Mehrheit dem am Sonntag vormittag in Duisburg in einer| Schiedsgericht alle Fragen behandeln, über die in den Bezirken Funktionärverfammlung der Rheinschiffahrtsorganisationen gefaßten feine Einigung zustandekommt, und sie soll alle Bezirksregelungen Beschluß bei, dem Reichsarbeitsminister folgende or Inkrafttreten miteinander in Einklang bringen. Entschließung zu übermitteln:
„ Die
Wie wir seinerzeit mitteilten, hat das Landgericht I Berlin die gerichtlich anhängig gemachten Fragen, ob die Reichsbahnverwal ,, Die Versammlung des Rheinschiffahrtspersonals beschließt nach tung einen noch nicht unfündbar angestellten Beamten entlassen Entgegennahme des Berichtes über den Stand der Lohnbewegung: fönne und ob die sogenannte Rüd überführung eines Be- Nachdem von den Arbeitnehmern alle Möglichkeiten zur Beilegung amten in das Arbeiterverhältnis geseglich zulässig sei, des Lohntarifftreites in der Rheinschiffahrt ausgenutzt worden sind, bejaht. Dagegen hat die Fahrbeamtengewerkschaft Berufung ein die Arbeitnehmer die durch den vom Reichsarbeitsminister bestellten gelegt, die am 3. november vor dem Kammergericht verhandelt Schlichter gestellten Schiedssprüche angenommen haben unter Zurück Zur Begründung ihrer Ansprüche permies die flägerische Ge- ftellung berechtigter Forderungen, die Arbeitgeber diese Schiedssprüche werkschaft auf die Staatsverträge, nach denen die früheren Länder- jedoch ablehnen, beschließt das Ded- und Maschinenpersonal der eisenbahnbeamten Reichs- und Reichsbahnbeamte geworden sind, Rheinschiffahrt gemeinsam den Streif. ohne daß bei dieser Ueberführung der nach§ 2 des Reichsbeamten. gefeßzes notwendige„ ausdrüdliche Vorbehalt" der Kündigung gemacht worden sei.
wurde.
Nach ständiger Rechtsprechung der obersten deutschen Gerichte fonne ein im Kündigungsverhältnis stehender Beamter nur dann tatsächlich gefündigt werden, wenn der Kündigungsgrund in der Berson des Beamten unmittelbar begründet ist. Die Verwaltungspraris, aus wirtschaftlichen Gründen zu fündigen, sei gesetzeswidrig, weil eben nicht irgendein Grund der Verwaltung ein Kündigungsrecht begründe, sondern nur ein solcher, den der Beamte selbst liefert, eventuell dadurch, daß er frimmell wird usw.
Was die Rüd überführung von Beamten in das Arbeiterverhältnis betrifft, so verwies die Gewerkschaft auf folgende Situation: Nachdem der Beamte 10, 15 und mehr Jahre als Hilfsbeamter Dienst getan hat und als solcher der Bersicherungspflicht nach den Grundsägen der Reichsversicherungsordnung unterliegt, wird ihm bei seiner Anstellung von der Verwaltung schriftlich eröffnet, daß er nunmehr im Beamtenverhältnis auf Grund geseglicher Bestimmungen nicht mehr versicherungspflichtig fei, da er als Beamter Pensions. und Hinterbliebenen ansprüche geltend machen fönne. Wenn ein solcher Beaniter später wieder ins Arbeiterverhältnis rücküberführt wird, so failen camit seine erworbenen Ansprüche auf Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung, ebenso find jedoch seine Ansprüche an die Lungen der Reichsversicherungsordnung vollfommen verfallen. Auch müsse berücksichtigt werden, daß jeder Betriebsbeamte infolge feiner langjährigen Beschäftigung in diesem Monopol betriebe vollständig einseitig geworden ist und den Existenzkampf im freien Wettbewerb überhaupt nicht mit Aussicht auf Erfolg auf nehmen fönne.
Die Gewerkschaft verwies ferner darauf, daß jeder Beamte einen Teil seines Gehalts, den das Reichsfinanzministerium selbst auf zirfa 20 Broz. beziffert, in einen fiktiven Fonds für Alters- und Hinter bliebenenbezüge fließen läßt; wenn der Beamte dann später entlaffen werden könne, so wird er um ein behaltene Gehaltsteile geschädigt. Die Kläger verwiesen auch darauf, daß in recht zahireichen Fällen ehemalige Beamte ihren früheren Dienst nach wie vor verrichten, was beweist, daß es der Reichsbahngesellschaft nur darauf ankomme, die Segnungen der Reichsversicherungsordnung den davon Betroffenen zu rauben.
Die beklagte Reichsbahnverwaltung wandte demgegenüber nur ganz furz ein, daß so weitgehende Folgerungen aus den Staatsverträgen nicht gezogen werden fönnen; daߧ 24 des Reichsbahn gefeges der Reichsbahngesellschaft gerade das Recht geben sollte, durch derartige Maßnahmen die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu heben. Auch bestritt fie rein formell die Zulässigleit der Nachprüfung der Handlungen der Reichsbahngesellschaft durch das Gericht.
Wie vorauszusehen, wurde die Klägerische Gewerkschaft abge wiefen. Um jo mehr ist eine Kontrolle der Reichsbahngesellschaft durch das Parlament notwendig. Die unter großfapitalist schem Einfluß stehende Reichsbahngesellschaft versucht mit allen Mitteln die Rechtlosmachung ihres Personals durchzusehen. Der Kampf um die Rechte des Personals wird nicht zuletzt auf parlamentarischem Boden unter Führung der SPD. - Fraktion ausgefochten werden.
Die Rheinschiffer beschlossen den Streik. Für den Fall, daß der Schiedsspruch unverbindlich bleibt. Duisburg , 7. November. ( Eigen. Drahtber.) In den in allen RheinStädten von den Organisationen des Rheinschiffahrt- Personals einberufenen start befuchten Versammlungen stimmte man mit erdrückender
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Da der Reichsarbeitsminister nicht beabsichtigt, den für die Rheinschiffahrt gefällten Schiedsspruch für verbindlich zu erklären, ist der entsprechende Antrag von den Organisationen dem Reichsarbeitsminister übermittelt worden. Das Personal erwartet alsbald die Entscheidung des Reichsarbeitsministers mit dem besonderen Hinweis darauf, daß es sich der Auswirkung eines Streifes innerhalb der Rheinschiffahrt der westdeutschen Stromläufe wohl bemußt ist. Die Versammelten lehnen jede Verantwortung für die eintretenden wirtschaftlichen Erschütterungen ab, die bei Ablehnung der Anträge des Personals durch den dann einsehenden Streit entstehen. Den Zeitpunkt des Beginns des Streifs feßen die Organisationsleitungen gemeinsam feft."
Solidarität der holländischen Rheinschiffer.
Köln , 8. November. ( Eigener Drahtbericht.) Am Sonntag haben auch in Holland große Versammlungen der Rheinschiffer stattgefunden, in denen überall einstimmig der Beschluß gefaßt wurde, zusammen mit den deutschen Kollegen in den Streit zu treten.
Die Lage im englischen Bergarbeiterstreik. Nicht hoffnungslos, doch von Einigung weit entfernt.
Condon, 8. November. ( Eigener Drahtbericht.) Auf die Frage, wie er die Friedensaussichten nach der am Sonnabend abend erfolgten Besprechung zwischen Bergarbeitern und Regierung beurteile, antwortete Coof, es wäre falsch, die Lage als hoffnungslos zu be= zeichnen, er könne jedoch nicht sehen, wie auf der Grundlage der bisher gemachten Borschläge eine Einigung zwischen den Unternehmern und den Bergarbeitern möglich sei. Cook teilte in einer Versammlung in Bootle am Sonntag den Empfang einer neuen russischen Geldsendung
in Höhe von einer Million Mart mit.
Gegen jedwede Arbeitsverlängerung.
London , 8. November. ( BTB.) Der Bergarbeiterführer Coot fagte in einer Rede in Liverpool: Ich sehe fein Friedenszeichen im Kohlenbergbautonflift. Wir werden die uns angebotenen Bes dingungen um feinen Preis annehmen, nicht einmal, um mich selbst und meine Organisation zu retten. Verhandlungen find fein Zeichen der Niederlage; wir sind nicht geschlagen. Ich werde niemals ein Abfommen unterzeichnen, das einen längeren Arbeitstag bedeutete."
Die Vorschläge der englischen Regierung.
Condon, 8. November. ( BTB.)„ Daily Herald zufolge hat die Regierung am Sonnabend abend zu später Stunde eine Reihe von Vorschlägen zur Beilegung des Kohlenstreits aufgestellt, die, wie sprechen. Die Vorschläge feien folgende:
Auch die Grubenbesitzer unnachgiebig.
London , 8. November. ( EP.) Die Blätter zeigen sich heute, wenn auch noch hoffnungsvoll, so doch bedeutend weniger optimistisch hinsichtlich der Lage im Kohlenkonflikt. Bielfach kommt die Befürchtung zum Ausdruck, daß die gegenwärtigen Verhandlungen an der altung der Grubenbesiger scheitern fönnten, die nach unnachgiebigen den vorliegenden Nachrichten offenbar mit allen Mitteln versuchen, nicht nur einem nationalen Abkommen, sondern auch der Festsetzung von allgemeinen Grundsägen für die Bezirksabkommen auszuweichen. Sollte dies zutreffen, so würde der Erfolg der im Gange befindlichen Besprechungen in hohem Maße davon abhängen, ob die Regierung bereit ist, auf die Grubenbefizer durch Drohungen mit einer Gesetzgebung einen Druck auszuüben. Da aber auch noch andere Meinungsverschiedenheiten über die Bedingungen zur Wiederaufnahme der Arbeit bestehen, wird den heute stattfindenden weiteren Besprechungen große Bedeutung beigemessen.
Moskau , 8. November. ( WTB.) Schwarz- Akulom, der Delegierte des Zentralfomitees des Bergarbeiterverbandes der Sowjet union ist nach Berlin abgereist zu Unterhandlungen mit einer Delegation englischer Bergarbeiter über die Schaffung eines angloruffischen Bergarbeiterausschusses.
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„ Die Arbeit“, Zeitschrift für Gemertschaftspolitik und Wirt schaftskunde. Herausgeber: Theodor Leipart. Redakteur: Lothar Erdmann . 3. Jahrgang 1926, Heft 10. Preis 1 M. Berlin S. 14, Berlagsgesellschaft des DGB. Das Oktoberheft enthält folgende in fich abgeschlossene Artikel: Dr. Ernst Berger, Die Entwicklung des Arbeitsmarktes. Dr. Kurt Bloch, Das Problem des Wohnungsbaues. Profeffor Dr. E. Azler, Aufgaben und Ziele der ArbeitsStaatsRichard Seidel, Staatsverneinung physiologie. bejahung. Dr. Paul Olberg , Der Reallohn in Sowjetrußland. Lothar Erdmann schließt seine Artifelreihe" Bum Problem der Arbeitsgemeinschaft" mit dem dritten Teil in diesem Heft ab, so daß seine Ausführungen über dieses vielumstrittene Thema jetzt im Zusammenhang vorliegen. Von den kleinen Auffäßen in der ,, Rundschau der Arbeit" sind besonders beachtenswert die Fortfegung der interessanten Untersuchungsergebnisse der arbeitspsychologischen Forschungen von Dr. Otto Lipmann, der Artikel Baul Ufermanns über industrielle Zusammenschlußbewegungen und die Ausführungen von Dr. Georg Wolff aus dem Gebiete der Gewerbehygiene.
Gesperrte Gastwirtsbetriebe. Wie uns der Zentralverband der Hotels, Restaurant- und Caféangestellten mitteilt, sind folgende Gastmirtsbetriebe für organisierte Arbeitnehmer gesperrt:" Deutscher Hof", Inhaber Kromren, Lucauer Straße 15; Café Romet", Inhaber Hartmann, Warschauer Straße 33; Restaurant„ GroßBerlin", Inhaber Karl Keller, Am Alexanderplatz; Reſtaurant " 3um Heidereiter", Inhaber Pfund, Hasenheide, Ede Kamphausenstraße.
Ein 24stündiger Generalftreit in Chile wurde gegen das Gesetz über einen Lohnabzug zugunsten der obligatorischen Arbeiterversiche rung veranstaltet.
Berantwortlich für Bolitik: Dr. Curt Gener; Wirtschaft: Artur Caternus; Gemertschaftsbewegung: Friebr. Ekkorn: Feuilleton: K. S. Döscher; Lokales und Sonstiges: Frik Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckerei und Berlagsanftalt Baul Singer u. Co. Berlin SW 68. Lindenstraße 3.
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Ein nationaler Mindestprozentfag foll bet den Grundlöhnen in jedem Bezirksabkommen eingeschloffen sein. Der Grundsatz des Siebenstundentages wird für das ganze Land aufrechterhalten bleiben und die Löhne werden sich auf einen Siebenstundentag gründen, doch stehe den Bezirken frei, örtliche Abänderungen zu treffen, wenn und wo es nötig ist. Jeder Bezirk wird einen garantierten Mindestlohn für die niedrigst bezahlten Arbeiter haben. Das Verhältnis der Gewinne zu den Löhnen und die Methode der Feststellung dieses Verhältnisses wird in jedem Bezirf übereinstimmend sein. Endlich soll ein nationales
im Rücken und Brustschmerz
Husten, Heiserkeit, Verschleimung Auswurf, Nachtschweiß, Stiche Die Gefangene hörten auf; Schleim ging morgens mühelos ab; Atmung ist bedeutend freier; allgemeines Wohlbefinden stellte sich ein usw. So und ähnlich schallt es freudig aus Mitteilungen Erkrankter über die vorzügliche Wirkung der
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