Abendausgabe
Nr. 405 43. Jahrgang Ausgabe B Nr. 200
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10 Pfennig
Sonnabend
28. August 1926
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Man sollte glauben, daß diese Ungeheuerlichkeit In der ganzen Breffe, soweit sie nicht deutschnational ist, schärfste Kritik finden müßte. Aber es sind doch nur einige demokratische Blätter, die sich in flarer Weise zu ihr äußern, und besonders ist es die linfsdemokratische Berliner Volkszeitung", die den Nagel auf den Kopf trifft, indem sie schreibt: Das ist echt deutschnationale Frechheit: sie be tämpfen eine Politit, die fie dem Spießbürger als antinational" hinstellen, und im selben Atem bieten sie sich an, ugnießer dieser Politik werden zu wollen. Im Auswärtigen Ausschuß haben die deutschnationalen Vertreter für den kommunistischen Antrag auf Zurüdziehung des deutschen Aufnahmeantrages geftimmt. Gleich wohl wollen sie dann an die Futtertrippe, wenn andere Barteien die Berantwortung für Deutschlands Eintritt übernommen haben.'
ben anderen Re.
Die Art, wie die neuesten Borgänge bei den Deutsch | anderen Stelle wird von der Deutschnationalen Boffspartei, nationalen bisher in der Presse behandelt worden sind, läßt die folange sie nicht Regierungspartei ist, gesprochen. Daraus ganze Unsicherheit der innerpolitischen Lage erkennen. Die geht die Sehnsucht hervor, bald wieder Re Annahme des tommunistischen Antrags auf zurückziehung gierungspartei zu werben. Fragt sich nur, des Gesuchs um Eintritt in den Völkerbund und die Weige- ob diese Sehnsucht von rung, einen der Ihren nach Genf zu entfenden, find Tat- gierungsparteien geteilt wird. Ganz so ein sachen. Zugleich ist der Anspruch der Deutschnationalen auf fach, wie fich die Deutschnationalen die Sache vorstellen, ist Ministerportefeuilles nach Eintritt Deutschlands in den sie nun doch nicht. Erst mit großer Geste ablehnen und sich dann Völkerbund angemeldet. zur fachlichen Mitarbeit" bereit erklären, zeugt nicht von über triebenem Verantwortungsbewußtsein. Im übrigen findet die Deutsche Zeitung" das deutschnationale Angebot mindestens tattisch bedenklich. Uns erscheint es auch politisch nicht bedentenfrei. Wenn sich die„, Germania " hütet, ein letztes Wort zu fprechen, so wohl deshalb, weil sie durch die Ereignisse vor zwei Jahren gewarnt ist. Damals stimmten die Deutsch nationalen bekanntlich fünfzigprozentig für den Dames- Plan, den fie seitdem wieder hurdertprozentig beschimpfen. Sie taten das auf Grund eines Abkommens mit der Boltspartei, das ihnen Minister sige zusagte, wenn sie das Zustande fommen des Dawes- Plans ermöglichten. Dann wurde Marr in der widerwärtigsten Weise aus dem Kanzleramt hinaus gebort, das Zentrum aber machte trotzdem in der darauf folgenden Rechtsregierung mit, bis die Deutschnationalen mit einer demagogischen Gefte aus der Regierung hinausliefen. Man muß zugeben, daß die Erfahrungen von damals für die Deutschnationalen ebenso ermutigend sind, wie für die , Germania " entmutigend. Jetzt wird das fchamlose Spiel von 1924 mit einigen Varianten aber mit noch größerer Frechheit wiederholt. Die größere Frechheit besteht darin, daß die Deutschnationalen diesmal nicht einmal fünfzigprozentige Ronzessionen machen, sondern die Außenpolitit des Reichs hundertprozentig bekämpfen, zugleich aber erklären, sie seien bereit, diese Politik felber zu treiben, wenn man fie nach Erledigung der gröbften Arbeit zu Ministern macht. Bielleicht bietet die noch größere Frechheit noch bessere Aussichten auf Erfolg? Das Ganze ist eine verwegene Spefulation auf die innere Unsicherheit und Direktionslosigkeit der bürgerlichen Mitte. Man darf wirklich sehr gespannt darauf sein, ob sie gelingt.
Da ist die Germania , das Zentrumsblatt, in der Form viel vorsichtiger und diplomatischer. Die„ Germania " be schäftigt sich zunächst mit der Weigerung der Deutschnationalen, einen der ihren mit nach Genf zu schicken, und sagt dann: Man kann dieser Begründung die Logit( vom deutschnationalen Standpunkt aus) nicht absprechen. Soweit wäre also die Sache ver. ständlich, wenn nicht, weniger logisch, in der deutschnationalen Er flärung an zwei Stellen auf die politische Entwicklung nach Genf angespielt worden wäre. Es wird da betont, daß die Deutsch nationale Bolkspartei die Locarno - und Bölkerbundspolitik der letzten Seit nicht billige, aber gleichzeitig der Wille zum Ausdrud ge. bracht, wenn der Eintritt gegen ihren Widerspruch vollzogen sein wirb, an der daraus sich ergebenden deutschen Bolitit und ihrer Vertretung im Böllerbund fachlich mitzuarbeiten". An einer
Ein Blindgänger.
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Wie wir hören, erinnert sich Genoffe Severing, daß Schlichting ihm unaufgefordert einen Brief vorlegte, in dem von einem gemeinsamen Rampf gegen Severing die Rede war; es handelte sich dabei um die bekannte und grundfalsche Beschuldigung, daß die preußische Regierung den Attentäter Schlageter an die Franzosen ausgeliefert habe. Als Genosse Severing diesen Inhalt des Briefes erfuhr, fagte er: " Das sind ja olle Ramellen, das fenne ich schon längst," und Damit war die Sache für ihn erledigt. Er hat sich für den Brief gar nicht weiter interessiert, und so wenig er dazu getan batte, diesen Brief zu erhalten, so wenig hatte er Veranlassung, sich darum zu fümmern, was mit diesem Brief weitergeschehe.
Der Bacmeister will aber augenscheinlich noch weitere Blamagen erleben, bevor er endlich in die politische Ede gestellt wird.
Armengeld für Arbeitslose.
Eine unmögliche Lösung.
Das Unglaubliche soll Wirklichkeit werden: Die Reichs regierung be harri auf ihrem Plan, die Unterstützung der langfristigen Erwerbslosen der Armen fürsorge zu überlassen. Es wird der Eindruck zu erwecken versucht, daß auf diesem Wege eine befriedigende Lösung der brennenden Frage möglich sei. Das ist in jeder Beziehung falsch. Reichs= regierung und Länderregierungen versuchen in unverantwortlicher Weise die ihnen obliegenden Pflichten auf die Gemeinden abzuwälzen. Reich und Länder sind deshalb auf ihrer Tagung zu dem Ergebnis gekommen, daß die Fürsorge für die ausgesteuerten Erwerbslosen Sache der allgemeinen Wohlfahrtspflege ist. Erfreulicherweise haben nicht alle Länderregierungen diesen Standpunkt eingenommen.
In den amtlichen Bekanntmachungen wird erklärt, daß nach dem jezigen Rechtszustand die allgemeine Wohlfahrts= pflege diese Aufgabe zu erfüllen habe. Man muß die Reichsregierung fragen, was sie denn eigentlich von der deut schen Reichsverfassung hält, die zu beachten doch auch zu ihrem Aufgabengebiet gehört. Es bedeutet eine Berlegung der Verfassung, die Fürsorge für die Erwerbslosen, die die Höchstdauer in der Erwerbslosenfürsorge überschritten und deshalb keinen Anspruch mehr auf Erwerbslofenunterstügung haben, der Armenfürsorge zu überlassen, die man als allgemeine Wohlfahrtspflege" umschreibt. Davon ist in der Reichsverfassung feine Rede; wohl aber wird bestimmt, daß für den notwendigen Unterhalt der Erwerbslosen zu sorgen ist, soweit ihnen angemessene Arbeitsgelegenheit nicht nachgewiesen werden kann. Will die Reichsregie rung ernsthaft behaupten, daß diese Boraussetzungen erfüllt sind, wenn man die langfristigen Erwerbslosen an die Armenfürsorge verweist? Nicht ohne Grund bestimmt die Berordnung über Erwerbslosenfürsorge, daß dieser Fürsorge nicht der Rechtscharakter der Armenpflege beigelegt werden darf. Das tritt jedoch bei den langfristigen Erwerbslosen ein. Was bedeutet das?
Nach den Reichsgrundsätzen über Boraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge muß der Hilfsbedürftige, ehe ihm die Fürsorge Hilfe gewährt, sein gesamtes verwertbares Bermögen und Einkommen einsetzen. Die bedürftige Lage des Arbeitslofen besteht also nur unter erschwerenden Bedingungen.
Diese Boraussetzungen für die Unterstützung werden feineswegs gemildert durch die Bestimmung, daß die Fürforge eintreten fann, weil das Vermögen oder Einkommen des Hilfesuchenden vorerst nicht verwertet werden kann oder soll. In diesem Falle tann die Hilfe ausdrücklich von der Verpflichtung abhängig gemacht werden, die aufgewendeten Kosten zurückzuzahlen. Dasselbe gilt, wenn der Hilfsbedürftige später Vermögen oder hinreichendes Einkommen zu erwarten hat. Die Zurückzahlung ist auf Verlangen sicherzustellen, besonders durch Abschluß von Rentenverträgen, Bestellung von Hypotheken und Verpfändung von Vermögenswerten. Mit diesen für langfristige Erwerbslose geradezu unerträglichen Bedingungen hat es jedoch keineswegs sein Bewenden. Der Fürsorgeverband fann in erweitertem Umfang Unterhaltspflichtige( Chegatte, Kinder, Eltern, beiderseitige Großeltern, Entel) zur Unterstützung des Hilfsbedürftigen heranziehen; der Unterhalts- oder Ersaßpflichtige fann im Berwaltungswege zum Roftenersatz oder zur Erfüllung seiner Unterhaltspflicht angehalten werden.
Die große Presse rückt von den Hetzern ab. Köln , 28. Auguft.( Eigener Drahtbericht.) Die volksparteiliche Kölnische Zeitung " nimmt am Sonnabend morgen Stellung zu dem neuen Bacmeister Feldzug gegen Severing und tommt zu folgendem Schluß:" Wir schenten den Ertlä. rungen Severings mehr Bertrauen als den Angebereien des ehemaligen Partei und Familienfreundes des Ministers, der offenbar aus Rache und Gehässigkeit dem Minister die Beteiligung an unsauberen Machenschaften nachzuweisen sucht, bei denen er selbst eine nicht ganz einwandfreie Rolle spielt. Wir sehen in Severing einen politischen Gegner, den wir auf politischem Gebiet aur tas Echärffte bekämpfen, dessen Bestrebungen, die preußische Berwaltung mit sozialdemokratischem Geist zu durchsetzen, wir für unheilvoll halten. Aber soweit wir die Persönlichkeit Severings tennen, ist an seiner Ehrenhaftigteit und unbestechlichfeit nicht zu zweifeln. Im Interesse der Sauberteit in der politischen Auseinanderseßung und der Anständigkeit im politischen Kampf bedauern wir den Mostau, 28. Auguft.( WTB.) Das Rommiffariat für aus Schmutzfeldzug gegen den preußischen Minister des Innern wärtige Angelegenheiten veröffentlicht folgende Angelegenheiten veröffentlicht folgende amtliche und hoffen, daß sich die machtvolle und maßgebende Presse an diesem Meldung: Der bevollmächtigte Vertreter der Sowjetunion in nicht beteiligt." Die„ Kölnische Bolkszeitung" wendet sich ebenfalls gegen die An- Warschau überreichte in diesen Tagen dem polnischen Außenminister den Entwurf eines Garantievertrages, in dem fest griffe auf Severing und schreibt u. a.:„ Es wäre jetzt an der Beit, gelegt werden soll: Beiderseitige Enthaltung von jedem aggreffiven baß sich alle anständigen Leute einmal geschlossen gegen solche Demagogie im politischen Kampfe wenden und Borgehen, Berpflichtung beider Parteien, im Falle eines Angriffs daß auch von maßgebenden Stellen diesen Leuten das Hand. gegen die andere Partei Neutralität zu wahren, Nichtteilnahme an mert gelegt wird. Nach den Ankündigungen, die vor einiger gegen die andere Partei gerichteten Abkommen politischer oder wirt ftimmungen nicht im unflaren befindet, muß er in der Regel Ichaftlichen Charakters, Entscheidung etwaiger Fragen durch einzigen zu sein, sie sollen ja auch auf Zentrumsleute ausgedehnt den Wunsch aus, daß der Vertrag während des für August figen, Auskunft über seine Arbeits-, Einkommens- und Ver
werden. Der 3 wed ist nur, daß man in den Berleumdungen der Träger der Staats autorität die gegenwärtige Staats form felbft mit allen möglichen Mitteln diskreditiert in der form felbft mit allen möglichen Mitteln diskreditiert in der Hoffnung, daß doch etwas hängen bleibt."
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Noch eine Bacmeisterei.
In seiner„ Bergisch- Märkischen Zeitung fündigt Bacmeister an, daß er gegen Severing Strafantrag stellen werde das ist kein Wig, wirklich, Bacmeister gegen Severing! Er beschuldigt den Minister des Innern, den Schlichting zur Unterschlagung eines Briefes verleitet zu haben! Schlichting hatte nach diesen Angaben seinerzeit versehentlich einen Brief in die Hand bekommen, der an die Berliner Bertetung der Bergisch Märkischen Zeitung" gerichtet war; Schlichting habe diesen Brief geöffnet und da barin etwas gegen Severing stand, habe Schlichting diesen Brief dem Minister gezeigt.( Also stand Schlichting schon zur Zeit seiner Freundschaft" mit Severing auch in Verbindung mit jenem Blatt, das die gemeinste Bekämpfung des preußischen Innenminifters feit Jahr und Tag als seine Hauptaufgabe betrachtet!) Weil nun Severing immer nach Bacmeisters Behauptung nicht den Schlichting beauftragt habe, den Brief sofort zurückzu stellen, sondern es dem Schlichting als patriotische Pflicht hingestelt habe, den Inhalt des Briefes Severing mitzuteilen, will Bacmeister Strafantrag gegen Severing stellen!
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eine gemischte Einigungskommission. Die Sowjetregierung sprach geplanten Besuches Balestis in Mostau, der den porjährigen Besuch Tschitscherins in Warschau erwidern soll, unter zeichnet werde, jedoch fand dieser Borschlag bei der polnischen Regie. rung feinen Antlang. Dieser Gegenbesuch sollte bereits im Mai stattfinden, wurde jedoch infolge des llmsturzes in Bolen aufgeschoben. Gegenwärtig ist der Gegenbesuch Zaleskis, da Tschitscherin zurzeit leidend ist, auf den Spätherbst verlegt worden.
Mostau, 28. Auguft.( WTB.) Das Kommissariat für auswärtige Angelegenheiten veröffentlicht ein Memorandum der lettländischen und der eftländischen Regierung, worin die Bereits schaft zu unmittelbaren Berhandlungen mit der Sowjetregierung über den Abschluß eines Garantiepatts ohne Dor herige Einberufung einer Rommission zur Prüfung dieser Frage ausgesprochen wird. Die Sowjetregierung hat ihre bevollmächtigten Bertreter in Riga und Reval beauftragt, under 3üglich Verhandlungen einzuleiten.
Damit diese weitgehende Heranziehung Unterhaltspflichtiger, die nur für die wirkliche Armenfürsorge gedacht war, wirksam werden kann, bestimmt der§ 27 der Fürsorgepflichtverordnung, daß die Finanzbehörden den Fürsorgestellen Auskunft zu geben haben über die ihnen bekannten Eintommens- und Bermögensverhältnisse des Hilfsbedürftigen und des Unterhalts- oder Erfahpflichtigen, die Arbeitgeber über Art und Dauer der Beschäftigung und über den Arbeitsverdienst. Die Unterhalts- oder Ersatzpflichtigen haben den Fürsorgestellen bei Anfragen Auskunft über alle für die Fürforge erheblichen Tatsachen zu geben.
Damit sich der Hilfesuchende über diese gesetzlichen Be
mögensverhältnisse zu erteilen; er muß anerkennen, daß die Unterstügung unter Vorbehalt der Wiedereinziehung, gegebe= Erben, gewährt wird und er sich zur Erstattung aller gemachten nenfalls von den unterhaltspflichtigen Angehörigen oder Aufwendungen verpflichtet, soweit er dazu imftande ist. Auch diese Vorschriften zeigen, daß sie für die Unterstützung Tangfristiger Erwerbsloser ganz ungeeignet sind. Das gleiche gilt von der Vorschrift des§ 19 der Fürsorgepflichtverordnung, wonach die Unterstützung Arbeitsfähiger in geeigneten Fällen von der Leistung angemessener Arbeit gemeinnüßiger Art abhängig gemacht werden kann.
An all diesen Dingen wird durch den Plan der Reichsregierung, den Bezirksfürsorgeverbänden unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Beihilfen zu gewähren, nichts geändert, fann auch nichts geändert werden, weil es dazu gefeßlicher Aenderungen bedarf.
Es ist ein frivoles Spiel, das hier mit den langfristigen Erwerbslosen getrieben wird. Es ist auch nicht wahr, daß Hellingfors, 28. Auguft.( WTB.) Hier begannen Berhandlungen der Reichstag vor seinem Auseinandergehen diesen Standzwischen dem bevollmächtigten Bertreter der Sowjetunion und Berpunkt der Reichsregierung sich zu eigen gemacht hat, wie es tretern des finnländischen Ministeriums des Aeußeren über den in den amtlichen Veröffentlichungen heißt. Der Reichstag Abschluß eines Garantienertrages mollte, daß die langfristigen Erwerbslosen die Leistungen der