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mittheilt, nach der Sanitätswache vermuthlich ist die dort in

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Ueber einen unbekannt gebliebenen Selbstmörder geht| B......, Gie 2..., während Frau B. behauptet den Wirth der Nähe belegene auf dem Görlizer Bahnhofe gemeint um uns nachträglich das Folgende zu: Am 2. Juni wurde am gemein zu haben. Leider läßt sich die arme Frau im Termin sich einen Nothverband anlegen zu lassen. Als er auf die Wache Henningsdorfer Weg, in der Nähe von Hermsdorf, an einem zu solcher Heftigkeit hinreißen, daß der Gerichtshof den Zeugen kam, war die erste Frage, ob er Geld habe. Als dies verneint Baume hängend, die Leiche eines zirka 50 jährigen, sauber ge- Glauben schenkt, und die Berufung verwirft. wurde, lautete die Entgegnung: Dann fönnten Sie auch keinen fleideten Mannes von Feldarbeitern aufgefunden. Der Todte Verband bekommen. Auf die Frage, ob der Verletzte von früh hatte dunkelblondes Haar mit angehender Platte, blonden Schnurr­,, Weil so viel Arbeiter sozialdemokratischer Gesinnung 10 Uhr bis Nachmittag ohne Verband herumlaufen solle, bart und graumelirten Backenbart. Das weißleinene Taschentuch in Mittenwalde sind, ist es schwer, dort Jemanden zu verhaften!" wurde ihm entgegnet, er tönnte ja zum Rassenarzt war W. G. gezeichnet. Diesen mehr als klassischen Ausspruch brauchte der Polizei­gehen. Auch meinte der Heilgehilfe, der den Verlegten Sergeant Fritsche aus Mittenwalde in einem Prozeß, der sich persönlich kannte, dieser hätte es gar nicht weit nach Die Kunde von einem Morde durchlief heute die Stadt; gestern vor der 1. Straffammer des Landgerichts II abspielte und Hause und sollte nur erst Geld holen. So blieb denn dem Veres follte auf der Tegeler Chaussee ein am Rüstrinerplay wohn- der übrigens nach mehreren Richtungen hin interessant ist. Es Tezten weiter nichts übrig, als erst nach Hause zu gehen und hafter Milchmann erschlagen und beraubt worden sein. Unsere handelt sich um eine Anklage wegen Widerstandes gegen die Geld zu holen, worauf er dann den Verband angelegt erhielt. Anfragen haben ergeben, daß die Sache auf Erfindung beruht; Staatsgewalt und Gefangenenbefreiung. Am 1. März hatte der Wir finden dies Verfahren im höchsten Maße befremdlich. Mit es ist in dem Amtsbezirk Reinickendorf überhaupt keine Leiche ge- genannte Gendarm einen Arbeiter, der einige Lieder an demselben Recht würde man jedem Privatarzt einen Vorwurf machen, wenn er funden worden. Tage auf der Straße fang, verhaftet, weil derselbe, trotzdem er etwa in der Weise verfahren wollte, wie in dem geschilderten Ruhe geboten und mit Berhaftung gedroht hatte, noch das schöne Falle die Sanitätswache. Diese Institute aber sind eigens zu Abend in der neunten Stunde entfernte sich die schwachsinnige, Gendarm bat noch einen Vorübergehenden, Namens Wörfel, ihm Selbstmordverfuch einer Geisteskranken. Am Freitag Lied anstimmte:" Ich bin ein freier Mann und finge". Der dem Zwecke gegründet, um schleunige Hilfe zu gewähren. Wenn fie in dieser Weise fortfahren, ihre Hilfeleistungen von der vor- seit drei Wochen aus der Irrenanstalt zu Dalldorf entlassene Hilfe zu leisten, welcher auch dieser Aufforderung nachkam. Ein herigen Bezahlung abhängig zu machen, so werden sie ihr letztes Ehefrau des in Friedrichsberg wohnenden Arbeiters Liesegang Anderer, der bisher nicht ermittelt wurde, riß jedoch den aus ihrer Wohnung und eilte die Rummelsburgerstraße nach dem Arrestanten bischen Popularität bald einbüßen. Viel davon haben sie ohnehin See hinunter, wo sie sich hinter den Kalkwerken ins Wasser fage von dem Gendarm los. Durch die Aus­nicht mehr zu verlieren. eines gewissen Schulz wurde der genannte Herr stürzte. Zwei des Weges kommenden Arbeitern, welche den Vor- Wörsel beschuldigt, die Befreiung des Gefangenen Freifinniges Liederbuch. In ihrer Donnerstags- Nummer fall bemerkt hatten, gelang es, die Frau zu retten, und ihre bewirkt zu haben, trotzdem derselbe dem Gendarm Hilfe ge= fordert die Freifinnige Zeitung" ihre Leser auf, bei Festen zc. Wohnung zu ermitteln, worauf sie die Bedauernswerthe nach leistet hatte, und es erfolgte nunmehr auch die Verhaftung gesungene Lieder ihr einzusenden, damit später ein freisinniges derselben zurückbrachten. Der besorgte Ehemann hatte bereits in des Wörfel, welcher zu diesem Zweck von dem Gendarm aus Liederbuch für Versammlungen zusammengestellt werden könne. größter Aufregung nach seiner Frau gesucht. Dieselbe wird der einem Lotal herausgeholt wurde. Herrn Richter läßt augenscheinlich die große Verbreitung der Sicherheit wegen auf Anrathen eines hinzugezogenen Arztes Diese Verhaftung erregte jedoch den Unwillen der Ein­fozialdemokratischen Liederbücher und die Begeisterung, mit der wieder der Frrenanstalt übergeben werden. wohner, die an jenem Tage, an welchem ein Maskenball statt­diese Lieder die Massen erfüllen, nicht ruhen. Kunterbunt genug würde es wohl im freisinnigen Liederbuch" aussehen; Herwegh Polizeibericht. Am 5. d. M., Vormittags wurde vor dem fand, zufällig in größerer Anzahl auf der Straße in der Nähe ung Freiligrath müßten sich wahrscheinlich die Gesellschaft von Hause Brückenstraße 4 eine Frau von einem Bierwagen über der geschilderten Vorgänge sich aufhielten, in so hohem Maße, Wildenbruch und Julius Wolff gefallen lassen. Da nun die Gefahren und erlitt einen Bruch des Arms und der Kniescheibe, so daß Rufe wie:" Haut ihn" und:" Der muß befreit werden, helft sellschaft doch einmal eine gemischte sein würde, wollen auch wir daß sie nach dem Krankenhause Bethanien gebracht werden mußte. nur Alle!" ertönten. Diese letzteren Aeußerungen legt nun die unfererseits der Freifinnigen Zeitung" folgendes Poem, etwa Neubau Zwinglistr. 20 mit einem Mörtelwagen durch den Thor- und Wörfel auf der Anklagebank befinden. Die Beweisaufnahme Als zu derselben Zeit der Arbeiter Gustav Neumann auf dem Anklage einem Kaufmann Jüngel zur Last, so daß sich Jüngel als Ginleitungslied, zu singen nach der Melodie des Proletarier- weg fuhr, wurde er von dem Wagen gegen die Wand gedrückt ergiebt die völlige Saltlofigkeit der Anlage. Ge wir Es liedes, kostenlos zur Verfügung stellen: und am Unterleibe so schwer gequetscht, daß seine Ueberführung festgestellt, daß der einzige Belastungszeuge, der Gravirendes nach dem Krankenhause in Moabit erforderlich wurde. Voraussagt, Schulz, des Ersteren Freund, und zweitens auch Haus dem Hause Spittelmarkt 6 versuchte Nachmittags ein Mann bereits einmal als Belastungszeuge gegen Herrn Jüngel auf­lieferant des Herrn Bürgermeisters ist, endlich aber aus einer in der Fahrt befindlichen Droschke zu springen, Es soll damals Herr Jüngel mit einem fiel dabei jedoch zur Erde, so daß die Räder Erde , so daß die Räder über getreten ist. ihn hinweggingen. Er erlitt infolge dessen eine Quetschung Prozeß war Jüngel freigesprochen worden. Ale übrigen Zeugen Er erlitt infolge deffen eine Quetschung Teschin nach der Scheune Schulz' geschoffen haben. In diesem des Armes und bedeutende Verlegungen am Kopfe tönnen entweder Nichts aussagen oder entlasten Wörfel und und mußte bewußtlos nach seiner Wohnung gebracht werden. In der Nähe des Bahnhofs Jannowizbrücke wurde Jüngel. Trotzdem hält der Staatsanwalt die Anklage gegen Jüngel Abends ein unbekannter alter Mann, welcher den Bahnkörper aufrecht. Er hebt dabei hervor, daß die Polizei vom Gesetz der Stadtbahn unbefugt betreten hatte, von dem Trittbrett eines vorüberfahrenden Zuges erfaßt, niedergestoßen und am Kopfe geschützt werden müsse, namentlich wenn, wie im vorliegenden so schwer verletzt, daß er besinnungslos nach dem Krankenhause Galle, die Sozialdemokratie so start vertreten am Friedrichshain gebracht werden mußte. Zu derselben Beit wurde ein Mann in seiner Wohnung in der Fruchtstraße er­hängt vorgefunden. In einem Hotel brachte sich Abends ein Mädchen, anscheinend aus Liebesgram, mittelst eines Revolvers einen Schuß in die Brust bei und wurde noch lebend nach der Charitee gebracht. Im Laufe des Tages fanden zwei fleine Brände statt.

Wer hält die längsten Reden

Im ganzen Parlament,

Wer hat die wahrste Zeitung,

Die man in Deutschland kennt?

Wer irrt und lehrt in großer Wuth,

Daß schlecht die Sozialistenbrut?

Das sind die Wadelstrümpfe, der deutsche Freisinnstroß!

Wer brüstet sich am meisten

Mit Freiheit und mit Recht,

Und mer ist umgefallen

Jm wirklichen Gefecht?

Wer hat die Pferdebahn verfehlt,

Des Muthes bess'ren Theil erwählt?

Das waren Wadelstrümpfe, der deutsche Freisinnstroß!

Wer hat gar mild gesprochen,

Als Kurs noch unbekannt,

Wer ließ die groben Worte,

Als Ministeraspirant?

Und als Caprivi ihn abstach,

Wie stand er da so klein und schwach!

Das war ein Wadelftrümpfler vom deutschen Freisinnstroß!

Wer sind die feisten Bäuche,

Am Hals die gold'ne Rett',

Die jeden Nothstand läugnen,

Die fromm sind, zart und nett

Die sich im Kriechen kennen aus,

Als läg' Byzanz im rothen Haus?

Das sind die Wadelstrümpfe, der deutsche Freisinnstroß!

Wer liegt im Kindbettfieber

Nun schon' ne lange Zeit,

Und wird durch keinen Doktor

Vom Wechselbalg befreit?

Wer hat troy allem Wehgeschret

Gelegt noch kein Ministerei?

Das sind die Wadelstrümpfe, der deutsche Freisinnstroß!

Das Lied tann fortgesetzt werden.

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Diebstähle von Thürklinken der Polizei angezeigt.

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Gerichts- Beitung.

ei, es sei aber Sache der Polizei, Beugen zu stellen, nach beren Aussage eine Verurtheilung möglich sei. Er müsse gegen Wörfel Freisprechung beantragen, dagegen glaube er nicht, daß Schulz nur aus Haß oder Rache gegen Jüngel einen Meineid geleistet habe und beantrage aus§ 111 des Straf- Gesetzbuches eine Gelbstrate von 30 M. Der Vertheidiger beleuchtet in drastischer Weise das Verhalten der Polizei, sowie das oben an­gedeutete Verhältniß des Schulz zu Jüngel und zu dem Bürger­meister und beantragt die Freisprechung auch des Jüngel. Der Gerichtshof spricht ohne Weiteres, ohne Berathung, beide Ange­flagten frei.

Ein von Arbeitern oft gerügter Umstand gab die Ver Eine Anklage wegen Vergehend gegen§ 131 des anlaffung zu der Privatklage des Goldwaaren- Fabrikanten Hertel St.-G.-B. wurde gestern vor der zweiten Straffammer des wider den Goldarbeiter Faber, welche gestern vor dem hiesigen Landgerichts I gegen unseren Redakteur Kurt Ba a te verhandelt. Schöffengerichte, Abtheilung 98, zur Verhandlung gelangte. Der Am 2. Oktober v. J., am Tage nach der Aufhebung des So- Beklagte, Faber, ist Vorsitzender des Verbandes der Gold- und zialistengesetzes, wurde in unserem Blatte ein Gedicht veröffent- Silberarbeiter und hatte in dieser Eigenschaft unter der Adresse; licht, welches Der Ausgewiesenen Heimkehr überschrieben war. ladungen zu Bersammlungen an diese Kollegen abgesandt, die An die Kollegen der Firma Hertel des Defteren brieflich Ein­In demselben wurde die Nothlage geschildert, in welche die aus- aber nie in die Hände dieser gelangten. Um ber Gage auf den gewiesenen Sozialdemokraten und ihre Familien durch die harten Grund zu gehen, verabredete Faber mit einem dortigen Kollegen Maßregeln der Polizei gerathen waren. Es wurde auf die im Januar d. J. unter Beobachtung der erforderlichen Sicher Willkür der Letzteren hingewiesen, sowie betont, daß sie nur ihre heitsmaßregeln die abermalige Absendung einer solchen brief­Wuth habe fühlen wollen. Wegen dieser Behauptungen war lichen Einladung. Dieselbe gelangte aber nicht in die Hände Anklage erhoben worden. Der Staatsanwalt beantragte gegen der Kollegen, wurde vielmehr von dem im Romptor

Der

einem Monate.

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Es

mit

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den Beschuldigten, der noch aus einer früheren Ver­urtheilung eine Gefängnißstrafe zu verbüßen hat, eine des Herrn Hertel angestellten Fräulein Meißner, wie die­selbe unter ihrem Eide bekundete, ungelesen und ohne von Herrn Zusatzstrafe von Ein Einbruch ist in der Nacht im südlichen Theile der Rechtsanwalt eine beantragte die Freisprechung. Der Vertheidiger, Hertel hierzu beauftragt worden zu sein, dem Papierforbe Wilhelmstraße verübt worden. Im Erdgeschoß des Hauses Nr. 22a bandele sich nicht um Thatsachen, sondern um Ürtheile. dessen Zurückkunft begab sich Faber zu diesem, um persönlich mit befindet sich das Krause'sche Trödel- und Pfandgeschäft. In der überantwortet. Herr Hertel war zu dieser Zeit verreist. Nach Paragraph angezogene bedrohe Denjenigen ihm über diese Angelegenheit Rücksprache zu nehmen und Au der Nacht um 34 Uhr erwachte die Tochter der Frau Krause, Strafe, der erdichtete oder entstellte Thatsachen, wissend, daß sie tlärung zu fordern. Diese wurde ihm allerdings nun nicht zu die in einem neben dem Laden belegenen Zimmer schlief, durch erdichtet oder entstellt sind, öffentlich behauptet oder verbreitet, Theil, an Stelle beren aber, nachdem wenige Worte gewechselt ein flirrendes Geräusch. Sie sprang sofort aus dem Bett, eilte um dadurch Staatseinrichtungen oder Anordnungen der Obrig­in den Laden und sah an dem geöffneten und zertrümmerten teit verächtlich zu machen. Es solle nun burch gabung des- waren und Faber kaum fein Anliegen vorgebracht hatte, eine Schaufenster eineu Mann hantiren, der bei dem Erscheinen des Hinausweisung aus dem Geschäftslokale. Bei dieser Gelegenheit jungen Mädchen schleunigst die Flucht ergriff. Wie sich heraus geordneten Singer und des Schankwirths Jakobi erwiesen werden, foll nach Bekundung des Privatklägers und des Fräulein Meißner diefelben Ueberzeugung feien, ihre dicken cifernen Kasten aus der Verschraubung herausgebrochen nicht aus fachlichen Gründen erfolgt sei, sondern weil in Betreff der von Ihnen begangenen Unterschlagung von und die halbzöllige Spiegelscheibe etwa 1/2 Meter hoch stückweise hätten dieselben dem Angeklagten gegenüber Ausdruck gegeben Herr Hertel, da ein schiedsrichterlicher Bergleich nicht zu Stande sie der Polizei unbequem gewesen. Diefer Ueberzeugung Briefschaften und Verlegung des Briefgeheimnisses" woraushin eingedrückt. Aus dem so geöffneten Schaufenster waren Uhren tam, die Privatklage gegen Faber ansträngte, während der Be­und Ringe herausgeriffen. Bei der schleunigen Flucht haben die Auch müsse berücksichtigt werden, daß das fragliche Gedicht erst flagte befundete, Herrn Hertel gegenüber auf dessen Frage nach und Ringe herausgeriffen. Bei der schleunigen Flucht haben die und der letztere habe daher nicht wider besseres Wissen gehandelt. Herr Hertel, da ein schiedsrichterlicher Bergleich nicht zu Stande Diebe aber nur zwei filberne Uhren und einen Ring mitge- Auch müsse berücksichtigt werden, daß das fragliche Gedicht erst tam, die Privatklage gegen Faber ansträngte, während der Be­nommen, die übrigen Uhren fand man noch auf der Straße nach Aufhebung des Sozialistengeseyes erschienen fei, ein Gefeß, flagte befundete, Herrn Hertel gegenüber auf deffen Frage nach dem Grunde seines Erscheinens gesagt zu haben: liegend vor. Die Einbrecher find entwischt. Aus der Gegend welches selbst von der Regierung als unzweckmäßig erkannt wordem Grunde seines Erscheinens gefagt zu haben: Es handelt sich um Aus der Gegend den sei, könne doch keinen Anspruch auf besonderen Rechtsschutz die Unterschlagung von Briefschaften und Ver der Arndtstraße wurden am Donnerstag nicht weniger als sechs machen. Der Gerichtshof nahm auch an, daß der Angeklagte als legung des Briefgeheimnisses." Der in Frage stehende Brief war ein sogenannter Kartenbrief der Packetfahrt­Sozialdemokrat der Neberzeugung gewesen sei, daß den Aus­Ein Hochstapler, welcher sich für den Maschinentechniker gewiesenen Unrecht geschehen sei und daß er somit nicht wider Gesellschaft, welcher von Frau Hertel eröffnet und gelesen Hähnel ausgiebt, treibt seit einigen Tagen in Berlin und Um- besseres Wissen gehandelt habe. Allerdings liege in den bean- und daraufhin dem Fräulein Meißner übergeben, von dieser, gegend sein Unwesen. Er geht mit viel Geschicklichkeit zu Werke standeten Stellen eine Beleidigung der Polizeibehörde, aber diefer- wie der junge Hezel eidlich bekundete, ebenfalls gelesen und dann erst in den Papierforb geworfen wurde. Dieser Zeugenaussage und erreicht daher fast regelmäßig seine Absicht. Der vorgebliche balb sei fein Strafantrag gestellt worden und müsse der Angeklagte gegenüber mußte die Zeugin Meißner einräumen, nicht mehr Techniter sucht lediglich Apotheker auf und fahrt sich bei diesen deshalb freigesprochen werden. genau zu wissen, ob sie den Brief gelesen habe oder nicht. Der durch Ueberbringung von Grüßen ein. Gewöhnlich erlangt er dadurch die Einladung zum Eintritt und weiß dann im Laufe Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, wird wohl Jeder Rechtsbeistand des Privattlägers, Rechtsanwalt Geschte, hielt die des Gesprächs durch seine genaue Kenntniß der Familienverhält mann, namentlich wenn er durch Noth oder andere nicht selbst- Aeußerung des Faber nach der Bekundung der Zeugin Meißner nisse des Betreffenden sich als einen intimen Freund irgend eines verschuldete Ursachen diesen unangenehmen Besuch sich zugezogen und des Privatklägers für erwiesen und damit die schwere Be­Berwandten so zu bezeichnen, daß seine Worte über jeden Zweifel hat, nicht in der besten Laune sein. Wenn nun aber der Gerichts- leidigung für dargethan. Auch fand er es durchaus nicht für erhaben zu sein scheinen. Hat er dann genügend vorgearbeitet, vollzieher pfänden will für eine bereits abgetragene forrekt, daß sich Faber persönlich zu Hertel begeben habe, um so folgt die Schilderung feiner augenblicklichen Nothlage, infolge Schuld, so ist es nur zu natürlich, daß der Betreffende in einen diesen zur Rede zu stellen. Ihm hätte ja der Klageweg offen ge Außerdem rügte derselbe das brüste Benehmen deren in den meisten Fällen ein Darlehen auf Nimmerwieder wohl berechtigten Zorn geräth. In einer solchen Lage war, wie durch standen. ſehen in seine Tasche wandert. Der Betrüger, welcher wohl die Beweisaufnahme in einer Verhandlung vor der ersten Straf- des Beklagten dem Privatkläger gelegentlich der statt. und war der Ansicht. nahezu 30 Jahre alt ist, blondes Haar und ebensolchen Schnurr- fammer des Landgerichts II festgestellt wurde, eine Frau B. aus gehabten Unterredung gegenüber Leute, wie Herr Hertel, gegen einen der bart trägt, hat übrigens bereits auch anderswo seine Schwinde- Friedrichsberg. Frau B. hatte durch verschiedene Um- daß leien mit Erfolg durchzuführen verstanden, wie hierher mitgetheilt stände, die in der heutigen Lebenslage der arbeitenden Klassen artigen groben Unfug energisch geschützt werden müßten" fast alltäglich, durch Arbeitslosigkeit u. s. w. ihre Miethe nicht Der Rechtsbeistand des Beklagten, Rechtsanwalt Reiche, voll bezahlen können. Der Wirth hatte geklagt und selbstredend ein war indessen der Meinung, daß es dem Beklagten nur zum Lobe Falsche Reichskaffenscheine, und zwar in Stücken zu obsiegendes Urtheil erftritten. Inzwischen aber hatte Frau B. ihre gereiche, daß er nicht gleich nach Polizei und Staatsanwaltschaft fünfzig und fünf Mart, find in neuerer Zeit zum Vorschein ge- Schuld, die sich auf 34 M. belief, bis auf 7 Mart getilgt und gerufen, vielmehr vorher eine Aussprache herbeizuführen gewünscht kommen und angehalten worden. Die Reichsschulden- Verwaltung auch diese 7 M. bereits bezahlt, als der Gerichtsvollzieher fam. habe. Bezüglich der inkriminirten Aeußerung des Faber hielt er sichert, wie sie im Reichs- Anzeiger" bekannt giebt, demjenigen, Die Quittung über diesen Betrag hatte sie verlegt oder war ihr es nicht für völlig aufgeklärt, ob Faber gesagt habe, die von welcher einen Verfertiger oder wissentlichen Verbreiter solcher abhanden gekommen, so daß es Pflicht des Beamten war, zum Ihnen oder die bei Ihnen begangene Unterschlagung Falschstücke zuerst ermittele und der Polizei oder Gerichtsbehörde Abholen der bereits vorher versiegelten Sachen zu schreiten. Die beantragte demzufolge die Aussprache eines non liquet und Freis dergestalt nachweist, daß der Verbrecher zur Untersuchung und Frau jedoch glaubte sich in ihrem Rechte zu befinden, da sie doch sprechung, lettere auch auf Grund des§ 193( Wahrung berech Strafe gezogen werden kann, eine nach Umständen zu bemessende den Rest bereits bezahlt hatte; besonders konnte sie es nicht be- tigter Interessen). Der Gerichtshof billigte dem Beklagten den Belohnung bis auf Höhe von 2000 M. zu. greifen, daß ihr für 7 M. eine Kommode, die mit 15 M., ein Schutz des§ 193 zu, bejahte aber die Schuldfrage, indem er der Tisch, der mit 7 M., und ein Spiegel, der mit 4 M. als Pfandobjekte Aussage der Zeugin Meißner vollen Glauben beimas, erachtete Durch den Knall eines Schusses wurden gestern Abend tagirt waren, Alles zusammen für die 7 M. betragende die Beleidigung als eine um so schwerere, als in der Wohnung die Gäste und das Personal des in der Königgrägerstraße gegen Schuld fortgeholt werden sollten. Es war nur zu natürlich, daß des Hertel begangen und verurtheilte Faber zu 20 M. Geldbuse über dem Potsdamer Bahnhof belegenen Gasthauses Leipziger fie auf den wirth ansing zu schimpfen. Der Gerichtsvoll und zur Tragung der Kosten des Verfahrens, im Nichtveitreibung Hos" allarmirt. Dafelbst hatte sich in einem in dem oberen sieher Möbius aber bezog, da er mit dem Sachverhalt nicht falle für je 10 W. einen Tag Saft fenfeßend. Gegen diefes Stockwerk befindlichen Fremdenzimmer eine junge, erst angekommene vertraut war, die Schimp reden auf sich selbst, und Urtheil wird Berufung seitens des Beklagten eingelegt werden. Dame mittelst Revolvers einen Schuß in die Brust beigebracht; gab außerdem an, daß die Frau B. auch mit einem Stock fie wurde blutüberströmt in zusammengefunfener Haltung auf gedroht hätte. Das Schöffengericht verurtheilte die B. wegen gefunden. Aerztliche Hilfe war bald zur Stelle; der Lebensmüden Beamtenbeleidigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt zu wurde ein Nothverband angelegt. Der von dem Vorfall in Kennt niß gesezte Reviervorstand veranlaßte alsbald ihre Ueberführung nach einem Krankenhause, wo ihre Verlegung als nicht lebens­gefährlich festgestellt wurde. Der Beweggrund zum Selbstmord ist bis jetzt nicht aufgeklärt.

worden ist.

1 Woche Gefängniß; Frau B. legte Berufung ein, und so tam die Sache zur Verhandlung an die obengenannte Strafkammer. In diesem Termin befch wor der Beamte und auch der mit dem Transport der Möbel beauftragte Kutscher, daß die Frau hoff, erläßt folgende Bekanntmachung: gesagt hätte, mit diretter Beziehung auf den Beamten: Siel

Arbeiterbewegung .

Erfurt . Der zweite Bürgermeister von Erfurt , Herr Kirchs Im Hinblick auf die in jüngster Zeit hier und da hervor