Wieder einmal Anni Sanned.
Voraussichtlich auf längere Zeit zum letztenmal.
Seit Jahren wird die Geschäftswelt durch eine abgefeimte Hochftoplerin, eine gewisse Anni Sanned, gebrandschazzt. Wieder holt hat die Sanned schon empfindliche Strafen, wie Gefängnis und Zuchthaus, erhalten. Bor Gericht spielte sie regelmäßig die Berrüdte und führte stets die größten Lärmizenen auf Ihre Betrügereien hatte sie zuerst als angebliche russische Großfürstentochter begonnen Später legte fie fich irgendeinen alt adligen Namen bei und fand immer wieder Leichtgläubige, die ihr auf ihre vorgeblichen Erbschaften und ihren großen Grundbesi Darlehen gaben. Auch im Gefängnis spielte sie ihre Rolle weiter und stellte die ganze Strafanstalt derart auf den Kopf, daß die Berwaltung froh mar, wenn sie als haftunfähig entlassen werden mußte. So hatte die Sanned den größten Teil der ihr zu diftierten hohen Strafen nicht verbüßt. Kaum war sie aus der Haft entlassen, so wußte sie fich auch schon wieder elegante Kleidung zu verschaffen und begann mit ihren Hochstapeleien von neuem. Bisher hatten die Sachverständigen fie zwar für ein Psychopatin, aber für ihre Straftaten verantwortlich gehalten. Erst in der letzten Verhandlung im Frühjahr wurde sie auf Grund des§ 51 freigesprochen. Obwohl Professor Dr. Strauch und Gefängnisarzt Dr. Bürger sie als gemeingefährlich bezeichneten, war sie aus dem Untersuchungsgefängnis wieder entlassen worden. Sofort nahin sie ihr Hochftapeleigewerbe von neuem auf, und es gelang ihr, als eine Gräfin und reiche Erbin einen Friseur um 2000 Mart zu erleichtern. Nunmehr ist gegen fie aber fein neues Strafs verfahren eingeleitet worden, sondern nach einem Gutachten von Dr. Bürger wurde sie als gemeingefährlich und unver befferlich dauernd einer öffentlichen Jrrenanstalt überwiesen, und die Deffentlichkeit wird nunmehr poraussichtlich auf lange Zeit gegen diese gefährliche Gaunerin geschützt sein.
Um die Polizeistunde.
Die Stellung der Gewerkschaft.
Zu dem Artikel des Genossen Grzesinsti wird uns von der Hauptverwaltung des Zentralverbandes der Hotel -, Restaurant- und Caféangeſtellten geschrieben:
In Nummer 516 des Vorwärts" sucht Genosse Grzesinski seine Maßnahmen zu rechtfertigen. Allerdings geht er zum Beispiel an der Feststellung, daß sein Runderlaß auch in Kur- und Badeorten die öffentliche Böllerei bis 3 Uhr morgens und sogar darüber hinaus ermöglicht, vorüber.
Benn er sodann zu berücksichtigen bittet, daß die Polizeistunde eine Maßnahme der 3 wangswirtschaft gewesen sei, so braucht man demgegenüber nur auf Hoffmann, Kommentar zur RGO., verweisen, der zu§ 33 höchstgerichtliche Entscheidungen über die Bolizeistunde anführt, die schon anfangs 1900 ergangen sind; im übrigen weiß jeder, daß die Polizeistunde weit älter ist als die letzte Novelle zur RGO.
Eine Bevormundung des Publikums ist die Polizei stunde allerdings; aber sind die polizeilichen Anordnungen über den Ladenschluß, die Sonntagsheiligung, die Bäckerarbeit, die Kinovor: führungen usw. vielleicht feine Bevormundung. Und was ist es denn, wenn der Minister jetzt vorschreibt, daß man in Berlin bis 3 Uhr, in Breslau ( mehr als 300 000 Einwohner) bis 2 Uhr und in Dortmund ( weniger als 300 000 Einwohner) nur bis 1 Uhr im Wirtshaus fizen darf? Und weshalb denn diese Bevormundungen, wenn der Minister selbst betont, daß feine sicherheits- und ordnungspolizeilichen Gründe für die Einschränkung des Gastwirtsbetriebes sprechen?
Die Polizeistunde hat mit der Frage der Altohol betämpfung faum etwas zu tun? Wird bei verlängerter Polizeistunde langsamer oder nur noch Limonade getrunken? Der Minister sagt ferner, das Prinzip der Polizeistunde sei durch die große Zahl der Einzelerlaubnisse zur längeren Offenhaltung
prattisch längst durchlöchert worden. Wenn das richtig wäre, warum der Polizeistundenkampf der Gastwirte, die immer wieder betonen, daß keineswegs sie alle oder auch nur die meisten von ihnen eine verlänge te Polizeistunde brauchen; nur das wirkliche Bedürfnis solle, im Wege freier Entschließung des Wirtes, gedeckt werden. Es wäre wohl richtiger gewesen, mit Maß und Ziel weiter zu durchlöchern, statt im Geschwindschritt dem Abschluß des Schantſtättengesetzes, das ja die ganze Sache reichsgesetzlich regeln soll, vorzugreifen.
Wenn der Minister die Erteilung bestimmter Nachttonzeffionen für unmöglich erklärt, weil das gegen zwingende reichsgefeßliche Bestimmungen verstoße, dann verstößt seine Durch löcherung der Polizeistunde, die sich sogar auf die Konzessionierung nächtlicher Stammtische erstreckte, gegen genau diefelben Bestimmungen der Notverordnung vom 24. Februar 1923. Dem aber wäre burch eine verständige Aenderung dieser Bestimmungen sicher zu begegnen gewesen.
Im Moabiter Teil des Verwaltungsbezirks Tiergarten wurden die auf dem Grundstück Alt Moabit 95/96 eingerichteten neuen Räume der Säuglings- und Kleinkinder fürsorgestelle 3 am Dienstag in Benuzung genommen. Als Dor jet 21 Jahren diese Fürsorgestelle im Markthallengebäude am Arminiusplay eröffnet wurde, galten die für sie hergegebenen Räume nach damaligen Begriffen als ganz stattlich. Im Laufe der zwei Jahrzehnte hat aber die Inanspruchnahme der Moabiter Fürsorgestelle so außerordentlich zugenommen. daß sich hier Zustände entwidelten, die auf die Dauer unhaltbar waren. Die neuen Räume der Fürsorgestelle sind sehr viel reichlicher bemessen, und man hat manche im Laufe der Zeit gemachten Erfahrungen ausgenugt, Befferes zu schaffen. Die Säuglings- und Kleinkinderfürsorgestelle hat hauptsächlich einen Kinderwagenraum, einen Warteraum, Unterfuchungsräume, einen Isolierungsraum, einen Bestrahlungsraum, eine Milchküche. Als Neuerung ist zu begrüßen, daß die Tische, auf denen die Kinder entfleidet werden, durch hölzerne Scheidewände in fleine Bogen eingeteilt sind. So wird möglichst vermieden, daß die Kinder mit einander in Berührung fommen. Selbstverständlich ist auch dafür gesorgt, daß Kinder mit ansteckenden Krankheiten schleunigst ausgefondert und isoliert werden. Vor der Eröffnung der neuen Räume fand eine fleine Feier statt, an der Mitglieder des Bezirksamtes Tiergarten und der Bezirksversammlung teilnahmen. Bezirksbürgermeister Doflein begrüßte die Gäste, und der leitende Arzt Dr. Bamberg schilderte die Entwicklung dieser Fürsorgeftelle. Sie gehört zu den ersten vier Fürsorgestellen, die im Mai 1905 eröffnet wurden. Heute hat Berlin 70 Säuglingsvorgänger vom 12. März 1902( MBI. S. 72) bestimmt ausdrücklich, und Kleinkinderfürsorgestellen, moran die sechs alten Berwaltungsbezirke mit 14 Stellen beteiligt sind.
Drei Großkampftage gegen die Ratten.
Auf Grund der Polizeiverordnung über die Durchführung der Rattenvertilgung vom 12. November 1925 ist für Sonnabend, den 20. November, Sonntag, den 21. November, und Montag, den 22. November, eine erneute allgemeine Rattenvertilgung in Berlin angeordnet worden. Die Eigentümer oder Pächter aller im Stadtfreis Berlin belegenen Grundstücke, Lager- und Schuttpläge, Baustellen, Bertanlagen und Friedhöfe, die Vorstände von Laubentolonien und die Inhaber von einzelnen Lauben- und Gartengrundstücken oder die gefehlichen oder bevollmächtigten Vertreter dieser Personen müssen zur Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 150 Reichsmarf oder einer entsprechenden Haftstrafe auf den vorbezeichneten Grundstücken, Plägen usw. ohne Rücksicht darauf, ob sich dort Ratten gezeigt haben, an geeigneten Stellen( in Kellern, Aschen und Abfallgruben, altem Mauermert, Dachgärten usw.) an einem der obengenannten Tage wirffame Rattenvertilgungsmittel, nämlich Meerzwiebelpräparate oder dreiprozentige Phosphorlatmerge, auslegen. Nach dem 22. November werden die Polizeireviere in Berbindung mit den städtischen Desinfektoren fontrollieren, ob die Verpflichteten den Vorschriften der Polizeiverordnung und der genannten Bekannts machung nachgekommen find.
Der Minister will mit der verlängerten Polizeistunde die Be amtentorruption beseitigen, weil nun angeblich die lleberwachung des Wirtshausschlusses wegfällt. Er übersieht dabei, daß nun erst recht die Beamtenforruption aufblühen wird, wenn, wie er ja andeutet, die Wirtschaften fünftig fleißig hinsichtlich der Arbeitszeit der Angestellten fontrolliert werden sollen. Die meisten dieser Kontrollen werden am Büfett gemacht. Und wenn er meint, die Korruption von seinen Beamten fernzuhalten, indem er die Heitle Kontrollaufgabe lediglich der Gewerbepolizei zu weist, so werden wir uns das nicht gefallen lassen, denn die noch immer zu Recht bestehende Verordnung eines seiner Herren Amts
daß die Ortspolizeibehörde in jedem Betriebe mindestens einmal jährlich eine Revision vorzunehmen hat, und daß durch diese Behörde außerordentliche Revisionen nach Bedürfnis und im besonderen dann vorzunehmen sind, wenn der Verdacht einer gefeß midrigen Beschäftigung vorliegt. Erst in zweiter Linie enthält diese Verordnung Borschriften über die Mitwirkung der Gewerbepolizei. Es ist deshalb unverständlich, daß der Minister noch in den letzten Tagen Eingaben unserer Berufsgenossen, die um verstärkten Schuh ihrer Arbeitskraft ersuchten, einfach an das Handelsministe rium weiterleitete. Ist das seine selbstverständliche" Methode der Ueberwachung? Dann würde seine ganze Anordnung auf eine unbezahlte mesentliche Verlängerung der Arbeitszeit zahlreicher gastwirtschaftlicher Angestellten hinaus: laufen. Daneben fann nicht bestritten werden, daß mit dieser Verordnung nicht nur die betroffenen Angestellten unzufrieden sind, sondern auch die weitaus meisten Gastwirte, und vor allem die große Mehrheit der demokratischen Staatsbürger, die an derartigen Fortschritten gar kein Interesse hat.
Die unsoziale Reichsbank. Schachts Verantwortung.
Wiederholt hatte die Deffentlichkeit in letzter Zeit Gelegenheit, sich mit dem unsozialen Verhalten des Reichsbankdirektoriums zu beschäftigen. Schon bei dem seinerzeit erfolgten Abbau ist die Reichsbank in der rücksichtslosesten Weise vorgegangen. Das Reichs. bankdirektorium hat u. a. insgesamt 700 Beamte abgebaut, um auf der anderen Seite 1295 junge Beamtenanwärter neu einzustellen.
Noch viel schärfer ist aber gegen die bei der Reichsbant beschäftigten Angestellten vorgegangen worden. Auch die am 3. Auguft d. J. tagende Bollfigung des Hauptbetriebsrates der Reichsbank war genötigt, sich mit dem vom Reichsbankdirektorium geplanten weiteren Abbau von Angestellten zu beschäftigen. Gemeinsame Verhandlungen auf Grund des§ 74 des Betriebsrätegesetzes mit dem Reichsbankdirektorium zu führen, war nicht mögtreter zu dieser Sigung zu entfenden!
mannsgericht der Stadtgemeinde Berlin beantragt, bie fehlende 3 stimmung des Hauptbetriebsrates durch Beschluß des Arbeitsgerichts zu erlegen. Das Kaufmannsgericht hat in der Verhandlung am 21. September d. I. die Zustimmung ebenfalls abgelehnt. In der munmehr vorliegenden Begründung wird zum Ausdrucd gebracht, daß die Entbehrlichkeit K.s nicht nur nach den Verhältnissen beurteilt werden kann, wie sie in Mannheim vorliegen, da zum mindesten seine Tätigkeit innerhalb der Betriebsvertretung nicht an den dortigen Posten gebunden ist und gerade seine Eigenschaft als Vorsitzender des Hauptbetriebsrates, der das Vertrauen seiner Wähler in besonderem Maße auf sich vereinigt, unbedingt eine bevorzugte Behandlung vor sonst gleichgelagerten Fällen in der Kündigungsfrage erfordert.
Der Zentralverband der Angestellten, der die Bertretung des Hauptbetriebsratsvorsitzenden vor dem Kaufmannsgericht übernommen hat, hat durch dieses Urteil einen vollen Erfolg im Kampf für die Interessen der Angestellten der Reichsbank errungen. Wie aber ist ein so scharfmacherisches Verhalten des Reichsbankdirektoriums möglich? Wenn Schacht nicht der Urheber ist, die Verantwortung fällt auf ihn zurück.
Konflikt in der Herrenmaßbranche.
Immer noch Lohnabbau.
Bei den letzten Reichstarifverhandlungen für das Herrenmaß schneidergewerbe in Würzburg wurde in dem Schiedsspruch festgelegt, daß über die bestehenden Sondertarife in einer Anzahl von Großstädten örtlich verhandelt werden soll. Diese Verhandlungen wurden auch in Berlin aufgenommen, führten aber nicht in allen Punkten zu einer Einigung.
Ueber 52 ftrittige Positionen wurde nun in der vorigen Woche vor dem tariflichen Schiedsgericht in Frankfurt a. m. verhandelt. Für 36 Positionen wurde in freier Verhandlung eine Einigung erzielt. 26 Pofitionen blieben wie bisher bestehen; bei 10 Pofitionen mußten die Organisationsvertreter jedoch Abzüge am Stunden schema hinnehmen. Von den übrigen 15 Positionen wurden 13 durch Schiedsspruch gestrichen, so daß diese Arbeiten nunmehr nach den Stundenzeiten des Reichstarifes ausgeführt werden sollten.
Ueber dieses Verhandlungsergebnis berichtete gestern abend der Vorsitzende der Berliner Ortsverwaltung des Verbandes der Bes fleidungsarbeiter Genosse Lehmann in der Versammlung der Herrenmaßschneider in den Arminsälen. Lehmann sowie die Lohntommission empfahlen der Versammlung die Annahme des Verhandlungsergebnisses, damit endlich dieser Schwebezustand für Berlin beseitigt wird. Er betonte, daß die Unternehmer bei einer Ablehnung ganz einfach nach den Bestimmungen des Reichstarifes arbeiten lassen würden, wie es leider jezt schon in vielen Firmen geschieht, ohne daß fich die Arbeiter dagegen wehren. Bei einer besseren Konjuftur würde es der Organisation schon wieder möglich sein, diese Scharte auszuwetzen.
Die Versammelten lehnten jedoch nach einer ausgedehnten Dis fuffion den Schiedsspruch in geheimer Abstimmung ab und beauftragten die Organisation, nochmals Verhandlungen anzubahnen.
Geringe Lohnerhöhung.
München , 4. November. ( Eigener Drahtbericht.) Die LohnRohlenbergbau verhandlungen im oberbayerischen unter dem Borsiz des Landesschlichters für Bayern endeten mit einem Schiedsspruch, der den Hauerspizenlohn für die Schicht von 4,70 m. auf 4,90 m. mit Wirkung ab 15. November 1926 erhöht.
Ja
Die Forderungen der österreichischen Beamten. Wien , 4. November. ( WTB.) Die Vertreter der Beamtenschaft verständigten gestern die Regierung dahin, daß die letzten Vorschläge noch nicht als befriedigend angesehen werden könnten. Sie forderten eine Erhöhung der Bezüge um 15,4 Pro3. und eine 50prozentige Ausgleichserhöhung in den mittleren Gehaltsgruppen. Der Bundes tanzler erklärte u. a.: Die hierzu erforderlichen Beträge stehen der Regierung nicht zur Verfügung. Da die Verhandlungen auf der bisherigen Grundlage auf einem toten Bunft angelangt sind, will die Regierung ein neues Angebot machen, nämlich bei Aufrechterhaltung des Zustandes bezüglich der Mindestbezüge und der Altpensionäre eine allgemeine Erhöhung der Bezüge durch Erhöhung der Balorisierung. Nach einer Unterbrechung der Verhandlungen teilten die Beamtenvertreter der Regierung zu dem neuen Vorschlage mit, jeder Vorschlag, nach welchem auch nur ein Angestellter weniger als die bereits zugesagten 12% Pro3z. Erhöhung erhalten würde, müsse abgelehnt werden; die Beamten hielten ihre zuletzt formulierten Forderungen aufrecht. Da schon in den nächsten Tagen entscheidende Beratungen der Beamtenorganisation stattfinden, erbaten die Vertreter die Antwort der Regierung bis Freitag mittag.
Die belgischen Bergarbeiter zur Kohlenkrise in Belgien .
Brüffel, 4. November. ( WTB.) Der Nationalausschuß der Ge wertschaftszentrale der Bergarbeiter prüfte heute den Antrag betreffend Abweichungen vom Gesez über den Achtstundentag und beschloß, die Frage an die Gewerkschaftsjeftionen zurückzuverweisen, um die Ansicht der Arbeiter einzuholen. Der Ausschuß sprach aber sein Bedauern darüber aus, daß es in Ermangelung von Verboten und Maßnahmen der Gewerkschaftszentrale möglich war, daß 200 000 bis 300 000 Tonnen Brennstoff nach England ausgeführt werden konnten. Er stellte ferner fest, daß die in dieser Beziehung vorgenommenen betrügerischen Mani
Hedwig Bangel, die bekannte Schauspielerin und Grünberin des Heims für weibliche Strafentlassene, lub zu einem geselligen Abend im Mercedes - Balast, dessen Reinertrag ihren Schüßlingen zugute fommen soll. Viele Bühnengrößen von Namen stellten sich in den Dienst der guten Sache und trugen nach besten Kräften zum Gelingen des Abends bei. Friz Soot von der Staatsoper fang mit schöner gepflegter Stimme die Arie aus Bajazzo" und Lieder von Mahler und Strauß; dann trat die heitere Muse in Attion. Operetten- und Kabarettlieblinge brachten nette Sächelchen zu Gehör, dazwischen wurde mit Ausdauer und wahrer Inbrunst Charleston verzapft. Der Gedanke, den Ausgestoßenen der menschlichen Gesellschaft das Zurüdfinden zu ermöglich, da das Reichsbankdirektorium ablehnte, einen Berpulationen andauern, wodurch die Kohlenkrise in Belgien verschärft lichen und zu erleichtern, indem man ihnen durch Beschäftigung ihre volle Existenzberechtigung einräumt, hat einen wirklich schönen und begrüßungswerten Erfolg. Das gute Beispiel der Frau Wrangel, die sich der weiblichen Personen in solch menschlicher Weise angenommen hat, wird bald einen zweiten Wohltäter finden, der diefelbe Institution für Männer ins Leben rufen will.
Berlins Fremdenverkehr im Offober. Die Zahl der Fremden in Berlin ist von 138 243 im September auf 145 062 im Oftober, d. h. um 6819 oder 4,9 Proz. gestiegen.
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Bezeichnend für die Einstellung des Reichsbankdirektoriums ist der Umstand, daß zum Schluß der Sizung des Hauptbetriebsrates eine schriftliche Aufforderung der Verwaltung präsentiert wurde, einer Ründigung des Hauptbetriebsratspor= sigenden zuzustimmen. Diese Zustimmung wurde vom Der Hauptbetriebsrat war Hauptbetriebsrat verweigert. allgemein der Auffassung, daß hier eine Maßregelung erfolgen sollte. Das Reichsbankdirektorium hat daraufhin beim Kauf
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