Periode vorzunehmen, in der es sich vor allem um die Stabilisierung der Währung handele. Es dürfe daher jetzt keine Debatte erfolgen, in der unvorsichtige Worte ge­braucht werden könnten. Die Verpflichtungen des Staates würden eingehalten werden. Allerdings sei Vertrauen zur Wiederherstellung der Ruhe notwendig. Aber das genüge nicht allein zur Wiederherstellung, deshalb schlage die Regierung vor, die Einnahmequellen der Amortisationskasse unantastbar zu ge­stalten. Der Ministerpräsident schloß mit der Erklärung,

der Schwur des französischen   Parlaments, die Schulden zu be­zahlen und die Währung zu fanieren, werde sicherlich draußen gehört werden.

Er biete den Gläubigern eine Garantie dafür, daß Frankreich   seine Verpflichtungen nach Maßgabe seiner Fähigkeiten erfüllen wolle.

Der kommunistische Abg. Dortot rief dann einen Zwischenfall hervor, der die Unterbrechung der Sitzung erforderlich machte; da er die Rednertribüne nicht verlassen wollte, mußte der die Senats­mache kommandierende General herbeigeholt werden, der mit einem Unteroffizier und 4 Mann im Gigungssaal erschien und Doriot   zum Verlassen der Tribüne aufforderte. Nachdem der kommunistische Redner der Aufforderung Folge geleistet hatte, konnte die Sitzung fortgesetzt werden. Nachdem der Dreißigerausschuß den Regierungsentwurf mit Bestätigung zusammengetreten, während das Plenum der National- leichten redaktionellen Abänderungen angenommen hatte, erschien um 6 Uhr Poincaré   wieder im Sizungssaal und um 6,50 Uhr auch Präsident de Selves, der die Sigung eröffnete und dem Ausschuß­berichterstatter Senator Cheron das Wort erteilte.

In diesem Ausschuß ist die Sozialistische Partei durch die Ab­geordneten Blum, Renaudel, Compère Morel und den Senator Doulier vertreten. Der Ausschuß ist sofort nach seiner

versammlung eine Pause eintreten ließ, um den Ausschuß arbeiten zu lassen.

Nach Entfernung Doriots von der Rednertribüne mußte die Sigung noch dreimal ausgesetzt werden, da die Rommunisten ungeheuren Lärm machten. Schließlich wandte Prä­fident de Selves die Geschäftsordnungsbestimmung an, die im Falle andauernden Tumultes ihm das Recht gibt, die Diskussion zu schließen und zur Abstimmung zu schreiten. Unter dem Heulen der Kommunisten und dem Klappern der Bultdeckel ging vollkommen unverständlich die Verlesung der Artikel und die Abstimmung vor fich. Schließlich wird Doriot   aus den Saal verwiesen, worauf sämt­Kommunisten, begleitet von der Militärwache, sich ihm an­schließen, um draußen auf dem Schloßhof Hochrufe auf die Revolu­tion auszubringen.

In der Nachmittagsfigung machte der unabhängige Kommunist Lafont folgende Vorschläge zur Reform der Verfassung: Der Artikel, durch den der Präsident der Republik das Recht erhält, den Schluß der Parlamentstagung festzusetzen, soll aufgehoben merden, ebenso der Artikel, der den Präsidenten ermächtigt, die Tagungen des Parlaments zu unterbrechen. Ferner soll der Artikel über den Abschluß von Verträgen mit dem Auslande wie folgt gefaßt werden: Der Bräsident der Republik   verhandelt über die Verträge, die der Ratifizierung durch das Parla ment unterliegen. Des weiteren soll der Artikel über die Verteiliche lung der Machtbefugnisse wie folgt lauten: Die gefeßgebende Gewalt wird durch zwei Versammlungen. nämlich Kammer und Senat, und durch die Initiative und das Referendum des Volkes ausgeübt.

Leon Blum  ( S03.) führte aus, die Tagung der National perfammlung sei überflüssig. Es werde mit viel Aufwand

Die mittlerweile vorgenommene Auszählung ergibt Annahme des Gefehentwurfes und zugleich Sihungsschluß der National­ versammlung   mit 671 gegen 144 Stimmen.

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Die Verfassung von Weimar beruht auf dem allgemeinen, gleichen Wahlrecht zu allen Vertretungskörpern und dem parlamentarischen System. Bredt zeigt in überzeugender eise, daß es sich hier um eine natürliche, gar nicht aufzu­haltende Entwicklung gehandelt habe. Er beklagt bitter die Blindheit seiner ehemaligen konservativen Freunde, die sich dieser natürlichen und gar nicht aufzuhaltenden Entwicklung mit allen Mitteln widersetzt hatten. Und er erhebt An­klage gegen den Reichstag  , daß er nicht mit ganz anderer Bielsicherheit und Energie, als er es getan, diese Ent­wicklung gefördert habe. In ihrer Unterbindung während es Krieges sieht er eine der wichtigsten Ursachen des Zu­sammenbruchs.

Sozialdemokratie, die ja auf dem Wege zu einem Bredts Anklage trifft alle Parteien, nur nicht die demokratischen Deutschland   stets die treibende Kraft gewesen ist. Und so ist ja auch in der Verfassung von Weimar das meiste verwirklicht worden, was sie auf dem Gebiet des Ver­faffungswesens gefordert hatte.

Bredt kommt zu folgendem zusammenfassenden Urteil: In ihrer äußeren Gestaltung steht die Weimarer Reichsver faffung zweifellos über der alten Bismarckschen Verfassung. Die lettere war ja im Grunde nur ein erweiterter Bündnisvertrag ge= wesen, in dem alles vermieden wurde, was den guten Willen zur Reichsgründung bei den Einzelstaaten irgendwie beeinträchtigen fonnte. Sie war aber weiterhin auch derart zugeschnitten auf die Person von Bismard, daß sie nach seinem Abgange notgedrungen gewisse innere Wandlungen durchmachen mußte, die nicht auf ver­ändertem Wortlaute, sondern nur auf veränderter Handhabung be= ruhten. Die Weimarer   Reichsverfaffung ist demgegenüber ein groß­