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Wie steht's mit der Rätegesetzgebung?

Wo bleibt das

Die Fortführung der Rätegefeßgebung wird im neuen Jahr für den Reichstag eine seiner Hauptaufgaben sein, denn durch die Mängel dieser Geschgebung haben sich vor allem im Betriebsräte­wesen, wie die feit Wochen in der Arbeiterpresse sich mehrenden Klagen zeigen, geradezu unhaltbare Zustände herausgebildet. Die Berbesserung des Betriebsräte geleges und die Gestaltung des Reichswirtschaftsrates müssen so bald wie möglich in Angriff genommen werden. Unter diesen Umständen verdient die Stellungnahme der Stuttgarter Betriebsrätetonferenz des Deutschen Metallarbeiterverbandes zur Frage des Betriebsrätegefeges und des endgültigen Reichswirtschaftsrates besondere Beachtung.

Die Lüden der Rätegefehgebung

werden, wie Genosse Otto Eichler in seinem Bortrag über die notwendigen Berbesserungen des Betriebsrätegesezes hervorhob, von den Unternehmern in geriffener Weise ausgenußt Diese Aus nuzung wird durch offensichtlich rechtswidrige Gerichts: entscheidungen unterstützt. Eichler forderte deshalb zu­reichenden Entlassungsschuß für diejenigen Berfonen, die als Wahlvorstand bestellt sind sowie für die Bersonen, die als Betriebsräte tandidieren. Auch dürfe deren Bersegung in einen anderen Betrieb nur mit Zustimmung des Arbeitsgerichts geschehen. Andauernde Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit als Grund für fristlofe Kündigung müsse ausfcheiden. In einer Entschließung meist die Konferenz, die fich im übrigen bie Borschläge Eichlers zu eigen machte, darauf hin, daß der jezige§ 50 des BRG. die

Bildung von Gesamtbetriebsräten

für das Unternehmen verhindert. Boraussetzung für die Wahrung der Intereffen der Arbeiter und der Allgemeinheit sei aber der Zusammenschluß der Betriebsräte eines Unternehmens auf der Grundlage der gegenwärtigen Unternehmungsformen( Trust und Konzern). Die Konferenz hält deshalb die Bildung von Gesamt­betriebsräten für alle Unternehmungen, unabhängig von der for­malen Selbständigkeit( Konzernbetriebe), dem Standort und dem

Die Berufsschulen in Preußen. Warum Hochschulbildung der Berufslehrer?

Zu unserem Bericht über die öffentliche Versammlung der preu­Bischen Gewerbe- und Handelslehrerschaft in Nr. 2 des Borwärts" wird uns von einem Berufsberater geschrieben:

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Neben vielen Forderungen, die ja auch von den sozialdemo tratifden Landtags und Reichstagsfraftionen zur Berbefferung der Berufsschulen erhoben werden, bildete auch die Forderung nach oihulbildung der Berufsschullehrer einen Gegen stand der Beratung. Mir scheint, als ob diese Forderung doch wohl einen allzu durchsichtigen 3wed verfolgt. 3wed und Sinn ber Berufsschulen ist boch ber, bem gewerblich tätigen jugend­lichen Arbeiter sowie dem Lehrling über den Rahmen des Bolts­fchulwiffens hinaus ein schulisches, berufliches Wissen in Berbindung mit dem Allgemeinwiffen zu vermitteln. Dabei dürfte doch ohne weiteres zugegeben werden, daß das Schwergewicht dieser Beiterbildung auf der beruflichen Fachausbildung zu liegen hat.

Das preußische Handelsministerium hat in Erkenntnis dieser Notwendigkeit auch die Zulassungsbestimmungen zum Gewerbe­lehrerjeminar bisher so abgefaßt, daß tatsächlich das Schwergewicht der beruflichen Vorbildung eines fünftigen Gewerbelehrers in seiner fachlichen Ausbildung zu suchen ist. Eine Verordnung, die durchaus notwendig und berechtigt ist. Mir sind aus meiner beruf: fichen Arbeit eine ganze Reihe von Innungsfachschulen be­tannt, an denen befähigte Gesellen und Meister unter­richten, und von denen man ohne weiteres zugeben muß, daß sie bezüglich der fachlichen Ausbildung ihrer Lehrlinge Hervor ragendes geleistet haben. Es wäre auch durchaus verständlich, wenn bei der Ausbildung der Gewerbe- und Berufsschullehrer nach dieser Seite hin erhöhte Anforderungen gestelli merden. Barum also der Ruf nach Hochschulbildung? Es fann feiner Berufsgruppe verargt werden, wenn sie versucht, ihre Bezahlung fo hoch wie möglich zu gestalten. Daß dies aber wie im vorliegenden Falle auf Kosten der nachkommenden Generation ge­Ichehen foll, halte ich für außerordentlich verfehlt.

Wie die Bestimmungen des Handelsministeriums zurzeit lauten, ist es auch einem tüchtigen Gesellen möglich, durch den 4 bis 5 Semester dauernden Besuch einer höheren staat. lichen oder städtischen Fachschule die 3ulassung zum Gewerbelehrerseminar zu erwirten. Wenn jedoch fünftig die hochschulbildung als unbedingte Voraussetzung gelten foll, so besteht meines Erachtens die Gefahr, daß es Bann einem Handwerker nicht mehr möglich fein wird, dieses 3iel zu erreichen. Darüber hinaus bin ich der Ansicht, daß es gerade an den Berufsschulen unbedingt notwendig ist, daß der Lehrer vor allen Dingen über das not­wendige fachliche Wissen und auch über die notwendigen Kenntnisse des ganzen Wertstattmilieus verfügt. Denn nur dadurch ist er in der Lage, die häufig sehr bunt zusammen gelegte Schar feiner Berufsschüler zu verstehen und den Unterrichts­stoff entsprechend ihrer Einstellung zu gestalten. Was nüßt es, wenn der Lehrer ausgestattet mit einer guten Hochschulbildung vor jugendlichen Arbeitern und Werkstattlehrlingen steht und innerlich feinerlei Berbindung und Kon tatt mit den vor ihm sizenden Schülern hat, weil ihm eben deren Milieu vollkommen fremd ist. Ich bin daher der Ansicht und mit mir auch viele meiner Kollegen, daß die zurzeit bestehenden Vorschriften des preußi­fchen Handelsministeriums zur Sicherung eines guten Gewerbelehrer. nachwuchses vollkommen hinreichen, und daß zur Er ringung befferer Gehaltseingruppierung andere 28ege gegangen werden müssen als die Abdrosselung des

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Zwischenstück?

ber Mitglieder, insbesondere ber ber ermerbslosen Rollegen, gall Die Beranstaltung nahm einen guten Berlauf und verstärkte das Zusammengehörigkeitsgefühl.

Ueber die Gastwirtsbetriebe in Friedrichshagen wird uns vom Zentralverband der Hotel -, Restaurant- und Café- Angestellten mit­geteilt, daß die Lokale Hubertus, Inhaber Gastwirt Maus , und Betriebszmed der einzelnen Betriebe, für bringend erforderlich. Café Mignon, Inhaber Danziger, für organisierte Gaft­Ebenso find gesetzliche Bestimmungen zu schaffen, nach welchen in wirisgehilfen gesperrt find. Auch die Sperre über den Betrieb Großunternehmungen die 3ahl der Betriebsratsmit Neu- Helgoland bei Rahnsdorf besteht weiter. glieder im Aufsichtsrat auf mindestens vier erhöht wird. Geregelt sind die Berhältnisse in folgenden Betrieben: Müggela Dies hat auch auf das Gemeinschaftsorgan der Konzerne( Dachgesellschlößchen, Inhaber wiegert; Strandschloß, Rübezahl , schaft) Anwendung zu finden. Eingehend beschäftigte fich Reichstags- Inhaber muller; Brinzengarten, Inhaber Brinz. abgeordneter Genosse Aufhäuser mit der Bereine, welche beabsichtigen, für das tommende Jahr Ausflüge nach Friedrichshagen und Umgegend zu machen, werden gebeten, fic und 804), zu menben. zuvor an den Zentralverband, Elsaffer Straßer 86/88( Norden 1813

Gestaltung des Reichswirtschaftsrats.

begonnen werden. Das zwischenstück zwischen Betriebsräten Mit dem Aufbau der Rätegejezgebung, betonte er, muß unten und Reichswirtschaftsrat fehlt. Auch die neue Regierungsvorlage spricht nicht von diesem 3 wischenstüd. Bei der Regelung der Rätefrage müffen Handels, Landwirtschafts- und Handwerfer­fammern eingegliedert werden. Die Arbeiter müssen auf einer ber Handelsa und organischen Verbindung Arbeitertammern bestehen. Der Artifel 165 der Verfassung muß endlich erfüllt werden. Solange die fünftige Beschaffenheit der Handelskammern nicht geflärt ist, darf die Vorlage für den end­gültigen Reichswirtschaftsrat nicht angenommen werden. Die Ar­beiterschaft will

Die

Die Zahl der Arbeitslosen in England betrug am 24. Dezember 1351 000, das find 41 261 mehr als in der Vorwoche.

Wirtschaft

Aufwertung und Spartätigkeit.

Staatsaufsicht stehenden Kaffen und denjenigen der tonfumgenoffen­schaftlichen Spareinrichtungen bestehen. Auf die erhebliche Besser­stellung der Spartasseneinleger gegenüber den Kunden der Brivatbanten, die alles verloren haben, haben wir schon früher aufmerksam gemacht.

Die Aufwertung in den Konsumvereinen. den Reichswirtschaftsrat nur als Gutachterftelle. Bon tonfumgenossenschaftlicher Seite werden wir in beachtens­Gefeßgebende Körperschaften sind bereits genug vorhanden. Bohl merter Weise auf die Unterschiede aufmerksam gemacht, die aber muß verlangt werden, daß die Bertreter des Reichswirtschaftszwischen den Aufwertungsmethoden der öffentlichen oder unter rates dessen Vorlagen vor dem Reichstag vertreten fönnen. breiteilige Gliederung in Unternehmer, Arbeiter und sonstige Boltstreife" schafft nur eine fermale Barität, praktisch aber eine Zweidrittelmehrheit für das Unternehmertum, da die sonstigen Boltstreife" nur eine vertappie Unternehmerabtei ung darstellen. Durch diese Vorkehrung ist die Vorlage für die Arbeiterschaft unannehmbar. 3wischen Betriebs­räten und Reichswirtschaftsrat muß eine organische Berbin dung hergestellt werden. In der vorliegenden Gestalt ist die Ab­lehnung des Entwurfs durch die Arbeitervertretung unvermeidlich. In einer einstimmig angenommenen Entschließung trat die Konferenz den Forderungen Aufhäusers bei.

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Bekanntlich ist der Aufwertungsfag für die öffentlichen Spar­tassen allgemein auf 12% Broz. festgesetzt; die Konfumvereine waren fast ausnahmslos in der Lage, die ihnen anvertrauten Gelder höher aufzuwerten. So hat z. B. die Konsumgenossenschaft Berlin durch Generalversammlungsbeschluß zwanzig Broz. als Aufwertungssatz bestimmt. Noch größer sind die Verschiedenheiten zugunsten der tonsumgenossenschaftlichen Spartaffe, wenn man die Art und Weise der Aufwertungsberechnung näher an­sieht. Bei den öffentlichen Sparfaffen ist das sogenannte Wilhelms­havener System zugrunde gelegt, wonach nur die Papiermarteinzahlungen eine Umrechnung in Goldmark erfahren. Bei den Konsumvereinen werden die Papiermarkaus­und in diesem geringerem Betrage vom aufzuwertenden Guthaben in Abzug gebracht, wodurch erhebliche Summen den Sparern erhalten blieben. Das Wilhelmshavener Aufwertungssystem, in der Ronfum­genoffenschaftsfpartaffe angewandt, hätte den Konjumvereinen einen Die! höheren nominellen Aufwertungssag ermöglicht.

Nachwuchses. Auf eine solche läuft meines Erachtens die For­derung nach Hochschulbildung legten Endes hinaus. Soweit mir bekannt, haben die wenigsten der heute amtierenden Gewerbe­und Berufsschullehrer Hochschulbildung, und sicherlich werden fie beswegen ihre eigenen Leistungen nicht geringer einzahlungen wie die Einzahlungen in Goldmart umgerechnet schäzen wollen."

Der Lohnstreit in der Seefischerei beigelegt. Hamburg , 5. Januar. ( WIB.) Zur Beilegung des Lohnstreites in der deutschen Hochseefischerei wurde gestern nach längeren Ber dem Dom Reichsarbeitsministerium bestellten handlungen vor Hamburger Schlichter Dr. Stenzel eine Bereinbarung erzielt, wonach die Heuern um 5 bis 6 Bros erhöht werden. Die Regelung gilt für das Jahr 1927. Nur bei mefent. licher Veränderung der Lebenshaltungsfoften fam eine Nachprüfung der Heuern ab 1 Juli d. 3. stattfinden.

Zusammenschluß in der Tschechoslowakei . Prag , 5. Januar. ( TU.) Am 1. Januar sind die deutschen Gemertschaftsverbände in der Tschechoslowakei dem tschechischen Gemertschaftsbund beigetreten. Der tschechische Gewerkschaftsbund zählt nun mehr als 600 000 Mit­glieder. 2m 20. Februar findet im Prager Gewerkschaftshause die feierliche Einigungstonferenz der Borstände der beiden Gewerkschaftsverbände statt. Der Amsterdamer Setretär der Gewerkschaftsinternationale Dude gest wird die Festrede haften.

Der Achtstundentag in Belgien .

Journal

Wie aus Brüssel berichtet wird, veröffentlicht das Officiel ein tönigliches Detret, das das Gefeß über den Achtstunden tag auf alle Ladengeschäfte ausdehnt.

Streitbewegungen in Argentinien .

Die legte Aufwertungsverordnung läßt auch erhebliche Unter­schiede in der Berzinsung und in der Rüdforderungs­berechtigung auftreten. Bei den öffentlichen Spartassen erfolgt eine Berzinsung der aufgewerteten Spargeldsummen erst vom 1 Januar 1927 ab und zwar mit 3 Proz.; die Spartasse der Konfum­genossenschaft hat die Berzinsung bereits& mei Jahre früher, am 1. Januar 1925, eintreten lassen zu dem gleichen Zinssatz wie für neue Spareinlagen; dieser Zinssaß betrug zuerst 6 Proz. und beläuft sich zurzeit auf 4% Proz. Weitere Vorteile für den Sparer in der Konsumgenossenschaft ergeben sich hinsichtlich der Rüdforde­rungsberechtigung der aufgewerteten Beträge. Die neue Aufwertungs­verordnung bestimmt, daß die Gläubiger der öffentlichen Spartaffen erst vom 1. Januar 1930 ab berechtigt sind, ein Drittel des aufgewerteten Spargeldbetrages zu fündigen; Heine Erleichte­rungen find vorgesehen für die im Alter von mehr als 65 Jahren stehenden Sparer und für Gläubiger mit nadyweisbar unter 800 Mart liegendem Jahreseinkommen. Die Berliner fonfumgenossenschaftliche Sparkasse gibt ihre gesamten aufgewerteten Spargelder ohne Ein­schränkung des Rüdzahlungsbetrages bereits vom 1. Januar 1927 ab für Kündigungen und Abhebungen frei; bedürftigen Sparern ist fie noch weiter entgegengefommen, indem sie einige Hunderttausend Mart schon in den Jahren 1925-26 zurüdgezahlt hat. In diesen Vorteilen ist wohl zu einem guten Teil der starte Aufschwung der Berliner Genossenschaftssparkasse in den letzten Jahren begründet; das Bertrauen der Sparer zu ihrem eigenen Unternehmen ift geftärft worden. Troß der Wirtschaftstrife, die ja besonders start auf der fich zu 80 Proz. aus Arbeitern zusammenfeßenben Mitglied­schaft der Konsumgenossenschaften lastet und dem übergroßen Teil der Mitglieder das Sparen unmöglich macht, wächst der Einlagenbestand monatlich um rund ½ Million Mart und hat heute bereits die 13. Million erreicht. Sicher führt zu diefer bevorzugten Benubung der Konsumspartasse durch die Mitglieder auch der Gedante, daß für die Geldanlage in der Konsumgenossenschaft Gewähr geboten ist. daß die Spargelder gemeinwirtschaftliche Berwendung finden.

Aus der Partei.

( IGB.) Nach Angaben des argentinischen Arbeitsministeriums murden in der Zeit von Juli 1925 bis Juli 1926 in Buenos Aires 67 Streits durchgeführt, an denen insgesamt 6837 Arbeiter beteiligt waren. Kennzeichnend für die Schwäche der argentinischen Gewerkschaftsbewegung ist die Tatsache, baß diese Streits fast ausschließlich auf Einzelbetriebe entfallen und 55 der Konflitte ohne Erfolg beendigt wurden. An den erfolgreichen Streits waren 2756 Arbeiter beteiligt, wovon 678 Mitglieder des der freigewerkschaftlichen Landess zentrale angeschlossenen Bekleidungsarbeiterverbandes. Die durchschnittliche Dauer der Streifs betrug 4,3 Arbeitstage im zweiten Halbjahr 1925 und 11 Arbeitstage im ersten Halbjahr 1926. Die furze Dauer der Streits und der geringe Erfolg muß wohl auf das Fehlen von regelmäßig gefpeiften wider. stands taisen, die vielfach von anarcho- syndita listischen Prinzipien bestimmfe Streittaftit und die innere Schwäche der meisten Gewerkschaften zurückgeführt werden. Hoffentlich wird die aufklärende Arbeit der Führer der dem JGB. angeschlossenen freigewertschaftlichen Landeszentrale, die über­all Fuß zu faffen beginnt, den Mitgliedern der anderen Gemert- Mitglieder gewonnen und nahezu 80 Die schwedische Sozialdemokratie hat im Jahre 1926 13 000 neue Orts­schaften bald die Einsicht vermitteln, daß erfolgreiche Attionen nur auf dem Wege moderner gewerkschaftlicher Kampfmethoden möglich vereine gegründet. Seit fünf Jahren geht die Partei ununter­find.

Die Fachabteilung der Friseurgehilfen( Arbeitnehmerverband des Friseur- und Haargewerbes) hielt am 2. Januar in Haverlands Festfälen eine Feier ab, die hauptsächlich der Bescherung der Kinder

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