Unzulässige Arbeitszeitänderung.
Der Betriebsrat hatte nicht zugestimmt. Die Direktion der Bergmann Elettrizitätsmerte ordnete an, daß die Maschinenformer statt wie sonst um 7 Uhr, nunmehr um 6 Uhr morgens anfangen follen. Eine Berlängerung der Arbeitszeit bedeutete dies jedoch nicht. Die Former protestierten zunächst ohne Ausnahme gegen diese Aenderung, dann ließen sich aber 18 von ihnen bewegen, der Neuerung zuzustimmen, während die übrigen sieben an der alten Arbeitszeit festhielten und deshalb entlassen
wurden.
Bon diesen fochten sechs beim Gewerbegericht ihre Ent laffung als un billige Härte an. Sie beriefen sich darauf, daß nach der Arbeitsordnung jede Aenderung oder Berlegung der Arbeitszeit der Zustimmung des Betriebsrats bedürfe, die in diesem Falle nicht eingeholt fei.
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Der Bertreter der Firma behauptete dagegen, der Direktor habe, als der Borſizende des Betriebsrats nicht im Bert anwesend mar, mit dessen Stellvertreter verhandelt, welcher der Aenderung zugestimmt habe. Die Beweisaufnahme ergab jedoch, daß es sich nur um eine Meinungsäußerung über die Aenderung der Arbeitszeit gehandelt und der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende lediglich seine persönliche Ansicht Drei Kläger wurden abgewiesen, weil sie sich durch Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung mit der Entlaffung
ausgesprochen hat.
einverstanden erklärt hatten
Hinsichtlich der anderen drei Kläger wurde die Firma zur Wiedereinstellung bzw. Entschädigung verur teilt. Die Urteilsgründe gehen dahin: Da die nach der Arbeitsordnung erforderliche Zustimmung des Betriebsrats nicht erfolgt ist und die betreffende Bekanntmachung der Di reftion feine Unterschrift des Betriebsrats trug, so mar die Anordnung für die Arbeiter nicht verbindlich. Wenn der Stellvertretende Betriebsratsvorsitzende namens des Betriebsrats eine Erklärung für die Aenderung der Arbeitszeit abgegeben hätte, dann wäre der Arbeitgeber dadurch gedeckt gewesen. Eine folche Erklärung lag hier aber nicht vor, sondern es hat lediglich ein Austausch rechtlicher Ansichten zwischen dem Direktor und dem stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden stattgefunden.
Die Gefahren der Ueberlastung. Berbot, mehr als 75 Kilogramm zu tragen, ist notwendig. Die Internationale Union der Lebens- und Genußmittelindustrie schreibt uns: Es iſt medizinisch festgestellt, daß das Heben und Tragen von Lasten von über 75 Kilogramm Gewicht durch einen Mann allein für ihn die fchwersten förperlichen Schäden zur Folge haben kann. Es bestehen denn auch, allerdings erst ganz vereinzelt, gefegliche Bestimmungen, die das Tragen schwerer Lasten zu regelr fuchen. So hatte schon 1903 der schweizerische Bundesrat in einem Beschluß bestimmt, daß in den Mühlen, Lagerhäusern und dergleichen untersagt sei, Lasten von mehr als 100 Kilogramm Gewicht durch einen einzelnen Arbeiter heben oder tragen zu lassen. Dieser Beschluß ist 1920 mit Inkrafttreten des eidgenössischen Fabritgefeges gefallen. Buleht hat Chile durch ein Gesetz vom 9. Februar 1923 das Höchstgewicht der Säcke, die Waren irgendwelcher Art enthalten und durch menschliche Kraft befördert werden sollen, auf 80 Kilogramm festgesetzt.
fältige Betriebsbesichtigungen, insbesondere auch in der Nachtzeit, bdie genaue Einhaltung der in der Arbeitszeitverordnung vom 23. Dezember 1923 und, was bas Gastwirtsgewerbe anbetrifft, in der Bekanntmachung des Reichsfanzlers über die Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen in Gaft- und Schantwirtschaften vom 23. Januar 1902 enthaltenen Vorschriften nachzuprüfen und etwaigen Berstößen gegen diese Bestimmungen mit Nachdruck entgegen zutreten. Neben den Ortspolizeibehörden werden auch die Gemerbeaufsichtsbeamten, soweit es ihnen irgend möglich ist, die Gast- und Schantwirtschaften und die in Betracht tommenden Betriebe des Verkehrsgewerbes einer sorgfältigen Beaufsichtigung zu unterziehen haben, damit die Verlängerung der Polizeistunde fich nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer auswirkt.( Was aber inzwischen geschehen ist.)
Wirtschaft
Die Lage in der Metallhalbzeugindustrie. Nachdem Ende September die Krisis in der Metallhalbfabritation durch die Auflösung der Aluminiumfonvention und durch die Kündigung der Verbände einiger anderer Gruppen ihren Höhepunkt erreicht hat, ist jetzt eine Besserung eingetreten. Das Inlandsgeschäft hat sich wesentlich gehoben dadurch, daß neben der Elektro- und Kabelindustrie auch die Metallwarenfabrikation größere Aufträge erteilt hat. Einige Werke sind zurzeit so beschäftigt, daß sie neue Bestellungen nur noch mit fehr langem Liefertermin annehmen. Bis zum Juli d. I. Es erben sich Gesetz und Rechte... wurde in den meisten Betrieben mit nur fünfzigprozentiger LeistungsEin Arbeiter hat ein Hausgrundstüd in der Gemeinde Glot. fähigkeit gearbeitet und viele Gesellschaften schlossen das Geschäfts tau, dem katholischen Wallfahrtsort des Ermlandes, gepachtet und jahr mit einem Berlust ab. Der englische Streit hat natürlich auch will feinem Schwager, der in einem Nachbarort wohnt, ein Zimmer hier, soweit das Auslandsgeschäft in Frage kommt, eine feiner eigenen Wohnung einrichten. Der Gemeindevorsteher Besserung bewirkt. Besonders in Zinkblechen wird schon seit Juni bes Dries Derbietet das, und befchlagnahmt das 3immer, um seinem Verbot mehr Nachdruck zu verleihen. Auf mit Hochdruck gearbeitet. Am ungünstigsten sah es bisher in der eine Beschwerde bei dem Landrat des Kreises Heils: Aluminiumhalbzeugindustrie aus, wo der Inlands. berg erging bie Antwort, daß die Beschlagnahme des Zimmers bedarf infolge der fritischen Situation der Automobil, und der aufgehoben ist, im übrigen aber die Maßnahme des Gemeindevor Aluminiumwarenfabrikation sich stark geschmälert hatte. Auch hier ſtehers auf Grund des Reichsgefeßes über die Freizügigkeit vom Der§ 4 diefes famosen Reichsgesetzes befagt: 1. November 1857 und zwar nach dem§ 4 berechtigt war.
§ 4. Die Gemeinde ist zur Abweisung eines neu Anziehenden nur dann befugt, wenn sie nachweisen fann, daß derselbe nicht hinreichende Kräfte befißt, um sich und seinen nicht arbeitsfähigen Angehörigen den notdürftigen Lebensunterhalt zu verschaffen und wenn er solchen weder aus eigenem Vermögen bestreiten fann, noch von einem dazu verpflichteten Berwandten erhält. Den Landesgesetzen sei vorbehalten, diese Befugnis der Gemeinde zu beschränken. Die Besorgnis vor fünftiger Berarmung berechtigt den Gemeinde, vorsteher nicht zur Zurückweisung."
Im vorliegenden Falle hat der Gemeindevorsteher auf den Nachweis verzichtet, daß der zuziehende Arbeiter nicht in der Lage sei, sich und seiner Familie den notdürftigen Unterhalt zu beschaffen. Er schloß die Unmöglichkeit aus der Krankheit der Ehefrau des Ar. beiters und der Landrat folgt dieser Auffassung. Obendrein berief man sich darauf, daß in Glottau weniger Arbeitsmöglichkeiten als im bisherigen Wohnort des Arbeiters vorhanden seien. Wie wir den § 4 des genannten Gesetzes aus dem Jahre 1867 verstehen, dürfen nur solche Personen von einer Gemeinde ferngehalten werden, die bei Zuzug der Armenfürsorge zur Last fallen können. Diese Bestimmung darf aber doch nicht gegen arbeitsfähige Personen angewendet werden! Was fümmert aber das den Gemeindevorsteher von Glottau und den Landrat des Kreises Heilsberg in Ostpreußen ? Beide fragen auch nicht danach, ob diese Gesetzbestimmung noch einen praktischen Wert hat, nachdem durch das neue Fürsorge gesetz die Gemeinden eines Kreises zum Armenfürforgeverband zufammengelegt find. Ganz ftrifte lehnt man es natürlich ab, von sich aus zu prüfen, ob der§ 4 des Gefeges über die Freizügigkeit mit dem Artifel 111 der Reichsverfassung in Einflang zu bringen ist, der bekanntlich befagt, daß jeder Arbeiter bas Recht der Freizügigkeit genießt.
Hoffentlich genügt dieser Hinweis, um die maßgebenden Regierungsstellen dazu zu führen, daß sie das veraltete Gesetz vom Jahre 1867 schleunigst aus der Welt schaffen.
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Aus einer Erhebung unter den Müller- und Bäckerverbänden der ganzen Welt ergibt sich, daß in den meisten Ländern. immer noch Säde mit 100 Kilogramm Gewichtsinhalt und darüber zur Ber- Berhandlungen in der thüringischen Textilinduftrie. wendung gelangen. In Paris waren sogar bis vor Kriegsausbruch Gera, 23. November. ( WTB.) Die Verhandlungen zwischen Säde mit 159 Kilogramm Bruttogewicht allgemein üblich. Es ist dem Verband sächsisch- thüringischer Webereien und den Gemertdieses zur Anwendung gelangende Maß der Säde darauf zurüid- schaften, die vom thüringischen Schlichter für Montag nach Gera zuführen. daß in der Regel 200 Kilogramm Korn 157 Kilogramm einberufen worden waren, sind nach mehrstündigen Auseinander Mehl ergeben, woraus wiederum 200 Kilogramm Brot hergestellt fegungen ergebnislos abgebrochen worden, da sämtliche werden fönnen. Geringere Gewichtseinheiten fommen nur noch in Rußland und in Ungarn zur Anwendung. Sonst benützt man überall Borschläge des Schlichters von den Vertretern der Gewerkschaften abgelehnt wurden. Güde mit 100 Kilogramm Gewichtsinhalt.
Die Müller- und Bäckerverbände haben in der erwähnten Er
hebung auch Angaben über die Begleiterscheinungen des Tragsus zu schwerer Lasten gemacht. Es ergibt sich daraus eine schwere Anflage gegen jene Unternehmungen, die immer noch solch schwere Lasten durch ihre Arbeiterschaft tragen lassen: Berfrümniungen der Wirbelsäule, Brüche ujm. find bei den Mühlenarbeitern und Trans portarbeitern viel zahlreicher, als bei den übrigen Arbeitern festzustellen.
Das Heben und Tragen von Säden, die mehr als 75 Kilogramm Gewicht betragen, sollte gefeßlich untersagt werden. Beim heutigen Stand des Handels und Verkehrs wird ein Landesgesetz allein aber nicht ausreichen. Die Frage muß international ihre Lösung finden.
Tagung der Versicherungsangestellten.
Der Reichsfachausschuß der im Zentralverband der Angestellten ( 3D2.) organisierten Versicherungsangestellten tagte in der letzten Boche im Erholungsheim des 3dA. in Bad Finkenmühle( Thür.). Neben organisatorischen und Agitationsfragen beschäftigte sich der Ausschuß vor allem mit der Auswirkung der Wirtschaftslage auf das Versicherungsgewerbe und die Lage der Versicherungsangeftellten. Auch zur Frage der Kündigung des Reichstarif nertrages wurde Stellung genommen. Die freigewerkschaftliche Bewegung der Versicherungsangestellten erhielt durch die arbeitsreiche Tagung einen neuen fräftigen Anstoß. Die Anerkennung der wertvollen organisatorischen Arbeit des 3d. für die Versicherungs angestellten wurde in den Berhandlungen durch die ehrenamtlichen Kollegen wiederholt uneingeschränft zum Ausdrud gebracht.
Arbeitschutz im Gastwirtsgewerbe. Nach der Hinausschiebung der Polizeistunde. Der amtliche Preußische Pressedienst teilt mit: Nachdem die Polizeistunde in erheblichem Maße verlängert worden ist, erklärt es der Minister für Handel und Gewerbe in einem Runderlaß für erforderlich, der Durchführung der für die Beschäftigung der Arbeitnehmer im Gast- und Schantwirtsgewerbe und in den Berkehrsgemerben geltenden Schußbestimmungen er höhte Aufmerksamkeit zuzuwenden. In erster Linie mird es Aufgabe der Drispolizeibehörden sein, durch sorg.
Distriktsverhandlungen der englischen Bergarbeiter. Der Schiedsgerichtsplan endgültig aufgegeben.
London , 24. November. ( Eigener Drahtbericht.) Cine halb amtliche Meldung besagt, daß die Regierung nunmehr den Gedanfen der gesetzlichen Errichtung eines Berufsschiedsgerichtshofes für den Bergbau endgültig aufgegeben habe. Die Berhandlungen für Distriktstarifverträge haben am Dienstag in Schottland , Cumber. land, Südwales , Durham und Lancashire begonnen.
Der Berband der Lebensmittel- und Getränkearbeiter, Ortsverein Berlin , ersucht feine arbeitslosen Mitglieder, Berbands unterstützungsbezieher fowie Ausgesteuerte, einschließlich der als Bize" in den Betrieben tätigen Mitglieder, fich in der Zeit vom 29. november bis 4. Dezember in unserer Geschäftsstelle, absäumt, kann bei der Weihnachtsunterstützung nicht berücksichtigt solche arbeitslosen Mitglieder berücksichtigt, die in einem ArbeitsDie Ortsverwaltung, L. Hodapp. nachweis eingetragen find.
R. 54, Mulad str. 10, I, zu melden. Wer die Meldung, ver
Die Krise des Tarifgedankens und des Schlichtungswesens von Brof. Dr. Erdel Mannheim ist als Heft 31 der Schriften des Bundes der technischen Angestellten und Beamten
im Induſtriebeamten- Berlag, Berlin N 40, erschienen. Es handelt sich um die Wiedergabe eines Vortrags, der auf dem Bundes tag des Butab im September d. J. von dem Borsitzenden des Mannheimer Schlichtungsausschusses, Herrn Prof. Dr. Erdel, ge= halten wurde. Dem lesenswerten instruktiven Schriftchen von 36 Seiten ist die Entschließung des Bundestages zu dieser Frage beigegeben.
ist eine Besserung zu verzeichnen, da die Aluminiumfabrikation gut beschäftigt ist und auch die Automobilindustrie seit der Berliner Ausstellung über einen größeren Auftragsbestand verfügt. Im Auslande wurde bisher starf mit der Konkurrenz der valutaschwachen Länder gekämpft. Der französischen Metallwarenfabrikation war es fehr oft möglich, die deutsche Industrie an verschiedenen Ueberfeeplägen zu unterbieten und sie dadurch vom Markt zu verdrängen. Seit dem Beginn der Stabilisierung in Belgien und Frankreich ist es aber den deutschen Metallwalzwerfen möglich gewesen, auch von Ueberfee namhafte Aufträge hereinzubekommen. Soweit das Inlandsgeschäft in Frage kommt, ist man der Ansicht, daß es sich nur um eine vorübergehende Besserung handeln kann, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Weihnachtsgeschäft in einzelnen Gruppen der Metallwarenfabrikation steht. Die Zusammenschlußbewegung scheint zum Still stand gekommen zu sein, nachdem die Verhandlungen zwischen der Bergwerks- und Hüttengesellschaft Mansfeld und dem Hirsch- Kupfer- Konzern, die unmittelbar vor dem Abschluß standen, gescheitert sind. Die großen Firmen haben in den letzten Tagen ihre Austrittserklärung vom deutschen Kupferrohrverband zurückgezogen. Man ist der Ansicht, daß der Rationalifierungsprozeß statt durch eine Zusammenschlußbewegung durch eine Stärkung der Verbände ersetzt wird.
Der Stand der Fernbahn- Elektrisierung. Ueber den Stand der Fernbahn- Elektrifierung, die infolge der beschränkten Geldmittel nicht mit der gewünschten Schnelligkeit gefördert werden konnte, wird folgende Uebersicht mitgeteilt: München- Regensburg mit 140 Kilometer Länge. Hier ist der Im elektrischen Ausbau befindet sich gegenwärtig die Strecke elettrische Betrieb bereits bis 40 Kilometer vor Regensburg durch geführt. Die Reſtarbeiten werden bis Mitte des nächsten Jahres pollendet sein. Im Ausbau ist ferner die Strecke München Kufstein mit 100 Kilometer, deren Fertigstellung jedoch erst An fang 1928 zu erwarten ist. Leider mußte in Schlesien der dringend notwendige Ausbau des Restgliedes der schlesischen Gebirgsbahn läufig unterbrochen werden. Wenn weitere Mittel zur Verfügung Königszelt- Breslau wegen mangelnder Geldmittel vormünchen- Salzburg und der Strecke München - Stuttgartstehen, so soll in erster Linie mit dem Ausbau der Streden Karlsruhe Kehl begonnen werden. Hiermit wird eine sehr wichtige elektrisch betriebene Best- Ost- Berbindung geschaffen, die eine Verfürzung der Fahrzeit gegenüber dem jezigen Dampfbetrieb um etwa 4 Stunden mit sich bringt.
Was die Energieversorgung anlangt, so wird nunmehr noch ein brittes fartraft werf bei Pfrombach erbaut, welches wesentlich zur Bahnstromerzeugung dient; das Kraft. wert Eiting wird erweitert; das Kraftwert Mittelsteine bei Glaz , das den Strom für die elektrischen schlesischen Bahnen liefert, ist fürzlich von der Deutschen Reichsbahn fäuflich er.
worben worden.
In Bezug auf Neuerungen bei elektrischen Lokomotiven und Triebwagen ist eine fürzlich angelieferte Schnellzuglofomotive von außergewöhnlich großer Leistungsfähigkeit bemerkensmert. Sie vermag Schnellzüge mit 17 D- Bug- Bagen mit einer Geschwindigkeit von 110 Kilometer in der Stunde zu befördern. Die Maschine ist von der AEG. erbaut und läuft auf der Strecke Leipzig - Halle. 3mei weitere große Schnellzuglokomotiven werden gegenwärtig von den Siemens- Schuckert - Werten zusammen mit Borfig und den Bergmann- Elektrizitätswerfen in Gemeinschaft mit Linfe- Hofmann erbaut. Ferner sind 6 schwere Güterzuglofomotiven in den Fabriken der AEG. und der Siemens- Schuckert Berte im Bau. Diese sollen Güterzüge bis 2100 Tonnen wagenerwähnenswert. Diese sind für die Verbesserung des Schnellperfonenverkehrs Halle- Leipzig bestimmt und werden diese 37 Rilo meter lange Strede in 25 Minuten durchfahren. Die jetzigen D- Züge gebrauchen 31 bis 32 Minuten Fahrzeit.
Der Karstadt - Konzern erhöht auf 51 Millionen. Die Karstadt 2.-G. Hamburg, der größte deutsche Warenhauskonzern, der jetzt auch in Neukölln in größtem Maßstab ein Warenhaus errichten wird, hat seiner Generalversammlung eine Kapitalerhöhung um 50 Pro3. vorgeschlagen. Das Kapital der Gesellschaft wird damit von 34 auf 51 Millionen erhöht.
Geschäftsausdehnung bei Hermann Tieh. Wie gemeldet wird, hat die Firma Hermann Tieß das Warenhaus Wilhelm Stein, Chausseestraße, getauft. Voraussichtlich wird am 2. Januar 1927 das neue Warenhaus unter dem Namen Hermann Tieß eröffnet werden.
Der Verband der Lithographen, Steindruder und verwandten Berufe, Mitgliedschaft Berlin , gedentt feinen erwerbslosen Mit gliedern zu Weihnachten eine Ertraunterstügung zu= zuwenden. Ein wesentlicher Teil der hierzu erforderlichen Mittel murde durch einen Ball gewonnen, der am legten Sonnabend in sämtlichen Räumen des 300 für die Mitglieder und deren Angehörigen veranstaltet wurde und von weit über 5000 Personen Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S.. Berlin . Drud: Borwärts- Buchbruceret besucht war.
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